1934 / 46 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 23 Feb 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Zweite Zentralhandelsregisterbeilage zuu Nei

fe 24

führung, Gesch.-Nr. 103, Flächenerzeug- nis, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet 0. Januar 1934, vorm. 11,05 Uhr.

Nr. 6033. Firma Jacob Mön, Offenbach a. M., versiegelter Umschlag, ênthaltend: a) in Lichtbild dargestellt: Damentaschenbügel mit Verschluß, Gesch.-Nrn. 640/4874, 565, 670/4915, 649/ 4904, 569, 646/4897, 675/4945, 661/4900, 570, 653/4926, 641/4875, 571, 562 639/ 4871, 564, 673/4927, 644/4892, 654/4930, 671/4917, 650/4905, 567, 652/4923, 667/4910 566, 655/4860, 638/4865, 666/4909, 635/4857, 674/4934, 669/4918, 660/4897, 668/4912, 4888, 637/4864, 662/4901, 693/4906, 4889, 648/4903, 642/4883. 665/4908, 645/4896, 657/4890, 647/4902, 664/4907, Bügelform und Verschluß, Gesh.-Nrn. 658/4893, 561, 672/4920, 659/4594, b) im Original Schieber für Portemonnaieschloß, Gesch.-Nrn. 30608, 30610, plastische Er- zeugnisse, Schußfrist 3 Fahre, ange- meldet B. Januar 1934, wachm. 3/45 Uhr.

Nr. 6034. Firma Jllext & Ewald, G. m. b. §H,., Groß Steinheim, versie- gelter Umschlag, enthaltend Limonade- etifetten, Gesch.-Nrn. 114—129, Bon- bonetiketten, Gesh.-Nuen. 3576, 3569, Nährmitteletiketten, Gesh.-Nrn, 28684, 68690, Latetikett, Gesh.-Nr. 28 654, Fischetiketten, Gesch.-Nrn. 28647, 98687, Wurstetiketten, Gesch.-Nrn.

28665, 28691, Gemüsekonservenetiketten, Gesh.-Nrn. 28686, 28626, 28620, 28692, Schokolade- und Zuckerwarenetiketten, Gesch.-Nrn, 3569 bis 3572, 3575, 28693 ‘bis 28695, 3625, 5375, 3624, Flächen- erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, ange- meldet 24. Januar 1934, vorm. 9 Uhr.

Nr. 6035. Firma Ludwig Krumm Akt.-Ges. Vereinigte Lederwarenfabri- ken, Ludwig Krumm Gebr. Lang- hardt. Offenbach a. M., versiegelter Umschlag, enthaltend in Skizzen dar- gestellt Damentaschen aus Leder in be- Jonderexr Ausführung in Verbindung ‘mit unedlem Metall, Fabr.-Necn. B 7274/18. B 7278/20 E 3322/20, E 3317/18, E 3311/16 —E 83311/4/16, E 3310/16 E 3314/21, É 8318/21, E 3906/26, E. 3305/22, .E 3304/27, E 3301/24, E 3303/20, E 3297/20, E 3298/ 90, E 3295/18—3295%4/18, E 3294/30, E 3292/24 E 3293/20—E 32934/20, E 3288 /239—E 3288'4/23—E 32884 /23, 18643/12 18845/12 E 3291/22—E 329114/22, E 3296/16, E 3307/23, E 3287/16, E 3321/20, E 3281/28, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, ange- meldet, 24. Januar 1934, niittags 12 Uhr.

Nr. 6036. Dieselbe Firma, versie- geltex Umschlag, enthaltend a) in Zeichnungen dargestéllt - Damentaschen aus Leder in ‘besonderer Ausführung in Verbindung mit unedlem Metall, Fabr.-Nrn, B 7232/24, B 7230/20, B 7275/20, B 7168/22, B 7241/20, B 7263/ 90, B 7248/22, B 7258/20, B 7270/24, B 7187, B 7267/16, B 7189/24, B 7184/22, B 7196/22, B 7182/24, B 7194, B 7188/24, B 7201/22, B 7162/24, B 7205/24, B 7209/18, B 7215/24, B 7217/25, B 7219/ 95, B 7222/26, B 7221/26, B 7223/30, 3 7229/24, B 7226/22, b) -in Original 1 Stück Leder mit einer neuen Pressung (Wellenpressung), plastishe Erzeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet 24. Ja- nuar 1934, mittags 12 Uhr.

Nr. 6037, Firma M. & S. Gottlob, Offenbach a. M., verklebter Umschlag, enthaltend Pressung auf Ledex in be- sonderer Form (Wello), Gesch.-Nr. 1003, Flächenerzeugnis, Schußfrist drei Jahre, angemeldet 24. Januar 1934, nahm, 4 Uhr.

Nx. 6038. Firma Gebr. Krauß, Offenbach a. M., versiegeltes Paket, enthaltend Muster von Geldtäschchen, sogen. Bügel- und Zipptresors, Näh- und. Schreibetuis, Gesch.-Nrn. 3384/9, 336/10, 20114/11, 192/11, 195/11, 199/11, 171/10, 246/9, 251/9, 153/10, 146/10, 186/11, 213/12, 339/9 204/11, 333/10, 907/11, 210/10, 136/10, 142/11, 331/10, 183/9, 177/10, 98/914, 105/8, 105/10, 91, 984/12, 349, 348, 347, 346, 318, 456, 459/10) 460/914, 455/9, plastische Er- zeugnisse, Schußfrist 3 Jahre, ange- meldet 25, Januar 1934, nahm. 3,15 UHr,

Nr. 6039. Firma Mayer & Brand, G. m. b. H.,, Offenbah a. M, - vexsie- geltex Umschlag, enthaltend in Lichtbild dargestellt Damentaschen in besonderen Formen und Ausführungen, Fabr.- Nrn. 1501/20/24, 1638/22, 1650/22, 1652/24, plastishe Erzeugnisse, Schuß- frist 3 Jahre, angemeldet 25. Januar 1934. vorm. 10,30 Uhr.

Nx. 6040. Firma Ludwig Krumm Akt.- Ges. Vereinigte Lederwarenfabriken, Ludwig Krumm-Gebr. Langhardt, Of- fenbach a. M., Versiegelter Umschlag, enthaltend: a) in Zeichnungen dargestellt Damentaschen aus Leder in besonderer Ausführung in Verbindung mit un- edlem Metall, Fabx. Nr. B 7295/20, 1B (Capi Es, B T256/24—B 1255/24, B- 7268/26, B 7259/28, B 7282/39, R 7296/28, B 7254/28, 3 T261/24, B 7266/22, B 7264/20, 7284/20,

7250/16, 7242/22, B T72836/26, ; 7245/28. B 7246/28, B 7216/27,

7283/22, 7289/20, B 7290/18,

7218/24; 7253/28, B 7292/28,

7265/20, E 3319/22—E 3320/22, 1 3327/22—B 3926/22, E 3324/21, E .327714/46, E 3325/18, plastische -Er- zeugnisse, b) im Origiual .1-..Stück Rindleder mit Korkrinde - Maserung

,

Schubfrist 3 Jahre, angemeldet 26. Ja- nuax 1934, vorm. 9,45 Uhr. 4

Nr. 6041, Firma Heinrich Greb & Co., Mühlheima.M.,versiegelterUmschlag,ent- haltend in Lichtbild dargestellt Damen- handtaschen, Gesch.-Nr. 768/22, 797/24, 761/22, 750/18, T8T/22, 701/24, 116/26, 770/24, 722/26, 764/24, 727/18, TTö/24, 741/24, 785/26, T6T/24, 733/22, TT9/22, 729/20 762/20, 765/22, 721/21, 705/20, 3/26, 755/28, TT2/22, 793/30, 780/22, 32/28, 724/26, 730/24, 766/22, 789/20, 716/22, 783/18, 763/20, 776/22, 715/26, 784/22, plastishe Erzeugnisse, Schußfrist 9 Jahre, angemeldet 26. Januar 1934, vorm. 10,45 Uhr.

Nr. 6042. Firma D, Heymann, GmbH., Offenbah a. M,., versiegelter Umschlag, enthaltend in Abbildungen dargestellt Damenhandtaschen in lbe- sonderer Form und Ausführung, Gesch.- Nr. 2251, 2521, 2537, 2547, 2564, 2574, 9578, 2579, 2580, 2583, 2592, 2596, 2598, 2603. 2607, 2635, 2653, 2662, 2671, plastische Erzeugnisse, Schußfrist S'Fahre, angemeldet 26, Januar 1934, vorm. 11,05 Uhx.

Nr. 6043. Firma Theo Rendl, Offen- bah a. M., versiegeltes Paket, enthal- tend in Zeichnungen dargestellt Damen- taschen, Gesh.-Nr. 780/1, 780/11, 786, 8287, 8315 bis 8356, plastische Erzeug- nisse, Schußfrist 3 Fahre, angemeldet 26. Januar 194, vorm. 11,35 Uhr.

Nr. 6044. Firma Weintraud & Co,, GmbH., Offenbach a. M., verklebter Umschlag, enthaltend in Zeichnungen dargestellt: a) 1 Puderdose, Gesch.-Nr. 9800, b) 295 Motive für Puderdosen und sonstige Behälter, Gesh.-Nx. 8359/287, 8360/288, 8361/288, 9349/2653, —/267, —/206, 8338/257, —/256, —/266, 8320/ 253 1255, —/254, 8700/243, —/268,

499, 12909, —/276, —/2TT, 1278, —1279,

, I, »

,

,

C

(275, —/280; 8701/244, —/245, —/248, —/250, —/249, —/293, —/294, 8500 1. 8501/196, —/205, —/207, 8500,8501, 8502. u. 8503/ 206, und 8705/290, —/292, 8702/291, \ plastische Erzeugnisse, Schußfrist 3 Fahre, angemeldet 26. Januar 1934, nahm.

3,30 UYx.

Nx. 6045. Firma Jllexrt & Etivald, GmbH., Groß-Steinheim, * versiegelter Umschlag, enthaltend Früchte- und Ge- müsse - Konserven - Etiketten, Gesch.-Nr. 20225 bis 32, 25288 bis 91, 24314 bis 19, 25293, 25126, 25121 bis 23, 25190 bis 91, 25200 bis 04, 25292, 25297, 25133, 25124; «- 25125, Schokolade - Umschläge Gesh. - Nx, 5101; 5202, 5093, - 5094, 5077, 5078, 5087, Würstchen-Etiketten, Gesch.-Nr. 25173, 25296, Flächenerzeug- nisse, Schußfrist 3 Jahre, angemeldet 29. Januar 1934, vorm. 9,30 Uhr.

Hess. Amtsgericht Offenbach a. M. Radeberg. [75037]

In das Musterregister ist eingetra- gen ivorden:

Nr. 320. Sächsishe Glasfabrik August Walther & Söhne, Aktiengesellschaft in Ottendorf-Okrilla, 3 Blatt Musterzeich- nungen für gepreßte, durh Druck her- gestellte Glas|halen „Orient“ und „Splendid“, versiegelt, Fabriknummern 1871, 1872, 1873, plastische Erzeugnisse, Schußfrist 3- Jahre, angemeldet am 25. Januar 1934, mittags 12 Uhr. _Nr. 321. Vereinigte Kokosteppich- fabriken Wagenknecht & Voegler in Radeberg, 23 Gewebemuster zu Kokos- läufern „Excelsior gem. Perlmutan“, „EpiLa. gem. ¡PLni@ gei, Und „K. P. gem“, versiegelt, Fabriknum- mern 1135, 1136, 476, 481, 491, 3003, 3004, 3005, 3006, 3007, 3008, 1719, 1720, 1721, 1722, 1723, 1724, 4188, 4734, 4735, 4736, 47837, 4738, plastische Erzeugnisse, Schußfrist Z Jahre, ange- meldet am 30. Januar 1934, vorm. 9 Uhx 45 Min,

Nx. 322, Vereinigte Kokosteppich- fabriken Wagenknecht & Voeglex in Radeberg, 15 Gewebemuster sür Kokos- läufex „Prima gemustert“, „Extra ge- mustert“ und „Perlmutan“, versiegelt, Fabriknummern 1731, 1732, 1733, 1784: 1735, 1786, 1787; 3020; ; 9021 3022, 3023, 3024, 3025, 3026; C 14, plastishe Erzeugnisse, Schußfrist dret Jahre, angemeldet am 5. Februar 1934, nahm, Z Uhr.

Radeberg, am 15. Februar 1934.

Das Amtsgericht. Schmölln, Thür. [75038]

Jn unser Musterrégister ist untex Nr. 434 bei der Firma - Schimmel, Schmieder & Co., Schmölln, eingetragen worden: 1 verschlossenes Paket mit sehs Modellen für Knöpfe mit Metallteilen, plastische Erzeugnisse, Fabriknummern 16—21, Schußfrist 3 Jahxe, angemeldet am 14. Februar 1934, 16,45 Uhr.

Schmölln, den 16. Februar 1934.

Thür. Amtsgericht.

7, Konfurse, Bergleihssaden, Entschuldungsverfahren zur S6chuldenregelung landwirt- haftlicher Betriebe unò Berteilungsverfahren.

I assel. Konkursverfahren. [75241]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Hans Wild, des JFnhabers der Firma Oskar Rocholl Nachf. in Kassel, Moltke- straße 5, ist am 19. Februax 1934,

(Korkrindleder), Flächenerzeugnis,

13 Uhr, dag Konkursverfahren eröffnet.

Konkursverwalter: Rechtsanwalt Dr, Flöthex in Kassel. Erste Gläubiger- versammlung am 19: März 1934, 10 Uhr, allgemeiner Prüfungstermin am 5. «pril 1934, 10 Uhr vor dem Amtsgericht in Kassel, Zimmer 9/10. Anmeldefrist, offener Arrest und Anzeigepflicht bis 17, März 1934. i Amtsgericht, Abt. 7, Kassel,

Leipzig, : [75242]

Ueber den Nachlaß des am 14. JFa- nuar 1934 verstorbenen Architekten Friedrich Julius Max Frie, leßte Woh- nung in Leipzig 83, Kaiser. zil'helm- Str, 47, all. FFnhabers eines Fngenieur- und Architekturbüros unter der handels- gerihtlich eingetragenen Firma „Max Frie“ in . Leipzig S 3, Kaijerin- Augusta-Str. 23, wird heute, am 17. Fe- bruax 1934, vormittags 1114 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs- verwalter: Rechtsanwalt Dr. Bruno Zinkeisen in Leipzig, Peterssteinweg 13. Anmeldefrist bis zum 14. März 1934. Wahl - und Prüfungstermin am 26. März 1934, vormittags 9 Uhr. Offe- mer Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 5, März 1934.

Amtsgericht Leipzig, Abt, Tl A 1,

den 172 Februar 1934.

Münster, Westf. [75243] Uebex den Nachlaß des am 10. August 1933 zu Münster verstorbenen Kaus- manns Heinrich Wiepen ist heute 12 Uhr derx Konkurs eröffnet. Konkursverwalter ist dex Rehtsanwalt Dr. Spielmans in Münster, Alter Fischmarkt 21, Fernruf 21697, Offener Arrest mit Anzeige- pflicht und Anmeldefrist bis zum 1. April 1934, Erste Gläubigerversammlung am 20. März 1934, 10 Uhr im hiesigen Amtsgericht, Gerichtsstraße Nx. 2, Zim- mer Nr. 24, Prüfungstermin am 13. April 1934, 10 Uhr daselbst. ünster i. W., den 19. Februar 1934. Geschäftsstelle 6 des Amtsgerichts.

Apolda. [75244} Das Konfuxsverfahren über das Ver- mögen des Obst- und Gemüsehändlers Max Rechenbach in Apolda wird auf- gehoben, nachdem der Schlußtermin stattgefunden hat, Apolda, den 13. Februar 1934. Thüringisches Amtsgericht.

Bad Landeek. [75255] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der verw. Fran Auguste Harbig in Seitenberg ist infolge eines von der Gemeinschuldnerin gemachten Vorschlags zu: einem - Zwangsvergleich Vergleichstermin auf den 17. März 1934, vorm. 104 Uhr, vor dem Amtsgericht in Landeck, Zimmerx Nr. 4, anberaumt. Der Vergleihsvorschlag und die Erklärung des Gläubigeraus- schusses sind auf der E Ce des Konkursgerichts zur Einsicht dex Betei- ligten niedergelegt. Amtsgericht Lande, den 16. Febr. 1934. Berlin-Charlottenburg. [75245] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns James Askanas, Jnhabers der nicht eingetragenen Firma Tabakwaren-Versandhaus „Asho“, Ber- lin N 24, Oranienburger Straße 50, Wohnung ebenda, ist infolge Schlußver- teilung nach Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben worden. Charlottenburg, den 16. Februar 1934. Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 251.

Berlin-Charlottenburg. [75246] Das Konkurêverfahren über das Ver- mögen: 1. des Kaufmanns Theodor Herse, 2. der Ehefrau Martha Herfe, Inhaberin einer Mehlhandlung, beide wohnhaft Berlin-Neukölln, Rosegger- straße 48, ist nach Bestätigung des Zwangsvergleihs aufgehoben. Berlin-Charlottenburg, 19. 2. 1934. Geschäftsstelle des Amtsgericht.

Delitzsch. KonkurLverfahren. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 11. Fanuar 1983 ver- storbenen Kaufmanns Karl Schimpf aus Delißsh wird nah erfolgter Ab- haltung des Schlußtermins hierdurh aufgehoben. Delibsch, den 17. Februar 1934. Amtsgericht: x

[75247]

Dortmund, [75248] Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen des Fabrikanten Otto Linnen-

kamp in Dortmund, Winterfeldstraße 8,

ist nach Abhaltung des Schlußtermins

aufgehoben.

Amtsgericht Dortmund, 19, Febr. 1934.

Falkenstein, Vogtl. [75249]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Damenwäschefabrikanten Paul Gustav Lindner in Ellefeld i. V., Hauptstr. 90B, Juhabers der Firma Paul G. Lindner in Ellefeld i. V., wird hierduxch aufgehoben, nahdem der im Vergleichstermin vom 30. März 1933 angenommene Zwangsvergleih durch rechtsfräftigen Beschluß vom 30. März 1933 bestätigt worden 1st.

Amtsgericht Falkenstein i. V,, den 19. Februar 19234.

Finsterwalde, N. L. [75250]

In der Konkurssache über das Ver- mögen des Fabrikanten Hans Hartwich, Inhabers der Firma Hartwich & Petrak,

Fahrradfabrik in Finsterwalde (Nd.

ch8s- und Staatsanzeiger Nx, 45 vom-22, Februar 1934. S. 2,

Lausitz), wird eine Gläubigerversamm-

des Masse

Verfahrens

auf 10 Uhr, Zimmer 14, anberaumt.

Finsterwalde (Nd. Lausib), 16. 2. 1934, Das Amtsgericht.

den 23.

Halle, Saale. x Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Albert Fritsche,

Fnhabers der

Firma

lung gur Anhörung über die Einstellung wegen Mangels an

März 1934,

[75251]

Alb, Fritsche,

Schuhfabrik in Halle a. S., wird, nah- dem der in dem Vergleichstermin vom

12, Dezember

1933

Zwangsvergleich durch Beschluß vom 12. Dezember 1933 be- stätigt ist, hierdurch aufgehoben. Halle a. S., den 19. Februar 1934. Das Amtsgericht. Abt, 7.

Johanngeorgenstadt.

angenommene rehtsfräftigen

[75252]

In dem Konkursverfahren über das

Vermögen des

Korbm

achers Richard

Hecker in Breitenbrunn ist zur Abnahme der Schlußrehnung, zur Erhebung won

Einwendungen

zeihnis

Und

Glaubiger

Massegegenstände

gegen

über

Schlußtermin

das zur Beschlußfassung nicht

Schlußver- Der verivendbare auf

Freitag, den 16. März 1934, vorm, 10 Uhr, vox dem unterzeichneten Amts- gericht anberaumt worden.

Amtsgeriht Johanngeorgenstadt, den 16. Februar 1934.

Kiel.

Konkursverfahren.

[75253]

Fm R R E über das Ver- Des Reblaff in Hamburg-Fuhlsbüttel, Eße- straße 40, Jnhabers der Firma G. Rey- laff & Sohn in Kiel, ist durch heutigen Beschluß das Verfahren eingestellt, da sih ergeben hat, daß eine den Kosten

mögen

des

3 Verfahrens 1 nicht mehr. vorhanden ist.

Holzhändl

ers Waldemar

entsprechende Masse

(22 N. 7/26.)

Kiel, den 20. Februar 1934, Amtsgericht. A

Köln.

Konkursverfahren.

bt: 25a.

[75254]

Das Konkursverfahren über das Ber- mögen dex Firma Dempelwwolf Maschi-

nen

Köln-Ehrenfeld,

und Zahnräderfabrik Lichtstraße

A.-G; “in 28, wird

nach erfolgter Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben. Köln, den 17, Februar 1934.

Amt

Sgeriht.

Ludwigsburg. f ) Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen des Friedrich Leix sen.,

Abt. 78,

[75256]

Schrei-

nermeisters in Beihingen a. N., wurde

am 17, Febr, 1934 gem. § 204 K.-O.

wegen Massemangels eingestellt. Amtsgericht Ludwigsburg.

Naumburg, Saale.

Konkursverfahren. verfahren ü Kaufmanns Gerhard Fuh in Naum-

burg a.

F S,

bex das

alleinigen

[75257] Konkurxs- Vermögen des

Das

Jnhabers der

Firma Palm & Co., Naumburg a. S,.,

wird

nach Schlußtermins hierdu

erfolgter

Naumburg a. S., 15. Amtsgericht,

Pforzheim.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Schneidermeisters Hermann Dieß in Pforzheim wurde nah rechts- kräftiger Bestätigung des ZwangSwer- gleihs aufgehoben.

Pforzheinr, den 16, Februar 1934. Amtsgericht. Sonneberg, Thür.

Jn dem Konkursverfahren über das

Vermögen

der

Firma

Abhaltung des

rch aufgehoben.

Februar 1934.

[75258

A IV. [73736]

Gummiwerk

Sonneberg A. G. in Sonneberg soll

dée Nachtragsverteilung erfolgen.

Da-

zu sind 2978,39 RM verfügbar. Zu be- rüdsichtigen ) 661 947,11 RM, so daß eine Quote von

0,45 % zux Verteilung gelangt.

sind

Forderungen

von

Das

Nachtragsverzeihnis liegt auf der Ge- \häftsstelle des Amtgerichts Somne- berg, Abt. V, zux Einsicht offen.

Der KonkurL8verwalter :

Verden, Aller. In dem Konkurse über den Nachlaß

des

verstorbenen

Dr. Prehn.

[72461]

Maurermeisters

Heinrich Lankenau aus Jutschede soll

die Schlußverteilung sind 805,88 RM verfügbar. Forderungen im

sichtigen trage keine

sind von | bevorrechtigten

19 053,95

exfolgen.

Dazu Zu berüd- Be- darunter

RM, Das

mehr.

Schlußverzeichnis liegt zux Einsicht auf

der

Geschäftsstelle

Verden aus.

Verden, den 6. Februar 1934. Der Konkursverwalter: Dolle, Rechtsantiwvalt.

des

Amtsgerihis

Erlangen.

Das Amtsgericht Erlangen hat am 19. Februar 1934, vormittags 11 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen 1, der offenen Handelsgesell- schaft in Firma Michael Gegner in Er- langen, Friedrichstr, 40, 2. deren Jn- haber: a) Gegner, Thomas, Kaufmann

in Erlangen,

Nürnbe

[75259]

er Str 259,

b) Gegner, Michael, Bäckermeister in

Erlangen,

Friedrichstr.

40, eröffnet.

Als Vertrauensperson wurde Diplom- kaufmann Lu dex n langen, Bankstr. 3, und ein Gläubiger-

aus\{chuß

1, D

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bestehend aus

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Fridolin,

länder in Er-

den Herren: Nürnberg-O.,

on, Obere Perle 7, 2, Marschall, L Nürnberg-A.,, Jakobstr.” 65 3 eeger, Christian, Nürnberg-N,, Maxtorgraben 33, 4, Mähler, Roberk; Nürnberg, Gostenhofex Hauptstr. 2, ehterer als Ersaßmann, bestellt. Ter4 ¿min zur Verhandlung über den Ver4 gleihsvorshlag (Stimmrecht dex Fordea rungen dex am Verfahren betiligten Gläubiger) wurde bestimmt auf Freitag, den 16. März 1934, nahm. 324 Uhr, im Sitzungssaal des Amtsgerichts Er= langen. Bu diesem Termin werdem alle am Verfahren beteiligten Gläu= biger, die Schuldner und die Ver=- trauensperson geladen. Dex Antrag auf Eröffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anllagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Ge=- \chäftsstelle des Amtsgerichts Erlangen ¿ur e durch die Beteiligten niedergelegt.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts

Erlangen.

Offenbach, Main, [75260]

Uebex das Vermögen des Franz Zahn, Samen- & Vogelfutter-Hand= lung in Offenbah a. Main, Geleits4 straße 20, ist am 14. Februar 1934, 10 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden. Der Rechtsanivalt Kanka iw Offenbah a. M,, Kaiserstraße, ist zur Vertrauensperson ernannt. Termin zux Verhandlung über den Vergleichs= vorshlag is auf Dienstag, dew 6. März 1934, 914 Uhr, vor dem Amtsgeriht in Offenbah a. Main, Zimmex Nr. 70, anberaumt. Der An- trag auf Eröffnung des Verfahrens nebst seinen Anlagen und das Ergebnis der weiteren Ermittlungen sind auf der Geschäftsstelle zur Einsicht dex Betei= ligten niedergelegt.

Offenbach a. Main, 14. Februar 1934, Hessisches Amtsgericht. Walsrode. [75261]

Veber den Nachlaß des am 9, No- vember 1933 verstorbenen Kaufmanns Albert Peters in Klein Havl wird heute, am 14. Februar 1934, 9!4 Uhr, das Vergleichsverfahren zux Abwendung des Konkuxses eröffnet. Vertrauensperjon: Dipl.-Kaufmann Erwin Schul in Uelzen, Brückeustr. 3. Termin zur Ver=- handlung über den Vergleichsvorschlag findet am Montag, den 5. März 1934, 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Walsrode, Zimmer 1, statt. Dex Antrag auf Er- öffnung des Vergleichsverfahrens nebst Anlagen und - dexr Stellungnahme der SFndustrie- und Handelskammer ZU Verden ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerihts Walsrode zur Einsicht- nahme niedergelegt.

Amtsgericht Walsrode, 14. Febr, 1934.

Berlin-Charlottenburg. [75262] Das Vergleichsverfahren zux Abivenz dung des Konkurses über das Berz mögen der offenen Handelsgésellshafl M. Lammfromm & Vogel, Spezialhaus. für Linoleum, Läuferstosfe und Teppichez Berlin W 9, Potsdamer Straße 127 ist am 16. Februar 1934 nah rechts fräftiger Bestätigung des Vergleichs

aufgehobenw worden. Bexrlin-Charlottenburg, 16. 2. 1934. Amtsgericht Berlin-Charlottenburg. Abteilung 253. ;

Brieg, Bz. Breslau. [75263] In dem Vergleichsverfahren, . bez treffend die Vrieger Geschäfts: bücherfabrik W. Loewenthal A.-G5 in Brieg, wird der Vergleichstermin vom 5. März 1934 auf den 3. März 1934, 10 Uhr, vorverlegt, da die Leipziger Messe am 4. März beginnt. Das Mitglied. des Gläubigerausshusses, Handelskammersyndikus Dr. Grimm, hat sein Amt mangels Genehmigung seiner vorgeseßten Behörde nicht ange- treten. Der Gläubigerausschuß besteht jeßt nux noch aus 4 Mitgliedern. Obs mann ist Herx Andersen. Weitere Ver- fügungsbeshränkungen iverden nicht an- geordnet. (6 V, N, 2/38.) Brieg, den 19. Februar 1934, Amtsgericht, Nördlingen. Bekanntmachung. N Das Amtsgericht Nördlingen hat mit N vom 19, Februar 1934 ‘das Vergleichsverfahren zux Abwendung des Konkurses über das Vermögen, des Buchhändlers und Buchdruckereibesißers Hugo Sommer in Nördlingen nah Be- stätigung des Vergleichs aufgehoben. Nördlingen, den 19. Februar 1934, Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[75264]

Offenbach, Main. [75265 Bekanntmachuug.

Das Venrgleihsverfahren über das Vermögen des Rudolf Marx, Möbel« Handlung in Offenbach a. Main, Franks furter Str. 25, wird infolge der Be- stätigung des Vergleichs aufgehoben.

Offenbach a. Main, 15. Februar 1934.

Hessishes Amtsgericht. Wanne-Eickel. [75266]

Das Vergleichsverfahren über das Vermögen der Gewevbebank Wanne= Eickel, e. G, m. b. H. in Wanne-Æickel, ist nah gerichtlicher Bestätigung des angenommenen Vergleihs aufgehoben worden, Das Amtsgeriht Wanne-Eitel,

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis dur die Post monatli 2,30 ÆÆ einschließlich 0,48 ÆAÆ t abe n Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle 1,90 Æ monatlich, Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäftsstele 8W 48, Wilhelmstraße 32. A E 2 30 (0 einzelne Beilagen 10 #4. Sie rden nur gegen Barzahlung oder vorherige Ein einschließlich des Portos adteben, A8 E A

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Staatsanzeiger.

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Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und 99 mm breiten Zeile 1,10 Æ#Æ, einer dreigespaltenen 3 mm hohen und 92 mm breiten Zeile 1,85 #Æ. Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein- seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin au anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

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Preußischer

Nr. 46.

Junhalt des amtlichen Teiles, Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Erlöschen einer Exequaturerteilung.

Geseß zur Aenderung der Verordnung über die Devisenbewirt- schaftung vom 16. Februar 1934 und Begründung.

Bekanntmachung des Reichsministers des Jnnern gemäß § 2 Abs. 1 des Geseßes über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 4 Qu 1988;

Bekanntmachung über das teilweise Außerkrafttreten der in Nr. 35 vom 10. Februar 1934 veröffentlihten Bekannt- Rg, betreffend Uebernahme von im Zollinland erzeugten Fiern.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Bekanntmachung über Lohndreschereien und Lohnpflügereien als landwirtschaftliche Betriebe. ;

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 19 des Reich8geseßblatts, Teil I.

Preußen.

Bekanntmachung des Negierungspräsidenten in Düsseldorf, be- treffend die Einziehung von Vermögenswerten zugunsten des Landes Preußen.

NeichsSbankgirokonto.

WMutlicheD. Deutsches Reich.

Der Direktor des Hauptversorgungsamts Niedersachsen-

Nordmark, Geheimer Regierungsrat Dr. Paul Men ß e E

in den dauernden Ruhestand getreten.

Der Ministerialdirektor im Reichsministerium des cn- nern Gottheiner ist einstweilig in den Ruhestand verseßt worden.

Das dem Generalkonsul der Dominikanischen Republik in Hamburg, Noel Hen riquesz, namens des Reichs untex dem 6. November 1933 erteilte Exequatur ist erloschen.

5 Gesetz zur Änderung der Verordnung über die

Devisenbewirtschaftung. Vom 16. Februar 1934. (Veröffentl. im RGBl. 1934, T.L S. 92.)

Die Reichsregierung hat das folgende Geseß beschlossen, das hiermit verkündet wird: arate rie .

Die Verordnung über die E b vom 23. Mai 1932 (RGBl. I S. 231) wird wie folgt geändert: 1. § 12 erhält folgenden Absay 2: : „(2) Zuwiderhandlungen gelten als Bannbruch im Sinne des Vereinszollgeseßes, und zwar auch dann, wenn die Handlung fahrlässig begangen ist.“ 2. Sat 1 des § 36 Abs. 5 erhält folgende F „Neben der Strafe können die Werte, aus die sich die strafbare Handlung bezieht, auch wenn sie dem Täter oder einem Teilnehmer niht gehören, sowie die Werte, die durch die strafbare Handlung gewonnen sind, zugunsten des Reichs eingezogen werden.“ 36 Abs. 6 erhält folgende Fassung: „(6) Kann keine bestimmte Person verfolgt oder ver- urteilt werden, so kann auf Antrag der Staatsanwalt- schaft die Einziehung selbständig durh Beschluß des Ge- richts ausgesprochen werden. Gegen den Beschluß findet die sofortige Beschwerde statt. Macht ein anderer als der Beschuldigte an einem der Einziehung unterliegenden Werte ein Recht geltend oder liegen Tatsachen vor, aus denen zu schließen ist, daß einem anderen als dem Be- schuldigten ein Recht an dem der Einziehung unterliegen- den Werte zusteht, so erhält der andere die Stellung eines Beteiligben nach den 23 bis 25 der Vierten Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Devisen- bewirtshaftung vom 9. Mai 1932 (RGBl. 1 S978); F den Fällen des § 1 der Fünften Verordnung zur Durch- führung der Verordnung über die Devisenbewirtschaftung vom 20. Zuli 1933 (RGBl. 1 S. 531) erfolgt die Ein- iehung durch das Hauptzollamt; auf das Verfahren nben die Bestimmungen der Reichsabgabenordnung An- wendung.“ / : E 4. Jn § 36 wird hinter Abs. 7 folgender Abs. 8 cngefügt: „(8) Jm Falle einer Zuwiderhandlung , gegen S2 finden auf die Einziehung der zur Begehung der Tat benüßten Beförderungsmittel die Vorschristen des Ver- einszollgesezes mit der Maßgabe Anwendung, daß die Einziehung zugunsten des Reiches erfolgt. Jm übrigen bestimmen sich Strafe, Einziehung und die Haftung der

Verlin, Freitag, den 23. Februar, abends.

Vertretenen im Sinne des § 416 der Reichsabgaben- C „aus\ließlih nah den Vorschriften dieser Ver- ordnung. :

5, da 8 39 Abs. 1 ist hinter den Worten „nah § 36“ einzu- ügen:

SODET SLBTE

ß. Hinter § 41 werden folgende §8 41 a bis d eingefügt: S4 A

(1) Erhebt die Staatsanwaltschaft wegen einer Zu- widerhandlung gegen die Vorschriften dieser Verordnung oder einer Durchführungsverordnung (Devisenzuwider- handlung) die öffentlihe Klage, so hat die für den Ge- richtsbezirk zuständige Stelle für Devisenbewirtschaftung die Rechte eines Nebenklägers. - Als Devisenzuwider- N gilt auch eine dem Täter oder Teilnehmer ge- währte Begünstigung.

(2) Das Urteil und andere Entscheidungen sind der Stelle für Devisenbewirtschaftung zuzustellen, auch wenn É bei der Verkündung vertreten gewesen ist. Die Fristen ür die Einlegung von Rechtsmitteln beginnen für die Stelle für Devisenbewirtschaftung mit der Zustellung. D nie oinon Monat À und sür Erklärungen auf solche at sie einen Monat Frist. Berufungsanträge, Revisions- anträge und Anträge auf Wiederaufnahme des Ver- fahrens kann sie shriftlich selbst stellen.

(3) Die Stelle für Devisenbewirtshaftung kann die Befugnisse, die ihr in gerichtlichen Verfahren zustehen, anderen Behörden oder bestimmten Beamten übertragen.

41 b. y (1) Wenn der Be\chuldigte eine Devisenzuwiderhand- Se F N E in ägmnt, fann, er, Äh dex in, einer eine gerihtlihe Entscheidung sofort unterwersen. Die Unterwerfung steht einer rechtskräftigen Verurteilung

leich. s (2) Ein Mien ist auch gegen Nebenbeteiligte zulässig. Nebenbeteiligter ist, n

eet Recht an Gegenständen zusteht, die der Einziehung eaen oder wem ein Anspruch auf solche Gegenstände zusteht, Í :

2. wer für die Geldstrafe und für die Kosten haftet, die dem Tâäter oder einem Teilnehmer auferlegt werden.

8 41e.

(1) Die Unterwersung is zulässig, wenn die Devisen- zuwiderhandlung nux mit Geldstrafe und Einziehung oder einer dieser Strafen bedroht ist, oder wenn die Voraussetzungen des 27b des Reichsstrafgesegbuches vorliegen. Sie ist ausgeschlossen, wenn ein und dieselbe Handlung zugleich als Devisenzuwiderhandlung und nah einem anderen Strafgeseß strafbar ist, Die Vor- chrift des Say 2 findet in den Fällen des Z 36 Abs. 8 eine Anwendung.

(2) Auf das Verfahren finden die §8 2 bis 4 und 7 bis 9 der Verordnung über die Unterwerfung 1m Strafverfahren gemäß § 410 der Reichsabgabenordnung vom 1. November 1921 (RGBl. S. 1328) \sinn- gemäß Anwendung; an die Stelle des Finanzamts tritt die Stelle für Devisenbewirtschaftung. :

(3) Die Stelle für Devisenbewirtshaftung kann die Behörden und Beamten der Reichsfinanzverwaltung mit der Aufnahme von Unterwerfungsverhandlungen beauftragen.

(4) Bei Zuwiderhandlungen gegen § 12 der Verord- nung über die Devisenbewirtschastung, gegen Artikel ITI der Vierten Verordnung zur Durchführung der Ver- ordnung über die Devisenbewirtschaftung oder gegen 8 1 der Fünften Verordnung zur Durchführung über die Devisenbewirtschaftung sind die Hauptzollämter ein- chließlich ihrer Hilfsstellen und ihrer nachgeordneten

eamten zur Aufnahme der Niederschrift über die Unterwerfung auch ohne Auftrag der Stelle für De- visenbewirtshaftung befugt. Die Genehmigung der Unterwerfung steht in diesem Falle dem Vorsteher des Hauptzollamtes, seinem Vertreter oder einem mit der Genehmigung der Straffestseßung allgemein beauf- tragten Beamten zu. 8 41d.

(1) Geldstrafen und Gegenstände, deren Einziehung ausgesprochen 1st, fallen dem Reiche zu, wenn die Be- Maina im Unterwerfungsverfahren ausgesprochen wird.

(2) Die Vorschriften der §§ 459 und 470 Reichs- abgabenordnung finden sinngemäß Anwendung.“

Artikel 11,

Der Reichswirtschaftsminister wird ermächtigt, die Vor- \hriften über die Devisenbewirtshaftung, wie sie nh im Zeit- punkt der Bekanntmachung aus der Verordnung Uber die De- visenbewirtschaftung, den zu ihrer Aenderung oder Durchführung erlassenen Geseßzen und Verordnungen, dem Geseß über die Schaffung einer Reichsstelle für Devisenbewirtshaftung vom 18. Dezember 1933 (RGBl. I S. 1079) und der Ausführungs- verordnung hierzu vom 19. Dezember 1933 (RGBl. I S, 1088) sowie diesem Gese ergeben, als Geseß über die Devisenbewirt- haftung und als Durchführungsverovdnung hierzu unter fort- laufender Paragraphenfolge und unter dem Deum des Tages der Bekanntmachung neu bekanntzumachen. Der Reichswirt- shaftsminister kann dabei Bestimmungen über Ausnahmen von

V RAEET: alirdR

| gegen Bru L Dee Ny

Postschectkonto: Berlin 41821.

1934

den Vorschriften der Verordnung über die Devisenbewirtschaf tung oder einer Durhführungsverordnung weglassen; solche Aus=- nahmen können in den Richtlinien für die Devisenbewirtschaftung erneut vorgesehen werden. Der Reichswirtschaftsminister kann ferner gegenstandslos gewordene Vorschriften weglassen und den Wortlaut ändern, soweit der Funhalt dadurch nicht berührt wird,

Berlin, den 16. Februar 1934. Der Reichskanzler. Do Brill er. Dex Reichswirtschaftsminister. D S Quit Der Reichsminister der Finanzen. Graf Shwerin von Krosigk. Dex Reichsminister der Justiz. D: Gartner

Begründung. : Zu Artikel I].

Die Erfahrungen, die bei der strafrechtlichen Verfolgung von Devisenvergehen in der Praxis gemacht worden sind, Haven die Notwendigkeit ergeben, gewisse Lücken des materiellen Devijen- strafrehts zu beseitigen und das Verfahren in Strafsachen wegen Devisenvergehen zu vereinfachen und wirksa:ner zu gestalten.

Zu Ziffer 1.

Gemäß § 12 der Devisenverordnung ist die Versendung oder Veberbringung von Zahlungsmitteln, Wertpapieren, Gold und Edelmetallen ins Ausland genehmigungsbedürftig. Eine verbots- widrige Versendung oder Ueberbringung stellt miht nur ein Ver=- Se DtteuSzouutirsns: Cou ruh) dar, Diese RNechtsauffassung, der zahlreiche Berichte seit Einführung der Devisengeseßgebung gefolgt sind, soll nunmehr in einer geseblihen Vorschrift ihren Ausdru finden.

Zu Ziffer 2.

Nach der bisherigen Fassung des § 36 Abs. 5 der Devisen- verordnung konnten bei Devisenvergehen neben der Strafe die Werte, auf die sih die strafbare Handlung bezieht, auch wenn sie dem Tâäter oder einem Teilnehmer nicht gehörten, ane des Reiches eingezogen werden. Dagegen war es nicht möglich, aus einem Devijenvergehen gezogene Gewinne, beispielsweise Provisionen aus einem geseßwidrigen Wertpapiergeschäst, zu er- fassen. Die in Art. 1 Ziff. 2 vorgesehene Maßnahme soll diese Lücke in Anlehnung an die Veftimmungen der Wuchergerichts- verordnung -shließen.

Zu Ziffer 3.

Die durch die Neufassung des § 36 Abs. 6 der Devisenverord- nung herbeigeführte Aenderung des objektiven Einziehungsver=- fahrens dient zur Entlastung der Gerichte und zur Ersparung unnötigen Kostenaufwandes. Sofern keine bestimmte Person verfolgt oder ermittelt werden kann, soll es bei der Einziehung beshlagnahmter Werte nicht mehr, wie bisher, einer Hauptver- handlung bedürfen. Die Einziehung soll vielmehr in diesen Fällen in Zukunft durch Gerichtsbeschluß erfolgen.

Da insbesondere seit Einführung der Postkontrolle durch Artikel IIl dex Vierten Durhführungsverordnung vom 9. Mai 1933 und seit dem Erlaß des Verbots der Versendung von Reichs= marknoten in gewöhnlihen Postsendungen nah dem Ausland durch die Fünfte Durhführungsverordnung vom 20. Fuli 1933 die Gerichte mit geringfsügigen Zuwiderhandlungen gegen die De- vissenverordnung in steigendem Maße überhäuft werden, soll die Einziehung von in Auslandsbriefen vorgefundenen Geldbeträgen in Zukunft nicht durch das Gericht, sondern durch das Hauptzoll-

amt exfolgen. Zu Ziffer 4.

Da ncch Artikel 1 Ziffer 1 des Geseßes Vergehen gegen § 12 der Devisenverordnung als Bannbruch anzuschen sind, bedarf es einer Bestimmung darüber, ob in diesen Fällen die Straf=- bestimmungen der Devisenverordnung oder diejenigen des Ver=- einszollgeseßbes Anwendung finden sollen, Das Gesey bestimmt, daß die für den Bannbruch in § 134 Abs. 2 des Vereinszollgeseßes vorgesehene Einziehung der zur Tat benüßten Beförderungsmittel auch in diesem Falle Anwendung findet, während sih im übrigen die Strafe, die Einziehung und die Haftung der Vertretenen ge- mäß § 38 der Devisenverordnung in Verbindung mit § 416 der Reichsabgabenordnung ausschließlich nach den Vorschriften der Devisenverordnung bestimmen.

Zu Ziffer 5.

Ncch § 39 der Devisenverordnung kann gegen den Jnhaber oder Leiter eines Unternehmens, in dessen Betrieb eine nach § 36 der Devisenverordnung strafbare Handlung begangen wird,, un- beschadet seiner strafrehtlihen Verantwortlichkeit, eine Ordnungs- strafe bis zu 300 000,— RM festgeseßt werden, sofern er nicht nahweist, daß erx die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zur Ver- hütung der strafbaren Handlung angewandt hat.

Die Ordnungsstrafe wird cuf Antrag einer Stelle für Devi*enbewirtshaftung vom Reichswirtschaftsgeriht festgeseßt. Von dieser Möglichkeit wird in leihteren Fällen, vor allem dann Gebrauch gemacht, wenn durch die Einleitung eines gerichtlichen Strafverfahrens eine zur begangenen Straftat in keinem Ver- hältnis stehende Schädigung des betreffenden Unternehmens zu erwarten ist. Es ist deshalb erfordexlih, nicht nur, wie bisher, bei Zuwiderhandlungen gegen § 36, sondern gerade auch bei den leihteren Verstößen nah § 37 der Deviienverordnung die Ein- leitung eines Ordnungsstrafverfc hrens bei dem Reichswirtschasts-