1934 / 2 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jan 1934 18:00:01 GMT) scan diff

bezeihneten Aufgabe zweckdienlich €r- en, Die Firma isst geändert 1n: ürnberger Sägewerks8- und Schreinergenossenschaft eingetragene Genossenschaft mit bschänkter Haft: pflicht. 6. Fränkische Justandsezungs8- genossenschaft eingetragene Genossen- of mit beschränktex Haftpflicht in ürnberg, G.-R. V. 52. Das Statut ist errihtet am 6. Dezember 1938. Ge- genstand des Unternehmens ist mittels emeinschaftlihen Geschäftälbetriebes die E3ederung von Jnstandseßungs- und Ergänzungsarbeiten, die Förderung der Teilung von Wohnungen und die För- derung von Umbauten insbesondere durch Vermittlung und Verteilung von Aufträgen und Beschaffung der dazu etwa erforderlihen Geldmittel. Nürnberg, den 22. Dezember 1933. Amtsgericht Registergericht. Singen, [62947] Genossenschaftsregister. Genossenschaftsvegistereintrag B V O.-Z. 27 bei der Firma Samariter- Werk e. G. m. b. H. in Volkertshausen: Beschluß der Generalversammlung vom 17 Dezember 1933: Auflösung der Ge- nossenschaft. Singen a. H., den 21. Dezember 1982. Bad. Amtsgericht. 11

Stralsund. [62948]

G.-R. 183. Stralsunder landw. Ein- und Vevrkaufsverein e. B. m b. H. in Stralsund. Nah Generalvers. -Ve- {luß vom 30. 11. 1933 ist jeßt Gegen- stand des Unternehmens: i. Gamein- chaftliher Einkauf von BVerdrauchs- toffen und Gegenständen des andw."t \haftlihen Betriebes; 2 gemeinschaft- lihex Verkauf landwirtschaftlißher Er- eugnisse. Verboten ist die Annahme von Bepositeneinlagen.

Stralsund, 22. 12. 33. Amtsgericht.

5. Musterregîster.

Goslar. [62949]

Jn das hiesige Musterregister ist heute unter Nr. 32 bei der Firma Greif-Werke, Aktiengesellshaft, Goslar, eingetragen worden: Die Verlängerung der Schuß- frist ist am 13. Dezember 1933, vor- mittags 11,50 Uhr, auf weiiere sieben Jahre angemeldet.

Amtsgericht Goslar, 27. Dez. 1933.

Langenberg, Rheinl. [62950]

In das Musterregister ist unter Nr. 135 eingetragen worden: Firma Münker & Co., Langenberg, Rhld, cin versiegelter Briefumschlag mit 2 Textil- mustern, Fabr.-Nrn. 4451 in 4 Farb- tellungen, 4452 in 5 Farbftellungen, Flächenerzeugnisse, Schußfrist 3 Fahre, angemeldet am 23, Dezember 1928, vorm. 10,28 Uhr.

Langenberg, Rhld., den 23, Dezember 1933. Amtsgericht.

7. Koufurse, Bergleidssacen, Entschuldungsverfahreu zur Echuldenregelung landwirt-

schaftlicher Betriebe und Berteilungsverjahren.

Bochum. Bekanntmahung. [63305] Ueber das Vermögen dex Firma Kraftfahrzeughandelsge}ellschaft Ger- thenrih & Freudiger m. b. H. in Bochum, Vidumestraße 19, ist heute, 11 Uhr, der Konkurs eröffnet. Konkurs- verwalter ist der Rechtsanwalt Vogel- bruch in Bochum-Linden. Offener Arrest mit Anzeigepfliht bis zum 20. Fanuar 1934. Anmeldefrist bis zum 20. Fanuar 1034. Erste Gläubigerversammlung am 20. Januar ‘1934, 10 Vhr, im hiesigen Amtsgericht, Viktoriastraße 14, Zimmer Nr. 45. Prüfungstermin am 31. Fa- nuar 1934, 1014 Uhr, daselbst. Bochum, den 23. Dezember 1933. Das Amtsgericht.

Forchbeim, Bayern, [63306]

Das Amtsgericht Forchheim hat über das Vermögen des Franz Löhr, Jn- haters der Firma David Löhr, Walzen- mühle in Forchheim, am 27, Dezember 1933, nahm. 5,45 Uhr, den Konkurs er- offnet, Konkursverwalter: Rechtsan- walt Wambsganz in Forchheim. Offener Arrest ist erlassen. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 15. Fantuar 1934. Termin zux Wahl eines anderen

Erste Zentralhandelsregisterbeilage zum Neichs- und Staatsanzeiger Nr.

98. Februar 1934, vormittags 9. Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 5. Februar 1934.

Amtsgeriht Freiberg, 27. Dezbr. 1933.

Gotha. Konkursverfahren. [63308] Ueber das Vermögen der Witwe Al- wine Schuchardt geb. Grobe in Gotha, Mohrenberg 7, alleinigen Fnhaberin der Firma Paul Schuchardt in Gotha, wird heute, am 28. Dezember 1933, mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren cröffnet. Konkursverwalter der Rechtsanwalt Hillmann in Gotha. Konkurs8sfocde- rungen sind bis zum 27. Januar 1934 bei dem Gericht anzumelden. Erste Gläubigerversammlung am 19, Fanuar 1934, vorm. 11 Uhr, und Prüfungs- termin am 16. Februar 1934, vorm. 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nv. 46.

Gotha, den 28. Dezember 1933.

Thür. Amtsgericht.

Hof. [63309] Das Amtsgeriht Hof hat über den Nachlaß des am 9. September 1933 verst. Kaufmanns Georg Kaiser von Hof, Hindenburgstr. 20, am 28. Dezember 1933, nahm. 3 Uhr, das KonkuvsSvec- fahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr. Ruckdeschel in Hof. Offener Arrest ist erlassen mit 2 Wochen Anzeigefrist, Frist zux Anmeldung der Konkursforderungen bis 20, Januar 1934. Zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus- schusses und über die in den §8 132, 134, 137 K.-O. bezeichneten Angelegenheiten, ferner zur Prüfung der angemeldeten Forderungen Termin am 31. Januar 1934, nahmittags 3 Uhr, im diesgericht- lihen Zivilsißungssaal, Zimmer Nr. 3, Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Koblenz. Konkursverfahren. [63310] Ueber den Nachlaß des am 30. Funi 1933 in Urmit, seinem leßten Wohnsiß, verstorbenen Gastwirts und Anstreichers Johann Krahe is am 21. Dezember 1933, vormittags 10 Uhr, das Konkurs- verfahren eröffnet worden. Konkurs- veuwalter: Bücherrevisor Wilhelm Bruchof in Koblenz, Kurfürstenstraße Nr. 86. Erste Gläubigerversammlung und allgemeiner Prüfungstermin am 13. Januar 1934, vorm. 10 Uhx, vor dem unterzeichneten Gericht, Saal 6. Anmeldefrist und offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 5. Januar 1934. Koblenz, den Al. Dezember 1983. Preuß. Amtsgericht. 7 N 34/38. München. [63311] Bekanntmachung.

Ueber den Nahhlaß des am 3. April 1933 gestorbenen Ingenieurs Bell, Emil Georg, zuleßt wohnhaft in München, Heßstr. 34/1, wurde am 23. Dezember 1923 um 1814 Uhr der Könkurs evöff- net. Konkursverwalter: Rechtsanwait F. Piloty, München, Dachauer Straße Nr. 14. Offener Arrest nah Konk.- Ordg. § 118 mit Anzeigefrist bis 20. Fa- nuar 1934 ist erlassen. Frist zur An- meldung der Konkursforderungen im Zimmer 741/1V, Prinz-Ludwig-Str. 9, bis 16. Januar 1934. Termin zur Wahl eines anderen Verwalters, eines Gläu- bigerausshusses und wegen - der in Konk.-Ordg. §8 132, 134 und 137 be- zeihneten Angelegenheiten und allge- meiner Prüfungstermin: Dienstag, 93. Januar 1934, vorm. 84 Uhr, Zim- mer 727/11, Prinz-Ludwig-Str. 9, in München.

Amtsgeriht München. Geschäftsstelle des Konkursgerichts. München. [63312]

Bekanntmachung.

Ueber das Vermögen des ehemal. Cafetiers Max Eigner, früherer Be- sier des Cafés am Plazl in München, Wohnung Luisenstraße 18/11, Geschäfts- räume früher am Plaßl Nr. 1, wurde am 27. Dezember 1933 um 16 Uhr der Konkurs eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Heinrich Burger, Mün- chen, Ritter-vonEpp-Plaß T7. Offener Arrest nah Konk.-Ordg. § 118 mit An- zeigefrist bis 25. Januar 1934 ist er- lassen. Frist zur Anmeldung der Kon- kursforderungen im Zimmer 741/IV, Prinz-Ludwig-Str. 9, bis 25. Fanuar 1934, Termin zux Wahl eines anderen Verwalters, eines Gläubigerausschusses und wegen der in Konk.-Ordg. §8 132, 134 und 137 bezeihneten Angelegen- heiten: Freitag, 26, Januar 1934, vorm. 9 Uhr, Zimmer 721/11, Prinz-Ludwig- Straße 9; allgemeiner Prüfungstermin: Freitag, 16. Februar 1934, vorm. 9 Uhr, Zimmer 721/11, Prinz-Ludwig-Strx. 9

in München. Amtsgericht Geschäftsstelle des

München. Konkursgerichts.

Verwalters und Bestellung eines Gläu- bigerausschusses sowie allgemeiner Prü- fungstermin am 26. Januar 1934, v9r- mittags 9 Uhr.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Freiberg, Sachsen. [63307]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Emil Erwin Trillenberg in Mulden- hütten bei Freiberg Nr. 62k (Fabri- fation von Kleineisenwaren) wird heute, am 27, Dezember 1933, nachmittags 5,45 Uhr, das Konkursverfahren eröff- net. Konkursverwalter: Herr Bücher- revisor Hermann Ottóô, hier. Anmelde- frist bis zum 10. Februar 1934. Wahl- termin am 14. Februar 1934, vormit-

Tettnang. [63313]

Konkurseröffnung über das Vermö- gen des Andreas Schöller, Kaufmanns in Langenargen, am 27. Dezember 1923, 17 Uhr. Konkursverwalter: Bezirks- notar Häussermann, Friedrichshafen. Offener Arrest mit Anzeigepfliht und Anmeldefrist bis 23. Fanuúar 1934. Erste Gläubigerversammlung mit Tagesord- nung gem. §8 110, 132, 134 K.-D. und Prüfungstermin: ‘1. F&ruar 1934, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Tettnang.

Amtsgericht Tettnang.

Wuppertal-Barmen,. 163314]

tags 9,15 Uhr. Prüfungstermin am

Nachdem durch Beschluß vom 9. 12. 1933 das Vergleichsverfahren über

das Vermögen des August Pflitsh zu W.-Barmen, Wolfstr. 41, Alleininhabers der Firma C. W. Schön & Co. zu W.- Barmen, Wolfstr. 41, eingestellt wurde, ist am gleichen Tage, 11 Uhr 15 Min. vorm., das Konkursverfahren über das Verniögen des Genannten eröff- net worden. Konkursverwalter ist Rechtsanwalt Hacstein in W.-Barmen, Adolf-Hitler-Straße 629. Konkursforde- rungen sind bis zum 13. Fanuar 1984 beim Gericht anzumelden. Termin zum Beschluß über Beibehaltung des ernaun- ten oder Wahl eines neuen Verwalters, Wahl eines Gläubigerausshusses und die im § 132 der Konkursordnung be- zeichneten Gegenstände: Samstag, den 13. Januar 1934, vorm. 104 Uhr. Jm gleichen Termin soll die Gläubigerver- sammlung gehört wevden über den An- trag des Konkursverwalters auf Ein- stellung des Verfahrens mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse. Termin zur Prüfung der ange- meldeten Forderungen: 27. Fanuar 1934 vorm. 10!4! Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Sedanstraße, Zim- mer 15. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache besißt oder zur Konkurs- masse etwas schuldet, darf nichts an den Schuldner verabfolgen oder leisten und muß den Besiß der Sache und die For- derungen, für die er aus der Masse ab- gesonderte Befriedigung fordert, dem Verwalter bis zum 27. Fanuar 1934 anzeiger. Amtsgericht, Abt. 2, W.-Barmen.

Berlin-Charlottenburg. [63316]

Das Konkursverfahren über das Beu- mögen der Witwe Margarete Hartwig geb. Bartels in Berlin N 39, Boyen- straße 27, wird nah erfolgter Abhal- tung des Schlußtermins hierdurch auf- gehoben.

Charlottenburg, 20. Dezember 1933. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 258.

Bonn. Beschluß. [63317]

Das Konkursverfahren über das Ber- mögen der Ehefrau Emmy Bayard, Jn- haberin eines Sportgeshäfts in Bad Godesberg, wird mangels Masse gemäß L 204 K.-O. eingestellt.

Bonn, den 20. Dezember 1938. Amtsgericht. Abt. 8. Braunsberg, Ostpr._ [62209]

Jn dem Konkursverfahren des Rechtsanwalts Dr. Fulius Levinsohu- Braunsberg, z. Zt. in Petach-Tikwah (Palästina). soll die Schlußverteilung erfolgen. Hierzu sind verfügbar unge- fähr 700 RM. Es betragen die festge- stellten bevorrehtigten Konkursforde- rungen 809,36 RM, die gewöhnliYen 6626,32 RM. Das Verzeihnis der Forderungen liegt auf dex Geshäfts- stelle des Amtsgerits Braunsberg zur Einsichtnahme aus.

Schlegel, Konkursverwalter.

Bremen. [63318] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Elektromeisters Karl Walter Ludwig Heinrich in Bremen 1jt am 19. Dezember 1933 nah erfolgter Ab- haltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Bremen, den 20. Dezember 198. Geschäftsstelle des Amtsgevihts,

Buttstädt. Beschluß. [63319]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Arthur Quaas in Rastenberg als alleinigen Jnhabers der Firma Anton Quaas daselbst wivd nah erfolgter Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben.

Buttstädt, den 19. Dezember 1938.

Thür. Amtsgericht. Darmstadt. [63320] Bekanntmachung.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Max Walbinger aks allei- nnigen Jnhabers der Firma Ober Ramstädter Haarshmuck- und Cellutoid- warenfabrik Max Walbinger in Ober Ramstadt wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Darmstadt, den 6. Dezember 1933.

Hessishes Amtsgericht.

EIbing. [63321] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kolonialwarenhändlers und Restaurateurs Arnold Budzinski in El- bing wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgeriht Elbing, 23. Dezbr. 1933.

Frankfurt, Main. [62322]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Frau Margarete Sauerwein, Inhaberin der niht eingetragenen Firma Schreinerei Karl Sauerwein zu Frankfurt a. Main, Neue Rothofstraße Nr. 7, wird nah Abhaltung des Schluß- termins und Schlußverteilung aus- gehoben.

Frankfurt am Main, 18. Dez. 1933.

Amtsgericht. Abteilung 42.

Frankfurt, Main. [63324]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Rud. Bangel Gesellschaft mit beshränkter Haftung (Kunsthandlung und Auktionshaus) in Frankfurt a. M., Junghofstr. 19, mit Zweigniederlassung in Berlin wird mangels Masse gemäß L 204 K.-O. eingestellt.

Frankfurt am Main, 20, ‘Dez. 1933. Amtsgericht. Abteilung 42.

i vom 2, Januar 1934. S. 4.

Frankfurt, Main. [63325]

Das Konkurs erfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Wilhelm Schmitt, Frankfurt am Main, Grüne- burgweg 158, als alleiniger Fnhaber der Firma Jos. Schmitt & Sohn, Frankfurt a. Main, Hohenstaufenstraße Nr. 13, wird eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden und ein zur Deckung der im § 58 Nr. 1, 2 K.-O, be- zeichneten Mallefoiten ausreichender Geldbetrag niht vorgeschossen wor- den ist.

Frankfurt am Main, 20. Dez. 1988. Amtsgericht. Abt. 43. Freiburg, Breisgau. [63326] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Musikinstrumentenmachers Paul Zöller in Freïburg i. Br. wurde nach Abhaltung des Schlußtermins auf-

gehoben. A 5 Z.-K. 5/33. Freiburg i. Br., 23. Dezember 1933. Bad. Amtsgericht. A 5.

Greiz. i [63327] Das Konkursverfahren über das Ber- mögen des Kaufmanns Hevbert Seifert, all. Fnh. der eingetvagenen Firma Gebr. Seifert, Kleiderstoffe, in Greiz, wird aufgehoben, nahdem der im Ver- gleihstermin vom 30. November 1933 angenommene Zwangsvergleich rechts- kräftig gewovden D: Greiz, den 23. Dezember 1983. Thüringisches Amtsgericht.

Grimma. « [63328] Das Konkursverfahren über den Nathlaß des am 31. Mai 1927 in Bors- dorf b. Leipzig verstorbenen Geschästs- führers Arthur Adolf Seeger wird nah Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. K 27/32. Amtsgericht Grimma, 20. Dezbr. 1988.

Halle, Saale. [63329] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Oel- und Fett-Chemie Gesellshaft mit beshränkter Haftung in Halle a. S. ist der Schlußteëmin au] den S. Februar 1934, 10 Uhr, vor dem Amtsgerihtp hier, Adolf-Hitler- Ring Nr. 13, Erdgeschoß, Zimmer Nr. 42, bestimmt. Der Termin dient zux Abnahme der Schlußrehnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwen- dungen gegen das Sch ußverzeihhis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die niht verwert- baren Vermögensstücke sowie zur An- hörung der Gläubiger über die Erstat- tung der Auslagen und die Gewährung einex Vergütung a die Mitglieder des Gläubigerausshusses. j Halle. a. S en 98. Dezember 19833. Das Amtsgericht. Abt, 7.

[633230] Hohenwestedt, Holstein. Beschluß. L Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am’ 22. Mai 19338 verstor- benen Rentners Adolf Möhlmann n Hohenwestedt wird nach erfolgter Ab- haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. ie noostoni, 21. Dezember 1938. Das Amtsgericht. Kempten, Allgäu. Bekanntmachung. i Das Amtsgericht Kempten Kons- kursgeriht hat in dem Konkursver- fahren über den Nachlaß des Andreas Heim, Mühlenbesißers von Greifsen- mühle, Gde. Petersthal, mit Beschluß vom 27. Dezember 1988 zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeihnis und zux Be- schlußfassung der Gläubiger über die niht verwertbaren Gegenstände jowie zur Anhörung der Gläubigerversamm- lung über die Festseßung der Aus- lagen und über die Vergütung der Mit- glieder des Gläubigerausshusses und des Konkursverwalters Termin be- stimmt auf Montag, den 29. Januar 1934, vormittags 10 Uhr, Zimmer Nr. 15 des Amtsgerichts Kempten. Die Schhlußrechnung mit Belegen sowie Schlußverzeichnis sind auf der (§e- ¡hâftsstelle des Amtsgerichts Kempteu, Zimmer Nr. 12, zur Ein iht der Be- teiligten niedergelegt. Kempten, den 28. Dezember 1933, Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Mirow. Beschluß. [63333] Das -Konkursverfahren über das Ber- mögen des Kaufmanns Friedrich Witt- hol in Mirow wird nach erfolgter Ab- altung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Mirow, den 27. Dezember 1933. Das Amtsgericht.

[63331]

München. | [63334] Bekanntmachung.

Am 22. Dezember 1988 wurde das unterm 21. Januar 1933 über das Ver- mögen des Kaufmanns Martin Hackl, Inh. einer Schuhfabrik in Planegg, Margarethenstr. 12, Geschäftsräume: Bahnhofstr. 15, eröffnete Konkursver- fahren als durch Zwangsvergleich be- endet aufgehoben.

Amtsgeriht München,

Geschäftsstelle des Konkursgerichts.

A E ELAMN

T

Niederlahnstein. [63335] Das Konkursverfahren über das Ver- men der Firma Baugesellshaft Ge- brüder Leikert m. b. H. in Dberlahn- stein wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufge- hoben. Amtsgericht Niederlahnstein, 20. 12. 33.

Prenzlau. 7 [61332] Jn der Konkurssache der Frau lei schereibesißerin Martha Fertig geb. ZBeitel in Prenzlau, Wilhelmstr. 70 3_ N. 3/33 des Amtsgerichts Prenzlau soll die Schlußvetteilung stattfinden, Es sind zu berücksichtigen in der ersten Rangklasse 413,21 RM, in der zweiten Rangklasse 213,17 RM, in der se“ “ten Rangklasse 4698,42 RM. * Zur Ver- fügung steht nihts. Schlußverzeihnis ist auf der Geschäftsstelle niedergelegt. Prenzlau, den 18. Dezember 1933. Der Konkursverwalter : Kluge, Rechtsanwalt.

Ratibor. Beschluß. [63336] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Alexander Polloczek in Ratibor, Lange Str. 10, zugleih als Jnhaber der Firma Alex- ander Polloczek in Ratibor, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch I, 3 N18 a/33. Amtsgericht Ratibor, 28. Dezbr. 1983. Tauberbischofsheim. [633837] Das Konkursverfahren über das Ver=- mögen der Firma Textilwarengesell-» haft mit beshränkter Haftung Lauda in Lauda wurde nach - erfolgter Ab» haltung des Schlußtermins und Ver- nahme der Schlußverteilung aufgehoben. Taubterbischofsheim, 22. Dezbr. 19383. Amtsgericht. Wolkenstein. [63288] Das Konkursverfahren über das Ver=- mögen des Fabrikbesißers Rudolf Göbel, alleinigen Fnhalbbers der Firma Radolf Göbel, Strumpf= und M fabrik in Wolkenstein, wird nach Ab= haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. (K 6/32.) Amtsgeriht Wolkenstein, 28, 12. 1938.

Zwenkau. [63339] Das Konkursverfahren über das Ver=

mögen der offenen Handelsgesellschaft

in Firma Emil Hoyer, Zwenkau, wird

nach Abhaltung des Schlußtermins auf»

gehoben.

Amtsgericht Zwenkau, 20. Oktober 1938.

Zwönitz. l [63340]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellshaft in Firma C. Hermann Nösel, Strumpf- fabrik in Thalheim i. E., wird hier, dur aufgehoben, nahdem der im Ver- gleihstermin vom 9. Mai 1933 ange-

kräftigen Beschluß vom 9. Mai 1933 bestätigt worden 1st. l Amtsgericht Zwöniy, 23. Dezbr. 19383.

Frankfurt, Main. [63341] Beschluß in dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der offenen Han- delsgesellshast in Firma Weinberger & Co., Frankfurt a. Main, Roßmarkt 1, Jnhaber: Kaufleute Moriß Weinberger, Frankfurt a. M., Eyseneckstraße 33, und Max Herz, Frankfurt a. M., Wolf- gangstraße 38: 1. Dex in dem Ver- gleihstermin vom 16. Dezember 1933 angenommene Vergleich wird hierdurh bestätigt. 2. Jufolge der Bestätigung des Vergleichs wird das Verfahren auf- gehoben. / Frankfurt am Main, 21. Dez. 193. Amtsgericht. Abt. 43. Hannover. Z : 63342] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Louis Wein= berg in Hannover, Gr. Packhofstraße 34, Konfektionsgeschäft, ist nach Bestätigung des Vergleihs aufgehoben. Amtsgeriht Hannover, 22. 12. 1933. 63343]

Köslin. i, L

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der offenen Handelsgesell- [Gal Alfved Engel in Zanow, Gejell- \chaster: Witwe Hedwig Engel geb. Heymann und Kaufmann Hans Engel, beide in Zanow, ist nach Bestätigung des Vergleihs vom 21. Dezember 1933 aufgehoben. Amtsgericht Köslin, 23. Dezember 19833,

Villingen, Baden. i [63344]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen dec Firma Sigmund Sto- burger, Uhrenfabrik in St. Georgen, Schw., ist nah Bestätigung des abge- schlossenen Vergleihs am 19. Dezember 1933 aufgehoben worden.

Villingen, den 20. Dezentber 1933.

: Amtsgericht. T1.

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Ièr. 2,

Fuhalt des amtlichen Teiles. i Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Begründung zum Geseß über die Einkommensbesteuerung für 1933 vom 21. Dezember 1933.

Preußen. Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Liegniß, be- treffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.

Rd R I L T R O E N R I C E U R E E R S E D R

Amtliches.

Deutsches Ne ich.

Der Senatspräsident Geheimer Rat Dr. Richard Kloß ffff zum Präsidenten des Reichsfinanzhofs in München ex- nannt worden.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

emäß 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur

enderung der Wertberechnung von Hypotheken und

nstigen Ansprüchen, die auf enge (Goldmark?) lauten (NGBL..] G. 569).

“Der Londoner Goldpreis beträgt am 3. Januar 1934

für cixe Unze Feingold . ««¿«- = 127 ah § d,

in deutsche Währung nah dem Berliner Mittel- kurs für ein englisches Pfund vom 3. Ja- nuar 1934 mit NM 13,60 umgerechnet = RM 86,7000,

für ein Gramm Feingold demnah . . - = pence 49 1906, in deutsche Währung umgerechnet. . . . = RM 2,78747. Berlin, den 83. Januar 1934.

Statistishe Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Begründung

zum Geseß über die Einkommensbesteuerung für 1933 vom 21. Dezember 1933 (RGBl. I 1934 S. 1).

Veröffentlicht vom Reichsfinanzministerum.

A. Allgemeines.

Auf dem Gebiet der Einkommensbesteuerung ist im Rahmen der VoriGailien, eine grundlegende Umgestaltung der geseßlichen Vorschriften, insbesondere der Tarifvorschriften, geplant. Das kommende Einkommensteuergeseß kann bei ver- anlagten Steuerpflichtigen auf Steuerabschnitte, die im Ka- lenderjahr 1933 enden, noch keine Anwendung finden, weil die Lohnsteuer 1933 bereits nah den geltenden alten Tarif- gen erhoben worden ‘ist. Es muß daher für 1933 eine besondere eaen N pa werden. Diesem Zweck dient das heute im Reichsgeseßblatt Teil T Seite 1 veröffentlichte Gese vom 21. Dezember 1933. Beim 7Fnkrafttreten des kom- menden Einkommensteuergeseßes wird zu prüfen sein, ob und inwieweit das Ziel der Steuerreform, eine allgemeine Steuer- entlastung herbeizuführen, bei den veranlagten Steuerpflich- tigen durch Senkung der Einkommensteuervorauszahlungen bereits im Laufe des Fahres 1934 verwirklicht werden kann.

Die für 1933 vorgesehene Regelung schließt sih in ihren Grundzügen an die sogenannte Einkommensteuerverordnung 1932 an (Kapitel IV der Verordnung des Reichspräsidenten über Maßnahmen auf dem Gebiete der Finanzen, der Wirt- schaft und der Rechtspflege vom 18. März 1933, RGBl. I S. R E j Das Gesetz sieht für Steuerabschnitte, die im Kalender- jahr 1933 enden, die Beiteterbebunta der Krisen- sleuér dev Veranläaaten und der Zulage A. Einkommensteuer vor. * Die Finanzlage des

teichs erlaubt es nicht, hon für 1933 von der Erhebung diesex Nebensteuern abzusehen.

__ Außer den Fragen, die unmittelbar die Einkommensteuer für 1933 betreffen (Abschnitt 1 des Gesetzes), sind im Geseß noch geregelt: Sonderfragen der Ehestandshilfe der Ver- anlagten sür 1933 (Abschnitt 11 des O und Finanz- ausgleichsfragen, die sih hinsihtlich der Verteilung des Ge- samtaufkommens an Einkommensteuer im Rechnungsjahr 1934 ergeben (Abschnitt ITIT des Gesetzes).

B. Jm einzelnen. Abschnitt Il.

Berlin, Mittwoch, den 3. Fanuar, abends.

Geltungsdauer der Krisensteuer der Veranlagten ist noch nicht verlängert worden. § 1 Absag 1 dieses Geseßes sieht vor, daß die Krisensteuer der Veranlagten auch von dem Einkommen erhoven wird, das zur Ein- kfommensteuer für Steuerabschnitte veran- lagt wird, die im Kalenderjahr 1933 enden. Zu beachten ist dabei, daß im Gegensaß zur Verordnung vom 5. Juni 1931 aus Vereinfachungsgründen die Er- hebung der Krisensteuex niht mehr auf ein Rehnungsjahxr, sondern auf den Steuerabschnitt, der im Kalenderjahr 1933 endet, abgestellt ist. Fn den Einkommensteuervorauszahlungen, die auf Grund des § 8 der Einkommensteuerverordnung 1932 zurzeit exhoben werden, sind die Beträge an Krisensteuer bereits mitenthalten.

_ Der Zuschlag zur Einkommensteuer fürdie Einkommen von mehr als 8000 Reichsmark ist erstmalig auf Grund der Verordnung des Reichpräsidenten

Rechnungsjahr 1930 erhoben worden. Die Geltung dieser Vorschriften ist mit einigen Aenderungen durch die Verord- nung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 (RGBl. I S. 517, 527), durch die Anpassungsverordnung vom 23. Dezember 1931 (RGBl. I S. 779) und durch § 1 dec Einkommensteuerverord- nung 1932 vom 18. März 1933 (RGBl. 1 S. 113) auf die Rechnungsjahre 1931, 1932 und 1933 ausgedehnt worden. Da der Zuschlag für die Einkommen von mehr als 8000 Reichs-

mittelbax vorangegangenen Stere2xgbschnitt erhoben wird, war der Zuschlag zux Einkommensteuec: 1929 im Rehnungsjahr 1930, der Zuschlag zur Einkommensteuer 1930 im Rehnungs- jahr 1931, der Zuschlag zur Einkommensteuer 1931 im Rech- nungsjahr 1932 und der Zuschlag zur Einkommensteuer 1932 im Rechnungsjahr 1933 zu erheben. 1 Absat 1 des S stellt die Weitererhebung des Zu- \hlags zur Einkommensteuer 1933 fix dié Einkommen von mehr als 8000 Reichsmark nihtaufdas8Rechnungsjahr ab, sondernauf den Steuerabschnitt und siehtdemgemäßdie Erhebung des Zuschlags sür Steueradb- ite Do Dle im Kalenderjahr 1933 en den.

Der Zuschlag zur veranlagten Einkom- mensteuer der- Ledigen entspriht im Aufbau dem Zuschlag zur Einkommensteuer für die Einkommen von mehr als 8000 Reichsmark. Auch dieser Zuschlag zur veranlagten Einkommensteuer derx Ledigen ist nach den Verordnungen des Reichspräsidenten vom 26. Juli 1930 (RGBl. I S, 311, 312), vom 1. Dezember 1930 (RGBL. 1 S. 517, 527), vom 23.. Dezember 1931 (RGBl. 1 S. 779) und vom 18. März 1933 (RGBl. 1 S. 109, 113) zur Einkommen- steuer ' des unmittelbar vorangegangenen Steuerabschnitts erhoben worden, also zur Einkommensteuer für 1929 im Rechnungsjahr 1930, zur Einkommensteuer für 1930 im Rechnungsjahr 1931, zur Einkommensteuer für 1931 im Rechnungsjahr 1932 und zur Einkommensteuer für 1932 im Rechnungsjahr 1933. Durch § 20 des Geseßes zur Förde- rung der Eheschließungen (Geseß zur Verminderung der Ar- beitslosigkeit vom 1. Funi 1933 Abschnitt V, RGVl. I S. 323, 326) is der Zuschlag zur Einkommen- sener der Ledigen ab L Ulli 1933 wêéggé- fallen. § 1 Absaß 2 des Geseßes sieht daher vor, daß der Zuschlag der Ledigen für Steuerabschnitte, die im Kalender- jahr 1933 enden, in Höhe der Hälfte des Fahresbetrages erhoben wird. Diese Regelung steht mit § 13 Absaß 2 des Geseßes zux Förderung der Eheschließungen in Einklang, nach dem die Ehestandshilfe der Veranlagten für die im Kalenderjahr 1933 endenden Steuerabschnitte nur in Höhe von 50 vH erhoben wird.

Zu S8 2 bis 7:

__ Die §8 2 bis 7 des Geseßes unterscheiden sich nur in Einzelheiten, zum Teil auch nux in der Fassung, von den entsprechenden Vorschriften. der Einkommensteuerverordnung 1932. Geblieben ist die grundlegende Vorschrift: die Zu - am mensassuUng der Beträge an Einktons- mensteuer, Krisensteuer und Zuschlägen zu einer Einheit in einer Tabelle, aus der Die Slouer füx die eitzelnen Einkommens» E Er Uen, e na den Famtlieint stän», abgelesen werden kann. Diese Tabelle. ist für die Berechnung des Steuerbetrags allein maßgebend. Die Tarif- vorschriften des Einkommensteuergeseßes und der Zuschlags-

zur Behebung finanzieller, wirtschaftlicher und sozialer Not- | stände vom 26. Juli 1930 (RGBl. T S. 311, 312) für das |

mark zur Einkommensteuer des Steuerpflichtigen für den un-

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die Zuschläge zur Einkommensteuer einschließt, zu errcehnen, vom Gesamtbetrag der Einnahmen nur noch die Werbungs- fosten, die Sonderleistungen und gegebenenfalls der steuer- freie Einkommensteil abgezogen zu werden.

Die Anwendung der Tabelle für die Fa- milienermäßigungen ist im § 8 des Gesezes in der gleichen Weise geregelt wie im § 4 der Einkommensteuer- verordnung für 1932. Die dort getroffene Regelung hat sich bewährt.

Durch das Gesey zur Ueberführung weib-

liGVer Aubeitslraste in die Hauswirtschaft vom 1. Zuni 1933 (RGBl. I S. 323, 326) ist in das Einkommen- steuergesey als § 56a eine Vorschrift des Fnhalts aufge- nommen worden, daß mit Wirkungab 1. Juli 1933 die Kinderermäßigungen auch für Haus- | gehilfinnen zu gewähren sind. Um eine möglichst ein- | fahe Anwendung des Gesetzes für die im Kalenderjahr 1933 endenden Steuerabschnitte zu ermöglichen, erscheint es zweck- mäßig, den Arbeitgeber für jeden vollen nah dem 30. Juni 1933 beginnenden Kalendermonat, in dem eine Hausge- hilfin bei ihm angestellt war, bei Berehnung seines Ein=- fommens einen Betrag von 50 RM abziehen zu lassen. Die entsprechende Bestimmung ist im § 4 dieses Gesezes enthalten. Die Ermäßigung darf für höchstens drei bei einem Arbeitgeber gleichzeitig beschäftigte Hausgehilfinnen ge- währt werden, also in Summe von höchstens 150 RKM monatlich. Durch diese Regelung wird dem Arbeitgeber ein Betrag zum Abzug zugelassen, der, auf das Fahr ge- rechnet, dem nah § 52 des Einkommensteuergesezes (in de! assung des Artikels II Ziffer 3 des Geseßes über die Sen- ung der Lohnsteuer vom 19. Dezember 1925, RGVl. 1 S. 469) zulässigen Höchstbetrag dex Kinderermäßigung (600 RM für das Jahr) entspriht. Die Beschränkung des Abzugs auf die Monate dertatsählichen Bes tigung verhindert, daß ein Arbeitgeber auch Ermäßigung für Zeiträume gewährt erhält, in denen die Hausgehilfin noch nicht oder nicht mehr bei ihm beschäftigt gewesen ist.

Die Einkommensteuertabelle ist nicht anwendbar in den Fällen des § 9 des Ein- kommensteuergeseßes. Nach § 5 dieses Gesebes ist, wenn das Einkommen eines Steuerpflichtigen 8000 RM nicht übersteigt und niht nux aus steuerabzugspflichtigen Einkünften, sondern auh aus sonstigem Einkommen besteht, nur: das sonstige Einkommèen ‘vérali- lagen, und diejes auch nur. dann, wenn es 200 RM übersteigt. Die Steuersäte, nach denen dieses sonstige Einkommen besteuert wird, ergeben sich aus § 90 Absay 1 Sat 2 des Einkommensteuergeseßes in Ver- bindung mit § 2 Absaß 5 dieses Geseßes. Die Veranlagung des sonstigen Einkommens im Sinn des § 5 und des § 2 Absatz 5 dieses Gesetzes entspricht der Regelung in der Ein- kommensteuerverordnung 1932. Eine Aenderung besteht darin, daß bei Steuerpflichtigen, die dem Ledigenzuschlag unterliegen, die Steuer sih nicht wie in der Einkommen- A 1932 um 1 vH, sondern nur um # vH erhöht.

Abschnitt Il.

ZuS8.

8 5. des Geseßes zur Förderung der Eheschließungen (Abschnitt V des Geseßes zur Verminderung V ris losigkeit vom 1. Funi 1933, RGBVI. I S. 323, 326) bestimmt, wer im Sinn der Vorschriften über die Ehestandshilfe a l s ledig gilt und welhe Personen troß ihrer Eigen- haft als Ledige von der Ehestand3hilfe befreit sind. Die Vorschriften lassen Zweifel offen, ins- besondere hinsichtlih der Frage, zu welhem Zeitpunkt ge- wisse Vorausseßungen gegeben sein müssen, um eine Be- freiung von der Ehestandshilfe herbeizuführen. Für die Ehe- standshilfe der Lohn- und Gehaltsempfänger sind diese Zweifelsfragen in den §8 2 und 8 der Durchführungsbe- stimmungen über die Ehestandshilfe der Lohn- und Gehaltss empfänger vom 10. Funi 1933 (Reichsministerialbl. S. 331, Reichssteuerbl. S. 567) geregelt. Für die Ehestandshilfe der Veranlagten ist die Regelung im § 8 dieses Gesehes vorge- sehen. Die Regelung s\{hließt sih an den § 3 des Gesetzes an.

Abschnitt T. Zu§'9.

Hier wird die Verrechnungmit den Ländern geregelt. Das Aufkommen an Krisensteuer und an

verordnungen dürfen also nur insoweit angewendet werden, als es sich um materielles Recht handelt oder in diesem

Geseß die Anwendung besonders vorgeschrieben ist. Fn der

Zu § 1:

_ Die Krisensteuer der Veranlagten ist durch die Zweite Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom d. Funi 1931 für die Rechnungsjahre 1931 und 19832 eingeführt worden. Die

Tabelle sind die Vorschriften des Einkommensteuergeseßes îber den Abschlag, die Familienermäßigungen und den Zärteausgleih in Grenzfällen berücksichtigt. Es brauchen ¡lsso, um nah der neuen Einkommensteuertabelle die neue Einkommensteuer, die die Krisensteuer dexr Veranlagten und |

Zuschlägen fließt aus\chließlich dem Reich zu. Vie Einkommensteuer is jedoch § 2 Absay 1 des Gesetzes emäß mit der Krisensteuer und den Zuschlägen zu einer Einheit zusammengefaßt worden. Deshalb müssen vor der Verteilung des Steuerauffommens an Reih und Länder aus dem E Da die Beträge ausgeschieden wer- den, die aus\ließlich dem Reich zufließen. Das Statistische Reichsamt ist durch den § 12 Absaß 2 der Einkommensteuer- verordnung 1932 angewiesen worden, bei Aufstellung der