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“Seiten des Hauses genügend erörtert worden.
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“ Reservatrechten befaßt; ih glaube aber aud E ist er ganz un- nöthi | in der Richtung t e
nach dem, was ih eben zu sagen mir
erlaubte, Deckung genug vorhanden. edenklih i} er in Bezug auf e
alle ander n gesebgeberischen Akte“ des Reiches , au i» Dezua A Verfassung8änderungen. Jch kann dem Herrn Boctedner er Reichs- stehen, daß cs wünschenswerth wäre, wenn 9 S0 arbeiten würde; die
esebgebung in cinem ctwas langsamer usgesprochen hat, haben be- mpsfindungen, die er in der inem Herzen gefunden. Aber: meine reits manchen Wider darüber nich mit einem solchen Jnitiativ- “ait aj täusch" Sie nicht crreihen, was Sie wollen, Sie werden ‘Antr Eine erreichen, daß man auf die Stimme Bayerns in Ber- lín aht mehr hört. Wenn Pläne bestehen, wie sie der Central- Regierung unterlegt werden, dann wird sie den Weg nach diesem Ziel fortgehen, sie wird dem Ziel zusteuern Über unsere sech8 Stim- men hinweg, während von unseren sechs8 Stimmen, ih wieder- hole es auf die L 1 daß wieder der Eine oder Andere es für angemessen hält; über unsere Ruhmredigkeit sich gat während von unseren sechs8 Stimmen jeßt wohl ein vernünftiger Ge- brauch auch in der eben besprochenen Richtung aremg werden könnte. Wenn wir den Junitiativantrag zum Gesebe erhoben haben, und die secks Stimmen Bayerns in der Lage sind, in. allen Fällen, in welchen ein Antrag auf VerfassungLänderung vorkömmt, mit »Nein« zu stim- men, werden Sie nicht das erreichen; was Sie erreichen wollen, daß die Verhandlung dort suspendirt wird, und daß man 1vartct, bis man in Bayern und in allen andern deutschen Staaten sich lässig fat hat; sondern es liegt in der Natur der Dinge, dann wir ie Frage erhoben, ob es ohne die sehs Stimmen geht, und ih fürchte, meine Herren, es_ wird Vieles ohne die scch8 Stimmen gehen, was mit ihnen nicht geht. ; : L : Iedenfalls aber könnte der Antrag so, wie er liegt, sollte ich
“ meinen, unmöglih zum Beschlusse erhoben werden.
Jch will nicht weiter sprechen von der Fassung, in welcher es heißt: »Kompetenz der B! was ich auch nicht verstehe. Aber auf das Eine muß ih aufmerksam macken , ich verstehe auch nicht,
was heißt: »Verfassungsmäßige Landesrehte Bayerns.« Jch kann -
fest behaupten, in keinem Staaktsrechts-Lehrbuche findet si cin es Ausdruck; man kann ungefähr errathen , was die Herren Antrag - steller mit diesem Ausdru im Sinne gehabt haben ¡ eine juristische Definition dieser Rechte aber ist meines Erachtens geradezu unmöglich. Ein verfassungsmäßiges Landesrecht Bayern® is nicht blos das Recht der- Kammer auf Nt an der Gesebgebung , ein R mäßiges Landesrecht in Bayern ist auch das Verordnungsrecht der Krone, O Alles, was Sie mit dem Namen »Recht eines Staates « bezeichnen tönnen, denn alle stehen unter der Garantie der Verfassung. Eincs müssen Sie unter allen Umständen thun: die Fassung Jhres Antrages einer sehr genauen Prüfung unäterzichen.
Der Präsident des Ministerraths, Staats - Minister Graf
„von Hegnenberg-Dux, nahm im Laufe der Debatte das
Wort , wie folgt: Meine Herren! Die rechtlichen und die staatsrechtlichen Momente, welche der gegenwärtige Jnitiativantrag darbietet, sind von beiden Gestatten Sie mir nur noch einige politische Bemerkungen. | Es kommt nicht darauf an, was die Herren Antragsteller mit diesem Jnitiativantrage gewollt oder nicht gewollt; welches der beab- ichtigte Zweck derselben M ob er mit Recht oder Unrecht als reichs- eindlich bezeichnet werde, — es kommt darauf an, wie dieser Antrag in Deutschland aufgefaßt und empfunden wird. Täuschen Sie sich darüber nicht, in ganz Deutschland wird er als ein Ea aufgefaßt; dessen Spiße gegen das Reich und gegen die Reichsverfassung gewen- det ist, und man wird in ihm nichts Anderes sehen als den Versuch, eine Schranke aufzubauen gegen diejenige Entwicklung der Reichsver- fassung, ohne welche der gegenwärtige Zustand auf die Dauer unhalt- bar ift. Unterstüßt wird diese Auffassung nicht unwesentlich durch die Eingangsrede ihres schr verchrten Herrn Referenten, der sich dabei allerdings weniger auf den juristischen, als auf den staat8män- nischen Standpunkt gestellt hat. Er war deshalb auch weniger be- müht, die Zulässigkeit des Antrages zu begründen, vielmehr hat er entschieden plaidirt gegen die Verträge -von die iti und gegen die Reichsverfassung. Darin aber liegt gerade die politische Bedeutung, und ich darf es wohl sagen — die politische Delaue, Die Neugestaltung Deutschlands is auf faktischer Grundlage cr- wachsen; sie i} das Ergebniß cines schweren blutigen Krieges; - noch unter den Waffen wurden die Verträge von Versailles abgeschlossen, und aus ihnen ging die Reich8verfassung hervor. Daß sie nicht unter solchen Umständen, wie die Minerva aus dem Haupte Jupiters,- voll- endet hervorgehen konnte, ist klar, sie bedarf unbedingt der Entwicke- lung. Betrachten Sie das Gebäude, meine Herren; es stehen vor- läufig nur die Säulen und über ihnen das Dak, innen is es noch unwohnlih. Der Organismus bewegt sich fieberhaft, die Räder fnarren und ächzen, und so, wie die Dinge stehen, meine Herren, würde die Fortdauer auf die Länge unmöglich scin, es muß eine Entwielung unseres deutschen Verfassungslebens eintreten. Wenn diese Entwickelung wirklich nicht durchführbar sein sollte, dann, meine Herren, dann sind nur zwci Dinge möglich, entweder der erneute Zer- fall Deutschlands, oder der Einheitsstaat. Deutschland wird nicht zerfallen, und daß der Einheitssiaat nicht über uns hereinbreche, das scheint mir gerade die politische Aufgabe Bayerns zunächst zu sein. In cinem Bundesftante meine Herren, gilt jedes Bundesmitglicd genau so viel, als es werth ist, und cs iff genau so viel werth, als es leistet. Die Frage, was Bayern gilt, welche Stellung es cin- nehmen werde in Deutschland, diese Frage hängt ab von den Leistungen Bayerns für die Gesammtheit. : : ITch frage Sie nun, meine Herren; welches wird dann die Stel-
lung Bayerns; nenn Sie diesen Antrag annehmen? Sie schaffen einen Konflikt nußlos Uns fährlich, einen Konflikt, für dessen Ls. sino kcin Ministerium eine Veranuæeortung übernehmen kann. Sie
arafkterifiren Bayern als denjenigen Staat, welcher allein \sich der |
Entwickelung der Reichsverfassung entgegenstellt; sie drängen ihn in die Ss ee is b Y S ischen N “s
ir werden isolirt stehen im Deutschen Reich. enn wir die Antrag annehmen, so haben wir keinen Bundesgenossen; ich glauba darin allein liegt shon ein {weres Bedenken.
Herr Dr ôrg hat freilich auf die Hoffnung hingewiesen, das gegenwärtige Ministerium werde eine politische Aktion in der von thm angedeuteten Nichtung einzuleiten suchen. ‘
Meine Herren! Wenn Sie diesen port annehmen, dann würde nach meinem Dafürhalten cine solche politishe Aktion wenig Fuvia haben, und dann können wir erst recht das Lied singen, von dem Herr Dry. Jörg gesprochen hat, das aber meines Wissens weniger bier als anderwärts gesungen wird, aber dort lateinisch.
Welche Rolle sollen dann Jhre Vertreter im Bundesrathe spielen? Glauben Sie denn, daf es dann noch mögli is jene Stimmen um uns zu gruppiren, dur welche wir das von der Verfassung ermög- lichte Gegengewicht geltend machen können? Glauben Sic, daß jene nothwendigen 8 Stimmen demjenigen im Bundesrathe zufallen werden, welcher unter solchen Auspicien Bayern im Bundesrathe zu vertreten hat. Sepen Sie sich selbst an die Stelle, die Sie -als Ab- nete im Reichstage cinnehmen werden, auch dort wird ihre
irksamkeit eradezu unmögli. :
Meine Herren! Nicht hier ist der Plaß, auf dem Sie die Rechte und die Selbständigkeit Bayerns sichern und erhalten können, in Berlin, ich wiederhole das, in Berlin ist der Kampfplaß. Was Sie dort leisten werden, das wird Jhnen die Selbständigkeit fichern.
Meine Herren! Die Mauer, die Sie hier aufführen, ih bin es überzeugt, diese Mauer wird Sie nicht shüßen, und e wenn dies eine Zeit lang der Fall wäre, dann würden Sie politish hinter ihr ersticken. Wenn sie umgeworfen wird, dann haben Sie den Einheits- staat, dann ist es zu spät! f M
Was der Geschichte Deutschlands in Wirklichkeit ins Gesicht o t, was dem Geiste der deutschen Verfassung gerädezu wider- pricht, was die Krone nicht will, was das Land nicht will, was Sie nicht wollen, was wir nicht wollen, was die Antragsteller nicht wollen, gerade das fördern-Sie mit diesem L
Meine Herren! Er is ein Schritt ins Lager des Einheitsstäates, und zu einem solchen Schritte hat die Regierung die Hand nie ge- boten und wird sie nicht bieten.
Neichstags - Angelegenheiten.
Oldenburg, 19, Februar. Bci der' Wahl eines Abgeordne- ten zum Deutschen Reichstage für den zweiten oldenburgi- \chen Wahlbezirk (Varel) wurde der Ober - Appellations - Rath Beer mit 4975 Stimmen gewählt. Der Gegenkandidat Dr. Max Hirs (Berlin) erhielt 2894 Stimmen.
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Landtags: Angelegenheiten.
Berlin, 20. Februar. Jn der gestrigen (34.) Sizung des Pee der Abgeordneten, in welcher die Berathung des Geschentwurfs, betr. die Einrichtung und die Befugnisse der Ober-Rechnungs8kammer, fortgeseßt wurde, nahm nach dem Abg. Lasker, der als Referent die Kommissionsvorschläge (§. 19 der Kommissions8vorlage. Vergl. S. 962 d. Bl.) moti-
virte, der Staats-Minister Camphausen das Wort: e Meine Herren! Wir stehen gegenwärtig bei einer der wichtigsten Bestimmungen des ganzen Gesehes; und ih muß- mir erlauben, die Darlegung, welche ich bereits bei der Gencral-Diskussion über dent Begriff der Etatsüberschreitungen gegeben habe und die Einwendun- gen, die ih gegen den Beschluß Jhrer Kommission erhoben habe, etwas näher und ausführlicher zu begründen. Es i neulich hier darauf Bezug genommen worden Seitens des Herrn Abg. Dr. Virchow, den ih zu meinem Bedauern nicht auf scinem Plage sehe, daß ja Fälle vorkommen könnten, wie dies z. B. bei dem Beschlusse hinsichtlich des Gymnasiums zu Gütersloh der Fall En wäre, daß das Haus scinen Willen kundgegeben habe und ur die Einrichtung des Etats, wie sie hier beabsichtigt wäre, und durch die beabsichtigte Definition der Etats - Ueberschreitungen in den Fall gebracht werden fönnte; daß es nachher außer Stande sei, zu fontroliren; ob seinem kundgegebenen Willen entsprechend gehandelt worden sei oder niht. Wäre damals nicht unmittelbar nach der Nede des Herrn Abg. Virchow der Schluß der Debatte eingetreten; so würde ih ihm sofort erwidert haben, daß fih mit großer Leichtig- keit innerhalb des Rahmens, den die Regierung vorgeschlagen hat, die Einrichtung treffen ließe, um diesem Wunsche zu entsprechen. Gerade dieses Beispiel - hat mir nun aber Veranlassung gegeben, in dem fkonfkretén Falle die Abstimmungsweise näher zn onstatiren; die in diesem Hause stattfindet, und daraus die Beläge u entnehmen, daß es absolut unmöglich sein würde, lediglich die ¡edesmalige Abstimmung zur Unterlage des Geseßes zu machen. T darf wohl allgemein als bckannt vorausseven ; daß die Etats- überschreitung die Bedeutung hat: die Regierung ist im einzelnen ge- gebenen Falle über die ihr erthcilte Befugniß hinausgegangen, und sie bedarf der nachträglichen Genehmigung des Abgeordneten- hauses, daß fie ihre Vollmacht in dem und dem Betrage überschrit-
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“ten habe, Nehmen Sie nun den Etat des Kultus - Ministeriums “und nehmen Sie zu diesem Etat die Sitze: die fich auf den eben e
berührten Gegenstand bezieht, Lit. L. S. 94 und % des diesjährigen Etats, da finden Sie die Gymnasien auc tgezaol! nach Provinzen, nach Regierungsbezirken; Sie finden \ie= aufgezählt mit ihren einzelnen ahlen; und Sie werden, wenn Sie der Nachweisung folgen ; \{ließ- ch finden, daß für 204 Gymnasien Bedürfnißzushüsse ausgeworfen find, denen noch ein Dispositionsfonds und ein Fonds zu Verbesse- rungen der äußern Lage der Gymnasiallehrer hinzu ‘üg! ist, welche die Gesammtsumme von 563,809 Thlr: 22 Sgr. 9 P . bilden. Diese S E ist in dem Spezial - Etat zerlegt für jedes einzelne mnasium.
Nun entsteht die Frage, was soll die Bedeutung der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses sein? Die Abstimmung hat in den lebten drei Jahren zufälligerweife jedesmal gewechselt. Indem einen Jahre — es war das Jahr 1870 — da ist die Abstimmung gerichtet worden auf Titel 217 die Summe is genannt worden, das Haus hat »ja« gelagt7 damit war es abgemacht und die Gesammtsumme war be- willig. Im vergançenen Jahre “hat cine eingehende Dis- fussion stattgefunden; man hat die Zuschüsse in der Hauptsache bewilligt. Als man aber an das ee N zu Gütersloh fam, da hat das Haus beschlossen: diese Position seßen wir ab, wir bewilligen die Summe von 1000 Thalern nicht. "Jn diesem Jahre ist die Abstimmungsweise nah Regierungsbezirken ‘erfolgt. Natürlich
hat dadur konstatirt werden sollen, ob gegen die Gymnasien in dem
und dem Regierungsbezirk eine Ei erhoben wird. Wir müssen aber in den E E zur Ober - Rechnungskammer ganz genau wissen, wie weit unsere Befugmß geht. Jch würde nun glaubt, daß es die Meinung des Hohen Hauses gewesen wäre, wenn es der Staatsregierung möglich wird, in diesem Titel, der eine Summe von mehr als 5 Million umfaßt und der e vertheilt auf einige Hundert Gymnasien; bei einem Gymnasium am Qusc(ußbedarf 10 Thlr. zu ersparen, und wenn sie gleichzeitig in der Lage itz bei einem andern dieser Gymnasien einen Zuschußbedarf von 10 Thlrn. mehr ausgeben E daß da die Regierung dem Landtage nichts zur nachträglichen Genchmigung eas hat, sondern daß fié fih vollständig innerhalb der ihr gezogenen Schranken bewegt hat. Es könnte aber auch — und es müßte sogar — wenn man lediglich das Amendement der Kommission zu Grunde legt, so argumentirt werden; es ift theils ausdrüdlich, theils virtuellement jedes einzelne Gymnafium mit seinem Ansaß genehmigt worden, wenn nun eine Ersparniß Fa! wird — gut das i} eine Sache für sfich — wenn aber eine Mehrausgabe auch nur bei dem einen oder anderùñ dieser Gymnasien stattgefunden hat, da müßte die Staatsregierung für einc solche Mechrausgabe die nachträgliche Seen gung nachsuchen. Es könnte endlich angenommen werden , daß; wenn die Sache nah Re- N ON aufgerufen wird , dann wenigstens für die Zahl der ymnasien die einem bestimmten Regierungsbezirk angehören eine solche Uebertragung stattfinden darf. Jch meine; meine Herren, hier- aus ist nachgewiesen , daß der Vorschlag der Kommission doch eine sehr bedenkliche Sache va Sie dürfen nicht übersehen, für die Staats- regierung handelt es fich dabei jedesmal darum, ob sie ihre Befugnisse überschritten habe und gewärtigen soll, daß der Landtag sagt: Nein, wir danken recht sehr 7 der Etats8ansaß is zu Unreht überschritten; wir bitten uns den Ersaß des Geldes aus, was ohne unsere Qustim- mung ausgegeben ist. Jch meine, meine Herren ; Sie werden aus diesem Beispiel doch entnehmen , daß es im hohen Grade bedenklich sein würde , lediglich von dem Modus der Abstimmung die entschei- dende Bedeutung der geseßlichen Bestimmung abhängig zu machen. Das isst eine Seite. Eine andere Seite der Sache is die, daß bisher auch in den von der Regierung vorgelegten Spezial-Etats durchaus noch nicht darauf Bedacht genommen worden ist, das Verhältniß zwischen Landtag und Regierung genau in einer sahgemäßen Weise festzuseßen. Wie Jhnen allen bekannt ist, is ja der heutige faktische und gesebliche Zu- stand der, daß als eine Etatsüberschreitung Seitens der Mes nur anerkannt wird eine Ueberschreitung der in dem Staatshaus- halt8etat, wie er durch die Geseßgebung veröffentlicht worden ist, auf- genommenen Titel, und daß Abweichungen gegen die Unterlagen des U Ee nicht als der nachträglichen Genehmigung des Landtags bedürftig angesehen werden, sobald nur die Abweichungen in Summa si innerhalb der Grenzen bewegen, welche für die freie Disposition der Staatsregierung durch die cinzelnen Titel des geseh- lich veröffentlichten Staatshaushalt-Etats gezogen Ans, j Erlauben Sie mir, daß ih Jhnen ein Beispiel vorlege, wie zur Zeit einzelne Spezialetats in dieser Bezichung lauten. . Der Spezial- etat des Ministeriums des Tnnern von dielum Jahre (Seite 8 des vorgelegten Etats des Ministeriums des Innern) hat unter Tit. 24,
der sich bezieht auf die Landgensd'armerie, an sonstigen Ausgaben
folgende Nummern: M S
1) zu Schreibmaterialien und Bureaubedürfnissen 5445 Thlr,
2) Zur Selbstbeschaffung des Brennholzes für die in Berlin statio- nirten Wachtmeister und Gensd'armen 144 Thlr.
3) Zu Schulgeld ‘für die Kinder der in Berlin stationirten
ensd’armen 20 Thlr.
4) “An Ausgaben, welche früher aus dem besonderen, zur Staats- ble cingezogenen Unterstüßungsfonds des Gensd'armerie-Corps bestritten worden find; 2140 Thlr.
5) Qusuß zur Bestreitung der Kosten des Kasernements für die in der Stadt Hannover stationirten und durchreiscnden Ober- Wachtmeister und Gensd'armen 600 Thlr.
6) Ad Extraordinaria 12,203 Thlr. 21 Sgr. 6 Pf.
Summa Titel 24 20/552 Thlr. 21 Sgr. 6 Pf. ;
Das bisherige Verhältniß ist nun; daß, wenn gegen diese Ge- sammtsumme eine Ueberschreitung stattgefunden gon diese Ueberschrei- tung der nachträglichen Genehmigung unterbreitet werden muß, wenn aber bei Schreibmaterialien eine kleine Ersparniß und bei einem an-
deren Posten eine entsprechende Mehrausgabe stattgefunden hat, dann eine Verhandlung mit dem Landtage nicht weiter nöthig i. Nun ist es ja ganz flar, daß die Landesvertretung gar kein Interésse daran habe kann, ob für die Schulkinder der Gensd'armen 20 Thaler oder 21 Thaler ausgegeben werden; Und daß es nicht die Meinung sein kann, man wolle die nachträgliche Entlastung der Staatsregierung in Anspruch genommen sehen, wenn eine solche kleine, bei anderen Ab- tio gay Ueberschreitung stattgefunden hat.
Ich bin daher der Meinung, daß, wonn wix uns auch nur an die Spezial-Etats halten woll n, wie sie gegenwärtig vorliegen, viele Hâlle vorhanden sind, wo wir uns sagen müssen, daß die Abgrenzung der Befugnisse zwischen der Staatsregierung und der Landesvertr .tung unrichtig gegriffen werden würde, wenn wir uns an diese Ein- richtung anschlössen. Es ist daher meiner Ansicht nah- absolut nothwendig, daß, bevor die Regierung ‘den Etat pro 1873 aufstellt und der Landesvertretung vorlegt, durch alle Ressorts cine sahgemäße A Spezialetats erfolgen muß. Bei dieser Umgestaltung werden die E Plaß greifen müssen, die ih schon neulich erwähnt habe, der Gesichtspunkt auf der einen Seite, der Landesvertretung für diejenigen Gegenstände, auf welche sie mit Necht ein besonderes Gewicht legt die Möglichkeit zu schaffen, um genau zu fontrolliren , daß die Regierung nicht der von der Landesvertretung ausgesprochenen Willensmeinung entgegenhandelt;, und für die Staatsregierung auf der anderen Seite der Gesichtspunkt; pas die Befugnisse so abgegrenzt werden, um ein verständiges Han- deln mögli zu machen, und um nicht mit völlig nußlosen Details die Zeit und die E sowohl der Landesvertretung als der Staats- regierung nusßlos in nspruch zu nehmen.
Ich bin nun nach dieser Darlegung der Ansicht; daß es eines gusabes zu der T der Regierung in der That nicht bedarf.
enn aber cin Zusaß beliebt werden sollte, dann finde ich in demjenigen Vorschlage, den der Abg. Dr. Goecke u. Genossen gemacht haben, einen Ausdru, der die Auslegung zuläßt, daß er mit der Auffassung der Regierung ziemlich genau übereinstimmt. Jch frage mich nämlich: was hat der Herr Antragsteller sagen wollen mit scinem Amendement ? Er bedient 04 der Ausdrucksweise: »welcher einer selbständigen Be- \{lußfassung der Landesvertretung unterlegen hat und als Gegenstand einer solchen im Etat erkennbar gemacht worden ist.« Hält man sich blos an diese Ausdrucksweise, die mit Präteriten agirt, dann fann man über die Bedeutung des Antrages zweifelhaft sein und es als möglich I daß es auch auf die der Diskussion bereits unter- legenen Etats Anwendung finden solle. Jch kann aber nur annehmen, E diese Auffassung nicht gegründet sein würde, daß der Antrag- steller sih sagen wird und daß er auch wünscht; nur das ausdrücken zu wvollen, daß es sih um die künftig zu dem Etat pro 1873 zu fassenden Beschlüsse handelt, und daß bei Genchmigung des Etats ro 1873 also davon ausgegangen wird, die Landesvertretung und ie Skaatsregierung werden miteinander darüber verhandeln, was als Titel des Spezialetats bezeichnet werden soll und sie werden darüber verhandeln, daß eine einzelne Ausnahme beim Spéezial- etat — oder wie man das nennen will — ein besonderer Beschluß zum Spezialetat dur gegenseitiges Einvernehmen in den Etat aufgenommen werden kann. Dann würde dies jeden- na also nur den Charakter der dispositiven in den Etat durch Zu- immung der Staatsregierung aufgenommenen Bemerkungen haben und wenn ih in dicser Weise den Antrag der Herren Dr. Goecke und Genossen richtig aufgefaßt habe, dann würde ich. die Annahme des- selben zwar nicht für nöthig, aber auch nicht für {ädlich halten.
Was die übrigen Absäbße des §. 19 betrifft, so habe ih mich Über den Punkt wegen der Ersparnisse bereits in der Generaldiskussion sehr entschieden ausgesprochen , es 1 nicht nöthig, daß ih auf die damals ausgeführten Gründe nochmals zurückgehe. Jh habe nur Me dringende Bitte auszusprechen, daß diescr Qusaß abgelehnt werden möge.
Was den Absaß 3 betrifft, so sehe ich mit dem Herrn Referenten den Wegfall der Worte »Einnahme und« als eine Konsequenz zu dem bereits geraten Beschlusse zum §. 18 an und, was die Schluß- worte betrifft, »die Erinnerungen der Rechnungslegung werden durch diese Genchmigung nicht berührt, « so erkenne ih an, daß dadurch bestehendes Recht nur kodifizirt wird und daß die Regierung dagegen keine Einwendungen haben kann.
Nach dem Abg. Dr. Reichensperger (Coblenz) fügte der Finanz-Minister noch hinzu: : Meine Herren! Die Acußerung des Herrn Vorredners nöthigt mich auf diese Frage doch noch etwas näher einzugehen. Jh Mae daß er bei seinen Einwendungen gegen die Verwendung der Erspar- nisse einen Zustand ins Auge gefaßt hat, von dem ich hoffe, daß er u den überwundenen E mag. Es is durchaus nicht die Absicht er Regierung und darf nicht die Absicht der Negierung sein, die etats- mäßigen Stellen zu dem Zivecke unbeseßt zu lassen, um Über die Gchalts- beträge nach ihrem Belieben verfügen zu können; das würde ich für cinen ungesunden Zustand halten. Jch glaube auch, es wird sich nicht behaupten lassen; daß das häufig geschehen ist. Was die Regierung in dieser Bezichung will, is umgekehrt eine wohlwollende Absicht gegen den Beamtenstand und die Möglichkeit die besondere Tüchtigkeit auch an- erkennen zu können. Würde der Vorschlag der Kommission angenom- men, dann würde, um. einmal beispiels8weisck die Sache zu erläutern, wenn in cinem Ministerium. 6 oder 12 Stellen (die Zahl i} gleich- gültig) vorhanden sind und es nicht gelingt, die geeigneten Männer rechtzeitig heranzuzichen, wenn solche Stellen cine Zeit lang durch eine ge- ringere Anzahl von Personen oder durch Hülfsarbeiter verwaltet werden müssen, die Regierung vollständig außer Stande sein, die erhöhten Anstren- ungen deranderen Beamten dadurch anzuerkennen und zu belohnen, daß. ie von derjenigen Summe, die die Landesvertretung für die Besorgung der Geschäfte bewilligt hat; eine ersparte Summe für die Belohnung