1872 / 71 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Mar 1872 18:00:01 GMT) scan diff

R e R LIEES

die Haltung der Linken diesem Anerbieten gegenüber is bisher noch nichts Genaues bekannt.

Belgien. Brüssel, 21. März. Der Senat begann gestern die Berathung des Etats für das Justiz-Ministerium. Die Repräsentantenkammer bewilligte gestern mehrere Kredite und seßte dann die Berathung über den code

de commerce fort. Großbritannien und Jrland. London, 20. März.

Unter dem Vorsiß Ihrer Majestät der Königin fand gestern auf Windsor cin abei er Rath stalt. Vor dem Conseil wurde der Königin der Gesandte der Republik Bolivia vorgestellt , der jein Be Leattidets T A Überreichte. Hier- auf empfing Jhre Majestät Lord Northbrook, der anläßlich seiner Ernennung zum General - Gouverneur von Indien der Königin seine Huldigung darbrachte. Während des Conseils, bei dem außer der Königin der Marquis von Ripon (Prâ-

sident des Staatsrathes), Vis8cormnt Sydney (Oberst-Kämmerer)

und der Marine - Minister Goeschen zugegen waren ; wurden

Lord Richard Gro8venor, der neue E Boie G Lord Pol-

timore , der neue Schaßmeister des Ho es , sowie General Sir William Knollys als Mitglieder des geheimen Raths vereidigt, worauf dieselben an der Sißung Theil nahmen. i Die verwittwete Herzogin von Cambridge is gestern aus Deutschland nah Cambridge-Cottage, Kew, zurü-

fehrt. | E He 91. März. Im Unterhause erklärte auf eine An-

rage Cochrane’s Gladstone, dem auswärtigen Amte sei keine os e der französischen Regierung in Betreff der JInternatio- nale zugegangen.

ankreich. Paris, 20. März. Das »Bien Public«, das Bee behauptete , daß O gegen die Presse keines- weas vertagt werden würde, spricht sich heute dahin aus, daß dasselbe erst nah den Ferien, die am 28. ihren Anfan nehmen , zur Verhandlung komme, damit die Diskussion de Budgets beendet werden könne. Die römischen Petitionen

sollen ebenfalls erst nach Ostern zur Diskussion kommen. Die

Rlerifalen wollen fedoch beantragen , daß die Kammer von Charfreitag bis Ostermontag einbegriffen ihre S sus- pendirt und die Ferien erst am 8. April ihren nfang neh- men, so daß fie noch die römischen Petitionen vornehmen kann.

91. März. (W. T. B.) In der lehten Sißzung der Kommission der Nationalversammlung zur Be- rathung der Postkonvention mit dem Deutschen Reiche war- der Generalpostdirektor anwesend. Derselbe wies die Unmöglichkeit nach, daß Frankreich den bisherigen internen Tarif unverän- dert aufrecht e Das Deutsche Reih würde übrigens dem neuen Uebereinkommen zufolge eine geringere Einnahme haben als Frankreich. Der Minister des Aeußern betonte, daß der vorgeschlagene VertragS8entwurf I oder auf den Abschluß einer Postkonvention mit dem Deutschen Reiche ver- zichtet werden müsse. '

Vexsailles, 21. März. Jn der Nationalversamm- lung legte der Finanz-Minister Goulard eine Zusaßkonvention um deutsch-franzöfishen Postvertrage vor, bezüglich deren die

ringlichkeit beschlossen wurde. Das Kriegsgericht hat in der Untersuhung wegen

Niedermeßelung von Gensd’armen in der Rue Haxo während |

der Herrschaft der Kommune 7 Angeklagie zum ode, 3 zur Deportation nah einem befestigten Plaße, 7 zu lebensläng- liher Qwoang8arbeit, die Uebrigen zu geringeren Strafen ver- urtheilt. i

Italien. Rom, 21. März. Ein Dekret der Regie- rung verordnet, daß die dem heiligen Stuhle zugestandene fortdauernde Rente im Betrage von 3,225,000 Frcs. mit _Zins-

enuß vom 1. Januar 1871 ab abgesondert ins große Schuld- uh einzutragen sei. Dieselbe ist von allen Abgaben befreit.

Die Deputirtenkammer votirte unter Zustimmung der Regierung mit 229 gegen 170 Stimmen eine Tagesordnung, zufolge deren die Kammer die politische Haltung der Regierun nah den von derselben abgegebenen Erklärungen billigt un auf G Spezialberathung des Finanzgeseßzes einzugehen be-

ließt. l

M f Verlaufe der Budgetdebatte ergriff der Minister- E Lanza das Wort, um die Mögli keit zu konstatiren,

in Rom zwei Gewalten nebeneinander bestehen können. Bezüglich der Vorlage eines Gesehentwurfs über die religiösen Körperschaften betonte der Minister, man müsse es dem Mi- nisterium überlassen, die Opportunität solcher Vorlagen zu be- a ehe zumal diese Frage eine besonders ruhige Prüfung erheische.

(W. T. B.) Der Deutsche Botschafter Graf Arnim überreichte heute dem Papste sein Abberufungsschreiben.

Dánemark. Kopenhagen, 21. März. Die ARN- denten des Reichstages theilten heute offiziell mit, daß i Schluß B Reichstages Sonnabend, den 23. d. M. stattfin- den wird.

Landtags - Angelegenheiten.

Berlin, 22. März. In der gestrigen Sihung des Hau- ses der Abgeordneten antwortete der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg auf die Interpellation des Abg. von Schorlemer-Alst : e a

Herr Präsident! Die Interpellation ist mir vom Präsidium des Staats-Ministeriums erst eîne halbe Stunde vor der Sißung über- sendet worden Wüßte ih eiwas über den Zusammenhang der darin berührten Thatsachen, so würde ih keinen Anstand nehmen, die Jn- terpellation sofort zu beantworten; es is mir aber über die Art und Weise, wie dieser Brief in die Oeffentlichkeit gelangt ist, absolut nichts bekannt. Jh werde deshalb Erkundigungen einziehen, diese Erkundi- gungen werden natürlich einige Zeit verlangen, und ich kann deshalb nicht zusichern; mich über die Interpellation vor dem Ablauf von acht Tagen zu erklären. i : i

In der Diskussion Über die Kreis ordnung nahm zu F. 97 (Vertretung der Landgemeinden) ‘der I e missar Gch.- 24 Rath Persius nah dem Reserenten Abg. v. Rauchhaupt das Wort: ,

Meine Herren! Jch bitte im Namen der Staatsregierung in Ueber- cinstimmung mit der Minorität Jhrer Kommission der Regierungs- vorlage vor dem KormumnianeoiQuus den Vorzug zu geben und die erstere anzunehmen. Wenn die 2 egierungsvorlage die Vertretung der Gemeinden bei der Wahl der Kreistagsabgeordneten nicht in die Hand gewählter Wahlmänner, sondern in_ die Hand der Schulzen oder Schöffen legt, so liegt das Motiv hierfür in den Gedanken, daß diejenigen Männer, zu denen die (emeinde das Vertrauen gezeigt hat, daß sie die engeren fommunalen Angelegenheiten mit Umsicht und Pflichttreue verwalten werden, auch sicherlich

die größeste Garantie “dafür bieten, bei der Vertretung |

und Verwaltung der . Kreis. - Kommunal - Angelegenheiten

die nämlichen Eigenschaften zu bewähren. is zwar behauptet |

worden , daß viele Gemeinden den Wunsch hegten, bei der Wahl der Kreistag8sabgeordneten nicht durch die Schulzen oder Schöffen ver- treten zu werden. Es {eint mir aber, als ob dieser Wunsch nicht in einer ganz flaren Anschauung der Verhältnisse begründet ist. Jh glaube, daß die Gemeinden, die diesen Wunsch haben, nur das gegen-

wärtig bestehende Rechtsverhältniß im Auge haben , wonach die |

Schulzen und Sçhöffen nicht von der Gemeinde gewählt werden, son- dern der Regel fach aus obrigkeitlicher Ernennung hervor chen. Dies egenwärtig bestehende Rechtsverhältniß, meine Herren, \o aber dur bie Bestimmungen der Kreisordnung beseitigt werden. Die Kreis- ordnung überläßt die Wahl der Sen und Schöffen den Gemein- den, welche die Wahl in geheimer Abstimmung vollziehen.

Auch kann nah Ansicht der Staatsregierung aus der Bestätigung |

der Wahl der Gemeinde-Vorsteher ein Bedenken gegen die Funktion derselben als Wahlmänner nicht hergeleitet werden. Denn die Be- stätigung; meine Herren, wenn sie au formell durch den Landrath ausgesprochen wird, is doch materiell an die Zustimmung des Kreis- aus\{chusses gebunden, insofern der Landrath die Bestätigung nicht nah freiem Ermessen, sondern nur unter Zustimmung des Kreisausschusse® versagen darf. Der Kreisausschuß aber ist ein Organ, welches aus der Wahl des Kreistages hervorgeht, also ein kommunales Organ und nicht Staatsbehörde. Jh meine daher, daß in der Bestätigung der Schulzen und Schöffen in der That ein wesentliches Bedenken gegen

die Uebertragung der Funktion der Wahlmänner an dieselben nicht

erblickt werden kann.

Endlich spricht für die Regierungsvorlage die Erwägung, daß der |

born Be Wahlen schon jeßt sehr viele gu und daß es des- halb nicht angemessen erscheint, die Zahl der Wahlen noch zu ver- mehren. Tch fürchte, daß dadurch das Jnteresse für die neu zu \chaf- fenden Institutionen nicht erhöht, sondern nur vermindert werden werde. Aus allen diesen Gründen, meine Herren, bitte ih Sie, die Regierungsvorlage anzunehmen. ; ie

Nach dem Abg. Lasker erklärte der Minister des Jnnern Graf zu Eulenburg:

_ Meine Herren! Jch werde bei dieser Frage auch das Wort er- greifen, weil sie einen Punkt betrifft, auf welchen die Versammlung einen großen Werth legt, die Regierung auch. Den Wunsch, den der R Abg. Lasker bei der Begründung seines Antrages, es bei dem

ommissionsbeschluß bewenden zu lassen, in den Vordergrund stellt, nämlich die Erregung der Theilnahme der Kreisbevölkerung für die Kreisangelegenheiten und in olge essen für die Wahlen, den lasse ich gewiß vollständig gelten, der unsh wird auch von mir getheilt und ih glaube, von der Seite (rechts) des Hauses auh. Allein ob diese Theilnahme auf diesem Wege herbeizuführen ist, oder ob sie ver- {winden würde, wenn dieser Weg ‘nicht beliebt wird, das is do eine andere Frage, eine wesentli praktische Frage, und die möchte ih nicht so bestimmt bejahen, wie es- der Herr Abg. Lasker gethan hat. Zunächst muß ih immer wieder darauf zurückkommen: dic S C von denen der Entwurf jeßt spricht; find andere

Orts\chulzen, als die bisherigen waren; sie sind niht mehr ernannt f--

sie sind gewählt. Nun sehe ih in der That nicht ein, warum nicht in der Idee der ländlichen Bevölkerung, ‘welche an die Wahl eines Schulzen geht, der Gedanke lebendig bleiben soll: er- wird nicht b!os gewählt von uns als Gemeindevorsteher, sondern auch als künftiger Wähler zu den Kreistagen. Wenn es darauf ankämec, könnte ja der Landrath ihnen jede8mal sagen: denkt daran, daß der zu wählende Schulze

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fünftiger Wähler zum Kreistag ist; die Leute würden dann im Be- wußtsein der Sache bleiben. Der Gemeindevorsteher is derjenige, der die Verhältnisse und eige der Gemeinde am besten tennen muß. Wenn die Gemeinde zur Wahl schreitet, so wird sie dieselbe auf denjenigen lenken, dem sie Fähigkeit und Kenntniß der Verwal- tung zutraut ; er ist dann hinterher wirklih auch der geborne Wähler für den Kreistag. i

Wenn der Herr Abg. v. Meyer durch seine Zustimmung zu den Behauptungen des Herrn Abg. Lasker zu erkennen giebt, daß die Orts\chulzen cigentlih auch im Kreistage Organe des Landraths seien; so möchte ih das in Ee Allgemeinheit niht behaupten. Jh weiß aus vielen Kreisen, daß in Be Runa auf Kreistagsbeshlüsse, bei denen cs sich um Geldfragen handelt, die Orts\chulzen cine sehr selbft-

ändige Stellung au dem Landrath gegenüber beroahren, und ich une A ein, warum der BeE Abg. Lasker, der son| Herrn von eyer seine Unterstüßung beruft. l A8

Jch glaube; meine Herren, daß dasjenige, was der Regierungs8- Kommissarius vor mir gesagt hat; durchs{chlagend ist; aber einen Ge- Dun möchte ih noch hervorheben, und das ist derjenige; den ich

n der Kommission hervorgehoben habe. Jch fürchte von diesen Spezialwahlen zu Wahlmännern für den Kreistag eine Agitation in den Gemeinden, die sie von dem Wege abführt, die Kreisversamm- lung zu einer wirklich wieli@astiGen Verjammlung zu machen. Ich fürchte, daß damit ein Weg betreten wird, den der Herr Abg. Lasker selbst für einen falschen hält. Er hat neulich zu meiner großen Beruhigung und zu meiner Genugthuung gesagt: wir - müssen alles Mögliche dazu thun, um von der Kreisvertretung und Provinzialvertretung das S S Element fern zu halten. Jh weiß nicht, ob er dabei den usdruck »wirthschaftlih« gebraucht hat, ih will ihn nur gebrauchen, um den Gegensaß gegen das spezifisch Politische auszudrücken. Jh würde es für ein großes Unglück halten, wenn wir irgend welche Wakhlkörperschaft konstruirten, die den Kreis desjenigen, was ihre Auf- gabe ist, verließe, um zugleich politische Wahlkörperschaft zu werden, und ih fürchte; daß, wenn man von dem bisherigen System der Verwendung der Schulzen zu Wahlmännern für den Kreistag was jeßt ja einen andern Charafter dadur bekommt, daß es gewählte Schulzen sind, abginge, in der Bevölkerung jedesmal die Idee wachgerufen werden würde: Holla, jebt handelt es \sich um ganz be- sondere Angelegenheiten, wer weiß, was auf den nächsten Kreistagen vorkommen wird, jeßt wollen wir uns zusammenthun und einen ganz besonderen Mann wählen, der dem Kreistage das richtige Licht aufsteckt; und dann fällt die Wahl auf Leute, die vielleicht sonst alle möglihen Vorzüge haben, nur nicht gerade diejenigen , die zu wirklichen Vertretern der Bevölkerung auf dem E befähigen. Es isst dies cine Befürchtung j die nicht blos instinktmäßig bei mir auftaucht, sondern die ich häufig von schr bezvanderten Leuten habe aussprechen hören, die au den lebhaften Wunsch haben, daß die Be- völkerung sich an dem Kreistage betheiligen möge, die aber ebenfalls diesen Weg nicht für den richtigen halten. Jh möchte bitten, daß die Herren einen so großen Werth , wie der Herr Abg. Lasker; auf diese age nicht legen. Jh will zu demselben Resultate kommen, wie der err Abg. Lasker, ih will Kreisversammlungen haben, die der wirk- iche Ausdru der Gesinnungen un enz der Bevölkerung sind, ih glaube aber, wir kommen auf dem Wege der Regierung besser dahin, als auf dem Wege des Kommissionsvorschlages. |

Zu G 102 (Wählbarkeit) bemerkte der Regierungs- O TC ech. Regicrungs-Rath Persius nach dem Abg. v. Goltberg :

Meine On Tch möchte im Namen der Staatsregierung mich dem Herrn Vorredner anschließen und Sie bitten, die Regierungs- vorlage anzunehmen. Die Regierungsvorlage findet ihre rflärung in der rartea tian des Gedankens, daß cinerseits das städtische Bür-

s und andererseits die nachbarlichen Verbände der landwirth- chaftlichen Berufsgenossen auf dem relage ihre Vertretung finden jollen. Eine Beschränkung des passiven Wahlrechts hinsichtlich der einzelnen ländlihen Wahlverbände eintreten zu lassen, erschien nicht angezeigt, weil unter diesen eine Verschiedenheit der berechtigten In- teressen im Großen und Ganzen nicht anerkannt werden kann. Diese besonderen Verbände sind nur verschiedene Formen der Vertretung in einer und derselben großen Gruppe. Meine Herren ! Bei der Wichtig- keit, welche Seitens der rechten Seite des Hauses auf die Annahme der Regierungsvorlage s wird, kann ih Namens der Staats- regierung im Interesse es Zustandekommens des Geseßes nur die dringende Bitte an Sie richten, der Regierungsvorlage vor den Kom- missionsbeschlüssen den Vorzug geben zu wollen.

bi Nach dem Abg. Miquél fügte der Minister des Innern inz

U:

Meine Herren! Für iee Wakhlkörperschaften halte ih es auch für theoretisch richtig, dieselben so gut zu fonstruiren als LOSO und ihnen dann zu überlassen; zu wählen; wen fie wollen. Anders liegt die Sache aber doch in Bezug auf wirthschaftliche Versamm- lungen, in Bezug auf Provinzial- und Kreisvertretungen. Schon der Umstand, daß Sie die Wüählerschaft abtheilen nag ewissen Ständen, Interessen, oder wie Sie es sonst nennen wollen, {ließt den Gedanken in si, daß Sie die Versammlung, die aus der Wahl derselben her- vorgeht, als ein Abbild dieser verschiedenen Stände - Interessen

\. w. anschen wollen. Daß die aus den Wählerschasten

U! h hervorgehenden Wahlen die einzelnen Wöählerschaften repräsen- tiren sollen, is der Wille der Beigenans und die Absicht

derjenigen, welche die Geseßgebung in dieser Art Ee Nun muß ih zugeben, daß in Bezug auf die ländlihen Ge- meinden eine Art Mißtrauen die Regierung zu E Vorschlage ge- führt hat, nicht cin politishes Mißtrauen, aber ein finanzielles Miß- trauen, und so sebr wir Alle den Bauer in seinem Patriotismus

ehr selten als Autorität gelten läßt, in diesem Punkte sich auf_

und seinen Leistungen, soweit er denselben nicht entgehen kann; zu chäßen wissen, so großes Mißtrauen, glaube id, haben wir och Alle gegen jede Art Freigebigkeit von seiner Seite. Jemand, der sich außerordentlich für das Zustandekommen dieser Kreisordnung interessirt, hat mir esagt, er lege auf diesen Punkt nach seiner Kenntniß der Verhältnisse einen ganz besonderen Werth; er war der Meinung, die Frage entscheide sih darnach : ob die Kreis- tag8mitglieder Diäten erhalten oder nicht? Bekommen die Kreistags- - mitglieder Diäten, so werden die Bauern Bauern wählen; bekommen sie feine Diäten, so werden sie fih bestimmen lasen; ihre Wahl auf Silber: i Einwohner der Stadt zu richten, in welcher der Kreistag seinen Siß hat. Jch glaube , das ist ein sehr entscheidender Gesichts- unft. Möglich, daß das Resultat anders ist; hat aber die Befürch- tung, welche ih ausgesprochen habe, einige Berechtigung, dann glaube ih, ist es bei der Stimmung j die der Herr T iquél \childert; besser , Sie geben uns in diejem Punkte nah. Sie sagen , für Sie selb| habe er nur einé theoretische Bedeutung. Lassen Sie uns ein recht praktishes Geseß machen!

Qu §. 112, die Kontributions8übershüsse in der Kur- und Neumark Brandenburg betreffend, äußerte der Regierung8- Kommissar, Geh. Regierungs-Rath Persius:

Meine Herren! Jh möchte doch bitten, den §. 95 der Regierungs- Vorlage anzunehmen. Jh glaube y daß, auh wenn der von der Kommission vorgeschlagene Zusaß angenommen wird, es nicht üÜber- flüssig ist, die Bestimmung des §. 95 der Regierungsvorlage beizu- behalten. Denn es können Zweifel darüber bestehen, ob die Kontri- butions - Uebershußfonds in der Kur* und Neumark anzusehen find als Sue des ganzen platten Landes der betreffenden Kreise, und o O demgemäß unter die von der Kommission vorge- \{lagene Bestimmung fallen. Jch glaube, daß ein solches Eigenthums- recht nur wird in Anspruch genommen werden fönnen von den \o- E fontribuablen Wirthen des platten Landes, zu denen die : erg Penn, soweit fie nicht kontribuables Land haben, nicht ge- hören, und daß daher ein Eigenthumsrecht an diesen Ueberschußfonds dem ganzen platten Lande nicht zugesprochen werden fann. Die Regierungsvorlage läßt diese Frage ihrerseits unentschieden, und möchte ih deshalb die Annahme derselben empfehlen.

Zu §§. 125 und 126 (KreiSauss{huß) erllärte derselbe Regierungs-Kommissar nah dem Abg. Lasker:

Meine Herren! enn ih auch das von dem Herrn Abgeordneten v. Denzin zu dem §. 125 gestellte Amendement Namens der Staats- regierung nicht zu befürworten vermag ¡ so befinde ih mich doch in der Lage, Ihnen die Annahme des Amendements, welches derselbe Herr Abgeordnete zu dem §. 126 gestellt hat, zu empfehlen. Jch glaube, ein Bedürfniß, noch besonders vorzuschreiben, wie der Herr Ati von Denzin dies will, daß mindestens die Hälfte der Mitglieder des Kreisaus\{husses aus Angehörigen des platten Landes bestehen müsse, liegt in der That nicht vor; n meine; daf, da der Kreistag wenigstens in der weit überwiegenden Mehrzahl der Kreise zu mindestens 5 aus Abgeordneten des platten Landes bestehen wird, die Majorität des Kreistages es {hon ohnehin in der Hand haben wird , eine genügende Anzahl von Vertretern in den Kreisaus\{uß zu entsenden. Dagegen, meine Herren, scheint es mir allerdings gerechtfertigt, nicht, wie Îhre Kommission vorschlägt, dem Kreistage die DEPBAug Gl eriegen einen Syndikus anzustellen, wenn sich unter den Mitgliedern des Kreisausschusses feine zum höheren Richteramt befähigte Person befindet; es vielmehr dem freien Ermessen desselben zu überlassen, ob er einen Syndikus bestellen will oder nicht. Es ist denn doch der Kostenpunkt bei der Anstellung eines solchen Syndikus schr wohl in Betracht zu ziehen und die Be- deutung desselben niht zu untershäßen. Der Herr Berichterstatter hat zwar hingewiesen auf die zu diefem Behufe aus der Staatskasse den Kreisen zu ane Beihülfe; ich glaube aber, meine Herren, daß diese Beihülfe unter Umständen doch wohl nicht so hoch ausfallen möchte, um die sehr erheblichen Kosten, wclche aus der Anstellung eines besonderen Syndikus erwachsen, zu decken. Denn es dürfte in vielen Fällen niht möglich sein, einen an Ort und Stelle woh- nenden Recht8sverständigen als Syndikus zu gewinnen , sondern es wird ein solcher angenommen werden müssen, der in einer andern Stadt des Kreijes oder in einem andern p viel- leiht mehrere Meilen entfernt, wohnt und zu den Sizungen des Kreisaus\husses jedes Mal in die Kreisstadt zu reisen hat. Ein solcher Syndikus wird nicht allein eine besondere Remunera- tion ¡ sondern auch erhebliche Diäten und Reisekosten in Anspruch nehmen. Dann ist aber auch die Frage j geeignete Persönlichkeiten Wu finden, in allen Fällen wohl nicht so leicht zu lösen, wie der Herr

erichterstatter annimmt. Es giebt eine nicht geringe Anzahl von Kreisstädten, in denen sih nur Ein Richter befindet; dieser Richter is vollauf in Anspruch genommen dur seine Amtsgeshäfte und wird nicht Zeit und Lust Q ich noch den anstrengenden Geschäften des Syndikus eines Kreisausshusses zu widmen. Es ist N be- merkt, daß jeßt für jeden Kreis ein besonderer Hypothekenrichter, Grundbuchbewahrer , angestellt werden solle, und daß gerade dieser Richter eine geeignete Persönlichkeit zur Wahrnehmung der Obliegenheiten eines Kreis - Syndikus sein werde; ih weiß aber nicht, ob gerade ein Hypothekenrichter besonders qualifizirt C das Amt eines Syndikus zu bekleiden, welches umanaee und insbesondere auch auf das Gebiet des öffentlichen

echts sich erstreende Rechtskenntnisse erfordert; es würde nah meinem Dasürhalten E ein Mitglied einer ersten Abtheilung eines Gerichtskollegii als Syndikus“ des Kreisausschusses vorzuziehen sein. Endlich vermag ih _ nicht abzusehen, meine Herren; weshalb Sie selbst in dem,Falle den Kreisausschuß nöthigen wollen, einen Syndikus zu bestellen, wo der Vorsißende desselben, wenn auch nicht die Qualifi- fation zum höheren Richteramt, aber doch zum höheren Verwaltungs-