1872 / 44 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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S S B E A P O A as E S n g a eat Dien a E A E

1019 |

Kapital

10 Millionen Thaler,

Erste Emission

2%, Millionen Thaler mit vorerst

40procent, Einzahlung,

(a. 423/11.) F

‘ovinzial-WechsIerbank,

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44.

E S E L R L L E M O a" T m mw

Nichtamtliches.

Deutsches Neis.

| Bayern. München, 17. Februar. Die in Nr. 36 des WR, u. St.-A.« bereits erwähnte Rede, welche der Staats- Minister von Luß in der Sigung der Kammer der Ab- Meordneten bei der Debatte über den Barth-Schüttingerschen M nitiativantrag, betreffend die Reservatrechte, hielt, lautet nach

Wem Ftenographischen Bericht :

Fest übernommen ist eine Million Thaler. Für die Anmeldung zum ersten Course disponibel

1. Millionen Thaler.

Aufsichtsrath: Verr Adolph Abel, in Firma S. Abel jr., Vorsìitzender. F Justizrath Ahlemann, E E L Ua Heinric ein, in firma Bein . | i F iet Goldschmidt, in Firma Berliner Bankinstitat:

schmidt & Co. | Julius Guttentag, in Firma Gebrüder Guttentag.

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Jos. Giold-

9 i en | Bayerische Handelsbank in München, vertreten durch ibren Verwaltungs- rend é rath Herrn Baron Albert VOn Reinach in Frankfurt a. M.

Herr Sîmon Coppel,

Delegirter' des“ Aufsichtsrathes in den Vorstand der Provinzial - Wechslerbank zu

Hannover.

_Directioren: Herr Wax Gieim. 2

Louis Löwenberg. Moritz Muczkat.

Artikel 2 der Statuten.

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| weck der Gesellschaft is der Betrieb von Bauk- und Finanz-Geschäften, sowie int dustrieien E ia Eda Art, insbesondere des reinen“ Wechslergeschäftes. Die Gesell-

3 Recht, Qweigniederlassungen, Kommanditen und Agenturen im O Ee U bei Lebus Muiserw tvelche das Bauk- und Wech

rrihten und sich i ande O E zu betheiligen. Auch bleibt es der Gefellschaft E

Bankinstitute und Bankhäuser als stille oder Kommanditgesellshaften bei

In- und Aus- 8glergescäft be- alten, bestehende en Tae

lassungen, Kommanditen und Agenturen aufzunehmen. Die Wirksamkeit der Gesellschast kann

sih auf alle Verkehrs- und Handelsstädte, mit Ausnahme von Berlin, richten.

eine Herren! Sie haben es schon oft gehört; bevor wir in die

j heutige Verhandlung eingetreten sind, und auch einer der Herren An- Wragsteller hat es wieder gesagt: An dem Jnitiativanirag und an un- |

erer heutigen Debatte ijt nihts \{uld, als die Erklärung, die ich m Reichstage zu Berlin über die uns heute beschäftigende Frage ibgegeben habe. Einer der Herren Antragsteller hat bemerkt; der An- und die Rechtfertigung für den Jnitiativantrag liege in jener Er- lärung. - Ae Was is denn, meine Herren, das Wesen jener Erklärung? Jch jabe ledigli eine Rechtsansicht geäußert. Eine Rechtsansicht kann ihtig sein oder nicht. Aber gleichviel ob das, was ih mir als das jestehende Recht zu bezeichnen erlaubt habe, richiig ist oder nicht, es jiebt unter keinen Umständen einen Anlaß zu einem Vorwurfe gegen rgendwen. Denn es kann doch kein Verbrechen sein, sich zu dem, vas man als Wahrheit, zu dem, was man als das bestehende Rechte fannt hat, zu bekennen. Js meine Ansicht richtig, so bleibt nichts brig, als sich das bestehende Recht und die Erklärungen, die es ins echte Licht zu seßen berufen waren, gefallen zu lassen, oder fich da- ah umzusehen, wie man eine Acnderung des mißliebigen, aber gel- enden Rechtes herbeizuführen im Stande sei. Le Ist aber die Ansicht, die ih geäußert habe, unrichtig, dann [Went Nich mir die Sache auf einem noch viel cinfacheren Wege zu erledigen : ann weise man die Unrichtigkeit nach, und alles Weitere findet \ich. Die Gewalt, wie sie den Mitgliedern einer Regierung, namentlich der leineren Staaten, zur Seite steht, diese Gewalt; meine Herren, ist für ch allein gar nit geeignet; den Fortbestand einer unrichtigen Rechts- nsiht zu sichern und es dahin zu bringen , daß einc mit dem be- tehenden Rechte in Widerspruch stehende Ansicht auch praktische Gel- ung erlange. Es sind zu viele Leute an der Sache betheiligt, die Beseße des Denfkens sind zu sehr Allen gemeinschaftlich, als daß es inem Minister- gelingen könnte, mit einer solchen unrichtigen Rechts- nshauung gegen die Interessen des Volkcs länger zu be chen. Jch Meine, auch der böswilligste und muthwilligste Minister würde durch ie öffentliche Meinung schr bald genöthigt sein; zu bekennen, daß erx ch geirrt hat, und einer anderen Auffassung Raum zu geben. Diese Erwägungen alle, meine Herren, hätten es meines Erach- ns nicht blos gerechtfertigt, sondern in der That dazu genöthigt, daß le Angelegenheit, mit der wir hier befaßt sind, ruhig behandelt werde. Bon ciner ruhigen Behandlung kann man vielleicht, ih gebe das mit P nagen zue in den bisherigen Debatten sprechen; fie war aber iht vorhanden, che wir mit diesem Thema uns in diksem Hause zu eschäftigen begonnen haben. e i : Saft ilang noch das Wort, das ih im Reichstage spra), als ir bereits hinterbraht wurde, einer der Herren Abgcordneten aus em Centrum, einer der bedeutendsten Führer, habe sich, hoch erfreut ver meine Erklärungy geäußert: Nun werde es einen gründlichen opeftafel geben! Der Herr hat recht Propde cit, er hat in die Zukunft schen; vielleicht hat er ein bis{chen die Qu unft machen helfen. Hätte er auch unser Staatsrecht gekannt, ich glaube, er würde sich vas vorsichtiger ausgedrückt haben. Der Aen Dgle Spektakel a: fi alsbald erhoben und in allen Blättern i er wiedergeklungen. an hat nicht davon gesprochen, mit welchen Gründên Rechtsansicht gen Rechtsansicht gegenüberstehe # O nein! Es wurden alsbald alle denkliben Vorwürfe und Inkriminationen gegen diejenigen Ne- (tungen erhoben, welche sich zu der von mir vertretenen Rechtsan- ht bekannten. : : 4 Man warf ihnen vor: Nichts Geringeres als Absolutismus sei as, wonach sie zielten; Vergewaltigung der einzelnen Staaten sei Wre Absicht, Verpreußung aller deut en Elemente, kurz, um es mit nem Worte zu sagen: Gewalt und Verrath an der Sache der ein- lnen Staaten, das sci das Schibolcth derjenigen Regierungen, welche h p der von mir aufgestellten Rectsansicht bekennen. un hat es mit diesem Spektakel cine cigene Bewandtniß. Wenn cht alle Zeichen trügen, ist hinter dieser absichtlichen Speftakelimacherei reits die Nemesis einher. Jh habe vorhin von einem Gemeingut r Geseße des Denkens gesprochen. Dieses Gemeingut hat sich auch 1 vorliegenden Falle bewährt. Wenn man Vorwürfe erheben will, e man das gegen uns gethan, muß man andere, besser fundirte hatsahen anzuführen im Stande sein, als diejenigen gewesen sind, it welchen, ehe wir zu deni Jniktiativantragé eln gle unsere An- ten und Absichten bekämpft worden sind. Da die erhobenen Be- uldigungen nicht auf Wahrheit beruhten, blieb gar nicts Anderes Tig, als daß s{li{lich dem Spektakel das Fiasco folgt, und meines ahtens ist das Fiasco bereits da. Jn einem Nachbarlande hat an den gleichen Spektakel hervorzurufen sich bemüht; das Nachbar- d ist darüber zur Tagesordnung übergegangen.

Dienstag den 20. Februar.

- 993 | Erste Beilage 4 zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

1872.

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Das Urtheil, welches von der Landesvertretung des Nachbar- landes gefällt worden ist; bestätigt einfach die Richtigkeit der von mir vertretenen Rechk8anschauung ; und ich begreife nicht; wie man A diesem Votum noch; wie soeben noch descchab, hat sagen können, Ur eine Politif, wie sie den Anschauungen. des Herrn Vorredners entsprechen müßte, für cine solche Politik ließen \sich jeßt Bundes- genossen finden. Ich glaube, nicht in Süddeutschland, noch weniger aber ander8wvo und vollends nicht in Berlin , ließen fich für cine ih muß den Ausdruck G reichsseindlihe Politik jebt Bundesgenossen finden. Tch werde auf das Thema später noch mit wenigen Worten zurückkommen. :

raum hatte ih meine mchrerwähate Acußerunñng im Reichstage abgegeben; so wurde, wie gesagt die Presse und die dffentliche Mei-

“nung auf jede Weise gegen uns in Bewegung gesebt.

Ih habe zu wiederholten Maicn gelesen, die Streitfrage , welche jebt auf das Tapct gebracht worden sei; müsse entschieden werden, aber niemals wcrde sie in dem Sinne entschieden werden, wie ih geglaubt habe, daß fie bereits entschieden sei. Jn den Artikeln, von denen ih cben gesprochen Ee ist es bis zur fühnsten Verhöhnung der von mir vertretenen Ansicht gekommen. Und jeßt, meine Herren, betrachten Sie einmal die Presse! Den Eindrucf, den ich davon habe, kaun ich nicht anders bezeichnen, als dahin: die Presse , die bisher mit Gründen gegen uns gekämpft hat, hat den Kampf eingestellt ; von der Presse, die mit anderen Dingen als mit Gründen tampft, spreche ich nicht. | N

Die Literatur, welche sich mit dieser Angelegenheit befaßt hat, ist vollständig auf meine Seite übergetreten und, was mehr ist, meine Herren, auch Sie find, insoweit es ZA um die Frage handelt, was geltendes Recht ist, ganz auf meine Scite getreten.

Tch unterscheide , wie Sie aus dem eben Bemerkten entnehmen, zwischen der Frage; was gegenwärtig geltendes Recht ist; und der Frage, ob das geltende Recht genügt, ob es Jhnen entspriht, ob man versuchen soll, cine Aenderung herbeizusühren, und ob man dazu stark genug ist, endli, welche Wege sich dazu empfehlen. Mich interessirt in diesem Augenblicke lediglich die erste Frage : Welches is das geltende Recht? Hier ist, ich-will Sie nicht allzulange mit—dem Thema auf- halten, meines Erachtens gestern auf das deutlichste anerkannt worden, daß sowohl dasjenige, was ich über Reichsrecht gesprochen habe, das Nichtige war, ' als daß ebenso, wie aus der ganzen Gestaltung des Antrags hervorgeht, auch dasjenige von Jhnen als richtig ancrfannt wird, was ih über das Landesrecht behauptet habe.

Was- das Reichsreht betrifft, so habe ich früher mich zu der Ansicht bekannt, daß das von den Bundesraths-Mitglicdern im Bun- desrath abgegebene Votum das Entscheidende sei. Daß Sie derselben Meinung find, daß auch Sie der Ansicht huldigen, wenn durch Bundesraths - Beschluß cin Reichsgeseß zu Stande kam, so habe ein solches Reich8geseß auch in Bayern Geltung, selbst wenn die bayerische Stünme in der Minorität war, so lange es \ich nicht um einen Fall des Art. 78 Abs. 2 handelt , das: habe ich früher im Gegensaße zu manchen eben gehörten Deduktionen aus Jhrem Jnitiativantrage und insbesondere aus dem dispositiven Theile desselben gefolgert. Denn wenn er cinen andern Sinn haben soll, als den eben genannten, dann hâtte irgendwie, vorausgeseßt, daß es in Jhrer Macht liegt, aus- gesprochen 1werden müssen, daß ein so zu Skande gekommenes Reichs- geseßb in Bayern feine Geltung habe. Das haben Sie nicht ausgesprochen, sondern lediglich, wie soll ih sagèn, durch Repressiv- maßregeln abzuhelfen gesucht, mit deren Hülfe das Zustandekommen cines olen Reich8gesches ers{hwert werden soll. Für die juristische

nterpretation liegt hierin die unzwéideutigste Anerkennung meiner t E luns : :

Der Herr Referent hat; ih weiß nicht, durch meine Aeußerung vom 16. Dezember veranlaßt oder aus: andern Motiven, in der That auch im Aus\chusse einen Anlauf genommen ¡ einer anderen Ansicht praftische Geltung zu verschaffen. Darüber, meine Herren , will ich Sie nicht mit längeren Deduftionen aufhalten, daß ein Saß in den Motiven, von denen der Herr Vorredner gesprochen hat, praktisch gar keine Bedeutung haben kann. :

Der Herr Referent hat einen solchen Anlauf genommen, cs ist aber ein öffentliches Geheimniß, daß er mit diesem Anlauf nicht durchgedrungen ist. Jch ia das’ der richtigen Empfindung zuge- schrieben, daß Sie cinen solchen Saß aufzustellen nit in der Lage ind. Nunmehr, wenn ich recht gehört habe, „ist gestern. auf die An- rage des D t S Dr. Völf durch nicht E Neg eide Zurufe ausdrücklih erklärt worden, die Herren seien der nsicht, daß, wenn ein Reichsgeseß zu Stande fommtkt, auch wenn es Verfassungs8änderun- n auch wenn es De T erunlen statuirt , sei es mit Zu- immung der bayerischen Bundesraths-Mitglieder, sei cs gegen die=- selbe, soferne nur die geseßliche Minorität nicht vorhanden ist, ein. solches Reich8gesep auch in- Bayern Geltung erlangt.

Habe ich damit recht gehört , so habe ih die bündigste und un- N Muetteiauilig der Nichtigkeit Llentaen Ansizt gefunden, welche ih mix über das Reichsrecht auszusprechen erlaubte.

Aehnlich verhält es sch auch mit dem inneren 8 Wenn ich e Recht hätte mit meiner Anschauung , dan BOUES Sie nicht ein neues Bs machen wollen, sondern dann müßten Sie einfach darauf dringen , daß das bestehende y gegen mi sprechende