1934 / 12 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Jan 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- ‘und Staatsanzeiger Nr. 12 vom 15, Januar 1934. S, 2.

Milchversorgungsverband Saalgau:

als Beausftragter Landwirt von Werder-Sagisdorf (Saal-

kreis),

als Geschäftsführer Dr. Erwin Dahm mit dem Siy in

Halle, Viktoriastr. 13, Milchwversorgungsverband Elbniederung: als Beauftragter Bauer Willi Probsthain-Globig, als Geschäftsführer Diplomlandwirt Quandt-Berlin mit dem Siy in Torgau,

MilchversorgungsSverbandThüringen-Nord:

als Beauftragter Bauer Arthur Röder-Großschwabhausen, als Geschäftsführer Diplomlandwirt Dr. Goercki-Jena mit dem Siß in Fena, Dornburger Straße,

Milchversorgungsverband Thüringen-Süd:

als Beauftragter Landwirt Karl Koch-Meiningen (Gut Landsberg),

als Geschäftsführer Diplomlandwirt Dr. mit dem Siß in Meiningen,

Milchversorgungsverband Thüringen-Ost:

als Beauftragter Landwirt Dr. Hans Sidow-Dreibsch bei Neustadt a. d. Orla, als Geschäftsführer Diplomlandtviri Huber-Großstöbniß bei Schmölln mit dem Sig in Dera, Haus der Landwirte. 8 10.

Die obengenannten Milchversorgungsverbände werden zum rechtsfähigen Milchwirtshaftsverband Mitteldeutshland mit dem Siß in Halle (Saale), Viktoriastr. 13, zusammengeschlossen, für dessen organisatorishen Aufbau von mir nähere Bestimmungen noch getroffen werden, Die Milchversorgungsverbände sind bei ihren Maßnahmen an die Weisungen des Milchwirtschaftsver- bandes Mitteldeutshland gebunden.

_ Bis zur ordnungsmäßigen Bestellung * ex Organe des Milch- wirtschaftsverbandes Mitteldeutshland nah den Vorschriften der von mir zu erlassenden Satzungen wird mit der vorläufigen Wahr- nehmung der Aufgaben des Milchwirtschaftsverbandes bestellt der Bauer Arthur Röder, Großschwabhausen, Thüringen, dem als Ge- {äftsführer der Diplomlandwirt Dr. Curt Jansen, Halle, bei- gegeben wird.

S1

Die bisher auf Grund des § 38 des Milchgesezes vom 31. Juli 1930 im Verbandsgebiet gebildeten Zwangszusammenschlüsse und Zusammenschlüsse auf freiwilliger Grundlage werden hiermit auf- ha Die Rechte und Pflichten aller aufgelösten Milchver- orgungsverbände gehen auf die zuständigen M Bors sver- bände über. Entstehen Zweifel oder Meinungsverschiedenheiten über den Uebergang von Rechten und Pflichten, so entscheidet- der Milchwirtschaftsverband.

Die von den aufgelösten Zwangszusammenschlüssen und Zu- sammenschlüssen auf freiwilliger Gruadlage getroffenen Anord-

Rohmer-Fena

nungen bleiben eins{hließlih der in den Saßungen enthaltenen Vorschriften vorerst so lange in Diet als sie niht mit dieser Au- ordnung oder den zum Vollzug diejer Anordnung erlassenen Be- stimmungen im Widerspruch stehen.

8 182.

Diese Anordnung tritt drei Tage nach ihrer Veröffentlichung im Reichsanzeiger in Krast.

Berlin, den 13. Hartung 1934. Dex Reichskommissar für die Milchwirtschaft. Freiherr von Kanne.

Die Fndepxziffer der Großhandels preise vom 10. Fanuar 1934, 1913 = 100

1934 3. Januar |10. Januar

Ver- änderung in vH

Indexgruppen

x. Agrarstoffe. 1. Pflanzlihe Nahrungsmittel 2, Schlachtvieh 04 0.0: 9.0 3, Vieberzeugnisse . s - «5 G Vuttermittel S Cs

Agrarstoffe zusammen »

5: Kolontälware L,

11. JFndustrielle Nohstoffe und Halbwaren.

S E B

. Eisenrohstoffe und Eisen «

. Metalle (außer Eisen) « e

Se. A6

10. Häute und Leder . « «

11 Chemilallen) «o

12, Künstlihe Düngemittel

13, Technische Oele und Fette

14. Kautschuk 9,1 9,2

15. Papierhalbwaren und Papier 100,8 100,8

16. Baust 105,6 105,6.

89,5 89,8

1140] 140 1138 | 1140

1139 | 114,9 96,2 96,4

101,4 71,4 107,4 94,8 93,2 72,7

101,4 71/8 108/3 94/5 93/5 72/8

Eo

_

bts V5 I D

116,2 101,4 49,1 69/6 60,0 101,3

116,2 101,7 48/5 71/8 60/6 101/3 71/3 69;5 100,9 | 100,9

A O

® eo ooo -

-

O OOmOoo

Halbwaren zusammen . s VVL. Fndustrielle Fertigwaren, 17. Probutltonemldl ee xe 18 Ron ate Industrielle Fertigwaren zu- ame e 0 n Gesamtindex E E E)

C,

D D O o

D

*) Monatsdurchschnitt Dezember.

——

_ Die für den 10. Fanuar ‘berehnete Großhandelsindex- giffer hat sih gegenüber der Vorwoche um 0,2 vH erhöht, ln dieser Steigerung sind die Fndexziffern aller Haupt gruppen beteiligt. __ An den land wirtschaftlichen Märkten waren die Preise für Schlachtvieh im Durchschnitt höher als in dex Vorwoche; im einzelnen war, insbesondere bei den Schweinen, die Preisbewegung jedoch nicht einheitlich. Fn der Jndex- fler für Vieherzeuguisse wirkte sih ein T igienen der Preise ür Eier aus. Von den Futtermitteln haben Sojaschrot und Oelkuchen überwiegend im Preis nachgegeben. Jn der Fndexziffer für Kolonialwaren wurden

für Margarineöle nahezu äusgeglichen.

An den Märkten der industriellen Rohstoffe und Halbwaren haben sih die Preise für Schrott, Blei, Wolle, Baumwolle, Baumwollgarn, Flachs, Leinengarn, Fute, Jutegarn, Rindshäute, Kalbfelle und Kautschuk befestigt; L N S N s sind für Kupfer, Zinn und die hieraus her- gestellten Halbfabrikate getreten. Jn dexr Judexziffer füx künstlihe Düngemittel wirkte sih die jeßt für das laufende Düngejahr bekannt- egebene Herabseßung der Preise für Stickstoffdüngemittel (um fast 7 vH) aus.

Unter den industriellenFertigwaren wurden Preiserhöhungen für Konsumgüter gemeldet.

Berlin, den 13. Fanuar 1934.

Statistisches Reichsamt. Js Le Playe:

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis

gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aenderung der Wertberehnung von Hypotheken und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (NGBl, 1 É, 569), Der Londoner Goldpreis beträgt am 15, Januar 1934 [4e eine Unze Feingold .._. . „« « «. = 128 sh 6 d, n deutsche Währung nah dem Berliner Mittel-

kurs für ein englisches Pfund vom 15. Ja- nuar 1934 m R umgerechnet = RM 87,0588,

ür ein Gräiim Feingold demnah . . . = pence 49,5764, n deutshe Währung umgerechnet. . . . = RM 2,79900.

Berlin, den 15. Januar 1934. Statistishe Abteilung der Reichsbank.

Dr. Döring.

Nachweisung über Branntweinerzeugung und Branntweinabsaß im 1. Viertel des Betriebsjahrs 1933/34.

E S 5a |

5b T B O H

10 11 S S E

Im 1. Vierteljahr sind bergestellt entfallen auf | I aser

an die Neichs- in in | abliefe- | monopolverwaltung

Eigen- |\ Monopol-\ zuy, rungs-

abgelieferten A | pflichtigen | (Ges. § 76 Abs. 2)

Von der in Spalte 1 angegebenen Menge

sonstigen ablieferungsfreien Branntwein V b)

Von dem ablieferungspflihtigen Branntwein (Spalte 4) find hergestellt in

landwirts{chaftlihen Brennereien

Luft-

befe- Meslasse-

bren-

fonstigen

Bren-

Branntwein | bren- | famimmen Brannkt- a)

wein im ganzen

nereien nereien

Erzeugung von Stcff-

besizern

b) davon a) im ganzen

aus bren-

b) davons aus nereien | nereien Erzeugung von Stoff-] Kartoffeln

besitzern

anderen | - nereien

Stoffen

} Neichsmonopol- vérwaltung an unberarbeitetem

Bestände der Zugang

an sonstigem Branntwein

Branntwein opt aus dem.

am Beginne f Mas beein: Ausland ns i nereien E

Vierteljahrs | "!€reten geführt

aus aus

Mo- Gesamt-

zugang

Eigen- ; beschlag- nahmt

Hektoliter Weingeist

121 117 |1 099 329 li

933 775 | 2452

978 219 | |

791 577 6 625 72095 | 67 963 6515

1) 1510058

936 227 | 121117 80 | 1057 424

Abgang

Abgeseßt gegen Entrichtung

ved davon für:

| regél- | der | a) D c) d)

Preis- | Trink- spive | ganzen brannt- wein- | hersteller

mäßigen Verkaut- | preises

Niech- u. Schönheits- mittel

des besonderen ermäßigten Verkaufpreises für: des

©) Heilmittel Rieh-| Essig- vorwieg. | und | im

zum Schön- äußerl. | Heits- Gebrauche] mittel

voll- | digen Ver-

sonstige Zwecke

ur Essig

Wen reitung)

preises

vers- gällt

ganzen

branntwein

des allgemeinen ermäßigten Verkaufpreises

zur unvollstän-

brannt-] ständig |gällung (außer

und Holzgeist-

E22 28

Bestände der Neichs- monopol- Am Slusse verwaltung des an unver- Vierteljahrs arbeitetem waren in Branntwein } Eigenlagern

a E lusse vorhanden

Vierteljahrs

Gesamt- abgang

für des Treib- | im | Ausfuhr- stoff- | ganzen | preises zwede

Hektoliter Weingeifst

121 009 | 23 796 | 144 805 | 137 a3) 6 085 25

e, Berichti te Angabe: 1932/33 zurückzuführen. x G

Berlin, den 13. Januar 1934.

1020 242 845

28 1181108 874| 88556

7263 | 8098

1

834 374 | 1733 108 27 703

455 688 | 653 118] 235

Der Unterschied gegen die Angabe (Spalte 22) im 4, Viertel des Vorjahres ist auf Abschreibung des Transport-, Lagerungs- und Reinigungsschwundes für das Betriebsjahr

Reichsmonopolamt. Nebelung.

: Bekanntmachung,

_ Die am 183. Januar 1934 ausgegebene Nummer 4 des Reichsgeseßblatts, Teil 1, enthält: : Math Gesetz ut N Aenderung der Verordnung über caßnahmen auf dem Gebiete der Rechtspflege und vom 12. Januar 1934; E S

das Geseß über die Anpassung der Vermögensteuer, Erb- schaftsteuer und Grunderwerbsteuer an die seit gn F: Januar 1931 eingetretenen Wertrückgänge, vom 13. Fanuar 1934;

die Verordnung über die Hinausschiebung der nächsten Haupt-

feststellung für die Einheitswerte des Betri ia P E h t Betricebsvermögens, vom

die Verordnung über die Einfuhr ; t: g x von Waren au h vom 12, Januar 1934. fuh us Frankreich,

Umfang: 2s Bogen. Verkaufspreis: —,15 RM ostver- sendungsgebühren: —,03 RM für ein Stück bei B. Bexlin NW 40, den 15. Januax 1934.

Reichsverlagsamt. Scholz,

Preußen. Ministerium des Junern,

Der stellvertretende Polizeipräsident Eugen Dox in Elbing ist zum Polizeipräsidenten dasetbst ebnaiut G.

la es Me ttme anwaltschaft des Landgerichts daselbst, Priese in Fnster- burg daselbst. E E E

präsidenten zum Schußbe des deutschen Volkes vom 4, Februar 1933 habe ich folgende Büchex und Druckschriften ae Ge- fährdung von

Eva-Privat-Bücherei IT, Eva-Verlag, Leipzig C 1;

Herausgegeben von Herbert Gerwig, Friy Elste Verlag, Leipzig C 1;

London, Martin SeckeL.

Preußisches Justizministerium. Zu Oberstaatsanwälten sind ernannt: die Staatsanwalt- er in Berlin bei dex Staats-

Bekanutmachung. Auf Grund des § 7 der Verordnung des Herrn Reichs-

itte und Anstand beschlagnahmt: „Prostitution und Verbrechen“ von Weka,

„F mp, Mannesshwäche,SichereHeilun g.“

LadyChatterleysLover“ von D. H. Lawrence,

Berlin, den 11. Fanuar 1934. Der Polizeipräsident in Berlin, Abtlg. IV, J. A.: Vorwerk.

m ———_——

Irichtamtliches.

Aus der Preußischen Verwaltung.

650 alte Fustizverordnungen beseitigt. __ Der Preußische Justizminister Kerl, der seit seiner Amts- übernahme bereits mehrere grundlegende geseylihe Neuerungen im Sinne des Nationalsozialismus durGfübrte: hat darüber hin- aus auch der Vereinfachung der Justiz einen wesentlihen Dienst durxh die Ausmerzung überalterter ge geleistet. JFnsgesamt sind in der verhältnismäßig kurzen Zeit seit Ueber- nahme der Geschäfte durch Minister s nicht weniger als 650 veraltete Bestimmungen aufgehoben und durch wenige große neue Vorschristen ersezt worden. So hat z. B. eine einzige Verfügun über die Bekämpfung unzüchtiger A leih 18 bisher Au diesem Gebiete bestandene Vors Len ü erflissig gemacht und die neue doe roOnung über das preußishe Strafvoll- streckungs- und Gnadenrecht gestattete Pee die Beseitigung von rd. 150 veralteten Einzelverfügungen. Die Neuregelung der Vor- \hriften über die Schöffen und Geschworenen hat 60 Einzelbestim- mungen der Vergangenheit überflüssig gemacht und die Verfügung über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 35 MNErine Anord- nungen. Die systematische Bereinigung der e Di tungsvor- schriften, die zur Uebersichtlichkeit und Vereinfahung der Justiz e Voraussetzung ist, soll fortgeseßt werden. Fm Februar soll im Verlag Spaeth und Linde in Berlin ein Werk zu erscheinen

Preiserhöhungen für Kaffee und Kakao durch Preisrückgänge |

sowie für Palmöl und Talg ein- |

Reichs- und Staatsauzeiger Nr. 12 vom 15, Januar 1934, E, 5.

beginnen, das unter dem Titel „Die Preußische Fustizverwaltung“ alle geltenden Fustizverwaltungsbestimmungen wiedergibt. Als Herausgebex wird der Staatssekretär im Preußischen JFustizministe- rium Staatsrat Dr. Freisler zeihnen. Außerdem sind alle maß- gebend beteiligten N im Preußishen Fustizministerium als Mitarbeiter vorgesehen.

Kein Rechtsmittel gegen die Schußhaft.

Die Verhängung der Schußhaft, die durh die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schuße von Volk und Staat ihre gesetz- mäßige Grundlage gefunden hat, spielte in den vergangenen Monaten und spielt auch jeßt noch eine niht unbedeutende Rolle. Wie das V. D. Z.-Büro meldet, sezt in der „Deutshen Justiz“ Dr. Werner Spohr auseinander, daß Rechtsmittel gegen die Ver- hängung von" Schubhaft nicht ergriffen werden könnten. Das ordentliche Gericht könne niht angerufen werden, weil die Ver- hängung der Schußhaft eine rein polizeiliche Maßnahme sei. Auch auf dem Umweg über eine Schadenersaßklage könne die erfolgte Verhängung von Schubhaft niht der Prüfung des ordentlichen Richtexs unterstellt werden, Als Maßnahme der politischen Polizei könne die Verhängung der Schußhaft aber auch nicht vom

Verwaltungsrichter nachgeprüft werden. Dieser Standpunkt könne |

allerdings niht durch das geschriebene Recht begründet werden. Aber dem geschriebenen Recht sei hinsihtlih der Shußhaft auch die Anwendung zu versagen, denn es regle nur das allgemeine Polizeireht, niht auch das Sonderrecht der politischen Polizei. Von maßgebender Stelle sei auch dargelegt, daß im national- sozialistishen Staat Geseßgebung, Verwaltung und Fustiz nicht gegeneinander standen, so daß also die Justiz nicht politische Hand- lungen des Staates vom Grundgedanken einer anderen Be- trahtungsweise aus verneinen könne.

Als einziger Rechtsbehelf Me die Verhängung der Schuß- |

haft sei die formlose Dienstaussihtsbeshwerde gegeben, was aus dem allgemeinen Charakter der Verhängung von Schußhast als Verwaltungsmaßnahme zu folgern sei. Was das Arbeitsreck

Dal anlange, so sei, auch unter Bezugnahme auf die bereits vor- iegende Rechtsprehung, festzustellen, daß Schubhaft sowohl ein Grund “ick Pes wie aüch zur fristlosen Entlassung dar- stelle. Die Verhängülig der Schutzhaft sei ein „wichtiger Grund“ im Slnñne der zur fristlosen Entlassung berechtigenden Geseße8- vorshriften. Dem wegen verhängter Schußhasft fristlos entlassenen Arbeitnehmer stehe kein Einspruchsrecht zu.

Staatssekretär Dr. Freisler in der Verwaltungsakademie.

An der Verwaltungsakademie ‘in Berlin hält innerhalb des laufenden Wintersemesters der Staatssekretär des Preußischen Justizminsteriums, Herr Staatsrat Dr. Freisler, einen offent- lichen Vortrag über „Gedanken N nationalsozialistishen Straf- recht“, Der Vortrag findet am Dienstag, dem 16. Januar 1934, von 18- bis 20 Uhr, in der Universität, Hauptgebäude, Unter den Linden, Hörsaal 33, statt. Eintrittskarten zu 0,60 RM sind vor dem Hörsaal und in der Geschäftsstelle der Verwaltungsakademie, Berlin NW 7, Dorotheenstraße 4, Fernspreher: A6 (Merkur) 211, 212, erhältlich.

Verkehrswesen.

Alle Stände im Reichsverkehrsrat vertreten.

Der Reichsverkehrsminister hat in Beantwortung von Bedenken, die ihm aus Wirtschaftskreisen vorgetragen worden sind, mitgeteilt, daß die Bildung des Reichsverkehrsrats die in ied e aller Verkehrsmittel unter einer Leitung zum Ziele habe und eine einheitlihe Verkehrspolitik erxleihtern solle. Er beabsichtige nit, das Verkehrswesen von JFndustrie und Haudel zu isolieren, werde vielmehr die notwendige Verbindung des Verkehrs mit den übrigen Ständen durch Berufung je eines Vertreters dieser Stände in den Reichsverkehrsrat herstellen. Der berufsständische Aufbau sei hiervon unabhängig. Besorgnisse, daß der Reichsver- kehrsrat den berufsständishen Aufbau vorwegnehmen könnte, seien unbegründet.

Bildung einex Sendergruppe Ost?

Nach dem neuen Luzerner Wellenplan können die Sende- Energien verschiedener deutscher Sender verstärkt werden. Wie aus Breslau berichtet wird, besteht die Absicht, im Frühjahr oder Sommer dieses Jahres einen Gleichwellenbetrieb für die Groß- Sender Berlin-Tegel, Heilsberg und Breslau einzurichten; das würde also die Bildung einex Sendergruppe Ost nah dem Vor- bild der hon bestehenden Sendergruppe West bedeuten. Bei dieser Gelegenheit soll die Sende-Energie von Brslau auf 100 kW verstärkt werden. Auch Gleiwiß soll mit größerer Energie senden. Heilsberg wird hon vom 15. Januar an mit 100 statt bisher 75 kW arbeiten.

Berliner ‘Börsenbericht vom 15. Fanuar 1934.

| Stiller Wochenschluß

Am Sonnabend hielt die Geschäftsstille an der Berliner Börse weiter an, auf allen Märkten war die Umsaßtätigkeit nux gering. Auch am Rentenmarkt hielt sich das Geschäft in engen Grenzen. Bei Eröffnung der Börse war die Kursgestaltung nicht einheit- lih, doch gestaltete sih die Grundstimmung wieder freundlich. Be-

achtung fanden die vom Reichskabinett. am Freitag verabschiedeten |

Geseße. Jm Verlauf blieb das Géschäft weiter ruhig, es traten kleine Kursshwankungen ein. die Umsaßtätigkeit noch mehx zusammen, die Kurse konnten st{ überwiegend behaupten. S

Am Montanaktienmarkt waren die Kursveränderungeu.. nur unwesentlih. Braunkohlenwerte lagen im Angebot; Rhein. Braun seßten um 2 vH niedriger ein, Niederlausißer Kohle ev- Laden sogar mit einem Verlust von 34 vH. Kaliaktien lagen geschäftslos, eine Notiz kam nicht zustande. Von den chemischen Werken wiesen J. G. Farben bei geringem Umsay einen kleinen Gewinn A Chemische Heyden und Kokswerke gaben nah. Am Elektromarkt wax die Tendenz. niht einheitlih,. Von den sonstigen On pepapieren konnten sich Metallgesellschaft, Berger, Tieß, Charlotte Wasser befestigen, Deutshe Kabel, Aku, Bemberg, Stöhr, Süddeutshe Zuckex und Dortmunder Union gaben dagegen nah. Schiffahrtsaktien waren kaum verändert. Bankwerte waren gefragt; Reichsbank zogen um 24 vH an, Braubank plus 1 vH.

Der Kassamarkt wies eine geteilte Haltung auf. Renten konnten sih im allgemeinen nur knapp behaupten. Die in Reichs- markshuldvershreibungen Stade Dollarbonds gaben nah. Kommunalobligationen lagen etwas befestigt, Pfandbriefe konnten sih überwiegend behaupten, Stadtanleihen lagen unein- heitlih, ebenso die Staatsanleihen, die Kursveränderurgen waren jedoh minimal. Neubesißanleihe fand im Verlauf der Börse Interesse und stieg infolgedessen etwas an. Abtbesiß lag ivider- standsfähig. Für die Flüssigkeit des Geldmarktes war die Auf- egung einer neuen Serie von Reihsshaßanweisungen per 15. 3, 1935 sehr bezeihnend. Die Serie Ie 15. 2. 1935 is] sehr {nell ausverkauf worden. Der Diskontsaß für die neue Serie stellt sih auf 437 vH. Tagesgeld notierte wieder 4,25 vH bzw. 4,19 vH, vereinzelt auch 4 vH. Am internationalen Devisen- markt gab der Dollar nah, auch das B s{wächte sich ab. Auszahlung New York notierte in Berlin 2,675 (2,69), Aus- zahlung London wurde mit 13,60 (13,68) festgeseßt.

t und seine Atine 6 mit der Schuy- '

| faul, dann ist auch die Kompanie feige und faul.

Gegen Börsenshluß s{chrumpfte |

S

Handelsieil.

Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit.

Von Dr. Robert Ley, Führex der Deutschen Arbeitssront.

__ Mit derx Annahme dieses Geseves is ein sihtbares Zeichen s die nationalsozialistishe Revolution E A der Abkehr vom Alten und in der Aufrihtung neuer Richtlinien und Zielpunkte derartig Aer wie faum ein anderes Gesetz im ersten Jahre der nationalsozialistishen Macht, Der libe- ralistische Staat und seine Nachgeburt, der Marxismus, glaubten der Gemeinschaft eren und das Fndividuum allein in den Mittelpunkt des Geschehens stellen zu können. FJhr Staat wax eine nackte Konstruktion von Paragraphen und Geseßen, Ver- fassungen und Geschäftsordnungen, in dem der einzelne Mensch ohne jede Bindung leben konnte und höchstens zux Erreichung, materieller Vorteile sich zu Jnteressenverbänden zusammenschloß.

_ Forderungen und Versprehungen lösten sich ab. Das Wort opfern und geben war niht mehr vorhanden. Es wurde die Ge- meinschaft des Geldbeutels, dexr Dividenden und der Lohntüte aufgerichtet. Die lebendige Gemeinschaft eines blutswarmen Volkes war nicht mehr vorhanden, Es war selbstverständlich, daß alle Vande reißen mußten und statt einer Nation, statt eines gemein- Pee Volkes lediglih ein führerloser Haufen von Menschen vor-

anden war.

So wurde denn auch die Wirtschaft, jeder einzelne Betrieb, He Fabrikgemeinschaft en gespalten und aufgelöst. Feil- hende Parteien, die zudem noch ihre materiellen Vorteile mit a en Mitteln zu erreihen suchten, standen gegeneinander. egriffe wie Ehre, Anständigkeit, Gemeinschaftssinn kannte keiner mehr. Sie wurden verlaht und verhöhnt, und nux allein dte Maschen von Tarifverträgen und Geseßen sollten in der Lage sein, diese Begriffe zu erseßen. Fa, man könnte sagen, man baute das ganze Leben des Volkes, insonderheit auch seine Wirtshaftsform und seine Sozialordnung, auf der Unanständigkeit auf, man sah von vornherein in jedem Partner einen notorischen Shweinehund,

den man möglichst mit vielen Verträgen festnageln müsse.

___ Nicht ‘etwa, als ob wir Nationalsozialisten die Vertretung jegliher Fnuteressen an sich verwerfen. Es gehört zu dem ge- sunden Wollen eines Menschen, daß er verlangt, seine Arbett, jeine Leistung gerecht entlohnt und bezahlt zu bekommen. Und es ist ebenso menshlich, gesund und klar, wenn sih die Shwächecen zusammenschließen, um dem Stärkeren im Wirtschaftsleben ge- wachsen zu sein. Nein, wir verwerfen niht etwa die Verbände an sich, jondern wir verwerfen jenen unanständigen Geist, jene polt- tishe Vergiftung der Verbände, jenes zerreißende Mißtrauen, das von vornherein jede Gemeinschaft auss{chließt, mit einem Wort, jenes zersebende Gift, das leßten Endes nux noch das eigene Jch und nur die materiellen Futeressen sieht und damit jede Ge-

, meinschaft auflöst und vernichtet. So ist denn auch dieses neue Ge-

seß zur Ordnung der nationalen Arbeit von drei grundlegenden Erkenntnissen ausgegangen:

Erstens: Führertum und Verantwortung gehören zusammen.

Zweitens: Gefolgshaft und Führer, Belegschaft und Unternehmer sind auf Gedeih und Verderb verbunden.

Und drittens: Alle Abmachungen, Verträge und Anordnungen haben nur dann einen Sinn, wenn sie im Tee der Anständigkeit und der Ehrbarkeit abgeschlossen ind.

Erstens Führertum und Verantwortung:

Wir wollen in den Betrieben wiederum, daß der Unter- nehmer zum wahren Wirtshaftsführer wird. Daß er niht allein sein Werk, sein Geschäft nah kaufmännischen Grundsäßen sauber leitet und führt, sondern darüber hinaus wollen wir, daß éx tatsächlich in allen Dingen der Führer seiner E N sei. Die Kompanie ist immer so wie der Hauptmann ist. Fst der Hauptmann feige und So auch hier. Wir wünschen und wollen, daß der Unternehmer in allen Dingen richtunggebend, vorbildlih und e der Belegschaft vorangeht. Dafür trägt er der Gemeinschaft des Volkes gegenüber die Ver- antwortung. Das ist im Gesetz klar und eindeutig verankert. Er wird sich niht mehr entshuldigen können, daß ihm irgendwelche Arbeitgeberverbände in den Arm gefallen sind. Er wird sih nicht Ae Verträge verstecken können. Wenn gerade aus Arbeitgeber- reisen großer Widerstand gegen die Annahme dieses Geseßes kam, so nur deshalb, weil die Herren Angst vor dem Wasser hatten. Sie wollten nicht mehr hineinspringen und s{chwimmen. Das frühere System der Leipart und Fmbush war ihnen so außer-

ordentlich bequem.

Zweitens: Unternehmer und Belegschaft ge- ören zusammen: sie bilden eine Shicksalsgemeinschaft. So ist denn alles getan worden und wird in den Ausführungsbestint- mungen, in Tarif- und Sozialordnungen noch besonders zum Ausdruck kommen, daß die Arbeitskraft des Menschen niht eine käuflihe Ware ist, sondern die Arbeit, die Wirtschaft, eine Mission

Die Effektivverzinsungssäße am Renten- und Atktienmarkt.

Jm Anschluß an die ungewöhnlichen Kurssteigerungen am Rentenmarkt beschäftigt sich der neue Bericht des Bankhauses Gebr. Arnhold, Dresden-Berlin, mit der Frage, wie weit sih nun- mehr die Éffektivverzinsungssäße bereits auf die Voraussicht der kommenden organishen Zinssenkung eingestellt haben. Zu diesem Zweckte werden zunächst für die verschiedenen 6 %igen Anleihen, die der Konvertierung unterliegen dürften, die Kursentwicklung

des leßten Jahres sowie die gegenwärtigen Effektivverzinsungs- | säbe Rege und

weiterhin werden dieselben Ziffern für Anleihen mit niedrigerer Nominalverzinsung und Anleihen ohne laufende Verzinsung, d. h. die voraussihtlich nicht von Der Konvertierung erfaßbaren Werte aufgeführt. Es zeigt sich, daß jeßt, nachdem die Kurse der führenden Rentenwerte bereits hart an die Parigrenze eran sind, die durhschnittlihen Effektiv- verzinsungssähe auf ungefähr 54 % bis höchstens etiva 7 %, bei kutzfristigen Schaßanweisungen auch noh auf „einen nennenswert niedrigeren Stand zurückgegangen sind, daß hier also bereits ein wichtiger Schritt auf dem Wege der Zinskonvertierung, erzielt ist. Troßdem geht aus der Aufstellung hervor, daß vorläufig die nichikonvertierbaren Renten noch immer etwa das gleiche Zins- niveau aufweisen, so daß hier noh die Möglichkeit besteht, sich Renditen in der erwähnten Höhe auf verhältnismäßig lange Zeit zu sichern. Weiterhin zeigt aber eine gleichartige Auf tellung üx verschiedene Aktien mit stabiler Dividendenentwicklung, da

jeßt auch eine Rückehr zum gesunden Vorkriegsverhältnis zwischen Aktien- und Rentenverzinsung erreicht ist, daß nämlich im Durch- schnitt die Rendite der gefan Aktien nennenswert höher liegt als die era ung der führenden Renten; selbst bei Tarif- werten, Reichsbankanteilen oder einigen Versicherungsaktien gehen die Renditen um bis zu ca. 2% über das Durchschnittsniveau der Rentenverzinsung hinaus, was gleichzeitig beweist, daß die Auf- wärtsbewegung des leßten Fahres anders etwa als die später vorwiegend spekulative Haussewelle des Jahres 1926 nicht die Anlehnung an vernünftige Rentabilitätsgrundlagen verloren hat.

im Volk ist, ein sittliher Wert im Volk, und daß eben die Wirt- schaft, die Fabrik, das Werk über den bürgerlihen Eigentums- begriff inaus der Gesamtheit ünseres Volkes gehören und dieser Gesamtheit- zu dienen haben. Die Maschine, der Arbeitsplaÿ gehören dem Arbeiter, der daran schafft, genau so wie dem Unter- nehmer, der einen bürgerlihen Rechtstitel darauf hat. Dieses Zusammengehörigkeitsge h 4 in dem Geseg klar verankert, und es sind Einrichtungen geschaffen, wo die einzelnen Menschen, Unternehmer und Arbeiter, beweisen können, daß sie von dem On Ernst ihrer Mission erfüllt sind. Es ist nicht etwa das, durch dieses Gesez immer und überall der Staat eingreifen wolle oder müsse, daß etwa die Wirtschaft von der Amme Staat gehoben, geleitet und getragen werden solle, Das Gese ist so elastisch und gibt der Auswirkung der wirtshaftenden Menschen, Unternehmer und Arbeiter, im besten Sinne Spielraum, ihre Sorgen und Belange selbst zu ordnen. Das Geseg geht von dest gesunden. Grundsay aus: Was die Wixtschaft selb ordnen kann, joll sie ordnen. Der Stgat und seine Treuhänder haben erst dann erau, wenn Böswilligkeit, Profitgier oder Verheßung die handelndèn Menschen beherrschen.

Drittens: Hierfür sieht allerdings dann der Staat und damit die nationalsozialistishe Gemeinschast neue Wertmesser vor: die Anständigkeit und Ehrbarkeit. Die Menschen werden nicht ge- messen nach Paragraphen, Verträgen, Verordnungen und Ver- fügungen, niht danach, ob sie dieses oder jenes Gese übertreten haben und sih damit mit dem Bürgerlichen Geseßbuh in Konflikt seßen, sondern das neue Geseh führt Ehrengerichte ein, die von den Menschen, die in der Wirtschaft selbst stehen, beseßt sind und deren Ehrenrichter allein von der nationalsozialistishen Ge- sinnung der Anständigkeit und. Ehrenhaftigkeit beseelt sind. Ob jemand gerade noch die Grenzen der Geseße beachtet hat und nah früheren Begriffen straffrei ausgehen würde, ist für diese Männer belanglos. Sie urteilen niht nach der fein ausgefädelten Tat, sondern sie urteilen allein nah der Gesinnung, aus der “heraus die Tat geshah. Damit stößt diejes Gesebß über die Ordnung dex nationalen Arbeit Toxe Uf, dié in der deutshen Rechtspflege bisher noch nicht geöffnet waren, und es beshreitet neue Wege, dié sich: grundsäßlih {chon tin der Tät von dem romtschen Rechtsèémpstintven entfêxnen Und an E Stelle das germanishe Rehtsempfinden eten.

Gewiß, wir wissen, daß damit noch lange nicht die Wirtschaft geordnet ist, daß es noch langer und mühseliger Arbeit bedarf, ehe wir all das Unrecht, das eine shamlose Vergangenheit an dew shaffenden Menschen verbrochen gate wieder gutgemacht haben, Wir wissen, daß es noch einer ungeheuren Arbeit bedarf, um jenes Jdealgebäude wirtschaftliher und sozialer Ordnung aufzurichten, das der Nationalsozialismus will. Fedoch -wissen wir auch, daß wir mit diesem Gejseß rihtunggebend vorgestoßen sind, vollkommen neue Wege gehen, uns völlig abkehren vow dew marxistishen Methoden der Vergangenheit, aber auch weiter M über das korporative System Jtas-

iens. Jn weiser Vorsiht haben wir das Gesetz elastish ge- halten, damit auf diesem neuen Gebiet niht schon jeßt \tarre Formen erwachsen, damit wir genügend Gelegenheit haben, die Entwicklung zu beobachten, auftretende Fehler auszumerzen, neue Erkenntnisse einzubauen, mit einem Wort, das Geseß ist dem handelnden Menschen die gegebene Waffe, das Hohe und Edle im Gemeinschaftsleben des Volkes zum Leitgedanken unseres Denkens und Handels zu machen, und hier komme ih wieder zurück auf die nationalsozialistishe Erziehung des Volkes.

Gelingt es uns nicht, die Menshen mit der nationalsozialistis hen Weltanshauung zu erfüllen, sie über den Alltag zu erheben und ihnen den wahren sozialistishen Sinn der Gemeinschaft zu geben, so hat natürlich au dieses Geseß troy all seiner hohew Werte für das Volk keinen Sinn und keine Bedeutung. Nicht die Gesebve, nicht die toten Buchstaben machen das Glück des Volkes, sondern allein dex Geist und die Auffassung von der Welt, die der Mensch hat, formt sein Glück und formt seinen Wohlstand und gibt ihm den Segen, Sozialismus ist Erziehung, ist Formung des Geistes und dex Seele und ist niht gleihzuseßen mit Kon- struktionen und Organisationen.

Jn langen {weren Verhandlungen haben wir dieses Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit geschaffen. Fn unermüdlicher Zähigkeit werden wir in der Partei, in der Deutschen Arbeits front, in dem Werke „Kraft durh Freude“ die Menschen dafür formen. Dieses Geseß soll diesen Menschen, dem Nationalsozialis- mus ein Jnstrument sein, den unanständigen Zeitgenossen mit un- erbittliher Schärfe zu treffen und dem anständigen Menschen die Möglichkeit zur Gemeinschaft und zum Leben geben und damit den nationalsozialistishen Grundsäßen „Gemeinnuyß geht vor Eigennuß“ und „Dem Verdienst die Krone“ zum Durhbruch zu verhelfen.

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Hundert Fahre Deutscher Zollverein.

Gedenkfseier des Reichs und der Länder im Preußischen Finanz- ministerium.

Aus Anlaß der Hundertjahrfeier des Deutshen Zollvereins hatten der Reichsminister der Finanzen Graf Schwerin von Krosick und der Preußische Finanzminister Professor Dr. Popiß u einer Feier der Reichs- und Staatsbehörden in das Preußische Finanzministerium eingeladen. Für die Feier war das Haus des Preußishen Finanzministeriums gewählt, weil von diesem Hause die Verhandlungen ausgegangen sind, die am 1. Fanuar 1834 durch die Gründung des Zollvereins ihren Abschluß gefunden haben, und weil der wesentlichste Anteil an diesem Werke, das für die Einigung der deutschen Länder von so entscheidender Bedeutun war, von preußisher Seite den Finanzministern von Moß un Maaßen gebührt, die in diesem Hause gewirkt haben. -

Zu der Feier waren die Reichsminister und die preußischen Staatsminister, an ihrer Spiye der Preußische Ministerpräsident und Reichsminister Göring, die Finanzminister der Länder, die Staatssekretäre von Reih und Preußen, Vertreter des Reichsrats, ferner Führer dex nationalsozialistishen Bewegung, Vertreter der obersten Reichs- und Staatsbehörden, insbesondere der Zollver- waltung, der Stadt Berlin, der Spibenorganisationen der deut- [dia irtshaft und die Rektoren dexr Berliner Hochschulen er-

ienen.

Nach einer musikalishen Einleitung durch die Kammermusik- vereinigung- der Staatsoper eröffnete Finanzminister Professox Dr. Popiy die Gedenkfeier. Nah weiteren Reden von rof. Dr. Oncken und Staatsminister a. D. Dr. h. e. Saemisch und des Bayerishen Ministerpräsidenten Siebert {loß Reichsfinanz- minister Graf Schwerin von Krosigk die Feier mit einem Siegheil auf Deutschland, den Reichspräsidenten und den Volkskanzler Adolf Hitler.

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