1872 / 40 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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902 903 und Hessen, die am 6. November 1870 in Versailles in der Wob- | träglich zu einet_ andern Auslegung als Jener gelangt. Meine Herr j .. Reichsregierung dem deutschen | gewiß die Fälle des 1. Absaßes des Art. 78 von einer weit s{chwerer nung des Herrn Staats-Ministers Delbrü zu ammenzgetreten ist, die | es ist etwas Thatsächliches tian Haufe ni t Verdeblt E j id Endlich, als im Febrer ee neuen F on den gden ten oie enden Mctung nd, als die des zweiten O, Oder war Proposition unterbreitet; dem Artikel 4 der Bundesverfassung einen | bin es gewesen, der hier die Vorgänge im Norddeutschen Reichstage vorlegte da: fanden ich im: Bundesrath zusammen von den Bevoll- | - nicht: die Ausdehnung der, ichszuständigke auf Presse und Vereins- Zusaß des von mir erwähnten Inhalts betreffend Kompetenzerweite- | angeführt, der auf die \{werwiegende Aeußerung des Herrn Staats- F näch igten, die in Versailles unterhandelt hatten, die Herren Staats- | wesen, oder wäre: nicht die Aus emung dieser Zuständigkeit auf das rungen im einzelnen Fall unter Wahrung der für Verfassungs- | Ministers Delbrück im Norddeutschen Reichstage NUSdrü@lih auf- F Minister Delbrü, von Luß, von Friesen, Jolly, von Freydorf, Hof- | ganze Gebiet des bürgerlichen; Rechtes oder ant die Bildung der Landes- änderungen vorgeschriebenen Formen; beizufügen. Dieser Zusaß wurde | merksam gemacht hat, der der Regierung das Recht ihrer Aus- nn und ich. Die Bestimmun der Schlußprotofolle wegen der : darauf haben sich ja Beschlüsje des Deutschen Reichs- dann aber s{ließlich nicht beigefügt deshalb, weil von anderer Seite | legung verwahrt hat. Wenn nun das Hohe aus unter solchen F Reservatrecte wurde danials relevirt. Denn der Verfassung8- n sie nicht von einer gans anderen Bedeutun in einem solchen . Zusaß eine gax U direkte Simlabung zu | Umständen es bei der Stelle in dem Kommisjionsberichte einfa usschuß des deutschen Bundesrathes hat den Antrag gestellt den | als das Schicksal z. B. der württembergischen ostverwaltung; sovie Verfassungs8änderungen ‘erblickt wurde y während ich persönlich s hat, so glaube ich fann der Regierung mit Recht ein Aacher der Bundesrath und der Reichstag enehmigt haben, daß die Merth ih au auf die uns hier vor ehaltene Selbständigkeit lege? mehr der Ansicht mich zuneigte, daß ; durch : eine derartige orwurf nicht at werden und ih verwahre mich gegen die 2 liche Bestimmung aus den S chlußprotokollen heraus in den Text Nachdem das Vertra g®Lprinzip in dem ersten Absaße des Art. 78 Bestimmung einem gan 8 ungejtümen Andrängen- nah“ prinzl- Infinuation , welche die Presse, Übrigens die national-liberale voran, [ras afung aufgenommen werde. Das geschah {4 Jahr nachdem nicht angenommen ist, kann es nah meinem Dafürhalten nicht als piellen Aenderungen Dex erfassung8urkunde pie eicht vorgebeugt | verbreitet hat; daß ih dieses Haus damals, wie man sich ausdrückte, “Herr erfa im Norddeutschen Reichstage erklärt hatte, daß nah selbstverständl subintelligirt werden in den Fällen des 2. Absaßes. werden könnte: Jedenfalls hat die Erfahrung seit 1871 gezeigt, daß | habe »im Dunkeln tappen lassen. Dieses Haus kaunte die Sach t Ansicht , unter Zustimmung des berechtigten Bundesstaats die Ueberhaupt darf man mit dem Vertra sprinzip nicht blos -oben- der Zweck der Le lassung jener Zusaßbestimmung nicht erreicht | lage, war auf den möglichen Streitpunkt aufmerksam geworden Zustimmung nur der Buntesraths - Bevollmächtigten verstanden sei | hin operiren es genügt nicht, zu sagen: Die deutsche Verfassung-i worden is und daß der deutsche Reichstag bei seinen Vor chlägen zu | von mir aufmerksam gemachl worden , und wênn das Haus da- nd daß ihm auch eine andere Auffassung nicht bekannt geworden sei. durch Vertrag entstanden; also fann sie auch in jedem ein elnen-Falle Verfassungs8änderun einer-_ besonderen Einladung in der Ver- | mals eine materielle Entscheidung nicht gegeben hat, so war der Grund e n diese Aeußerung wurde von feiner Seite im Bundesrath | nur durch Vertrag abgeändert werden. Ganz abgesehen davon; daß fassungsurkunde nicht zu bedürfen glaubt. Aber, meine Herren; | offenbar der, daß es cine máterielle Entscheidung nicht geben wollte. ‘Widerspruch erhoben und damit dürfte ein gewisser Beweis dafür | das nur richtig arer, soweit nicht die Kontrahenten etwas Anderes materiell waren sämmtliche Theilnehmer der Konferenz vom 6, No- Daß auch die Herren Antragsteller damals bei diesem Unterlassen einer eliefert sein, daß jedenfalls diejenigen; die in Versailles unterhandelt festgeseßt haben, #o ist _der Saß in dieser Allgemeinheit auch dann vember 1570 darin einverstanden und fie haben . das au ausge- | materiellen Entscheidung si beruhigt haben, das kann ih do nit ben ; das Erforderniß einer Zustimmung der Landesvertretungen | nicht richtige wenn kn olge des Vertrags\{lusjes gewisse Aenderun- \sprochen; daß unter Verfassungsveränderungen auch Kompetenz- | umhin als ein Ueberschen von ihrer Seite aufzufassen. Menn die nicht als selbstverständlich betrachtet haben. : gen in der Handlungsfähigkcit der Kontrahenten eingetreten sind; veränderungen zu verstehen seien, und es haben die Gegner des Beri Antragsteller damals die Ansicht hatten , die sie jeyt in #0 So viel, meine Herren, über die Entstchungsgeschichte des Art. 787 oder wenn dur den Vertrags\{luß ein Verhältniß geschaffen worden von mir erwähnten Zusaßvorschlages gegen ihn nur das eingewendet/ cierliher Weise eingeführt haben und vertreten, dann sollte Sie wissen über dieselbe jeßt gerade so viel als ich. is welches nicht mehr den Charakter des Vertragsrechts an_ si trägt, daß: er Etwas festseven würde; was bereits anerkannten Ré@tens | man glauben, hätten sie dem Hause sagen müssen: Hier in dem Mas ih, meine Herren, im ovember v. J. zur Sache im sondern die Natur des Verfassungsrechtes, des organischen staat- und was in Uebung sei im Norddeutschen Bund», daß er etwas Ueber- | Kommissionsbericht findet sih beiläufig eine Verrvahrung des ständi- Deutschen Reichstage erklärt habe, das war, es kam ja jener Zwischen- | lichen Verbandes. : : dn flüssiges aussprechen würde und deshalb Ne werden fönne. | {en Auslegungsrechts y damit is uns natürlich nicht geholfen ; die F Fall ganz unerwar et und unvorhergesehen meine per önliche Diese beiden Beziehungen; me ne Herren, dürften in vorliegendem Dies wurde schon pm Art. 4 der Bundesverfassung damals verhan- | Stände müssen ihr ustimmung nit ihr Auslegungsreht ver: e clizang eute bin ih in der Lage, n a stattgehabter Ver- S zutreffen. Nicht erst in der Redaktion der Reichsverfassung vom delt. Zum Art. 78 der Bundesverfassung war der Konferenz vom | wahren und sie müssen einen ausdrülichen Beschluß darüber fassen. nehmung des Königlichen Geheimrathes im Namen der | Jahre 1871 ¡- sondern sou in den Schlußprotokollen vom 67 November 1870 der Vorschlag gemacht, daß Veränderungen dex ad glaube; die Herren hätten damals der Kammer sagen müssen, die Königlich tsregierung mit höchster Genehmigung November 1870 - sind die Den über Rer erklärt NVerfassung ‘als abgelchnt gelten sollen 7 wenn fie im Bundesrathe | Kammer dürfe dem Vertrag überhaupt ihre Zustimmung ni@t gebe; Seiner-Majestät des Königs die Erflä b b für Vorschriften der Bundesverfassung; also sie stehen unter 15 Stimmen gegen sich. haben. Dabei war, weil die Bevollmächtig- | wenn nicht das Recht der württembergischen Stände auf Züstimmung daß nah der i ÿ i fass dem Schuße, aber auch unter der Herrscha t der Reichsverfassung s- ten von Bayern an der Konferenz vom 6. November 1870 nicht | zu jener Aenderung in den Reservatrechten ausdrüdlich anerkannt Königlihen Staatsregierun ter Zustimmung d dier 4h Sodann, meine Herren, ist eben so gewiß, daß die süd- Theil ‘nahmen, da in: ihren Unterhandlungen eine Stockung eingetre- | werde. Aber damals haben die Herren über dén Puiift überhaupt berechtigten Bundes staates (Art. 78 Ab}. 2 der Reichs - Verf.) eutschen Staaten vermöge des Eintritts 1n das Deutsche. Reich ein- ten war, möglicher Weise auch zu denfen an einen Bundesrath ohne nicht gesproGe! wäbrend sie eine Veranlassting dazu gehabt hätten dütch u verstehen ist: die Zustimmung der Bevollmächtigten | getreten sind in eine neue staatliche Form, vermöge welcher sie in schr Bayern an cinen Bundesrath mit 52 Stimmen. i314 R lärung, die. ih damals abgegeben habe, da nach der Ansicht aller E Bundesrath. erheblichen Beziehungen Glieder eines größeren „Ganzen geworden : habe mit jéènem Vorschlage mich_niht einverstanden erklärt; | Kontrahenten zu Kompetenzertwweiterungen eine Zustimmung der Landes- ‘Meine Herren! Wir müssen die Frage betrachten als eine reine finde und vermöge welcher sie in diesen Beziehungen neuen Bedin- ih wollte nicht. eine Mehrheit von 38 Stimmen, sondern nur eine vertretungen nicht erforderlich sei. Freilich wärcn vamals die Anschlußver- Frage der Auslegung einer bestehenden geseßlichen Bestimmung, wobei | gungen der Handlun A d unleriegen: Damitç daß dem so ist; Dreiviertels - Mehrheit, cine Mehrheit von 39 Stimmen für befugt | träge angenommen worden; mit der oder mit jener Auslegung der man nicht den Standpunkt cinnehmen kann/ daß man deshalb dem | und daß damit wichtige Bestimmungen Der württembergischen Landes- erklären; Verfassungsänderungen im Bundesrathe zu beschließen und | fraglichen Bestimmung der ScMußprotokolle. Auch war danials der Ergebniß der Auslegung si nit zu unterwerfen habe, weil bei dem verfa welche insoweit nichts anderes als ein Lan eSgeseß ist dieser meiner Anschauung ist am folgenden Tage an maßgebender | Standpunkt der Herren Antragsteller bezüglih der Reservatrehte eîn Suttandekommen der Bestimmung man über die Auslegung fih nicht | von elbst abgeändert worden find, damit scheinen die Herren Antr ge Stelle ‘auch. entsprochen worden. : | einigermaßen anderer. Damals wurde gesagh diese Reservätrechkté; diè verständigt habe. Die echtsansicht der Regierung habe ih mit Fol- | steller sich noch nicht befreunden zu können, sonst würden sie, glaube Bei den Erörterungen nun - zum: Art. 78, die fih hauptsählich | wollen gar nichts heißen, die bedeuten gar n cht8, die Réchke; welche dié F gendem in möglichster Kürze zu begründen. ih, wenigstens nicht den Art. 85 der württembergi|chen Per uin ie rade dreien rie Vie Mehrheli de Bundedraites desdasfen | Meder wolien alt dm det nadien Emirite in den Rorddeutsgen Y ber Ben Sinn d M tbeilen Eettärung dex Kontzabenten | un aden a NuswÄr gen handeli, „Mae Heren ] | l | u | um garn weite intritt i rddeutsche ; i 78 i icht i von Bertirage L s : e rob r wurde au von einer A 3 iter; als um den nackten Eintritt in den Norddeutschen über den Sinn des Abs. 9 des Art. 78 in der fraglichen Richtung E Sehe sc{ließen wir feine Verträge mit Auswärtige}, ab

cite agt, wie.es fich denn | c i ich h it ci vi enuathuunga in , ; istori Ï verhalte mit den jura Singolorum einzel gefrag ! sich Bund. Meine Herren, ih habe es mit einer gervissen Genu thuung in muß dieser Sinn festgestellt werden nach dem historishen, dem sprach pu Bundesrath, Î Gh Wie ab und fr arfchen Reiches. Und

it l : undesglieder. Der | dem Antrage gesunden und von Mehreren aussprechen gehört; daß j r fraglichen Verfässung8- E CrA Staats-Minister elbrück erklärte sofort, daß er es doch als ganz | von der Regierung damals N bebalfenen Re fe Att P etielle Be Ee en und dem logischen Hen Znyart der de alo brfalsuma 2 s e n t für alle Fâlle nserer Abstimmungen; auch für die Fälle des selbstverständlich erachten müsse; daß, „wenn heute einem Bundes- | deutung für das Land allerdings haben. - Uebrigens, ich muß daäë Na dem historischen Zusammenhang War der jebige 2. Absaß | 5 Adsapes des Art 8 :

gliede besondere Rechte, Jura singulorum, eingeräumt werden, diese | noch Hefen die württembergische Regierung hätte damals ih A Art 78 ursprünglih nur eine protofollarische Erläuterung8- un Die Fälle d ‘8 1, Absaßes rechtlich anders fonstruiren, anders niht morgen : von einer Mehrheit ihm wieder genommen werden fam am 10, Dezember 1870 von Berlin zurlid und am 19. Dezern- e be fung zum 1. Absaß, der damals den einzigen Jn alt des Ul E wollen, als die Fälle des zweiten, das muß ih wirklich für können, es bedürfe - also einer Festsebung. hierüber gar nit. Es | ber wurde der Landtag eröffnet die Zeit gar nicht gehabt, als Ré- S bildete Der 1. - Absaß redet die Herren Abgeord- stellen Liikürlich halten eine Herren! Die allgemeine Kom- wurde gegen die Anregung ferner eltend gemaht, daß es außeror-,| gierung sich \{lüissig zu machen über eine Frage, wie die vorliegendt; A Hall und von Gmünd \ind| glaube ich, darin is b rän des Reiches, von der der 1. Absa spricht, die ist denilie) \chwierig sein werde, zu E immen, was denn Reservatrechte, Uber eine Frage; die man, unmittelbar von den Unterhandlungen neen air einverstanden _— auss{licßlih, von dem Wege der Bun- E A Cvide: r u aba entstanden, wie die Abgränzung was jura singulorum seien; da es shwer sein werde, eine ent- tonen in welchen man die Reservatrechte; niht überall leiten f de s- Gesehgebung aus\{ließlich von der Abstimmung ie Bun- | Ler Kompetenz gegenüber einzelnen Bundesgliedern. Nicht blos das;

prechende Formulirung zu finden. Die Freunde des Gedankens mein- Spiels, durhgeseßt hatte, für Alles, nur ür fei tische i iht anzunehmen, daß : i t die äußerlich mehr-die | is haden; Al was man von allen Seiten | über eine solche Gra i t i für feine WeattlGe anch desrath. Es ist nah unserem Dafürhalten nit a den Weg | was in den S(lußprotokollen in Dot reisug istdurch Vertrag zu

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e ch eine bestimmte stäatsrehtliche Auffassung F ; j *iterung dieses 1. Absapes auch an den eg S ben, die

rotofoll zu konstatiren; und zu bilden. Und wir wußten damals auch gar nit; fan dit A rotofolarishe Err bie Zustimmung der Landesvertretung Form des e: et C aile so; wie von den Fällen des 2 F

brigen Regierungen; wie insbefondere die N Regîerungçy denken sollte. enn das der Fall wäre; so müßte j glaube ich, die von den H sagt ist, von den Fällen des 1. Ab}. es nach der :

annten und deren i (äuterung deutlicher fich au8gedr ickt haben und ganz ewiß d fragliche Er g. [8 eine von afen eiten “Be bggesebgebung nit

en dagegen, es könne nich

als selbstverständlich ra in einem

0, mas B A uo any f chig 1 c T Ub zu. entwerfen. De

aben eine solche entworfen und dieselbe ist Übergegangen in das | deren Unterhandlungen in Versailles wir nicht

lußprotokoll zu dem Vertrag zwischen dem Norddeutschen Bund, | Verhandlungen mit dem bayerischen Landtage bevorstanden ; zu dem ‘bezei ' E ( | ; net worden a

Anden Hnd Bescs En 15. November eit Von einer Res fraglichen Punkte si vexhalten werden. J bin dér An at, daf Er 4 a d i achtete Bestimmung. durch einseitige Akte A

de i bie Rede. Es Aen war, 9. viel Ï ch E Meran? wenn ih troßdem damals mi hervorgedr 4 hätte rit meiner per- Lts ben Tuta@Gli ben Zusammenhan betrifft, so bildet nach | Abjapes kann eine f

D De Bi L ranke Besti esondere Ua 1 e e von der- | sönlichen Meinung QUEE Ee Aru die Sie nicht entscheiden wol lten; _Wa He fi p iten der oft gehörte S ß die Regierung cines \- der Landesgesepgebungen; und man 8halb hier mi

Lem Norddeutschen Bund, Baden Und. Hessen R T Ap E Ee har, M Destade Wars VWY K) IRD E Ie E Sinals für sich allei icht Staat« el i Bi ja in | Erfolge 8 bezüglich hen Dees us Branniweing a haß

: UnD | n 10. 7 ran e S E : S Ey, : ; i “o : ift ja do ar p 6

E E Bechungen volommen 194 M eure Staal Wld en | Kin eses Ker Lanedgesbgebnnd Ha Wt Yotlmmng i

M Meine Heeren! Mas bier uf üb r di N delt einigen Worten auf das, was den Verhandlungen in ‘diésem Hause E e G in O verschiedenen Bedeutungen gebraucht rung ‘die Befugniß N eaümt durch thre Abstimmung im

ist im Norddeutschen Rei äge im Mb 1 50 inA rvo a a) Mae i feiner Mehrheit M Newefüng des V rischen angewendet und eben in den Beziehungen Ha, ußen häufig gleih- | Bundesrath | Über dec ae ag Para 8h Eu L A

gefolgt ist-in diesem Hause, das ist Jhnen zur Genüge bekannt. Ich | Vertrags vom 23. November 1870 beantragte, l det Beti f "bedeutend mit Staatsoberhaupt oder Staatbregiexung. igen. ‘Wenn unbestriltenerma e aden G assung vorgeht, bxänfrälte, führt im dettt Bette "Es fragt si stets; in welchem Zusammendars und mit welchem | Vlbsaßes die Reichs-Geseb ebung der Zest mungen A Tra,

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muß indeß, veranlaßt dur eini ei erungen des Herrn Abgeord- | unter Andercm als Grund für die Verwerfung an die »fast befrent- [nen Falle das Wort »Staat« gebraucht is. | so daß von einer Anwen fund di ällen die Rede delt es sich um, Beziehungen der Einzeln- | graphen f und 88 der Verfassung Nen gällen des 2. Absapes das

e Aeu neten von Hall, die er bei Begründung des Antrags {hon früher ge- | dende Lücke«, daß nirgends in der Verfassun 1 ° _ Gegensabe im einze than hat; in Bezie ung, Lai die Vorgänge in diesem Saule einide e- | gestellt sei; ob Und if wie weit De fen lichen Ma e j L 4 Os Me aben Falle h 1 desglied ; E warum #0

merkungen machen. Dieses Haus hat einen ausdrü@lihen Beschluß | raths-Mitglieder (in den Fällen des Art. 78 Abs. 1 und in den Sigaten zum Reich, um Willenserklärungen der Bunde gie er |-nicht sein kann; U iden die Aus\cließung der ständischen her S Nt ged A A n i E e Fällen E S L enber gil die Reservatrec)te) an die Qustim- gegenüber ee R i Im Do : ge U e adung G s as e ra entheil a N n Fällen des 2. Absapes 0 außerorden Si kes

: | n Herrn | mung der gefeßgebendent Fattoren der Einzeélländer gebunden sein} “einzige verfassungSmaßige der. - i F 2 den wird, dann muß sie doch ebénso infkonstitutione

Abgeordneten Hölder hier verlesen wurde, fand ih. eine Ver- | sollen oder nicht. Di | i rubigt, L M S n der Ei ten als solcher. Es ezeihnet denn tutionell gefunden wird} Mei i, á wahrung des sindiscien Audlegungsrecis welche Verwahrung aber genommen bätte in iese Mehrheit war nit so berubigh daf he ny qu die cihSverfassung die Bundesbevolm lben in edwegs blos | erachtet weren n nd liegt die Entscheidung ‘unserer Frage im erfi en

- j S aje [rages an - fte. ultn | inzél- | T n 53 j Fre Regierun Heze / 1 DEN ; . ) ¿ s Ï 8

das Haus nicht gemacht war. Richtig ist, daß in die n Hause | klärte E M Ei A Sre E bee 8 BerbalnG dét als P ls Becireter d “j »Bundesg ieder« ; der »Königreiche« ¡ der | Absaß E E B S E diese Ene Herren An cas ll tr e der Ca TUnA auch nicht Den worden ist. Nun, meine | Bundesrathsbes{chlüsse zu den konstitutionellen Rechten der Einzelländer »Bundesstaatench. ; E S “n: es für cin ver Pliches Bemühen halten, HKerren, finde ich zwischen einer E aheung des ständischen Zu- | für erforderlich, und weil diefe fehle, beantragte ie die Verwerfung des Was, meine Herren; den logischen usammen betrifft, #0 O ét f) der zum ersten" bsaß verloren is, aus- stimmungs rechts und des ständischen Auslegungsrechts Doch Vertrags. Die Minderheit des av cischen Ausschusses, welche nachher reden: die beidé n: Absäße des Art. 78 der Reich8verfassung von Kom- | jeßt den Kamp? / F des 2. --Ab Der H Ab- einen Unterschied einen Unterschied, den allerdings der Herr Ab- | für ihren Antrag auf Annahme des Vertrags die Mehrheit in der petenzausdehnungen. Der erste: Absaß redet von Ausdehnungen der : h n ridbtig Herr Mohl hat eordnete von Hall bei der Begründung seines Antrages nit gefun- | Kammer gewann, war der Ansicht, daß die Frage; in wie weit die Kompetenz auf neue sachliche Gebiete gegenüber allen Bundesglie- |"g ï osition des ersten Absaße® en; sondern zu meinen persönlichen Ungunsten gänzlich verwischt- hat, | Regierung eines Einzelstaates bei Ausübung der den Einzelftaaten “dern; der zweite Absaß redet von Ausdehnungen der Zuständigkeit E ne bayerischen Abgeordneten- Wenn ich/ meine Herren, mein Zustimmungsreht verwahres so | im Bunde Renn Rechte an die Mitwirkung der Volksvertretung ‘auf Gebiete, die regelmäßig {on der Reichszuständigkeit unterwor I welches über dieselbe Frage jüngst ausgegeben wurde- behaupte i; daß ich ein Recht der Zustimmung habe; wenn ih aber ebundén sei, dem inneren Staatsrechte des betr: Staates angehört! ind, gegenüber von einem oder einigen n E Beziehungen : G ' ven Standpunkt des Herrn Abgeordneten von Aalen. E bse ise = darin | lt Fa eie Position zum esten Absobe Wiederaie von Ualen

) : ej 1 l - | innere Staatsrecht ge i i i 3 j nêten _ Oec ; ; ; Abgeordnete von Uale fugniß R E Fall t in g O Nie "M zu p Ino E bayeris Fen Vertreters ine N ndedrathe. E ; ‘V herein, u Be Zuslimmung a Vandedvertretungen mes ? S estern Wab hei hat, möchte Serinzelnen Sezichungen de in was ! ( e y er sein die Verträge ber 1870 eine | dig sein in den Fallen des, Ye in. Der Herr cordn*te Zustimmungsrecht verwahrt hat, der fann es dem Mit- | wescnkliche Wp leRGd erade élite S lipeielgeeécterüg af Warum a ra de, ‘wo es sich nicht von einem gémeinjamen In- }°zU starken Farben aufgetragen eivenden Bele Cre die Gefährlichkeit betheiligten; der damals [R verübeln, wenn er hinterdrêîn das | die Gebiete der Presse und des Vercinswesens enthielten, dèn Landes- texesse aller Bundesglieder, sondern von dem Interesse C weniger a ‘8 Art.-78! angeführt je nach der Aus- i des handelt, nothwendig war hier nur die Erne eel Gegner des Herrn Abg

- Qustimmungsrecht bestreitet. ; eordneten diesem ersten

\ Sein E SrtoaE: L Absaÿ geben; durch eine Abstimmung im Bundesrath der-württem-

( Ver aber sein Auslegungsrecht verwahrt | vertrctungen der Staaten des Norddeutschen Bundes niî imigen Bunde®sglie beth “d Es es, glaube ich, nit befre-ndlih. finden; wenn der Mit- | worden find, und daß diese Ciidebüerleetängel sämmtli von De bließung ‘iner Majorisirung 1m cthciligte; der sein Auslegungsreht gleihfälls verwayrt hai, mah- das preußische Herrenhaus dabei sich beruhigt haben, if bekannt. F ‘derholt und mit vollem Rechte ange