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Recht zur Anwendung gelangt. Soviel h. die Gesekgebung kenne, | der bestehenden Diskussion verheimliht, wir seien gewis ermaßen nicht
hat man dort dem deutschen Spruche : »Doppelt noch nie gehuldigt, und i glaube e e NOC eaten Mo d
es auch nichts, wenn man das Geseß zweimal giebt. Was ist das Facit von E D D
; z l nden. es | ist mir denn ei j einmal möglich gewesen; über ein Geseß hinwegzuspringen, a nüßt | des Recht ift é e A 168 Mea i
ie Ansicht, die ih auszugan
ht, hält bessere, | recht an das Tageslicht herausgegangen, so muß g A fra wie
ej wa M paris Ansicht erklärt oder was er widerspricht Gewiß i: E 8 seine
ie Frage wird entschieden auf Grund von objektiven , auser. y ie
| ; Bea / utir erlaubt e f als richtig anerkannt, und soweit sie es nicht is | halb der Persönlichkeiten liegenden Dingen und T
wird fie es von Tag zu Tag méhr
Ist es aber cines Vorwurfs würdig, daß ich -diese Ansicht über- | ri haupt ausgesprochen habe? Fast scheint es mir, als acta mi tial zue K Ae UBE
erträge sind es, die una E entscheidendes s aan 7-r 6e Meta r | wird entschieden. Den Sinn der Verfassung kann jeder finden, der
“den Thatumstand zum Vorwurf machea wollte, daß ih diese meine | interpretiren kann. Nun, meine Herren, ih wiederhole, wenn Sie
Ansicht öffentlich bekannt habe. Wenn ich mich ret erinnere, so ha
ein Herr gesagt: »Wenn die Erklärung nicht wäre so wäre keine | daß Sie eine klägli
Veranlassung qu einem Geseße«.
as nicht anders als für eine Art von Bedenken ledig- so darstellen, als hätten dama
t | sagen, wir hätten Ihnen allerlei Dinge vorgemacht, fühlen Sie ni ; e he Rolle \fich selbst bei E lin Sie f d fl unfähig erklären ; selbst richtig zu gnt und nun die Sah t
ch fann lich üer die Thatsache ansehen, daß ih die Erklärung abgegeben habe. | welche für die Vi | j | aß ih un Ï r d tr ; : 3 Wenn aber meine Rechtsansicht richtig ist, so if ja Lama daß wir NOD leich (Erflärung E S utter R O unt
vor der Hand eine Jolde Erklärung nicht abgeben; der betreffende | ähnlihen Dingen na
Rechts i Ae
estimmt?
er Welt geschafft; er besteht doch und mit der- Im Uebrigen ist kein Vorwurf ungerecchtfertigter und weniger
irkung. Die Ange en eit ist viel zu wichtig, als das E als der, den man mir in Bezug auf die Debatte gemacht at. |
Jemand ein Interesse daran hätte, daß Dunkelheit fort daß nicht vielmehr Jedermann Lnleresse n h n L un
der rechten- Seite des Hauses das größte Interesse daran.
Man hat uns cinen Vorwurf daraus gemacht, daß wir uns zu | sachen so gründlich belegt daß ih ihm zu Dank verpfli
dieselbe zu bringen. Und meines Erachtens haben L d
I will das hohe Haus nit länger hinhalten-mit
hierüber. Jch war auch darauf vor ofe muß De. “klären er Herr Vorredner hat in der Richtung fa o entschieden geäußert und seine Ansicht zu Grund stenographischer und Een Dru: et bin. Jh
der in Berlin von mir abgegebenen Erklärung nicht früher bekannt | k i ¿ : l ann nur wiederholen ¡ î au it O Be bie Een zom 16. Dezember, die Ausschuß- | können, daß Lehe oufahuns nen v r fien bl: ziir lebten b erary ie neuerliche Diskussion zieht fich der Vorwurf, | klärung. — Nur einzelne wenige Acuserungen; die in der Debatte uge
daß die bayerische SRmS reer, bei Berathung der Versailler Ver- | noch Ce find, will ih etwas näher ins
träge cigentlih mit der wahren Meinung nicht herau8gerüft sei.
l ) assen. 8 wird außerordentlich viel Lärm gemacht Rey daß ich gesagt
Und E O Herr Vorredner, der alle diese Vorwürfe in einer hätte; ein ganzes S Register von Sonderrechten stehe der bayeri-
Weise entkräf
hat, wie ich es meines Orts nicht besser zu thun im | {hen Regierung zur
eite und es könne nicht ohne unsere Zustim-
Stande bin, hat mir einen Hieb verseßt, indem er bemerkte, ih hätie | mung gekürzt werden. Mit dem »U m- Aus i i : : i : nsa i - : i die Erklärung des Herrn Dr Marquard Barth A über mi er- | der öffentlichen Debatte schon fehr ‘viel. beann nate wh Bey Já
ies láffen, ih hätte nicht widersprochen, und er
ci selbs außer | weiß wirklih nicht, ob es cinem Juristen im Ernste cinfallen darf,
tande, dies zu crflären. Er vermuthet also irgend welche mysteriöfe aus cinem solchen Worte darauf zu \{ließen, unter welchen Bedin-
Motive, welche dieses Verhalten der Staatsregierung veranlaßt haben Meine Herren! Jch glaube, in diesen Verbäitiimingeti liegt anti des Pudels Kern. Bei den Verhandlungen die dem Jnitiativantrag in weiteren Kreiscn vorausgingen; bci der Einbringung desselben
gungen die Regierung als berechtigt zur Abstimmun | e le i um es einfach zu Eee »uns A Dai sind nicht wir Minister allein, wie bemerkt worden ist, und nicht Sie
und bei der vorliegenden Debatte handelt es sich doch nur um ein noth Leute, und die trifft das »Un8« alle zusammen; wenn Sie dit
Mittelchen zur Verdächtigung der Regierung, die aus anderen Grün- den unbequem geworden ist. Jh für meinen Theil nehme beil inn Vorwürfe ruhig hin. Wir, meine Herren, wir an diefen Tische sind
flir die blau-weißen Juteressen seit langer Zeit eingetreten, cingetret “ wo die Vertretung dieser Juteressen vi “cine hübsche diede in dicsem Sa ffe el schwerex war e eine hübsche Ó en Sie die fünfwöchentlichen Verhandlungen in mitgemacht, hätten Sie nur alle die bitteren S hilben E C. die ich und mein Kollege; der Herr E zu üb a
hatten, als es sich darum handelte , für yern in. der da en politischen Konstellation zu retten, was möglich war, ich E ie würden unserer Thätigkeit cin anderes und gerechteres Prädikat bei- legen, als es aus den Anspielungen sich ergiebt, von denen ‘wir so mancherlei gehört haben. Und ganz ähnlich verhält“ es fsih mit den Verhandlungen in Berlin, Da frage ih auch: Wer hat in jenen \{wierigen Momenten die Rechte Bayerns vertreten? Haben Sie es
gethan oder wir? Vielleicht wend M : cblieben von Versailles! B en Sie cin: Wären Sie ganz weg-
Mahr (dem M inister zurufend): Ja, das wäre das Gescheidteste O,
Der Königliche Staats-Minister v. Lug: ) / - , Luß: , Diesem Vorwurf gegenüber, glaube ih, bedarf es E Recht- fertigung; ih könnie sagen: daß wir nach Versailles gegangen sind, wird die Geschichte rechtfertigen. Tch glaube aber, das hat die L E Ie vors uy on Tag zu Tag hat fich die mchr verbreitet; daß unsere Skt des A EE absolut P gewesen Meri) R C MLII E ohlan ,; meine Herren, ih bekenne mich zu der die Norddeutschen haben unser bedurft, aber wir us ihrer. fai f O Tch bin auch ruhig, was die Vorwürfe betrifft; die aus unserer angenen A is M Sao hergcleitei werden, soviel die ) acht, e diese r i i eigentlich gerichtet d orwürfe und diese Beschuldigungen glaube wirkli, meine Herren, daß Sie nicht die A
haben, uns zu überzeugen, daß wir ein Unrecht- au x Avale begchen wollten, ich glaube nicht, daß das Jhre Meinung if}; ich [laube auch nicht, daß Sie hier in diesem Saale Proselyten für Jhre teinung machen wollen; ich glaube, daß das Publikum; än das diese Anschuldigungen gerichtet sind, sih anderswo befindet. Es muß cin- mal getagt werden: in dkr Hauptsache is es das Landvoll; an welche Wre Exklamationen gerichtet sind. Es verhält fich mit dieser I über die ih heute spreche, ebenso wie mit andernz über ie wir in N Hause {on gesprochen haben. Aber wenn Sie — wie die Städter in ihrem Uebermuth es zu uennen pflegen; denn ih verwahre mich dagegen, daß ich cs so nenne — wenn Sie, sage il, an die Dummheit des Landvolfes appelliren, dann irren und LT Sie fih. Und warum? Jene Dunmmheit giebt es nicht nser Landvolk ist so begabt und C Ey wie irgend cines; und, meine Herren, in dem Landvolk dämmert es bereits. Lassen Sie nur erst cinmal die bereits beginnende Einsicht, daß sich nicht iets eas e e E E Landvolk in den lebten Jahren stellt. haben j; „etwas weiter sich verbrei ih bin Über-
zeugt, der Dämmerung folgt. heller; bee Sonn M T
Sache so auffassen; dann haben wir nur noch zu fragen, wer L denn dies »Uns®« ; und darauf -antivortct die R laertealsana: bat innere E im Bundesrath. | inoritätsgutachten mehrfach angezogen : Beleg dafür, daß unsere Ansichten ah teien. N c T f alten auch nicht mit gutem Grunde. Lesen Sie doch! Der Hetr orredner hat die entscheidende Stelle verlesen, Sie findet si auf Seite 118 der stenographischen Berichte. Dort sagt der Referent! der Minorität, wie er dazu fam, anzunehmen, daß die bayerische Re giérung 1A zu der Ansicht bekannt habe, daß die Kammer in Bezug auf Verfasfungsänderungen auch mitzusprehen habe. Es heißt dort ausdrücklich, die n R habe fich für verantwortlich erklärh und ‘dann fährt er fort; »ich verstehe das so und so«. Wenn unsere Aeußerung so gelautet hätte, daß wir anerkennen wollten es fomme auch rechtlich auf das Votum der bayerischen Kammer an, dann gäbe es nichts zu inferpretiren; dann war kein Plaß fü die Aeußerung: »ih verstehe das so und so«che, dann hätte es heißen sollen: »die Aeußerung lautete so«. Und wenn man nun den Vo wurf au nòch so leise andeutet, daß wir die Erklärung der Mino rität ruhig hingenommen Hätten, dann möchte ich Sie bitten, fi einen Augenblick an die Vorfälle von damals zurückzuerinnern. ü Viele; viele Tage lang war das Haus durch die Debatten ber die Verträge ermüdet, bis zur Erschöpfung ermüdel. Da habe ich noch das Wort genommen in der lehen Stundes um Alles vorzutragen; was ich auf dem Herzen hatte. I ga wenn ich nit irre, 15 Stunden über die Angelegen eit gesprochen; und ich bin nicht so schr für mich ein genommen, daß es mir nicht möglich gewesen wäre, zu erkennen, daß ich bis zur Ermüdung dcs A esprochen habe. Es if mir viel fa bemerkt worden, ih hâtte in der Angelegenheit Sic ohne Noi viel zu lange hingehalten. Was hätte aber bsciebón müssen, went falen sollen J i eis Diskussion hätte aufgreifen Und ritig inóssen ch hätte Sie noch länger in Anspruch nehmen un, meine Herren, können Sie mir sagen, das is ei / ven (ide B dah ITiARen8 ded df bere Le Di ; ! — Wenn keine andere
gen ‘vorgelegen wären, durch die unsere Ansichten in dieser Se estellt L wären, dann wäre die- Anwendung des Sapes: Qu D ubi loqui potuit et debuit, consenlire videtur auf und erlaubt. So steht es aber niht. Der Herr Vorredner bat {chla S a daß die Königliche Staatsregierung ihre von d. 5 tis: des Herrn Dr. Marq. Barth divergirende Meinung unzwd E ig und zu wiederholten Malen dargelegt habe, und zu alle N erflusse hatten sich damals der Herr Vorredner und del Zerr Abgeordnete Greil alle erdenkliche Mühe gegeben) Jhn Dr Marg. B E d ju gen E e Ansicht des Herrn Abi
i : ‘in dieser Frage nicht richtig sei. wie of wollen Sie denn, daß wir eine in dieselbe Erklärung aken? k
J gehe zur Rechtsfrage über und werde Sie hier nicht lan aufhalten; benn was in der Richtung zu sagen ist; ist bereits mch fach von anderen Nednern vorgebracht worden. Das Bundesrecht | meines Erachtens in der That außer Streit. Es hat zwar der Her
Wenn ich den Vorwurf höre; wir hätten die wahre Sachlage bei
Referent und auch neuerdings der Herx Vorrcd i ' i ner e del Deduktion geltend gemacht, ich gestehe aber, was die Aeußerung
Wortlaut der Verfassung. Nach diesem
erren auf der rechten Scite; F
allein. Ueber uns sind cuch noch Leute, und neben uns sind auhff}
errn Vorredners betrifst, daß i ä x des Hern Dorner nid angus6-son ver elgenllid fle uur
nein ohne irgens cht, die auf dem
seinen Schlußfolgerungen m
richtig zu verstehen.
e man aus-deu §. /5 Abs. L, der ganz allger eine Unterscheidung von Perfassungsänderungen sprich! j | Geschgebungswege zu erfolgen hätten, bei welchen die Stimmen #o und so zu- zählen eien, wie man aus diesem ung herauslesen kann das verstehe Mas den Herrn Referenten und
scheid
¡ih ihm nicht folgen an den das graue Heidenthum, wo esprochen haben, auch werde
flärungen gehört, allerlei war vom Föderativbiündniß
anzu{cl
ih mich nicht mit
die R
err N eferent, wie mir \cheinty sehr leicht gemacht; er ir von Seite der Regierung hätten die Verträge als die
Föderativbüindnisses bezeichnet, und “daun at er mit einem kleinen ¡ren {on im Einheitsstaat, wenn unsere
salto mortale gesagt, wir wären
Ansichten Geltung erlangt hâtten, und somit sei kein-Föderativstaat da; wir hätten also weiß Gott was Alles ver
halten. Num, ih unter chei
darin, daß ih nicht der Meinung bin, daß wir schon im Einheits8- : den auch nicht im Jahre
aate leben, und daß ih gl 873 im Einheitsstaate leben
Der Herr Referent hat gefrag
noch úbrig bleiben?
Meine Herren! Es haben uns son Verschiedene / ¡e werden nicht erwarten, daß wir uns geben. Jch habe das Vertrauen zu un®) daß wir wenigstens annähernd die Fähigkeiten haben, um die Interessen Bayerns zu vertreten j und daß wir den guten Willen dazu haben; wissen wir. Und de8halb nehme ich an, daß 3 die Sache Bayerns im Bundesrath mit uns nicht schlechter stünde, als wenn der Herr Referent im Bundesrath wäre. Uebrigens giebt xs Föderativgeb j mungen, wie dié vorliegende j Plaß gegriffen haben. nur an die Schweiz, wo m aus; sondern von andern
Mißtrauensvota gegeben; S
selbst ein Mißtrauens8votum
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gen geht.
Die Rechtsfrage liegt meines Erachtens sehr
der Reichöverfassung t ausgesprochen, daß die d g Sud / /
t. ‘Im Art. 6 ist ge- in Vie Nertreter der a
ganzen Umfange; feine
i” dem Reichstag und dem Bundesrath Z sagt wic der Bundesrath aussieht. Es zelnen
de mich eben vom Herrn R
aube, wir wer
Unterscheidung gemacht i
Staaten. Es ift gon deutlich gesagh, wer mit
wenn beim Reiche ein Bevollmächtigten find, wte die einzigen Organe, durch beim Reiche eine Thätigkeit
eseß gemacht wird. ie
ih bereits früher wiederholt erklärt habe, welche die einzelnen Staaten als solche äußern. Belege dafür bieten, um von
Einzelnheiten zu sprechen; zwei Stellen der Verfassung.
die Über das Versicherun srecht. Wir hatten unserer Einrichtungen n r Bayern eine Geseßgebung des Reichs in namentlich soweit es Jm-
wegen große Bedenken 0
Beziehung auf das Verficherungsweseny i mnebilien betrifft gutheißen und hinnehmen fönne. Es wurde diesem
Bedenken nicht alle Bedeutung und aller î man {ließli zwar nicht zum Aus\cluß der Geseßgebung des Reichs über das mimobiliarversicherungswesen für Bayern fam; aber doch dahin; daß man Bayern ür Bayern un
estand. Dort findet unzweideutig um
handelt, daß die entscheidende
Regiexung und ihvem
nders verhält es aucch nicht mit der betreffenden Stelle über den D as S DA heißt, ‘daß die Besteuerung der Getränke [nen Staaten vorbehalten bleibe. Was
Malzaufschlag, woselbst es der Gesehgebung der einze dort ausdrücklih gesa
Materien implicite. Zenn ‘die Gesep ebung, z. B. Über Civilrecht) dort dem Reiche nicht überwiesen ist 1, 0 Boden, als wenn dort gesagt wäre das Civilrecht Gesehgebung der einzelnen Staaten vorbehalten. Die Stelle hat
Aenderungen im Art. 4 und chen fönnen, nichts zu \chaffen. Jm Art. 78 Abs. 1. unzweifelhaft und ohne daß irgend eine Unterscheidung möglich wäre, ausgespro de wie es mit Verfassungs- änderungen gesa ist; deutlich genug
omit mit der Frage; wie ompetenz vor {h L ú
ist nun meines achtens
änderungen der Verfassung
Willen abhängig gemacht
steht im Art. 4 bezüglich
a erfolgen um Wege der
die Sefeana ist, wie wir ge ört haben; Sache des
und des
aat« gebraucht wird. Ich
Anderes bedeuten oll, “als müßten Sie hierfür Ene fein. Solche giebt es aber
daß der Bundesstaat in Mitalieder des Bundesrat
9. m uns darzuthun daß wir mit der Ansi
theiligung des bayerischm
eithstages, nur eine andere Norm über die Stimmzählung hat man für nothwendig erachtet und lediglich das findet sich hier.
Genau so verhält es si mit mung nur um deswillen nicht gelten,
Abs. 2. Man läßt
Landtags im Unrecht seien,
Absaß eine Unter-
nicht.
ein Prúnde betrifft, so will Altar der Vernunft und nicht folgen in selbs Philosophen gen dummcs Zeug i einem Exposé Über ¡je verschiedenen Arten der Klugheit nähex befassen; ih werde mi vielmchr ganz konkret der Rechtsfrage zuwenden, die uns zu beschäfti- ¡ und da möchte ich nux eines konstatiren: Wir haben allerlei Gründe pro et contra, aber ih ge a
stehe Jhnen offen, kaum einen cingigen Mete a i,
sprochen und nicht ge-
t, was würde uns im Jahre 1873
aus dem Hause
ilde, in welchen ähnliche Bestim- 1 Jh erinnere an est auch nicht von den Kantonen Stellen aus an Kompetenzerweiterun-
einfach. Im Art.-5
Werth abgesprochen; so daß
ter Umständen ein Veto zu- in der betreffenden Stelle, obwohl cs einen Bac der Gesehgebung
Ertlärung lediglich von der
o sicht dies ganz auf leichem
dieser Paragraph : »Ver- Si R und
weil hier der Ausdru »Bundes- will ors Denn E lange aen, E : iederholt aus\prechen. nn »Bundesstaat« hier eiwa S i A alken anderen Stellen der Verf de juristische Behelfe anzuführen im-Stande E s L Ae Æ n E wo von der Gescßgébung es Reichs die Mede Ul / exa von »Bundesftaaten« dic Rede, überall in dem Gedanken, R Bard feinen Rechten vertreten werde durch die
cht bezüglich der Be-
995
at gesagt: ass cincs
eferenten
im Jahre
ureden hat; unde8rath8-
Nor allen
ist. Und
verschiedener
bleibt der der Reich8-
Bundesraths
diese Bestim-
assung, #0
i aubgelpro n; daß
ihre Vo
taatsxe%t gnt cheide. 1 diesen
Stellen der Verfassun
Kammern zu versichern.
„Gründe nann wir haben; achtens absolut ungenügend,
find meines §: 2, die da lautet:
lassen, noch cin schon
Hier ijt offenbar
säßen in Bayern gleich fommen Sie nicht b
Gesebßgebungsbereich des allen Fällen haben; in Das Reich würde für
ob wir zustimmen dür Bundesrathsmitgliederx
Die zweite Stelle Bestimmungen der Ver Zustimmung der Stän
ä entsprechen
Reservatrechte handelt.
tragsteller angeschlossen auf Grund des Y. 78
Aenderungen - geseßlich
eine Erweiterung der
beschließen kann. | Dem Allem nach
tene Ansicht Geltung
stimmung
welchem Theile und i
zu erörtern vexsuchen. Nur wenige Wor
beruft man
die Jnteressen Bayern
diese:Ansichi als richti daß - unjere An At Sry g
reichs fann fein allgenme Personen, oder das Ei
welchem ein in Bayern ge
für die Geseßgebung aufgestellt i
vermögen. Das wäre
Seiten der Herren geschehe
zu Bayern Geltung habe, \ j das Reich das Recht auf Grund des §. zu beschließen, von denen er handelt. Dann itel X. §. 7 die Rede sein; denn dann ist die
fann aber nicht von Titel, i y i bayerische Versassuyg bereits dahin abgeändert, daß das Reich auch
deshalb, weil Acußerungen; die: ih am zen mehr wieder angezogen worden sind. Unschädlich glaube ih, ist für
s ferner auf daf innere Staatsrecht. st die Frage; wie d macht erhalten für thre
Punkt kein Wort
desrathsmitglieder Ü
m Minoritäts - Gutachten e Bundesraths - Mitglieder
bslimmungen, sich nach dem innern
verliexen; sondern einfach
ben; ‘kann aber denn doch nicht anerkennen u nicht b e ere. N hat zwei Umständen die Verpflichtung habt t! aß die Regierung unter si iun habe Ea nes Votums der bayerischen anführen; und doch müßten wir au Beibringühg 2rhau t gar nicht stellen bestehen. Denn mit allgemcinen Erwägungen; Fyzeven Beleg- weit gehe, wenn die Bun bas v e verfügen könnten, mit Empfindungen j die die Frage nicht gelö}| werden, so schr ih wiederholt laut und offen anerkenne; daß diese Empfindungen berechtigt un wohl motipirt sd. die aber; die man bisher angeführt hat
bedeutende Hte sich daran fnüpfcn, fann
Die eine Stelle ist Tit. V1.
»Ohne den Beirath und die Zustimmung der Stände des König- ines neues Gese, welches die Freiheit der enthum der Staats8angchörigen b trifft, er-
estehendcs abgeändert; authentisch erläutert
oder aufgehoben werden.«
nux der Fall gemeint und getroffen, in
esrathe und die Au
: [tender Rechts\saß als Ausfluß der hayerischen G.seßgebungsgewalk aufgestellt werden soll, irgend ein anderer Fall wird damil nicht Meinossen. Die Abstimmung in Berlin kann unter Umständen ähnliche i ines Rechts\apes von Seite aber damit nicht identisch; es handelt sich dort um die Geltendmachung und Ausübung eines ganz anderen Geseßgebungs- redtes; als des bayerischen. Nun er beides, soviel Bayern an cht ; dem Valor nach Ga ist, müssen die Abstimmungen im Bun
irfungen haben ; wie die
der bayerischen Regierung.
könnte man aber sagen, nachdem
ellung von Rechts-
awogen und beurtheil werden. Jch follte
meinen, wenn Sie die Konsequenzen aus dei | unmöglich die Unrichtigleit der Folgerung verborgen bleiben, denn dann os zu dem Saße,
daß über die Kompetenzerweiterung nicht mern abgestimmt werden darf, sondern
u Saße ziehen, könnte Jhnen
daß über die Reservatrechte; ohne das Votum der Kam- dann egrilse Sie, da das
Reiches gs mit dem Begriffe deckt, der hier f
die Zustimmung
er Kammern in
welchen im Reich ein Gese aufgestellt wird.
fih zwar gar ni
t darnach zu fragen haben;
fen oder nicht; aber wenn Tit. VU. §. 2 die
bindet; dann bindet er sie in allen denjenigen
Fällen, in welchen wir in Bayern nicht der beiden Kammern Verordnungen und Mnoeonungen zu erlassen
aber offenbar nichts Anderes; streichen der 6 Stimmen Bayerns beim Reiche und die Erklärung;
daß Bayern nur mit der Negative mitth ¡ au Tit. X. §. 7,7 wonach Abänderungen von ung8urfunde oder Zusäße zu derselben ohne
0
anders als mit Konkurrenz als ein Aus-
un wolle.
e nicht geschehen fönnen. Diese Bestimmung
schlägt aber offenbar nicht an; denn wir ( Organen des Reiches bereits das Recht zugestanden sei, Verfassungs-
behaupten, daß im §. 78 den
und zu statuiren unter Beobachiung der er die Stimmenzählung, auch wenn es sich
um Verfassung8änderungen mit Kompetenzerweiterungen und um
Haben Sie aber einmal diesen Saß zuge eben, wie dies von 1 ist, die gestern den todifikations-Antrag eingebracht haben; und welckchem sich nunmehr auch die Herren An- haben, haben Sie den G 3
Stande gekommenes teich8gescß auch in o heißt das ja nichts Anderes als: Es hat
ugegeben, daß ein
78, diejenigen Verfassung®-
Abänderung dex ihm zugestandenen Befugnisse
habe ih nur noch zu wiederholen, cs is weder
die Absicht der Staatsregierung, noch cin absolutes Regiment zu fü
denkt fie an die Möglichkeit,
hren, wenn sie die eben vertretene Rechtsansicht zu der ihrigen gemacht hak. Jemand aus Jhrer Mitte hat gesagt, die Stellung der Bundesrath wortlich und so s{chwer, wenn die
8 - Mitglieder ist jo verant- von der Regierung vertre-
hat, daß man ftaum Jemand dafür finden
will ih mich näher nicht einlassen, dies
wird. Der Herr hat Recht, aber darin liegt auch das Heil
und die Rettung. Wenn es so {wer is im Bundesrath zu stim- men, wenn die Verantwortlichkeit so
zurü: Es wird keinen vernünftigen 2
nimmt; auf Mel exa ttch in Berlin zu D
er Kammern vorher versichert zu haben. Soviel bezüglich
des bisher geltenden Rechtes. ASEO
Auf die Frage, ob es zweckmäßig ist, an dem geltenden Rechte
in Bayern etwas zu ändern, und den Juitiativantrag in irgend
rgend“ welcher Gestalk zum Geseße zu erheben;
roß is so komme ih darauf
Renschen geben, der es unter- verzichten, ohne fich der ZU-
mag ein anderer Kundigerer
te noch über diesen Punkt und zwar lediglich
8 der Jnitiativan
16. Dezember gethan habe; nun-
trag, soweit er sich mit den