1872 / 58 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Mar 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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noch nicht; und doh mußte cine Entscheidung über diesc 20,000 Thl 3 5 2 j r. | rung das 4 gei E Aan é a han ih mich einfach auf den Standpunkt des aube A Doc ringen, aber das ist das fine E eros un desjenigen Beamten, der s jeder Rich- | Shlimmste Es find Fälle aus der Rhei See O ieniten Gesicht N A nes Ressorts wahrninmmt gestellt; und dic- | tirt, und im andern Hause haben Sie d be nprovinz kon febung, das Geseh fäme ita aae! ade dieses 20000 Thie siderten, A Os lonsiatiren Ben bin fürilih untere d nit 1 1dej m! 000 Thlr. cn; | tet worden, daß au i j in ei Î eas, nd Bs andere Pons f me bariy beetesn, „Ein Megrete f | fomnien fg, ao a8, den dne Sloglegerie ane ale sn ; o 4 o : : eilen. eine Herren: alt i : artigen Gescß nicht für nothwendig gehalten würde. Zeitverhältnisse, zu dem), 2 vf Bere räsident V Staats.

Man hat weiter gesagt: auch dis sonstigen Mittel, selbst Ministeriums an anderer Stelle cindringlichs ausgesprochen sprahe

A E Entlassungegn E Be Staatsregierung nicht zustände, | ih denke, Sie werden dann nicht sagen, die Staatsregierung spre rihtiq, daß eine Dis iplinar al V Herren, es is ja | blos von künftigen Gefahren und begründe Besorgnisse vor den bens M ertoltend bie. ia: d O ag dE e S nein, die Königliche Staatsregierung spriht von gegenwärti en Ihn en L orh in die Stelle vorgelese 0 i cidUa, d Î abe efahren, weil die Keime vorhanden sind zu derartigen Konslilten ausgesprochen werden können auf Grund des Disziplinar- meine, von d i i i i Iasca vi u Wo Tr, fe (Lx daf jy dien Dal ia Ie | fm M Mes Dle Me Pit n Wee R : : ¡ auch eine Zwangsstrafe | gesagk: ä “A ge e Mitiel werden kann. Aber reichen denn diese Táälle/ S Höthig, if V Berzei N Sie Y nine “Dit n " (usd 1E Le V Mi ntg aut 0 Beet de deln | Sgtibean „ded States in E : A i echt dahin, ulbelagerungszustand zu erklären. i i : i ten s SU das iti Cte L C ich an : die Aufficht Über die Amts- und die moralische Führung d diese Y t ¿N aus O Mg De L De Konfession chrer, aber nit über den moralischen, den außeramtlichen Wa del iese Maßregel zu beschränken, weil das einfa Unreht sein würde, der Geisilichen, über den is wieder gehandelt in der K andel | Das Gesch muß allgemein sein und deshalb verlangt ie Staats- Ansruftion, und deshalb hat bei einzelnen Regierun Ms e regierung dasselbe als ein allgemeines. Die Staatsregierung thut dbgewaltet, auf diese Fälle beziehe s das Rh 0 g L fe Uag das um so P als sie sich vollkommen bewußt ist, die Ueber- nit; da könne eben nur die geistliche Behörde eintret ungöftrafen | zeugung hat, auf dem Boden der Berfassung zu stehen, und, nech das für falsch, Sie sehen - aber , bestritten wird reten. ch halte | Anderes zu verlangen als die Ausführung des Art. 23 Ich k L 2 en -wird jenes Recht , und | nur meine volle Ucbereinsti i ¡eni 8\p1 ree dennoch giebt es Fälle, in welchen auch die Rückwirkung des Lebens- vorhin Seitens des a T bie Bela

wandels überhaupt auf die Stellung als Schul-Inspektor eine so | tung des Artikels. - Th theile die Ansichten durchaus. Der Artikel

mwächtige is ¡- daß auch von diesem Gesichtspunfte aus rin i i ; [ , ringeschritten | giebt dem Staate di ä : wi ; werden mus, Und aUA E e masanit ver Entlassung, Wenn | zur Geltung, brin wil wie er sie in den einzelnen Fällen Uns bestritten wird daß wir ein solches Entlassungsrecht M enn | zur eltung bringen und den einzelnen Gestaltungen des fönnen wir dant ultb dur@ommen. Eine Ne gsrecht haben , so | Lebens gegenüber anwenden will, das bestimmt das -Geseß j i ; y s :, gierung und es dessen Jühalt jedes E s : CICDr gelegien Berict Sa Tue L O R. “s Seile e ene des Staates gelegt ist. Back E cite durch N L / ( j l ie Verhältnisse, die Aufsicht verschi i i Lian o Mate Duis Tue J | (8e Ml Tan (en hne 0), man beann ditt de Hus ie Regierung veranlaßt, mir aus ihrer neuesten Erfahrung fünf Fälle | Verschicd i eines Dae Q P a Labes Ne vorzutragen, -von denen ih Jhnen cinen mit Nothwendi fell vort é | Bes. Ee DIOLE un ICOE S in dem andern Falle muß, um Ihnen zu zeigen, wohin es führen würde, wen die Stag! én] eve E S S bitede dur die konkreten Verhältnisse a | | l ts- | bestimmt. Tch glaube, ih würde die Zei iein die bi Sage Nas Jh stüpe mich durhweg | in Anspruch nehmen, ivenn ich die DUnze Enbstebunasgeldidte des Im Jahre 1869 und 1870 un x a en sind: Artikels 23 auch nur in Umrissen Jhnen vorführen wollte vielleicht Een C hit cefunden, seine Kengel fast set83U1 mibeiuen s "S (N mie, 10 bin bal n dide [eq Abgeordnetenhause nach vielen Richtungen; er hat— und dafürliegen hier drei bis vi : ri in dabei unwiderlegt geblieben. Es ist auibgen vor Unter Muberein @eprôcen Ut di a er Zeugen- esagt worden der Artikel 23 stimme freilih mit dem Allgemeinen säfularisirten früher im Besiß eines Klosters be ndli ét Von cIRN), |, Talent LOE R, L EE auc in_allen mêglichen anderen Staate gehörigen Walde, daß der Siaat.de elbe en, jeßt dem | Gestaltungen ein Aufsichtsrecht übrig. I%_ muß kaL verne nen; und hat hinzugeseßt: mir haben Leute gesagt daß f en gestohlen hab, | ich muß das zurlickweisen selbft aud, foweit s sich me um weil sie Holz aus diesem Walde Aebfen; 6d hab I 1 Mäne Sbicen a handelt gegenüber_de Ae sollen ff{ nur nik erwischen kassen Es ist LAAO en ihnen gesagt, fie | Meine Herren ! it warmen Worten beginnt Jhr Bericht ; en 1 . lben Manne | zu sprechen über di i i ns gepredigt worden gegen die Führung unsercs Landes vg i Ri liber die segendreihe Verbindung, der Sen me der Und härtesten Ausdrücken, unsere verbündeten A in den bittersten | Kirche. Jch bin fern davon, derartige Punkte anzugreifen; aber ich niedrigsien Ausdrüten beschimpft worden. U unen sind mit den | kann au hier, wie ih das schon an anderer Stelle that, niht genug fragen warum ift deni ber Maik hut f f N \ nun werden Sie | betonen; daß cs ih darum nicht mehr handelt, wieweit die Kirche Aa, ‘méiné Herren: R C Maiestá rafrechtlich verfolgt worden? Rechte haben soll in der Schule ; der Kampf ist ausget . Majestät der Kaiser die Gnade hatte, | als die 2 : ragen worden 3; 70 ci ; ; ttey j als die Verfassung gemacht wurde. Art. 2 zun 4 Wu 1970 ‘eine allgemeine Anme, ja elassen, 99 lese | sgt jener Karser un, out Grun E ana gl H (nlaß an den betreffenden Herrn Bischof “P. | jeßt nach einer Richtung in das praktische Leben übergeführt N : 1 hof gerichtet hat. Er spricht | werden. Aber wir sollten; meine i i / würdiger Zegen Hern seine fdlice Steing dure bfenflige | dier in erregende der damals ait Lo Ea arlegung seiner staatsfcindlichen Gesinnun in | setli ender Weise noch einmal schlagen. Wir haben den ge- i 91 und noch dazu in höchst | schlichen Boden unter den Füßen; ; ; ge ungeeigneter Form, dergestalt gemißbrauht und fo in. : en unter den Füßen; auf diesen stelle ich mich, und von baben, daß ihn nur die Allerböchste Amnestic-Ord ompromittirt zu | diesem aus sage ih: den Vorwurf, den der Bericht Jhrer Kommission für dicömal! vor der \trafrectlichen Verfolqu O U le E 3. August | uns macht, nämlich, daß das Recht der Kirche verleßt sei, kann ih E Ie O Aae U U It iee | diE, anerfelien, Ich, iveise. Mm S Fans cbenso1 wie i staatlichen Ordnung die sachentsprehende Verfüg 19 nd w Intefesseder | dies. Un. Abgeordüelengaule Ln ben, i 24 joll on vielfach ersehnte Versekung des Pfarrers gung und wömöglich die | nach §. 3 der Vorlage in seiner Gellung verbleiben: ¡ch muß ane j ganz ergebenst anheimstelle, | erkennen mit d hrt itgli i ; 2A U. st. w. Und die Antwort war: »daß ih dem gedacht farr die Ä D ei Mitgliedern Jhker Kommission, daß die accigiiet eineide QuréWtiveifung tas M Do q Pfarrer die | Erwähnung des Art. 24 eine überflüssige war; denn es versteht fi L LDekanattamt tbeilt babe. Deliábt | d urs mein Gene- | von selbs daß mit dem Gesebe, welches den Art. 23 ausführt un neuen Anzeigen befaßt worden, und fie hat in einem Sc@relben; Iw mit | dies ausdrücklih sagt, daß damit der Art. 24 niht geändert werden r s y ) [ches | kann. Aber, meine Herren; die S ; j mir hier au vorliegt, gegen denselben Herrn Bischof ausgeführt perrenie Pie Stgaëbregierüng, 40 Age Per M ergebe sich aus den Verhandlungen hier sind S P gewesen, der Aufnahme dieses Sabes nit widerspreen zu Kanzel zu Aeußerunery welche einen cut c n ie wie er die | sollen; weil er zur Beschwichtigung der Gemüther diente, und zwar Gefltining besunden: sowie ag S en j que an loyaler | nit blos einer vielleicht irre geleiteten Masse; sondern auch der Trä- alicdér gemifbraucbt babe: (0 es wird igen de ne emeindemit- | ger der kirhlichen Gewalten; denn; wcnn ih nicht irre, findet sich in von seiner ‘jeßigen Pfarrstelle ab uberufen. Und “di P Bitt en fin q-einex Petiian dee SOfe Zas y Zu M das Gele eingreifen in zum Theil in Folge anderer Würdigun der Thats iese Bitte is | die Reiter die nach Art. 24 der Kirche zustehen sollen, Es ¿f von abgeschlagen ; und jeßt {webt zum dritten Male dden ADerinas e wel M erdings will nur den MEL S aues j 5 t zwischen der Regie- | Insoweit bescitigt es allerdi 2 Uhren. Erereruna demselben Herrn Bischof wegen desselben Mannes eine alles Andere (äst er Dein den c N A Ra s Er E / / er läßt vor allen Di ) eni S Coin meine Herren if «8 den dentbay, doßy wenn auc | bilinlsin pril) Melde dee U (S esandt Denn lewieseit ist in seinem Amte zu kassen; daß der Sta h S, Be O ie Sa cht ja doch so: »Bis jeßt hatten die fkirch- Schulamte belassen kann? T glaube L van diese E in eien lichen Gee und damit die Kirche selbst nicht bloß in Bezug au / E ube; ] t | die religiöse Seite, sond berhaupt d 1 verneinen muß. Es gebt nldt,; if nicht nidgli@ ee og E eus giöle sondern überhaupt das Ganze der Aufsicht de das klare und zweifellose Recht des Staates; damit Ö T ordern Schulunterrichts in Händen. Das Geseß trägt nun, abgeschen von damit Le \{üle die Allechöcdstt Person, damit "ag f di sich selbst wahre; | der in Art. 24 gevachlen religiösen Seite, die Aufsicht auf den Staat Se und Mitbüräer od Vertmalnpfrailen Ee scine cigenen | über, läßt aber dicse religiöse Seite, wie sie besteht, unberührt. Ich Anschen vor Herabwürdigung. Er muß A are 0A (apt e eigenes ga also, mit ganzem Rechte sagen zu können, daß in der | Gu. ntreten ks gegen der- | That keine Verleb d i i artige Leute, und um deswillen verlangt die Königliche Staatsregie- detselben eau d ist Deo: feste Rebe vos At Mat Tag a

au

ch wäre in der Lage, noch den einen oder ei doch

rdnungs- | und weil die Keime Le bereits zu solchen Pflanzen entwidelt haben. e d

ch wohl nicht an, einzelne Provinzen des Staates in

Staate die Ae zustehe, alle mit dieser Aufsicht betrauten Behörden und Beamten j nicht im Entferntesten gesagt, daß die Behörden, die gegenwärtig bestehen, aufgehoben sein sollen ; er heißt nur : Diejenigen, die betraut find und die da handeln; haben von nun an ihr Man “und nicht von der Kirche; oder sonst wo her. Aber die Behörden {elbst werden in feiner Weise aufgehoben. Wie ist denn das auch _môglich? Soll ih ela vermöge des Saßcs im §. 4: »Der Minister der geistlichen Angelegenheiten wird mit der Aussührung dieses Geseßves beauftragte soll ih ciwa in Folge „dieser Weisung das Recht haben, die auf Geseßen beruhenden Behörden zu beseitigen ( ITch denke, meine Herren, es wird Nicmand der, Meinung scin. Wenn mir das Geseß “nicht mit klaren Worten -in die Hände giebt die Macht, da und dort | zu ändern, so bleibt es bei den jeßigen Zuständen, und auf andere

“an und für sich, um an die altpreußischen Verhältnisse anzuknüpfen, die Schulvorstände vollkommen unberührt, und unter den Schulvor-

Æs wird also in der ebung gar nicht angirt; er hat faftisch die

Alterirung sciner materiellen Rechte ist nicht vorhanden. Es wird Regierungsvorlage wohl gerechtfertigt, aber wie die Sache liege, nach.

dem das Gescß aus dem Hause der Abgeordneten ae seiy sei 28 anders und zwar wegen der Erwähnung der

L geleitet worden zu dieser Hervorhebung r

Es ift die Frage gewesen, ob diese auf dem Geseße beruhen, ob die Instruktion vom J

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\o, denn wenn nicht der Geistliche Mitglied des Schulvorstan- Rechte des Staates an der Schule und d wäre der erste Sab des Art. 24, daß möglichste Nücsiht | Schule, um nichts Anderes) insbesondere nicht um eine Lösung des

L ; j t: auf fonfesfionelle Berhälinisle ei-der Einrichtung der Schule genom- | Zusammenhanges wischen Kirche und Schule. n Y ch estattet, darauf hinzuweisen;

en werde; nicht gehörig lusführung zu bringen. Auch diesen

bemerkte: Der Artikel sage nur, es

at. | Verhältnisse möglichst berücksichtigt werden das heiße, wo die Kon- Umstandes, daß sehr bescheidene Summen fession der Mehrheit der Kinder eine derartige Berücksichtigung verlange, | dieles Geseß uet e Ausführung zu bringen ; und zweitens, wo die teressen des Staates nicht im ege stchen. | Umstandes, daß möge man da und dor Meine Herren ! Jener Saß des, Art. 24, glaube ich; kann hiernach an- lifikation der Geistlichen zu diesem Amte fällen gezogen werden für die Begründung der von mir eben behandelten E TLA r Sache so siche; daß man in auf sie und au

echauptung.

er Rechte der Kirche an der |

habe im bgeordnetenhause mir g

m

Saß vermag ich nit anzuerkennen. Der Art. 24 spricht in dieser | daß es ja nicht möglich sei, angesichts der Verfassun 8urfunde, die da

Beziehung nichts Anderes aus; als. was -Herr v. Ladenberg; der von | besichlt, es fo, bei S Ln e Schule mög E f e

den Gegnern so- oft aufgerufen wirdse zu seiner Bie flar ausgesprochen den die kon ollen die konfessionellen | Unterricht unter Leitung der Kirche zu stellen, daß ferner angesichts des

st| berücfsichtigt wer-

essionellen Verhältnisse ; die da be ¡es sci der religióse

nur zu Gebote Pee um

1 Angesichts des auch Urtheile über die Quas 1 wie man wolle; den allermeisten Fällen

feine anderen Personen angewiesen setz daß man,

e verlange die Tren-

Ung L Es ift dann gesagt, es würden auch andere Rechte verleßt, | sage ich j unter diesen Umständen wohl upteh se v Staatsregicrung

es würden verleßt die“ Nechte der Patrone y es würde in Frage | mit Unrecht beschuldigt; wenn man behauptet, gestellt die fernere Dauer der gegenwärtigen Organe der Schulver- | nung der Schule von der Kirche. | E elo ee die Schulvorstände. Meine- Herren! Auch das ' ist nicht richtig.

ja ein so wesentliches Moment ist, welches die Géneral-Diskussion R A Kommission geleitet hat, mit Nothwendigkeit auslajjen. Es i

Ich muß mich über den zweiten Absaß §. 1, weil er

ort allerdings gesagt, daß in Folge des Umstandes; daß dem m Auftrage des Staates handeln ; aber es ist damit auch

at vom Staate

eise ist uns die Macht nit gegeben, als in §. 9, Es bleiben also

änden hat nah preußischer Schulordnung der Patron seinen Playÿ.

Gewalt, freilich nicht mchr aus eigenem Rechte, sondern als Mitglicd einer Behörde, die da handelt im Auftrage des Staates; aber eine

mir nun gesagt werden: Jaj so zu argumentiren das wäre nach der

emeinde in §. 3.

Da habe ih zu bemerken, daß das argumentum e ConirarIio, wie

überhaupt bedenklich; hier nicht zutrifft, denn das Abgeordnetenhaus von einem besonderen

unde. Es war der Blick auf die städtischen Schuldeputationen.

ahre 1811 ein Geseß sei oder nicht. Jch würde

weifellos der Meinung gewesen fein und bis auf diesen Augen- blick bin ih es noch daß, wenn auch der Saß nicht stände, doch

dur den zweiten Saß des §. 1 die Rechte volllommen gewahrt seien

in Verbindung mit dem §. 2. Aber da hier in der That eine | | tel e zu entscheiden war im Sinne der Staatsregierung Fchalte ich. dabei cin, - denn die Staatsregierung is immer der Mei-

nung gewesen, man müsse . die Verordnung von, 1811 als Geseß be- trachten deswegen hat sie nichts gegen die Erwähnung eingewendet;, und deswegen; meine ih, wird cine Basis für ein argumentum © contrario in feiner Weise vorhanden sein. Jh glaube also diese Be- sorgniß als berechtigt wiederum nicht anerkennen zu können. Man hat, wie auch heute der erste Redner; atl die traurige Einwirkung der durch das Geseß entstehenden Verhältnisse auf die Gemeinde - hingewiesen und gesagt: wenn neben dem Geistlichen ein anderer Schul-Tnspektor fungirt, so giebt cs nichts als zahllose Streitigkeiten. Jch kann mir allerdings denken, daß derartige Fälle vorkommen mögen, es wäre Ja einfach die menschliche Natur leugnen, wenn man das nicht zugäbe. Aber, meine Herren; wenn ein geistlicher Schul-Inspektor abgerufen wird, wird da nicht das Verhältniß mehr oder weniger vorher {on o gewesen sein? wird denn die Staatsregierung ohne die allererheb- lichsten und wichtigsten Gründe -die Tnspektoren abberufen und der- artigen Folgen ih que Ich meine, nein. Mir scheint, daß das Argument in der That 10 {wer nicht wiege; wie es hier geschildert worden ‘p Und dann kommt es mir noch vor; als ob der Zustand, der im Kommissionsbericht geschildert wird und in den ihm beige- ebenen Petitionen, wo das Verhältniß des WMfarrers zum Lehrer immer als ein familienhaste8,/ befriedigendes bezeichnet wird, als ob der zwar sehr st{hön sei; und als ob ich als Kultus-Minister mich nicht im höchsten Grade s\reuen müßte, wenn es so wäre. Aber i muß doch sagen ideal is der Zustand doch i u real ist er nicht so, wte er gemacht wird. Es- giebt doh nah der Er- fahrung der Fälle genug; 1009 zwischen dem Schul-Inspektor, dem Pfar- rer und dem Lehrer Spannung und Streit bis zum Aeußersten vor- kommen. Also der jepige. Quístand führt auch solche Verhältnisse mit fich, wie sie von dem neuen besor { werden. ; Von konfessionslosen Schulen i gesprochen worden. Jn dem Bericht wird sogar hervorgehoben, daß der EARE zu Freikirchen hinausführe. Ich meine, daß das doch Behauptungen sind, die einen eweis nicht erlangt haben, denen ih darum hier nicht entgegenzutreten brauche.

Aber das Wort »Trennung der Kirche voP der Schule« is} gefallen. |-

Ministeriums un . - Theil auch an dieses Hohe Haus gerichtet t vor: Petitionen aus den Provinzen Preußen, Seen osen, Sachsen; Westfalen, Rhein- provinz, Hannover, Hessen Un | i Summa von rund 25,000 Namen.

so weit es kenntlich gewesen die Zahl von 63 Geistlichen , von 37 Schulpatronen und bcinahe 500 Lehrern , jowie Über Kirchenvorstehern ; und vor einer kleinen eile ist mir wiederum ein Patcket gustimmender Erklärungen überbracht worden, und gerade gleich die drei obersten Petitionen gehen wiederum aus von Geistlichen. Sie haben heute gehört, wie cin Geistlicher, ich

Diese Meinung, die freilich

bei den ersten Erörterungen über die Vorlage schr ver- breitet war, hat aber ; so scheint es mir; “doch in den leßten Wochen auch im Lande einige Aenderung erfahren. Es war früher erörtert worden, warum für das Geseyß so oenig P

gs aus dem Munde des Herrn Referenten haben

etitionen : : ie gehört die Zahl sich bereits sehr erheblich vermehrt hat; und daß dic Zahl

insbesondere auch der Geistlichen; die in Betracht kommt, eine größere

eworden is}. Mir liegen nach ciner Sufammensteüung bis heute orgen an Cg ven ie an den Herrn Präsidenten des Staats- an mich gerichtet sind ich \chalte ein, daß ein

au, und zwar unterschrieben in

Na nter diesen Namen befindet sich,

laube, er gehört der Provinz Hannover an; ohne daß ich es jedo cher sagen will, seine frühere Unterschrift unter einer Gegenpetition juraägezogen hat; wie mir das in einem Briefe eines seiner Amts- rüder von Mehreren als sehr wahrscheinlich bezeichnet worden war. ch will Sie nicht ermüden mit Verlesung derartiger Erklärungen. o viel steht fest, die richtige Würdigung dieser Verhältnisse im Lande hat begonnen; und da get ih doch meinen, daß es Sache dieses Hohen Hauses sei diese Aufflärung zu vollenden und sie vollklommen in den Gemüthern zu festigen. Bei der Stellung dieses Hohen Hauses im Staatskörper bin ih Ü erzeugt daß; wenn sein Votum bejahend ausfällt; die Besorgnisse; wo nicht rein (ge Elemente ins Spiel fommen, schwinden werden wie Nebel vor der Sonne.

Nach dem Hexrn Kohleis nahm der P des Staats-Ministeriums Fürst von Bismarck das Wort: Ich habe, che ih dem vorvorigen Redner, dem Herrn Grafen Bninskij M die Wendung “antworten! die er speziell an mich ge- richtet hat, abgewartet daß die Lage der Akten durch cinen angesehenen Vertreter aus derselben Provinz vervollständigt würde, und daran an- \chließend richte ich “meine Worte zunächst vorzugsweise an den vor- vorigen Herrn Redner und gebe ibm sehr gern zuy daß die Art wie er -die Bestrebungen des polnischen Ndels dargestellt hat, sehr ver- chieden ist van der; j _ Aber ih kann auch hin usagen! daß der Herr Graf Bnins verschieden ist von der großen chrzahl seiner Landsleute, in seiner ganzen ruhigen gemäßigten und loyalen Anschauung seiner Stellung. Von ihm bin ih über- zeugt er nur auf dem TDARe des Gesepes und des Rechtes das- enige, was ihm am Herzen liegt, erstreben wird. ITch habe indessen ie Ueberzeugung nicht von Allen. Daraus y daß er das Wort er- griffen hat, habe ich den Schluß gezogen; daß augenblilich die santeete timmung in dem Lager; für das er gesprochen 41 vorherrs\cht. Wir hören den rauheren Sturm des Zorns gewöhnlich aus andexem Munde ; wenn er nach den Zwecken , die 1m Allgemeinen verfolgt werden, angebracht ist. / : ; \ Es fann indessen nicht meine Absicht sein, hier bei Gelegenheit dieses Gesebes den oft in diesen oder anderen Räumen geführten Streit über die Stellung des Pen Elements im preußischen Staate 1n - allen den Spezialitäten, in denen sie berührt worden ist, von Neuem aufzunehmen. Die Akten darüber liegen öffentlich vor 7 der Prozeß ist noch in der Schwebe und durch Reden wird er nicht geschlichtet werden ; exr wird auf dem Wege der Geseßgebung und der Aufklärung geschlihtet werden. Um Leßteres zu erreichen, ist es für die König- liche Staatsregierung vor allen Dingen Bedürfniß, daß die Er- lernung der deutschen Sprache in den polnischen Landestheilen auf breiteren und gesicherteren Grundlagen betrieben werde, nicht blos in Posen, sondern auch in Oberschlesien und Westpreußen. Der Herr Graf Bninski is der Meinung gewesen, daß dies in ausreichendem Maße geschehe. Ja, wenn die Gesepe, welche jebt darüber bestehen; überall befolgt würden, dann wäre es möglich j es \o weit käme, aber doch auch noch nit wahrscheinlih, denn die jeßt bestehenden Geseße geben cine Qwiespältigkeit der Vorgeseßten des Schulausfsehers: die Hierarchie geht nach oben auseinander. Aber dem Gesebe äußerlich zu genügen, ist außerordentlich leicht : Schulinspektoren, die ihre Auf- gabe ernst -nchmcn/, überzeugen si z. B.) daß die polnisch gebornen Kinder in den höheren Klassen das Wenige, was bei der R verlangt wird, vorlesen und dabei von feinem orte dessen, was sie zu lesen scheinen, wissen, was cs bedeutet, \son-

Meine Herren! Es handelt si bei diesem Gesehe nicht um Trennung der Schule von der Kirche, sondern um eine genauere Abgrenzung der

dern es i} ihnen ad hoc zur Prüfung beigebracht. Die Vorgeseßten dieser Lehrer, welche polnische Kinder zu unterrichten haben ; sind bei