1872 / 70 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Mar 1872 18:00:01 GMT) scan diff

1636 O 1637 auch wenn dies Amendement angenommen werdcn sollte, nach wie | Ihre Kommission diese Bestimmung traf, hat sie allerdings F nod nicht in der Lage; zu übersehen; wie sich in dieser Hinsicht die die Herren Gebrüder Schickler (Gertraudtenstraße Nr. 16); vor befugt scin müssen; Kommissarien zur Ueberwachung der Polizei- | praftish dic Sache wieder in Ordnung gebracht; denn wic die Kerhältnisse in den 1 ciden Westprovinzen gestalten werden Es wird und verwaltung der Städte zu cutsenden Und speziell sich der Landräthe statistische Nachweisung ergiebt, ist die Zahl der Stimmen und das Wja, wenn die Kreisordnung für die östlichen Provinzen zu Stande | Herr F. W. Krause (Leipzigerstraße Nr. 45). als solcher Kommissarien zU bedienen. . Meine Herren! Wenn dies Stimmyverhältniß. in dem Wahlverbande er größeren Grundbesißer M getommen sein wird, auch dae übergegangen werden müssen y cine Das Kuratorium der Kaiserin Augusta-Stiftung. aber der Fall is, dann, meine ich, liegt in der That keine Veran- nach Ausfcheidung der weniger als 75 Thlr. steuernden Grundbesißer eform der Kreisverfassung für die beiden Westprovinzen porzu- Gameét Moe! le, lassung vor, an dem gescblich bestchenden Zustande etwas zu | in der bei Weitem größten Zahl von Kreisen ein nit unangemessenes. neomen, und es, fann feinem Bedenken unterliegen; meine Herren, daß Geheimer Ober-F inanz-Rath Geheimer Ober-Finanz-Rath a. D ändern. Die Befugniß der Landräthe die Volizei-Aufsiht über | Allein ih meine doch, daß jene Bestimmung mit dem an die Spiße dieselben Prinzipien, die in der Kreisordnung für die Ostprovinzen UAE “d f d a Ie die Städte zu führen, gründet sich_ auf ie Verordnung. | gestellten Prinzip nicht wohl vereinbar ist, daß sie dieses Prinzip für ur Ge:tung gelangt, sind, auch in der Kreis8ordnung der nd. Prâsident. vom 15. April 815. Der §. 33 dicser Verordnung lautet: »Die | cine größere Anzahl von Kreisen geradezu außer Anwendung seßt. heiden westlichen Provinzen werden zur Anwendung gebracht / Organc, deren sich die Abtheilung des Jnnern der Regierung, also | Die Komumissionsbescblüsse verdienen allerdings in ciner Bezichung werden mussen. Wie mir nun von cinem Mitgliede des Hohen Statut der Kaiserin Augusta-Stiftung. die Landes-Polizcibehördes zur Vollzichung ihrer Verfügungen bedient, | den Vorzug vor der Regierungsvorlage, indem sie mehr individuali- Zguses aus einer jener Provinzen mitgetheilt worden ist, wird voraus- C 1. Die Kaiserin Augusta-Stiftung sicht unter dem sind dic Landräthe.« §. 34. »Jeder Kreis hat cinen Landrath.« §. 36. | sircn, indem sie die Grenze zwischen dem größeren und dem kleineren ihtlih die Zahl der Gewerbtreibenden der Klasse A. 1 in der über- | Protektorat Ihrer Majestät der Deutschen Kaiserin, Königin von »Solche Ortschaften die in den Grenzen cincs Kreiscs liegen, sind der | Grundbesiße zu einer beweglichen machen. Die Regierungs8vorlage wiegenden Mehrzahl der Kreise Westfalcns und der Rheinprovinz eine | gzreußen. landräthlichen Aufsicht unterworfen.« Hieraus ergiebt ih flar, daß | {reibt für den großen Grundbesiß cinen auf alle Kreise alcithmkbià gußerordentlich bedeutende sein, und cs wird die Gefahr nahe liegen; "9 Die Kaiserin Augusta-Stiftung if eine im An- der Landrath schon nach der Lage der gegenwärtigen Geseßgebung cine | anwendbaren Minimalsteuersaß von 1 00 Thlrn. for, wogegen die daß die Kategorie der-Grundbesißer von der Kategorie der Gewerbé- | {Y[uß an den Kaiserin Augusta - Vercin für deutsche Töchter, zur Aufsicht über die Städte nur als ständiger Kommissarius der Regie- Kommissionsvorschläge gestatten, für die cinzelnen Kreise den Minimal- treibenden an Zahl weit übertroffen werden wird. ITuwiefern es aber Förderung seiner Aufgaben, gegründete Bildungs - und Erziehungs- rung ausüben darf, und ih meine, diese Befugniß dürfte dem Land- | saß zwischen 1000 und 750 Thlrn. festzustellen, und cs läßt fi den berechtigten Interessen des größeren Grundbesißes einerseits. Und | Anstalt für deutsche Töchter. In die Stiftung iverden vorzugsweise rathe auch fernerhin unbedenklich zu belassen cin; die Aufsichtsführung | in der That nicht lcugnen, daß der in der Regierungsvorlage vorge- der Gewerbtreibenden Jener beiden Provinzen andererseits entspricht, aufgenommen: die Töchter von deutschen Offizieren, Militär beamten, der Landräthe über die Polizeiangelegenheiten der Städke gestattet g Saß von 1000 Thlrn. für cinige Provinzen oder wenigstens cin solches Verhältniß zu schaffen, äßt sich zur Zeit noch nicht beur. | Militär-Geistlichen, Aerzten und ihnen gleich zu, stellenden Vertretern - keineswegs eine instanzmäßige Entscheidung in Polizciangelegenheiten. | fUr Cine Anzabl von Kreisen ciniger Provinzen zu hoh egriffen scin theilen. Ih habe aber nicht unterlassen wollen, Jhre Aufmerksamkcit | des rothen Kreuzes, welche in dem leßten Kriege gegen Frankrei - Oer Landrath hat nur in Polizeiangelegenheiten die geeignete | mag, und daß es sich empfchlen wird, denselben auf S0 oder 750 . M auf diesen Punkt hinzulenfen, um damit meine Bitte, daß Sie jedeng | gefallen oder in Folge der in demselben erlittenen Verwundungen Anregung zu geben, zu vermitteln; auch wohl vorläufige Anordnun- | Thaler herunterzuschen. Es haben dies au bereits die Herren von" E nicht unter den Mittelsaß der Klasse A. 1 bei der Bestimmung | und Beschädigungen, oder in Folge von Krankheiten gestorben sind. gen zu treffen; er hat mit cinem Worte die Aussicht zu üben, aber | Denzin und von Mallinckrodt gefühlt und deshalb Anträge cinge- es Wahlrechts. der Gewerbetreibenden heruntergehen möchten; noch Soweit es der Naum gestattet, können ferner aufgenommen feine matericlle instanzenmäßige Entscheidungen in Polizeiangelegen- | bracht, die dahin zielen, den zukünftigen Provinzialvertretungen die näher zu motiviren. werden : die Töchter aller deutschen Offiziere, Militär- und Civilärzte, heiten zu erlassen. ; Besugniß beizulegen, den Saß des Grundsteuer-Reinertrages von 1000 : welche an d-m Kriege gegen Frankreich Theil genommen haben, sowie Es i aber noch cin anderer Gesichtspunkt der bei dieser Frage | auf 750 Thlr. bezichungsweise 500 Thlr. herunterzuseßen. Die Re- aa die Töchter der in früheren Kriegen gefallenen oder gestorbenen Offi- in Betracht gezogen werden muy und der au, wenn ih richtig ver- | gierung glaubt, daß auf diescm Wege die Sache die angemessenste ziere und Militärärzte. V standen habe, bereits von dem Herrn Berichterstatter angedeutet wor- egelung finden wird. Ich wiederhole deswegen meine Bitte, der j Sind in späterer Zeit verwaiste Töchter der vorbezeichneten Kate- den ist. Nach §. 129 der Beschlüsse Ihrer Kommission soll dem Kreis- Regierungsvorlage mit Jenen Amendements Jhre Zustimmung zu Die Kaiserin Augusta-Stiftung. gorien niht mehr vorhanden; o treten an deren Stelle die Töchter aussusse die instanzenmäßige Entscheidung {n einer großen Zahl | ertheilen. _ / von verdienten Offizieren; Militärärzten, Militärgeistlichen, sowie polizeilicher Angelegenheiten sowohl des platten Landes- als auch der Was das Amendement des Herrn Dr. Virchow betrifft, meine Berlin, 16. März 1872. von Militär- und Civilbeamten. , G Städte übertragen werden. Es werden demselben dort wichtige Ent- | Herren, so beabsichtigt dassclbe den von der Kommission vorgeschlage- s Monat ch dem Beginn des Krieges Die vorbezeichneten Zöglinge erhalten die auf Kosten der Stif- cheidungsbefugnisse in Bezug auf wegc-/ wasser-, gewerbe-, bau- und | uen Minimal-Saß von 75 Thlr. auf 50 Tblr. zu ermäßigen. Der Schon in en Frsien onaten na Le 2 R Kais g tung zu errichtenden ganzen e halben Freistellen. Bei Bescbung eucrpolizeiliche Angelegenheiten, in Bezug au Ansiedclungs- und | Herr Abg., der eben gesprochen haf, hat dics Amendement näher mo- gegen Frankreich würde von Jhrer Majestät der Kal erin | gieser Freistellen Felangen die Bewerbungen in der vorstehend ange- andere polizeiliche Angelegenhciten AOTTCaneR? der Kreisaus\{uß hat | tivirt, namentlich mit Hinweis auf sächsische Zustände. Ih möchte und Königin der hochherzige, Gedanke angeregt, den auf dem | gebenen Reihefo ge zur Berücksichtigung. | A in allen diesen Angelegenheiten zu entscheiden, nicht allein soweit sie | den geehrten Herrn bitten, die ihm vorliegende neueste statistische Nah- | Felde der Ehre gebliebencn, oder in Folge desselben gestorbenen Außerdem wird auch anderen Zöglingen die Aufnahme in die das platte Land, sondern auch soweit sie die Städte betreffen. Wenn weisung cinzuschen und daraus zu entnehmen, wte gerade in einer ilitärbeamten, Geistlichen und Aerzten, sowie den | Stiftung gegen Zahlung cines von dem Kuratorium der Stistung Sie nun das Amendement Miquél annehmen, zu welchem eigen- | größeren Anzahl von sächsischen Kreisen dic Zahl der dem Wahl- h des rothen Kreuzes den Dank | festzuseßenden Kost- und Erziehungsgeldes gestattet. i A thümlichen Zustande kommen Sie? Durch den §. 129 entzichen Sie | verbande der großen Brande ente angehörigen Wakhlberechtigten nah i ati daß für die vaterlos “3 Die Zahl der aufzunehmenden Zöglinge wird vorläufig in den wichtigsten polizeilichen Angelegenheiten der Städte der Regic- | den Kommissionsvorschlägen, aljo bei einem Minimalsaß von 75 Thlrn. j ewordenen ung einer oder mehrerer Er- | auf ünfzig festgeseßt.

runa ihre bisherigen Entschcidungsbefugnisse und übertragen dieselben | {on eine außerordentlih große ist und daß selbstverständlich diese g ; ; ; L s Kie C0 In der Regel werden die Zöglinge nicht vor vollendetem E LeN Kreisaus\chuß; dagegen geben Sie der Regierung das mindere | Zahl sicch noch bedeutend erhöhen würde; wenn man den Saß pen n Sh Gex Werte griore, wn He ile Am: 10. dad nit nach vollendetem 13. Vebensiahre aufgenommen und Recht; was bisher die Landräthe gehabt haben, Sie geben ihnen die | von 75 auf 50 herabseßen wollte. Jh habe das statistische ie vaterlojen Söhne dur Ka ( nicht vor erfolgter Einsegnung enilase : n v voiualidn üter de Wobn dean, | inen wie U den Daneben er grobe Simtiesin Y - Lp f H eg teterMunte s tee B Ein fruhere By eren Aufnahne Serien Eine unf oute c J M a) S a : 25 i d 1 ; ona l ( e b i ; s der in der That nicht gerechtfertigt ist; es wird die Bezirksregicrung angehöri en Wahlbercchtigten bei ciner Herabseßung des Saßes von M} 5, Februar 1871 cine Anzahl achtbarer Männer zu einer | willige Entlassung kann mit Genchmigung des Kuratoriums zu jeder eda A pri d Rel ierun it en hend A E andert E Seabicen 1D T ne Versammlung pad eug Morrv d U D Be 7A Beit angeorane, ee linge erhalten in der Stiftung Er ichung eint. Ganz natur emäß Pagegeti lassen sich die Bestimmun- Das größte Bedenken gegen das Amendement des Herrn Dr. Königin bele aen pre D O erilichten. Auf- und interrit Kleidung; Nahrung; Wohnung; Heizung Und Beleuch- gen des §. 129 mit den Bestimmungen des §. 74 der Regie- | Virchow aber licgt darin; daß Sie dadurch viele MWabhlverbände der fand seinen U L erein, M or General-Versammlung vom tung, ärztliche Behandlung und Medizin, sowie Aufwartung. O vereinigen: der Krci8aus\{uß trifft die instanzmäßige Landgemeinden geradezu zerstören würden; es würde, wenn die Mi- ruf, woraus iy 271 fon stituirte und beschloß Ihre Majestät | . 6, Die Stiftung oll als Ersaß häuslicher Erzichung die Zög Engen in den PoiiteeUngalegenelen dee Se nue | 1 vielen Hhlen Pas Kerhdmiß eintreten, daß viel, der Bam 5 September 1571 fonsituinte und e Oh ne das von | Ife, lh 'Gemlthe 1p des Geises ouf regie Gnmdlae ver Landrath a orsißender de cisau e cselben überwa ) / d uern i l rafters, des Ge C ‘reli i s die geeignete Anregung gicbt und, soweit nöthig, auch vorläufige An- ciner Gemeinde zum Wahlverbande der großen Grundbcsißer gchören M ihm cinstimmig angenonmunene Statut zu genugen das bereiten und mit den Kenntnissen und Fertigkeiten gean E welche ordnungen trifft. Jch sollte meinen, daß das System der Regierungs®- und nur !/z in dem Wahlverbande der Landgemeinden verbleiben, und Protektorat zu übernehmen und zu gestatten , der BDereln | sie befähigt, sowohl die Anforderungen es auses und der Familie vorlage cin klares und fonscquentes ist, welches den Vorzug verdient | daß dieses cine Drittel die Wahlmännerwahl, wie die Kommission Ihrer Majestät Namen führen könne. Dieser Bitte ist, nach- | zu erfüllen, als auch den Ansprüchen, welche das Leben in verschiede-

vor den beiden Amendements der Herren Abgg. von Kardorff und | vorschlägt, vorzunehmen haben würde. ; 0 Mattes : d König seine Zustimmung | ner Weise an sic stellen kann, zu_ genügen. Ó e Migquél. 6 Jch glaube, wenn man cine naturgemäße Vertretung der Land- T Seine Mate theilen necubt R huï richt E g. 7. Das Bermêgen der Stiftung bestcht aus dén freiwilligen

Ih muß, was speziell das Amendement des Herrn Abg. von gemeinden will, dann darf man cine so große Anzahl ihrer Mitglicder prochen w Arbe Beiträgen; welche dersclben von der Hohen Beschüperin,_ Pezichung®- Kardorff betrifft, sagen - daß gegen die Annahme desselben auf den | nicht aus ihrem Schooße herausnchmen und sie dem Wabhlverbande p aps Cieierd ¿ù vaterlosen Töchter der vorerwähnten weise von dem Kaiscyin Augusta Deein f ee 220 zuge- ersten Anblick zwar weniger Bedenken obzuwalten seinen; als gegen | der größeren Grundbesißer überweisen. Es wird an sich fein Beden- Ur j A in cine Erzichun asanstalt bean- wendet und überwiesen worden find. Dcm ermögen wach A ie das Amendement des Herrn Abg. Migquél, allcin ich glaube, cs wird ken- haben, den cinen oder anderen bäucrlichen Besißer ans der Ge- Kategorie y deren 2 ufnahme L Ge E er Majestät für die Stiftung weiter cingehenden Beiträge und die ctwaigen Ver- durch die Annahme auch dieses Amendemenis in die gegenwärtige meinde auszuscheiden und herübertreten zu lassen in den Wahlverband tragt wird , is in cinem dur die Gnade a ae : waltungs-Ersparnisse hinzu. . ; E i

geseßliche Lage der Verhältnisse nur cine Unklarheit hineingetragen, der größeren Grundbesißer ; aber wenn Sie so weit gehen ; wle der des Kaisers und Königs zur Disposition gestellicn au C g. 8. Die Verwaltung des Stiftungs-Vermögen wird von em And daher möchte ih bei meiner anfänglichen Bitte schen bleiben Herr Abg. Dr. Virchow empfiehlt; daß Sie eine große 4 von in Charlottenburg cine Anstalt errichtet, welche am 9. April | Schapmeister des Kaiserin Augusta-Vereins für deutsche Töchter ge- gleihmäßig Amendement von Kardorff ; wie Amendement Miguél Bauern dem Wahlverbande der größeren Grundbesißer zuweisen, dann; dieses Jahres eröffnet werden soll. führt. Derselbe hat dafür zu sorgen; daß das Vermögen unter Ge-

e laube iy thun Sic ctwas, was wirkli den bestehenden Verhält- ; iferi nebmigung des Kuratoriums verzinsli und sier angelegt wird, s n Gta i y M y Für diese . Anstalt, welche den Maa Eten und über die Verwaltung dem I torium allzährlih Rechnung zu

iSfussion ü igt entspre i ï i ift ein besonderes Kura- j

Jn der Diskussion über §. 83 und die Amendements nen E den zwciten Absaß des Amendements Virchow betri Augusta-Stiftung« führen wird, ist ein besonderes KUTx E ung dem Ku Er lepferen die Decharge v. Mallîinckrodt, v. Denzin und Dr. Virchow, erklärte derselbe airitnit fich Prrsetbe V ichfalls nitt Zut Hive, j O A torium, bestehend aus dem von Jhrer Kaiserlichen und Könlg- Leg 0e ches nach erfolgter P e g i

9. Die Unterhqjtung der Stiftung erfolgt aus den Zinsen

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Regierungs-Kommissar: cinmal durch das Geseß einer gewissen Kategorie von Grundbesißern lichen Majestät ernannten Geheimen Ober- Finanzrath un

Meine Herren! Jh möchte mir erlauben, Ihnen im Namen der | cin Wahlrecht eingeräumt ist+ fo würde cs meines Dafürhaltens si Präsidenten Gamet und dem von dem Verwaltungs8rathe des | ges Stiftungs-Vermögens, den eingehenden Kost- und Erzichungs- Staatsregierung die Annahme der Regierungsvorlage, eventuell mit | nicht rechtfertigen lassen; der Provinzialvertretung die Befugniß bci- Kaiserin Augusta-Vereins gewä lten Geheimen Ober- eldern, sowie den ihr für diesen Jweck zusließenden Quschüsjen, Bei- dem Amendement des Herrn von Mallinckrodt oder demjenigen des Herrn | zulegen; dieser Kategoric das Wahlrecht wieder zu entzichen; und dies Finanzrath a. D. M ooelle gebildet worden. i Liägei und Geschenken. : i

v. Denzin zu empfehlen. Jh laube; meine Herren, daß das Prinzip, würde nah dem Amendement geschehen können. Das von dem Kuratorium entworfene Statut der Stüif- g. 10. So weit die Geldmittel der Stiftung es gestatten; sollen

welches den KommissionsbeshlÜssen u Grunde liegt, nach Ausweis Es sollen dana dem Wahlverbande der größeren Grundbesißer tung hat unter dem 94, Februar d. J. die Genchmigung Jhrer in derselben ganze und halbe Freistellen errichtet weren; welche aus-

s : è ee ; O a8 ; i ail ; T A em boa i teklih im §. 3weisen Aufnahme in die Stif- D ante e Pa ada Em Bee | S fun andi L lo ton de Prveim aren Y ad und die niet den Kglase (bir dee Ste | [9e bneten Lé: und. jn Ermangelung det ten f

lle jedo der Provinzialvertretung e j ung bezeichneten Töchter und in Erman elung dersclben für die hül's- er größeren ländlichen Grundbesißer alle dicjenigen angehören sollen, | die Befugniß jevannt werden, diescn Minimalsaß heraufzuscßen von tung durch die A Hn e Ed e Personen bedürftigen Töchter von verdienten Offizieren P. ilitär J Geisilihen, welche die erste Hälfte der Grunde und Gebäudesteuer zahlen. Nun, meine | 50 auf 75 Thlr.1 also mit andern Worten, der Provinzialvertretun Ordre von demselben Tage ?l : -Militär-Aerzter, sowie von Militär- und ivi A camten 4 immt A Herren, aus der Ihnen vorliegenden Nachweisung ergiebt sich, daß inciner | die Befugniß beigelegt werden, diejenigen Grundbesiber zwischen verlichen worden. ; : ; meinñütig zu §11. Privatpersonen, Verein“, Karpore ea S An ien nicht geringen Zahl von Kreisen die erste Hälfte der Grund- und Gebäude» . und 75 Thlr. Grundsteuer, welche bis dahin thr Wahlrecht ausgcübt Um die Stiftung 1n weiteren Kreisen ge nußig # Stiftung Fr-isteien durch eine einmalige E T 8 Ü d für steuer hinabreicht bis zu 10, & 7 und 5 Thlr. Der Herr Berichterstatter | haben, von diesem Wahlrecht wieder auszuschließen. machen, is} in dem Statut nachgelassen worden, daß in dieselbe | Die Dotation i eine ganze Freistelle ist a Sie Süfter L hat meines Erachtens bereits mit Recht hervor ehoben, daß man un- _Jch erlaube mir nun noch mit cinigen Worten auf den Kom- auch Pensionärinnen gegen Zahlung eines Kost- und Erzie- | eine halbe Freistelle auf 300) Thaler festgescb cid ie G E möglich cinen Käthner oder fleinen Grundbesißer , der nur 7 oder mission8vorschlag wegen der Gewerbtreibenden und der Bergwerîi®- hungsgeldes a genommen werden fönnen. | : __| stelle hai en das Rechh r E Us Fol G ofen fié Kin 8 Thlr. Grund - und Gebäudesteuer entrichtet zur Kategorie des besißer cinzugehen. ; E j Án einmaligen Beiträgen für die Stiflung {ind bis | Zöglinge zu bezeichnen, deren In B tiftun E A en Clacmdinth großen Grundbesißes rechnen fann. Es hat aber nach meincm Dafür- Wie \ich aus den vorliegenden Nachweisungen ergicbt, is die er Summe 157 000 Thaler eingegangen , welche | wegen Aufnahme der Zöglinge in die Dil g ergch g

halten immer etwas Bedenkliches, ein Prinzip an die Spiße zu stellen | Zahl der Gewerbtreibenden, der Steuerklasse A. 1 in den östlichen jeßt in runder S qt ; _| B ftimmungcn genügen. , i G I :

und dasselbe nicht konsequent zur Durchführung zu bringen. Weil Provinzen eine verhältnißmäßig gerung; und nur wenige insoweit, als sie nichi zu den Einrichtungen h E Die für _ gestiftete Freistellen eingezah!ten Kapitalien Aqiiden aber Jhre Kommission von vornherein der Ansicht war; daß die sircnge | Kreise sind c& in denen derartige Gewerbtreibende auf dem platten Anstalt erforderlich, zin8bar angel€g 6 B en vetteenbet dauernd der Kaiserin Augusta-Stif, uUng/ fr en dem Vermögen Dur(führung des von ihr acceptirten Prinzips zu großen Mißver- | Lande in größerer Zahl vorhanden sind. Da hiernach der größere zur Dotirung von ganzen und halben Freisielle1 derselben hinzu und dürfen nicht angegriffen werden. A hältnissen führen würde; hat sie es für nothwendig erachtet, wenn Grundbesiß dur die Sve cines besonderen Wahlrechts an die werden soll. E A . 12, Wer derx Kaiserin Augusta-Stif ung R F an a ich so sagen darf ; ein Sicherheitsventil na unten hin anzubringen | Gewerbtreibenden der Steucrklasse A 1. in seinen bercchtigien Interessen Qur Annahme weiterer Beiträge sind bereit: von 1000 Thalern oder einen 16 ven as von : E Qn und vorzuschreiben , daß alle diejenigen Grundbesißer , welche nicht | nicht verleßt wird, so wird auch die Regierung gegen die Beilegung cincs die deutsche Bank (Französische Straße Nr. 21); zuwendet; hat das Recht, vaterlose ckchter, wc N na Y M au

wenigstens 75 Thlr. Grund- und Gebäudesteuer entrichten; dem Wabhl- | solchen Wahlrechts an dic gedachten Gewerbtreibenden feinen Widerspru die Herren Me ndelssohn u. Comp. (Jägerstraße Nr. 51); Fürsorge der Stiftung Anspruch haben; zur Der sichtigung zu

verbande der größeren Grundbesißer nicht angchören sollen. Indem erheben können. Mcine Haren! Die Regierung ist aber augenblicklich

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