1872 / 61 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 11 Mar 1872 18:00:01 GMT) scan diff

Königreich Preu eus Berlin, 11. März.

Se. Majestät der König von Württemberg hat gestern Abend die Reise nah St. Petersburg fortgescgt.

Gesek, betreffend die Aufhebung der im Kreise Meisenheim geltenden Verordnungen über die General-Brändversicherunss- : Anstalt zu Caffel.

Vom 21. Februar 1872.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages dex Monarchie, was folgt: f

Einziger PrLCRE Dit -nachG dem Le E vom 9.29. Mai 1833 mit Geseßesfkraftk in der vormaligen Länd- grafschaft Hessen eingeführte und durch den §. 3 Nr. 2 der Berordnung vom 20. September 1867 (Gescß-Samml. S. 1534) für das Amt Meisenheim in Geltung erhaltene kurhessische Brandfassen-Ordnung vom 27. April 1767, sowie die späteren geseßlichen Bestimmungen in Beziehung auf die, General- Brandversicherungs - Anstalt für das- Gebiet des chemaligen Kurfürstenthums Hessen“ (Landgräfliches “Regierung®blatt von 1855 Nr. 7) treten für den Kreis Meisenheim mit dem 31, Dezember 1872 außer Kraft. :

Mit demselben Tage erlöschen alle im Kreise Meisenheim -

bei der General-Brandversicherungs-Anstalt zu Caffel bestehenden Versicherungen. | A L E : :

O unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Berlin, ‘den 21, Februar 1872.

(L. S.) IV ilhelm, :

Fürst von Bismark, Gr. v. Róon. “Gr. v, Juen pliß. v. Selchow. Gr. zu Eulénburg. Camphausen. Falk.

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arx beiten. Der bisherige Königliche Kreis - Baumeister Wilhelm Ko ppen zu Hanau ist zum Königlichen Bau-Inspektor er-

nannt und demselben die Wege-Bau-Inspektor-Stelle in Berlin verliehen worden. s

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Beim Gymnasium in Mühlhausen is die Beförderung des Lehrers Dr. Stier zum Ober-Lehrer genehmigt worden.

Das 12. Stück der Geseß-Sammlung , welches heute aus- gegeben wird, enthält unter

Nr, /968 das ek betreffend die Aufhebung der im Kreise Meisenheim geltenden Verordnungen über die Genceral- Er zu Cassel. Bom 21. Februar 1872; Unter

Nr. 7969 den Allerhöchston Erlaß vom 17. Januar 1872, betreffend die Berleihung der fiskalischen Vorrechte an den Kreis Templin, E Potsdam, für die Seitens desselben zu Übernehmende Aktien-Chaussee vôn der Ruppiner Kreisgrenze bei Badingen über Zehdenick und Templin bis zur Einmün- dung in die Berlin-Prenzlauer Chaussee; unter

Nr. 7970 den Allerhöchsten, Erlaß vom 24. Januar 1872 ; betreffend die Verleihung der fiskalischen Vorrechte Ves den Bau und die Unterhaltung einer im Landkreise Königs erg, Regice- rungd®bezirfks gleichen. Namens, im Anschlusse an die Königs8- berg-Aweider Chaussce von Aweiden nah Mahnsfeld führenden KreiëLstraße ; unter '

Nr. 7971 das Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis-Obligationen des Königsberger Land- treises, im Betrage von 100,000 Thalern IV. Emission. Vom 24. Januar 1872; und unter

_ Nr. 7972 die Bekanntmachung , betreffend die der Nhel- nischen Eisenbahngesellschaft ertheilte landesherrliche Konzession für den Bau und Betrieb einer VerbindungLbahn zwischen der Neuß-Dürkner und Düren-Euskichener Bahnlinie. Vom 2. März 1872. :

„Berlin, den 11. März 1872. Königliches Gesey-Sammlung8-Debits-Comtoir.

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.

*

Bekanntmachung.

De am 1, April d L fälligen Zinsen der preußifchen Anleihen können bei der Staaisschulden-Tilgungskasse hierselbst, Oranienstraße Nr. 94, unten links, schon vom 15. d. M. ab

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Revisionstage, vonx 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmit- vd A gégen Ablieferung der Coupons in Empfang genommen werden. y

Von den Regierungs8-Hauptkassen, den Bezirk8-Hauptkassen der Provinz Hannover und der Kreiskasse in Frankfurt a. M. werden diese Coupons vom 20. d. M. ab, mit Ausnahme der oben bezeichneten Tage, cingelöst werden. i

Die Coupons: müssen näch den einzelnen Fa Sin- gen Und Appoinis geordnet, und es muß ihnen ein, die Stüc- ahl und-den Betrag der verschiedenen Appoints enthalten- des, aufgerechnetes, unterschriebenes und mit Wohnungsangabe verschenes Verzeichniß beigefügt sein. : Berlin, den 9. März 1872. Haupt-Verwaltung“ der Staätss{hulden. yon Wedell. Löwe... MeileCe. „Hering.

Abgereist: Se. Excellenz der General-Feldmarschall von der Armce von Steinmeyz nach Görliß.

Itihtamtliches. Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 11. März. Se, Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag des Civil- Kabinets enrgegen und empfingen den General dexr Jnfanterie und General-Adjutanten vou Bonin , den Regierungs - Präsi- denten Grafen zu Eulenburg und den Hauptmatuar im 1. Garde- Regiment und Militärbevollmächtiglen in Wien, Grafen &Finckenstein. ; s

Jhre Majestät die Kaiserin-Königin war vor-

bei dem Diner, das. Jhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin zu Ehren Sr. Majestät des Königs von Württemberg gaben, anwesend, für welchen ebenfalls Abends nach der Oper cine Gesellschaft im Königlichen Palais stattfand.

_ Gestern wohnte Jhre Majestät die Kaiserin - Königin mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden dem Gottesdienst im Dome bei und besuchte mit Höchsi- derselben Jhre Majestät die verwittwete Königin in Charlotten- burg. Das Familiendiner fand im Königlichen Palais ftatt. Abends * besuchte Jhre Majestät die Kaiserin - Königin den König von Württemberg im Königlichen Schlosse, um Sich von Sr. Majestät zu verabschieden. f

Jhre Kaiserlihen und Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin begaben Sich am Sonnabend Vormittag um 10 Uhr zum Empfange der Großherzogin von Baden Königliche Hoheit nach dem Anhal- tischen Bahnhof. Um 11 Uhr empfing Se. Kaiserliche Und Königliche Hoheit der Kronprinz den General der Infanterie Grafen von der Gröben, nahm militärische Meldungen ent- gegen und ertheilte dem Grafe W. Pourtales , dem Stadt- Direktor Rasch “aus Hannover und dem General der E N Ms

m 6 Uhr fand im Kronprinzlichen Palais zu Ehren Sr. Majestät - des Königs von E brtlembera. di Diner statt. U T Ur 20nd Sich Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit nach dem Opernhause und nahm um 9: Uhr den Thee bei Ihren Malta“ __ Gestern Vormittag um 10 Uhr begab Sich Se. Haiser- liche und Königliche Hoheit der Kronprinz nach dem Donm1, nahm um 115 Uhr militärishe Meldungen entgegen, ecmpsing den Geheimen Ober-Regierungs-Rath von Nathusius und den ente R Grafen zu Eulenburg. Um 5 Uhr wohnte Höchstderselbe dem Familiendiner bei Ihren Majestäten vei, besuchte darauf mit Sr. Majeskät dem Könige von Württemberg die L R nahm den Thee mit Sr. Majestät dem Könige von Württemberg im Königlichen Schlosse E Ao Se. Majestät bei Höchstdessen Abreise auf den Ihre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kronprinzessin empfing gestern um 47 Uhr die Frau von Bethmann - Hollweg , die Gräfin Harrach, die Frau von Siocmar, die Gräfin Königs8mark, die Frau von Schmidthals und die Prinzessin Croy.

Se. Majestät der König von Württemberg empfing vorgestern Mittag um 12 Uhr den Besuch Sr. Majestät des Kaisers und Königs, fuhr darauf bei dem Reichs- kanzler Fürsten von Bismarck, dem General-Feldmarschall Grafen von Moltke und dem General Grafen von Roon vor und machte weitere Besuche bei den biesigen Botschaftern, bci

täglich, mit Ausnahme der Sonn- ünd Gesttage und der Kassen-

der Gemahlin Seines Gesandten äm hiesigen Hofe und den

gestern in dem 10. HBT Tage des Wissenschaftlichen Vereins und

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Gräfinnen von Benckendorff und von der SWulenburg. Nach- mittags hielt Seine Majestät Sich längere Zeit im zoologischen Garten auf. Das Diner fand bei Jhren Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten dem Kronprinzen und der Kronprinzessin statt; nah demselben besuchte Seine Majestät die Oper.

Gestern wohnte Se. Majestät dem Gottesdienst im Dome

bei, fuhr nah demselben noch beim Botschafter Großbritan- niens und dem Herzoge von Ujest vor, besuchte darauf das Aquarium, nahm sodann das Diner bei Jhren Kaiserlichen Majestäten und nee später das Opernhaus.

Ihre Majestät die Kaiserin - Königin tue Abends zum Thee in das Königliche Schloß zu Sr. Majestät dem Könige von Württemberg, welcher Abends 11 Uhr mit Seinem Ge- folge vom“Ostbahnhof aus die Reise nach St. Petersburg fort-

seßte,

Das Herrénhaus schritt im Verlauf seiner 16. Sizung am 9. d. M. zur Berathung über das 3. Alinea des §. 18, welches bestimmt, der Etat müsse ergeben, zu welchen Etats- Ueberschreitungen im Sinne des Art. 104 der Verfassungs- Urkunde, sowie zu welchen außeretatsmäßigen Ausgaben die Genehmigung des Landtags noch nicht beigebracht ist. Das Abgeordnetenhaus hat hierzu den Zusaß beschlossen: » Mit den Bemerkungen if ein Bericht zu verbinden, welcher die haupt- sächlichsten Ergebnisse der Prüfung übersichtlich zusammenfaßt.« Die Kommission - des Herrenhauses beschloß diesen Punkt zu streichen. Nachdem der Finanz - Minister Camphausen und Herr v. Kleist-Néßow hierüber gesprochen, schritt das Haus zur Absüimmung. Der Präsident ließ zuerst auf Antrag des Ober- Bürgermeisters Hasselbach über die Kommissionsvorlage des Alinea 3 §. 18 stimmen. Dieselbe erhielt die Majorität, der Präsident erklärte daher das Alinea 3 mit Weglässung dés Dae? des Abgeordnetenhauses für N ; linea 2 und.1 des Paragraphen ebenso wie §. 2 wurden in der Fassung, welche das Abgeordnetenhaus ihnen gegeben, angenommen. Ebenso die übrigen Paragraphen des Gesehes mit dem Amendement v. Bernuth zu §. 6. Dasselbe béstimmt, da- mit der Dis8ziplinargericht8hof für die Beamten der Ober-Rech- nungs8kammer beschlußfähig sei, werde die Theilnahme von A sieben Mitgliedern, einschließlich des Präsidenten erfordert,

Schließlich wurde das ganze Gesez angenommen.

Es folgte dex Bericht über dio. Motitia 89 D gift s und der städtischen Berirace ev Stadi Hannover, das Herren-

haus möge auf verfassung8mäßigem Wege dahin wirken, daß der Stadt us Staatömitteln ihre Leistungen im tes Kriege erstat- tet werden. Graf v. d. Gröben berichtete über diejes Gesuch im Na- men der Finanzkommission, welche dasselbe durch Uebergang zux Tagesordnung 4 beseitigen beantragt. | Nachdem Herr Rasch und Graf Borries für, der Regierungs§- Kommissar Regierungs-Rath Scholz und die Herren Hasselbach und Theune gegen diesen Antrag gesprochen hatten, ging das Haus über die Petition der Stadt Hannover zur Tages8ordnung über. ; Schluß 34 Uhr. “Nächste Sizung Mittwoch 11- Uhr.

__— Im weiteren Verlauf der vorgestrigen Sihung des Hauf esd er Abgeordneten wurde der Gesegentwurf, betref- fend die Aufhebung der Art. Ill. und IV. der Ufer-, Ward- und Hegungs-Orduung für das Herzogthum Schlesien und die Grafschaft Glaß, in der Fassung der Regierung8vorlage un- verändert angenommen; ebenso unverändert wurden die Geseß- entwürfe, betreffend den Betrieb der Dampfkessel, und betreffend die Bekanntmachung lande8herrlicher Erlasse durch die Amts- blätter (S. S. 4137 Jahrgang 1871 dieses Blattes), genehmigt. Der Abg. Achenbach ‘referirte sodann über den von dem Abg. von Beughem und Genossen beantragten Gesehentwurf über die Abänderung des §. 235 des Allg. Berggesehes vom 24. Juni 1865. Die Vorlage, die dur die Kommission mehrfache Ab- änderungen erfahren hat, bezweckt, die Umbildung der unter

errschast der. früheren Gesehe entstandenen Gewerkschaften in

awerkschaften des neuen Rechtes, zu erleichtern. Nachdem der Regierungskommissar die Uebereinstimmung der Regierung mit der Kommissionsfassung erklärt hatte, wurde dieselbe ein- timmig angenommen. h Lvl der heutigen (46.) Sihung des Haufes der Ab- eordneten, welcher am Ministertische der Geh. Ober-Finanz- Rath Wollny, der Geheime Justiz - Rath Dr. Förster und einige andere Kommissare beiwohnten, berieth das Haus den Geseßentwurf über den Eigenthum®Lerwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Ge- rechtigkeiten. (S. S. 3795, Jahrg. 1871 d. Bl.) i Der Abg. Reichensyerger (Ole) erkannte die Nothwendig- reit einer Résorin der Hypothekenge}]ezgebung an, da die gege wärtige Konkurrenz zweier Eigenthümer, des wirkliche „und des fingirten „- nicht länger aufrecht erhalten werden rönne.

Die Jahl der aus den Städ

¿ Diese Reform dürfe jedoch nicht im Sinne der Vorlage vor-

enommen werden , da die bloße Umschreibung durch den rundbuch-Beamten unmögli Rechtsverhältniffe schaffen könne. Man kehre dadurh zu den ältesten römischen Necht8normen zurück, diespäter als unhaltbar aufgegeben worden seien. Der Abg. v. Behr (Greifswald) erinnerte daran, daß die Grundsäße derVor

lage bereits vièr mal durch Beschlüsse des Hauses sanktionirt worde

seien , und bat, an diesen Beschlüssen festzuhalten. Der Abg Gottschewsfi bekämpfte die Vorlage, da er von derselben eine Bermehrung der Schwindelgeschäfte befürchtete, denen das Strafgeseßbuh s{on jeyt nicht zu steuern vermöge. Der Re- gierungs - Kommissar - Geheime Justiz-Ratb Dr. Förster ent- wickelte eingehend das Prinzip der Vorlage , das keineswegs das römische Kindheitsrecht, sondern altes deutsches Necht reproduzire, und wies die Besorgnisse der Gegner des Gesetzes als durchaus unbegründet zurück. Schwindelgeschäfte seien auch unter den ‘jeßigen Zuständen unvermeidlich; die Gesehgebung Tönne nicht au . Rücksicht auf Leichtfinnige und Schwache die als richtig erkannten Prinzipien aufgeben. Nachdem der

Referent Abg. Langerhans sich in gleichem Sinne ausgesprochen

und die Wiederherstellung der vom Herrenhause modifizirten Regierungsvorlage empfohlen hatte, wurde die Generaldiskussion geschlossen. An der Spezialdiskussion über die §§. 1 und-2 betheiligten sich die Abgg. Winter und v. Rönne, worauf das Haus mit großer Majorität nach dem Antrage der Kommission die Regierungsvorlage in diesen beiden Paragraphen wieder- herstellte. Bei Schluß des Blattes dauerte die Spezialbera- thung fort.

Seit unserer Mittheilung vom 7. d. M. sind dem Fürsten von Bismark ferner zahlreiche Adressen aus den Pro- vinzen Preußen , Schlefien , Hannover , Brandenburg , Posen, Sachsen, Hessen - Nassau, Rheinprovinz, Pommern, Westfalen, dem Königreich Sachsen , dem Großherzogthum Hessen - Darm- - stadt, dem Herzogthum Braunschweig und dem Herzog- thum Sachsen - Altenburg zugegangen, welche die Ueber- einstimmung der Einsender mit dem Geseßzentwurf über die Schulaufsicht und mit dea in der 29. Sißung des Hauses der Abgeordneten von dem Fürsten geäußerten orten ausdrücken. Die Orte, aus welchen diese Kundgebungen ein- gesandt worden, sind folgende: Provinz Preußen: Danzig, Mlttizen qt, pn! Arte, j e V / Lit elde L Ee

Vi 1 r a 2 c Maró7bi I, Uu (Su I j Lun, Konopyat, Be Be Scblesien: Liegniß, Nams8lau, Reich- thal u. ben. Orte, Städte und Ortschaften des Neisse - Grott- rauer N / Lüben u. ben. Orte, Koyenau, Striegau, Pleß, Miwasser, Dittmannsdorf, Reußendorf ; Provinz Hannover: die Orte des Amts Calenberg, Gehrden, Drochtersen, Pewsum; Provinz Brandenburg: Rathenow, Birkénwalde, Bernstein i. N.-M.; Provinz Posen: Neustadt a. W., Schön- lanke, Janowiß ; Provinz Sachsen: Neuhaldensleben, Eichenbar- leben, Ochtmersleben, Mammendorf, Alvensleben, Donstedt, Ohrsleben, Bornstedt, Druxberg, Dammendorf ‘b. Zörbig, Nord-

ermersleben, Wackersleben ; Provinz Hessen-Nassau : granken- erg, Rinteln, Allendorf; Rheinprovinz: Crefeld, St. Johann, Saarbrücken; Provinz Pommern: Colbig/ Provinz Westfalen : Südhanumer; Königreich Sachsen: Reichenau b. Zittau j Groß- berzogthum Hessen-Darmstadi: P MeA j Verte H A veig: Braunschweig; Herzogthum Sachjen- g: ; e O uod Ortschaften des Neisse-Grolt- ahlkreises eingegangenen Adressen beträgt 41. Unter- zeichnet sind die Adressen „theils von siädtishen Behörden, Oritsvorständen , Vereinen und Gesellschaften, theils von Personen, welche den verschiedensten, Ständen und Be- rufsflassen, so wie den verschiedenen Konfessionen ange- hören. Viele Adressen sind mit mehreren hundert Unter- \chriften versehen, die aus Städten und bedeutenderen Ort- \chafien eingegangenen sind auch meist von Bewohnern der benachbarten Orte unterschrieben. Besonderer Erwähnung ver- dient die Adresse aus den Städten St. Johann und Saarbrücken, welche 1355 Unterschriften s sowie die Adresse aus der Stadt Liegniy, welche nos man E dieser Stadt und

: benachbarten Orte unterzeichnet 1. - p Auf ne aus der Stadt Dresden eingegangene Adre} hat der Fürst von Bismark unter dem 3. d. M. nachstehende

Antwort ertheilt : A

1A Berlin, den 3. P 1872. 5 : T M A4 ; F 941 7 i î n

Die von Ew. Wohlgeboren, in Verbindung mit einer groß Zahl namhafter und cinflußreicher Männer, an mich gerichtete Adresse d. d. Dresden, den 22. Februar c. habe ich mit verbindlichem Danfe cmpfangen. | i : ea is mir besonders erfreulich gewesen, daß ‘die Haliung der reußischen Negierung auch über die. Grenzen Preußens hinaus ein o klares Verständniß und eine so patriotische Würdigung gefunden hat; und die persönliche Bedeutung der Herren Unterzeichner. gewährt mir die Hoffnung, daß Preußen überall im Deutschen Reich die Zu-

fauer