1872 / 69 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 20 Mar 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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entwur i Wie würde nun die Sache zu stehen kom-

mit dazwischen liegenden Neuwahlen, über die Prinzipien des Gesch- es vereinigt hat. e me wenn die Ñ hre Beschlüsse für dieses Jahr

orlage heute durch | Ür cheiterte? Glauben Sie wirklich, daß die Staatsregierung in der . Lage sein würde, im nächsten Jahre Ihnen eine Vorlage zu unter- breiten, die Jhren heutigen Beschlüssen oder den Beschbüssen; die Sie neulich gefaßt haben; irgendwie nachkommen und daß sie doch dabei die Hoffnung haben könnte; das mit dem anderen Hause nach zweimaligen Voten vereinbarte Geseh mit Bestimmungen durchzuführen, die fie von Haus aus nicht für die richtigen hat halten können. Wenn jeßt dic Reform sceitert , so ist die nothwen- dige-Folge dic, daß die Anträge , die seitens des Herrenhauses in heren Jahren in Bezug auf Reform dieses Rechtsgebietes an die Staatsregierung immer dringender. dee worden sind 7 zunächst als erledigt angeschen werden müssen und daß die Staatsregierung zu- nächst nicht mchr in der Lage is mit neuen Vorlagen zu kommen. Den Weg aber kann fie gan gew nit beschreiten , den jeßt der Herr Graf zur Lippe wie erholh wie auch früher, vorgeschrieben hat, bloß Verbesscrungen. im Gebiete der Belastungen von Grundstücken vorzunehmen und -die Theorie des Eigenthumerwerbs nah den land- rechtlichen Vorschriften unverändert zu lassen. Denn ih fann nur immer und immer wiederholen, damit es nicht übersehen wird , die Staatsregierung muß die Añsicht haben ; diese Reformen nicht bloß u beschränken auf das Gebiet des Landrccht8, sondern auch einzu- ühren in die gemeinrechtlichen Provinzen / in denen sehr dringende Bedürfnisse vorhanden sind zur Einführung eines Grundbuchrechtes. Sie kann aber au diese Unsicherheit der Theorie des Eigenthums- erwcrbs selbst für die landrehtlihen Provinzen nicht für zuáfs erachten; wenn fie eine so frei Ee + eine so frei gegebene Grund- {Guld schaffen wollen wie im Entwurfe geschehen und von allen Fak- toren bisher gebilligt worden ift. : é i Ich habe also zum Schluß nur den dringenden Wunsch der König- lichen Staatsregierung auszusprechen , daß Sie den Beschlüssen des Abgeordnetenhauses beitreten, mit dem die Königliche Staatsregierung fich geeinigt hat. j i In der gestrigen Sißung des Dae Le Abgeord- neten nahm bei Fortsezung der Diskussion Über die reis- ordnung zu §, 37: »Die mit dem Besiße gewisser Grund- stücke verbundene Berechtigung und Verpflichtung zur Verwal- tung des Schulzen-(Richter-)Amts ist aufgehoben«, wozu der Abg. von Meyer (Arnswalde) den Zusa veantragte: »Bor- behalten bleibt jedoch die Festjeßung der Entschädigung, welche die Besizer der bisher verpflichteten Grund ücke nach ihrer Wahl durch Kapitals8zahlung oder Landabtretung den Berech- tigten zu gewähren haben», der Regierungs-Kommissar, Geh. Regierungs-Rath Persius, das Wort: ; Meine Herren! Die Gründe, welche die Staatsregierung ver- anlaßt haben, in dem vorliegenden Geseßentwurfe nicht sowohl die

i r die Aufhebung der mit gewissen Gütern ver- Ablesunge are Ene, Mie e tung e itel der des r

Schulzenamtes vorzuschlagen, sind bereits in den Motiven der frühe- ren Vorlage so ausführlich erörtert, daß ih auf die Einzelnheiten hier nicht noch cinmal einzugehen brauche. Jch glaube , daß in den Mo-

tiven der früheren Dee auch die Bedenken, welche der geehrte Herr )

Vorredner gegen die Aufhebung der Lehnshulzen-Verpflichtung geltend gema? hat! bereits eingehend gewürdigt Und Ausführlich widerlegt worden k

Was das Amendement des Herrn von Meyer betrifft; so beab- sichtigt dasselbe, an die Stelle der Ablösung die Aufhebung zu seben. “Ich glaube; meine Herren, es wird dem Amendement nur eine prin- ipielle Bedeutung beigemessen werden können, und der Herr Antrag- eller hat ihm wohl selber eine andere Bedeutung nicht beimessen wollen, denn praktisch ausführbar erscheint mir dasselbe niht. Dazu würde erforderlich sein, daß bestimmte Ablösung8grundsäße festgestellt werden; solche vermisse ih aber in dem Amendement. Jh kann Sie deshalb Namens der Staatsregierung nur bitten, das Amendement des Herrn von Meyer abzulehnen und der Regierungsvorlage, welche übereinstimmt mit den Beschlüssen der Kommission Jhre Zustim- mung zu ertheilen. i i Wun cin cinziges Wort zur Erwiederung auf die Bemerkungen des Hrn. Abg. von Meyer; ich glaube, dieselben beruhen sämmtlich auf einer unrichtigen Vorausseßung. Der Herr Abgeordnete geht von der Annahme aus; daß die Lehnschulzen von Seiten der Gemeinden dotirt wären, er spricht auf Grund dieser Vorausseßung von einer Beraubung der Gemeinden, die der Geseßentwurf ihnen an ihrem Vermögen zufügen wolle. Meine Herren; diese Vorausseßung trifft nicht zu. Die Lehnschulzen sind nicht von Seiten der Gemeinden dotirt; sondern von Seiten des Landesherrn, der Grund- und Lehnsherren ; in den einzelnen Fällen, wo ausnahmsweise eine solche Dotation von Seiten der Gemeinden stattgefunden hat, soll ihnen dieselbe nicht ent- zogen werden. : «8 Der §. 31 der Regierungsvorlage sagt ausdrücklich: Grundstüe ; Gerechtigfeiten und Einkünfte, welche den Schul- zengutsbesißern erweislih von der Gemeinde selbst für die Amts- verwaltung verlichen sind, fallen an die Gemeinde zurück.

Ich weiß nicht, wie dur eine derartige Bestimmung die Rechte der Bauern irgendwie gekränkt werden; ich glaube, die Regierung hat die Rechte der Bauern im vollen Maße evahe: /

Qu §8. 48 und 49, die Bildúng der Amtsbezirke be- treffend, nahm der Minister des Innern Graf zu Eulenburg nach dem E v. Kardorff das Wort: R O R

Der Herr Vorredner hat mir Mangel an Zärtlichkeit für miein Kind vorgeworfen. : i

Ich muß darauf bemerken, daß die Empfindungen, die man gegen

Kinder begt, doch nicht wesentliG nach der Zärtlichkeit abzume nd. I laube nicht; daß die zärtlihsten Müiter immer die besicet ie zäâr lichten Frauen immer die treusten sind.

Ich kann versichern; daß ih das hier in Rede l ein lebensfähige§), ausbildun sfähiges halte, dem ich die größte neigung zuwende und dessen Gedeihen mir außerordentlich am Herzen liegt. Wenn ich die Dringlichkeit des Geseßes, den Wunsch; es zy Stande zu bringen, gerade in diesem Hause nit immer betone, so licgt das einfach darin, daß ih das nicht nöthig habe; der Wunsch is ja im ganzen Hause vorhanden. Vielleicht haben Sie noch f viel Geduld, um zu hören, u ih mich in dieser Beziehung im Herrenhause aussprechen werde; Sie werden dann vielleicht cinen besseren Maßstab an meine Zärtlichkeit legen. E

In Bezichung auf den speziellen Punkt, von dem hier dic Rede war, bemerke ih nur: ich surke gar feinen Ruhm darin, Über.

aupt cin Geseß unter meiner Mitwirkung zu Stande zu bringen, ein den Ruhm, ein gutes Sens zu Stande zu bringen, ch werde mich deshalb auch nicht abhalten lassen, in einzelnen

unften diejenigen Bedenken, die ich gegen die Beschlüsse - der Kommission habe; hervorzuheben, weil das nicht blos mein Ret; sondern Fuch meine Pflicht ist. Die Folge davon is noch_nich d ich alles für unannehmbar erkläre, was dieser meiner besseren Auf, f ung widerspriht. In Bezug auf diesen Punfkt-bin ich der Ansicht, der Vorschlag der Regierung, indem er die Bildung der Amts, bezirke mehr flüssig halten will eine größere Garantie für die leichtere Ausführbarkeit- des Gesehes giebt. Jch halte die Regierungsvorlage ür besser als die Zahlenbestimmung des Kommissionsvorschlages, ch werde bci der namentlichen Abstimmung für den Antrag Denzin immen ; weil ich ihn für besser halte, aber keineswegs deshalh weil ich einen andern Vorschlag für unannehmbar ansehe.

Qu §8. 50—52 , welche von- dem nah dem Vorschlage der Kommission neu zu bildenden Amtsausshuß handeln, er-

flärte der Minister des Innern: E

Die Stellung der Regierung zu dieser Frage is ziemli einfach, Wogegen die Regierung sich; so lange ich mich erinnern fann, erklärt hat; i die zwangsweise Zusammenlegung von Gemeinden. Au im Jahre 1850 hat die Regierung auf diesem Standpunkte R und Dasjenige, was der Herr Abg. Miquél darüber angeführt hat ist, glaube ih; nicht ganz korrekt; auch in der damaligen Zeseßgebung würde die Bildung von Sammtgemeinden immer nur in das Be- lieben der einzelnen Gemeinden gestellt und ein Zwang nicht ausge- sprochen. Gegen einen solchen l | j i heute noch auf das Entschiedenste erklären ; allein gegen eine Vereini- ung von Gemeinden; mag. man sie nun Sammtgemeinden oder Aemter nennen, wenn sie aus Freiwilligkcit (enw S fann i weder aus gouvernementalen, noch aus konservativen Rüsichten mich erklären; es iff eben ein Aft der Selbstbestimmung der Ge meinden, dessen Resultate viellciht ganz gut ausfallen können. Der Zweifel daran, ob cine solche Institution werde lebendig werden; hat die Negierung- abgehalten, eine auf Hervorrufung derselben zie- lende Bestimmung boni in ihrem eigenen Entwurf in Vorschlag zu bringen. Jch siche auch heute noch auf dem Standpunkte, daß ih glaube, cs wird sehr langer Zeit bedürfen; che die Institution lebendig werden wird, und darum halte ih die Bestimmung auch heute noch für nicht nothwendig, vielleicht sogar für rae 1 ür \chädlich aber auf keinen Fall, und da ein großer Theil diejer Versammlung einen entscheidend großen Werth auf diesen Vorschlag legt, so bin ih seitens der Regierung nicht in der Lage; mich gegen denselben zu er- flären. T glaube, es wird die Aufnahme einer solchen Bestimmung in das Geseß nicht die Folge haben, daß die cinzelnen Gemeinden durch den größeren Verband absorbirt werden, nee ih glaube, es wird sozicmlich Alles beim Alten bleiben. Jst diese Vorausseßung richtig, so könnte es \sich fragen; ob Veranlassung vorliegt, die Amisvertretungj oder sonstige Justitutionen, die sih daran knüpfen, ins Leben zu rufen, oder ob nicht die Rücssiht auf unnüße Arbeit dahin treiben soll den Vorschlag der Kommission nicht anzunehmen. J rene. zu diesen Arbeiten namentlich die Ausarbeitung von Statuten für jeden ein- zelnen Amtsbezirk; dem gegenüber muß ich aber bemerken, daß die Vorschläge, wie sie in der Kommission formulirt sind, es einfa sind. Die Vertretung des Amtsbezirks ist in einfacher Weise fonstruirh wie sie theils in der Natur der Verhältnisse liegt, andererseits Wahl- verhandlungen und sonstige größere Demarchen nicht verlangt. Das giebt mir die Bexuhigung, e C feine Beunruhigung hineinwerfen wird. Die größte Gefahr, der man fich bei der Annahme aussehßt, ist die, daß diese Bestimmungen viel- eicht cine Zeit lang ein todter Buchstabe bleiben Aber mehrere an- dere Paragraphen fönnen möglicherweise dieses Schicksal auch theilen ohne daß man gerade sagen kann; das wäre verwerflich. Meine Herren, ih habe keine Veranlassung, mich gegen die Amendemcnts die gestellt sind; auszusprechen. ;

Qu §. 55, die Amtsvorsteher betreffend , hatten dic Abgg. Dr. Hänel und Miquél eine Reihe von Amendements gestellt, welche im Wesentlichen beantragten, die Amt8vorsteher nicht ernennen , sondern wählen zu lassen. Nachdem die Ab- geordneten diese Anträge zurückgezogen hatten, nahm der Abg. v. Mallinckrodt dieselben wieder auf. Hierüber erklärte der Staats-Minister Graf zu Eulenburg: :

Meine Herren! Ein paar Worte von meiner Seite werden nöthig cin na der Erklärung des Herrn Abg. v. Mallinckrodt. Jh danke den Herren Abgg. Miquél und Hähnel, daß sie Namens der Fraktionen welche das Amendement gestellt haben, dasselbe zurückgezogen haben. Die Regicrung würde zu diesem Amendement eine bestimmt ableb- nende Stellung eingenommen haben, und die Befürchtungen; welche

‘die Herren Antragsteller an die Konsequenzen davon knüpften; würden

chende Kind P Ue

wang muß sich die Regierung au k

die P in die Bevölkerung F

-

8 geretfertigt sein. Jch betrachte es al8 eine wesentliche Er- {eichterung für das Zu andekommen des Geseße8,; wenn diese Grage ier im Sinne der Regierung oder der Kommission entschieden wird. ie nun Ser v. Mallinckrodt und seine politishen Freunde si sachlich der Frage gegenüberstellen werden, das weiß ich nicht; will err v. Mallinckrodt; indem er das Amendement wiederaufnimmt; los beweisen, daß doch die große Majorität im Hause für die Ansicht der Regierung sei und also gegen das Amendement des Herrn Miquél stimme; so könnte ih ja ahlich nichts dagegen sagen, formell nur das j; daß ih darin feine große Höflichkeit gegen die Paerent die das Amendement zurückziehen wollen, finden würde; will aber Herr v. Mallinckrodt für das Amendement stimmen, dann bitte ih, daß die Herren Antragsteller die Höflichkeit gegen die Regierung haben, den Zweck, den sie erreichen wollten, jeßt dadur zu erreichen, daß sie egen das Amendement stimmen. Das scheint mir die einzige prafk- fische Konsequenz der Konnivenz zu sein ; die sie an den Tag legen wollten.

Auf eine Erwiderung des Abg. v. Maltinckrodt entgegnete der M inister des Jnnern:

Ich werde ein paar Worte auf den Eingang der Rede des Herrn Vorredners erwidern müssen; nicht zur Aufklärung der Versammlung denn ih glaube, die hat mih nit mißverstanden aber viel- leiht doch zur Aufklärung für das Publikum, welches unsere Ver-

andlungen liest. Wenn ih das Wort höflich gebraucht habe denn ih glaube, auf mich war do die Replik gemünzt so is mir im Traume nicht eingefallen; auf die Nothwendigkeit einer Höflichkeit; die bis zur Aufgabe von Omn ginge , anzuspielen ; sondern ih habe; meine Herren, nur von einem Procedere gesprochen, und dieses Procedere in folgender ganz einfacher Vorausseßung. Jh habe ge- sagt: will der Herr von Mallinckrodt gegen das Amendement des Fn Miquél stimmen , dann is es nicht hôöflih gegen den Herrn iquél, der es schon s ezogen hat, ihm noch diese Niederlage im Hause bereiten zu wollen Das war der Sinn, in dem ich das Wort »Höslichkecit« gebrauchte; ih habe dem Herrn von Mallinckrodt keine erniedrigen de Höflichkeit zumuthen wollen.

In der E Men qung des Hauses der Ab- geordneten,- in welcher die Spezial-Diskussion Über die Kreis- ordnung fortgeseßt wurde, erklärte der Regierung8-Kommissar, Geheimer v gb q T Persius, zu §. 61, welcher dem Amtsvorsteher das Recht zum Erlaß von O Oos nungen einräumt, und zu welchem der Abg. Reichensperger Olpe) folgende Qusaßbestimmung beantragt hatte: »Die ver- indliche Kraft dieser Verordnungen is auf die Dauer von 5 Jahren beschränkt. Die gegenwärtig bestehenden Polizei- Strafverordnungen verlieren ihre verbindliche Kraft, wenn fie

niht vor Ablauf von 5 Jahren nach Verkündigung dieses Ge-

Leges von neuem beschlossen und verkündigt werden,« nah dem Abg. von Brauchitsh:

Meine Herren! JTch möchte mich im Namen der Staatsregierung der Ansicht des geehrten Herrn Vorredners anschließen und in Ueber- einstimmung mit denselben Sie bitten; dem Amendement des Herrn Abg. Reichensperger Jhre Zustimmung nicht zu ertheilen. Jh lege auch meinerseits das entscheidende Gewict darauf, daß durch das Amendement Reichensperger cine afktuelle Rehtsungleichheit zwischen den Städten und dem platten Lande geschaffen werden würde. Das Amehdement bezieht sich nur auf das platte Land/ die Polizeiverord- nungen) die für die Städte bereits erlassen sind und in Zukunft noch werden erlassen werden, bleiben also von demselben unberührt. Jch glaube, daß in Folge dessen die Rechtsunsicherheit, welche das Amende- ment beseitigen will, durch dasselbe nur würde vermehrt werden. Th kann auch den Ausführungen des Herrn Abg. v. T ALS nur in der Beziehung vollständig beipflihten, daß der Zweck, den Ae Amendement verfolgt, auch im Verwaltungswege fich erreichen lasscn wird. Jh glaube, daß es sehr wohl thunlich is, durch ministerielle Reglements eine rechtzeitige Republikation von solchen Polizeiverord- nungen, die in Vergessenheit gerathen sind, anzuordnen, und ih darf die Bemerkung hinzufügen , daß derartige ministerielle Anordnungen bereits bestehen. Jh bin hiernach der Ansicht, daß in der-That ein Bedürfniß zu dem Amendement Reichensperger nicht vorliegt.

Ueber §§. 66 und 67, die Kosten der Amtsverwal- tung 2c. betreffend, nahm der er Camphauscn, nachdem die Abgg. von Gottberg und von Kardorff gesprochen, das Wort:

Meine Herren ! Der vorlebßte Herr Redner sprach davon, daß der Beschluß zu §. 67 der Kommissionsvors{läge in der Kommission ganz einstimmig gefaßt worden sei; er fügte dem cine Erlätiterung hinzu, wie dieser Paragraph zu verstehen Mi und nahm insbesondere an; M die Regierung dadurch unbedingt die Verpflihtung Übernehmen würde, ein Geseß vorzulegen, das die Kosten in dem angedeuteten Um- fange, das heißt in dem von dem: Kommissionsvorschlage angedeuteten Um- Hoe überwiese; dabei schien es mir, als ob der Herr Vorredner über

iesen Kommissionsvorschlag in seinen Aeußerungen bereits wesentlich hinaus8gegangen wäre. Der Herr Referent hat eine nähere Erläute- rung zu diesem Paragraphen nicht gegeben. Jh will nit leugnen, daß mir eine solche gerade bei diejem Paragraphen besonders will- kommen gewesen wäre und beinahe geradezu unentbehrlich erscheint. Verzeihen Sie, meine Herren; wenn ich äußere, des der Inhalt des Kommissionsvorschlags im §. 67 auf mich den - Eindruck macht, als wenn cin Wechsel ausgestellt würde, bei dem der Zeit-

punft der Zahlung unbekannt wäre; bei dem der Betrag der Zahlung

unbekannt wäre und bei dem auch noch zweifelhaft wäre, wer eigent- lich der Zahblungsempfänger _sein soll. Diese Verpflichtung ist nun allerdings etwas sehr unbestimmten Jnhalts, und es möchte der

Sag 1613

Staatsregierung beim besten Willen {wer fallen, einer so artikulirterr Verpflichtung vollständi E EEN? ih würde vielmehr befürch- ten; daß; was auch in Zukunst geschehen möchte, bald die eine, bald die andere Seite des Hauses sih darüber beklagen möchte, daß die Staatsregierung den übernommenen Verpflichtungen nicht nachge- fommen wäre. Wenn ich mich an den Wortlaut des Vorschlags halte, wenn i in's Auge fasse, daß der hier angedeutete Gedanke darauf beruht; daß die fünftige Organisation der Kreisverwaltung eine Menge Sto pgesytjte in die Hände nehmen möchte; daß dadur bei den Staatsbehörden das bisber vorhandene Personal verringert werden könnte, also ansehnliche Ersparnisse eintreten möchten; und daß diese Ersparuisse, - anstatt sie den allgemeinen Staatsfonds zu Gute gehen zu lassen, den Kommunalverbänden überwiesen werden möchten, so würde offenbar dieser Gedanke mit- demjenigen Vorschlage; den ja die Staatsregierung ihrerseits {on ursprünglih gemacht hat, in cinem sehr nahen fausalen Barmen stehen. Es scheint mir un- weifelhaft zu fein, daß für die Staatsregierung ein erhebliches

edenfen nicht obwalten könnte, eine dahin gerichtete Ver- pflichtung zu übernehmen. Wenn es die Meinung ist hierüber hinaus- zugehen; wenn es die Meinung ist, mehr oder weniger große Fonds ich würde in diesem Augenblick ja nicht cinmal im Stande éin; au nur zu errathen;, was damit gemeint is, wenn es die Meinung wäre, mehr oder weniger große Fonds in Anspruch zu nehmen, dann würde wohl diese eas zusammenfallen mit der Frage, die in diesem“ Hause ja schon mehrfah erörtert worden iste ob _- nicht den Don: Provinzialfonds zu überweisen seien. Jn Bezug auf diese gencrelle Frage hat mein Kollege, der Hes Minister des Innern, vor ciniger Zeit Anlaß genommen, die

nsihten der Staatsregierung hier ausführlich darzulegen. Es is das geschehen in der Sißung vom 9. Januar d. J., und es wird ja noch wohl in Aller Erinnerung sein, în welhem Sinne er sich da- mals aus8gesprochen hatte. Jh würde von meinem Standpunkte aus nur hinzufügen können, daß meiner Ueberzeugung nach die Staats- Pen in der Lage sein wird, dem erwünschten Zustande- ominen der organischen Geseße, die wir für unser Land in's Auge vi haben zunächst also die Kreisordnung auch mit den

inanzen des Landes, ea es von allen Seiten gewünscht und von der Regierung als entsprechend anerkannt wird, zu Hülfe zu fommen. Wir erfreuen uns gegenwärtig, Gott sei Dank, einer günstigen Fi- nanzlage, die den Staat in die Lage bringt, für die von der Landes- vertretung und von der Regierung übereinstimmend gewünschten Zwecke kräftig die Mittel zu bieten.

: Landwirtbscbaft.

Berlin, 20. März. Das Landes-Oekonomie-Kollégiunm

D bei seiner weiteren Berathung der Frage wegen Hebung der ferdezuht den Antrag der Kommission : e ersopus der Pferde-- ucht-Bereine, wo solche, aus landwirthschaftlichen Vereinen gebildet, ch lediglich der Förderung der Landes-Pferdezucht mit allen Mitteln und Kräften gewidmet habench,; debattirt und dabei den Antrag des Geheimen Regierungs - Raths von Salviati: »über den: Antra al® nach Lage der Verhältnisse gegenstandlos zur Tage8ordnung hinweg- zugehen« angènommru. Der Kommissionsantrag: »Verwendung von Prämktenj vorzug8weise auf die heranwachsenden bildungsfähigen Generationen, die Mutterstuten der Zukunft« wurde; nachdem auf Antrag des Herrn von Schorlemerx die Worte: »die Mutterstuten der Zukunft« gestrichen waren, genehmigt, ebenso der Antrag des Centralaus\chusses der Königlichen landwirthschaftlichen Phar zu Celle: »erhebliche Bei- hülfen zur Prämiirung von ¿jährigen vai und von Zuchtfüllen

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Der Antrag der Kommis »den Herrn Minister

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u bewilligen.« für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zu ersuchen , dahin zu

wirken; und sich bei dem Herrn Reichs-Kriegs-Minister dafür zu ver- wenden, daß beim Ankauf der Armeeremonten der Durchschnittspreis angemessen erhöht werde«, fand seine Erledigung durch Annahme des olgenden Antrags des Grafen von Winßingerode: »Jn Erwägung; der Herr Kriegs - Minister am besten in der Lage ist; zu ermessen, ob die Erzeugung von Remonien wirklich abnimmt und dann selbst zur Erhöhung der Ankaufspreise schreiten muß, über den Kommissionsantrag zur Tage8ordnung überzugehen.«— Neben dem Kom- missions-Antrag: »den Herrn Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zu bitten, für die Prämiirung von Hengsten in den Händen von Privaten, welche die Qualifikation eines Landbeschälers haben und zum Decken öffentlih ausgeboten werden, einen angemesse- nen Fonds durch Erhöhung des allgemeinen Prämienfonds auf den Etat bringen zu wollen,« wurde der Antrag des Central-Aus\chusses der Königlichen landwirthschaftlichen Gescl[schaft zu Celle: »Beihülfen zur Prämiirung von 53- und 2zjährigen Hengstfüllen zu bewilligen, und soweit die gegenwärtig zu solchen Zwecken zur Verfügung stehen- den Geldmittel cine solche Mehr-, beziehungsweise Neubewilligung nicht gestatten sollten, dic geeigneten Schritte zu thun, um entsprechen- dere größere Geldmittel für diese Zwecke bewilligt zu erhaltene zur Debatte gestellt. Zu dem Kommissionsantrag stellte Herr von Na- thusius-Königsborn das Amendement, die Worte »die Qualifikation eines Landbeschälers haben und« zu streichen. Jn dieser amcndirten Fassung wurde der Kommissionsantrag und ebenfalls der Antrag des Centralaus\{chusses der Königlichen landwirthschaftlichen Gesellschaft zu Celle angenommen. Auch fand der Kommissionsantrag: »Den Herrn Minister für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten zu ersuchen, die bereits in Quedlinburg bestehende und andere fi etwa bildende Fahr- \{ulen zur Dressur von Wagen- und Reitpferden , sowie zur sah- ewäßen Ausbildung von Kutschern; Reitfknechten und Stallwärtern, obald sie sich in 1hrer Thätigkeit bewährt haben, auf eine an- gemessene Weise zu unterstühen« die Zustimmung des Kollegiums, nachdem der Herr Minister für die landwirtbschaftlichen Angelegen- heiten seiner Bereitwilligkeit Ausdruck gegeben hatte, die Anstalt in