1872 / 56 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Mar 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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welche Od nach Verkündigung der Maß- und Gewichtsordnung dem Deutschen Reiche, die Konvention mit Nordamerika, be- in Thätigkeit zu treten hat. a : _treffs des Markenschußes genugt und die übrigen auf der

Art. 11. Zum Messen und Elgen im öffentlichen Nertehe dür- | Tagesordnung stehenden esezentwürfe nah den Anträ en der fen nur gehörig geaichte und gestempelte Maße, Gewichte und Waagen Ausschüsse erledigt. In der morgenden Sißung findet die Be-

ewendet werden. Die Aichung und Stempelung der Maße, Gewichte und Appa- rathung des Nothwahlgesezes stail.

“rate M Un) erfolgt dur hiezu bestellte öffentliche Aichämter) welche mit den er orderlichen- Aichung8normalen zu versehen sind.

Für die Aichung und Stempelung wird eine Gebühr eingehoben werden, welche mit Rücksicht auf dic Landesverhältnisse im administra-

tiven Wege festgestellt wird. ; ‘Art. 12. Die in Fässern zum Verkaufe kommenden Weine! Biere und Sprite dürfen dem Käufer nur in solchen Fässern, auf welchen die den Rauminhalt bildende Zahl der Liter durch vorschrifts- s Stempelung beglaubigt ist, überliefert werden. - -

- Éine Ausnahme hievon findet nur bezüglich folcher außeröster- reichischen Weine, Biere und Sprite statt, welche in den Original- gebünden weiter verkauft werden. | p

Art. 13. Zur Aichung und Stempelung werden nur die folgen- den Maße und Gewichte zugelassen: i

Längenmaße: j 10, 51 4, 2, 1 Meter, 5, 2 Decimeter;

Hohlmaße: 100, 50, 20, 10, 5, 2, 1 Liter, 5, 2, 1 Deciliter,y 5, 2, 1 Centiliter. 04e : :

Qulässig ist ferner die Aichung und Stempelung des Niertél- heftoliter, so wie fortgeseßter Halbirungen des Liter.

Gewichte: 20, 10, 51 2, 1 Kilogramm, 50, 20, 10, 5, 2, 1 Defka- gramm, 5, 2, 1 Gramm. H : Den zum Verkaufe mit Gold- und Silberwaaren und als IMe- dizinalgewichte dienenden Gewichtssäßen sind noch die Stücke von 50, 20, 10, 5, 2, 1 Centigramm, dem Münz- und Juwelengewichte noch die Gewichtsstücke von 5, 2, 1 Milligramm beizugeben.

Für Dezimalwaagen ist das geringste Gewießtsstück 1 Gramny für Centesimalwaagen 1 Dcfagramm. i j Bur probewecisen Gewichtsbestimmung des Getreides werden als

robegewichte Gewichtsstücke von 100 40, 20, 10, 4, 2, l 0,4 und 2 Gramm angewendet, welche das Fünfhundertfache ihres Geivich- tes) A eid I rob 50, T 10, 5, b 4 E las E an maden repräsentiren. Probemaß dient ein Hohlmaß (Prove-Heliotiter/ : E pv it : dessen Juhalt dem fünfhundertsten Theile eines Hektoliters gleichkommt. O ¿ best On Ae l aal al ay: aut s O ibe

Art. 14. Die bei der Aichung und Stempelung der Maße Umd | C | Mit einer solchen Einrichtun

Gewichte Pn Abweichungen von dem wahren Werthe werden g “im Verordnung®Lwege festgren! werden. :

Art. 15. Die zum _Vce dienenden Maße und Gewichte find von den Besipern periodisch in den durch spezielle Vorschriften festgestellten Termirten der neuerlichen Aichung zu unterziehen.

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin, 5. März. In der gestrigen Sißung des Herren- hauses nahm in der Diskussion über den G ebentwurf, be- treffend die Erhebung von Marktstands gel d, der Handels- Miniser Graf von hen plis zu §. 1, in welchem die Kom- mission das Marktstan geld auch für Wochenmärkie zulässig erklären wollte, nah dem Herrn Willens das Wort:

Steuer, die Jhre Kommission gestrichen hat wicderhergestellt werde, und ich erlaube mir, darauf aufmerkfam zu machen, daß es si hier nur um die Wochenmärfte handelt. ex bezieht denn die Wochen-

mann, der Gärtner der nächsten Umgebung. Soll der also da; wo er bisher nicht gesteuert hat denn wo dice Marktstandsgelder e den Wochenmarft schon bestehen, wird auch ihre Aufhebung nicht beantragt soll der besteuert werden zu Gunsten des Aerars der Stadt; so ist das eben eine Besteuerung der Landleute zum Vortheil der Städte, und der Landmann und der Gärtner wird es so viel -als irgend möglich auf die Waaren chlagen; daran zweifle ich nicht. Wen trifft das aber 2 Das. trisst nicht - das Aerar der Stadt, jondern dle, wohner der Stadt und gerade die, die auf dem Markte ihre täglichen Bedürfnisse cinkaufen. Diese sind ebenso zu schonen wie der Land- mann, und deshalb zalte id) es auc) für richtige daß die Regierungs- Vorlage beibehalten wird. 4 Ä i i Im Verlauf der Diskussion fügte der Handels -Minister noch hinzu : D f Ich wollte mix erlauben; nur auf ‘eine Sache aufmerksam zu

doch so richtig verstanden zu haben. würde ih mi eher befreunden fönnen. dessen und Wägen im öffentlichen Verkehre ter Antrag oder cin Amendement vor. Wilkens geneigt wäre, cinen Antrag darauf zu richten. i

Am Schluß der Generaldiskussion erklärte der Regierungs-

Die Anwendung von“ Maßen und Gewichten- im öffentlichen Kommissar, Geheimer Regierungs-Rath Jebens: : Verkehre, deren A von dem wahren Werthe größer s Meine Herren! Der zur Berathung T Geseßentwurf if

[ls di lid zulässigen (Art. 14) wird den Bestimmungen | vorberathen in Ihrer Finanzkonnmission, obschon es scheinen will, deb ra g Arg ) O s D als ob das Interesse der Staats-Finanzverwaltung bei dem. Gegen-

stande cin verhältnißmäßig néctessen des B ist. Jn erster Linie dürften

Art. 16. Die verschiedenen im Art. 13 angeführten Kategorien

betheiligt sein: allgemeine Jnteref die JTnteressen der Kommunen. Es läßt sich nicht behaupten, da

Vorlage in der genannten Kommission sich einex besonders günstigen Aufnahme zu erfreuen gehabt hätte. Es ind mancherlei Ausstellungen erhoben; zu Ihrer Entscheidung \{chließlich aber nur zwei Punkte gebracht, allerdings zwei Punkte in Betreff

E haben sich durch ihre Form lei eiden. : Art. 17. Die als dynamische Maßeinheit in der industriellen Mechanik dienende sogenannte Pferdekraft wird mit 75 Kilogramm:- A A i, 75 Kilogramm in der Sekunde ein. Meter hoh gehoben; estgestellt. : Dieses Ausmaß ist im öffentlichen Verkehre bei Beurtheilung der Leistungsfähigkeit einer Kraftmaschine oder eines Motors und bei ( Entscheidung streitiger Fälle zu Grunde zu legen. ' welche das Haus der Abgeordneten acceptirt hat. i

Art. 18. Im öffentlichen Verkehre dürfen nur gehörig ge- Pee der Finanzkommission sind die gewesen, daßy insoweit d stempelte Alkoholometer; Saccharometer und Gasmefsser birtvendet eueinführung von Wochenmarktstandsgeldern pro futuro f werden. unzulässig erflärt werden soll, einerseits die

Neue Gasmesser sind vom 1. Januar 1873 an in Gemäßheit der | von. der im Uebrigen als Vorbild benußten Bestimmungen dieses Gesebes einzurichten. | vom Jahre 1847 und andererseits i : ;

Art. 19. Der Gebrauch der Seemeile, gleih dem sech8zigsten mach daß sie diese Frage zu doktrinär behandelt habe j daß sie nicht Theile eines Acquatorialgrades, sowie die durch das Geseh vom genügend ger! 15. Mai 1871, R. G- Bl. Nr. 43, eingeführte Schiffstonne im Schiff- | vorzugsweise in fahrtsverkehre zur Sce wird durch diefes Geseß nicht berührt. |

Art. 20. Die Zusammenseßung und der Geschäftskreis der K. K. Normalaichungs - Kommission, die Instruktion für die öffentlichen Aichämter; der Vorgang bei der Aichung und Stempelung der Maße uud Gewichtes die Forum Konstruktion und Signatur der Maße und Gewichte werden durch besondere Vollzugsvorschriften geregelt,

- Art. 21. Mit dem Vollzuge dicses Gesches wird der Handels-

Minister betraut.

Wien, am 23. Juli 1871.

Franz Joseph m. p. - Hohenwart m. p. Schaeffle- m. p.

Im Hause der Abgeordneten wurde von dem Abg. Edlbacher ein Geseßentwurf, die außnahm®8weise Ermächtigung des oberösterreichischen Landtages zur Herab- seßung der Schulpflicht in den Volksfchulen betreftend, einge- bracht, und dur den Abg. Fux, eine Interpellation über De- legirung von Schwurgerichten für Böhmen an das Ministerium E Nachdem sodann der Abg. Waldert den Antrag auf

egelung der Verhältnisse der Altkatholiken begründet aide, und derselbe ciner besonderen Kommission von 15 Mitgliedern überwiesen worden war, trat das Haus sofort in die Car disfussion des Budgets ein. Die sech§s ersten Kapitel desselben N Baee, hate e Ne v Minister “ais et!

on La}jer, vraie zum usse noch einen weiteren Geseß- | gewesen. - Threm Urtheil, meine Herren, wird es i 0 entrourf_über die Erwerbs- und Wirthschaftsgenofsenschaften gemesen: 35 Jae Le. Es; Derr S I ioded, gegen ein. Im Reichsrathe wurden der Telegraphenvertrag mit | die praktischen Erfahrungen, welche ihr ‘vorlagen y {uldig

t kennbar zu- unter-

Die Busgang

etracht zu ziehen seien.

ja zugegeben, daß expressìs verbis die Verordnung vom Jahre 1847 ie Neueinführung von Wochenmarktstandsgeldern nicht absolut in der Art ausschließt, wie dies die neue Vorlage thut. Auf diese Ab- weichung_ vom Wortlaut dürfte es indessen weniger ankommen. Ver- gleichen Sie den Rechtszustand, wie er bisher bestanden hat und wie ihn die Regierung für die Folge hergestellt wissen will, so besteht keine AULEPGe wenigstens nicht den alten Landestheilen gegenüber.

Es ist dabei zu beobachten, daß die Verordnung vom Jahre 1847 wenigstens in dem Sinne gedeutet werden kann, daß durch sie die | Neueinführung von Wochenmarktstandsgeldern unbedingt ausge {lossen werde. Wie man sich aber auch zu dieser immerhin zweifel tek Frage stellen mag Thatsache ist, daß rsten Siunde der Geltung der Verordnung von 1847 an bis zum heutigen Tage an der Auftasfung festgehalten hat, daß nach den Jn-

eingeführt werden dürften. Es sind denn auch faktisch feit dem Jahre 1847 Wochenmarftstandsgelder mit Vorwissen und Sen cduigung der Regierung ñirgend mehx neu eingeführt worden. Es würde demnach die FESCIIDATA e Vorlage in dieser Beziehung lediglich denjenigen Rechtszustand, der bisher bestand, der wenigstens als ein praktischer seit. 25 Jahren bestanden hat, perpetuiren und legalisiren. | Was den zweiten Ausgangspunkt der Finanzfonimission anlangl daß n S die Regierung dicse Yrage zuz doftrinär behandelt have so ist die Regierung auf diesen Vorwurf am Allerwenigsten gefaßt

Meine Herren! Ih muß doch auch Werth darauf legen daß die Z e

märfte, abgesehen von Berlin? Jn den meisten Fällen der Land- F

ondern die Be- F

Das verehrte Mitglied Herr Wilkens hat gesagt, es Es s

Indessen liegt kein bestimm- | T kann also nit sagen, | welchen Text ih annehmen würde und würde anheimstellen, ol Herr |

en des Verkchrs, in zweiter E ß die |

welcher die Staatsregierung nicht geringen Werth legt auf eine Wieder- | herstellung der ursprünglichen Vorlage resp. derjenigen Fassung F

g=

ie F ür F orlage abweiche F NVerordnung F der Negierung der Vorwurf ge- F gewürdigt habe die praktischen Gesichtspunkte 7 welche dabei |

eine Hérren! Was den ersteren Ausgangspunkt anlangt, so_ift |

ie Regierung von der F

tentionen des Gesebgehers Wochenmark stands8gelder nid! mehr neu F

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emacht habe; aber au in diéser Beziehung darf eins als feststehende hatsache vorangestellt werden, und das ist, daß zum mindesten der rungen dargeboten hat, wie selten bei Vorbereitung einer neuen GesecßesS=- vorlage, und daß dic Regierung; wenn {sie diese Erfahrungen nicht berücksicti t haben sollte, unverantzportli gehandelt haben würde. Meine Herren! Um - et Erfahrungen 7 - die fich dargeboten haben, im ganzen Umfange würdigen zu können j / wollen Sie h den bisherigen Rechtszustand vergegenwärtigen: Zwei Gebiete find zu unterscheiden j ie “alten Landestheile uiid die neuen; in den alten war Ebe faktisch die Einführung von MWochenmarfktstandsgeldern “nicht zul sig; dagegen ini den neuen Lan- boREEs waren sie mehr’ oder minder gestattet, wenn:auch uur unter ewissen Kautelen; insbesondere unter Zustimmung dieser oder jener taatsbehörde ; worübex- feste Normen meist nicht bestanden. Die Regierung konnte daher an praktischen Vorgängen zum Voraus er- kennen; wie sich die Verhältnisse gestalten: würden , ‘je nachdem das eine oder das andere Prinzip befolgt würde. Nun gestatten Sie mir; in dieser Beziehung einige Thatsachen Jhuen vorzuführen- wie fich die Berbalnoe in der That unter . diesen beiden Prinzipien praktisch ge- alte en. : «é / 7 s Zunächst in. den alten Landestheilen, 1wo man 25 Jahre. hindurch: nicht in der Lage war, Wochenmarkistandsgelder neu einzuführen hat dieser Zustand zu durchaus M TgeE M Ergebnissen gefithrt ; wáre das nicht der Fall gewesen, so würden doch im Laufe dieser

langen q Pe von Jahren auf dem einen oder dem anderen. Wege

Wünsche, Petitionen, sei es an dieses Hohe Haus; sci es an das Haus der Abgeordneten oder an die egierung gelangt sein; Wünsche, dahin gerichtet, daß der bestehende Recht8zustand abgeändert werden möge; daß auch für die Folge die Neucinführung von Wodchenmarfktstandsgeldern wieder zugelassen werden möchte. - Nichts von alledem is cingetretenz weder dies Hohe Haus, noch das Haus der Abgeordneten hat, so reich auch sonst der Pciitionssegen zu eiten geflossen, Anträge-in „diesem Sinne entgegenzunehmen gehabt; ebensowenig wie Wünsche nach dieser Richtung hin an die Regierung gelangt sind. Die ganzen Alten des Ministeriums Über die Neueinführun der Wochenmarktstandsgelder beschränken sich auf wenige Blätter, aber je geringer die Zahl dieser Blätter; desto höher dürfte das Gewicht des daraus abzuleitenden Arguménts zu veranschlagen fein. Sehen Sié auf den Jnhaltk dieser wenigen Blätter, so finden Sie auch da einzelne E e Zeugnisse dafür, daß es in der That bedenklich ist 7 die Néfeinführung von Markt- standsgeldern f ocenmärkte wieder zuzulassen. Nur zwei Beispiele gestatten Sie mir anzuführen. Vor wenigen Jahren wurde ein kleiner Plaß der Provinz Schlesien zur Stadt erhoben. Die Kommunalbehörden sahen sich um nach den ersten neuen Finanzquellen ; es entstand einige Verlegenheit : dicse Quellen wollten nit ret fließen, ‘da kamen die Behörden auf den Gedankens die Marktstandsgelder als cine solche Finanzquelle zu: verwerthen und in diesem Sinnefstellten sie bei der Regierung den Antrag, dieselbe möge ihnen die Erhebung von Wochenmarktstandsgeldern gestatten. “Dies wurde ab- geschlägen; es mußte nach der prinziellen Auffassung der Regierung ab- geschlagen werden; immerhin aber ist es bezeichnend, daß diese Stadt aus der Mocseumgnt av gee erheben wollte cine Revenue von jährlich mehreven- Tausend Thalern. Noch ein zweites Blatt der: Akten. Als im vorigen Jahre über diese Frage im Abgeordnetenhause sehr weit auseinandergehende Ansichten hervoriraten, fand sich der Herr Handels- Minister noch in leßter Stunde veranlaßt; bei einigen Koinnmunen anzu- S wie sie selbstübet die Frage dächten, und.es ergaben fich dabei eben- falls ziemlich weitauseinandergehende Anfichten. DerKommunalvorstand ciner größeren Stadt ließ: sih in den Sinne aus daß er dringend die Einführung von Wochenmarktstandsgeldern wünsche, und zwar, fügte er hinzu, - weil die- Bewohner der Städt. außerordentlich unter den Kriegslasten - litten; er hielte! es für ite daß auf: diesem: Wege hiergegen Abhülfe geschafft werde. ' Also auch hiex sollten: die ochenmarftstandsgelder benußt werden als Einnahmequelle! Meine Herren! Wenn nun so “die Zu- stände und Auffassungén: in {den alten Landestheilen beschaffen waren, so’: habe ich- in Ansehung der “neuen Landestheile nur Folgendes zu bemerken. Bald: nach Finverleibung: der neuen Landes-

theile hat fich die Regierung - die sämmtlichen. dort geltenden Tarife“

vorlegen lassen, und es ha sih dabei ergeben, daß' in der großen Mehrzahk diese Tarife wahre wirthschaftliche Mißgebilde find daß

unter diesen / alten Tarifen faum ein Dußend wirklich rationell: an-- elegt: ist. Statt aller Beispiele lassen Sie mich nur das ‘eine an-

führen, daß in: dér Provinz Scchle8wig Hólstein: ‘in einer fleinercn Stadt ‘die Kommune vot einem Sake: Kartoffeln 45 Sgr.j von einem Gemüsekorbe ebenfalls 45 Sgr. erhebt. Welche Richtung bei diesen A die Regierung -cinzuschlagen hatte) konnte nicht wohl zweifelhaft sein. Es ist nun in der Kommission und von an- derén Seiten darauf hingewiesen worden; daß, wenn immerhin Miß- riffe möglich sind, doch auch genügende, Korrektive im Geseke selbst

ägen,/ es i hervorgehoben worden, dâß eines dieser Körrektive zu-: en Maximalsäßen e f welche das Gese bestimmen ' u

nächst in soll, Die Regierung theilt diese Auffassung nicht. Sie wollen erwä- geny daß diese Maximalsäße berechnet find auf alle Fälle, sie müssen erechnet werden auf die wohlhabenden wie auf die armen; auf die großen wie die kleinen Städte, sie müssen auch berechnet werden - auf die verschiedenen Gattungen der Märkte auf Spezialmärkte jeder Art auf Jahrmärkte wie auf Wochenmärkte. Die Maximalgrenze muß daher so weit hinau8geshoben werden, daß genü ender Spielraum für diese sehr verschiedenartigen Beri nie und Bedürfnisse übrig bleibt, und eben E ist innerhalb E ben Grenzen immer n genug und zuviel Mißbrauch möglich. Ein anderes Korrektiv wir arin gefunden; daß ja die Neueinführung von Wochenmarktstands- gean nicht absolut freigegeben werden solle, daß fie immer geknüpft leiben soll an die Genehmigung der Regierung. eine Herren! Ich

S

Regierung \sich hiex ‘cin #0 außerordentlich rei(her Schaß von Erfah- “Jahrmärkte

ren Kommunen und

will fein Mißtrauensvotun in diéser Beziehung den Regierungen und Landdrosteien gegenüber aus\prechen'; lee "umen Vleibt es auffallend; daß die erum aris wenigstens in Beziehung auf die für ‘welche ihre Aeußerungen über die Tarif-

entwürfe seit einer Reihe von JTabren hier eingegangen sind, weit häufiger und williger als im nteresse des öffentlichen Verkehrs es zulässig schien, - sih bereit gefunden haben; Konzessionen für cin- ee Gemeinden nachzusuhen. an fann wöhl sagen; daß unter Jahrmarkts-Tarifen, welche von den Regierungen befürwortend ein-

‘gereicht wurden, zwei Ae werden mußten; um den Tarif er-

mäßigen oder- nach anderen Richtungen hin den Interessen ‘des öffent- lichen Verkehrs anpassen zu lassen. Also auch dies ist kein genügendes Korrektiv. Endlich wird ein solches auch, noch darin gefunden; daß das. eigene Juteresse der Kommune - sie doch dringend genug darauf hinweise, den Verkehr“ nicht gar u schr zu belasten. Das eigene Juteresse als solches sichert diesen Erfolg do aber uicht sondern erst die rihtige Erkenut niß dieses eigenen Jnteresses ; und was diese Erkenntniß anlangt, so will ih es an der s{uldigen Achtung vor den wirthschaftlichen Kenntuissen und Erfahrungen, die in größe-

nd in den Organen, die an. deren Spiße ehen, vertreten sind, gewiß nicht fehlen lassen, beuge mich vielmehr vor den- selben. Aber, meine Herren, dies genügt. doch noch lange nicht. Es handelt sich nicht blos um die größeren Kommunen, an deren Spiße wissenschaftlich e Männer sichen; es handelt sich auch um die kleinsten Pläße, die mit solchen Vertretern nicht verschen sind und wo zu befürchten 1, daß umal._ in der Stunde der finanziellen Ver- legenheit dié richtige Erkenntniß der eigenen Juteressen \sich. nit immer hinlänglich Bahn brechen werde.

Aus allen diesen Gründen fkfänn Die Bn ihre Bedenken gegen. die dge ub des Wochenmarkt-Standsgeldes durch den Hin- weis auf jene Korrektive für bescitigt nicht erahten. Werfen Sie \{ließlich noch cinen Blick auf die positiven Gründe, welche die Koui- mission geltend gemacht hat für die Zulassung der. Neucinführun von Wochenmarktstand8geld, \o finden Sie einmal. darau hingewiescn, daß es _ doch billig sei, den Kommunen, die im Interesse des Wochenmarkt - Verkehrs zuweilen beträchtliche Aufwendungen zu machen haben. die Hebung eines mäßigen Aecgqui- válents Ruge pen dieser Beziehung habe ich hervorzuheben, daß nach dem Geseßentwurfe selbst bereits in solchen Fällen, in denen. die Kommune besondere Vorrichtungen trifft, „die Ms lichkeit, ein evo B zu heben, gesichert ist. Denn es heißt im Geseß-

ntwurfe : r A

unter den Marktstandsgeldern (FF. 1 und 2) ist die Miethe für Buden, Zelke,; Tische, Unterlagen Stangen odex sonsti ge Nor- ‘richtungen, welche den Verkäufern zum Gebrauche lberlassen “werden, nicht begriffen, j | An

Beispiclswcise würde also au, wenn eine Kommune zur Erbauung von Markthallen schreiten follic, für die Aufivendung der Kosten etn mäßiger Miethszins erhoben werden können. : :

Zum Andern, meine Herren, scheint die Billigkeit nicht so sehr dringend, wenn man erwägt, daß der Mem arts - Srreor bei Weitem N wie dex Verkehr auf irgend einem andern Markte der Kommune selb| zu Gute kommt. Wenn der Verkehr z. B. auf den Talrmärkten mchr ein bloßer Transitverkêhr ist, so ist das Verhältniß bei B ein A! der Verkehr auf diesen kommt dex Kommune allein , oder doch überwiegend, zu Gute und können ihr daher auch bescheidene Opfer wohl angesonnen werdén.

“Endlich sind noch in dem Kommis ionsberichte einige neue Ge-- A Age die bei den frühern Verhandlungen noch nicht

zur Sprache gebracht waren. : Es is hervorgehoben; daß gerade cin festes Marktstarid8geld gviale Garantien gewähre, daß das Faustreht si nicht auf dem

ochenmarkte einbürgere; und. es wurde zum anderen geltend gemacht,

daß da, wo. cin Wochenmarkt andsgeld nicht erhoben würde, die

Polizeibeamten wohl geneigt seien „eine nicht erlaubte kostspielige reuhdschaft walten zu lassen bei Zutheilung der einzelnen Pläße. 8 will der Regierung scheinen, als ob diése Unzuträglichkeiten, wenn ie überhaupt zu besorgen, doch auch nicht elo) würden dur Eg ‘des Wochenmarkt - Standsgeldes. Im Gegentheil in den - Kreisen, . in welchen das Faustrecht noch als Modus dexr Argumentation verwerthet zu werden pflegt, in diesen Kreisen ist die Neigung dazu vielleicht. weit lebhafter, wenn _ es gilt, ein erfauftes Recht A U als da, wo cin. Preis für. den erlangten Stand nicht gewährt eA und: was die Bestechung ann 1 fann dic Einführung einer ocenmaxttsabgabe eine Gáranlièe. agegen. gewähren, daß die N AMIN E welche etwa überhaupt dazu infliniren, zugänglich bleiben. Ue rigens ist auch zu konstatiren, daß in dei 25 Taßbren, in welchen Wochenmarktstandsgeld in den alten Landes- E nicht mehr neu eingeführt werden durfte, der Regierung nie eine achricht darüber zugegangen ijt, daß das Faustreht auf Wochenmärkten sich Ange Ee er auch nur s einzubürgexn drohe. Sie brauchen nur über die Schelle dieses H zu treten und den Wochenmarkts- - verkehr auf dem Leipziger Plabe zu beobachten, um einen Anhalt für diesc Ansicht zu gewinnen. Obschon in Berlin ein Wochenmarktstands- eld besteht, wird doch von der überwiegend größten Fou! der Be-- fder des Wochenmarktes eine Abgabe nicht erhoben. Der Tarif für Berlin bestimmt; daß von den Bewohnern des platten Landes; wenn sie die selbstgezogenen E un zum Verkauf bringen, kein Stand- geld erhoben werden soll, und gleihwohl ist'*der Regierung nie auch nur das Geringste darüber bekannt geworden; daß hier der Wochenmarktsverkchr zu Klagen jener Art Veranlassung gegeben habe. Jh muß hiernach Namens der Regierung dringend bitten, daß es dem Hohen Hause gefallen möge, in diesem Sinne. die Meg e vorlage wieder herzustellen, also den Absab des §. 1, welcher nach den Beschlüssen der Kommission fortfallen_ sollte, wieder aufzunehmen. Die Tendenz dex Verordnung von 1847. war gerichtet aut die Ent-