1934 / 57 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Mar 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs: und Staatsanzeiger Nr. 57 vom 8. März 1934. S. 2.

Die von den aufgelösten Bos gsziisaltmenmG Ln und Zu- sammenschlüssen auf freiwilliger Grundlage getroffenen Anord- nungen bleiben einshließlich der in den Saßungen enthaltenen Vorschriften vorerst jo lange in Kraft, als sie niht mit dieser Anordnung oder den zum Vollzug dieser Anordnung erlassenen Bestimmungen im Widerspruch stehen. Bis zur Erlassung be- {sonderer Auflösungsbestimmungen dur e N Stelle [eiben die Einrichtungen des Milchwirt|chaftlihen Vereins und der Kemptener Butter- und Käsebörse zunächst bestehen.

Artikel 2.

Sli Artikel 1 § 2 bezeihnete Gebiet der Milchver- sorgungsverbände Alpenland und Unterland scheidet aus dem Milchwirtschaftsverband Bayern aus. Ebenso scheidet das in Artikel 1 § 2 bezeihnete Gebiet des Milchversorgungsverbandes Oberland aus dem Milchwirtschaftsverband Württemberg aus.

S-: 2.

Die bisher dem Milchversorgungsverband Oberland aus den Oberämtern Riedlingen und Ehingen zugehörigen Gemeinden werden an den Milchversorgungsverband Alb des Milchwirt- shaftsverbandes Württemberg zugeteilt.

S 3 Die nördlich der Donau gelegenen, bisher dem Milchver- forgungsverband Südbayern zugehörigen Gebietsteile des Regie- rungsbezirks Schwaben und Neuburg werden dem Milchver- forgungsverband Franken zugeteilt.

8 4.

Als Beauftragter für den Milchwirtschaftsverband Bayern werden mit der Wahrnehmung der Aufgaben und Geschäfte der Versorgungsverbände beauftragt:

Milchversorgungsverband Südbayern:

Beauftragter: Bauer Friy Straub, Post Schrobenhausen. j i Geschäftsführer: Landwirtschaftsassessor Stan g, Mün- hen, Kaiser-Ludwig-Plaß 2. Milchversorgungsverband Niederbayern-Oberpfalz: Beauftragter: Bauer Hans Eichinger, Dietfurt a. d. Rott (Niederbayern). Geschäftsführer: Diplomlandwirt Feber, Regensburg, Maximilianstr. 6. Milchversorgungsverband Franken: : E A S Bauer Alfred Krug, Post Hofeck bei Hof. Geschäftsführer: Dr. straße 20 1. e

Bis zur ordnungsgemäßen Bestellung dev Organe des Mil» wirtschaftsverbandes Bayern wird mit der Wahrnehmung der Aufgaben und Geschäfte des Milchwirtschaftêverbandes bestellt als Beauftragter der Landwirt Heinrih Doerfler, Nieder- traubling, Post Obertraubling (Oberpfalz), als Geschäftsführer Oberregierungsrat Pirner, München, Bayerisches Staats- ministerium, Abteilung Landwirtschaft.

S0, Diese Anordnung tritt drei Tage nah ihrer Veröffentlihung im Reichsanzeiger in Kraft. Berlin, den 7. März 1934. Der Reichskommissar für die Milchwirtschaft. Freiherr von Kanne.

Das in

Königslachen,

Honig, Nürnberg, Marien-

Begründung

zum Gesey über Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Bahnunternehmen des öffentlihen Verkehrs vom 7. März 1934 (RGBLl. I1 S. 91).

(Veröffentlicht vom Reichsverkehrsministerium.)

Allgemeines.

Wirtschaftlihe Schwierigkeiten gefährden nicht selten die Fortführung des Betriebs von Bahnunternehmen, deren Er- haltung aus Gründen des Gemeinwohls unerläßlich ist. Das Gesey will das öffentliche Fnteresse an der Fortführung solcher Unternehmen gegenüber den nur auf Befriedigung ihrer Forde- rungen bedachten Bahngläubigern, im Konkurs auch gegenüber dem Konkursverwalter stärker als bisher zur Geltung bringen. Es macht die Einschränkung oder Stillegung von Bahn- unternehmen und den Zugriff auf Vermögensgegeustände, die dem Betrieb des Unternehmens gewidmet sind, in wei- terem Maße als die bestehende Rechtslage von aufsichts- behördlicher Mitwirkung abhängig. Ferner wird im Kon- furs über das Vermögen des Bahneigentümers die Fort- führung des Unternehmens durch den Konkursverwalter und dic frethändige Veräußerung des Unternehmens zu weiterem Betrieb dadurch erleichtert, daß die Aufsichtsbehörde auf An- trag des Konkursverwalters gewisse sonst erforderlihe Ge- nehmigungserflärungen des Gläubigerausshusses und der Gläubigerversammlung erseßen kann.

Besondere Bemerkungen,

S1,

Die Einschränkung oder Stillegung des Betriebs wird auch für solche Bahnunternehmen von der Genehmigung der Aufsichtsbehörde abhängig gemacht, für die nah den Betriebs- genchmigungen eine Betriebspflicht nicht oder nicht unzweifel- haft besteht.

B S

Die Aufnahme von Darlehen kann insbesondere erforder- lih werden, um ein Unternehmen, dessen Einnahmen im cTahresdurchshnitt die Ausgaben übersteigen, über Monate mit erfahrungsgemäß s{chwächerem Verkehx durchzuhalten.

Zu S8 3 und 4.

Jn Ländern, in denen keine nach Artikel 112 EGBGB. ausrechterhaltenen Vorschriften über die Behandlung der einem Bahnunternehmen des öffentlihen Verkehrs gewid- meten Grundstücke und sonstiger Vermögenswerte als Bahn- einheit bestehen, ist die Zwangsversteigerung von Grund- stücken, die dem Betrieb eines Bahnunternehmens gewidmet sind, auch vor dem Erlöschen der für das Bahnunternehmen erteilten Betriebsgenehmigung ohne Rücfsicht auf diese Wid- mung möglich. Das Gesey macht hier die Durhführung der Zwangsversteigerung bis zum Erlöschen der Betriebsgeneh- migung von der Zustimmung der Aufsichtsbehörde abhängig, damit diese ein öffentlihes Jnteresse am Fortbestand des Unternehmens wahren kann. Aus dem gleichen Grunde soll die Verwertung verpfändetexr oder zur Sicherung übereigne- tex Fahrbetriebsmittel bis zum Erlöschen der Betriebs- M von dex Zustimmung der Aufsichtsbehörde ab-

ngig sein.

Die Fnderxziffer der Großhandels preije- im Monatsdurchschnitt Februar 1934.

1914 == 100 1934 Monatsdurchschnitt

Januar | Februar

Ver- änderung

in vH

Inderxgruppen

J. Agrarstoffe. 4 Baut ae Nahrungsmittel A chlachtvieh d s 0. 3. Vieberzeugnisse + « « « « 108,7 105,7 4. Filter a Co 944 94,4

; 101,1 Agrarstoffe zusammen - : 92,9 91,9 e

69:8 68,8

101,0

D

omo O

_-

H

O C C E 73,0 73,4 LL. Fndustrielle Rohstoff und Halbwaren.

C RODIe v e . Eisenrohbstoffe und Eisen « . Metalle (außer Eisen) . Sen e a 10. Häute und Leder « « - 11; Ghetnifalien - (o 12. Künstlihe Düngemittel « 13. Technische Oele und Fette 14a e S 15. Papierhalbwaren und Papier 16; Baustofse «o 0 0

Sndustrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen « 89,9 VTII. Fndustrielle Fertigwaren, 17. Produfktionsmittel « « » « « 113,9 18, Konsumgüték « „o o e o e 114,2 Jndustrielle Fertigwaren zu- am a s Os 1141 114,5 Gesamtindex . « « - - « 96,3 96,2 ;

Jm Monatsdurhschnitt Februar war die Gesamtindex- ziffer der Großhandelspreise gegenüber dem Vormonat wenig verändert (— 0,1 vH). Preisrückgänge für landwirtschaftliche Erzeugnisse wurden duxch Preiserhöhungen für industrielle Rohstoffe, Halb- und Fertigwaren sowie für Kolonialwaren nahezu ausgeglichen.

Jun der Gruppe Bade Aae waren vor allem die Preise für Speisekartoffeln niedriger als im Vor- monat; die Preise für Weizen, Mehl und Zucker haben sich erhöht. An den Schlachtviehmärkten sind die Schweinepreise weiter zurückgegangen. Jun der Fndexziffer für Vieherzeug- nisse wirkten sich Preisrückgänge für Eier (saisonmäßig) und Shþeisetalg aus; Schmalz, Speck und Käse sind im Preis gegenüber dem Vormonat gestiegen.

An den Kolonialwarenmärkten haben die Preise für Kaffee, Tee und Kakao weiter angezogen, während die Preise für Margarineöle und Rohtabak nachgegeben haben.

Jn der Judexziffer für Eisenrohstoffe und Eisen wirkten sih Preiserhöhungen für Schrott und Maschinengußbruch aus. Unter den Nichteisenmetallen lagen die Preise für Kupfer und Zinn niedriger, die für Blei und Zinn höher als im Vormonat. Von den Textilien haben sich Baumtvolle, Baumwollgarn, Rohseide, Flach8, Leinengarn, Futegarn und zum Teil auch Wolle im Preise erhöht. Zun der Gruppe Häute und Leder wurden Preisrückgänge für Unterleder, Kalbfelle und Roßhäute durch Preiserhöhungen für Rinds- häute, Schaf- und Ziegenfelle nicht ganz ausgeglichen. Die Erhöhung der Jndexziffer für künstlihe Düngemittel is auf die saisonmäßige Staffelung der Stickstoffpreise und den Fort- fall der Frühbezugsvergütung für Superphosphat zurückzu- führen. Von den technishen Oelen und Fetten lag Talg im Preis niedriger als im Vormonat. Am Baustoffmarkt haben die Preise für Schnittholz angezogen.

Unter den industriellen Fertigwaren haben sich die Preise für Konsumgüter (Hausrat und Kleidung) weiter erhöht, während für Produktionsmittel zum Teil Preisrückgänge ge- meldet wurden.

Berlin, den 7. März 1934.

Statistisches Reichsamt. V V! Du Pap ex.

162..] 1162 1018 1.1022 487 48,1 71,9 73,3 60,6 60,5 1018 1 101,3 69,5 70/6 1011 f] - 1010 92 9/8 1012-1 1018 10641} 1078

90,5

113,8 115,0

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E 49 o S S O SSOROORROS

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Bekanntmachung,

Auf Grund dex Verordnung des Herrn Reichsverkehr8- ministers vom 21. Funi 1933 zur Durchführung des Gesetzes zur Bekämpfung der Notlage der Binnenschiffahrt (RGBl. II Seite 317) hat die Fachabteilung 4 des Frachtenausschusses Berlin für landwirtschastlihe Produkte und Mühlenfabrikate nachstehende Frachten festgeseßt:

1, Für Getreide und Mehl:

‘Von Beeskow oberhalb nah Berlin oberhalb:

für Ladungen ab 150 t RM 4,30 je Tonne N Ñ 2120.6 M p B 100 6 RM 4,85 n

Von Beeskow unterhalb ermäßigen sih die Säße um RM 0,20 je Tonne.

Von Fürstenberg/Oder unterhalb nach Berlin oberhalb: für Ladungen ab 200 t RM 2,80 je Tonne bei Getreide

ä ñ „1/16 v -RM 280 e Mehl

Ä 6 1006 M3380, Géleide Und Mebl » " „1004 RM83/85, 9 w--Gelteids Und Mehl

Von Fürstenberg/Oder oberhalb und Müllrose ermäßigen sich diese Säße um RM 0,20 je Tonne.

Von Fürstenwalde oberhalb nach Berlin oberhalb; für Ladungen ab 200 t RM 2,30 je Tonne

» 150 6 RM 275 4

y y 100 6 RM 345 y

Von Fürstenwalde/Spree unterhalb ermäßigen sich diese Säße um RM 0,20 je Tonne.

Sämtliche Säße verstehen sich bei geshütteten Ladungen. Bei Verladungen in Säcken erhöhen sich die Säße um RM 0,10 je Tonne. Die Säße erhöhen sih für Stationen nah Berlin unterhalb, des Landwehrkanals und Teltowkanals um RM 0,25 je Tonne.

Teltowkanalgebühren sind besonders zu vergüten.

2. Für Getreide: Von. Kebin nach: Polsbant e Lee M1905 Tone

_ Bocliti Ua C R Berlin oberhalb R,

Die Säße verstehen sich bei vollen Kahnladungen und geschütteten Gütern. Bei Verladung in Säcken erhöhen sih diese Säße um RM 0,10 je Tonne.

3. Für Getreide und Mehl:

Von Berlin unterhalb nach Stettin: bei Posten ab 200 t RM 2,80 je Tonne y” ”y 150 b RM 3,00 ”» 100 6 RM 3,30 ü 50 t RM3,60 » 9

”y ”»

Vei Verladungen ab Berlin oberhalb kommt zu diesen Säßen ein Zuschlag von RM 0,30 je Tonne. Die Beschlüsse sind von mir bestätigt und treten mit ihrer Ver- öffentlihung in Kraft, Potsdam, den 3. März 1934. Der Regierungspräsident. J As Stehen hiex:

Bekanntmachung.

Auf Grund dex Verordnungen des Herrn Reichsverkehrs- ministers vom 23. März 1932 und vom 21. Juni 1933 zue Durchführung des Geseßes zux Bekämpfung der Notlage dev Binnenschiffahrt vom 16. Funi 1933 (Deutscher Reichs=- anzeiger Nr. 74/1932 und Nr. 143/1934) ‘hat der Frachten=- ausschuß Berlin in der Sihung vom 14. Februax 1934 ein=- séleppf A, die am 2. Juni 1933 festgeseßten Mindest- chleppsäße, welche am 31. Dezember 1933 ihre Gültigkeit verloren hatten, bis zum 30. Funi 1934 gelten zu lassen.

Der Beschluß ist von mir bestätigt.

Potsdam, den 5. Mäxz 1934.

Der Regierungspräsident. J. A: StebenhUuneL.

P reußen.

Dex Preußische Ministerpräsident hat mittels Erlasses vom 15. Fanuar 1934 dem Untersekundaner Theodor Josef van Sambeck in Goch a. Rhein die Rettungs - medaille am Ban de verliehen.

Bekanntmachung,

Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1372 (Gesetz- samml. S. 357) sind bekanntgemacht:

1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 8. Fe- bruar 1934 über die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Ratibor zur Anlage vorstädtisher Klein- siedlungen durch das Amtsblatt der Regierung in Oppeln Nr. 8 S. 61, ausgegeben am 24. Februar 1934;

. der Erlaß des Breda Staatsministeriums vom 10. Februar 1934 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an den Sprizenvexrband Schonowiß zum Bau eines Spritenhauses durch das Amtsblatt der Regierung in Oppeln Nr. 8 S. 61, ausgegeben am 24. Februar 1934;

. der Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 17. Februar 1934 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an die Gemeinde Lippramsdorf zum chausseemäßigen Ausbau einer Straße von Marl nah Lippramsdorf durch das Amtsblatt der Regierung in Münster Nx. 8 S. 31, ausgegeben am 24. Februar 1934;

. dex Erlaß des Preußishen Staatsministeriums vom 19. Februar 1934 über die Verleihung des Enteignungs- rechts an die S zur Errichtung von posteigenen Fernsprechdienst- und Wohngebäuden in Ten- kitten durch das Amtsblatt der Regierung in Königsberg Nr. 8 S. 29, ausgegeben am 24. Februar 1934.

Irichtamtliches.

Nummer 7 des Reichsarbeitsblatts vom 5. N hat fol- (andau Saihalti Seil A Oer Teil T! Alliénaines. eseze, Verordnungen, Erlasse: Bekanntmahung zum Fnter- nationalen Uebereinkommen über die Gewährung einer Ents- O für Arbeitslosigkeit infolge von Schiffbruch (Nati ikation durch Uruguay, Kolumbien, Argentinien). Vom 22. Fes" bruarx 1934. Bekanntmachung zum Fnternationalen Ueberein- fommen über die Heimschaffung der Schiffsleute (Ratifikation durch Uruguay und Kolumbien). Vom 22. Februar 1934. IT. Arbeitsvermittlung, Arbeitsbeschaffung, Arbeitsdienst, Arbeits- losenhilfe. Geseze, Verordnungen, Erlasse: Bekanntmahung zum Jnternationalen Uebereinkommen über die Stellenvermittlung für Seeleute (Ratifikation durch Uruguay, Kolumbien, Argen- tinien). Vom 22. Februar 1934. Vermeidung von Mehrarbeit infolge zu knapp bemessener Lieferfristen. Dritte Verordnung zur Aenderung der Ausführungsvorschriften zur Verordnung Uber den freiwilligen Arbeitsdienst. Vom .28. Februar 1934, ITII. Sozialverfassung, Arbeitsreht, Lohnpolitik. Geseye, Ver- ordnungen, Erlasse: Bekanntmahung zum Fnternationalen Uebereinkommen über den Heuervertrag der Schiffsleute (Rati- fikation duxch Uruguay und Kolumbien). Vom 22. Februar 1934. Thüringen. Bekanntmachung gemäß § 35 des Hausarbeit- goleves. IV. Arbeits\{huß. Geseve, Verordnungen, Erlasse: ekanntmahung zum Juternationalen Uebereinkommen über die Beschäftigung der Frauen vor und nah der Niederkunft (Ratifikation durch Argentinien). Vom 29, Fanuar 1934. Be- fanntmahung zum FJnternationalen Uebereinkommen übér das Mindestalter für die Zulassung von Kindern zux Arbeit auf See a aas durch die Dominikanishe Republik, Uruguay, Ko- umbien, Argentinien). Vom 22. Februar 1934. V. Woh- nungswesen und Vorstädtishe Kleinsiedlung. Geseße, Verord- nungen, Erlasse: Verordnung über Zwangsverwaltungsvorschüsse Les Jnstandsezungs- und Ergänzungsarbeiten an Gebäuden. om 17, Februar 1934. Verordnung über die Uebernahme von Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungsbau. Vom 26. Fe- bruar 1934. Bestimmungen für die Uebernahme von Reichs- bürgshaften für den Kleinwohnungsbau. Vom 28. Februar 1934. Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungsbau Qteunege n. VI. Versorgung und Fürsorge. Geseße, Verordnungen, Erlasse: Es der Anwartschaft Arbeitsloser in der Ju- validen-, der M u. der knappschaftl. Versicherung. Til: 11. ichtamtliher Teil. Reichsbürgschaften für den Kleinwohnungsbau. Von Dr. Blechschmidt, Regierungs- rat im Reichsarbeitsministerium. Sozialpolitishes aús dem Auslande. Die Arbeitskämpfe in den Niederlanden 1933 und in Polen 1932. Von A. Hofshneider, Regierungsoberinspektor im Reichsarbeitsministerium. Beruflihhe Umschihtungen in den Vereinigten Staaten in den Fahren 1850—1930. Statistik. Die Tariflöhne vom 1. Januar 1933 bis 1. Fanuar 1934. Sozialpolitishe Zeitschriftenshau. Bücherbesprehungen und Bücheranzeigen. Hierzu die Statistishe Beilage: Der Arbeits- markt im Deutschen Reiche. j Teil V. Reichswversorgungsblatt. Versorgungs- recht. 12 Gesey übex die Versorgung der Kämpfer für die natio- nale Erhebung. Vom 27. Februar 1934. (Mit Begründung zum Entwurf des Gesetzes.) 13. Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Versorgung der Kämpfer für die nationale Er- hebung. Vom 27. Februar 1934. 14. Ausführungsbestim- mungen zum Geseß über die Versorgung der Kämpfer für die nationale Erhebung (NKVG.) vom 27. Februar 1934 (Reichs- geseybl. 1 S. 133). 15. Gesey zur Aenderung des Kriegs- personenschädengeseßes. Vom 27. Februar 1934. (Mit Begrün- dung zum Entwurf des Gesepves.) 16. Ausführungsbestim- mungen zu dem Gesey zur Aenderung des Kriegspersonenschäden- geseßes vom 27. Februar 1934 (Reichsgeseßbl. 1 S. 1) 17. Aenderung der Ausführungsbestimmungen zum Verfahrens- gesey. Soziale Fürsorge. Bescheide, Urteile. 18, Die Aus-

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 57 vom 8, März 1934. S. 3.

Jer v rens

ahmevorschrift des § 17 Schwerbeschädigtengeseßes trifft nicht [rbeitsverhältnisse, deren voraussihtliche Dauer von vornherein über drei Monate hinausgeht. vi ra r aide B A 19. Aen- derungen des Aexrztlihen Reichstarifs (Teil T) für das Versor- ungswesen. Aufbau und Dienstbetrieb der Versorgungs- behörden. 20. Anderweite Zuteilung von Ruhegeld- usw. Emp- ängern. 21. ie Mans usw. Empfänger und Empfänger von No angeben en der neuen Wehrmaht. 22. Um- benennung der Hilfsstelle für Arbeiter- und Angestelltenunter- stüßungen Spandau. 23. Umbenennung der Einkaufsstelle für Sanitätsbedarf im Versorgungswesen Berlin. Mitteilungen. 94. Anschriftenänderung. 25. Beamtenveränderung.

Teil VIl: Bekanntmachungen über TarifveLrs- träge und über Genehmigungs- und Festsezungsbeschlüsse der Fachausschüsse für Hausarbeit.

Kunst und Wissenschaft.

Die Wissenschaft im nationalsozialistishen Staat,

An der Vevrwaltungsakademie Berlin \sprach Min.-Rat Dr. Haupt vom S alifisden Kultusministerium über die Wissen- haft im nationalsozialistischen Staat. Er wies darauf hin, daß sih das deutsche Geistesleben in den beiden leßten Jahrhunderten fast ganz in einem eigenen Bezirk, abgetrennt vom Staate wie vom Volke, entwickelt habe. Das Bildungsleben beshränkte sih auf die Persönlichkeit des einzelnen und kleiner privater Gesellschafts-

f kreise. Der Grund dafür sei die Ungeistigkeit und Volksfremdheit

des durch Verträge und Kriege zusammengestellten Territorial- staates gewesen. Nicht nur vom Staate, sondern auch vom Volke abgesondert entfaltete sih dieser Geist. Die Volksfremdheit des Bildungêslebens war zum guten Teil auf den natur- und volks- fremden Geistbegriff der Aufklärung zurückzuführen. Erst die völ- fische Jdee mache ein volksverbundenes Geistesleben möglich, ebenso wie sie in der Form des völkishen Staatsgedankens eine Verbindung von Volk und Staat vollziehe. Während die liberale Wissenschaft abgesondert neben dem Staate und Volke stand, werde es in den kommenden Fahrzehnten eine Wissenschaft innerhalb E Volkstums und innerhalb des nationalsozialistishen Staates geben.

Aus den Staatlihen Museen.

Jn den Staatlichen Museen finden in der folgenden Woche die nachstehenden Vorträge und Führungen statt:

Sonntag, den 11. März: 10 a qu Kaiser-Friedrih-Museum, Dr. Möhle, Rembrandts emälde; 10 Bildnisse: Deutschen Museum, Direktor Demmler, Deutsche ildnisse; 10 Uhr 30 im Neuen Museum, Aegypt. Abt.,, Dr. Anthes, Die ägypt. Spätzeit; i È 10 Uhr 30 in der Fslamischen Kunstabteilung, Dr. Heinx. Schmidt, Türkische Kunst; 11 Uhr im Museum für deutshe Volkskunde, Dr. Bramm, Das Bild in der deutschen Volkskunst (mit Lichtbildern); 11 Uhr im Museum für Völkerkunde, Direktor Preuß, Leben und Weltanschauung im hohen Norden Amerikas (Eskimo).

Mittwoch, den 14. März:

12 Uhr im Deutschen Museum, Von deutscher Kunst; 20 Uhr im Pergamon-Vortragssaal, Das babylonische Wohnhaus und seine Einrichtung (mit Lichtbildern), Dr. Wegel.

Donnerstag, den 15. März:

11 Uhr im Kaiser-Friedrih-Museum, Die neueröffneten Säle italienischer Malerei; :

20 Uhr im Pergamon-Vortragssaal, Direktor Demmler, Deutsche Bildhauer 11]: Andreas Schlüter (mit Lichtbildern);

11 Uhr 15 Treffpunkt Eingang Kaiser-Friedrih-Museum, Jta- lienishe Malerei des Barock und Rokoko;

11 Uhr 15 Treffpunkt Eingang Kaiser-Friedrih-Museum, Früh- christlihe Kunst;

12 Uhr im Pergamon Museum, Treffpunkt Altarsaal, Pergamon- Museum.

Freitag, den 16, März:

12 Uhr im Kaiser-Friedrih-Museum, Führungsvortrag im Münzkabinett;

20 Uhr im Pergamon-Vortragssaal, Direktor Andrae, Was be- deutet Vorderasiat. Kunst für unsere heutige Zeit?

Sonnabend, den 17. März: 11 Uhr Vorderasiatishe Abt., Rundgang; 12 Uhr Fslamische Kunstabteilung, Rundgang; 11 Uhr Treffpunkt Eingang Kaiser-Friedrih-Museum, Ftalie- nische Malerei; 11 Uhr Treffpunkt Schlütersaal im Deutschen Museum, Deutsche __ Kunst im frühen Mittelalter; 12 Uhr Treffpunkt, Pergamon-Altarsaal, Pergamon-Museum.

N E S A S M S C S E E E S R E ZIE S C: S T T TEC

Die Neugestaltung der Börsenordnung an der Berliner Börse.

Die am 1. Juli 1927 aufgestellte Börsenordnung für Berlin ist wiederholt, zulegt am 23. Oktober 1933, abgeändert worden. Dex jüngste Nachtrag vom 6. März 1934 behandelt in erster Linie die Neugestaltung der Leitung der Börse, die auf dem Führer- prinzip aufgebaut ist. Die Befugnisse des bisherigen Börsen- vorstandes gehen auf den Börsenpräsidenten über, der zusammen mit dem Borsißendeñ der Abteilungen Getreide-Großmarkt und Metallbörse von der Jndustrie- und Handelskammer zu Berlin aus der Mitte des Börsenvorstandes für die Dauer eines Ka- lenderjahres ernannt werden. Die Ernennungen bedürfen der Bestätigung des Preußischen N für Wirtschaft und Arbeit. Der Börsenpräsident kann seine Befugnisse mit Aus- nahme der Zulassung von Börsenbesuhern und 1hrer Zurü- nahme, der Bestrafung von Börsenbesuchern und der Entscheidung Uber das Ruhen des Rechts zum Börsenbesuch auf seine Vertreter übertragen. Wichtigen Entscheidungen hat die Beratung im Vörsenvorstand oder in seinen Ausschüssen voranzugehen. Fn der Gliederung des Börsenvorstands ist insofern eine Änderung eingetreten, als künftig die Abteilung Wertpapierbörse aus 21 anstatt bisher 17 Mitgliedern, Abteilung Getreide-Großmarkt (früher Produktenbörse) aus 10 (6) und Abteilung Metallbörse aus 5 (3) Mitgliedern besteht, die ebenfalls von der Jndustrie- und Handelskammer ernannt werden. Neu ist die Bestimmung, dag ein Mitglied dexr Abteilung Getreide-Großmarkt das Vlllereigewerbe betreiben muß. Eine Folge der Einführun E Ernennungen an Stelle von Wahlen ist ein Fortfall der auf le Wahlhandlung sih beziehenden Bestimmungen. Unter den Paragraphen, die die Pflichten des Börsenpräsidenten regeln, ist ie Hinzufügung eines neuen Absaßes bemerkenswert, der besagt, ges der Börsenpräsident dafür Sorge zu tragen hat, daß an der orle die Jnteressen der deutschen Volkswirtschaft und der am ter lenverkehr interessierten Kreise, insbesondere der Sparer und M, gen Aktionäre, beobachtet werden und die hierfür geeigneten E taßnahmen zu treffen find; soweit es sich um die Entwicklung 063 Kurse handelt, hat er im Rahmen dieses Aufgabengebietes in velonderen Fällen an die Maklerkammer ein entsprehendes Er- uen zu richten. Die Bestimmung, daß die amtlihe Feststellung A, „Kurse an der Wertpapierbörse durch die Kursmakler unter ezn licht der Maklerkammer vorgenommen wird, ist bereits vor inigen Tagen durch Reichsgesehßblatt veröffentliht worden. Die neuen Bestimmungen treten am 7. März 1934 in Kraft.

Handelsteil.

Verliner Börsenberiht vom 8. März.

Jm Verlauf freundlich.

___ZU Beginn der Berliner Börse war die Kursgestaltung ziem- lih uneinheitlih, da einerseits größere Kauforders von Publikums- seite niht eingetroffen waren, andererseits die Kulisse, hierdurch etwas verstimmt und von der matten New-Yorker Schlußtendenz beeinflußt, in verstärktem Umfange zu Glattstellungen schritt. Bald jedoch wurde die Tendenz wieder recht freundlih, und bei lebhafterem Geschäft gingen namentlich Elektro- und Montan- werte wieder nach oben. Neben der Privatkundschaft traten dabei auch Banken als Käufer auf. Man verwies in diesem Zusammen- hang auf die neuen großen Arbeitsbeschaffungspläne der Reichs- regierung und auf die in der leßten Zeit verschiedentlich vor- gelegten Abschlüsse, die fast ausnahmslos von einer Besserung der Geschäftslage sprechen. Mit FJuteresse sieht die Börse den Ausführungen Dr. Schachts auf der morgigen GV der Reichs- bank entgegen und zeigt deshalb eine gewisse Zurückhaltung.

__Montanwerte setzten niedriger ein, besonders Buderus (minus 24 vH), die jedoch im Verlauf einen Teil ihres Ver- lustes wieder einholen konnten. Phönix lagen mit 53 und Har- pener mit 97 gehalten, Stahlverein, Hoesch und Mannesmann gingen um Bruchteile eines Prozentes zurück. Fn Braunkohlen- werten zeigten sich bei kleinen Umsähen faum Kursveränderungen, nur Rheinische Braunkohlen gingen bei Glattstellungen um ca. 374 vH zurück. Unter Kalipapieren büßten infolge der Enge des Marktes bei geringem Angebot Salzdetfurth 2 vH ein. Jn F. G. Farben dagegen war das Geschäft im Verlauf recht lebhaft (plus 1 vH), da das Publikum auf günstige Abschlußerwartungen hin in verstärktem Maße als Käufer auftrat. Auch Chemische Heyden ogen erneut an. Am Elektromarkt konnten Siemens ihren an- sänglichen Kursverlust von 1!4 vH größtenteils wieder einholen. Fest blieben A. E. G. (plus 4 vH), da man die Sanierungsaus- sichten etwas günstiger beurteilt. Größere Umsäße zeigten si wieder in Daimler (plus 1 vH), auch B. M. W. profitierten von Rückkäufen (plus 14 vH). Tarifwerte seßten niedriger ein, be- fonders Schlesische Elektrizität (minus 214 vH); B. K. L. (minus 14 vH) konnten jedoch ihre Einbuße späterhin wieder aufholen. Jn Maschinenwerten und Schiffahrtspapieren bestand ebenfalls einiges Angebot. Bankaktien waren wenig verändert; Reichsbank bei Rückkäufen !4 vH höher.

Am Kassamarkt überwogen kleine Kursrückgänge. Recht fest lagen unter Renten wieder Neubesig, die bis auf 20,8 herauf- gingen, Altbesiß zog auf 974 an. Auch sonst war die Tendênz bei ruhigem Geschäft etwas freundlicher, Pfandbriefe zogen bis 1s vH, Kommunalobligationen bts auf 4 vH an, Stadtanleihen lagen gut gehalten, dagegen die umgestellten Fndustrieobligationen teil- weise etwas shwäher. Eintgé Nachfrage bestand wieder für mitt- lere Shuldbuhforderungen. Der Geldmarkt zeigte ein un- verändertes Aussehen; Tagesgeld war mit 4% bis 5%, vereinzelt 4% vH zu haben. Für Reichsshaßwechsel und für unverzinsliche Reichs\chayanleihen bestand etwas Nachfrage.

———

Der neue Berliner Börsenvorstand. In dex Sihung des gemäß dem 20. Nachtrag zur Börsen- ordnung für Berlin hon dêx Judustrie- und Handelskammer zu Berlin ernannten neuen Börsenvorstandes vom 7. März 1934 be-

stellte der Präsident dec Fndustrie- und Handelskammer Dr. Gelpdcke Staatsrat Friedrih Reinhart zum Präsidenten des Gesamtbörsenvorstandes und zum Präsidenten der Abteilung Wertpapierbörse, Herrn Friedrih E ichinger zum Vorsißenden der Abteilung „Amtlicher Großmarkt für Getreide und Futter- mittel“ und Kommerzienrat Max Hensel zum Vorsivenden der Abteilung Metallbörse. Staatsrat Reinhart ernannte zu seinen Stellvertretern in der Abteilung Wertpapierbörse Bankier Louis Wirth und Bankier Dr. Richard Lenz; Herr Eichinger in der Abteilung „Amtlicher Großmarkt für Getreide und Futtermittel“ die Herren Gutsbesiger Heinrich Eyssenhardt und Gustav Reißner; Komerzienrat Hensel in der Abteilung Metallbörse Hüttendirektor Arthur Hennecke und Di- cekftox Kurt Elfe. ;

Der Gesamtbörsenvorstand seßt sih wie folgt zusammen:

a) Mitglieder des Börjenvorstandes, Abtlg. Wertpapierbörse: Kursmakler Walter Bartels, Berlin-Charlottenburg; Franz Beliy (Reichskredit-Gesellshaft AG.); Regierungsrat Beseler (Bank des Berliner Kassenvereins); Hans Dammeier (G. Has- linger Söhne); Ernst Faeger, Berlin-Fohannisthal; Alfred Kohle, Berlin-Stegliß; Otto Kuhn (Otto Markiewicz, Berlin); Alfred Lehmann (Delbrü Schickler & Co.); Dr. Richard Lenz (Richard Lenz & Co.); Dr. Eduard Mosler (Deutsche Bank und Disconto-Gesell- chaft); Generalkonsul Paul v. Mendelssohn-Bartholdy (Mendels- ohn & Co.); Regierungsrat Hans Oesterling (Deutsche Central- Boden-Credit AG.); Karl Papenberg (Karl Papenberg Bank- kommanditgesellshaft); Friedrih Reinhart (Commerz- und Pri- vat-Bank);, Walther Reuter (Walther F. Reuter); Kursmakler Peter Röttger, Berlin-Köpenick; Ewald Schiller, Bexrlin-Zehlen- dorf; Dr. Schippel (Dresdner Bank); Max Seny (Deutsche Giro- zentrale Deutshe Kommunalbank); Geheimer Oberfinanzrat Dr. Ernst Springer, Berlin-Lichterfelde; Dr. Sigmund Wassermann (A. E. Wassermann);- Louis Wirth (Gebrüder George);

b) Mitglieder des Amtlichen Großmarktes für Getreide und Futtermittel zu Berlin: Kurt Arnemann; Bruno Donner; Rein- hold v. Hoff (Arnemann & v. Hoff); Albert Faeger (Osthafen- mühle AG.); Hans Krüger-Stackfleth; Gustav Reißner (Kabel & Co. a Aba Getreide und Mühlenfabrikate); Erih Schmidt; Paul Tiede, Brandenbuxg a. H.; Johannes Wenytel; Friedrich Eichinger (Stabsleiter bei der Reichshauptabteilung 1V des Reichsnährstandes);

Vertreter der Landwirtschaft: Kreisbauernführer Belbe (Milchversorgungsverband, Berlin); Kreisbauernführer Belz, Cladow; Dr. Richard Burger (Brandenburgische landwirtschaft- lihe Hauptgenossenshaft Raiffeisen eGmbH.), Berlin; Guts- besißer Hetinrih Eyssenhardt, Eichenhoff/Zossen Land; Dr. Fried- rih Siebke (Preußische Haupt-Landwirtschaftskammer), Berlinz Reichsabteilungsleiter Moriy Türcke (Reichsnährstand, Reichs- hauptabteilung 111), Berlin;

c) Mitglieder des Börsenvorstandes, Abteilung Metallbörse: Kommerzienrat Max Hensel (Kölle & Hensel Maschinenfabrik, A. Goede); Hüttendirektor Arthur Hennecke (Mitteldeutshe Stahl- werke AG., Stahl- und Walzwerk Hennigsdorf AG), Branden- burg (Havel); Kurz Elfe (Allgemeine Elektricitäts-Gesellschaft)z Arthur Z. Levy, Berlin; Willy Simon (Metallgesellshaft AG. Abteilung Berlin);

4) Vertreter der kaufmännischen Angestellten: Ernst Herr- mann (DD-Bank); Max Trunk (Facquier & Securius).

Wirtschaftsfrieden mit Polen.

Deutsh-polnt\hes Protokoll unterzeichnet.

Am Mittwoch, den 7. März, vormittags, ist in Warschau durch den polnischen Außenminister Beck und den deutshen Ge- sandten von Moltke ein Abkommen unterzeichnet worden, durch das der deutsch-polnishe Zollkrieg endgültig aufgehoben und die Grundlage füx einen normalen Ausbau der beiderseitigen Handelsbeziehungen geschaffen wird. Das in Form eines Proto- kolls gefleidete Abkommen soll sobald als möglich ratifiziert werden. Jedoch werden seine Bestimmungen unabhängig hiervon bereits vom 15. d. M. an in Anwendung kommen.

Zu dem Protokoll, dessen Text im Wortlaut in der Tages- presse veröffentlicht ist, ist noch folgendes zu bemerken:

Das am Mittwoch, den 7. März d. F., zwishen Deutschland und Polen unterzeihnete Protokoll über die Beendigung des seit etwa neun Jahren dauernden Wirtschaftskrieges stellt vor allen Dingen fest, daß durch die Lg Le bisherigen anormalen Zustandes für die deutsh-polnishen Wirtschaftsbeziehungen eine tragfähige und gesunde Grundlage geshaffen wurde, auf der ein weiterer Ausbau derselben erfolgen soll. Dieses Protokoll be- stimmt ferner, daß die Kampsmaßnahmen, d. h. Einfuhrverbote und Maximalzölle auf polnishex Seite sowie Obertarif auf deutsher Seite aufgehoben werden, wobei sih beide Teile die Ge- währung der bestehenden autonomen A zusihern. Bei dem komplizierten System der polnishen Handelspolitik bedeutet dies, daß die Einfuhr der in Polen benötigten Waren, die an si durch den prohibitiven Zolltarif unmöglich gemacht wird, ver- mittels autonomer Sens von Zollnachlässen doch ermöglicht wurde. Diese Möglichkeit bildet eine der bedeutsamsten Bestim- mungen des Protokolls.

Soweit solche autonomen Zollnahlässe nicht in Mage kommen, wird die Verzollung der deutshen Waren i olen, wie übrigens schon seit Beginn der jeßt beendeten deutsh-polni- hen Wirtschaftsverhandlungen in dem sogenannten Zollprovi- orium festgelegt, nah der Spalte 2 des autonomen neuen polni- chen Nas und die Verzollung der polnishen Waren in eutshland nah den Säßen des allgemeinen deutschen Zolltarifs erfolgen. Für Waren, die einem allgemeinen Einfuhrverbot unterliegen und bisher außerdem noch von einem speziellen anti- deutschen Einfuhrverbot erfaßt waren, erhält Deutschland Kon- tingente, so daß nah Aufhebung der Spezialverbote auch troß Weiterbestehens der allgemeinen polnischen Einfuhrverbote eine gewisse Ausfuhr dieser deutshen Waren nah Polen ermöglicht wird. Die Kontingente, die Deutschland in dem Abkommen vom März 1932 und Januar 1933 erhalten hat sowie das Butter- kontingent, das für Polen in dem Fanuarabkommen von 1933 enthalten war, sind in das Protokoll aufgenommen worden. Auch für solche Waren, für die im Laufe des Fahres 1933 in Polen neue allgemeine Einfuhrverbote erlassen wurden, werden gewisse Einfuhrmöglichkeiten geschaffen, außerdem gewährt Deutschland Polen unter Wahtiri der bestehenden veterinär-polizeilichen Er- fordernisse die Durchtuhrmöglikeit von Tieren und tierischen Erzeugnissen aus Polen über Deutschland nah den westeuro- päischen Märkten.

_Das Protokoll enthält ferner eine allgemeine Klausel, in der beiderseits zugesagt wird, in Zukunft alle Diskriminierungen, die

als Folgen des Wirtschaftskrieges außerhalb der formalen Kampfmaßnahmen entstanden waren, zu unterlassen. Das Ab- kommen gilt für unbestimmte Zeit, wobei jedem der vertrag- schließenden Teile jederzeit die Möglichkeit gegeben ist, die Auf- nahme von Verhandlungen zu verlangen, wenn sich die Aus- wmirkungen des Protokolls für einen der beiden Teile unbefriedi- end gestalten sollten oder wenn einer der Teile sih durch wirt- fhiftliche Maßnahmen des anderen Teils benacteiligt erachtet oder shließlich, wenn ein Teil die in dem Protokoll niedergelegten Zusagen nicht einzuhalten in der Lage wäre. Führen diese Ver- Ed zu keinem Ergebnis, so besteht ein Kündigungsrecht ür den geshädigten Teil mit einer Frist von einem Monat. Ferner wird bestimmt, daß das Abkommen möglichst bald nah Unterzeichnung ratifiziert werden soll. Es wird aber s{chon vor der Ratifizierung þrovisorisch am 15. d. M. in Kaft treten. Gleichzeitig sind zwei privat-wirtshaftlihe Abkommen ge- troffen worden. Das eine zwishen den Eisenindustrien beider Länder über Zulassung von polnishem Eisen und Stahl nah Deutschland, wobei eine Störung des deutschen Marktes ver- mieden wird. Dafür wurde eine beshränkte Ausnahme von dem deutshen Ausfuhrverbot auf Schrott nah Polen gewährt, da die polnishe Fndustrie dringend Schrott benötigt. Das zweite Ab- kfommgy pwuxde zwischen den deutshen Schiffahrtslinien, die zwischen den Nordseehäfen und den polnishen Häfen fahren und der Zegluga Polska über eine Zusammenarbeit getroffen, wobei die deutshen Schiffahrtslinien ihre bisher troß des Zollkricges verschifften Frachten behalten und die polnishe Reederei an dem erwarteten Zuwachs in einem solhen Maße beteiligt wird, daß i entsprehender Zunghme der Gesamttonnage eine Aufteilung im Verhältnis von 1 zu 1 eintritt.

Zahlungen im deutsh-türkischen Warenverkehr.

Nach einem Runderlaß der Reichsstelle für Devisenbewirts haftung vom 2. März 1934 sind unter Aufhebung des Rund- erlasses Nr. 55/33 vom 2. September 1933 Zahlungen nah der Türkei in Zukunft auch in den Fällen, in denen die Parteien Zahlung in türkischen R vereinbart haben, aus\chließlich in Reichsmark auf das Konto A dev Banque Centrale de la Republique de Turquie bei der Reichsbank, Berlin, zu leisten. Die Umrechnung erfolgt nach den Bestimmungen des Rund- rlasses 53/331, Auf Grund der bestehenden Verrechnungsab- ammen sind yach wie vor nah Bulgarien, Rumänien, Jugo- awien urxd Griechenland grundsäßglich sowohl Zahlungen in Reichsmark auf die Girokonten der ausländishen Notenbanken bei der Reichshauptbank, Berlin, als auch Zahlungen in der je- weiligen fremden Währung aus den Beständen der bei den auss- ländishen Notenbanken geführten Konten der Reichsbank zulässig. Lediglich nach der Türkei, Tschehoslowakei und nach Ungarn haben sämtlihe Zahlungen auss\chließlich in Reichsmark auf die entsprehenden Konten Ie Notenbanken dieser Länder bei der Reichshauptbank zu erfolgen.

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