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Is außer der Gerichtsbarkeit der zweiten Instanz zufiel, so war das eben für Holstein cin sehr wesentlicher Theil. ie hatten übrigens E em die Ehe-Gerichtsbarkeit erster Jnstanz und die höhere Kriminal-Gerichtsbarkeit erster Instanz; waren also wirklih wesentli mit der Rcchtsprehung in erster Instanz befaßt, und ih fann also diesem Gerichte gegenüber am wen! gsten anerkennen ; daß seinen Mit- gliedern eine besondere Benachtheiligung nach den konkreten Verhält- nissen angesonnen würde.
Bezüglich der Stellung der chemals hessischen Aktuare er- klärte darauf derselbe Regierungékommifar:
Der Herr Abgeordnete hat eine Spezialfrage aus der hessischen Gerichtsverfassung berührt, die aber zum Theil ihre Erledigung schon es hat und in gleicher Weise ferner finden wird. Die hessischen i À uare hatten zum großen Theil richterliche Qualität, wie der Herr Abgeordnete bemerkt hat. Bei den Organisationen im Jahre 1867 traten sie troßdem zum großen Theil oder Enger zum Theil nicht in die Reihe der Amtsrichter, sondern nahmen e Stellen von Amts- erichts-Sefretären an. Demnächst waren es zwei Positionen, um die fich cin Streit entwickelte: Es waren einmal die unständigen Notariats- ebühren und dann die jeßt-bei der Vorberathung des ordinären Etats hon zur Sprache gekommenen anderen Gebühren, die eigentlichen Schreib- ebühren. Jn Beziehung auf beide beanspruchten die Sekretäre Ent- r gS Doch hatte sich die Staatsregierung ursprünglich ablehnend De auf die Bestimmungen des hessischen Geseßes Über die Ge- hälter der Staatsbcamten fußend, daß_derartige O Einnah- men nicht garantirt worden wären. Jn Bezug auf die Notariats- cbühren is das indessen hon im Jahre 1868 zurückgenommen, in Beziehun auf die anderen viel erheblicheren Gebühren aber, um die der bekannte Prozeß gegen den Staat geshwebt hate ist es nach der bei der Vorberathung abgegebenen Erklärung des Vertreters des Herrn umen ers die Absicht, auch diesen Schaden auszu leichen und en Beamten also auch für dicse Gebühren Ersaß zukommen zu lassen. Bei allen diesen Gebühren aber ist allerdings die Staats- regierung nach den damaligen Verhältnissen davon ausgegangen; daß; wenn die Beamten mittlerweile als Sekretäre {hon cin höheres Ge- halt erhalten hätten, die ihnen neuzuzulegenden Entschädigungen aller- dings mit darauf abgerehnet werden müßten, und das scheint mir der Grundsaß zu sein, der auc bei den fernern S gungen fest- gehalten werden muß. Die entshädigungsberechtigten camten werden einfach behandelt werden, wie alle übrigen Beamten, die ein höheres Aussterbegeld haben, bei Gehaltszulagen behandelt werden.
Dem Abg. Reichensperger (Olpe), welcher fich überhaupt egen das Durchrangiren der richterlichen Beamten in der von er Kommission vorgeschlagenen Weise, besonders aber gegen
das Durcheinanderrangiren der Ober-Tribunals- und Ober- Appellationsgerichts - Räthe erklärte da erstere meist älter als leßtere seien Und durch die betreffenden Maßnahmen unzweifel- haft geschädigt würden, weshalb ihm die Vereinigung der beiden Gericht8höfe, die durch die Verfassung verlangt werde, richtiger erscheine, erwiderte der Regierungskommissar, Ober-Gerichts- Rath Rindfleisch: ch habe zuerst die Frage des Herrn Abg. Reichensperger in Be- gebung auf die Bedeutung des Ausdrucks »Vinciennetät als Richter« u beantworten. Jch kann mi hier nur s dem einverstanden er- flären, was schon der Herr Referent als di&Auffassung der Kommis- fion hervorgehoben hat. Der Ausdruck »Dienstalter als Richter« ist aus der bisherigen Gesebgebung entnommen und stammt hier speziell aus dem Erlaß vom 19. März 1850, in dem es heißt daß die Richter rangiren sollen nach der Berufung an das- Gericht oder, wenn ihnen dies günstiger , nah. dem Dienstalter als Richter , d. h. als Ober- Landesgerichts - Assefsoren oder Gerichts - Assefsoren. Es is also mit dem Ausdrucke wirklich das gemeint; was der Hr. Abg. Reichensperger als wünschen8werth E (
Mit dem zweiten Theil seiner Bemerkungen hat der Herr Abg. Reichensperger ein sehr wesentliches, prinzipielles Gebiet für die ganze Frage, die uns hier besWhäftigt, betreten; er hat nämlich an die Ver-
leihung der Regierungsbemerkungen mit der Formulirung nah dem Beschlusse der Fommision die Folgerung geknüpft , daß die Fassung der Kommission eine wesentlich andere rechtliche Golge mit \sich führen uhe und hat ausgeführt, daß nah dem geltenden Rechte des Landes ie Gerichte wirflih in der Lage sein würden auf Grund der Vor- bemerfungen der Kommission so zu urtheilen, wie nach der Auffassun der Staatsregierung nicht geurtheilt werden soll. Das würde zunäch beweisen; wie zweckmäßig es Seitens der Staatsregierung ge- wesen is ; vorsorglich auf jenen Punkt hinzuweisen; ih bin indeß in dieser Beziehung nicht beunruhigt; denn ih bin überzeugt ; daß; wenn nicht schon cher von anderer Seite; so doch durch den Schluß- vortrag des Herrn Referenten be ätigt werden wird; daß in der Kommission durchweg nur die Ansicht vertreten gewesen ist ; die ih mir erlaubt habe, Namens der Staatsregierung auszuführen. s würde auch fonst gar feine Bedeutung gehabt haben; durch Vorle- ung aller neuen Anciennetätslisten, die doch gerade auf die jebige Verwirklichung der neucn Prinzipien basirt sind, die Kommission und mittelbar das Haus darüber in Kenntniß zu seßen; welche Folgen die jeßt beabsihtigten Acnderungen haben würden; wenn wirklich niczts damit hätte gemeint scin sollen, als daß in irgend einer fünf- tigen Zeit auf dem Wege der Vakanzen, die ja für das Abgeordneten- haus fcin Intcresse haben können; cinmal cin derartiges Resultat eintreten fönnte. In BAO Beziehung hoffe ich also; jedenfalls durch das Zeugniß des Herrn Berichterstatters unterstüßt zu werden.
Die wichtigste Frage aber, die der Herr Abgeor nete Reichensper- ger demnächst an jene Auslegung anfknüpfte; ist die wegen der geseþ-
"der früheren aufgehobenen Ober-Appellations8gerich
lichen Zulässigkeit der Abänderungen, wie fie vorgeschlagen werden- Er hat dem Etatsgeseß den Charakter eines uneigentli hen Ge- seßes bezgetegt Ih möchte ihm aber, wenn er behauptet, daß dies uneigentliche Gese niht im Stande sein sollte, frühere geseßliche Vorschriften über die Bt eINge der Beamten abzuändern; vor allen Dingen die Gegenfrage vorlegen; auf welchen andern a!s den Etattgesedrn die meisten jeßigen Etats beruhen, die von ihm geschüßt erden sollen.
ch habe, abgesehen von dem über das Ascensionsreht Geja fein Thitamtes Citat gehört, und ih werde deshalb 4 Been tung der Frage abwarten dürfen, ob namentli der jeßige Etat des Obertribunals auf etwas Anderem beruht, als auf dem Etatsgescße getate so wie die andern Etats. Eine Ausnahme esteht hier nur in
ezug auf einige Etats; das sind diejenigen; welche dur die Kabincts- ordre vom 19. E 1850 eine besondere - Regulirung bekommen haben, die tats der Appellations8gerichte, Stadt- geri te und E r NE E, Für sie s: auch allein cin bestimmter
rundsaß über die Anciennetät geseßlich ausgesprochen, obglei es andererseits richtig is ; aß der Allerhöchste Erla vom 12. November 1860 ganz allgemein bestimmt, daß den Richtern aufsteigen sollen nah Maßgabe ihrer Anciennetät. as nun die Wirkung dieses Allerhöchsten Erlasses anbetrifft, so ist dem Herrn Abgeordneten unzweifelhaft darin beizustimmen daß der Richter da- dur ein klagbares Recht auf das Aufsteigen in den ctatsmäßigen Gehaltsflassen zugestanden worden ist; aber das klagbare Recht kann doch nur soweit reichen; wie die Grundlage des Anspruchs selber den Richter begleitet; und nun scheint es mir völlig einleuchtend, daß ein Richter, dem durch ein neues Etatsgescß eine Gehaltserhöhung von 2- oder 300 Thlr. angeboten wird, nicht diese Gehaltserhöhung an- nehmen und zugleich das aas ablehnen kann, auf. Grund dessen ihm die Gehalts8erhöhung zuge anden werden 1 . Man fann in dieser Beziehung unmöglich trennen und den Richtern gestatten, in dem neuen Etat und seinen höheren Gehältern aufzusteigen, während sie die Bedingung dieses Auffteïigens von sih weisen. Das würde allerdings vie E die van des cinen oder anderen Richters wesent- lih verbessern, aber die Staatsregierung würde doch niemals in der Lage seinj eine derartige Theilung ihres in den neuen Etats enthal- tenen Angebotes zuzulassen. :
Was \{ließlich das Ober-Tribunal in seinem Verhältniß zu dem Ober-Appellationsgericht in Berlin anlangt, so beruht die Gleichstellung der Obertribunals - Räthe mit “den Räthen des Ober - Appellations- gerichts hier sowohl wie der früheren Ober-Appellationsgerichte in den neueren Provinzen auf dem späterhin von mir citirten Geseß von 13. März 1869, woorin erklärt ist, daß die Algerien an einem
( i l e der itgliedschaft
an dem hiesigen Ober - Appellationsgericht und dem Ober - Tribunale leich stehen , daß die Qualitäten aljo als gleich vorau8geseßt werden ollen; und es ist also danach flar, daß die Staatsregierung in ihren Vorschlägen hier! einen en geseblichen Boden unter sich hat. Die vollständige, organische Vereinigung des Ober-Appellation8gerichts mit dem Ober - Tribunal wäre der Staatsregierung gewiß ebenso wün- \henswerth wie dem Herrn Abgeordneten; ein Geseß darüber wird ja durch das Geseß vom 24. Juni 1867, auf dem die Organi- sation des Ober - Appa anae basirt ist, ausdrüdlich in Ausficht gestellt. ie Staatsregierung U nur bis jeßt noch nicht in der Lage gewesen , ein derartiges Geseß einzubxingena; sie wird damit bis zu der neuen Or anisation der Gerichte warten müssen , und ‘wünscht jeßt nur die Vereinigung , die dann durchzu- ap sein wird, finanziell vorzubereiten. as zuleht die materielle enachtheiligung der Mitglieder des Ober-Tribunals betrifft, so würde das Eintreten einer solchen für die Staatsregierung Grund ernstester Bedenken gewesen sein; aber au in dieser Beziehung kann ich den Anschauungen des Herrn Abg. Reichensperger nicht zustimmen. Es bestchen die beiden Gerichte zusammengenommen aus 65 Mitgliedern. Es würden also; wenn nah der Game Jedem der Durchschnittssaß der jeßigen Gehalts8erhöhung von Thlrn. zugelegt werden Ina 65 Zulagen zu 300 Thlrn. zu vertheilen gewesen sein. Von diesen 65 Mitgliedern werden nun 55 au na den neuen Provinzen wirk- lih dieser Bewilligung theilhaftig es bleiben nur 10 übrig; von denen 5 momentan etwas mehr, 5 etwas weniger als 300 Thlr. bekommen; von leßteren 5 gehören aber 3 dem Ober-Appellationsgericht und von den 55 Mitgliedern des Ober-Tribunals würden also nur 2 eine zeit- weise Verkürzung erfahren. Nun wird mir der Herr Abg. Reichen-
: ser er allerdings erwidern, daß er durchaus nicht pro damo, nicht
r das Ober-Tribunal; sondern eben so gut auch für das Ober-Appel- lationsgeriht gegen die Vorlage gesprochen habe. Dann kann ihm aber meinerseits nur antworten, daß die Staatsregierung gewiß mit Recht geglaunt hat, bei großen durchgreifenden Reformen Überhaupt L e allzu ängstliche Rüksicht auf jedes einzelne Jnteresse nehmen zu dürfen.
— Der oben erwähnte Entwurf eines Gesehes , betreffend die i Verpflihtung zum Halten der Gesey-Samm- lung und der Amtsblätter, hat folgenden Wortlaut:
Wir Wilhelm , von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen mit Zustimmung beider Häuser des Landtags [für den ganzen Umfang der Monarchié, was folgt:
. 1. Qum Halten der Geseß - Sammlung für die Preußischen Staaten ‘und des Amtsblattes sind fortan verpflichtet: 1) die Ge- meinden und die selbständigen Gutsbezirke, 2) die im höheren un- mittelbaren Staatsdienste etatsmäßig angestellten Beamten.
§. 2. - Von der im §. 1. zu 1. vorg On Verpflichtun dürfen die Bezirts-Verwaltungs- ehörden (Regierungen, Canbdrostcien] Gutsbezirke und kleinere Gemeinden auf Zeit entbinden.
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3. Alle bisherigen; über die Vorschrift des §. 1. hinaus-
gedeniben Verpflichtun s zum Halten der darin bezeichneten amtlichen lätter sind aufgehoben.
Urkundlich U. \. w. ;
— Das »Amtsblatt der Deut\{ eee Po emen tung« Nr. 14 hat folgenden Jnhalt: Géneral-Verfügungen: vom 13. Februar 1872: BOUErUns der auf Postanweisungen nach Italien, Belgien und der Schweiz eingezahlten Beträge7 vom 17. Februar : Erleichterung beim Abschluß von Lebens8versicherungen für Beamte und Unterbeamte der Postverwaltung ;- vom 19. Februar : Benugzßung von Eisenbahn-Güterwagen als Postbeiwagen; vom 20. Februar : Lan Sens zwischen FRRGRare den Faroer und sland; Seepost-Verbindung mit Norwegen auf _ er Route Hamburg- ontheim; Crefeld-Kreis Kempener Jndustriebahn. „
— Oie »Annalen der Landwirthschaft in den König- lich Preußischen Staaten« Nr. 16 haben folgenden Jnhalt: Deutschland: Erster Kongreß deutscher Landwirthe. Y. General- versammlung des Vereins der Stärke- Stärkesyrup- und Stärkezuer-
abrikanten Deutschlands. Versammlung des Teltower landwirth- chaftlichen Vereins am 13. Februar. Ua erver) der nach verschie- enen Fabrikation8methoden gewonnenen Zuckerrübenrückstände, sowie Über cinige nähere Be ndiheile derselben. Aus' den Regierungs- bezirken Coblenz und Cöln. — Literatur: Zur Abwehr und Replik darauf. Schädliche Jnsekten. für Obst- und Weinbau von 7. Rubens. — Vermischtes: Aufruf des Klubs der Landwirthe. Obstbau - und Bienenzuchtkursus der Lokal-Abtheilung Bitburg. Ernennung.
i
Statistische Nachrichten. Nach der leßten Pana beträgt die anwesende Bevöl- ferung Roms 244,484, i i bevölkerung 247/497 Bewohner. Diese Bevölkerung theilt sich in 140,697 „aen Fe 2 a8 weibliche Jndividuen und gruppirt wicder in 4: Familien. as — Aus dem Jahresbericht der Universität Skt. Petersburg ergiebt sich; daß dieselbe gegenwärtig 1285 Studirende und 128 Hospitan- ten zählt. Im Laufe des Jahres find 354 Studirende auús- und 371 eingetreten. Von den Studirenden gehören 89 zur historisch-philolo- ischen, 729 zur juristischen, 36 zur orientalischen und 431 zur phvsi- tali ch-mathematischen Fakultät. Von den Kollegiengeldern sind 530 Studirende ganz und 45 zur Hälfte dispensirt gewesen. An Unter- Füßungen sind 100,000 R. an die hülfsbedurftigen Studirende ver- theilt worden. Als Kandidaten hat die Universität 147 und als gra- duirte Studirende 34 entlassen; den Grad cines Magisters haben 9, den eines Doktors 8 erhalten. Bei der Universität fungiren 31 ordent- lihe und 11 außerordentliche Professoren , 28 etatsmäßige Privat- dozenten; 8 Privatdozenten, 2 übecretatsmäßige und 4 fremde Lehrer, 4 Lektoren der neuen Sprachen und 11 Laboranten und Assistenten; im Ganzen 99 Personen ; von denselben kommen 18 auf die historisch- philologische, 28 auf die physikalisch-mathematische, 17 auf die juristische und 17 auf die orientalische Fakultät.
Verkehrs - Anstalten. : Nach einer Mittheilung im »Economist« (Nr. 1486) beträgt gegenwätig E L die Zahl der die Länge der diezZahl der die Länge der Eisenbahn- Bahnen in größeren Ge- denselben ge- Gear deutschen sellschaften hörenden en
teilen Eiscnbahnen E in Meilen
2420 16 2110 550 D 440 440 8 350
England 204 Schottland D
Fn 59 790 in Summ “s Ü ‘ : Togas besaßen von 281 Gesellschaften deren 29 etwa ‘/; des
anzen Eisenbahnnebßes im Vereinigten Königreiche und kamen durch- Fhnittlich 0 Bala auf jede dieser größeren Gesellschaften.
eutschland hat zur Zeit 69 Eisenbahnen mit einer Gesammt- Uge Cn eitun 2500 Meilen. Läßt man die unbedeutenderen Zweig- bahnen, als Greiz-Brunn, Nürnberg-Fürthj Glücfstadt-Elmshorn 2c. außer Betracht und faßt dicjenigen Bahnen zusammen, welche einer und derselben Direktion unterstchen, jo stellt sich die Zahl dieser Ver- waltungen auf etwa 4, und wenn die preußischen Staatsbahnen als Einer Verwaltung unterstellt angesehen werden auf 33, so daß im Durchschnitt 62 resp. 75 Meilen auf jede Verwaltung fommen. Plymouth, 26. Februar. Der westindische Dampfer »yMoselle«
20: D eitung des Vereins »Deutscher V, 5 i folgenden Inhalt: Mittheilungen
— Di Eisenbahn - Verwaltungen « ha über Eisenbahnen. Berliner Briefe: Der Deutsche Handels®- tag ‘und die Eisenbahnfrage; die Preußische Bank und die Eisenbahnpapierè; die Nord-Brabant-Deutsche Eisenbahngesellschaft ; Eisenbahnverbindung zwischen Deutschland und Frankreich; Hamburg- Kopenhagen ; Rheinische Eisenbahn, Tarif-Combination/ Hamm-Ha- meln; Bremen-Marburg;/ Langewcdel-Uelzen ; Wittenberge-Lüneburg; Gera-Weimar; Magdeburg-Erfurkt; Breslau-Schio.-Freiburg, neue
* ist deute hier eingetroffen. e
ie abwesende 3013, mithin die Gesammi-
Emission und die neuen Linien; General-Versammlungen der Cöln- Mindener, Hess. Ludwigsb. und Berlin-Potsd.-Magdeb. E. — Neues u ons-Piroje ; Bentschen-Sthneidemühl. Berliner Nordbahn. — esterreichish-ungarische Correspondenz: Das. Agio und die Reprise der Bahneffekten; aus dem Reichstag; Eisenb.-Subventionen; Con- cession der Albrechtsbahn; Reorganijirung der Oesterr. General-Jn- \pektion; Gemcinsame und einheitliche Signalisirung; die Transport» Enquête ; Berichte von den Böhm. und SCigiGen Bahnen, dann - von der Ferd. Nord-, Oesterr. Staats-, Elisabeth-West- und Vorarl- berger Bahn. Kaiser Franz-Josek-Bahn; Tour- und Retourkarten. — csther Briefe: Das große Eisenbahngeschäft ; Ungarische Ostbahn; ‘ emlin-Ofen-Wien konzessionirt; Theißbahn; Flügel Mezs‘ur-Szar- vas-Oroshaza; Donau-ODraubahn ; Verkehrsstatistik; aus dem Ungar. Abgeordnetenhause; Personal - Veränderungen. Ludwigs-Eisenbahn: Betriebsergebnisse pro 1871. an E Verkchr. —- Eisenbahn-Kalender. — Offizielle und Privat-Anzeigen.
Telegraphische Witterungsberichte y. 26. Februar.
St. i Bar.|Abw Temp.Abw| wg
Ma Ori. P. L.|v.M.| R. [v.M., Wind.
7 [Carlsruhe ./331,1| — | 8,0| — |[SW.., Stark. 27. Februar.
—12,5 SW., mässig. — 1,8 W, stark. — 8,3 W., schwach. |bedeekt. 1)
— 9,5 NNO., schw. |bedeckt.
— 9,5 NW., schwach. bedeckt,Schnee. — 9,2 WNW., schw. |bedeckt.2)
— 1,0 Windstille. heiter.
— NW., schwach. — 2»)
NO , schwach. — 4) Windstille. Schnee,
NW., schwach. |trübe.
N., schwach. fsheiter.
W., schwach. |[trübe.
— bedeckt.
NO., mässig. |bewölkt. s)
— 1,9 NO., mässig. heiter.
— 1,5 N9., schwach. \bewölkt.
0,4 ONO., mässig. |heiter. Wilhelmsh.|336,2 1,0 ONO., schw. fsheiter. Stettin... .1|334,8—2,0|— 0,4 NO., schwach. |bedeckt,Schnee. Gröningen 338,3 0,6 N., still. bewölkt. Bremen... 336,3 — 0,2 NO., mässig. |bedeckt. Helder... 338,5 1,6 NO., mässig. — 334,3 — 0,2|—9,2|/NO., schwach. [ganz bedeckt.®) 331,2 — 4,0|—2,6|NO., s. stark. |bed., gst. Schn. Münster ..|334,8|—0 0,3|—9,3|N., schwach. trübe. ?)
Torgau .… .|330,6/—3,5|— 3,1 N., mässìg. heiter.) Breslau .… .|327,5|—4,5|— 3,5 NO., stark. bedeckt.®) Brüssel .…. 337,5 3,3 NW., schwach.|wenig bewölkt. 339,7 0,2 NW., lebhaft. |Schnee.!®) Wiesbaden |331,1 0,6 O., stark. bewölkt. 11) 322,2 — 1,0 N., lebhaft. Schnee.
323,3 1,2 N., stark. trübe, Schnee. Cherbourg |338,8 9,2 NO,, lebhaft. bedeckt.
338,7 5,0 NO., schwach. |bewölkt. Carlsruhe .|330,7 0,6 W., mässig. bedeckt. 12) [338,5 Ls N., z. stark. - |bedeckt.12)
» |St. Mathieu|339,7! 4,8 NO., schwach. |bedeckt.
1) Gest. Abend Nordlicht. ?) Gestern Schnee. Max. —1,6. Min. —5,4. ?) Gestern Nachmittag NO. schwach. €) Gestern Nackt- mittag NNO. schwach. Strom S. Strom S. 5) Nachts etwas Schnee. 6) Gestern Mittag Regen. Nachm. und Abend Schnee. ?) Gestern Ábend Schnee. §8) Gest. Vorm. Regen. Nachm. Schnee. ®) Schnee. Gest. Schnee und Regen. !®) Nachts Sturm und Regen. *') Nachts Sturm, gest. zuweilen Regen. *?) Nachts Schnee und Hagel. 13) Gest. Abend WNW. :
__| Allgemeine |Hinmamelsansicht |bed., Ncht, Reg.
bedeckt.
Haparanda./332,5 bewölkt.
Christians. [339,3 Hernösand 334,9 Helsingfor.334,8| Petersburg 333,1 Stockholm ./336,3 Skudesnäs .'338,0 Frederiksh.| —
Helsingör .| — Moskau ..1327,6 Memel... .1334,1 Flensburg .|336,5 Königsbrg. 324,4 Danzig. « - (334,0 Putbus ...1233,4 Kieler Haf.'337,8 Cöslin .… ..1334,8 Wes.Lec' tt./336,3
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rof. Valmieri giebt in den neapolitanischen Blättern folgende Btbealn gen über die gegenwärtigen Eruptionen des Vesuvs: Der Vesuv speit unausgeseßt aus zwet Oeffnungen Feuer und Flammen; es is nämlich der im November v. J. außer Aktion getretene Kegel vom 13. Januar 1871 seit nang d. J. wieder mäßig thätige und gleichzeitig erscheint ein im Oftober 1871 am Rande des Hauptkraters entstandener kleiner Krater neu belebt. Die eruptive Thätigkeit beschränkt sich jedoch auf ein zeitweiliges unterirdisches Ge- töse , eine dann und wann ausgeworfene Aschenwolke und zuweilen bis zu einer Höhe von 50 Metres geschleuderte Massen von Lava. Zwischen den beiden Oeffnungen zeigen sich vicle Rauchwolken, aber
ur fehr selten Sublimationen. | E s 26. Februar. (W. T. B.) Nachrichten aus Livorno
zufolge wurden daselbst heute wiederum zwei Erdstöße verspürt.