1934 / 2 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Jan 1934 18:00:01 GMT) scan diff

E Das

HandelsSteil.

(Fortseßung aus dem Hauptblatt.)

Kein Raum mehr für entbehrlihe Regiebetriebe. Der Reichswirtschaftsminister hat sich zur Frage der Regie- triebe der öoffentlihen Hand nohmals grundsäßlich in einem

Rundschreiben geäußert, das an die Landesregierungen gerichtet wurde. Der Minister kommt in seinen Darlegungen zu einer Schlußfolgerung, die besonders beim mittelständlerishen Gewerbe lébhaft begrüßt werden dürfte. N i: :

Jm einzelnen erklärt der Minister u. a., es sei ihm mitgeteilt worden, daß in jüngster Zeit Regiebetriebe der öffentlihen Hand mehrfach Verträge, wie Anstellungs-, Lieferungs- und Mietverträge, die für den Bestand des Unternehmens von besonderer Bedeutung sind, auf lange Zeit verlängert haben. Dies seit offenbar ge- jhehen, um einen Abbau solher Unternehmungen zu erschweren oder gar unmöglih zu machen. Ein derartiges Verhalten stehe im WViderspruh zu dem Willen der Reichsregierung, die gerade zur Erreichung eines Abbaus aller entbehrlihen Regiebetriebe die Vor- schriften über die Revision der Regiebetriebe erlassen und daruber hinaus wiederholt ausdrücklih erklärt habe, daß bei der Neu- gestaltung des staatlihen und wirtschaftlihen Lebens für entbehr- lihe Regiebetriebe grundsäßlih kein Raum mehr sei. :

Versuche, so {ließt der Minister, auf dem angegebenen Wege den Abbau öffentlicher Regiebetriebe zu erschweren oder gar un- möglich zu machen, „stellen daher einen offenbaren Widerstand

gen den eindeutigen Willen der Reichsregierung dar. Der

Piinister bittet die Landesregierungen, mit aller Entschiedenheit gegen derartige Obstruktion8ersuche einzuschreiten,

Lans unter

ting hat sih Bearbeitung

Erfindungen Markenartike

flagen durch

Der Preußische Wirtschastsminister gegen Preiserhöhungen.

Um eine Shmälerung des Arbeitsbeschaffungsprogramms des Reiches zu verhüten, ist die Bekämpfung eines starken, Un- begründeten Steigens der Preise von großer Wichtigkeit; denn die mit den Avrbeitsbeshaffungsmaßnahmen erstrebte Belebung der Wirtschaft kann nicht durch Preiserhöhungen, sondern nurdurch vermehrten Absaß erreicht werden.

Der Preußische Minister für Wirtschaft und Arbeit hat daher die Behörden erneut angewiesen, gegen unberechtigte Preissteige- rungen auf dem Baumarkt energisch einzuschreiten. Zur Feststellung unberehtigter Preisforderungen auf dem Baumarkte

siherung in Versicherten

werden.

sollen neben den staatlichen Hochbauä ßishen provinziellen Heimstätten (Treuhandstellen nungs- und Kleinsiedlungswesen) mit herangezogen werden.

Rin derartige Preissteigerungen unver- Angabe der betreffenden Firmen anzuzeigen, damit ie erforderlihen Maßnahmen getroffen werden können.

Die Heimstätten ha

eäußert, dieser wichtigen Einrichtung, Î Anträge auf Eintragung von Patenten, Jeder, der den Wert von Wert eines eingeführten Namens für einen wird die Ds des

V,

brauchsmustern und Warenzeichen.

Reichspatentamts ohne weiteres erfassen können. t weist u. a. darauf hin, daß ein einmal eingetragenes Gebrauchs- muster nur durh | ) lichen Gerichten vernichtet werden könne. l zu erwartende Patentgeseß sehe die Behandlung die

Kammern und Senate vor. anmeldungen betrage zur 3 | sei ev N N A Mae eltende Zahl mcht weiter veruingern wevde. Í I etwa 61 000 Gebrauchsmuster- und 22 000 Die gewaltige E Befhätti der Erledigung dieser Aufträge verbunden sei, mache die Beschastigung O As onen im Reichspatentamt erforderli. Jm Jahre 1932 lieferte die Reichsdruckerei in 26 000 Auflagen mehr als 4,6 Millionen deutsche Patentvorschriften.

ein Jahreseingang von Warenzeichenanmeldungen.

von mehr als 1500 Pers

dem die Umtauschangebote für

- Reichs- ünd Staätsanzeiger Nr. 2 vom 3, Januär 1934, S. 4

Rund 60 000 Patentanmeldungen im Fahre.

Der kommissarische Präsident des Reichspatentamts Dr. Har- bcli@ ub Aufbau des Reichspatentamts

ausführlich über den E die zuständig

der oder den Wert l in der Wirtschaft kennt,

Anstrengen ciner Löschungsklage vor

besondere, beim Reichspatentamt zu

Umistellung von Dollarversicherungen, Basis 3 RM L E

Wie die Frankfurter Zeitung erfährt, kommt nunmehr, nach- D naA | D S iebonds auf Grundlage von 3 RM je Dollar im Gange sind, die Umstellung der auf effebtive Dollarwährung gestellten Lebensversiherungen in der Lebensver- Eine große Gesellshaft hat ihren Dollar- dieses Umtauschangebot gemacht, und zwar auf der- selben Grundlage, auf der vorwiegend die Dollarbonds umgestellt Daß keine andere Grundlage gewählt wird, hat seine

Gang.

Ursache in dem Prinzip der kongruenten Deckung. sicherungsgesellschasten waren für Dollarversicherungen gezwungen, die Anlagewerte in Dollar zu beschaffen, und sie können nunmehr,

mtern künftig auch die preu- o für das Woh-

Das neue, demnächst ser Löschungs-

Der jährlihe Eingang von eit etwa 60 000; vor einigen ¡Fahre scheine, als ob sich die gegenwärtig i Hierzu komme

U E S O Ai i i FREAEP A PESIR A

selbst zu wählen, ob er weiter tragen will.

angeboten und durchgefüh E E erungen durchweg nur zu ist für Q Dollarwerte

Harting

den ordent-

errihtende | als zur gleihen Zeit des

Wahren Fahren

standsmaßnahme der

gestaltet.

Das deutsch-polnische Das vor einiger Zeit und Polen s{chwebenden

hat sich di bis auf weiteres N die niedrigere Spalte II wenden.

Die Ver-

Öffentlicher Anzeiger. _

E ————————————

1. Untersuungs- und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen,

3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen,

5, 6. 7.

Verlust- und Fundsachen, Aktiengesellschaften,

[63596]. Beschluß.

Jn der Strafsache gegen den Pieter Piers, wohnhaft in Boven, Langewyn- scheweg 29, Holland, wegen Verbrechens nah L 18 Abr.1, L.26 Abi. 1 3:3; § 36 Abs. 1 der Devisenverordnung vom 23. 5. 1932 (R.-G.-Bl. S. 231 fff.), wird die durch Beschluß des Amtsgerichts Bremen vom 11. Dezember 1933 ange- ordnete Beschlagnahme des Vermögens des Beschuldigten Piers aufgehoben. Bremen, den 30. Dezember 1933.

Das Amtsgericht.

[63597]. Besciluß.

In der Strafsache gegen den Kausmann Max Weitzel, wohnhaft Bremen, Rem- bertistraße 73, wegen Verbrechens nah 88 18 Abs. 1, 36 Abs. 1 Z. 3, 36 Abs. 1 der Devisenverordnung vom 23.Mai 1932, wird die durch Beschluß des Amtsgerichts vom 11. Dezember 1933 angeordnete Be- s{lagnahme des Vermögens des Beschul- digten Weißel aufgehoben.

Bremen, den 30. Dezember 1933.

Das Amtsgericht.

1. Untersuchungs- und 6trafsachen.

[63490].

Der Herr Minister des Jnnern hat unterm 8. 10. 1933 die vom Bezirksamt in Tauberbischofsheim am 28. Mai 1920 verfügte Einbürgerung des Jsrael Hobel, geboren am 25. November 1889 in Ober- altertheim (Bayern) gemäß 81 des Ge- seßes über den Widerruf von Einbürge- rungen und Aberkennung der deut}chen Staatsangehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. S. 480) widerrufen

Bad. Bezirksamt Tauberbischossheim.

[63504 j iderruf der Einvürgerung.

An Fräulein Priwa Thau, Kranken- schwester, früher in Würzburg, nun unbe- fannten Aufenthalts.

Jhre mit Urkunde der Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des Jnnern, vom 17. Februar 1923 Nr. 4593 a 27 vollzogene Einbürgerung in Bayern wird auf Grund des Geseyes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsange- hörigkeit vom 14. 7. 1933 R.-G.-Bl. T| geb. am 6.9. 1893 in Chikago, zuleßt S. 480 hiermit widerrufen. wohnhaft in Hamburg, Odenfelderstr. 17,

Der Widerruf bewirkt auch den Verlust | zur Zeit in Paris, shuldet dem Reich eine einer etwa inzwischen durch Aufnahme | Reichsfluchtsteuer von 37 301,75 RM, die hinzuegworbenen deutshen Staatsange- |am 27. 8. 1933 fällig gewesen ist, nebst hörigkéit. einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf

Der Widerruf wird wirksam mit dem | den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden Zeitpunkt der Veröffentlichung im Reichs- | angefangenen halben Monat. anzeiger und kann nicht mit Rechtsmitteln Gemäß der Vierten Verordnung des angefochten werden. Reichspräsidenten zur Sicherung von

Würzburg, 28. Dezember 1933. Wirtschaft und Finanzen und zum Schuße

Regierung von Unterfranken und des inneren Friedens (Siebenter Teil, Aschaffenburg, Kammer des Fnnern, | Kapitel 111, Erster Abschnitt, § 9 Ziffer J. V.: Heußler. 2 ff). vom 8. Dezember 1931 (Reichsgejeb-

Gvpectic aim etri aws bl. T S. 699) wird hiermit das inländische

Vermögen des Steuerpflichtigen zur Sicherung der Ansprüche auf Reichs- fluchtsteuer nebst Zuschlägen auf die ge-

[63598]. Steuersteckbrief und Vermögensbeschlagnahme. Der Kaufmann Abraham Kargauer,

[63595]. Widerruf der Einbürgerung. An Herrn Jakob Last, Kaufmann,

Auslosung usw. von Wertpapieren,

früher in Würzburg, nun unbekannten Aufenthalts.

Jhre mit Urkunde der Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des Jnnern, vom 20. Dezember 1929 Nr. 4593 a 307 vollzogene Einbürgerung in in Bayern wird auf Grund des Gesetzes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats- angehörigkeit vom 14. 7. 1933 R.-G.-Bl, I S. 480 hiermit widerrufen.

Der Widerruf bewirkt auch den Verlust einer etwa inzwischen durch Aufnahme hinzuerworbenen deutshen Staatsange- hörigkeit. (

Der Widerruf wird wirksam mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Reichs- anzeiger und kann nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden.

Würzburg, 28. Dezember 1933. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des Fnnern.

J. V.: Héeußler.

mäß § 9 Ziffer 1 der genannten Verord- nung festzuseßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Strafverfahren entstan- denen und entstehenden Kosten beschlag- nahmt,

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Jnland einen Wohnsiß , ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäftsïieitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an den Steuer- pflichtigen zu bewirken; sie werden hiermit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die dem Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen.

Wer nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zum Zwecke dexr Er- füllung an den Stguerpflichtigen eine Leistung betoirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der ge- nannten Verordnung hierdurch dem Reiche gegenüber nur dann befreit, wenn er

8. Kommanditgesellshaften auf Aktien,

Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Verschulden an der Unkenntnis trifft. Eigenem Verschul- den steht das Verschulden eines Vertreters leich. 9 Wer seine Anzeigepflicht vorsäßlich oder fahrlässig nicht erfüllt, wird nach F 10 Abs. 5 der genannten Verordnung, soweit nicht der Tatbestand der Steuerhinter- ziehung oder der Steuergefährdung (§8 396, 402 der Reichsabgabenordnung) erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrigkeit 413 der Reichsabgabenordnung) be- straft. : Nach L 11 Abs. 1 der genannten Ver- ordnung ist jeder Beamte des Polizei- und Sicherheitsdienstes, des Steueraußendien- stes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichsfinanz- verwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsantwvaltschaft bestellt is}, verpflichtet, den Steuerpflichtigen, wenn er im Fnland betroffen wird, vorläufig festzunehmen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, den obengenannten Steuerpflichtigen, falls er im Jnland betroffen wird, vorläufig fest- zunehmen und ihn gemäß § 11 Abs. 2 der der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welchem die Festnahme erfolgt, vorzuführen. Hamburg, den 15. Dezember 1933. Finanzamt Neustadt. (Unterschrift.)

[63599]. Steuersteckbrief unD

Vermögens beschlagnahme.

Der Kaufmann Hugo Bach, geboren am 18. Februar 1888 zu Laupheim, und seine Ehefrau Selma geborene Stiefel, geboren am 2. Januar 1889, zuleßt wohnhaft in Laupheim, Kapellenstraße 837, z. Zt. in Paris 16, 36 R. Georg Sand, schulden dem Reich eine Reichsfluchtsteuer von 43 125 Reichsmark, die am 1. April 1933 fällig gewesen iff, nebst einem Zuschlag von 5 v. H. für jeden auf den Zeitpunkt der Fälligkeit folgenden angefangenen halben Monat.

Gemäß der Vierten Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirt- schaft und Finanzen und zum Schuße des inneren Friedens (Siebenter Teil, Kapitel ITI, Erster Abschnitt, § 9 Ziffer 2 ff.) vom 8. Dezember 1931 (Reichsgeseßblatt T S. 699) und der Verordnung vom 23. Dezember 1932 (Reichsgeseßblatt I S. 571) wird hiermit das inländische Ver- mögen der Steuerpflichtigen zur Siche- rung der Ansprüche auf Reichsfluchtsteuer nebst Zuschlägen, auf die gemäß § 9 Ziffer 1 dor genannten Verordnung festzuseßende Geldstrafe und alle im Steuer- und Straf- verfahren entstandenen und entstehenden Kosten beshlagnahmt.

Es ergeht hiermit an alle natürlichen und juristischen Personen, die im Jnland einen Wohnsiß, ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Siß, ihre Geschäfstsleitung oder Grundbesiß haben, das Verbot, Zahlungen oder sonstige Leistungen an die Steuer-

9. Deutsche TON Na aaten 10. Mo N

11. GenostensGalen,

12. Unfall- und

13, Bankausweise

14, Verschiedene Bekanntmachungen.

Gesellschaften m. nvalidenversierungen,

mit aufgefordert, innerhalb eines Monats dem unterzeichneten Finanzamt Anzeige über die den Steuerpflichtigen zustehenden Forderungen oder sonstigen Ansprüche zu machen. / Wer nah der Veröffentlihung dieser Bekanntmachung zum Zwedckde der Er- füllung an die Steuerpflichtigen eine Leistung bewirkt, ist nach § 10 Abs. 1 der genannten Verordnung hierdurch dem Reich gegenüber nur dann befreit, wenn er beweist, daß er zur Zeit der Leistung feine Kenntnis von der Beschlagnahme gehabt hat und daß ihn auch kein Ver- schulden an der Unkenntnis trifft. Eige- nem Verschulden steht das Verschulden eines Vertreters gleich. Wer seine Anzeigepflicht vorsäßlih oder

Abs. 5 der genannten Verordnung, sofern niht der Tatbestand der Steuerhinter- ziehung oder der Steuergefährdung (§8 396, 402 der Reichs8abgabenordnung). erfüllt ist, wegen Steuerordnungswidrig- feit 413 der Reichsabgabenordnung) be- straft. : | Nach § 11 Abs. 1 der genannten Verord- nung ist jeder Beamte des. Polizei-. und ESicherheitsdienstes, des Steueraußen- dienstes und des Zollfahndungsdienstes sowie jeder andere Beamte der Reichs- finanzverwaltung, der zum Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft bestellt - ist, . ver- pflichtet, die Steuerpflichtigen, {wenn sie im Jnland betroffen werden, vorläufig festzunehmen. ie

Es ergeht hiermit die Aufforderung, die obengenannten Steuerpflichtigen, falls fie im Jnland betroffen werden, vorläufig festzunehmen und sie gemäß § 11 Abs. 2 der genannten Verordnung unverzüglich dem Amtsrichter des Bezirks, in welhem die Festnahme erfolgt, vorzuführen.

Laupheim, den 13. Dezember 1933.

Finanzamt Laupheim. Gesch. Zeich.: 1/28. Beglaubigt: (Unterschrift.) Steuerinspektor, -

[63600]. ibe

1, Das Vermögen des Kaufmanns Max Weingärtner vou Bretten, geb. 24. 2, 1907 zu Bretten, if durch Urteil des Schöffengerichts bei dem Amtsgericht Landau 1. d. Pf. vom 20. Dezember 1933 auf Grund des § 36 Abs. 7 der Dev,-V.-OD. v. 23. Mai 1932 zur Sicherung einex Geld- strafe von dreitausend Reichsmark. be- schlagnahmt.

2, Das Vermögen der Kaufmanns- witwe Berta Wolf von Bretten, geb. 4. 6, 1879 zu Bretten, ist durch Urteil des Schöffengerichts bei dem Amtsgericht Landau i. d. Pf. vom 20. Dezember 1933 auf Grund des § 36 Abs. 7 der Dev.-V.-O. v. 23. Mai 1932 zur Sicherung einer Geld- strafe von viertausend Reich3mark be- schlagnahmt.

Landau i. d. Pf., den 28. 12. 1933. Der Oberstaatsanwalt bei dem Land-

beweist, daß er zur Zeit der Leistung keine

pslihtigen zu bewirken; sie werden hier-

gericht Landau i. d. Pf.

Reichsbahn für den ober Diese sieht eine beträcht / shlesishe Kohle vom Zentralrevier nah dem l Durchschnittlich stellt sih die Md auf 20 vH. Mit der Not- eichsbahn wir die

billigqung gewährt, die man von dem im Bau befindli shlesishen Fndustriekanal erwartet. j | Kohlentransporte Berlin—Stettin wird damit erheblih rentabel

fahrlässig nicht erfüllt, wird .nach § 10.

dem sie ihre Bestände in Dollarbonds auf Grundlage von pa E 1 ReiGémactohlihatienen zu tauschen in der Lage sind, diesen Wert auch für die Ra oder E versiherung anbieten, die an Stelle der effektiven | h rung treten soll. Der Umtausch ist fakultativ, der Versicherte hat ihn vornehmen ‘oder ob er das Dollarrisiko Bei den Dollarbasisversicherungen konnte be- kanntlich eine gane E für die Versicherten auf Reihs-

3 eingold (ganz oder (

E L S i werden, weil die Dollarbasisversiche-

Dollarver

ast ohne Wertverlust) deswegen

einem unbedeutenden Teil durch veine

edeckt waren, in der Hauptsache vielmehr durh Feingoldhypotheken odex entsprehende Obligationen,

Günstige Aussichten für die Leipziger Frühjahrsmesse 1934.

Wie das Leipziger Meßamt mitteilt, kann, heute hon gesagt werden, daß die Aussichten für die Leipziger Frühjahrsmesse 1934 besser sind, a!s sie zur gleihen Zeit der Frühjahrsmesse 1933 waren. Die Zahl der gemeldeten

Aussteller ist heute bereits höher Vorjahres.

Notstandsmaßnahme der Reichsbahn für oberschlesishe Kohle.

Mit dem 1. Januar 1934 ist die Notstandsmaßnahme der [eaen Bergbau in Kraft getreten.

iche Frachtermäßigung für die ober- derhafen Kosel vor. im übrigen die R

en ober- Dex Bahn-Wasserweg für

Zollprovisorium ernent verlängert. ür die Dauer dex zwischen Deutschland irtshaftsverhandlungen abgeschlossene

deutsh-polnishe Zollprovisorium 1 heute in Warschau erneut bis zum 15. Fanuar verlängert worden. Fn dieser ( ou die polnishe Regierung, wie erinnerlih, bereit exklärt, die nah Polen ausgefühvten deutshen Waren

ercinbavung

des neuen polnischen Zolltarifs anzu-

3. Aufgebote.

[63601]. Aufgebot. i Der Kohlenhändler Jakob Schneppen- heim in Düren hat das Aufgebot der an- geblich verlorengegangenen, von Heinrich Jakobs in Mechernich ausgestellten Wechsel von 200,— RM per 28. 12. 1933 und 290,— RM per 28. 12. 1933, die auf Arnold Nöthen, Landwirt in Harzheim, gezogen und von ihm angenommen sind, beantragt. Der Jnhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem vor dem unterzeichneten Gerichte auf den 12. Juli 1934, 9 Uhr, anberaumten Termin seine Rechte geltend zu machen und die Urkunden vorzulegen, widrigen- falls Kraftloserklärung erfolgen wird. Gemünd-Eifel, 5. Dezember 1933, - « Das3- Amtsgericht. Abtl. 2.

[63383]. Aufgebot. : Die Witwe Stesan Vecker, Katharina geb. -Ellinghaus zu Beckum, Lippweg, vertreten durch Geh. Justizrat Bernhard Bomtke 2 zu Beckum, hat das Aufgebot des in Beckum-Stadt belegenen, bisher nicht zum Grundbuch übernommenen Grund- tüds Flur 5 Nr. 1318/0. 54, Loenkerweg, 6,92 a groß, zum Zwede der Anlegung eines. Grundbuchblattes beantragt. Alle Personen, welche ohne sich im Besiße des Grundstücks zu befinden E das Eigentum au dem Grundstü für sich in Anspruch. nehmen, werden daher auf- efordert, spätestens. in dem auf den L Februar 1934, vorm. 10 Uhr, vorx dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 8, anberaumten Aufgebotstermine ihre : Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihrem Rechte er- folgen wird. Beccktum, -don 28. Dezember 1933. ' Das Amtsgericht. jy

[63605]. Aufgebot.

_ Dex Johanues Kränzler als Abwesen- beitspfleger des Daniel Wurster in Det- tingen, O.-A. Urach, hat beantragt, den verschollenen Daniel Wurster, geboren am 22. Ceptember 1866, Sohn des verstorbenen Fohann Georq Wurster, Taglöhners, und der ‘Anna Maria geb. Handel, zuleßt wohnhaft' in Dettingen/Erms, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sih spätestens in dem auf Donnerstag, den 20. September 1934, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird, An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, er- geht die Aufforderung, spätestens im Auf- gebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Urath, den 27. Dezember 1933. Amtsgericht.

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Ir. 2. 3. Aufgebote.

63604].

[ Der Bäckermeister Otto Zimmermann in Herford, Diebrocker Straße Nr. 23, hat den verschollenen Rentner Konrad Ferdinand Zimmermann, ge- boren am 183. April 1862 in Herford, zu- leßt wohnhaft in Herford, für tot zu er- klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 14. Fuli 1934, mittags 13 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe- raumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen An alle, welhe Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er- teilen vermögen, ergeht die Aufforde-

beantragt,

wird.

rung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Herford, den 27. Dezember 1933. Das Amtsgericht.

[63602]. Jn der Aufgebotssache zum Zwecke der Ausschließung von Erben des Arbeiters Aloysius Dumalsfki wird der auf den 4. März 1934 angeseßte Termin verlegt auf den 11. Juli 1934, vormittags 10 Uhr. III. F. 12./33. 28, Dezember 1933. Amtsgericht Delmenhorst.

[63389]. Aufgevot.

Der Rechtsanwalt Albert Koch in Bonn, Meckenheimer Str. 41, als Nachlaß- pfleger für den Nachlaß der am 19. August 1931 in Bonn, ihrem leßten Wohnfiß, verstorbenen Eheleute Otto Kahn und Martha geb. Waller sowie der am gleichen Tag in Bonn verstorbenen Witwe Erna Waller geb. Sonneberg hat das Ausfge- botsverfahren zum Zwecke der Aus- Jchließung von Nachlaßgläubigern bean- tragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der verstorbenen Eheleute Otto Kahn und Martha geb. Waller sowie der Wwe. Erna Waller geb. Sonneberg spätestens in dem auf den 22. März 1923, vormittags 11 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Wilhelmstr. 20, Zim- mer 17, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die An- meldung hat die Angabe des Gegenstandes Und des Grundes der Forderung zu ent- halten. Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß- gläubiger, die sih nicht melden, können unbeschadet des Rechts vor den Verbind- lichkeiten und Pflichtteilsrehten, Ver- mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Nachlaßpfleger bzw. dem Erben nur insoweit Befriedigung ver- langen, als sih nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen -Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe etwa unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Sind mehrere Erben vorhanden, so haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprehenden Teil der Verbindlichkeiten. —5a V1 799/31.

Vonu, den 24. Dezember 1933,

Amtsgericht. Abt. 5a.

[63606]. Aufruf. Der Unterzeichnete ist zum Testaments- vollstreŒer über den Nachlaß der am 12. Dezember 1933 zu Königsberg, Pr., Hufenallee 78, verstorbenen, verwitweten Frau Dora Stern bestellt worden. Sämtliche Personen, welche Forderungen gegen den Nachlaß zu haben glauben oder welche der Verstorbenen etwas geschuldet haben, werden aufgefordert, sih bis zum 15. Fanuar 1934 bei dem Unterzeich- A zu Mer dun P Kais nigsberg r. aiserstraße 17 29, Dezember 1933, ; as d Gustav Thiel.-

[63484]. Aufgebot.

Die Kreissparkajse Hildburghausen in Hildburghausen hat das Aufgebot fol- gender von ihr ausgestellter Sparbücher beantragt: Nr. 5722 für Otto Krannich, Masserberg;. Nr. 10 630 für Fa. F. W. Gadow & Sohn, Hildburghausen; Nr. 678 für Frau Agnes Fischer, Schönau; Nr. 3998 für Minna Seel, Veilsdorf; Nr. 5578 für Kriegerverein Heubach. Die Jnhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 11. Juli 1934, vorm. 11 Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht, Zimmer 22, anbe- raumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu- legen, sonst werden sie für kraftlos erklärt.

Hildburghausen, den 23. Dez. 1933.

Das Thüring. Amtsgericht.

[63390]. Fm Namen des Volkes!

Jn der Aufgebotssache der Firma „Monimos“ Textilwerke Akt. Ges. in Demmin hat das Amtsgericht in Demmin durch den Amtsgerichtsrat Schwing für Recht erkannt: Der Wechsel über 419,39 Reichsmark, zahlbar am 25. Oktober 1931, ausgestellt von Alma Grube in Loiß, ange- nommen von dem Domänenpächter Fried- E ZLOgeiann in Treuen, wird füx kraftlos erflärt,

Erste Anzeigenbeilage 1 zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Verlin, Mittwoch, den 3. Fanuar

[63607].

Dresden-Land, gezogene, von

klärt worden. Amtsgericht Dippoldiswalde, den 28. Dezember 1933.

[63386].

Durch Ausscchlußurteil vom 19. Dezem- ber 1933 wurden für kraftlos erflärt:

1. Der Wechsel über 1050,— (eintau- sendfünfzig) Reichsmark, ausgestellt am 19, März 1931. Aussteller: der Kaufmann Walter Röse, Berlin-Karlshorst, Ander- nacher Straße 3, fällig am 19. Juni 1931. Akzeptant: Alfons Knäpper, Berlin-Neu- fölln, Hasenheide 74. 25. F. 7, 83

2, Der Hypothekenbrief über die im Grundbuche des Amtsgerichts Neukölln von Berlin-Rudow, Band 69, Blatt 1758 in Abteilung IIT unter Nr. 7 für den Jnspektor Paul Oppel, Berlin-Neukölln, Sanderstraße 16 eingetragene Hypothek von 12 000,— (zwölftausend) Goldmark. 25. F. 8. 33 —. 3, Der Wechsel über 50,— (fünfzig) Reichsmark, fällig am 18. November 1932. Aussteller is die Firma Hecht & Reiwiß, Möbel en gros, Berlin, Münzstraße 22, Akzeptant: Wilhelm Peuker, Berlin- Buckow, Storchenweg 5, Giranten sind: Firma Sell, Möbeltischlerei, Luckenwalde, Mühlenweg 1; Firma Ernst Borsdorf, Bronzetwarenfabrik, Luckenwalde, Anhalt- straße; Firma Max Pahnke, Metall- gießerei, Luckenwalde, Friedrichstr. 12/14. 25. F. 17. 33 —.

Das Amtsgericht Neukölln. Abt. 25.

[63465].

Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Göttingen vom 18. Dezember 1933 is der Hypothekenbrief über die in Abt. TIT unter Nr. 1 im Grundbuch von Weende, Band 14, Artikel 577 (Eigentümer: Bahn- schaffner Clüver in Weende), für die Kreissparkasse Göttingen zu Göttingen eingetragene Aufwertungshypothek von GM 2245,56 für kraftlos erklärt worden. Amtsgericht Göttingen.

[63603]. Beschluß.

Jn der Nachlaßsache des am 23, August

1924 in Hamburg verstorbenen Otto

Wittel8bach wird das am 830. August

1924 dem Kaufmann Jürgen Friedrich

Georg Gustav Schaper erteilte Testa-

dgn für kraftlos er-

ärt.

Va 36, 27. Dezember 1933, as Amtsgericht.

[63608].

Die von Johanna Gertrud Wagner geb. Müller in Leipzig ihrem Ehemann Josef Wagner, früher in Leipzig, jeßt unbe- kannten Aufenthalts, mit notariell be- glaubigter Urkunde vom 2. 7. 1932 erteilte Generalvollmacht wird hiermit für kraftlos erklärt.

Leipzig, den 29. Dezember 1933. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht.

[63387]. Durch Ausschlußurteil vom 22. Dezem- ber 19383 ist der am 15. Mai 1898 in Natter- heide geborene Füsilier Erih Stach für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 10. Fanuar 1920 festgestellt. Verlin-Weißensee, 22. Dez. 1933,

Das Amtsgericht Weißensee.

8 F, 8, 33,

4. Veffentliche Zustellungen.

[63609]. Deffentliche Zustellung.

Die Arbeiterfrau Marie Dahlmann geb. Amling in Wiese, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Nieswandt in Braunsberg, klagt gegen den Arbeiter Walter Dahlmann, früher in Wiese, auf Grund des § 1568 B. G.-B. mit dem Antrage auf Ehescheidung aus Alleinver- schulden des Beklagten, hilfsweise auf Wiederherstellung der häuslichen Gemein- | schaft mit der Klägerin. Die Klägerin | ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil- kammer des Landgerichts in Braunsberg auf Mittwoch, den 28. Februar 1934, 914 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zu-

l

gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- 28, mächtigten vertreten zu lassen. j

Vraunsberg, Ostpr., den 29, De-

zember 1933.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[63619]. Jn Sachen der Marie Magdalena Eli-

sabeth Berendt geb. Roißheim in Neßschkau | i. V., Mylauer Straße 1, Klägerin, Prozeß- [63402]. bevollmächtigter:

Rechtsanwalt Otto

Durch Aus\{chlußurteil vom 22, 12, 1933 ist der auf Paul Wöhner in Quohren, Post diejem akfzeptierte, am 1. 7. 1932 fällig und bei Paul Wöhnerin Quohren zahlbar gewesene, an eigene Order ausgestellte Prima- Blankowechsel (ohne Datum und Unter- schrift des Ausstellers) über 100,— RM (einhundert Reichsmark) für kraftlos er-

Schmidt in Erfurt, gegen ihren Ehemann, ler in Leipzig, Prozeßbevollmächtigter : (deem den Kaufmann Harry Richard Berendt | Rechtsanwalt Dr.

lassen. Erfurt, den 27. Dezember 1933. | Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[63400]. Deffentliche Zustellung. Die Frau Elisabeth Schütt geb. Chel- minska in Lindhardt, Post Leipzigb2 Land, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Dr. Conrad in Greifswald, klagt gegen deren Ehemann Kaxl Schütt, früher in Groß Schoriß a. Rg., auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur Fort- seßung der mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Greifswald auf den 15. Februar 1934, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwakt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 4 R. 203/32. Greifsvoald, den 29. Dezember 1933. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[63610]. Deffentliche Zustellung. Jn dem Rechtsstreit des Arbeiters Jo- hann Friedrich Alwin Dittmar in Klein- bern8dorf bei Münchenbernsdorf, ver- treten durch den Rechtsanwalt Dr. Brehme in Gera, gegen seine Frau, Wanda Dittmar verw. gew. Amende geb. Ludtvig, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, ladet der Kläger die Verklagte zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 1. Zivil- kammer des Thüringischen Landgerichts

in Gera auf den 6. März 1934, vor- '

mittags 814 Uhr, mit der Aufforderung, | einen. bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu. bestellen. Gera, den 29. Dezember 1933. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Thüring. Landgerichts.

| [63611].

| Es klagen mit dem Antrag auf Ehe- | scheidung, zu 10 auf Herstellung der häus- | lihen Gemeinschaft: 1, Sofie Maria Kielmeyer in Bremen, vertreten durch | Rechtsanwalt Utsch, gegen ven Arbeiter | Johann Kielmeyer, 2. Maria Koch in Köln, vertreten durch Rechtsanwalt von Danwiß, gegen den Jnstallateur Hermann Koh, 3. Ehefrau Josefine Teipel geb. Keulen in Köln, vertreten durch Rechts- anwalt Heinrichs, gegen Franz Teipel, 4. Ehefrau Maria Gassert geb. Blofzyl,

| vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Esser, |

gegen Artur at 5. Theodora Peters geb. Paffrath in Köln, vertreten durch Rechtsanwalt Wiedemann, gegen | den Kaufmann Franz Emil Andreas Peters, 6. der Schleifer Friedrich Wil- helm Müller in Siegburg, vertreten durch Rechksanwalt Busch, gegen die Katharina Müller, geb. Struth, 7. Agnes Poppels- dorf geb. Burgunder in Köln, vertreten durch Rechtsanwalt Lenz, gegen den Oberstallmeister Friedrich Gottfried Franz Poppelsdorf, 8. Emilie Friedrich geb. Kraß in Köln, vertreten durch Rechts- anwalt Schmick, gegen den Bahnassistenten Georg Friedrich, 9. Helene Stratmann geh. Bödler in Mülheim, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Sauer, gegen den Ver- treter Ewald Stratmann, 10. Katharina Schmiß geb. Bollig in Köln, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Pleßner, gegen Friedrich Schmitz, 11. Billgen, Friedrich, | Schiffer in Köln, vertreten durch Rechts- | anwalt Dr. Nicolini, gegen Elisabeth | Villgen geb. Buschhard, 12. Johann Schmiß, Eisenlackierer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rolef, gegen Karoline Schmit geb. Lüßenkirchen, "13. Amalie Brinkmann geb. Zütt in Köln, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Pribilla, gegen Heinrich Brinkmann. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Landgericht Köln, und zwar zu 1 vor die 1, Zivilkammer auf 22. 2. 1934, 10 Uhr, Zimmer 249, zu 2 vor die 1. Zivilkammer auf 27, 2. 1934, 10 Uhr, Zimmer 249, zu 3 vor die 4. Zivilkammer auf 3. 5. 1934, 914 Nhr, Zimmer 250, zu 4 vor die 4. Zivilkammer auf 1. 3. 1934, 10 Uhr, Zimmer 250, zu 5 vor die 7. Zivilkammer auf 27. 2. 1934, 10 Uhr, Zimmer 253, zu 6 vor die 7. Zivilkammer auf 6. 3. 1934, 10 Uhr, Zimmer 253, zu 7 vor die 7. Zivilklammer auf 1. 3. 1934, 10 Uhr, Zimmer 253, zu 8 vor die | 3, Zivilkammer auf 9. 3. 1934, 10 Uhr, Zimmer 249, zu 9 vor die 8. Zivilkammer auf 1. 3. 1934, 10 Uhr, Zimmer 251, zu 10—13 vor die 10. Zivilkammer auf 3. 1934, 10 Uhr, Zimmer 251, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen.

Köln, den 29, Dezember 1933.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

Frau Hedwig Amalie Jaskulla geb. Mül- Schümichen in Leipzig,

| trage auf Scheidung der Ehe aus Ver- Klägerin

Harkortstr. 9, auf den §. März 1934, vormittags 914 Uhr, mit der Aufforde-

rung, sih durch einen bei diesem Gerichte

zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß-

bevollmächtigten vertreten zu lassen. 14 E '

186/33. | Leipzig, den 29. Dezember 1933.

| Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle | bei dem Landgericht Leipzig.

[63403]. Deffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Jda Emma Tittelfit geb. Klose in Chemniß, Wittenberger Straße 10, Prozeßbevollmächtigte: Rechts- anwältin Eva Ließ in Lüneburg, klagt gegen ihren Ehemann, den Moslkerei- gehilfen Willy Erdmann Heinrich Tittel=

fig, früher in Celle, jeßt unbefannten |

Aufenthalts, mit dem Antrage: die am | 23. 5. 1928 in Swinemünde geschlossene | Ehe der Parteien aus Verschulden und auf | Kosten des Beklagten zu scheiden. Die | Klägerin ladet _den Beklagten zur münd- | lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Lüneburg auf den 21. März 1934, 914 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Lüneburg, den 27. Dezember 1933.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts,

[63472]. Deffentliche Zustellung. Die Frau Philomena Braun,

Krumbach, klagt gegen ihren Ehemann, den Schachtmeister Georg Braun, früher

in Krumbach, nun unbekannten Ausent- | | halts, mit dem Antrag auf Ehescheidung, |

Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der Zivilkammer des Landgerichts Memmingen auf Don- nerstag, den 1. März 1934, nach- mittags 3 Uhr, Zimmer Nr. 5, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt al3 Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt- gemacht.

Memmingen, Bayern, den 29. De- zember 1933.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts,

[63613]. Deffentliche Zustellung.

Die Frau Johanna Bobrowski geb. | Pollmann in Hamminckeln, Post Blumens- |

kamp, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Düwel, Gadebusch, klagt gegen ihren Ehemann, den Melker Friß VBobrowsfki, früher in Klostergut Him- melstück Nr. 64, Post Hildesheim, auf Grund des § 1568 B. G.-B. mit dem An- trage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die IT. Zi- vilfammer des Mecklb.-Schwerinschen Landgerichts in Schwerin auf den 21. Fe= bruar 1934, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lasseu. | Schwerin, den 23. Dezember 1933, Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[63612]. Deffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Elsa Ehwaldt geb. Tasch- s in Klüß (Medckl.), Prozeß- bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wendt, | Grevesmühlen i. M., klagt gegen ihren Ehemann, den Klaviertechniker Kurt Georg Ehwaldt, früher in Wittenburg i. M., auf Grund der §§ 1567 Abs. 2 Ziffer 2, 1568 B. G.-B. mit dem Antrage auf Ehescheidung. Beklagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IT. Zivilkammer des Medcklb.-Schwerinschen Landgerichts

in Schwerin auf den 21. Februar gerin 2940,—

geb. | Mesgler, in Krumbach, Klägerin, Prozeß- | bevollmächtigter: Rechtsanwalt Finck in

1934

aus Erfurt, jeßt unbekannten Aufenthalts, | flagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter | RM 90,— sofort zu zahlen, b) vom 1. Juli Beklagten, ist neuer Termin zur münd- | Fri Reinhold Jasfulla, früher in | 1932 bis zur Vollendung des 16. Lebens- lichen Verhandlung auf den 14. März | Leipzig O 27, Lange Reihe 40, I1 1a., jeßt | jahrs der Klägerin eine vierteljährliche 1934, vormittags 11 Uhr, vor der unbekannten Aufenthalts, mit dem An- 3. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt, Zimmer Nr. 99, bestimmt, zu dem der | shulden des Beklagten. Die Beklagte geladen wird mit der Aufforde- | ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- | Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, rung, sich dur einen bei diesem Gericht | handlung des Rechts\treits vor die 14. Zivil- | 4. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu | kammer des Landgerichts zu Leipzi

| Unterhaltsrente von RM 81,—, zahlbar | im voraus, die rückständigen Beträge aber

| jofort, zu zahlen, 3. dem Beklagten die

! zu erflären, Zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Bad Schwartau auf den 13. Februar 1934, vormit- tags 917 Uhr, Zimmer 17, geladen.

Vad Schwartau, den 18. Dez. 1933, | Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Amtsgerichts,

[63618]. Deffentlihe Zustellung. Die minderjährige Fngeborg Marniok

[in Oppeln, vertreten durch das städt. Jugendamt in Oppeln, Prozeßbevoll- mächtigter: städt. Fürsorgeamt in Breslau, flagt gegen den Reisenden Furt Wolff, früher in Breslau, Gräbschener Straße 7, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sih wei- gert, die ihm geseßlich obliegenden Pflich- ten als Vater zu erfüllen, mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen: 1. der Klä- gerin 2132,— RM rückständige Unterhalts- rente für die Zeit vom 28. Januar 1928 bis 31. Dezember 1933 zu zahlen ; 2. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Breslau, Schweidnizer - Stadtgraben 4, Zimmer 293, auf den 27. Februar 1934, vormittags 9 Uhr, geladen.

Breslau, den 28. Dezember 19383. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Amt3gerichts.

[63617]. Deffentliche Zustellung.

Der minderjährige Günter Pohl in Krasch- niß, vertreten durch das städt. Fürsorge- amt—Jugendamt— in Breslau, Ursuliner- straße 22/26, klagt gegen den Landarbeiter Willi Ströming, früher in Breslau, Scheitniger Straße 30 bei Schwarzer, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sich weigert, die ihm geseßlih obliegenden Pflichten als Vater zu erfüllen, mit dem Antrage, I. der Beklagte wird verurteilt, a) dem Kinde an rüdckständiger Unterhaltsrente für die Zeit vom 15. 4. 1924 bis 14. L, 1934 = 3821,— RM zu zahlen, b) die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er- flären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Breslau, Schweidnißer | Stadtgraben 4, Zimmer 293, auf den 27. Februar 1934, vormittags [9 Uhr, geladen. | Breslau, den 28. Dezember 1933, Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Amt3gerichts.

/ |

[63397]. Deffentliche AEMEAEE

Klnge der JFngeborg Jrmgard Nit, außerehelih in Hoyerswerda, gesegßl. vertreten durch den vom Kreisjugendamt Hoyerswerda mit der Ausübung der vor- mundschaftl. Obliegenheiten betrauten Kreiswohlfahrtsobersekretär Lesche in Hoyerswerda, gegen den Kaufmann Theo- dor Helmke, zuleßt wohnhaft gewesen in Cham i. Bayern, jeßt unbekannten Auf- enthalts, mit Antrag: Zahlung von 1544,45 RM rückständige Unterhaltsrente für die Zeit vom 1.3. 1925 bis 31. 12. 1933 und Koften. Vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils. Der Beklagte wird zur münd- lichen Verhandlung vor das Amtsgericht Cham auf Dienstag, den 20. Februar 1934, vorm. 9 Uhr, geladen.

Chat, am 28. Dezember 1933.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

[63398]. Bekanntmachung. Fürsicht, Gertraud, geb. 22. 12. 1926, uneheliches Kind, vertreten durch den Amtsvormund, Rechtsanwalt Dr. Bern- hard Wimmer, München-Land, Maria- hilfplaß 17a, klagt gegen Hedenstaller, Hans, zuleßt in Lauterbah b. Dachau,

Die Klägerin ladet den nunmehr unbekannten Aufenthalts, auf

Zahlung einer rückständigen Unterhalts- forderung. Es is beantragt zu erkennen: 1. der Beklagte is schuldig, an die Klä- RM zu bezahlen. 2. Der

[63489]. Deffentliche Zustellung.

Ursula Gertrud Schmedemann, vertreten durch das Jugendamt Lübeck als Amts- vormund, klagt gegen den Arbeiter Adolf Prieß, hausen 11, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Feststellung und Unterhalts, mit dem Antrag: 1. festzustellen, daß der Be- a. klagte der Vater der am 16. Januar 1929 außerehelich geborenen Ursula Gertrud Schmedemann ist, 2. den Beklagten zu verurteilen, zu Händen des Vormunds der Klägerin a) vom Tage ihrer Geburt, dem 16. Januar 1929, bis zum 30. 6. 1932 eine vierteliährlihe Unterhaltsrente von

1934, vormittags 9 Uhr, mit der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits Aufforderung, sich durch einen bei diesem zu traten. 3, Das Unteil Marngy egpeinas Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als läufig vollstreckbar erklärt. Gütetermin ist Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. bestimmt auf: Donnerstag, den 8. Fes Schwerin (Medckl.), den 30. Dez. 1933, bruar 1934, vormittags 9 Uhr, vor Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle dem Amtsgerichte Dachau, Zimmer Nr. 2/0. des Landgerichts, | Die öffentliche Zustellung der Klage ist be- —— willigt. Der Beklagte wird hiermit zu obigem Termin geladen.

Dachau, den 28, Dezember 1933,

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dachau.

[63468]. Deffentliche Zustellung. Maximilian Hauser, geboren am 27. März 1926 in Epfendorf, unter Vor- mundschaft des Jugendamts Oberndorf a. N., Prozeßbevollmächtigter: Stadt- jugendamt O i. Br., klagt gegen den Malergehilfen Albert Herbst, zuleßt in Freiburg i. Br., jeßt an unbekanntem Ort abwesend, aus Ünterhalt mit dem Antrag, den Beklagten zu verurteilen, an das fklagende Kind für die Zeit vom 27, Mai 1926 bis 26, Januar 1934 monat-

Die am 16. Januar 1929 geborene

früher in Rensefeld, Fünf-