1872 / 48 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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halten, sowie-über die Leistungen der Réferendarien auszustellen

deren Mitglieder für die Dauer eines Jahres von dem Ersten P denten und dem General - Prokurator des genannten Appellations- erichts aus-der Zahl der Richter, der Beamten, der Staatsanwalt- Wf und der Advokaten; sowie nach: Einrichtung der Unive tät in Straßburg von deren Qurator aus den bei derselben angestellten E Professoren der Rechts- und Staatswissenschaft- zu er- en find. : | Der Reichskanzler hat die- Aufsicht über die Ernennungen und bezeichnet den Vorsißenden der Kommission.

__Die- einzelnen Nr sind von drei Mitgliedern der Kom- mission, einsließlich des Vorfißenden derselben; „vorzunehmen: Die Bezeichnung der zur: Theilnahme berufenen Mitglieder steht dem Vor- sißenden zu. Nimmt derselbe an der mündlichen Befragung nicht Theil! so-hat er ein viertes Mitglied zuzuziehen.

“Er wird, sofern nicht erhebliche Hin tg Farin ee obwalten, an jeder Prüfun Theil nehmen und bei der Beurtheilung ihres Ergeb- nisses mitwirken.

d Gegenstände der- Prüfung sind die Disziplinen des öffent- lichen und Privatrehts_ und der Rech bögjeschi tes sowie die Grund- lagen der taatswissenschaften. Durch: die Prüfung ist: festzustellen, ob- der Kandidat sich die erfordeèliche allgemeine rechts- und staats- wissenschaftliche Bildung erworben habe. (3

F. 4; Dem an- den- Ersten Präsidenten und Generalprokurator zu richtenden- Gesuche um Zulassung zur Prüfung find. beizufügen: 1) das den bestehenden oder zu erlassenden Anordnungen- entsprechende Qeu niß der Reife zu akademischen Studien ; 2) das Zeugniß übér

ie Militärverhältnisse; 3) das Universitäts-Abgangszeugniß; 4) ein in deutscher Sprache abgefaßter Lebenslauf; in welchem insbesondere

der Gang der Universitätsstudien darzulegen t:

Das Gesuch und den Lebenslauf hat der Kandidat cigenhändig

zu shreDen, _§. 5, Nach Prüfung des Gesuchs ist die Zulassung oder Zurück- weisung des Kandidaten“zu verfügen.

E o aapel egi Ma ist zu erwägen, ob nach. dem Universitäts-Abgangs§- rug oder sonstigen Zeugnissen" das Vorhandensein ‘eines den Vor- chriften des §. 3 enfsprechenden Rechtsstudiums anzunehmen ist. __§. 6: Dem zugela}jenen Kandidaten ist eine wissenschaftliche Auf- D ree On earbeitung vom Vorsißenden der Kommission

1 übergeben. 4 _Der Kandidat kann wählen ob die Aufgabe dem Civil-, Handels Kirchen- oder Civilprozeß-Rechte an ehôren soll. _§. 7. Für die Bearbeitung ist eine sechswöhentliche Frist ge- währt, die aus erheblichen: Gründen von dem Vorsißenden der Prü- fungsfommission bis zu zwei Monaten erstreckt werden kann.

Unter der schriftlichen Arbeit hat der Kandidat zu bezeugen, daß er n A angefertigt und anzugeben, welche Quellen er dabei e 4 abe.

. 8. Nach Begutachtung der Arbeit durch diejeni

der Kommission, vor welchen die mündliche Prüfung a

soll wird der Kandidat: zu dieser. Prüfung vorgeladen.

Ü Bu cinem Termine können höchstens. ses Kandidaten berufen erden.

F. 9. Ueber den Ausfall der Prüfüng und ob sie, im Falle. des Bestehens, »au8reichend«; »gut« oder »vorzüglich« bestanden sei; wird durch Stimmenmehrheit nach dem Gesammtergebnisse der schriftlichen und mündlichen Leistungen des Kandidaten en schieden. |

Bei Stimmengleichheit giebt die Stimme des Vorsißenden den

Aus\chlag.

C. 10. Wer die Prüfung nicht bestanden hat, wird von der Kommission. auf mindestens \sechs Monate zur besseren Vorbereitung zurückgewiesen. :

Genügt die schriftliche Arbeit nah dem einstimmigen Urtheile der

en Mitglieder; gelegt werden

Kommission , so kann die wiederholte Prüfung auf eine mündliche |

beschränkt werden. : S wiederholte Prüfun nicht besteht; ist von dem Eintritte in den höheren Justizdienst aus es@lossen.

F. 11, Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Befähigungs8- qeugniß von dem Vorsißenden der Kommission und wird von dem

en Präsidenten und General-Prokurator des Appellationsgerichts ael R dieses Zeugnisses zum Referendarius ernannt Und

idigt.

g. 12. Vorbereitung zur zweiten oder Staatsprüfung.) Refe- rendarien müssen; bevor fie zur zweiten; der Staats8prüfung, zuge- lassen werden, eine Vorbereitungszeit von drei und einem halben Jahre im praktischen Dienste zu œckgelegt haben.

“* Sie sind zunä cin und ein halbes Jahr bei der Staatsanwalt- \chaft/ den Landgerichten und GriebenBgeriezen sodann 6 Monate bei einer Kreisdirektion, hierauf 6 Monate bei einem Bézirkspräsidium, Y en Jahr bei Advokaten oder Anwälten und bei Notarien zu

eschäftigen.

Abweichungen von dieser Folgeordnung können von dem Ersten Präsidenten des Appe ationsgerichts und dem General- Prokurator RaSgrgeten werden. °

Referendarien können die Verrichtungen eines Gerichts\hreibers wahrnehmen und nah einjähriger Beschäftigung mit einzelnen rich- terlichen Geschäften, jedoch nicht mit der Theilnahme an der Erkennt- nißfällung beauftragt werden.

13. Die Referendarien werden den Landgerichtspräsidenten und Ober-Prokuratoren zur Beaufsichtigung und Leitung ihrer Aus- bildung überwiesen.

Der Erste Präsident des Appellationsgerichts und der General- . Prokurator behalten die Oberaufsicht.

| S Beaufsichtigung liegt den Richtern, Staatsanwälten, Advokaten; Anwälten und Notarien ob, bei welchen die Referendarien beschäftigt werden. Dieselben haben nah Beendigung, der Beschäfti- gung ein Zeugniß über das dienstliche und außerdienstliche Ver-

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und dem Landgerichtspräsidenten und Ober-Prokurator vorzulegen. ür die Dauer der Bes al gueg der Refecrendarien im Meaval tungsdienste gebührt deren Beaufsichtigung dem RDAnE en Bezirks- ed identen. Die Kreis - Direktoren und die R the des Bezirks- Jräfidiums, bei welchen die Referendarien beschäftigt werden ; legen die von ihnen ausgestellten Feugnife dem Bezirks - Präsidenten vor, welcher sie- mit je gutachtlichen Aecußerun dem en Präfiden- ten des Appellationsgerichts und dem General- rofurator zusendet.

F. 14. (Staatsprüfung.) Das Gesuch um 3 Ra zur Staats- prüfung ist an den Landgerichts - Präsidenten und Ober - Próôfurator zu- rihten, welche es mit ihrem Berichte dem Ersten Präsidenten und General-Prokurator des Appellationsgerichts“ einreichen.

“Jn dem Gesuche ist: nahzuweisen , daß der R erendarius seiner Militärpflicht genügt hat, oder vom Militärdienste befreit. ist.

F. 15. Die Prüfung der Referendarien; welche den vorgeschrie- benen Bedingungen genügt haben, ist von dem Ersten Präsident n und General-Profurator unter Uebersendung der Dienstakten bei dem Reichskanzler zu beantragen.

__§. 16. Der Reichskanzler beauftragt mit Vornahme der Staats- prüfungen eine Kommission, welche-von ihm, jedesmal auf die Dauer von drei: Jahren; aus Mitgliedern des Appellationsgerihts und der Staatsanwaltschaft bei diesem Gerichtshofe, so wie aus höheren Ver- waltungsbeamten und Advokaten berufen wird. i

Von den dem Appellationsgerichte angehörigen Mitgliedern der Kommission wird eines zum. Präsidenten, ein zweites zu essen Stell-

M rüfuna if schriftlich L ¿ 17, Die Prüfung ist eine \{riftlihe un eine mündliche. Die riftli : Prüfung hat eine rehtswissens{haftliche rbeit und eine Relation aus Prozeßakten zum- Gegenstande.

Die: Aufgabe r wissenschaftlichen Arbeit, fowie: die Frist zu deren Einreichung bestimmt der Präsident der Kommission. Der Re- E ann sie im leßten Vierteltjahre der: Vorbereitungszeit

itten.

Der Präsident der Kommission hat zu veranlassen» daß dem zur Prüfung zugelassenen Referendarius eine bei dem Appellationsgerichte zu verhandelnde Saché zur Relation zugetheilt werde. R

Die Relation ist binnen einer sechs8wöchentlichen Frist, welche aus erheblichen Gründen von dem Präsidenten der Kommission auf zwei Monate erstreckt werden kann abzuliefern. :

Unter: den beiden \chriftlihen Arbeiten: hat der Referendarius: zu bezeugen, daß er jie selbständig angefextigt und anzugeben, welche Quellen er dabei benußt habe. s

-§. 18. Die Beurtheilung der \{riftlichen Arbeiten liegt drei Mitgliedern der Kommission ob, vor welcher der Referendarius die mündliche Profuein ablegen soU. i

Erachten: dieselben beide Arbeiten für nicht ausreichend, so wird

der V ri von dem Ersten Präsidenten und General-Prokurator

gung des Re-

ur besseren Vorbereitung auf drei bis neun Monate urückgewiesen. M der betre j

: bd Verfügung wird über die Beschäft erendarius während dieser Zeit Pein getroffen.

Wird eine der Arbeiten für nicht ausreichend erachtet, so kann zunätst eine neue bezügliche Arbeit verlangt werden.

. 19. Die mündliche Prüfung erfolgt vor vier Mitgliedern der Kommission einschließlich des Präsidenten derselben. Lebterer bezeichnet die Mitglieder, welche an- der Prüfung Theil zu nehmen haben; eines derselben muß der Verwaltung angehören.

Mit der Prüfung is ein freier Vortra aus Akten zu verbinden, idelche dem Referendarius drei Tage vor dem Termine: zugestellt werden. Lu Zu einem Termine sind höchstens \ech8 Referendarien zu be- rufen.

F. 20. Bezüglich des Urtheils über dén Ausfall der Prüfun finden die Bestimmungen des: §. 9 Anwendung. | F

F. 21. Die Kommission hat über die Erledigung der ihr ertheilten Aufträge an den Reichskanzler zu berichten. L

Referendarien, welche die Prüfung nicht: bestanden haben, werden auf mindestens neun Monate behufs besserer Vorbereitung zurückge- s Ueber die Beschäftigung des Qurügewiesenen in dieser Zeit wird vom dem Ersten im identen des Appellationsgerichts und dem General-Prokurator Bestimmung getroffen.

F. 22. Es iffst nur. eine einmalige Wiederholung der Staats- prüfung zul@fg, \ :

. 23. Für den Fall der zu wiederholenden Prüfung kann be- \{lojjen werden; daß cine zweite rechts8wissenschaftliche Arbeit, oder eine zweite Relation, oder beide nicht ju fordern seien; sofern nah dem einstimmigen R der Mitgli oder andere, oder beide den Anforderungen genügen.

pst eine zweite wissenschaftliche Arbeit zu liefern; so kann der Re- ferendar die Aufgabe zu derselben si erbitten, sobald die Hälfte der weiteren Vorbereitungsfrist verstrichen ist.

F. 24, Der Pr ident der Kommisfion hat- im Anfange jedes Jahres Über die im verflossenen Jahre vorgenommenen Prüfungen cinen Generalbericht an den Reichskanzler zu erstatten.

g. 25. Die Referendarien; welche die Staat rüfung bestanden haben; werden von dem Reichskanzler nach ihrer dhl entweder zu tesesoren oder zu Advokaten ernannt, und im ersteren Falle einem Lan gert e Beschäftigung Überwiesen.

. 26. Deutsche, welche in einem Bundesstaate die in dessen Geiegen vorgeschriebene erste, zum Eintritt in den höheren Zus dienst befähigende Prüfung bestanden haben; fönnen von dem Ersten Präsi denten und General-Prokurator na deren Ermessen zur Vorbereitung e den Justizdienst und die Staatsprüfung im Bezirke des Appella- ionsgerits zu Colmar zugelassen werden. Sie sind als Referen- darien zu vereidigen (§. 11). _

Die bereits guredgele@e Seit der Beschäftigung kann uo von dem Ersten Präsidenten und General-Prokurator ganz oder heilweise

ieder der Kommisfion die eine

auf die im §..12 vorgeschriebene Vorbereitungszeit angerechnet werden ; ge S Beschäftigung ist alsdann den orschriften ‘des gegen- wärtigen Er 8 entsprechend einzurichten. |

g. 27. ische, welche in einem Bundesstaate die Befähigung zu ‘einem höheren Richteramt ‘erworben haben fowie diejenigen, welche nach §. 16 des Geseßes vom 14. Juli

5 ume net hay de ibe E ebenen fünfjährigen Zeitraumes zur An ung in Elsaß-Lothringen. i t u dts behufs ihrer praktischen Beschäftigung von dem Reichs anger einem Landgericht Überwiesen werden. Sie unterlicgen während derselben der Aud des Ersten Präsidenten des Appellations- gerichts ‘und des General-Prokurators.

Berlin, den 17. Februar 1872. Der Reichskanzler. Fütst v. Bismarck.

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Personal-Veränderungen in der Armee.

Dffiziere, Portepee-Fähnriche 2c

A. Ernennungen, Beförderungen und-Verfeßungen- Den 10. Februar 1872. Spangenberg r. Licut. à la suite des Westfäl. Jäg. Bats. Nr. 7 und Plaß-- Major in Witten- berg; Jum Hauptm. befördert. Bar. v. Steinäcker/ Mal, z. Disp. und Bez. Commdödr. des 2. Bats. (Neuhaldensleben) 3 agdeburg. Landw. Regts. Nr. 66, der Char. als Ob, Lieut. verliehen. Ring Sec. Lt. vom 3. Magdeb. Inf. Regk. Nr. 66, zum Pr. Lt. befördert. Weniger, Hauptmann von der Infant. des 1. Bats. (Aschersleben) fe Magdeburg, Landw. Regts. Nr. 27, zum Comp. Führer ernannt. v. Nathusius - Vize-Wachtm. vom 2. Bat. (Halle) 2. Magdebera: Landw. Meg. Nr. zum Sec. Lt. der Reserve des Thüring. Hul. Reats. Nr. 12 befördert. v. Lor, Sec-Lt. vom 3. Thür. Ins. Negt. Nr. 71, zum Pr. Lt, Engel ®8/ Unteroff. vom Magdeb. Drag. Sell: Nr. 6 um Vort. Fähnr., v. Katte, Scc. Lt. vom Thüring. Huj. Regt. Nr. 12, zum Pr. Kieut. 1 befördert. Pilar if; Hauptmann von der Inf. des 1. Bats. (Sangerhausen) 1. Thüring. Landw. Regts. Nr. 31, um Comp. Führer ernannt. v. Krause, Pr. Lt. von der Kav. es 2. Bats. (Sondershausen) 3. Thüring. Landw. Regts. Nr. 71; um Rittmstr., Meyer, Sec. Lt. von der Kav. desselben Bats. zum x. Lt., befördert. Wolff, auptmann a. D., früher Pr. Lt. im Oberschles. Inf. Regt. Nr. 03/7 unter Beförderung zum Hauptm. in der Landw., und sar bei der Tnfant. des 2. Bais. (Naumburg) 4. Thüring. Landw. Regts. Nr. 72 einrangirt. Prinz T von Württemberg, K. Hoh. Rittm. aggreg. dem Garde-Husaren- Regt. die Ertgubns ertheilt , event. die Uniform des 2. Königl. Württembergischen ragoner - Regiments Nr. tragen zu dürfen. v. Kajdacs8y/ Sec. Lt. vom 4. ósenschen Jnf. Regt. Nr. 59% zum Pr. Lieut. artius, Unteroff. vom 2. Pos. Juf. Regmt. Nr. 19) Menzel, Unteroff. vom 1. Niederschle\. Inf. Regt. Nr. 46, zu Port. Ra v. Seydliß, Sec. Lt. vom Westf. FÜs. Bent Nr. 37, und ommand. als Inspekt. Off. und Lehrer bei der Kriegsschule 1n Neisse; zum Pr. Lt, ttow/, Unteroff. von dems. Regt. zum Port. Fähnr. v. Mitschke-Collande 1.1 Sec. Lt. vom Westpreuß. Ulan. Regmt. a Uan Nes Megmit, Nr. 461 Sv d O egiment einrangirt. 1. Niederschle]. _ Regmt. Nr. 46, in das Regiment eintangL Schulß V UdTr, Sec. Lis. von der Jnf. des 2. Bats. (Liegniß) 3. Westpr. Landw. Regts. Nr. 7 ; zu Pr. Lts. Gr. v. Rothkir(- Tra; Pr. Lt. von der Res. des 2. Leib-Hus. Regmts. Nr. 2, zum Rittm. befördert. Nixd orff; Pr. Lt, von der Jnf. des 1. Bats. (Lauban) 2. Niederschle). Landw. Regts. Nr. 47, zum interim, Comp. Führer ernannt. P Sec. Lt. von der Res. des Schles. . Rgts. r. 38, Matthes Lieut. von der Kav. des 1. Bats. (Pojen) 1. ‘Posen. Landw. 2ML. r. Lts. N Seil run wald, Sec. Lt. von der Ref. “Gomm. Inf. Regts. Nr- 14, in gleicher Eigenschaft zum estf. Füs. Regt. Nr. Z7 verseßt. Everth/, Unteroff. vom 4. Magdeb. Inf. Negt. Nr. 67, zum Port. Fähnr./ v. Moeller, v. Alten, Port. Fähnrs. vom 1. Hannov. Ul. Negt. Nr. 13, zu Sec. Lts. j leßterer vorläufig ohne Patent, befördert. Breßler, Mai. aggreg dem 2. Hess: nf. Regt. Nr. 82, in das Regt. einrangirt. v. d. ühe 1, Pr. Lt. vom Melenb. Gren. Regt. Nr. 89%, zum Hauptm. und Comp. Chef, v. JZawadzky, Sec. Lt. von deni Rezt.; zum Pr. Lt. v. Manstein, Pr. Lt. vom Schlesw. olstein. Füs. Regt. Nr. 86, zum Hauptm. und Comp. Chef, Il\e/ ec. Lt. von dems. Nest! v. Zastrow, Sec. Lt, vom Schleswig. Tnfanterie-Regiment Nr. 4, zu Prem. Lieuts. befördert. v. Brandt; Lau tm. u. Comp. Chef vom 9. Rhein. Inf. Regt. Nr. 28 unter Beförderung pu Major, in das Schlesw. olft. nf. Regt. Nr. 84 verseßt. Lewien, Scc. Lt. vom 1. Thür. Inf. Regt. Nr. 31, zum Prem. Lieut. v. Schaumberg, Prem. Lieut. vom Lo Drag. Regt. Nr. 13, zum ittm. u. Escadr. Chef eimer, Prem. Lieut. aggr. demselben Regt., in das Frhr. v. Richthofen 17. Sec. Lt. vom 1. Schles. Hus. Regt. Nr. 4, zum Prem. Lt. bcfördert. Jahr, Sec. Lt. von der Kav. des 2. Bats. (Brieg) 4. Niederschles. Landr. Regts. Nr. 51, zum Prem. Lieut. Groecegor, Paesler; Grüttner, Fröhlich/ Vigze- E n N raites at. (1. Breslau) Nr. 38 zU Sec. ts. der Landw. : üller, f Breslau) R L zum Sec. Lt. der Res. des 1. Schles. Gren. egts. Nr. 1, Lehmann} Vize-Feldw. von demselben Bataillon, un Sec. Lieut. der Res. des 1. Po en. Infanterie-Pegimen s Nr. 18,

Nr. 1, zum P

Schlesw. befördert. Re Regt. einrangirl.

fi, Vize-Feldw. vom 2. Bak. (Ratibor) 1. Oberschles. Landw.

is Nr. 29 A Sec. Lt. der Res. des 1. Oberschle\s. Inf. Regis.

Nr. 22) Jures ij Bije adt: von dems. Bat., zum Sec. Lieut. der Res. des Schles. Ulan. Rue Nr. 2 befördert.

at.

Vize-Feldw. vom Res. Landw. Bat.

oppe ort. pr ut,

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Bat.; Bingener; G unter Verseßung zum befördert.

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äbnr. vom Oftpreuß. Pion. Nr. 1, zum außeretatsm. P her 1; N O Anispett.1 Schroeder) Unteroff.

vom Garde - Pion.

Gen. Lt. ver

v. Ger berstadt) 3. bisher. Unif. ; haldensleben) dess. Regts.- der Abschied bewies S epP Pr. Lt. r. Juf. Re eni st 1

ellung im Civildienst und der Armec-Unif. der Abschied be- erée, unter dem géesebl. Vorbehalt ausgeschiedener Sec.

aggreg.- d Anst willigt. de Lt, früher in der 2. Art Braunschw. - Dienste, r Res. Tragen der cn. Inf. ‘Regt. -Nr. 59

i

¡ Kroll,

zuleßt von de migung. zum Lt. vom 4. der Armec-Uni Gren. Regt. (2. Westpr.) v. Ranisch, Gen. : Mas: enfion, Anthonvy|/ enfion und i Lt. von der e Le n è preuß. Lan Uniform, Wiel.an d, 2, Westpreuß. Landw. desselben Bats., Glatte, 9.’ Niederschles. ‘Landw. ke, Seconde 1. Posen. Landwehr-Re v. Marschall,

Ra ef ch willigt.

8, roilligt.

XII. Lochen,

r Steiny

2, Bais. (B FOupans von andwehr-Regts. Levison, Sec. Li 4. Obersch. Landw. Regts. j i von der Kav. dess. Bats., als ‘Rittm. bei „v, Diebit\ Sec. b ämmtli d

des 2. Bats. (Cosel) 3. ertheilt. Puch auß :

eselichen Vorbehalt ausgeschieden.

ruar 1872. i

Regts. Königin Elisabeth, als Pr. Lt. mit Pens. Armee - Uniform;

Insp. unter d nsp.; unter dem “den 17, Feb des 3. Garde-Gren. und der Landwehr - nfantere m, Q 6 ; reußish. Landw. Anst, im Civildienst und seiner bish. f. des Res. Landw. n}. im Civildienst und

auf von der J nebs Ausf. auf A

ensel; Sec. deb. Landw. Regts. Wf, des Res. Landw. D Ant. im Civild., Christ d. Regts. Nr. 6j mit P sh. Unif. v. : Breslau Nr. 387 mit Pens. und der Landw.

a

auf Grena und feiner b Landw. Bats. Mantell, Seè.. Lt. von : Landw. Regts. Nr. 22, als Pr. Lt. mit aebler, Sec. e l. Landw. Regts. Nr. 23, mit 8 2. Westf. Inf. Regt N lande); m. Pens. nebst Ausf. au vauptm. von r. 28 bis : U f nf. Regts. Thür. Juf. Regt . Thür. Tnf. Re Civildienst und seine 5. Thür. Inf. R w seiner bish. Unif.

mee-Unif. 2. e

an-3.

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mit er Regts. E

entlassen.

Inf.

nf.

Res.

Nieders{les.

der Re Kav. des 2. Bats. ( Otto, Pr. Lt. von der : w. Regts. Nr. 7, diesem mitder Landw. Pr. Lt. von der. Regts. Nr. 7)

ayjen; M

mit P nif, Jourdan, Bayer/ Nr. 85/ mit” ; Landw. Armee - Unif. Heyn

8. Nr. 95, m. Pens. neb| Ausf. auf Anstell. im c bish. Fo Leist, Sec. Lt. von ‘der Res. des egts. Nr. 94 (S ropyeries v. Sachsen), mit Pen}. u.

Rose, Ritim: B

per Landw. Regts. t ruv e;

der

diesem als Pr. Lt. von der Regts. Nr. ‘471 : Lieutenant ‘von der Inf. des 1. Bats. (P

efr. vom Oftpreuß.

B. Abschiedsbewilligungen 2c. ebruar 1872. Frhr. v. rx Disp. 1 en Conmmdòdr. der 44. Inf. iéhen. Wimmer}; ! ¿Miau dep Nr. 93, aüsgeschieden und zu den beurl. Offizieren der Jnfanterie des Ee - Landwehr - Ba ach, Pr. Lieut. von der

M

f

des Oftpreuß.

ts. Unif. der Abschied bewilligt.

annov. Pion. Bat. Nr. 10, ersterer ion. Bat. Nr. 17 zu Port. Fähnrs,

an stein; Gen. Maj. Brig., der Charafier ‘als Sec. Li. vom Anhalt,

illons Berlin Nr. 35 üÜbergetreten. Infanterie des 1. Bats. (Hal- tr. 56, als :Sauptm. mit jeiner Sec. Lt. von der Kav. des 2. Bats. (Neu-

Regt. ‘Nr. 71, mit sion nebst Aussicht

rt. Brig. Deiatis Uebertritts in Herzogl. Abschied bewilligt. Gamp, Sec. Lt. a. D. Ulan. ‘Regts. Nr. 87 die Geneh- Landw. Unif. ertheilt. Huguenel/ Pr. als Hauptinm.-mit Pens. und Comp. Chef vom Königs8-

u. d. Regts. Unif. Inf. Brig. mit Nr. 46; mit Detring; 1. Niederschl. Landw. 1. Bats. (Jauer) rmecee- Inf. des 2. Bats. (Liegniß Unger, Sec. Lt. von der Juf. d E “t E a nf. des 2. Bats. (Hir]hber mi dér Landw. Uemee-Unif, osen Nr. 18, sämmtlich der Abschied ‘be- ess. Infanteric-Rcgiment

auptm. und Nr. 7, als Maj. m. Pens. und Commdòr. ‘der 20. aj. vom 1. Nassau. Jnf. Regt.

tadt Gre des

Pr. Lt.

iments Major “vom 2.

enfion und der Se Ai niform. der Abschied be-

ajor vom

les. Tnf. Regt. Nr. 31, mit ens.

der Abschied he ge b f uttig, Sec. Licut. chu

Uiiif. vom 1. Posenschén Infant, Ra Nr. 18 n h sische) Armee-Corp8) d ort. Fähnr. von dems. Regt., zur Gabriel, Port. Fähnr. vom 2.

säch

Nr. 23, unter Verleih. ‘des Moscch/, Pr. Lt. von Landw. Regts. Nr. 50, Pr. Lt. von der Res. des 1. S@hles.

Rittm. mit seiner bisher. Unif. Schwießbke, des Res. Landw. Bats. Uniforny Buchwald, Bataillons, v. Q awd gr 92. Bats. (Ratibor) 1. Obers der Landw. Armee - Unif, Herden, euthen) 2. Oberschles. Landw. der Infanterie des Nr. 625 eut. von der

Comp

Lt. von

er Abschied bewilligt.

an - Führer vom 1 e

8 Uebertritts in das er Abschied bewilligt. von isy. der Ersaßbehör- Oberschl. Inf. Regt. Ehar. als Sec. Lt., ‘aus E von der Kav. des 2. Bats. (Oels) . Niederschles. mit der Landw. ande v. Stegmann U. us. Reats. Nr. 4, als r. Lt. vow der Jnf. (1. Breslau) Nr. 38, mit der Landw. Armecc- Seconde-Lieutenant von ‘der Jnfant. desselben a tand von der Jnfanterie des ishen Landw. Regts. Nr. 22, diesem Sec. Lt. von ‘der Inf. ‘des Regts. Nr. 23. Krakau 2. Bats. (Cosel) 3. Oberschle). N mit ‘seiner ‘bisherigen Unif. nfanterie des 1. Bats. ofendera) Nr. 63, als Pr. Lt. v. Treu, Pr. Lt. en mit der Landw. Armee- dés Westf. Drag. Regts. Klant, Hauptm. von Oberschl. Landw. Regts. Nr. 62, der eretatsm. Sec. Lt. von der 2. Ingen.

chle f

Lt. von der Res.

Blümner, Sec./Lt. von der ieef

auptmann von der ataillon (Osterode mit Pens. nebst Aus}. Strübig, Sec. Lt. Bats. Königsberg Nr. 33; mit Pens. der Landw. Armee - Unif. der Inf. des 2. Bats. (Neuhaldensleben) 3. Nr. 66, mit Pens, Reine cke/ Sec. Lt. von Bats. Glogau Nr. 37, mit f des nebst Ausf.

zyan/;

iments Nr. 4, n nif.j

Sec. Lt. von der Res. des 1. Westpr. ens. nebs Aus\. auf ns. im Civild. Pr. Lt. von der Jnf. des Res.

rmce-Unif.j es 1. Bats. (Rybnik) 1. Oberschl. ens. und der Landw. Ar- der Inf. des 2. Bats. (Beuthen) ens. Jesse; Sec. Lt. von 159 Dn Friedrich d. Nieder- Anstell. im Civildienst, v. Tresckow}/;

omon, der Jnf.

t. ‘von

d. Inf. des 2. Bats. (Brühl) 2. Rhein. Landw. Regts.

andw.

s nebst Ausf. at Sit ell. im Civildienst u. seiner c.

ts. von der Rés. des Holst. Pens. nebs Auss\. auf Anft. im Civildienst Sec. Lt. von der Res. des

m. vom Train des 1. Bats. (Lau an) egts. Nx. 47, mit Pension und seiner bish.