1872 / 49 p. 13 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Feb 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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eher früber i Kollegien einrangirter Beamter bei dem Ein-

d Abgeordnetenhauses in irgend einer Weise beeinträchtigen- zu ouen. :

_— Nach dem Schluß der Diskussion legte der Staats- Minister Camphausen dem Hause einen zweiten Nachtra zu dem Staatshaushalts - Etat für das Jahr 1872 vor Gub

erklärte :

__ Meine Herren! Durch cine Allerhöchste Ordre vom 25. d. Mts. bin ich ermächtigt; dem Hohen Hause einen E Nachtrag zum Staat8haushalts-Etat für das Iahr 1872 zu überrcihen.

In der Budgctkommisfion is, wie Jhnen Allen bekannt, die

age wegen der BesoldungsLcrhöhungen für die Beamten in gründ- icher Weise berathen, und es sind dem - Hohen Hause Be- {lü}e unterbreitet worden, wonach sämmtlihe Anforderungen der Staatsregierung in dieser Beziehung ich spreche natür- lic nur von den Befoldungserhöhuzgen die Zustimmun der Kommisfion gefunden haben, Wonach aber die Kommisf- fion in Bezug auf eine große Anzahl von Ansäßen Über das hinaus8gegangen isst, was dié Staatsregierung in Vorschla oringen zu müssen glaubte. Nah Maßgabe der gefaßten Beschlüsse würde es sih um eine weitergehende Erhöhung der Besoldungen um den tag von 789/000 Thalern und dann noch einer Summe von 20/660 Gulden handeln. Demgegenüber En bei der ersten'Berathung des Staatshaushalts-Etats in diesem Hause manche Positionen in L eg- fall gekommen. Die A tegierung crkflärt fich nun sowohl damit einverstanden, daß diese Abstriche stattgefunden haben und wird bei der Sthlußberathung auf die Frage ni{ht zurückommen, wie sie se auch vollständig und ohne “jede Ausnahme mit dem Beschluß der - Kommission wegen der Beföldung8erböhungen einverstanden erklärt. Dieje Erhöhungen, abzüglich der Abftriche/ die das Haus bei der Vorberathung des tats gemacht hat; werden fih noch belaufen n eine Summe von 494,730 Thlr, also in abgerundeter Summe au den Betrag von einer halben Million. Diese halbe Million kann nun entnommen werden aus der Million, die -nach Ablehnung oder nah Zurücfzichung der Vorlage wegen der Steuerreform disponibel bleibt. j Außerdem glaubt die Staatsregterung den bei der Vorberathung

des Etats geäußerten, zurn 2 heik mit erheblichen Frte geäußerten *

ünschen entgegenzukommen;, indem fie. in Vorschlag bringt :

D etien Sue ‘von 100.000 Thlrn. zu dem Fonds behufs Er- h rihtung von Forstdienskhäusern C

es ist das- ein Antrag gewesen; der hier lebhaften Anklang gefun-

M me uschuß von 100,000 Thlrn. zu dem E (on auch dabei handelt es sich um E welches sowohl fte Vertretung gefunden hat, wie S auch die Stkaatsregie- nlissen, daß sle mit den bisherigen Mitteln nicht f hat Preen Tonnen 3) einen Fonds von 100 Thalern (al®2 erske Rate) zur Errich- tung eïnes Gebäudes für das landwirthschaftliche Museum; 4) einen Fonds von 100,000 Thalern als Zuschuß zu dem Fonds _ zum Ankauf von Pferden und zu PferdetranSporten. a fas C 8 ein sehr lebhaft hier geltend gemachter unsch —; endli ? 5) einen tips von 100,000 Thalern behufs Verstärkung der Sammlungen der Kunstmuseen in Berlin. 4

Jch erlaube mir, die Allerhöchste Ordre dem Haufe zu überreichen.

—— In der darauf folgenden Dis8ussion über den Etat des Justiz-Ministeriums erklärte zu dem Amendement des Abg. Hall, nach welchem in Nr. 4 der von der Budgetkommission auf- estellten Rangordnung der Justizbeamten »die Räthe der alt- ändischen Appelklationsgerichte und der E O Le in Kiel, Cassel und Wiesbaden, nah dem Alter ihrer Bestallung als Räthe oder al8Gerichts-Direktoren ; bei denjenigen Räthen, welche den früheren hessischen, nassauishen und holsteinischen Mittelgerichten angehörten, wird die Anciennetät nah dem Alter threr Bestallung als Räthe dieser Gerichte unter Abrech- nutig von vier Jahren festgestellte, die Worte »unter. Abrech- nung von vier Jahren« gestrichen werden follen, nah dem Abg. Kieschke N der Regierungs- Kommissar, Ober- geriht8-Rath Rindfleisch:

W acceptire Namens der Königlichen tus schr gern den Standpunkt; den- der Herr Berichterstatter zur Einleitung seiner - Bemerkungen eingenommen hat; indem er der Regierung eine ge-

wisse Latitude lassen wil in Bezug auf die Ausführung der Bemer-

fungen; die in der Redaktion der Kommission dem Hohen Hause vorliegen. Es ist bei der Verschiedenheit der Verhältmsse gar nicht möglich; jeden cinzelien Fall bis ins Kleinste zu berücksichtigen; und es. würde, selbst wenn die Arbeit der Kommission noch viel spe- zieller ausgefallen wäre; als wie fie jept vor Thnen liegt, nit möglih gewesen sein; ohne eine billige -au8gleichende Thätig- keit, eine billige Berücfsihtigung der Lage der cinzelnen Fälle wirklich allen Gesichtspunkten gerecht zu werden. Es ist dabei zu be- rücksihtigen ; daß in die Kollegien, die jeßt nach den Vorschlägen der E L aue denselben Etats vereinigt werden sollen; die aller- verschiedensten Mitglieder eingetreten sind7 ih meine nämli in die ge den Annexionen neugebildeten Gerichte der On Hessen- Nassau und Schleswig - Holftein. Es ed a in Folge “vi nicht allein ganz verschiedene Rangreglements zusammen dänische, kur- bessishe; nassauishe; oberhessishe, zum Theil ältere Rangreglements, in denen, nebenbei gesagt; wohl auch für Frauen ein Rang wie für die Beamten bestimmt worden is, fondern auch inncrhalb dieser

*,

»

ritt in cines der

porzuschen

rvorgegangen ist. Dabei mu

regierung in diesem haupt nicht

vorhat in Bezug

leihung ringen. igen müssen, d fünftig, sondern Es find auch unter - Bezug auf die Billi d, p, die Art und worden, und es regierung i der Kommission Königliche Staatsre

erathung die Ms ant E die j p

daß nur beim fünf

empfohlen wird so näher liegen ;

Gefichtspunkten : wie die Aus

erbeten werden Ea etrvas zweifelha

amit verbindet, zu ständniß des noch ein zweiter G unter den Beamten lungen des Hauses e erpretatigsi der

läfsigen Erhöhungen Prien verleß

und

erscheinen fönnte trachteten. Es wir

mit Recht an; daß di träge, sämmtlih zur

feine ausdrü tritt der Direktoren

die Gehälter

verschiedenen Reglements selbst beskanden noch Differenzen , - die schon in den früheren Staaten nicht immer zur Lösun ge- | langt sind; so daß sôfter Streit gewesen ift ; in welcher Weise cin

übrigens hier nur an; um die Be nicht möglich sein würde, hier bis

ci denjenigen Mitgliedern, die bei Schoße der Kommissi t dem Kreise der betroffenen

Idee der d rfe Ot der anze Reorganisation, die sie jest i

inission nicht zweifelhaft sein, welches die Auffassung der S und gewesen ist.

ens nit anders als in-

eßige Fälle von Mißoe fänden denkbar. Es heißt in höhere Gehaltsstufen«; und man könnte das

Schrift gedruckt worden ist.

der Staatsregierung genügen Bezug auf ole ringe Au herrscht hat, sich auch im ende“ Zustimmung zu meinen ollte. Wünschen aber muß ich im eíne derartige authentische S cinmal | on der’ Herr Berichterstatt-r- bemerkt hat, die Staatsregierun j führung der Veränderungen in der Weise beabfichtigt, da ein Allerhöchster Erlaß über die Durchführung dieser Angelegenheit

t gefaßten Ausdru u versichern, daß die Auffassung und das Verj

auses s ist. efi

erstatter bei seinen einleiten ift zunächst die Nr. 4 zu erörtern; punkte, der dem Antrage auf getrennte Abstimmung über die Worte »oder als Gerichtsdireftoren rängiren sollen«, zu Grunde liegt. Die R T ALTona hatte

lihen Erklärungen

heren Kollegien einzurangiren sei. Jh führe d uptun zu ntersishen daß es in die fleinsten Details hinein

was in dem einen oder andern Falle an Zweifel | Bedenklichkeiten entstehen könnte. Es fann An oder

darum handeln, die großen, leitenden Grundsäße eiter

man als billig und opportun anerkannt hat; auszu glaube, dem Zenügie L par tv

zu der Vorlage des Staatshaushaltseta n und genügt ebenso das; was aus den Arbeiten der Kommi

ch- vielmehr hier nur eform / die 1 und ih

as, was die pi ar in ihren Bemerkungen

ih aber in Bezug auf die Einleitung, d. h. die Formulirung des ersten Saßes (a dieser S4 Ic die

r. 2, jebt gleich die Staats.

La ep gegen Mißverständnisse, die vielleiht noch nit ugenbli

ck bei den Mitgliedern dés Hauses sicher über-

t en Arbeiten im ewirkt haben wohl aber später aus camten selbs hervortreten könnten. Die

on mi

auf die Verschmelzung verschiedener Etats; geht

davon aus, daß eine so crhebliche Gehalt8zulage, wie sie jeßt gewährt werden soll, die beste Gelegenheit bietet ie ansen deet e Aus: Wes ¡Meer ang jener Etats zur Ausführung zu ci i angen, und die g aus der Budgetkommi a

aber die Staatsregierung immer davon ausge: | sfion werden das bestä- eine solche Art der Ausgleichung nicht etwa ers erade in dem jeßt gegebenen Falle eintreten. soll, ieser Vorausseßung mancherlei Erörterungen in geit und Ss der Ausgleichungsvors{läge, ie Folgen des Vurcheinanderrängirens gepflogen fann deshalb allen Mitgliedern Ci aats: Wenn ich aber hier die Forinulirung über die, wie ih beiläufig bemerken müß, die ¿entttg sih noth nicht ausgesprochen hat; wenig- em Sinne; daß noch bei der Konünissions- lichkeit einer Redaktion vorbehalten werden sollte ormulirung betrachte, fo sind E ER bier »beim Aufrüen eiht dahin verstehen, r fünttige Fälle

der

tigen Aufrücken; also nur

ein derartiges Prinzip der Regierung Plaß greifen solle; wie es F fob e Und dies wird, wie E bencrken muß; um nfti

als das Wort » F Es würde übr A

wenn dieselbe

mit gesperrter

ens dem M eteye cbereinstimmung in

use, wenn auch nur dur stillshwei- jehigen Erklärungen herausstellen (amen der Staatsregierung, daß E herbeigeführt wird, iSiivei r. Majestät dem Könige gegenüber; weil;

. Die | rau antèy ne muß also gegenüber dem in der Lage fein; Sr. Majestät

l : tändnißy die sie felbst gleicher Zeit auch die Auffassung und das Ver- 4 Neben diesen Hauptpunkt tritt aber chtspunft, daß ja: auch außerhalb des Hauses elbst ein lebhaftes Jnteresse für diese Verhand- esteht. Es wäre sehr leicht mögli) daß die nteréssirten an diesem Punkte an?knüpfte, und da

ckanntlih. cine E Anzahl von Beamten, die Ri@ter in den älteren Provinzen, {hon jeßt ein fklagbares.- Recht auf die nah: dem Etat zu-

ihrer Gehälter haben, so könnte die Kombination

entstehen, daß Ope Richter, die sich durch. die Einführung der neuen

l hielten; auf das Gehalt ciner höheren Klasse klagten abei auf die Fassung der Kommission das, was ohne den jeßigen Widerspruch der gemeinschaftliche Cer eugung des Hauses und der Staatsregierung

¿rüctgingen; indem fie taatsregierung als die

als eine Grundlage für ihre Rechtsansprüche be- also hierdurch im Saa der Staatsregierung

ersucht, davon Aft zu. nehmeny daß die Bedeutung der einleitenden Worte dahin zu fassen ist; daß

den allgemcinen Gehaltszulagen nach. denselben Prinzipien erfolgen - follen; welche in den nah n Bezug auf die einzelnen Punkte, denn i

auch schon die jeßt in Aussicht stehen-

olgenden Nummern empfohlen werden.

ih nehme wohl gestellten An- err wn gezogen hat, em Gesichts-

e verschiedenen zu der Nummer Uen stehen, da sie au der en Bemer ngen in Betra@ht und zwar unter d

bei Einbringung ihrer Vorschläge in s auf den Ein- p

in Stellen bei den ellationsgerichten

E e Und es ist erst im Schooße der Budgetkommission darauf aufmerksam gema worden, daf, wenn es L Uno gerecht wäre; / l er in gleichen Rangklassen stehenden 3

cinerseits der Räthe der Appellationsgerichte; andererseits der Direktoren der Kreisgerichte, gleichzustellen, dann auch bei dem Uebertritt aus der cinen Kategorie in die andere die volle Ancicnnetät anerkannt werden sollte. Ich will nicht verkennen, daß für diese Art der Gleichstellung sih auch

eamten, das heißt

is auf Seite 79 vorgetragen F son

l darf konstatiren; da

en assung wie fie in der Kommission ge-

hat die Königliche Regierung ihren Vo

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en Bedenken, welche die Staatsregierung gegen den Be-

chluß der Kommission und deren jeßige Formulirung beg, hier zur elung zu Mgen a M wine gs A Grunde neus er atsregieru! e beantragte getrennte immung und die Be- Sia s orte aus der Vorlage der Kommission,

mande Momente geltend machen lassen, ih bin aber angewiesen, die ernst Y

seitigung der hervorgehobenen

ie Verhältnisse sind von dem Herrn Referenten der Hauptsache nah INEA Mifcinaiecheicke Die Ed Dieettoren hatten früher feinen

eschlossenen Etat; sondern waren in lauter singuläre Stellen ver- heilt; es war also auch niht möglich, von einem eigentlichen Ein- chube zu reden; den die Direktoren dur cin Eintreten von Mur: [ions - Gerichtsräthen in Direktorstellen «erleiden konnten. - efehrt war durch die Geseßgebung, d. h. den Allerhöchsten laß vom 19. März 1850, die Geschlossenheit des Etats der Appellations- Gerichtsräthe verbürgt. Es war also geltendes Recht, und nicht anders möglich; als daß ein Direktor, wenn er diese Car- rière wählte, jedesmal mit der untersten Stelle auf dem Etak der Appellationsgerichte si begnligen mußte; und so ungünstig dies Ver- hältniß unter Umständen sein konnte, haben cs doch die Direktoren in on eichen Fällen gewählt; so daß fich uuter den 296 Appellations- erihi -Räthen, die etat8mäßig in den -alten Landestheilen angestellt nd; niht weniger als 56 besinden, die früher Direktoren gewesen sind. Es würde also, wenn man am weitesten gehen und die Direk- toren und Appellationsgerichts - Räthe S gleihstellen, wenn man also sogleich“innerhalb des jeßigen Etats der Appellations®gerichtc nivelli- ren wollte Me sein, daß ein anme Stellenwechsel statt- finden wlirde. Denn die 56 sind in der Regel schon längere Zeit Di- rektoren gewesen, ehe sie in die Appellationsgerichte eintraten, und es würde eine Umstürzung der gesammten Anciennetätsverhältnisse ein- treten müssen, die bis ich! noch von feinem aus den betheiligten Kreisen verlangt worden ift und der zuzustimmen die Staatsregierung durchaus gt in der Lage wäre. Jn dieser Beziehung ist nun die Kommission der Etaaloregierung {on entgegengekommen, und ih man in der Kommission sih auLdrücklich dar- über verständigt hat, daß eine derartige Umwälzun innerhalb des jeßigen Etats der Um gon e Ne mit den jeßigen Maßregeln lmedwe 8 verbunden sein solle. Wohl aber hat man festgehalten, und der Herr Referent vertrat diese Anficht soeben noch mit aller Energie; daß bei dem späteren Eintreten eines Direktors in ein Appellation8gericht die volle Direktoren - Anciennetät angerechnet werden soll. Das würde aber dem gegenüber, was ih als den jeßigen Zustand bezeichnet T und was ja nah dem Ebengesagten auch na der Ansicht ‘der Kom- mission fâr die jeßigen Mitglieder der Appellationsgerichte erhalten bleiben soll, zu ‘der inkonvenablen Folge füzren, daß ftighin jün- ere Direktoren beim Uebertritt in ein Appellationsgericht, eben weil e ihre Anciennetät als Direktor mit hinübertrügen, in höhere Ge- haltsftellen placirt werden müßten, als solche Appéllationsgerichts- Räthe, die lange vor ihnen clbst {on Direktoren ewesen waren, blos deshalb, weil diese im Augenblick {on Appellationsgerichts- Räthe find. Das i} offenbar eine E empfindliche Inkonventenz; und die Staatsregierung glaubt fich diesem Buy entgegenstellen zu missen, wenngleih ihr eingewendet werden könnte; daß ‘és ja ledigli in ihrer Hand liege, ob fie die Direktoren künftig zu Appellations- Räthen avanciren lassen will oder niht. Die taatsregierung er- achtet eben das Prinzip- für zu wichtig als daß sie si in dieser Be- iehung blos auf die administrative Praxis zurückverweisen lassen löuntd, um sich auf diesem Wege den Folgen des Beschlusses in seiner jeßigen Gestalt zu entziehen. i i j P es reite ea etrifft dieselbe Nr. 4, das heißt das Ein- rangiren der früheren Öber-Gerichtsmitglieder aus den neuen Landes- theilen in die Reihe der altländischen Appellationsgerichts-Rät e. Es ist die Anregung dazu ; daß ein derartiges Rangiren unter allen auf wesentlich leicher Organisation beruhenden Appe ationsgerichten statt- finden möchte, nicht allein von der Regierung, sondern au aus den Kreisen der Betheiligten selbst hervorgegangen es is aus einer der neueren Provinzen der Wuns gekommen, daß ein derartiges Ein- rangiren stattfinden möchte, und Quer aus dem sehr nahe liegenden Grunde, weil bei der geringen Mitgliederzahl , aus denen diese Ge» rihte bestehen, ein Avaneiren in den einzelnen Etats dort sehr selten eintrith, ja bisjeßt beinahe ausgeschlossen gewesen ist. Ich mache in dieser Beziehung auf folgende Zahlen aufmerksany daß bei den Appellationsgerichten in den alten Landestheilen , die im Ganzen 296 etatsmäßige Mitglieder zählen, seit dem Jahre 1867 oder richtiger gesagt; seit der Organisation des lebten konstituirten Appella- tionsgerichts in Cassel nicht weniger als 88 Vakanzen zu besepen ge- wesen sind, daß also der gesammte Bestand um nit weni er als etwa 30 pCt. erneuert ist, während dort bi8her nur bei dem Appella- tionsgeriht in Wiesbaden wie ih glaube, ist dieses das einzige eine Batangz gewesen ist und wae auch so leicht keine Va- kanzen eintreten werden , weil bei der Neubildung jener Gerichte, der Mehrzahl nah wenigstens, nur Leute in den rüstigeren ; besseren Jahren als Mitglieder angestellt“ worden sind. Um also dem billig scheinenden Wunsche zu entsprechen, daß der Vor- theil der Qugehörigkeit zu einem größeren Staate und einem grò s Dad Line Caehelen iu falten fommen móbs i ichte i 1destheilen ; ationsgerichte in den neuen La1 h E Lag u der Einrangirung gemacht. Es handelte \ich dabei freilich üm die Ausflndung ei Ms Sätte man am einfacsten durcgreifen wollen so hâtte man nur die Patente als preußische Appellationsgerichts-Räthe maß- gend sein lassen können; dann würde aber eine ganze Reihe von eamten, die {on früher zweitinstanzlichen Gerichten angehört daRLE ar R gestellt worden sein; und diesen Weg konnte man also nicht wohl wählen. : : ; ; [ Ein zweiter Ausweg war, daß man die Mittelgerichte ohne Weiteres den preußischen Appellationsgerichten hätte gleichstellen

ung der hier fogenannten

¿ die Ve können. Jn Bezug auf di bergerichte in Hessen; der

Mittelgerichtez das heißt der fün zwei Appellations - und S in Nassau und der Ober-Dikasterien in Holstein bestanden theilweis schr bunie Verhält- nisse. Indessen lief die Sache doch s{ließlich übereinstimmend darauf hinaus, daß diese Gerichte nit vollständig -die Stellung der Gerichte zweiter Instanz hatten, die jeßt unseren Appellationsgerichten und war schon seit £3 Jahren, seit der Organisation von 1849 zukommt. 8 schien also schon die Rücksicht auf die Organisation e zu ent- scheiden; daß eine volle Gleichstellung niht verlangt werden fönne; man mußte nos ein anderes Expediens suchen, und das fand man allerdings, wie der Herr Berichterstatter angedeutet hak, in dem An- {luß an cine Bestimmung, die in einem Geseke von 1869 enthalten is. Bei der Feststellung der Qualifikation zu den höheren Richterämtern is durch dies E vom 13. März 1869 ausgesprochen; daß die Mitglieder der früheren Appellatonbgeries ich nenne fie kurz -Mittelgerichte, fie sind vorhin näher bezeichne worden, denen der Appellationsgerichte der alten Landestheile insofern nicht glei(steen, als für diese eine vierjährige ctatsmäßige Anstellung genügt, um Mitglied des höchsten Gericht8hofes zu wer- den, während man für jene noch einen weiteren vierjährigen Zusaß für nöthig erachtet hat. Jch gebe zu; daß das ein mehr äußerer Moment is aber cin durgretfendes, als billig erkanntes Prinzip, was auch den gerehten Interessen der altländischen Appellations- gerihts-Räthe Rechnung trägt, war eben nicht zu finden. Man hat mehr auf dem Boden der Thatsachen eine angemessene Ausgleichung suchen müssen; diése aber Gu cen wir auch gefußden zu haben.

Es stellt fich E as Ergebniß \o, daß bei den Appellations- gerichten in Cassel und Wiesbaden Kiel lasse ich wegen der nor- malen Höhe der Gehälter weg von 22 angestellten Mitgliedern

) Thlrn. erfreuen;

H | 10 t der Un i von “‘ 11 br 616 den Durchschnitt; nämlich 300-400 Thilr., erhalten wer-

den, und nur Einer \ich zeitweise mit einer Zulage von nur 100 Thlr. be nügen muß. T I Aebeint mir also den vollständi en Beweis zu liefern; daß die Regierung 4 auf dem Boden der Billigkeit befindet, und daß sie behaupten darf; daß die. Ausgleichung durch diesen 4 jährigen Zusaß den Interessen der Mitglieder aus den neueren Provinzen in keiner Weise verleßend entgegentritt. y Was endlich den leßten Antrag; das Durchrangiren der Kreis- und Amtsrichter in den betreffenden Departements anbetrifft, so habe ih den Antrag in der Weise, wie er von dem Herrn Präsidenten verlesen ist dahin verstanden, daß der SUaY o Anèragsteller den Departements« wegfallen soll; daß alfo von dem Antragsteller ein Durxchrangiren durch den ganzen. Staat gs wird. Jch glaube, daß cs fich hier im Wesentl den wie {hon der Referent an- gedeutet hat, eigentlih nur um einen ortstreit handelt. Schon jeßt rangiren in Wirklichkeit die Mitglieder eigentlih durch den Lame Staat dur, nur, daß man die ca. 2800 Richter nichi von 1 anfangen [äßt und bis 2800 durhzählt, sondern, daß man die Klassen in ‘die einzelnen Departements nach der Verhältnißzahl der Stellen vertheilt hat. Es: giebt nun zwar einige Departements mit einer geringeren Stellenzahh aber, da es 8 Klassen giebt, so würden z. B. bei einer Mit (EDELIGBT von 65 in einem Departement, 8 zu jeder Klasse zu zählen fn, und es fönnte nur dadur, daß die ahl 8 nit rein in die Zahl der vorhandenen Stellen aufginge, eine Ungleichheit entstehen, die sich aber doch Mars den ganzen Staat hindurch liberträgt. Das scheint mir, gegenüber der I cane die allein im Rechnungswesen entstehen würde, wenn wir von der Central- stelle aus die gesammten Kreisrichtergehälter vertheilen sollten; doch eine zu unbedeutende Ungleichheit, als daß wir deswegen den jevigen ustand aufheben sollten. Jch kann Sie also nur bitten; auch diesen [ntrag zu verwerfen und den Vorschlägen der Kommission in dieser

Beziehung JFhre Zustimmung zu ertheilen.

Dem Abg. Hall, welcher äußerte, daß der Geschäft8kreis der Mittel- und Appellationsgerichte derselbe sei, eine Zurü- sezung der bei ersteren angestellten Richter sei daher ungerecht- fertigt, erwiderte der Regierungskommissar: A

eil die Reguerung 01a en Werth darauf legen muß, daß in dieser Beziehung ihren Entschlüssen nicht etwa dur eine irrige Auf- fassung entgegengetreten wird, möchte ich zunächst berichtigend be- merken, daß die Frage, wann die Mitglieder des höheren holsteini!chen Obergerichts in cin Gehalt von 2400 Thaler eintreten sollen; jeßt überhaupt nicht mehr gestellt werden ‘kann, da die betreffenden Herren zwar alle ihre Svar festgestellten höheren Gehälter Ven game e als Aussterbegehälter fortbeziehen; aber Niemand bisher daran gedacht dau daß ein weiteres Avanciren in den früheren Gchaltsstufen statt-

könnte.

an werden also niemals zu einem Gehalte yon 2400 an ' avanciren fönnen, sondern werden unter allen Umständen nur, joweit sie es nicht schon überschritten haben, ein‘Maximum von 2000 Thaler erreichen, wie jedes andere Appellationsgerich «Mitglied. j i Was dann die Frage anbelangt, wie man den Oberdikasterien olstein zumuthen könnte, sich Ta den Charakter als Ge- E zweiter Instanz bestreiten zu lassen, fo ist die Sache eben #0, daß man in diese Dikasterien ich will Sie nicht etwa mit einem näheren Eingehen auf die Details behelligen eintreten fonnte, nachdem man cin Examen gemacht hatte, ie lange es faftisch dauerte,-bis man wirklih zum Mitglied ernannt wurde, hing wöhl öfter von Acußerlichkeiten, Personalfragen u. dgl. ab; aber eine der- artige lange, mühevolle Vorbereitung als Richter erster Instanz wie e zwangsweise für die preußischen Appellationsrichter besteht; fand jedenfalls nicht statt. Außerdem aber wgren die Geschäfte der Ober- Dikasterien, wie ja auch der Herr Abg. Hall selbst anerkannt hat, gemischt aus denen der ersten und der zweiten Jnstanz; denn wenn

in T1

auch nur die eximirte Gerichtsbarkeit dasjenige gewesen wäre, was