1934 / 42 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Feb 1934 18:00:01 GMT) scan diff

wurden.

Ä i Neich3- und Staäâtsanzeiger Nr. 42 vom 19, Februar 1934. S. 4.

lange des Gemeinwohls und aller Zweige der Zementtwirtschaft u berücksihtigen und Pveisermäßigungen anzustveben. n ußenseitern E vor der Festsezung angemessen Gelegenheit zur Aeußerung zu geben. ; (3) Die Preise und Lieferbedingungen sind mir vor dem JFn- krafttreten zux Genehmigung vorzulegen. (4) Die Einhaltung der Preise und Lieferbedingungen sowie

die Wahrung eines lauteren Wettbewerbs einschließlich der Be- «ns des im § 4 Æs. 3 ausgesprochenen Verbots werden chren- gerihtlih überwacht. Nähere Bestimmungen behalte ih mir vor.

8 4.

(1) Vor dem 1. März 1934 abgeschlossene Verträge über die Lierung von Zement treten außer Krast.

(2) Abs. 1 ge nicht, soweit die Auflösung des Vertrages, namentlich mit Rücksiht auf eine bereits rehtsverbindlih ge- troffene Verfügung über die Ware, eine unbillige Härte bedeuten würde. Verträge, die hiernach aufrechterhalten bleiben sollen, sind mir unter Angabe der für die Aufrechterhaltung maßgeb- lihen Gründe bis zum 15. März 1934 mitzuteilen. Ueber die Aufrechterhaltung entscheidet eine von mir zu bezeihnende Schieds- stelle, gegen deren Bescheid binnen einer Frist von zwei Wochen “eh Entscheidung des Reichswirtschaftsgerihts angerufen werden ann.

(3) Angebote für das Fahr 1935 dürfen vor dem 1. Dezember 1934 niht gemacht werden.

8 5,

Versandrechte dürfen nux noch mit meiner Einwilligung über- tragen werden. Nach dem 1. Fanuar 1934 erfolgte Ueber- tragungen werden unwirksam, falls sie niht binnen eines Monats nah Fnkrafttreten dieser Anordnung meine Einwilligung ge- funden haben. :

8 6.

Bis zum 31. Dezember 1934 dürfen ohne meine Einwilligung neue Zementwerke nicht errichtet werden; die Herstellung von Zement darf niht neu aufgenommen, die Leistungsfähigkleit be- stehender Unternehmen für die Zementherstellung nicht erweitert werden.

S

E Unter Zement im Sinne dieser Anordnung sind zu verstehen: Portlandzement, Eisenportlandzement, Hochofenzement, Schlacken- ement, Natur- und Mischzement, au ge Zemente und zement- ähnliche Bindemittel, die in einer Mischung von 1 : 3 bei Wasser- lagerung (1 Teil Bindemittel : 3 Teilen Normalsand) nah 28 Tagen eine Druckfestigkeit von mehx als 140 kg haben.

8 8.

Wer einer Vorschrift dieser Anordnung zuwiderhandelt, kann dur polizeilichen Zwang nach Maßgabe der Landesgeseße zur Beachtung der Vorschriften angehalten werden. Er wird vom O Ordnungsstrafe bestraft, wenn ih es veantrage. Die Ordnungsstrafe wird in Geld festgeseßt; ü Höhe ist unbegrenzt. E L as

8 9.

Kosten, die durch etwa notwendig werdende Aufsichtsmaß- nahmen entstehen, haben die Beteiligten zu tragen. Uber A Höhe der Kosten und darüber, wer sie zu tragen hat, bestimme ih endgültig. Troy Aufforderung nicht erstattete Kosten können wie offentliche Abgaben eingezogen werden.

8 10,

__ Diese Anordnung tritt am 1. März 1934 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1934 außer Kraft, a ei sie von mir nicht vorher aufgehoben wird.

Berlin, den 17. Februar 1934. Der Reichswirtschaftsminister. Schmitt.

Die Fnderxziffer der Großhandelspreise vom 14, Februar 1934, 1913 = 100

1934 7. Febr. | 14. Febr.

Ver- änderung

in vH

Inderxgruppen

lau bekanntgegeben.

verkehrsministers vom 21. Funi 1933 zur Durhführung des Ge vom 16. Funi 1933 zur Bekämpfung der Notlage er

Frachtenaus\shuß Stettin am 14. d, M. folgendes beschlossen:

Beschlüsse des Frachtenausshusses Breslau.

‘Der Frachtenausschuß Breslau, Os I (Ober- \{hlesischer C ONONR Peri hat auf Grund der Verord- nung des Herrn Reichsverkehrsministers zur Errichtung von Fachtenausschüssen vom 23. März 1932 (Deutscher Reichs- boi Nr. 74 S. 2) am 22. Januar 1934 folgendes be-

ossen:

1. Mit Wirkung für Grubenausgänge ab 28. Fanuar 1934

wird die Grundfracht Cosel-Hafen/Stettin mit - RM 4,10 je To. festgeseßt.

Die Abfertigungsgebühr innerhalb dieser Fracht beträgt 26 P06 Tonne 2. Mit Wirkung für Grubenausgänge ab 28. e 1934 wird die Grundfraht Cosel-Hafen/Berlin-O ette mit RM 5,90 je To. festgeseßt. Die Abfertigungsgebühr innerhalb dieser Fracht beträgt 29 N 9: E TONRE

3. Mit Wirkung für Grubenausgänge ab 28. Januar 1934

wird die Grundfracht Cosel-Hafen Gr. Pr) mit

50 {e To.

festgeseßt. Die Abfertigungsgebühr innerhalb dieser Fracht beträgt _20-Pfg. je Tonne. 4. Mit Wirkung für Grubenausgänge ab 28. Fanuar 1934 wird die Grundfracht Cosel-Hafen/ Landsberg mit RM 555 je To.

festgeseßt.

t

Die Abfertigungsgebühr innerhalb dieser Fracht beträgt 23 Pfa 1ETDon ne.

Ferner 1. Für den Fall der Regelung der Stettiner Fracht nach dem Beshluß vom 22. Januar 1934 wird die Fracht Cossel- Hafen/Greifenhagen mit Wirkung für gewe ge Aus- gänge vom 28. Januar 1934 auf 20 Pfg. je To. über neue Stettiner Grundfracht, also auf RM 4,10 + RM 0,20 = RM 430 je To.

festgeseßt.

. Jm Frachtentarif werden die Relationen „Klein-Regliß“ (weil zum Stettiner Hafengebiet gehörig)

un „Ache inkl. Dampf“ (weil durch die vorangehende osition „Jbehoe bei freiem Schleppen“ unnötig)

gestrichen.

Vorstehender Beschluß wird mit der Maßgabe bestätigt, daß als Zeitpunkt des Jukrafttretens nicht der 28. Januar dieses Jahres, sondern der Tag des Wiederbeginns der Ver- ladungen gilt. Dieser Tag wird vom Frachtenausshuß Bres-

Breslau, den 16. Februar 1934. Der Oberpräsident der Provinz Niederschlesien, Chef der S L Vi GLEAz U

Bekanntmachung. Auf Grund dex zweiten Verordnung des Herrn Reichs-

innenschiffahrt RGBl. 11 S. 317 hat der

üx in Stettin frisch gewaschene, zur Verladung nach

Berlin-unterhalb kommende Anthrazitkohle wird ein Zuschlag en auf die für Kohle festgeseßte Anteilfraht von 10 Rþp 1000 Kg bis auf weiteres gewährt.

f. je Dieser Beschluß ist von Aufsichts wegen bestätigt. Stettin, den 17. Februar 1934.

Der Oberpräsident Wasserbaudirektion. S Vie Wulle:

x. Agrarstoffe. . Pflanzlihe Nahrungsmittel . Schlachtvieh

é 101,0 . Vieherzeugnisse . . . ; ¿

70,1 106,9 942 92,5

101,1 1054 . Futtermittel 943 Agrarstoffe zusammen .

P reußen.

Der Preußische Ministerpräsident, Landesforstverwaltung,.

: 91,9 . Kolonialwaren . .. 5 732 IL. Fndusftrielle Rohstoffe i

und Halbwaren. . Kohle

73,2

. Eisenrohstofe und Eisen . Metalle (außer Eisen) « 9. Textilien . é

s 116,2 . Hâute und Leder . . iy

102,0 48,6 741 60,2

101/3 706

101/3 10,5

1013

107,0

90,6

113,9 1147

1162 102,2 477 74/3 60,0 1013 70/6 101/0 9/6 1013 107,0

90,5

18 E 148 F.

s

_

| F F ooORmO0 U O D

Ce 2. Künstliche Düngemittel . Technische Oele und Fette 4. Kautschuk S as L Para und Papier . . Baustoffe N Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen FILT. Fudustrielle Fertigwaren. 17. Produftionsmittel 13, Konsumgüter . Industrielle Fertigwaren zu- n S 114,4 114,4 Gesamtindex. . . ..…. 96,4 96,2

__ Die für den 14. Februar berechnete Großhandelsindex- ziffer ist gegenüber der Vorwoche um 0,2 vH zurückgegangen. Dies ist hauptsächlih auf ein jahreszeitlich bedingtes Nach- geben der Preise für landwirtshaftlihe Erzeugnisse (Vieh und Vieherzeugnisse) zurückzuführen. Daneben ift die Jndex- Ziffer für industrielle Rohstoffe und Halbwaren ebenfalls leicht zurückgegangen. Die Preise der industriellen Fertig- waren weisen im Durchschnitt keine Veränderung auf.

) m einzelnen lagen an den landwirtschaftlihèn Märkten die Preise für Schweine, Rinder, Kälber, Eier und Rinder- talg niedriger als in der Vorwoche.

„Jn der Fndexziffer für Kolonialwaren wurden Preis- erhöhungen für Kaffee und Kakao durch Preisrückgänge für O ausgeglichen.

__ Unter den industriellen Rohstoffen und Halbwaren haben sih die Preise für Schrott, Gußbruch, Baumwollgarn, Ros seide, Flachs, Leinengarn und Jute befestigt, während für Nichteisenmetalle (Kupfer, Blei, Zinn), Häute und Felle sowie für Kautschuk und Leinöl Preisrückgänge gemeldet

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do D

Berlin, den 17. Februar 1934. Statistisches Reichsamt. P Va D, Pla be *) Monatsdurh)chnitt Januar.

Reg.-Bez. Grenzmark Posen-Westpreußen, und Kirchen im Reg.-Bez. Koblenz sind zum 1. April 1934 zu beseßen. werbungen müssen bis zum 1. März 1934 eingehen.

samml. S. 357) sind bekanntgemacht:

Die Forstmeisterstellen Schwerin a. d. Warthe, Be-

Bekanntmachung. Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseßtz-

1, der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 21. Dezember 1933 über die Verleihung des Enteig- nungsrechts an die Ruhrgas-Aktiengesellshaft in Essen zum Bau einer Anschlußleitung von der bestehenden b Gasfernleitung zu dem Fabrikgebäude der Firma | 0 W. F. Klingelnberg Söhne in Remscheid durch das Amtsblatt der Regierung in Düsseldorf Nr. 1 S. 1, ausgegeben am 6. Fanuar 1934;

. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 23, Dezember 1933 über die Genehmigung eines Nach- trags zur Saßung der Kur- und Neumärkischen Ritter- schaftlichen Darlehnskasse durch das Amtsblatt der Regierung in Potsdam Nv. 3 S. 9, ausgegeben am

20, E 1934;

- der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 23. Dezember 1933 über die Genehmigung einer Aenderung der Me der Schleswig-Holsteinishen Landschaft durch das Amtsblatt der Regierung in Schleswig Nx. 3 S. 9, ausgegeben am 20. Ja- iitär 1934:

. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 10, Fanuar 1934 über die Verleihung des Enteig- | si nungsrechts an die Braunschweigischen Kohlenberg- werke Helmstedt in Helmstedt für den Bau einer elek- trischen Schmalspurbahn zur Kohlen- und Aschen- beförderung zwischen dem Dambvfkraftwerke Harbke und den Braunkohletagebauen bei Wulfersdorf durch das Amtsblatt der Regierung in Magdeburg Nr. 5 S. 13, ausgegeben am 3. Februar 1934; der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom

ung der Schlesishen Landschaft über

„e

trags zur Sa finforozentinte Schlesischer Landschaft-

die Ausgabe das Amtsblatt der Regierung in Breslau Nr, 5 S. 25, | 5

gehende

trennen.

5. jeder unwirtsha

ventionierung wesensfremder Ste Art des Unternehmens nicht rechtfertigen ließen.

Konten auf 1031 208 gestiegen. 63,7 Millionen Buchungen 9440 Mill. R 7709 Mill. RM oder 81,7 vH bargeldlos beglihen worden. Guthaben au 471,4 Mill. R

Bremen

21 kleineren Einfuhrmenge. lich B, w 4

fünfte von

Deutsches Neich.

Nichtamtliches.

V. Stand der schwebenden Schuld des Reichs.

Am 30. Dez. 1933

aen

G

31. Jan, 1934

in Millionen NM

1a. Zahlungéverpflihtungen aus der Begebung IRNCTGNBINE Schatzanweisungen mit eien er e / 1b. Zablungsverpflihtungen aus der Begebun unverzinéliGßer Schatzanweisungen ae Gegenwert A R e E 2. Umlauf an Neichswechseln 3. Kurzfristige Darlehen e eee 4. Betriebókredit bei der Reichsbank . . . .

*) 1 154,6

42,2 400,0 26,3 46/6

*) 1 314,0

43,4 4000 26,3 367

Summe der Zahlungsverpflihtungen . . 9. Schazanwei}ungen zum Zwecke von Sicher- heitsleistungen usw. L

. . . . . . .

1 669,7 362,9

18204 346,7

Summe der {webenden Schuld . .

*) Die Umrechnung der auf U. 8, A.-Dollar lautenden Verpflihtungen (amerikani\che Tranche des Lee, Higginson-Kredits) ist zum Mittelkurs für telegraphische Auszahlung New York vom Stichtag erfolgt.

Die dem Tilgungsfonds zur Rückzahlung des Ueberbrückungsfredits aus dem Jahre 1930, der bercits in voller Höhe der noch zu tilgenden Summe in dem Betrage der Schaganweisungen unter lfd. Nr. 1a ent- halten ift, zugeführten unverzinslihen Schaßz- anweisungen belaufen sih auf :

xL. Betrag der ausgegebenen Steuer- gutscheine.

1. Jm Umlau befindlich. „«« + è

2. Für Zwedckcke der öffentlichen Arbeits-

beschaffung der Neichsbank als Sicher-

2 032,6

363,9

12152

V Beta s e E s es

Verktehrs8wese

vershwinden.

„Kommunales Verkehrswesen“.

erfüllen zu können. Die Wege gu

nternehmungen sein, die dem Reich

ju betrachten.

und Beaufsichtigung möglichst

eeinträhtigen. Dazu

——_—

den Postsheckonten betrug

adt, Bremerhaven nd 56 200 t oder 10 v

ufuhren von Getreide, Stück

unahmen bei anderen Gütern mehx als au egenüber dem Fanuar v. Js. verzeichnete der

usfuhr.

ausgegeben am 3. Februar 1934.

vH vor.

21671

600,0

n.

Neue Wege des deutschen Verkehrs.

Einzelunternehmer follen aus dem öffentlichen Verkehr

Der Direktor des Reichsverbandes Deutsher Verkehrsver- waltungen Dr. K. A. Müller-Berlin nimmt in dem Zentralblatt der NSDAP. für Gemeindepolitik Stellung zu dem Thema imu Er legt ausführlich die Nots wendigkeit der Abgrenzung zu den anderen Verkehrszweigen und der Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Verkehrswirtshaft dar und betoni, daß Fern- und Nahverkehr sich niht gegenseitig ab- shliezen oder gar bekämpfen dürften, sondern daß sie sich in die Hand arbeiten müßten, um ihren Dienst an Volk und Wirtschaft

diesem Ziele ließen sich folgendermaßen zu- Träger des öffentlichen Verkehrs sollten nur 1 ei, den Ländern, den kommus- nal2n Körperschaften oder den seit Sahrzehnten bestehenden be- währten und finanziell gesicherten Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit gehören. Einzelunternehmer (kleine Gewerbe- treibende) sollten im öfsfentlihen (fahrplan- und tarifgebundenen) Verkehr niht mehr zugelassen werden; 2. in der Geseßgebung sei eine rate Zentralisation, in der Verwaltung aber eine weit- ezentralisation durchzuführen; 3. das heute mechanisch zusammenhängende deutsche Schienenneß sei im Fnteresse der Bez völkerung und der verfrahtenden Wirtschaft künftig als eine 4 organische Transporteinheit seien bei den Eisenbahnen zu bei der Beförderung von Personen und Sachen Mee zu verwirklihen und mögli} auch auf anstoßende Kraftsahrlinien QIREINEN 4. Fern- und Nahverkehr seien in Betriebsführung, erwaltung

_de n, Gebrochene Tarife eseitigen; die Durchtarifierung sei

voneinander zu

Wohl aber erscheine es zwecks Vermeidung ungesunder Verkehrsverlagerungen und zwecks Herbeiführung einheitlicher, möglichst billiger Tarife erstrebenswert, daß sih F verkehrêmittel über Linienführung, Fahrpläne, Tarife, Ueber- gangsmöglihkeiten usw. verständi arbeit ein S erwad von Nuyen für die Bevölkerung zu 5. jede! tlihe Wettbewerb der einzelnen T öffentlihen Verkehrs unteceinander sei unbedingt zu vermeiden und durch das Eingreifen der Staatsautorität zu verhindern; 6. zwecks Gesundung der shwer notleidenden öffentliGen Ver- kehrseinrihtungen und Erreichung der Senkung der Tarife habe die unverzüglihe Entlastung von allen Auflagen zu erfolgen, die den Zweck des Unternehmens, den Dienst an B

ern- und Nah-

ten, um aus ihrer Zusammen- erzielen; räger des

8, der : olk und Wirtschaft, [ ehóre inSbesondere die Befreiung von llen finanziellen Verpflichtungen orten Steuern und Sub-

en), die sich aus Zweck und

Umfang des Postschectverkehrs im Fanuar 1934.

Die Hay der Postscheckonten ist im Fanuar um 1934 Auf diesen Konten wurden bei umgesebßt; davon sind

Das

am Monatsende

, im Monatsdurchshnitt 522,0 Mill, RM.

Bremens Seeverktehr im Fanuar 1934.

Der feewärtige Güterverkehr der fünf R Weserhäfen C | : Nordenham, Brake und Weser- münde betrug in Einfuhr und Ausfuhr zusammen 529 000 t, das i weniger als im Vormonat. ang hat seine Ursache in der mit 215 500 t um 58800 t oder Es verminderten sich hauptsüch- l fgut, Baumwolle und Ho14, Tran fehlte gang. Demgegenüber erhöhten sih allerdings die An- / mportkohlen, Oelfrüchten, Reis und Mineralöl; 50ch war dies Mehr viel zu klein, um die starken Ausfälle ausgleichen zu können, Die Ausfuhr, die hon im Dezember größer war als e C MEEY d B00 E L 90 um fast 100 000 t. e C i erreihte sie t oder

12. Fanuar 1934 über die Genehmigung eines Nach- Gun den Kalisalze, È

Der Rüd-

E ( mehr. Ein Rück- tückgüter und Eisen aufwiesen, konnte durh

glichen werden. ; | | Sn Güterverkehr eine licher Goldpfandbriefe (Liquidationspfandbriefe) durch Auge S von 116 800 t oder 28 vH. Sie entfällt allein auf die

In der Einfuhr lag ein Rückgang von 11700 t oder

Nr. 42.

Zweite Beilage mm Deutschen ReichSan

Berlin, Montag, den 19. Februar

us der Preußischen Verwaltung.

Ab 1. April Stiftung Preußenhaus.

Der preußishe Ministerpräsident hat als Zeitpunkt des Fnkvafttretens des Gesezes über die Errichtung der Stiftung „Preußenhaus“ jeßt den 1. April 1934 bestimmt. Das Geseß über die Stiftung Preußenhaus datiert vom 26. Oktober 1933 und war bisher nicht in Kraft geseßt worden. Nach dem Geseß wird zur Pflege des Reichsgedankens auf der Grundlage dez nationalsozialistischen Weltanshauung als sihtbares Zeichen der auf die Verwirklichung des einigen Deutschland gerichteten ge- shihtlihen Sendung Preußens und als bleibendes Denkmal seiner großen Vergangenheit unter dem Namen ‘„Preußenhaus“ eine Stiftung errichtet, in die die Grundstücke des bisherigen Preußi- shen Landtages und des ehemaligen Herrenhauses eingebracht werden. Die Gebäude sollen zu Veranstaltungen, Tagungen und ähnlichen Zwecken des Reiches, öffentlich-rehtlicher Körperschaften und von Organisationen der NSDAP. bereitgehalten werden. Der Staat übernimmt die Verpflichtung, die auf dem Grundstück er- rihteten Baulichkeiten dauernd zu unterhalten und die Kosten der Verwaltung zur Verfügung zu stellen, Vorstand der Stiftung ist der ‘preußische Ministerpräsident, der die Amtsbezeihnung „Präsident der Stiftung Preußenhaus“ führt.

Aenderung des Gesehes über den Provinzialrat.

Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: Das Preußische Staatsministerium hat in seiner leßten Sißung ein Gese zur Aenderung des Gesehes über den Provinzialrat vom 17, 7. 1933 beschlossen, das die bisherigen Bestimmungen über die Zusammen- seßung der Provinzialräte u, a. in folgenden Punkten abändert:

Dem Provinzialrat gehören kraft Amtes neben dem Ober- präsidenten, den in der Provinz wohnhaften, vom Ministerpräsi- denten ernannten Staatsräten, den Regierungspräsidenten der Provinz und dem Landeshauptmann künftig auch der Vizepräsident des Oberpräsidiums an.

Bei der Zusammenseßung des Provinzialrats soll dem wirt- schaftlichen Aufbaue der Provinz und den Besonderheiten der Ge- \häste des Provinzialverbandes Rechnung getragen werden; idem- zufolge ist bei Auswahl geeigneter Fachleute und leitender Be- amten der Gemeinden sowie der Landkreise Bedacht zu nehmen.

Der Oberpräsident, der Vizepräsident des Oberpräsidiums, die Regierungspräsidenten, die Staatsräte und der Landeshauptz mann sowie die auf Grund ihres Amtes in der nationalsozialisti- schen Bewegung berufenen Provinzialräte gehören dem Pro- vinzialrat für die Dauer ihres Amtes an. Die übrigen Provinzial- räte werden anstatt, wie bisher, auf Lebenszeit auf die Dauer von sechs Jahren berufen. Von diesen scheidet alle zwe' Zahre ein Drittel aus. Wiederberufung ijt zulässig. Scheidet ein Provinzialrat vor Ablauf der Amtszeit aus, so wird für deren Rest ein Evsaßmann berufen. Die Zugehörigkeit der auf 6 Fahre berufenen Provinzialräte zum Provinzialrat erlisht, wenn der Ministerpräsident feststellt, daß die Voraussezungen niht mehr vorliegen, auf Grund deren sie ernannt sind.

Die Mitgliedschaft erlisht ferner, wenn dex Ministerpräsident einem Provinzialrate das Anerkenntnis unverleßter E A keit oder eines der Würde des Provinzialrates entsprechenden Lebenwandels oder Verhaltens versagt.

Vorstehendes Gese zur Aenderung des Geseßes über den Provinzialrat ist vom An Ministerpräsidenten in Nr. 6 der M4 Geseßsammlung erstmals mit den Worten ver- fündet worden: Jm Namen des Reiches verkünde ih für den Reichskanzler das E Geset, dem die Reichsregierung ihre Zustimmung erteilt hat.

Staatsdomänen als Siedlungsland.

Ueber 100 000 Morgen Domänenland zur Siedlung freigegeben,

Seit dem JFnkrafttreten des Reichssiedlungsgeseßes im Fahre 1919 is aus dem Domänenbesiß des Preußischen Staates bald in größerem, bald in kleinerem Umfange ständig Land zur Sied- lung hergegeben worden. ;

Durch das Versailler Diktat verlor Preußen % seiner ge- samten Staatsdomänen. Fn den Fahren 1919 bis 1932 wurden dann weitere 218 000 Morgen der Siedlung zugeführt. Auf- gesiedelt wurden in diesen Fahren hauptsächlih geschlossene Do-

mänenvorwerke. Diese 141 Domänenvorwerke umfassen etwa 1/5 de Nachkriegsdomänenbesißes des Preußischen Staates. Fm Fahre 1933 wurden weitere 9 Domänen mit einer Fläche von rd. 20 000 Morgen zux Siedlung abgegeben (einschl. 2800 Morgen Hochmoorfläche). Von Oktober 1933 bis a wurden rd. 100 bis 105 000 Morgen Domänenland zur Schaffung neuen Bauerntums zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, daß troy der starken Schwierigkeiten, die: infolge der pachtvertraglichen Bestimmungen einer {nellen Aufsiedlung der Staatsdomänen entgegenstehen, unter der nationalsozialistishen Staatsführung das Fünffache der bislang s&tt 1919 1ä&hrli@ zur Bestedlung fommenden Fläche an Domänenland dur Schaf- fung neuen Vauerntums bereitgestellt ist.

És darf troy dieser hohen Ziffer nicht verkannt werden, daß die Auswirkungsmöglicheiten L Maßnahmen im Verhältnis zum Umfange der Gesamtaufgabe des deutshen Siedlungspro- gramms nur beschränkt sind; denn dex gesamte Dom änens- besi des Preußischen Staates würde kaum aus- reihen, um auch nux das Siedlungs§programm eines Fahres zu erfüllen. Aus dieser beshränkten Be- deutung des Staatsbesizes an Domänen im Rahmen der Gesamt- aufgabe der Schaffung neuen Bauerntums ergibt sich demnach, daß jeder, in dessen Hand größere Mengen Landbesißes liegen, sich der Verantwortung bewußt sein muß, die dieser Besiß im Hinblick auf die gestellte Aufgabe der beschleunigten Bildung neuen lebens- fähigen deutschen Bauerntums von ihm fordert,

e ———

Ueber 1,5 Millionen ha land- und forstwirtschaft- liches Eigentum der preußischen Gemeinden.

Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit: j

Jm Hinblick auf die im neuen Preußischen Gemeindever- fassungsgesez und Gemeindefinanzgeseß, beide vom 15. Dezember 1933, enthaltenen Bestimmungen über die Verwaltung der GBe- meindebetriebe und des Gemeindevermögens (einschließli des Vermögens gemeindeartiger Körperschaften) gewinnen die in der Statistischen Korrespondenz Nr. 7 vom 15. Februar 1934 ver- öffentlihten Angaben über das land- und forstwirtschaftliche Eigentum der preußischen Gemeinden besonderen Wert. Nach diesen Angaben beträgt die Gesamtfläche des Gemeindeeigentums an land=- und forstwirtschaftlih benußten Ländereien in Preußen 1 523 143 ha, also rund 6,6 % der gesamten land- und forstwirt- \chaftlih benußten Fläche in Preußen, d. h. auf 100 Berufszuge- hörige der Landwirtschaft entfallen in Preußen 18,2 ha Gemeinde- eigentum an land- und forstwirtshaftlich benußten Ländereien. Fnnerhalb des Staates ist der Umfang dieses Gemeindeeigen- tums sehr untexrschiedlih. Weitaus am größten ist er im wald- reihen Westen des Staates (die Stadt Berlin, deren gesamte land- und forstwirtschaftlih benußte Flähe mit 53 000 ha fast ausschließlich Gemeindeeigentum is, nimmt eine besondere Stellung ein). An der Spie der Regierungsbezirke steht, wie die Uebersiht zeigt, der Regierungsbezirk Wiesbaden mit 903 584 ha, an der Spiye der Kreise der Stadtkreis Görliß mit 34 671 ha, im übrigen treten aber fast nur westliche Kreise stark hervor. Da nach den Bestimmungen des neuen Preußischen Ge- meindefinanzgeseßes in Zukunft Gemeindesondervermögen (an dem nur bestimmte Gemeindemitglieder Nugzungsrecte besißzen), bei einer Umwandlung grundsäßlih nur zu Vermögen der politi- \{chen Gemeinde werden kann, n die Nachweisung der „zu gemein- samer Nuzung bestimmten“ Wald- und Weideflächen (Waldall- mende, Weideallmende) ebenfalls von besonderer Bedeutung. An derartigen Flächen gibt es in Preußen noch 359 304 ha (Wald- flächen allein 301290 ha), und zwar wieder vorwiegend im Westen des Staates, sonst nur in wenigen Teilen des Staatsgebietes (Kreis Görli mit 32 650 ha Wald). a auf die neuen Bestimmungen über Errichtung und Führung „wirtschaftlicher Unternehmungen der Gemeinden ist die Tatsache I daß es in Preußen 78331 selbständige landwirtschaftliche, sorstwirt- schaftlihe und gärtnerishe Betriebe mit einer Durchschnittsgröße von 121 ha gibt, davon 1648 allein in der Rheinprovinz, 949 in Hannover, 881 in Hessen-Nassau. Die Stadt Berlin bewirtschaftet fast ihr gesamtes Land- und M A Eigentum in ihren 47 Betrieben, deren Durhschnittsgröße mit 1044 ha weit über dem Staatsdurchschnitt liegt.

Handelsteil.

Berliner Vörsenberiht vom 19. Februar 1934.

Ueberwiegend fester.

An der Berlinex Börse trat zum Wochenbeginn einiges An- gebot zutage, das aber keineswegs drängend war und nur zwecks §lattstellungen herausfkam. Das Privatpublikum dagegen zeigte besonders für gute Anlagewerte weiterhin beahtlihes Interesse. Wenn auch die Kursgestaltung anfangs niht ganz einheitlih war, so überwogen doch bald bei lebhafterem Geschäft neue Kurössteige- rungen. Man verweist immer wiedex auf die aus der Wirtschaft kommenden günstigen Nachrichten. Die Verflüssigung des Geld- marfktes brachte ebenfalls Anregung, und au der Quartalsbericht der J. G. Farbenindustrie wirkte ebenso wie der Abschluß des Stillhalteabkommens in günstigem Sinne nah. Das Geschäft wurde im Verlauf bei verstärkten Kauforders der Privatkund- haft ziemlich lebhaft, und die eingetretenen Kursbesserungen E sich fast ausnahmslos bis gegen Schluß des Verkehrs alten. Montanpapiere lagen nicht einheitlich; Stahlverein und Gelsenkirhen waren knapp behauptet, dagegen zeigten sih An- lagekäufe in Harpener (plus % vH), stärkere Beachtung fanden im Verlauf wieder Hoes (plus 1% vH). Die N lo 3rauns- fohlenwerte n gestiegen. Bubiag zogen um 2 vH, intracht um 14 vH und Niederlausißer Brauntohlen um 2% vH an. Fn Kali E war bei ruhigem Geschäft die Tendenz. zielich lustlos;

\chersleben und N ti wurden zu 116 umgeseßt. „Fn Farbe konnte man wieder Publikumskäufe bemerken (plus 4 vH), des- gleihen in Chemische Heyden (plus 1 vH). Rütgerswerke waren mit 574 knapp gehalten. Untex Elektrowerten fanden Siemens (plus 1 vH) besondere Beachtung, während AEG, mit 304 wen! verändert lagen. Eine kleine Abshwächhung zeigte [9 in Gesfürel, die den Parikurs wieder unterschritten jowie in iht und Kraf (minus 1 vH). Stärker erholt waren wieder Julius Berger (plus 3 vH), auch in Engelhavdt konnte man größere Rückkäufe bemerken rue 214 vH), während S mit 97 wenig verändert lagen. Kauflust von Seiten des Publikums api im Zusammenhang mit den Meldungen über günstige A saßentwicklung bei den Strom- und Gasunternehmungen für BKL. (plus 14 vH) und RWE. (plus 1 vH). Von den Maschinenwerten glngen Berlin- Karlsruher zu 109% und Orenstein und Koppel zu 707/s um. Die Kulisse nahm von den Schiffahrtspapieren Hapag (plus 4 vH)

und Lloyd (plus 1 vH) aus dem Markt. Banken waren wenig ver- ändert, Reichsbank hörte man 1674, Berliner Handels-Gesellschaft 9614, Commerzbank 5234.

Der Kassamarkt zeigte feste. Tendenz bei Kursbesserungen bis zu 2 vH. Am Rentenmarkt überwogen eher kleine Ab- {chwähungen; Goldpfandbriefe sowie die übrigen Pfandbriefe zum Teil abbröckelnd, - auch“ in Stadtanleihen lagen ‘ebenso wie in Provinzanleihen die Kurse zumeist etivas niedriger. Dagegen waren Schuldbuchforderungen bei kleinem Geschäft bis zu 14 vH und Judustrieobligationen durchshnittlich 4 vH höher. Von

den Auslandsrenten waren Oesterreicher und Ungarn begehrt. Dex Geldmarkt is wieder flüssig; Tagesgeld unverändert 454 bis 5% vH,, 414 vH für erste Adressen. Am Diskontmarkt hat die Nachfrage nah Privatdiskonten zugenommen.

Vor dem Abschluß der Preußenanleihe.

Die neuen 44 vH Preußishen Schaßanweisungen sind die erste Anleihe, die zu einem bedeutend niedrigeren Nominalzinssaß und zu einer niedrigeren Gesamtverzinsung als dies bisher der Fall war, aufgelegt wird. Dieser neuartige Anleihetyp, dér von der preußischen Finanzverwaltung im Einvernehmen mit dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichswirtschaftsminister gewählt wurde, stellt sómit grundsäglih einen wichtigen Schritt auf dem Wege zur organischen Zinssenkung dar. Es ist daher von besonderer Bedeutung, daß die Preußische Staatsbank vor einigen Tagen mitteilen konnte, daß diese Anleihe lebhaftes Jnteresse findet und der Zeichnungseingang gut ist. Die Zeich- nungsfrist läuft noch bis zum 22. Februar. Der Erfolg der Emission, der nah Jnformation des DHD. auf Grund des bis- herigen Zeichnungsergebnisses mit Sicherheit zu erwarten ift, wird wegbereitend für die weitere Gestaltung des Kapitalmarktes sein und mithelfen, den Markt für festverzinslihe Wertpapiere auf die im Juteresse der Wirtschaftsgesundung notwendige frei- willige Konversion vorzubereiten.

zeiger und Preußischen Staatsanzeiger

1934

Versicherungsaktien als Kapitalanlage.

O Smutamnmen ang mit der verhältnismäßig günstigen Ge- shäftsentwicklung im Versicherungsgewerbe beshästigt sih ein Bericht des Bankhauses S. Bleichröder mit der Frage, inwieweit Versicherungsaktien auf Grund threr gegenwärtigen Kurse und Rentabilität als Kapitalanlage in Frage kommen. Der Bericht verweist darauf, daß gerade Versicherungsgesellschaften zu den wenigen Gruppen von Unternehmungen gehören, die überwiegend auch in der Krise Dividenden ausshütten konnten; so sind für 1932 nur 3 von insgesamt 27 an der Berliner Börse amtlich ge- handelten Versiherungsaktien dividendenlos geblieben. Mit Rücksiht auf die erwahnte Besserung des laufenden Geschäfts, insbesondere durch Rückgang der Stornis bei gleichzeitigem An- wachsen des Neuzugangs im Lebensversicherungsgeschäft und durch befriedigende Schadensentwicklung im Sachversicherungs- geschäft erscheinen auch die Dividendenaussichten zunächst für 1933 günstig. Hinzu komme, daß die großen Kurssteigerungen an den Rentenmärkten zu einer erheblihen Auffüllung der Reserven ge- führt haben müssen, zumal die Wertpapierbestände im Verhältnis zu dem eingezahlten Grundkapital der Unternehmungen meist recht erheblih seien. Diese Entwiclung biete auch ein Gegen- ewicht gegen etwaige Auswirkungen der geplanten organischen Binssenlilng auf die laufende Ertrags8rehnung. Die Rendite liegt, wie im Bericht ziffernmäßig dargelegt wird, gegenwärti; auch bei vollgezahlten Aktien, beispielsweise Victoria, vielfach auf einem Niveau von 7% bis 8 vH. Selbst bei einigen führenden Aktien, z. B. der beiden Gesellshaften des Allianz-Konzerns, seien unter Berücksichtigung der leßtjährigen Gratiseinzahlung auf die Aktien Rentabilitätssäße von zirka 84 vH bis 9/4 vH festzu- stellen. Dies. zeige, daß bei Versicherungsaktien das Rentabilitäts- niveau jeßt niht hur wie es in Rückkehr zu Vorkriegsbegriffen für die Mehrzahl der dividendentragendeu Aktienwerte zutrifst über den durchshnittlihen Effektivverzinsungssäßen für Renten- werte liegen, sondern daß es auch höher sei als bei den meisten Jndustrieaktien von ungefähr gleicher Dividendenstabilität.

In Ausnahmefällen auch nach Ende März Arbeits- beshaf}ung aus Steuerrüdständen.

Wie wiederholt festgestellt, finden die Bestimmungen über die Flüssigmahung von Steuerrückständen für Arbeitsbeschaffung nur Anwendung für den Betrag, den dex Autragsteller in der Zeit vom 1. 12, 1933 bis 31. 3. 1984 aufwendet. Der Reichsstand des Deutschen Handwerks hatte nun den Reichsfinanzminister darauf hingewiesen, daß die Wirksamkeit dieser Maßnahme da- dur beeinträhtigt werden würde, daß z. B. in den östlichen Provinzen Außenarbeiten erst später begonnen werden könnten. Der Reichsstand hatte infolgedessen beantragt, unter Berücksichti- gung der verschiedenen klimatischen Verhältnisse in den einzelnen Teilen des Reiches die gestellte Frist für die Flüssigmachung vow Steuerrückständen zur Arbeitsbeschaffung angeme]jen hinauszu-

ieben,

19 Der Reichsfinanzminister hat hierauf erwidert, er habe die Finanzämter mit Weisungen versehen, um in begründeten Eingel- fällen den erwähnten Schwierigkeiten abzuhelfen. Er stelle an- eim, die in Fräge kommenden Steuerpflichtigen an das zuständige Finanzamt zu verweisen. Jn den Fällen, in denen der Steuer- pflihtige einen Antrag auf Gewährung eines Reichszuschusses für Jnstandseßungen usw. gestellt habe, müsse er dem Finanzamt mach- weisen, daß die für die Entscheidung über den Zuschußantrag zu- ständigen Stellen Fristverlängerung bewilligt baben.

Freizügigkeit im Messe- und Ausftellungswesen. Aufhebung der Sperrbeschlüfse.

Der Werberat der deutshen Wirtschaft gibt bekannt: Nach dem Gese über Wirtshaftswerbung hat der Werberat der deut- hen Wirtschaft die Aufsicht über das gejamte öffentliche und private Ausstellungs- und Messewesen. Die zweite Bekannt- machung des Werberates der deutschen Wirtschaft bestimmt, daß Messen und Ausstellungen nur mit Genehmigung des Werberats stattfinden können. Dem Ausfsichtsreht würde es widersprechen, wenn einzelnen Messe- und Ausstellungsorgant)attionen erlaubt würde, Vereinbarungen oder Verträge mit Wirtschastsverbänden der einzelnen Firmen abzuschließen, die sih gegen andere Messen und Ausstellungen ungünstig auswirken könnten. Der Werberat der deutschen Wirtschaft hat daher sämtlihe Messe- und Aus- stellungsorganisationen angewiesen, gegebenenfalls bestehende Verträge dieser Art mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Danach ist es unstatthaft, daß eine Messe- oder Ausstellungsorganisation einem Reichsverband für seine Mitglieder oder einer ausstellen- den Firma für die alleinige Beschickung ihrer Veranstaltung günstigere Bedingungen gewährt als solchen Teilnehmern, die auch andere Veranstaltungen beschickden. Sollten auf der anderen Seite Beschlüsse von Verbänden bestehen, die den Verbandsmit- gliedern einerseits die Beteiligung an bestimmten Messen und Ausstellungen vorschreiben, andererseits die Teilnahme an anderen Veranstaltungen verbieten, werden zur Beseitigung derartiger Beschlüsse gleichfalls" entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

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Zwei Milliarden Mark Fahresumsaß des ambulanten Gewerbes.

Vom Reichsstand des deutschen Handels wird auf die große Bedeutung des kleinen und kleinsten selbständigen Unternehmens für die deutsche Volkswirtschaft hingewte}sen. Noch immer sei das ambulante Gewerbe, das vielen Tausenden Arbeit und Brot in selbständiger Tätigkeit gebe, zu wenig befannt. Dabei gebe es in Deutschland etwa 300 000 ambulante Gewerbetreibende, deren Fahresumsay sih um die zwei Milliarden Mark bewege. Laë im ambulanten Gewerbe investierte Volksvermögen werde von !n}vr- mierter Seite auf rund 200 Millionen Reihsmark geshäßt. „Fn leßter Zeit habe der sehr vielseitige ambulante Handel sih be- sonders mit dem sogenannten Neuheitenverkauf beschäftigt, womit er zu einem Faktor für verschiedene Jndustriegruppen wurde.

Brandschäden im Fanuar 1934.

Nach der Feststellung des Verbandes öffentlicher Feuerver- sicherungsanstalten in Deutschland betrugen die Leistungen für Brandschäden bei den öffentlichen Feuerversicherungsanstalten (Brandversicherungs8anstalten, Sozietäten, Brandkassen) im Fanuar 1934 4 632 931 RM gegenüber 4 993 642 RM im Dezember 1933,

Die Anzahl der Schäden (Schadenshäufigkeit) betrug im Fanuar 1934 8023 gegenüber 9221 im Dezember 1933 und 9110 im Januar 1933.