1872 / 40 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

ê#

902 903 und Hessen die am 6. November 1870 in Versailles in der Woh- | träglich zu einet_ andern Auslegung als Jener gelangt. Meine Herr j e Reichsregierung dem deutschen ewiß die Fälle des 1. Absaßes des Art. 78 von einer weit schwerer nung des Herrn Staats-Ministers Delbrü zu ammengetreten ist, die | es f etwas Thatsächliches Men Hause ni s va worden ; ia Bundes D aae haniar A ea ion „Der? deux dge foie enden Bedeutung find als die des zweiten E Oder war S d i unterbreitet, dem Artikel 4 der Bundesverfassung einen | bin es gewesen; der da die Vorgänge im Norddeutschen Reichstage : da fanden si im: Bundesrath zusammen von den Bevyoll- |: nicht: die: Ausdehnung deT, ich8zuständigke auf Presse und Vereins- usa des von mir erwähnten Inhalts, betreffend Kompetenzerweite- angeführt, der auf die \hwerwiegende Aeußerung des Herrn Staats. F ig p in A illes unterhandelt hatten, die Herren Staats- |-wejen, oder wäre: nicht die Ausdehnung dieser Zuständigkeit auf das rungen im einzelnen Fall unter Wahrung der für Ver assungs- | Ministers Delbrück im Norddeutschen Reichstage ausdrückli auf- elbrück; von Luß; von Friesen; Jolly, von Freydorf, Hof- | ganze Gebiet ‘des bürgerlichen Rechtes oder- auf die Bildung der Landes- änderungen E E ae D Formen, beizufügen. Dieser Zusaß wurde | merksam gemaht hate der der Regierung das Ret ihrer Aus- Y r id. ich. Die Bestimmung der Schlußprotokolle weg ot Petiretungen darauf haben si ia Beschlüsse des Deutschen Reichs- dann aber \{ließlich nicht beigefügt deshalb, weil von anderer Seite | legung verwahrt hat. Wenn nun das Hohe Haus unter solchen ma y damals relevirt. Denn der Verfassungs. tages bezogen wären sie nicht von einer gans anderen Dedewung, in einem solchen. Zusaß eine gax zU direkte Einladung zu | Umständen es bei der Stelle in dem Kommissionsberichte einfa Ma ik des deutschen Bundesrathes hat den Antrag gestellt; den | als das Schicksal z. B. der württembergischen ostverwaltung , sovie Verfassungsänderungen ‘erblit wurde j während ich persönlich ga hat, so glaube ih, fann der Regierung mit Recht ein aher und der Reichstag enehmigt haben, daß die | Werth ich au auf die uns hier vorbehaltene Selbständigkeit lege? mehr der Ansicht mich zuneigte y daß ; dur - eine derartige orwurf nit ma werden und ich verwahre mich gegen die D liche Bestimmung aus den C lußprototollen heraus in den: Text Nachdem das Vertragsprinzip in dem ersten Absaße des Art. 78 Bestimmung einem gar zu unge\tümen Andrängen--nah“ prinzi- | Infinuation , we he die Presse, Übrigens die national-liberale voran, T Gers na aufgenommen werde. Das ges{ah 2 Jahr nachdem | nit angenommte ist, kann es nah meinem Dafürhalten nicht als piellen Aenderungen Der erfassung en vielleicht vorgebeugt | ver reitet hat, daß ih dieses Haus damals, wie man sich ausdrüdte err e im Norddeutschen Reichstage erklärt haîte, daß nah selbstverständlich subintelligirt werden in den Fällen des 2. Absaßes. werden könnte: Jedenfalls hat die Erfahrung seit 1871 gezeigt, daß | habe »im Dunkeln tappen lassen:« Dieses Haus - kannte die Sach- Finer Ansicht , unter Zustimmung des berechtigten Bundesstaats die | Ueberhaupt darf man mit dem VertragSprinz1p nicht blos -oben- der Zweck der Weglassung 1ener Zusaßbe immung. erreicht | lage, war auf den möglichen Streitpunft aufmerksam geworden Zustimmung nur der Bundesraths - Bevollmächtigten verstanden sei hin operiren; es genügt nit, zu sagen: die deutsche Verfassung: worden ist und daß der deutsche Reichstag bei seinen. Vorschlägen zu f von mir aufmerksam _gemachl worden , Und wenn das Haus da- nd daß ihm auch eine andere Auffassung nicht bekannt geworden sei. durch Vertrag entstanden; also kann sie auch in jedem einzelnen Falle Verfassungsänderun einer- besonderen Einladúng in der Ver- | mals eine materielle Entscheidung nicht gegeben hat, so war der Grund Be n diese Aeußerung wurde von feiner Seite im Bundesrath | nur dur Vertrag abgeändert werden. G abgesehen davon, daß fassungsurkunde nicht zu bedürfen glaubt. Aber, meine Herren; | offenbar der, daß es eine máterielle Entscheidung nit geben wollte. F Widerspruch erhoben und damit dürfte ein gewisser Beweis dafür | das nur richtig ware; soweit nicht die Kontrahenten etwas Anderes materiell waren sämmtliche Theilnehmer der Konferenz vom 6. No- Daß auch die Herren Antragsteller damals bei diesem Unterlassen einer eliefert sein, daß jedenfalls diejenigen; die in Rersailles unterhandelt | festgesebt haben, so ist der Saß in dieser Allgemeinheit auch dann vember 1570 darin einverstanden und fie haben . das auch ausge- | materiellen Entscheidung si beruhigt haben, das kann ih do nit aben - das Erforderniß einer Zustimmung der Landesvertretungen | nicht richtige wen“ B olge des Vertrags\{lusjes gewisse Aenderun- sprochen, daß unter Verfassungsveränderungen auch Kompetenz? umbin als ein Ueberschen von ihrer Seite aufzufassen. Wenn die nicht als selbstverständlich betrachtet haben. gen in der Handlungs ähigfcit der Kontrahenten eingetreten sind; veränderungen zu verstehen seien, und es haben die Gegner des Berri Antragsteller damals die Ansicht hatten ; die sie jebt in \d So ae meine Herren, Über die Entstehungsgeschichte des Art. 78; | oder wenn dur den Vertrags\{chluß ein Verhältniß geschaffen worden von mir erwähnten Zusaßpvorschlages ge en ihn nur das eingemendei eierliher Weise eingeführt haben und vertreten, dann sollte Sie wissen über dieselbe jeyt gerade so viel als i. ist, welches nicht mehr den Charakter des Vertragsrechts an sich trägt; daß: er Etwas festseben würde, was ereits anerkannten -Réchtens | man glauben, hätten sie dem Hause sagen müssen: Hier in dem 8 ich, meine Herren, im November v. J. zur Sache im sondern die Natur des Verfassungsrechtes,7 des organischen staat- und was in Uebung sei im Norddeutschen Bund, daß er etwas Ueber- Kommissions8bericht findet sich beiläufig eine Verrvahrung des ständi- Deutschen Reichstage er lärt habe, das war, es fam ja jener Zwischen- lichen Verbandes. ; ¿ H flüssiges aussprechen würde und deshalb weggelassen werden könne. | {en Auslegungsrechts 1 damit is} uns natürlich nit geholfen ; die all ganz unerwartet und unvorhergesehen meine per önliche Diese beiden Beziehungen, me ne Herren, dürften in vorliegendem Dies wurde schon g Art. 4 der Bundesverfassung damals verhan- Stände müssen ihr Zustimmungsrecht, nicht ihr Auslegungsrecht ver: 1e eitung eute bin ih in der Lage, n ah stattgehabter Ver- alle zutreffen. Nicht erst in der Redaktion der Reichsverfassung vom delt. Zum Art. 78 der Bundesverfassung war der Konferenz vom | wahren und sie müssen einen ausdrülichen Beschluß Harüber fassen. nehmung des Königlichen Geheimrathes im Namen der | Jahre 1871 - sondern fon in den Schlußprotokollen vou 6/ November 1870 der Vorschlag gemacht, daß Veränderungen dex gd glaube; die Herren hätten damals der Kammer sagen müssen, die Königlichen Staatsregierung mit höchster Genehmigung November 1870 - sind die Dea anges über Reteryau E erklärt NVerfassung ‘als abgelehnt gelten sollen ; wenn fie im Bundesrathe | Kammer dürfe dem Vertrag überhaupt ihre sis nicht gebe Seiner Majestät des Königs die Erklärung abzugeben, für Vorschriften der Bundesverfassung/ aljo sie stehen unter 15 Stimmen gegen sich. haben. Dabei war, weil die Bevollmächtig- | wenn nicht das Recht der württembergischen tände auf Züstimmung ß ch der Ansicht und rechtlichen Auffassung der | dem Schupe, abe iter der Herrschaft der Reichs verfa \} A s ten von Bayern an der Konferenz vom 6. November 1870 nicht | zu jever Aenderung in den Reservatrechten ausdrüdcklich anerfannt Königlichen Staatsregierun ter Zustimmung des rundsäße. Sodann, meine Herren, is eben \o gewiß, daß die, jüd- Theil nahmen, da in: ihren Unterhandlungen eine Stockung eingetre- | werde. Aber damals haben die Herren über den Puiift überhaupt | berechtigten Bundesstaates (Art. 78 Abs. 2 der Reichs - Verf.) | deutschen Staaten vermöge des Eintritts in: das Deutsche Reich ein- ten war, möglicher Weise auch zu denken an einen Bundesrath ohne nicht gepproen! während sie eine Veranlassung dazu gehabt hätten dür u verstehen ist: die Zustimmung der Bevollmächtigten | getreten sind in eine neue staatliche Form; vermöge welcher fie in schr Bayern an cinen Bundesrat mit 52 Stimmen. 4 die Erklärung; die ih damals abgegeben habe, daß nach der Ansicht aller | E Bundesrath en erheblichen Beziehungen Glieder eines größeren Ganzen geworden : habe mit jéènem Vorschlage mih_nit einverstanden erklärt; | Kontrahenten zu Kompetenzerweiterungen eine Zustimmung der Landes- ‘Meine Herren! Wir müssen die Frage betrachten als eine reine | finde und verniöge welcher fie in diesen Bezichungen neue? Bedin- ih wollte nicht eine Mehrheit“ von 38 Stimmen, sondern nur eine | vertretungen nicht erforderlich sei. Freilich wärcn oamals die Anschlußver- Frage der Auslegung ciner bestehenden geseßlichen Bestimmung, wobei | gungen der Handlun Air unlerliegen: Damitr daß dem fo ist, Dreiviertels - Mehrheit, cine Mehrheit von 39 Stimmen für befugt | träge angenommen worden; mit der oder mit jener Auslegung der nan nicht den Standpunkt einnehmen kann} daß man deshalb dem us daß gi R je Bestimmungen der württembergi| n Landes- verfassung, welche in

L E S m M O a 7 7 I iee E O Voi Ï 0 i ui l 0 S V! T T R E 7 S è Wt

E t e: Dag S T: c B PEBRE N 5A 3) C E SÉDAT: gig aid O E E E E S eten ae A Lf

E N

N S NEKA e t r En e u E R Ea L ft L C E SSRL L S AÉREEE ili rata e C A E E 2A a

R S L L

ana es E R E 5n

oweit nichts anderes als ein Landes8gesebh- ist

erklären; Verfassungsänderungen im Bundesrathe zu beschließen und | fraglichen Be immung der Scfußprotokolle. Auch war damals dex j j i terwerfen habe, weil bei dem j i i dieser meiner Anschauung 1j am folgenden Tage an maßgèbender | Standpunkt der erten F roghe t bezüglich as Réeservatrechté pa E p R E eres än übér d Scolegung sich nicht | von elbst abgeändert worden find; damit scheinen die Herren Anirng- Stelle auch entsprochen worden. ] __| einigermaßen anderer. Damals wurde gesagt; diese Reservätréchté; die verständigt habe. Die echt8ansicht der Regierung habe ih mit Fol- steller sich noch nit befreunden zu können, sonst würden fe glau e __ Bei den Erörterungen nun : zum Art. 78; die fich hau wollen gar nichts heißen, die bedeuten gar nichts, die Rechte; roelche dit F endem f möglichster Kürze zu begründen. ich wenigstens nicht den Kei, 86 der wür anarg (en bex um die Frage drehten; wie die Mehrheit des Bundesrathes beschaffen; | Regierung. vor ehalten hat; die sind ganz unerheblih, es handelt fi M n Ermangelung einer ausdrücklichen Erklärung der Kontrahenten fajsun hier singedogen haben, den Para raphen; v: wie groß fie sein müsse, um Berfassungbveränderungen beschließen zu | um gar nichts weiter, als um den tadien Eintritt in den Norddeutschen über den Sinn des Ubs. 9 des Art. 78 in der fraglichen Richtung | von Verträgen me ußwärtigen handen teine e fönnen; da wurde auch von einer "eite gefragt, wie. es sich denn |- Bund. Meine Herren, ih habe es mit einer gewissen Gehugthúung in muß dieser Sinn festgestellt werden nach dem historischen; dem \prach- m Bundesrath {ließen wir feine Verträge mit, Bun ammen; verhalte mit den jura singnlorum einzelner Bundesglieder. Der | dem Antrage gefunden und von Mehreren aus prechen gehört, daß die lichen und dem logischen Zusammenhang der fraglichen Verfassungs: m Bundesratb rfasungöm 4e n D Drulschen Reiches. Und Salt Ner DUprne irt pt sofort) daß er e doch als ganz | von der Regierung damals vorbehaltenen Rechte eine materie Be- befimmung mit dem übrigen Inhalt der Noich8verfassung E in für e Mie unserer Abstimmungen, auch für die Fälle des c n üsse; daß; „wenn heute einem Bundes- | deutung r das Land allerdings haben. - Uebrigens, ich muß das Nach dem historischen usammenhang war der jevige 2. auvjaz 2. Absayes des Art. 7

gliede besondere Rechte jura singulorum, eingeräumt werden, diese | noch beifügen ; die württembergische Regierung hätte damals ih i i Ï S N i 78 ursprünglich nur eine protofollarishe Erläuteru un s 1. Absapes retlich anders fonstruiren, anders 10, üt U des Art rsprüngli® alt des Die Fälle de nale R das muß ih wirklich für

können, es bedürfe - also einer Festsebung hierüber gar nicht. Es | ber wurde der Landtag eröffñet die Zeit gar nicht var E ne tikel 78 bildete. Der 1. Absap_ T L E Cr rein willkürlih halten. eine Herren! Die in By Sor y | | : t ie vorliegendt; 5 von Gmünd sind, glauve 19/ arin j ‘Hes, von der der 1. Absaß sprich ie m pas denn Melerga edt über eine Frage; die man, unmittelbar von den Unterhandlungen neten On orestanden aus\s{li{lich. von ‘dem Wege der Bun- | L do A awiß eben des ar e mh entstanden, N 0 Abgränzung a bande Formulirung zu inden ¿s S e E ees s ent- Comcien in welchen man die Reservatrechte; nit überall [eïchten de s- Gesehgebung aus\{ließlich von der Abstimmung im Bun- ul Qompeden gegenüber einzeln d 1 Bundesgliedern. Nicht blos das, Pre aen, es könne nichts aden; Etwa eunde des Gedantens mein» | Spiels ode Frage fl eine bestimmte fr feine E A N Ea ratb, riacis@te Eri SAE Dafürhalten. MVt an den Weg ras in den SHlußprotokollen, in Dokumenten Fed isdurch V rial u als selbstverständlich betrachte; in einem rótofoll zu konstatiren, und | zu bilden. Und wir wußten damals auch gar niht, wie di die protofollari\e ing die Q timmu der Landesvertretung orm des Vertrags bannt ie gatize RAGLer n älle des 2 fie Aae ai auch anheischig, eine Formulirung zu entwerfen: Sie | Übrigen Regierungen ; wie insbesondere die pA erische Re jer j der Landes gescbgêbun ¡anne G itel S aüßte, glaube ich, die tande gekommen. Man tann gerade {0 wie von den E E 1. Ab}. aben eine solche entworfen und dieselbe ist Übergegangen in das | deren Unterhandlungen in Versailles wir nicht kannten un “deten ‘denten follie. as der Ha SCeR i A L an ewiß erren Antragstellern gesagt is von den S en R er lußprotokoll zu dem Vertrag zwischen. dem Norddeutschen Bund, | Verhandlungen mit dem bayerischen Landtage bevorstanden y zt dét fragliche Erläuterung Det Eee A Zeben als i von allen Seiten gen daß es nach der Na t der: Sache und nes Mien Schr i fen Baden und Hessen vom 15. November 1870. - Von einer Zustimmung | fraglichen Punkte sich verhalten werden d bin dér Anfitr das, wäre thr Jnhalt nit bezeichne! e erli ges eich8geseßgebung nicht zu chen tönne, die e geietten s E der Landes vertretungen war, {0 viel ih weiß, Äberhaup wenn ih troßdem damals mi hervorgedr ngt hätte mit mei t E als selbstverst etrachtete Bestimmung : durch einseitige Akte zu bese Auch in den Fällen | de Mr nicht die Rede. Es war insbesoudere auch nicht die Rede von der- | sönlichen Meinung über die Frage, die Sie nicht entscheiden D Et e Was den \prachlichen 3 betrifft, so bildet nach | Absayes kann cine: Kompetenz- g nur geschehen auf Kosten ; : E U) F L , UDEL e n N n: 4 die Regierung cines j fann deshalb hier mit d sGnen E die E L Ry E S TE RUiRE p fiber die is gar nit défcaut war, daß ih das nicht hätte rechtferti- E D ei | St S in'Sa der ja in | der Landern E erüglich der Besteuerung des Branntweins uo Bie 5 : A 7 ; : e , A i ‘e thut ift keinen entscheidenden | ‘das ist ja do ar uni enkbar, da 22. Kovember 1570 übergegangen j in das SMuhprototoli Is | O Worten auf das, was den Berdanbungen in deem Has gung in Bortegrnbey Fat patt Eigat ub an | Ba citoas er L asen bun ste gli, aber dee Rege Meine Herren! Was hierauf über die Frage verhandelt worden | nachgefolgt ist in München Der Ausfcuß der bayrischen Ab o dinéten: “und für sich in {hr verschiedenen Bedeutungen 9 raucht und | rung ‘die Befugniß. einräumt, durch kre R L Der- iff im Norddeutschen Reichstage im Dezember 1870 und was nach- | kammer, welcher in seiner Mehrheit die Keewerfün d 3b G i 4 angewendet und eben in den Beziehungen na Außen häufig gleich- | Bundesrath | Über“ dieses" Recht der Landesgesebge ung Î he efolat ist in diesem Hause, das ist Jhnen zu : ck%B3 N vem R ayriscchen Y Lebutend mit Staat8oberhaupt oder Staatsregiexung. ügen. Wenn unbestrittenermaßen in den Fällen des erfie E e s Ó eini ; s U A eten Abd Berirags vom 23, Ropember 18:0 Pran ragte, P bie »fa E M Rei fich stets, in welchem Zusammenhange und mit welchem | L saßes” die Reichs-Geseßgebung der Landesverfassung vorge!

muß indeß, veranlaßt dur ußerungen des. Herrn d- 1s G ¡ rfunña an di j i h 1 An O A Hane L Beg i vie: Kutrags fon früber 7 unter Ändercm als Grund für die Verwerfütig an die »fast befrem j Staat« gebraucht ist. |: daß von einer Anwen barkeit der Bestimmungen E

901 DIE C ( e- | dende Lücke«; daß ni i t / im einzelnen Falle das Wort» | than hat, in D, a die Vorgänge in diesem Hause einige Be. gestellt sei; ob E bie weit die fragliden L Hg 1B | Bea Ee eni Í elt es sih um Beziehungen der Einzeln- | graphen 85 und 88 der Deria ung8ur hs rt.

| in uje : "Am vorliegenden. Falle handel 1 Á y merkungen machen. 3 8 hat z 8-Mitali i m i n: ors i rungen. der Bundes lieder t sein kann, warum joll denn in ( jer den eses Haus. hat anen E issionsberihh | Fälle Mitglieder Un L fibre di 76. Abs. 1 und. in R Staaten zum Nei En De i E Bundesrath. das Pee eniheil stattfinden? Und die Ausschließung d

über den Gegenstand nicht gefaßt; nur in dem Kommissiöónsbericht ällen des Schlu R e Qufti e110. 5 ih i e Ns beann 9: pon P Sd e d f „dein Heren Sine der A E O Ne oten bex Einzellänidér e U sein ‘fimgis (erfassung i è Organ gur. elheudmaQung behnet denn * n ns enden A d g ad ca cbénso *onstitutionell

{bgeordne er hier verlesen wurde, fand ic eine Ver- | sollen oder nicht. Diese r ni rubiat, L M Inte: n - Staaten als jolcher. i nl i | wahrung des ständischen Auslegungsrechts welche Verwahrung aber Olltaikeii Vit, in E O Se ‘ed gs ie d é sei “aus de eich8verfassung die Bundeshevöllmächtigten feine8wegs blos erachtet wéfdtn in den Fällen l: Absapes. Meine Her ersten von der Kommission selbst zum Gegenstande cines Antrages an .| die Zustimmung der Einzel-Landkage begründet Diese Mehrheit er- als Vertreter der. Regierungen sie bezeichnet diejelben 11 den Art. 61 | meiner Ansicht lag’ und liegt E Qr L E ur Zeit -des Nord- e V r i at is «uo! Mf E L diejem Hause flärfe A auddrs ckliche estscßung über das Verhältniß der 7 und 8 als Vertreter dèr »Bundesglieder« , der »Königreiche« j: der Absaß HE A i U i "g d L Ee aus- À orden ist. Nun, meine Zundesrath8be e zu den konstitutionellen Re “dei : »Bundesstaaten«. t : M ; i i ten HLerren, finde t zwischen einer BETIOaNTug des ständischen Zu- | für erforderlich, un weil diese rbe, beantragte N Beweg det E E meine Herren, den log isen Fusannme R betrifft, so | gefallen, h Es Las e “esten n (5 e E r Au ftimmungsrechts un des ständishen Auslegungsrechts doch Nertrags. Die Minderheit des bayerischen Aus\{husses, welche naher reden die beidén: Absäpe des Art. 78 der Reichsverfassung von Kom- | jevt den ! K D ällen déR D. - cinen Unterschied einen Unterschied, den allerdings der Herr Ab- für ihren Antrag auf Annahme des Vertrags die Mehrheit in der petenzausdehnungen.: Der erste Absap redet von Ausdehnungen der | zunehmen A C das ai: ‘Gt. Herr Mohl hat gegidnete von Hall bei der Begründung seines Antrages nicht gefun- | Kammer gewann, war der Ansicht, daß die Frage in wie weit die ‘Kompetenz auf neue sachliche Gebiete gegenüber allen Bundesglie- geordnete E ‘ad oen fer A die Position des ersten AbsaßeL en; sondern zu meinen persönlichen Ungunsten gänzli verwischt hat. | Regierung eines Einzelstaates bei Ausübung der den Einzelftaaten “dern; der zweite Absaß redet von Ausdehnungen der Quständigkeit | als ein lungen h a S adt hen Abgeordneten- Wenn ich/ meine Herren, mein Zustimmun gsrecht verwahre; so | im Bunde zustehenden Rechte an die Mitwrvirkung der Volksvertretung auf ‘Gebiete, die regelmäßig {on der Reichszuständigkeit unterworfen nicht ausgegeben ! “s nber dieselbe Frage jüngst ausgegeben wurde, behaupte ih; daß ih ein Recht der Zustimmung habe; wenn ih aber Nies sei; dem inneren Staaätsrechte des betr- Staates angehört; init i inem oder einigen “in a Beziehungen My es 7 welche di E ft Des Seen: Abgeordneten von Aalen. mein Auslegungsrecht wahre, dann sage ih noch nicht, daß ih | Und der bayerische Staats-Minister von Luß hat damals Fefági das j ellten Bundes8gliedern: Jm ersten Absaß ist, darin | theil fe den: Standpunt ersten Absaße unwiederbringlih ver- ein Recht der Zustimmung habe, sondern ih wahre mir nur die Be- | innere Staatsrecht gestatte allerdings cine geseßliche Regelung der Herren Abgeordnéten Oesterlen und Streich mit uns \:+Nur 1 ‘eben die Position zum der Herr Abgeordnete von Aalen fugniß; wenn der Fall eintreten wird, ein Recht in Anspruch zu neh- Instruktion des bayerischen Vertreters im Bundesrathe. : \ ie Zusti g der Lán esvertretungen nit erfordert. | lóren. Was übrigen®) ie D nen eziehungen doch in etwas men, oder auch nicht in Anspruch zu nehmen. Wer scin Daß die Verträge vôm November 1870, obwohl sie eine sehr Warum soll sie nothwendig sein in den Fällen des 2. aßes eführt patt ti ots sein. Der Herr Abgeordn*te Zustimmungöre@ verwahrt hat, der fann es, dem Mit- | wescnklihe Kompetenzveränderunge eine Kompetenzerweiterung au Nothwendig war hier, w0 es sich nicht von einem gemeinsamen n-d G s {scheidenden Bele Cir die Gefährlichkeit betheiligten; der damals s{wicgy verübeln, wenn er hinterdräïn das | die Gebiete der Presse und des Vercinswesens enthielten, den Landet- _Feresse aller Bundesglieder; sondern von dem Interesse eini : 78! angeführt daß je nach der Aus- Sg S A i e E R E p vertretungen der Staaten des Norddeutschen Bundes nit vorgelegt oder cines einzigen Bundes liedes handelt nothwendig war E e r fdelibe: di des Herrn Abgeordneten diesem ersten 1 9 )y N efre- ndli. finden, wenn der Mit- | worden find, und daß diese Landesverktretungen sämmtlich aud ¡Ausschließung einer Majorisirung 1m Bundesrath. ras E damn A saß geben) durch eine Abstimmung im Bundesrath der- württem-

betheiligte; der sein Auslegungsrecht gleihfálls verwayrt hat; mnath- das preußische Herrcnhaus dabei sich beruhigt haben, ift bekannt. derholt und mit vollen: Rechte angeführt worden 1

; e / n nicht morgen: von einer Mehrheit ihm wieder genommen werden | kam am ezember 1870 von Berlin zur nd am 19. Dezeri- F Qusähbemertns zum 1. Absaß, der damals den einzigen Ia cord- | stellen zu wollen, als die ï e

dentlih s{chwierig sein werde, zU be was jura singulorum seien; da

wurde gegen die Anregung ferner imme gemacht, daß es außeror- gierung si \{lüssig zu machen über eine Frage, wie

E E o E a Ea r via