1872 / 46 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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eine Herren! In dem ausfühklichen Vortrage des Herrn Vor- redners ist An Aci erun vorgekommen, mit der ih vollständig sym- pathisire; es is die Acußerung, daß es wohl wünschenswerth gewesen wäre, über einen Gesebentwurf, wie den vorliegenden, eine Vorbera- thung im Plenum eintreten zu lassen.

T glaube allerdings, daß die Verhandlungen gewonnen haben möten; wenn durch eine öffentlihe Verhandlung von vorn herein - cine große Zahl von Mißpverständnissen \ und unrichtigen Darstellungen hätte beseitigt werden können, - deren Beseitigung bis jeßt noch nit hat gelingen wollen. Tch muß aber dabei doch zu-

leich bemerklih machen, wenn der Herr Vorredner einen so großen erth auf=die Erklärungen legt, die von dem Ministertische aus in ffentlicher Sibung erfolgen; cer mir doch die Erklärungen von den Herren “Regierungs-Koumnistarten etwas allzu sehr unterschäßt zu haben scheint. Die Herren Regierungs-Kommissarien haben doch nur Erklärungen abgeben können im Sinne der Regierung, die Regierung ist aber feinen Augenblick lang darüber uns{lüssig gewesen daß fie die Anträge, wie sie die Kommission gestellt hat, verwirft und daß sie Sie bittet; diese Anträge zurückzuweisen und zu der-Regierungs- vorlage zurückzugehen. « 6 i

Jn der Kommission und auch {hon von einem dèr Herrên Vor- redner und noch mehr in der Privatkonversation ist vielfach hervor- gehoben worden; ob es nicht eigentli besscr gewesen wäre, mit der ganzen Vorlage noch zu warten; es stelle si die Nothwendigkeit zu vermehrten Ausgaben an alien Ecken und Enden heraus, für die Beamten brauche man mehr, für die Provinzialverbände brauche man mehr, und da sei es doch cigentlich etwas frühzeitig geweschy {on jeßt an Steuererlasse zu denken. Meine Herren! J) erkenne diesem Stand- punkte cine gewisse Berechtigung zu. Jh habe selbst als Finanz- Minister lange ge}chwankt und lange es nicht für möglich gehalten; daß {on in dieser Sißungsperiode des Landtags mit einer großen Reform werde vorgegangen werden können. Jch bin davon ausge- gangen, daß das dringendste Bedürfniß, das im preußischen Staate zu befriedigen war, das war, die seit langen Jahren zurügeseßten Ausgaben, soweit sie dringender Natur waren, vor Allem ins Auge zu- fassen, die ittel bereit zu stellen „um diese Ausgaben. leisten zu können. Zudem hat si die Finanzlage nur allmählich gebessert, es hat ja fehr lange gewährt, che man über- schen konnte; daß wir über Hülfsmittel würden verfügen können, wie fie \{ließlich die Staatsregierung zur Disposition gehabt hat. Die- jenigen Herren, die zugleich Mitglieder des Reichstages sind, denen wird ja wohl noch in lebhafter Erinnerung sein; wie cin heißer Kampf im Reichstage hat geführt werden müssen, um den Gescßentwurf über die Bildung des Reichskriegsschabes in einer Weise zur Annahme ge-

langen zu sehen, der es der preußischen Regierung möglich machte, in -

ie Aufhebung des preußischen Staatsschaßes zu willigen und lediglich schon in diesein Verbältniß allein lag für Preugen eine Ausgabec-Erspar- niß von 2 Millionen durch die Verwendung jenes Staatsschaßbes, die nach- her die Zustimmung des Hohen Hauses gefunden hat; und wenn uns diese Möglichkeit nicht cröffnet worden wäre, so würden wir bei der Bestreitung der im Staatshaushaltsetat vorgeschenen Ausgaben siatt 1 Million Thaler Uéberschuß eine Million Defizit gehabt haben. Sonach, meine Herren, verstehe ich also vollständig den Standpunkt zu würdigen, . der vielleicht selbs noch in diesem weiter vorgerückten Stadium einen mehr oder weniger berechtigten Zweifel darüber hegt; ob cs wohl ge- than sei, schon Jebt mit Steucrerlassen vorzugehen; und wenn die Vertretung des Landes der Regierung gegenüber den Ausspruch thun ollte: »yNach Orga Ye: s aller in Betracht zu ziehenden erhältnisse sind wir der Ansicht, daß wir das allgemeine Interesse des Landes mehr wahren; wenn wir noch weitere Ausgaben vor- nehmen und den Steuecrerlaß verschiebench, so würde ja die Staatsregie- rung sich einen solchen Ausspruch schr wohl gefallen lassen können. Die Staatsregierung selbst steht aber nicht auf diesem Standpunkt; ie beharrt dad; daß die Lage des Landes es gestattet, nicht allein le Ausgabcerhöhung ins Auge zu fassen, sondern auch an einen Steuererlaß zu denken; sie ist seitdem jene Vorlage gemacht worden, in dieser ihrer Ueberzeugung nur noch bestärkt worden, denn seitdem hat die finanzielle Entwickelung des Landes einen ruhigen sicheren Gang genommen, die Zustände zeigen von Tag zu Tage eine ruhige Entwielung, und die Regierung ist in der Lage, wie sie es vor zwei Monaten zu sein Auois auch jeßt dem Lande die Proposition zu machen, auf eine Steuerreform einzugehen. y Nun, meine Perm kann ih heute, nachdem der Herr Vorredner von der Vorlage behauptet hat, sie wäre im ersten Augenblick blen- dend und großartig erschienen; nit anerkennen; daß es wirklich den gegen die Vorlage erhobenen Einwendungen gelungen wäre; das Urtheil der Staatsregierung zu eiùúem anderen zu machen als es ursprünglich war ; jedenfalls aber hat es das ganze Land als einen Ge- winn zu betraten, wenn die Fragen über Steuerreformcn eine konkrete Gestalt annchmen., Wir glauben sehr häufig die Erfahrung ge- macht zu. haben , daß, so lange die Landesvertretung fih in dem Sta- dium befindet, mit einer allgemeinen Resolution gegen eine Steuer vorzugehen, sie dann schr viel mehr Anhänger für cine solche Resolu- tion hat; als wenn der Augenblick eintritt; den Folgen der Verwirfk- lihung einer solhen Resolution ins Angesicht zu sehen. Diese Er- fahrung haben wir in Preußen, namentlich binsichtlich der Mahl- und Sc{hlachtsteuer; schon. mehrfach gemacht. 8 i Meine Herren, es mag wohl Wenigen in diesem Hause bekannt sein, daß ih persönlih mi mit dieser Frage nun {on mehr als ein Vierteljahrhundert beschäftigt habe. Vor nunmehr 25 Jahren bin ich in der Lage gewesen, an der Scite meines unvergeßlichen Freundes Kühne und Hand in Hand mit ihm diejenige Vorlage auszuarbeiten die dem Vereinigten Landtage im Jahre 1847 vorgelegt wurde; i bin der Verfasser der Denkschrift, die damals dem Vereinigten Land- tage vorgelegt wurde und welche es wird vielleicht nit unin-

Fofan! sein; dies in die Erinnerung zurückzurufen beginnt wie olgt: H N »Von allen Steuern, die seit der Umgestaltung des Abgaben- wesens seit dem Jahre 1820 im preußischen Staate erhoben werden, ist hon geraume s indurch feine Steuer der B and E hâu- figer und so lebhafter Angriffe gewesen, als die Mahl- und Schlacht- steuer, und insbesondere haben auf den leßten Provinzial-Landtagen zahlreiche Petitionen die provinzialständischen . Versammlungen ver- anlaßt, diesen Gegenstand einer Erörterung zu unterwerfen. « : Das wird nun wohl allgemein bekannt sein, day e damalige Vorschlag der Staatsregierung darauf gerichtet war, die Mahl- und Schlachtsteuer gänzlich aufzuheben, eine Einkommensteuer einzuführen, die herabgeführt werden sollte bis auf cin Einkommen von 400 Thlr. cine Einkommensteuer einzuführen, ‘bei der cin Klassifikationssystem nicht zugelassen würde; eine Einkommensteuer einzuführen, die auf Selbsteinshäßung beruhte und wirksame Vorschriften traf, um auch die Selbstshäßung zur Wahrheit werden zu lassen. [ Wenigen in der Erinnerung, daß in jener Vorlage, die sich mit der Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer beschäftigte, hon vor-

eschen wurde; daß in den Städten Verbrauchssteuern auch künftig

ollten erhoben werden. : i E Meine Herren, es schcint mir; daß ih den Ansichten, die ih damals zu vertreten gehabt habe, nicht gerade später. sehr untreu ger worden bin, und es scheint mir, daß wir heute, oder gegenwärtig will ich sagen, nicht heute daß wir gegenwärtig zum ersten Male nach ciner langen Periode mit einem Vorschlag vor die Landesver- tretung treten; der wirkli an sich als ausführbar erachtet werden

muß. Dieser Vorschlag, meine Herren, geht nun allerdings davon

aus, daß es nicht rath{am sein würde, die indirekte Steuer vollkom- men zu beseitigen. Nach meiner Auffassung. hat das Land {wer dar- unter gelitten; daß wir" genöthigt waren; stets von Mahl- und Schlachksteuer zu sprechen; daß wir genöthigt waren, stets beide Steuern so zu behandeln, als wenn sie ungcfähr dieselbe Wirkung hätten. Meiner Ansicht nach ift das ein vollständiger Irrthum: allerdings mußte man, von Mahk- und Schlachtsteuer sprechen, insofern als ja die Mabhl- und Schlachtstcuer der Städte stets das Aequivalent gebildet hat für die Klasscnsteuer des platten Landes. Das ist auch der Grund, wes- halb in dem vorliegenden Vorschlage die beiden Steuern als Staats» steuern gänzlich beseitigt werden sollen. Es kann dann ein Streit zwischen Stadt und Land nicht entstehen, wer am Meisten zahlt; dem Staate gegenüber sollen beide gleichmäßig belastet werden und dem Staate gegenüber folk also die Schlacht- und Mahlsteuer nicht mehr

bestehen. Die Geseßesvorlage legt -nun- ein vollständiges Interdikt

auf die Mahlstcuer; fie spricht aus, die Mablsteuer soll absolut nicht mehr erhoben werden dürfen, weder als Staatssteuer noch als Kom- munalsteuer. Die Gründe hierfür sind so oft in diesem Loon ause erwähnt worden; ich kann die Theorie; daß der Wegfall dieser Steuer auf die Preise des Brotes keinen Einfluß haben würde, in der d laube id, eigentli zu den abgethanen Sachen rechnen. Nicht so einfa cht das Verhältniß bei der Schlachtsteuer; bis auf einen gewissen Grad ja natürlich auch; es versteht fic) ja auch-da ganz von selbst, daß die Steuer mit ein Bestimmungsgrun den bilden, aber cs ist ein Irrthum zu unterstellen, daß sih hier die Aus- gleihung genau ebenso leicht vollzichen würde. Meine Herren, hier- auf ich deute- dies nur an, ich will in dieser Bezichung auf Näheres nicht eingehen, denn cs ist für mich von untergeordneter Be- deutung worauf meines Erachtens bei der ganzen Frage der höchste Werth zu legen ist; das ist doch ins Auge zu fassen: welch wesentlicher Unterschied besteht, ob man das Brod, das uncentbehrliche, täglich in ansehnlichen Quantitäten verbrauchte Arte der ganzen Be- völferung besteuert; oder ob es sich um ein Nahrungsmittel. handelt welches schon zu den gewählteren Genußmitteln für den ärmeren Theil der Bevölkerung gehört. E He : Ja, meine Herren, ih wünsche, wie Heinrich 1V., daß Jeder sein Huhn im Topfe hätte; aber er hat es doch nicht; und wenn man Finanzpolitik treibt, so wird man die Thatsache nicht Überschen dürfen; daß nach der gegenwärtigen Lage unserer Bevölkerung der Gebrauch

des Fleisches sowohl in den Städten, wie auf dem Lande; doch dem'

Verzehr an Brod gegenüber eine Un tergearonete Rolle. spielt. Nun möchte ih darauf aufmerksam machen; daß in der Kommission von einer Seite die Frage aufgeworfen worden ist es findet sich die desfallsige Aeußerung auf Seite 9 weshalb denn die Staatsregie- rung nicht eigentli besonnen und bedächtig vorgegangen wäre, 1wes- halb, wenn die Kommunen mit ihren Verhältnissen nicht zurecht kom- men könnten, sie niht üUngéfähr in der Weise, wie es im Jahre 1869 geschehen wäre; wo man die Auf sung derSteuer für 28 Städte eingeleitet hätte, auch jeßt nur successiv und allmählich vorgegangen wäre? Darauf is meine Antwort: daß wir das eigentlich in der Sache thun , wir kehren das Verhältniß nur etwas um, wir sagen nur: diejenigen; die das dringende Bedürfniß haben, zur Aufbringung ihrer Kommunalbeiiräge der Schlachtsteuer sich zu bedienen ; die mögen sie noch behalten. | ,

Meine Herren! Man kann ja vom theoretischen Standpunkte aus sehr rasch den Saß aufstellen: beide Steuern müssen fortfallen;

die Kommunen müssen sehen, wie sie fia werden. Ich werde e“

einem meiner Herren Nachbarn überkassen ; in späterer Zeit einmal cin genaues Bild von den Folgen zu geben, die z. B. für die Stadt Berlin eintreten werden, wenn wir einen solchen \hroffen Saß an- E will mich meinerscits begnügen, die Abhülfemittel ins M will mich meinerscits begnügen, die emittel ins Auge zu in die man in Vorschlag bringh um den Städten zu Sülfe zu fommen. Man geht davon aus, die Städte würden das Odium nicht übernehmen wollen, daß fie sich für die Beibehaltung der Schlacht- euer entschieden. Das würde für mi etwas völlig Unbegreifliches ein. Tch für meinen Theil begreife nicht, wie man Si E n ge-

orgfältiger Prüfung der Besteuerungsgrundsäße zu der

iellcicht ist-

wird in den Faktoren ; die den Preis

: pat der eine

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- langt: für große Städte is die bis jet bestehende Form der Besteue-

rung durch eine S{hlachtsteuer zweckmäßig, wie man sich dann genirt len sollte, si auch zu dieser Ansicht zu bekennen. Jch will mich diesem Augenblick zu der Ansicht bekennen, daß das für die großeg

Städte eine sehr Po Besteuerungsform ish und ih will also

dieses Odium auf mich genommen haben. |

Nun, meine Herren, in der Beforgniß, daß die Städte dieses Odium nicht möchten auf sich nehmen wollen, empfiehlt nian uns, den Städten die Gebäudesteuer zu überweisen. Das versteht sich nun doch wohl ganz von selbst, daß; wenn man den städtischen Kommus- nen die Gebäudesteuer überweisen wollte; man sie auch im ganzen Lande ciufzunehmen hätte für alle anderen gleihmäßig. Es würde â die Erhebung der Makbl- und Schlachtsteuer in. den Städten zu er- möglichen; darum handeln, daß der Staat auf cine Einnahme von nahczu 47 Millionen Thalern zu verzichten hätte. Jh meinerseits habe alle solche ia L nuï dahin auffafsen können: man will die angesirebte Steuerreform nicht, man hält sie für éin Uebel und man ma@cht Vorschläge; von deuen man im Voraus weiß; daß sie nicht angenonmunen werden fönnen. o

Nun 5 meine eron? will ich diese indirekten Steuern verlassen und mich zu dem Vorschlage wenden, der hinsichtlich der Modifikation der Klassensteuer gemacht worden ist. f

Was diese Modifikation betrifft, so muß ich Jhnen aufrichtig be- kennen: als ich aus den Kommissionsverhandlungen erfuhr, daß man in der Kommission- beinahe einstimmig die Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer gutgeheißen , daß man in der Kommission, mit

__ Ausnahme einer einzigen Stimme, sich dafür E hatte, daß

die Schlachtsteuer auch als Kommunalsteuer niht mehr sollte er- hoben werden dürfen, da habe ich mir gesagt: nun is das andere Mr der Vorlage unbedingt gesichert; es ist nicht denkbar, daß die

ommission die großen Schwierigkeiten der Erhebung von blos direk- ten Steuern in den Städten klar erkennen und dann doch gleichzeitig aussprechen solle: den Weg, den uns die Staatsregierung geboten hat, wenigstens den größten Theil der Bevölkerung von dieser Besteuerung frei zu lassen; den wollen wir vershmähen. Judessen, meine Herren, ih habe mich darin geirrt, auch diése Seite des Vorschlages hat in Jhrer Kommission keinen Anklang gefunden. Jhre Kommission und namentlich der Herr Redner, der soeben die Tribüne verlasscn hat, hat mit großem Nachdruck darauf hingewiesen; nach der Ansicht der Staatsregierung solle ein großer Theil L Lg erklärt werden. Meine ‘Herren! Jch kann versichern, das der Staatsregierung niemals, auch nur einen Augenblick lange in den Sinn gekommcn is. Wir gehen überhaupt nicht von der Anficht aus, daß die in Preußen bestehenden Steuern eine qn sich unerträgliche Steuerlast bildeten. vielen Verhandlungen den Saß aufstellen hören; daß das Geld in seinem Werthe gesunken sci. Jh habe frcilih bis ‘jeßt noch nie die Anwendung gehört, daß, wenn das Geld in seinem Werthe finkt, dann die in festen Geldsäßen ausgedrückten Steuern in ihrem Werthe ebenfalls sinken, daß also die Steuerlast \chon lediglich und allein vermöge dieses Umstandes sich wesentlich vermindert hat. Wer wird übersehen wollen die Staatsregierung hat es gewiß nicht überschen —/ daß der Steuerbetrag von 15 Silber- groschen pro Kopf, der scit mehr als einem halben Jahrhundert in unserem Lande erhoben wird, heute leichter zu fragen ist; als er vor funfzig Jahren zu tragen war? Es is also niht eine absolute Nothwendigkeit, in dieser Weise zu helfen; seitens der Staatsregierung jemals angenommen worden. ber, meine Herren, wir find auch nicht so weit gegangen, eine Steuer, die in Preußen eingeführt worden is zu Zeiten der aller- bittersten Noth; die cingeführt worden is in jener Unglüc8speriode von 1806 bis 13, dié eingeführt worden ist in der Weise, daf man unmündige Kinder von zwölf Jahren mit diesem Steuersaße belegte, nachher fo zu idealisiren; um daran cin System zu knüpfen, daß direkte Steuer tragen könne, in unserm taate eine solhèé Stéuer zahlen müsse: Nein; meine Herren, wir haben diess Steuer aufzufasseä, wie andere; wir haben zu untersuchen; wenn wir ‘an -Erleichterungen gehen; wo eine Erleichterung anr ersten! in Anspruh genommen werden kann. Da ift der einfache Gedanfe der Staatsregierung: wenn es sich um die- jenige Schicht der Bévölkerung handelt; die weder ein Stück Land,

_noch ein Haus, noch ein: baares Kapital, noch ein geistiges Kapital

besißt, das sie in den Stand seßt, mehr zu erwerben, als dur ihrer

Hände Kraft bei gewöhnlicher Tagelöhnerärbeit zu erlangen ist, dann

erblicken wir in dieser Sthicht der Bevölkerung diejenige Klasse, die

am ersten. Anspruch darauf hat, zu den Steuern nicht mehr heran-

Fegotelt zu werden, sobald wir in der Lage sind; auf Steuererträge erzicht leisten zu: können: : ; ;

Dann, meine Herren, während ih: unbedingt anerkenne, daß man nicht wird behaupten können; diese Schichten der Bevölkerung eien nicht fähig, den bisher von ihnen ares Steuerbétrag auch erner zu entrichten, so bitte ih doch nicht anzunchmen, daß- das Ver- hältniß wegen Entrichtung dieser Steuer immer so ganz gemüthlich verlaufe, wie es vielfach angenommen zu werden scheint. Wenn uns die Nachrichten zugehen, wie die Kosten für ausgetragence Mahnzettel , wie die Kosten für vollftxeckte Exekutionén einen wejent- lichen Betrag erréichen auch darüber wird später näheres Detail vorgelezt werden'—, wenn wir uns vergegenwärtigen, was Exekution in Steuersachen zu: bedeuten hat; ob sîe nit die Zerrüttung. des gan- zen wirthschaftlichen Verhältnisses darstellen kann: dann, meine Herren , können“ wir doch niht anerkennen, daß man hier so ganz willkürlih cine Schicht der Ge/fellschaft ‘herausgegriffen habe, um dort das Werk der Steuercrleichterung zu- beginnen. irgendwo in der Vorlage is ausgesprochen, daß dieser erste Schritt der taatsregierung lhr leßter sein wird; ich bin nie dávon ausgegangen, daß diese Maß- regel, so wie sie vorgelegt worden ist, einé Finalmaßregel- sei. Aber

ch dann; um F

der Bevölkerung für.

Wir haben in diésem Hause bei -

neten:

davon, meine Herren, sind. wir ausgegangen und daran halten wir fest; daß diese E OSreg ele so wie sie vorgelegt worden ist, ein in sihabgeschlossenes Ganzes bildet, daß sie vollkommen ausführbar ift und daß sie jeßt {on einen schr großen Segen verbreiten kann. Was die Zukunft bringt ih mag nicht aufs Neue auf die Frage eingehen; was uns die näch- sten Jahre in Aussicht stellen; es mag ja Jeder darüber scine Ansicht haben, und es is ja nicht unmögli, daß das Verhängniß es will, daß wir weitere Schritte in Bezug -auf Steuerreformen demnäst nicht vornehmen könnten. Wenn aber auch dieses Verhängniß ein- treten sollte, dann werden Sie nah ‘der Ansicht der Staatsregie- rung immerhin einen sehr wichtigen und einen sehr segensvollen Schritt zux Steuerreform gethan haben. Wenn ih dem nun gegenüberstelle die Vorschläge der Kommission; dann fkann ih nur hervorheben, daß ja ein wesentlicher Zweck der Vorlage, näm- lih die Beseitigung von solchen Steuern, die dem Zahlenden viel mehr kosten; als. wie sie dem-Staate einbringen j nicht erreicht wird; in cinem jolchen Verhältnisse steht diese Besteuerung der untersten Stufe der Klassensteuer, und es wird weit mehr noch dieses Verhält- niß eintreten; wenn die Klassensteuer ausgedehnt werden sollte auf die großen Städte. e

___ Meine Herren! Jh bitte Sie, sich doch einmal zu vergegenwär- tigen: wenn hier in der Stadt Berlin 140— 150,000 Steuerpflichtige vorhanden sind; die nah Maßgabe des bestehenden Geseßes monatlich, nach Maßgabe des Vorschlages in- dem neuen Geseße vierteljährlich ih zu dem Steuererheber begeben sollen, die dort warten sollen, bis

diejenigen, die sih vor ihnen eingefunden haben, -abgefertigt sind, bis ihre Namen in der Liste aufgesuht sind, wáàs nicht ganz leicht sein wird, und die nun alles dies besorgen sollen, um dann nach dem Vorschlage der Kommisfion vierteljährlih 25 Sgr. an die Staatskasse abzuführen, dann meine ich do, daß eine grvnete Verschwendung nicht leicht vorgeschlagen werden könnte, und daß die Bemühung; daß die Belästigung, die dem Steuerpflichtigen erwächst, den Geldbetrag, den er an die Staatskasse abführt, bei Weitem übersteigen würde. Auch nach der Auffassung ; daß eine Steuer- unfähigkeit nicht entfernt behauptet werden kann 1 würde eine durchgreifende Ermäßigung in keiner W.ise indizirt sein. Durch den Vorschlag, wie ihn die Kommission gemacht hat, wird das System der Klassensteuer vollständig gebrochen. Man beginnt mit einem Steuersaß von 10 Sgr, 20 Sgr., gelangt dann zu 1 Thlr. 10 Sgr. und zu 2 Thlr. und wenn man dazu gelangt ist entsteht auf einmal eine große: Kluft dann soll ein Sprung gemacht werden von 2 auf 4 Thlr. Das ist ja doch offenbar eine sehr wesentliche Verschlechterung des vorhandenen Systems, und so kann ih nur sagen, daß nah dem Vorschlage der Konunission die Durchführung der Maßregel, mit der man sih nun schon seit cinem Vierteljahrhundert beschäftigt, vereitelt würde, daß dieser wesentlihe Zweck der Vorlage nicht erreiht würde und daß der Steuerexrlaß eben nur der Erlaß einer Steuer, nicht aber der Weg zu einer größeren Reform sein würde. Auf dem Wege da- gegen; den Jhnen die Regierung vorgeschlagen hat, werden Sie cinem richtigen Braantas in der Besteuerung die Bahn brechen; Sie werden das Steuerwesen durch Vereinfachung verbessern, Sie werden einem großen Kreise der Steuerpflichtigen ein gewichtiges Geschenk machen. Ich lade Sie ein, der Regierungsvorlage Jhre Zustimmung zu geben und die Vorschläge der Kommission zu verwerfen.

Die Kommission des Herrenhauses für das Schu [l- gus ichts gese hat das Gefeß in folgender veränderter Ge- stalt angenommen:

Wir Wilhelm 2c. verordnen mit Zustimmung der beiden Häuser des e van: g” den Umfang der Monarchie, was folgt: i

K 1: ie Aufsicht über alle öffentlichen und Privatunterrichts-

und Erzichungsanstalten steht dem Staate zu. die mit dieser Auf

des Staats.

- §. 2. In der Regel haben die Superintendenten, Erzpriester und Dekane das Amt eines Kreis -Schulinspektors zu verwalten, Jn be-

Demgemäß handeln cht betrauten Behörden und Beamten im Auftrage

sonderen Fällen fönnen jedoch die vorgeseßten Behörden einen andern Geistlichen derselben Kirchengemeinschaft und, sofern es R: iste auch einen Nichtgeistlichen damit beauftragen. Die Lokal - Schul- inspektion der Volksschule wird von dem Ortsgeistlichen im Auftrage des Staats wahrgenommen. Der den Kreis - und den Lokal -Schul- inspektoren ertheilte Auftrag kann, sofern sie die: ihnen obliegenden Pflichten nicht erfüllen, durch Beschluß der Bezirksregierung zurü- gezogen und an andere Geistliche derselben Kirchengemeinschaft; sofern es nöthig ist, auch an Nichtgeistliche übertragen werden.

F. 3. Unberührt durch dieses Dee bleibt die den Schulvorstän- den unter der Aufficht des Staats zustehende Leitung der Volksschulen und die Derectmng des Patrons/ beziehungsweise der Gerichts- obrigkeit, des Orfsgeistlichen/ sowie der Gemeinde und ihrer Organe u denselben. Jn gleicher (Weise bleibt die Leitung des religiösen

nterrichts in der Volksschule durch die Organe der betreffenden Re- ligions8gesellschaften unberührt. j d U

F. 4. Der Minister der geistlichen, Unterrichts - und Medizinal-

Angelegenheiten wird mit der Ausführung dieses Gesebes beauftragt.

Der Entwurf eines Geseges, betreffend die Einrichtung und die Befugnisse der Ober-Rehñnungs8- kammer, lautet nach den Beschlüssen des Hauses der Abgeord=

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden; König von Bd vg 2c. verordnen auf Grund des Artikels 104 der Verfassungs-Urkunde mit uns beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie; was olgt : §1.

Die Ober-Rechnungskämmer ist eine dem Könige unmit=