1934 / 58 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Mar 1934 18:00:01 GMT) scan diff

das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Alfred Canzler in Dresden, Pirnaische Str. 33. Anmeldefrist bis zum 26. März 1934, Wahltermin: 4. April 1934, vormittags 10 Uhx. Prüfung§termin:_ 18. April 4934, vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 26. März s 9

Ot,

Amts8geriht Dresden,

Uhx,

Abteilung TI.

Dresden, : \ [78454} Ueber den Nachlaß der am 17, Januar 1931 verstorbenen, in Dres- den, Fürstenstraße 74, wohnhaft ge- wesenen Kleinrentnerin Aurelie Marie verw. Müller geb. Dittrih wird heute, am 5. März 1934, nahmittags 14,45 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann 4F0- hannes Laemmerhixt in Dresden-A., Gerichtsstraße 20. Anmeldefrist bis zum 96. März 1934. Wahltermin sowie Prü- fungstermin: 4. April 1934, vormittags 930 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige- pflicht bis zum 26. März 1934. Amtsgeriht Dresden, Abteilung M:

Dresden, [78453]

Ueber den Nachlaß der am 20. De- zember 1933 verstorbenen, 1n Dresden Hospitalstraße 18, wohnhaft gewesenen Privata Johanna ledige Richter wird heute, am 6. März 1934, vormittags 10,45 Uhr, das Konkursverfahren er- öffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Otto Kleemann in Dresden, Gerichts- strageè 15. Anmeldefrist bis zum 96, März 1934. Wahltermin sowie Prü- fungstermin: 4. April 1934, vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige- pflicht bis zum 26. März 1934.

Amtsgericht Dresden, Abteilung E Grevyenbrüeck. [78456]

Bekanütmachung-

Ueber das Nachlaßvermögen des Landwirts Ferdimand - Habbel 1n Lenhausen, verstorben am 7. Mai 1939 ‘ist heute, 12- Uhr mittags, der Konkurs eröffnet. Kon- kursverwalter ist der Recht3anivalt Steinhoff in Grevenbrück. Offener Arrest mit Anzeigepfliht bis zum 99, März 1934. Anmeldefrist bis zum 99, März 1934. Erste Gläubigerver- sammlung am 6. April 1934, mittags 12 Uhx, im hiesigen Gericht, Zimmer Nr. 3. Prüfungstermin am 6. April 1934 daselbst. :

Grevenbrück, den 1. März 1934. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Ingolstadt. [78457] Das Amtsgeriht Jugolftadt hat unterm 3. März 1934, 12,30 Uhr, über den Nachlaß des am 17." Februar 1934 verstorbenen Rechts- anwalts Hans Friedrih in Fngolstadt das Konkursverfahren eröffnet. Kon- kursverwalter ist Rechtsanwalt Justiz- rat Schwab in Fngolstadt, Ludwig- straße. Offener Arrest ist crlassen, Es wird allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besiß haben, oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, aufgegeben, nihts an die Erben des Erblassers zu verabfolgen oder zu leisten. Anzeigesri]t und An- meldefrist ist bis Dienstag, deu 27. März 1934 einschließlich, be- stimmt. Termin zur Wahl eines ande- ren Verwalters, Bestellung eines Glau- bigerausschusses, sowie zur Beschluß- fassung über die in §§ 132, 134, 137 K-O. bezeichneten Fragen und allge- meiner Prüfungstermin ist festgejebt auf: Mittwoch, den 4. April, nach- mittags 214 Uhr, Zimmer 9/0. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Köln. Konfurseröffnung. [78458] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Richard Sons, Alleininhabers der im Handelsregister eingetragenen Firma Richard Sons & Co, Zuckerivarenfabrik, Köln-Lindenthal, Bachemer Str. 29/31, ist am 5. Marz 1934, 11,30 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Ver- ivalter ist der Rehtsanivalt Sollors in Köln, Hansaring 121 Fernruf: 72536 —, Offener Arrest mit Anzeige- frist bis zum 27. März 1934, Ablauf der Anmeldefrist an demjelben Tage. Erste Gläubigerversammlung am 5, April 1984, 10 Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin am 17. April 1934, 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Justizgebäude am Reichenspergerplas, Zimmer 223, Köln, den 5. März 1934. Amtsgericht. Abt. 80.

Lauban. [78439]

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Friy Eichler, Eisenwarenhandlung, in L Richterstr. 7, wird am 3. März 1934, 1154 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Verivalter: Bücherrevisor Max Lorenz in Lauban, Viktoriastr. 1. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einshließlich den 10. April 1934. Erste (§läubigerversammlung ant 27, März 1934, 10 Uhx, und Prüfungs- termin am 24. April 1934, 10 Uhr, vor dém Amtsgericht, hier, Poststraße 4 b, Zinnmer! Ne, 12 im 4, Stock. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 20. Viärz 1934 einschließlich.

Liban, den 3. März 1934. | Amtsgericht. Lindau, Bodensee. j

Bekanntmachung. Das Amtsgericht Lindau, Bodensee,

[78460

uachmittags |

Ziveite Zentralhaundelsregisterbeilage zum Reichs- und Staatsanzeiger Nx.

und Viehhändlers Georg Wilhelm in Hergensweilex, am 3, März 1934, nah- mittags 1 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Rechtsan- walt Dr. Stock in Lindau, Offener Arrest ist erlassen. Frist zux Anmeldung der Konkursforderungen bis 26. März 1934. Termin zur Wahl eines Verwalters und Bestellung eines Gläubigerans- shusses sowie allgemeiner Prüfungs- termin am Samstag, den 7. April 1934, vormittags 10 Uhr, im Zim- mer Nr. 1 des Amtsgerichts Lindau. Lindau, den 5. März 184. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Lindau. Medebach. (78461)

Bekauntmachung. Uebex das Vermögen der Firma B. Steßmann u. Sohn, offene Handelsge- sellshaft in Hallenberg, ist heute, 10 Uhr vormittags, der Konkurs eröffnet, Kon- kursverwalter ist der Rechtsanwalt Schäfer in Medebah. Offener Arrest mit Anzeigepfliht und Anmeldefrist bis zum 23. März 1934. Erste Glänubiger- versammlung und Prüfungstermin am 98. März 1934, vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Zimmer Nr. 15. Medebach, den 3. März 1934.

Amtsgericht.

Mitiweida. [78462] Neber das Vermögen des Schuh- Le TS und Schuhwarenhänd- lers Paul Friedrih in Mittweida, Freiberger Straße 6, wird heute, am 5, März 1934, vormittags 8/4 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Kon- furs8verwalter: Herr Rechtsaniwvalt Dr. Greif, hier. Anmeldefrist bis zum 30. März 1934. Wahltermin am 9%. März 1934, vormittags 11 Uhr. Prüfungstermin am 16. April 1934, vormittags 11 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepfliht bis zum 17. März 1934. Mittweida, den 5. März 1934.

Das Amtsgericht.

Nagold. [78463] Konkurseröffnung über das Ver- mögen des Otto Klein, Fnhabers einex Möbelwerkstätte in Altensteig, am 3, März 1934, 12 Uhr. Konkursver- walter: Bezirk8notar Zürn in Alten- steig. Offener Arrest mit An eigepflicht sowie Anmeldefrist bis 20. März 1934. Erste Gläubigerversammlung mit Tagesordnung gem. §§ 110, 132, 134 K.-O. und Prüfungstermin am Diens- tag, den 3. April 1934, vormitt. 11 Vhr, vor dem Amtsgericht Nagold.

Amtsgericht Nagold,

[78464] Neubrandenburg, Mecklb. Uebex das Vermögen des Kaufmanns Werner Stuhr in Neubrandenburg ist heute, am 5. März 1934, mittags 124 Ühr, das Konkursverfahren erössnet. Konkursverwalter: Kaufmann _ Otto Beckex in Neubrandenburg. Offener Arrest und Anzeigepflicht: 21. März 1934. Erste Gläubigerversammlung: 4. April 1934, vormittags 10 Uhr. Prü- fungstermin: 14. April 1934, vormit- tags 11 Uhx. Anmeldefrist: 31. März 1934;

Amtsgeriht Neubrandenburg.

Osterode, Harz. E US4OO) Neber das Vermögen des Kaufmanns Bernhard Schimpf in Osterode (Harz) ist am 6. März 1984, 11,45 Uhr, vor dem Amtsgericht Osterode a. H. das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs- verwalter: Rechtsanwalt Dr. Pfau in Osterode a. H. Anmeldefrist bis zum April 1934. Erste Gläubigerver- sammlung am 5. April 1934, 11 Uhr. Prüfungstermin am 11. Mai 194, 11 Uhr, im Gerichtsgebäude, Zimmer 4, Offenex Arrest mit Anzeigefrist bis zum 95. April 1934; :

Amtsgericht Osterode (Harz),

25.

[78466]

der Lebens- Lieselotte in Plauen,

Plauen, Vogtl. Ueber das Vermögen und Genußmittelhändlerin Gertrud Gardelegen l Lüßowstraße 1, Ecke Bahnhofstraße (Wohnung: Johannstraße 63), wird heute, am 6. März 1934, vormittags 11,35 Uhr, das Konkursverfahren er- öffnet. Konkursverwalter: Herr Orts- rihter Einsiedel, hier. Anmeldefrist bis zum 5, April 1984. Wahltermin am 5. April 1934, vormittags 9 Uhr. Prüfungstermin am 26. April 1934, vormittags 9 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 5. April 1934. Ki 10/94: a Amtsgericht Plauen, den 6. März 1934. Radeberg. [78467 } Ueber das Vermögen des Väckers Kurt Knöfel in LepperI3dorf wird heute, am 5. März 1934, nahmittags 154 Uhr, das Konkursverfahren er- öffnet. Konkursverwalter: Herr Lokal- richter Müller, hier. Anmeldefrist bis zum 7. April 1934. Wahltermin am 7. April 1934, vormittags 10 Uhr. Prü- fungstermin am 28, April 1934, vor- mittags 10 Uhr. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 7. April 1934. Amtsgeriht Radeberg, 5. März 1934. Siudtigart. Ueber das Raum- &

[78468] Vermögen der Firma Heim-Ansbau & Ansstat-

Stuttgart N. 3. März 1934, ‘vorm. 11 Uhr, das Kon-

tungs-Genossenschafst e. G. m. b, H, in Fröónpringstr. 24, ist seit f

Vergleichs8verfahrens8 —. Konkursver- Dr, Fabex in

6, Offener Arrest

lung des L 79 Ziff. 1 Vgl.-O. ivalter: E Stuttgart N., Poststr. ( mit Anzeigepflicht bis 22. März 1984. Ablauf der Ed A 21, April 1934, Erste Gläubigerversammlung am Freitag, b. April 1934, vorm. 8/4 Uhr, allgemeiner Prüfungstermin am Frei- tag, 4. Mai 1934, vorm. 814 Uhr, je Amtsgerihtsgebäude, Archivstr, 15/1, Saal 208,

Württ. Amtsgericht Stutigart T.

Beetzendorf. J [78469] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Sattlermeisters Wilhelm Busse in Groß Apenburg wird nach er- folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Beebendorf, den 5. März 1934. Amtsgericht.

Berlin-Charlottenburg. [78470] Jn dem Konkursverfahren Über das Vermögen bder handelsgerichtlih einge- tragenen - offenen Handelsgesellschaft Bibo & Jackier in Berlin W 8, Kronen- straße 38/40 (Fabrikation von Damen- und Mädchenmänteln) ist Gläubiger- versammlung auf den 16. April 1934, 10,30 Uhr, vor dem Amts- gericht Charlottenburg, Tegeler Weg Nr. 17/20, Erdgeschoß, Zimmer 42, an- beraumt. Tagesordnung: Beschluß- assung über die Vorwegbefriedigung der Gläubiger aus dem früheren außer- gerihtlihen Vergleihsverfahren der Firma Bibo & «Fackierx in Höhe der restlihen 24 %-Quote zur Vermeidung dex Wiederauflebung der alten Forde- rungen. L Berlin-Charlotenburg, 6. März 1934. Amtsgeriht Charlottenburg. Abt, 259. Berlin-Charlottenburg. [78471] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Herzel Reiß, Berlin N 54, Lothringer Str. 62 t in- folge Schlußverteilung nah Abha tung des Schlußtermins aufgehoben worden. Berlin-Charlottenburg, 28. Febr: 1934, Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 250.

Bielefela. Beschluß. [78472]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Lisbeth Bernhardt, Alleininhaberin Frau Lina Stoxk in Bielefeld, Textilwarénhandlung, Bahn- hofstraße Nr. 37, wird gemäß § 204 K.-O. eingestellt, dg eine den Kosten des Verfahrens entsprechende M nicht vorhanden ist. Termin zur Ab nähme der SQU gg Hoe 8 162 K-O. wird auf den 14. April 1934, 10 Uhr, bestimmt.

Bielefeld, den 3. März 1934,

Amtsgericht.

a

-

5A S Dannenberg, Elbe. [78473] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Gutspächters Hans Schnei- der in Collase wir naéstellt, weil eine den Kosten des Pexfahrens ent- sprechende Konkursmasse iht vorhanden ist. Dannenberg, den 27. 2. 1934. Amis- gericht. i

[78474]

Deutsech Eylau. Ve

s j.

Das Konkursverfahren über das Ber- mögén der Bootshausausbaugénosseße- haft m. b. H., Dt. Eylau, in Liqu}- dation wird nah Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben.

Deutsch Eylau, den 28. Februar 1934, Das Amtsgericht. Dresden. j [78475}

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Ludwig Adolf Mannel in- Dresden-A. 24, Eijenstuck- straße 56, der in Dresden-A. 24, Reihs- straße 2, unter der eingetragenen Firnia C. L. Männel den Einzelhandel mit Herrenwäsche betrieben hat, wird non Abhaltung des Schlußtermins hi-:rduvrch aufgehoben. : z Amtsgeriht Dresden, 5. März 1934, Eisenach. j e [78476]

Das Konkursverfahren über 0as Ver- mögen des Kaufmanns Oskar Scheibe in Eisenach ist gemäß § 204 K.-D, ein- gestellt wordèn.

Eisenach, den 2, März 1934.

Thür, Amtsgericht.

Erfurt. [78477] Das Konkursverfahren über das Ber- mögen des Kaufmanns Alfred Langér in Erfurt, Johannesstraße Nr. 91/92 (Zchuhwarenhandlung), ist nach erfolg- tex Abhaltung des Schlußtermins hîier- durch aufgehoben. Erfurt, den 3. März 1934, Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt. 16. Freising. [78478] Das Amtsgericht Freising hat mit Beschluß vom 20, Februar 1934 das Konkursverfahren über das Vermögen des Verkehrsunternehmers Josef Mayer in Freising-Neustift mangels einer den Kosten des Verfährens ent- sprehenden Masse eingestellt, Geschäftsstelle des Amtsgerichts : Freising. Gieszon, Konkursverfahren. [78479 Das Konkuxrsverfahrèn über das Ver- mögen der Firma Keppler und Faber

hat über das Vermögen des Gastivirts

kursverfahren eröffnet nach Einstel-

in Gießen wird nach erfolgter Abhal

| bestellt. Gegen die Schuldnerin ist ein

57 vom 8, März 1934. S, 2.

tung des Schlußtermins hierdurch auf- gehoben. Gießen, den 26, Februar 1934, Hessishes Amtsgericht,

Goldap. Konkursverfahren. [78480] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Karl Mareck in Goldap ist zur Abnahme der Schluß- rechnung des Verwalters, zux Erhebung von Einwendungen gegen das Schluß- verzeihnis der bei dexr Verteilung zu be- rücksihtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung dex Gläubiger über die niht verwertbaren Vermögensstücke so- ivie zux Anhörung der Gläubiger über die Erstattung dex Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausshusses der Schlußtermin auf Freitag, den 23, März 1934, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst, Zim- mer Nr. 8, bestimmt. Die Vergütung einschl, der Auslagen des Konkursver- walters sind auf 3900 RM und die der einzelnen Gläubigerausshußmitglieder auf je 300 RM festgeseßt. N. 5/31. Goldap, den 1. März 1934 Amtsgericht. Hamborn. [78481] Dem Konkursverwalter, Rechtsanwalt Dr. Baßfeld in Hamborn, wird kn der Konkurssache über das Veëmögen der Firma S. Kaufmann u. Co., Fnhaber Moriß Kleczewski, Hamborn, als Ver- gütung für jeine Tätigkeit und als Er- say gehabter barer Auslagen, insgesamt der Betrag von 481,74 RM betvilligt. Hämborn, 2. März 1934. Amtsgericht. (5 N. 13/33.)

Hamm, Westf. Ï [78482] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Kaxl Lange (Herrenkleidung) in Hamm ist heute mangels Masse eingestellt. Amtsgericht Hamm, 5, März 1934.

Leipzig. [78483] Das Konkursverfahren über den Nah- laß derx am 14./15. Juni 1931 in Leipþ- zig, ihren leßten Wohnort, verstorbenen Camilla Alice Antonie Cleff geb. Schlick in Leipzig, Fockestr. 2, wird nach Ab- haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Leipzig, 26. Februar 1934.

Mindelheim. [78484] Bekanntmachung.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Otto HZinsmater Nachfolger, Kommanditgesellschaft in Mindelheim wurde nah Mugen der Schlußverteilung mit Gerichtsbe- {luß vom 3. März 1934 aufgehoben.

Mindelheim, den 3. März 1934,

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mindelheim.

Mörs. | [77943]

Ju der Konkurssache über das Ver- mögen des Bauunternehmers Heinrih Graef in Mörs Termin zur Abnahme der Schlußrechnung und Ds der nachträglih angemeldelen Forderungen am 23. März 1934, 10 Uhr, im Amtsgericht, Zimmer 22.

Mörs, den 26,. Februar 1934. Rosenheim,. [78485]

Vekanutmachung. :

Durch Beschluß des Amktsgerichts Rósenheim vom 27. Februar 1934 wurde das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmänns Hans Rieger, Alleininhabex der g Hans Rieger, Wollwaren in Rosenheim, nach Abhal- tung des Schlußtermins als dur Schlußverteilung béendet, aufgehoben.

Geschäftsstelle i des Amtsgerichts Rosenheim.

Stollberg, Erzgeb. [78486] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns und Strumpffa- brikanten Guido Theodox Siegel in Niedexwürshniß, jeßt in Crottendorf i. E, wird nah Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Stollberg i. E., 5. 3, 1934,

Weimar. [78487] Nachlaßkonkurs Arno Neefe in Wei- mar. Das Verfahren wird aufgehoben. Sehluswérteil ung hat stattgefunden. Thür, Anttsgeriht Weimar. Wunsiedel. i; [78488] Das Amtsgeriht Wunsiedel hat mit Beschluß vom 3. März 1934 das Kon- kursverfahren über den Nachlaß des Gastivirtes Robert Obexländer von Wunsiedel nach Abhaltung des Schluß- termines aufgehoben. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wunsiedel.

Beelitz, Mark. Beschluß. [78489]

Ueber das Vermögen der J. Meh- lich, Aktiengesellschaft in Berlin, jeßt in Bork, wixd hente, um 14 Uhr das Vergleihsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet. Hur Ver- trauensperson wird Dr. jur. Max Mül- ler, Berlin C 2, An der Stechbahn 3/4,

allgemeines Veräußerungsverbot ek- lassen. Termin zux Verhandlung über den Vergleichsvörschlag wird auf den 4 April 1934, vorm, 9 Uhr, vor den

m

und das Ergebnis dexr Ermittlungen

sind in dex Geschäftsstelle des Amts

gerihts zux Einsicht niedergelegt. Beeliß, den 5, März 1934. Das Amtsgericht.

Hohenstein-Ernstthal. [78490] Zur Abivendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Ger- hard Stiegler, alleiniger JFnhaber der handelsgerichtlich eingetragenen Firma Theodox Stiegler, - Strumpffabrik in Hohenstein-Ernstthal, wird heute, am e Pet 1934, mittags 12 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet, Vertrauens3person: Herr Diplomkauf- mann Dr. Hermann Esenwein in Chemniß, Kronenstraße 2, . Vergleichs- termin am 21. 3, 1934 nahmittags 2 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Betei- ligten aus. Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, den 24, Februar 1934. Neheim. Vergleich8verfahren. Ueber das Vermögen der Chemisch, tehnishen Fabrik G. m. b. H, in Ne- heim ist am-28, Februar 1984, 17 Uhr, das Vergleichsverfahren gur Abiven- dung des Konkurses eröffnet, Der Rechtsanwalt Hilger in Neheim ist zur

[70491]

Verhandlung über den Vergleihsvor- \chlag wird auf Donnerstag, den 15, März 1934, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Neheim, Zimmer 2, an- beraumt. des Verfahrens nebst seinen Unterlagen

der Beteiligten niedergelegt. S Neheim, den 28. Februar 1934. Das Amtsgericht.

Pulsnitz, Sachsen. (78492) Zur Abwendung des Konkurses über

Trepte in Pulsniy, Adolf-Hitler-Str. 10, wird heute, am 5, März 1934, vor4 mittags 9 Uhr, das gerihtlihe Ver“ gleihsverfahren oe Vertrauens- person: Herr Rechtsvertreter

Gnauck, Pulsniß, M.S. Vergleichs termin am 27, März 1984, vormittags 9 Uhr.

ligten aus. / e A Amtsgericht Pulsniß, 5, März 194,

Reichenbach, Vogtl. [78493]

Zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Bäckermeisters Arno Fuchs in Dal i, V., Plauensche Straße 9, wird heute, am 3. März 1934, nahmittags 1224 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren U ensperson: Herr Lokalrichter Kurk termin am 31, März 1934, vormittags 11 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle zux Einsicht der Beteiligs- ten aus. den 28. Februax 1934,

Altona, Elbe. [78494]

Das - über das. Vermögen: 1. der offenen Handelsgesellshaft in Firnia J. Steindlex- & Co., Altona-Ottensen,

a) des Kaufmanns Maximilian Steind-

b) des Kaufmanns Siegmund Steind- ler, Hamburg 26, Kaspex-Boght-Str. 59, eröffnete Vergleich8verfahren ist nah

aufgehoben. ] } Altona, den 2. Nas 1934. Amtsgericht, Vergleichsgericht,

Cosel, O, S. z [78495] Das Vergleihsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Felix Lepiorz

gleihs vom 1. Mäxz 1934 aufgehoben. Cosel O. S, den 1. März 1934. Das Amtsgericht.

Leipzig. [78496]

Kausmanns Theodox David Wertheimer

habers. dex haudelsgerichtlich eingetra- enen Firma „Te-We-Ha Hut Moden- haus Theodor uthandlung in

stätigung des im Vergleichstermine vom 2. März 1934 angenommenen Vergleichs durch Beschluß vom gleichen Tage aufgehoben wordén.

Amtsgericht Leipzig, 3.

Beschluß.

tärz 1934. Lübeck. {78497) Das Vergleihsversahren über das Vermögen des Gastwirts Helmuth Brinckmann in Lübeckt, früherer Pächter des „Hindenburghauses“, Lübeck, wird nach erfolgter Bestätigung des heute angenommenen Vergleichs aufgehobei!. Lübeck, den 2. März 1984. : Das Amtsgericht. Abtlg. 2.

Walsrode. fs i {78498] Das Vergleichsverfahren über del

storbenen Kaufmanns Albert Peters

Vergleichs vom 5, März 1934 auf gehoben. * O , März 1934,

Amtsgeriht, Sißungssaal, bestimmt.

Dex Antrag auf Eröffnung d:3 Ver-

Amtsgericht Walsrode, 5.

m ———————

gleichSsverfahrens. nebst seinen Anlagen

Vextrauensperson ernannt. Termin zur

Dex Antrag auf Eröffnung;

ist auf. der. Geschäftsstelle zux Einsicht

das Vermögen des Bäckermeisters Erich

Arno"

E Die Unterlagen liegen aufder. Geschäftsstelle zur Einsicht der Bétei-,

Vertra.

Anton in Nebschkau i. V. Vergleichs,

Amtsgeriht Reichenbach i. V,,,

Holstentwiete 84/92, 2, deren Jnhaber:. : lex, , Hambuxg 20, Lenharbstraße 15, [f

gerihtliher Bestätigung des Vergleichs. (Ta V, N;9/38,) |

in Cosel ist nach Bestätigung des Ver-,

Das am 27. Januar 1934 eröffnete | Vergleichsverfahren zwecks Abwendung. des Konkurses über das Vermögen des in Leipzig C 1, Liviastr. 2, all. Ju-, Wertheimer“, Damen-.

Leipzig C 1, Markt 17 F (Galerie Königsbau) ist infolge der Be-. |

achlaß des am. 9, November 1935 ver

in Klein-Harl ist nah Bestätigung des

a SÄPE R E B P L E T t E Ora

Deutscher Reichsanzeiger

Preußischer

O,

Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 einschließlich 0,48 Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld; für Selbstabholer bei der Geschäftsstelle 1,90 ÆXK

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Juhalt des amtlichen Teiles,

Deutsches Reich.

weite Verordnung zur Durchführung des Lichtspielgeseßzes, Vom L An 1934. B N : ipiegesel ritte Verordnung zur Durchführung des Lichispielgeseßzes. Gebührenordnung. Vom 8. März 1934. As Verordnung über die vorläufige Anwendung eines Protokolls zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Polen. Verordnung übér die Aufhebung des Obertarifs gegenüber Polen. Vom 8. März 1934. Bekanntmachung der Wirtschaftlihen Vereinigung der Roggen- und Weizenmühlen vom 5. März 1934. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Bekanntmachung, betreffend den Dienstshluß der Reichsbank am 31. März 1934. Bekanntmachungen des Reichsaufsichtsamts für Privatversiche- rungen. Bekanntmachungen, betreffend die Ausgabe der Nummer 26 des Reichsgesezblatts, Teil T, und der Nummer 11 des Reichs- geseßblatts, Teil II.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung des Polizeipräsidenten in Berlin, Abteilung 1V,

betreffend Beschlagnahme von Büchern und Druckschriften in Preußen.

Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Köln, betreffend

die Einziehung von Vermögenswerken zugunsten des Landes Preußen.

Im Nichtamtlichen Teil wird

der Monatsausweis über die Einnahmen und Ausgaben des Landes Preußen im Monat Januar des Rechnungs- jahres 1933 und der Stand der shwebenden Schulden Ende Januar 1934 veröffentlicht.

Amtliches.

Deutsches Neich.

Zweite Verordnung zur Durchführung des Lichtspielgeseßes. Vom 8. März 1934,

Auf Grund des § 32 des Lichtspielgeseßes vom 16. Fe- bruar 1934 (RGBl. 1 S. 95) wird folgendes verordnet:

A, Allgemeines.

1. Filme im Sinne des Lichtspielgeseßes sind alle Bildstreifen, die mittels eines Gerätes zur Vorsührung von Bildstreifen (Bildwerfer) öffentlih vorgeführt oder zum Zwedck der öffentlichen Vorführung in den Verkehr gebraht werden, nicht also Diaposi- tive, Vildbänder und ähnliche Einzelbilder.

2. Für die Prüfpfliht eines Films is es unerheblih, ob er selbständig oder in Zusammenhang mit anderen Darstellungen oder als deren l L z. B. Theateraufführung, Sketch, Filmoper usw., vorgeführt wird.

3. Filme, die bei dienstlihen Veranstaltungen des Reichs- heeres und der Reirhsmarine vorgeführt werden, sind niht prüf- pslihtig (8 4 Abs. 1 Say 3 des Geseßes).

4. Kinder unter sechs Jahren dürfen Filmvorführungen nur in Begleitung der Erziehungsberehtigten oder desjenigen besuchen, dem die Sorge für die Person oder die Obhut obliegt.

B, Antrag.

1. Der Antrag auf Zulassung eines Films ist s{chriftlih zu lele S A Antragsberechtigten, die Ursprungsfirma, eeR Siß, den Titel des Films, die Länge und die Anzahl der s enthalten. Dem Antrag ist ein Verzeichnis des verbindenden oder begleitenden Textes (Zwischentitel), nach Akten geordnet, sowie eine Fnhaltsangabe, beides in vierfacher Ausfertigung, und bei ändishen Spielfilmen das Gutachten des Reichsfilm- gamaturgen beizufügen. Fn dem Verzeichnis des verbindenden Zextes müssen in dem Film erscheinende Schriftstücke, Briefe, Pte En usw. und bei Spreh- und Tonfilmen der ge- amte Sprechtext (Dialog) sowie etwaige Gesangstexte ent- halten sein, : : Vei ausländischen Filmen, die in der Uxrsprungsfassung vor- fo egt werden, muß dem Antrag der gesamte sremdsprachige Text vie eine wortgetreue Veberseßung, beides in vierfaher Aus- ertigung, beigefügt werden. Pt Vorträge, die zu einem Film gehalten werden sollen, oder p liE M Ablauf abzugebende Erklärungen sind, sofern ihre Prüf- f ht nah § 13 des Geseßes gegeben ist, dem Antrag in vier- aher Ausfertigung beizufügen. Abî 9. Jn dem Antrag ist anzugeben, ob die im Falle des F 11 T9. 1 des Gesebes -erforderlihe Zustimmung zur Zulassung des Films mit Ausschnitten erteilt wird. j Gt Dem Antrag auf Prüfung der Reklame ist die Reklame im id des § 13 Abs. 2 des Gesetves in dreifaher Ausfertigung , lzufügen. Fn dem Antrag ist derx Titel des Films (Haupttitel

SW 48, Wilhelmstraße 32.

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Berlin

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Berlin, Freitag, den 9, März, abends.

A E di ale a erst vorgenommen twerden, eisel Uber die Zulassung des Fil 1 i H - titels nicht bestehen. E 4E e Der Haupttitel ist der Handelsname des Films. Wahlweise Verwendung von Untertiteln als Haupttitel ist beim Film wie bei der Reklame unzulässig. 5. Wesentliche Aenderungen eines zugelassenen Films bedürfen eines neuen gebührenpflihtigen Antrags, Kürzungen zugelassener Lal E a reGens zu behandeln. : FUr untvesentliche Aenderungen ist die Zustimmung der Prüf- stelle shriftlich einzuholen. A Bus s E

_ Verschiedene Fassungen desselben Films dürfen nur in ganz

besonders begründeten Ausnahmefällen zugelassen werden, 6. Der Antrag kann nur bis zum Beginn der Verhandlung und niht mehr nah Beginn dex Vorführung des Films zurück- genommen werden. 7. Antragsberechtigt für inländische Filme ist der Hersteller oder derjenige, der von dem Hersteller zur Antragstellung ermäch- tigt ist; für ausländische Filme ist der Verleiher antragsberechtigt. M Hiweifelsfalle gilt als Hersteller der Eigentümer des Negativs. m Jnland hergestellte Filme werden zur Prüfung nur zuge- lassen, wenn mit dem Antrag eine Bescheinigung des Reichs- ministers für Volksaufklärung und Propaganda oder der von ihm bestimmten Stelle vorgelegt wird, wonach sie als deutsche Filme anerkannt sind. Fm Ausland hergestellte Filme werden zur Prü- fung nur zugelassen, wenn mit dem Antrag eine Bescheinigung des Reichsministers für Volksaufflärung und Propaganda oder der von ihm bestimmten Stelle vorgelegt wird, daß gegen die Vorführung des Films nach seiner Illing durch die Prüfstelle O e U S es Gesetzes ist nur auf ganze Filme, niht auch au einzelne Teile (Akte) E, O ¿G 9, Jm Falle des § 15 des, Gesetzes ist das Datum und das Aktenzeichen der über den wiedernorgelegten Film bereits ge- troffenen Entscheidung der Prüfstelle oder dex Oberprüfstelle anzugeben.

10. § 6 des Geseßes gilt auch für Shmalfilme. Ein besonderer Prüfantrag ist nux dann entbehrlih, wenn zugleih mit den Prüf- unterlagen für den Normalfilm die ailareGende Schmalfilmkopie eingereiht wird. Weicht die Rg nah Hersteller, Antragsteller, Haupttitel, Bildfolgen A entitel oder verbin- dendem Text von der Nevtralfilmnfafsung ab, so ist ein besonderer Prüfantrag erforderlich.

C. Prüfstelle.

1. Die Filmprüfstelle Berlin führt die Amtsbezeihnung „Filmprüfstelle“ ohne Angabe ihres Sigzes.

2. Der Leiter der Prüfstelle oder seine beamteten Vertreter bilden mit den von ihnen zur Prüfung von Spielfilmen nach § 17 Abs. 1 Saß 1 des Gesetzes zuzuziehenden Beisigern die Prüfkammer.

3, Die Leiter der Prüsstelle und der Lee sind ge- halten, dem Reichsminister sür Volksaufklärung und Propaganda bei Fnkrafttreten des Lichtspielgeseßes und ferner zu Beginn jedes Kalenderjahres die Zahl der Beisißer anzugeben, die aus den Kreisen des Lichtspielgewerbes, der Kunst und des Schrifttums sowie aus dem Bereich der übrigen Kammern der Reichskultur- lid fins zur Aufrechterhaltung eines glatten Prüfgangs ekforder- ih sind.

4. Veber die Heranziehung der Beisißer zum Sißungsdienst und über die Beteiligung von Sachverständigen entscheidet der Vor- sißende der Prüfkammer.

5. Die den Beisißern gemäß § 18 Abs. 3 des Geseßes zu ge- währende Entschädigung seßt der Reichsminister für Volksaufklä- rung und Propaganda im Benehmen mit dem Reichsminister für Finanzen fest.

D. Prüfverfahren.

1. Ueber die Zulassung von Spielfilmen kann der Vorsißende der Prüfkammer gemäß § 17 Abs. 1 2H 1 des Geseßes nur unter Zuziehung von Beisißern entscheiden: Andere Filme, soweit sie niht nah § 14 des Geseßbes auch von anderen Stellen geprüft werden können, sind von den Beamten der Prüfstellen ohne Zu- ziehung von Beisißern zu prüfen.

L 17 Abs. 2 des Gesetzes ist auf die Prüfung ohne Beisitzer anwendbar.

9. Zux Verhandlung vor der Prüfkammer sowie zu Prüfungen, zu denen Sachverständige herangezogen werden, ist der Antragsteller oder ein von ihm bestellter, durch s\chriftlihe Vollmacht aus- gewiesener Vertreter zu laden. Die Ladung kann formlos, auch mündlih oder durch Fernsprecher erfolgen.

3, Die nach § 17 des Gesetzes zur Prüfung von Spielfilmen im Zweifelsfalle heranzuziehenden Sachverständigen bestimmt dev Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda. Bei ihm ist auch die Benennung von Sachverständigen für die Prüfung anderer als Spielfilme zu beantragen, wenn Zweifel gegen ihre Zulassun auf einem der Fachgebiete dieses Ministeriums, insbesondere aud

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Staatsanzeiger.

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 3 mm hohen und 99 mm breiten Beile 1,10 #AÆ, einer dreigespaltenen 3 mm e und Berlin 2 48 Wilb |

erlin . 48, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf ein- seitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere isi darin auch anzugeben, welche unterstrihen) oder durh Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein.

eile 1,85 #A. Anzeigen nimmt an die Geschäftsstelle

orte etwa durch Fettdruck (einmal

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über den Ablehnungsantrag. Bei Ablehnung sämtliher Befs nier der Prüfstelle entscheidet der Leiter der Oberprüfstelle. Eins Ablehnung des beamteten Vorsivenden ist nicht zulässig.

__ 6. Das Verfahren vor der Prüfstelle und der Oberprüfstells ist niht öffentlih. Der Vorsißende kann jedoch Einzelpersonen, deren Namen in der Niederschrift (Ziffer 7) festzustellen ist, did Teilnahme an der Verhandlung gestatten. Die Aussprache mit dem Vorsizenden über die zu treffende Entscheidung 17 Abs. L Sat 3) erfolgt in Abwesenheit des Antragstellers, seiner Vers treter, der Sachverständigen sowie aller sonst an der Verhandlung Beteiligten. Ueber den Fnhalt dieser Aussprache ist Stillshweigen zu bewahren.

7. Ueber den Gang der Verhandlung ist eine kurze Nieder- {rift aufzunehmen. Die Niederschrift ist von dem Vorsißenden zu unterzeichnen. Dem Antragsteller ist auf Antrag eine Abschrift der Niederschrift, soweit sie den- Gang der Verhandlung außer- halb der Beratung wiedergibt (Ziffer 4), gegen Erstattung der Kosten zu erteilen.

8. Die nah § 22 des Geseves zu erteilende Ausfertigung der Entscheidung ist dem Antragsteller mit Zustellungsurkunde zuzustellen.

9. Jn Ausnahmefällen, z. B. zur Ermöglihung einer Ur- aufführung, kann eine vorläufige Prüfbescheinigung ausgestellt werden.

Bei Schmalfilmvorführungen kann von der Form der ge«- druckten Zulassungskarte abgesehen werden, wenn nur eine Zus lassungsbescheinigung benötigt wird.

10. Fn besonders dringlihen Fällen kann in die Prüfung eines Films eingetreten werden, bevor die nah B 7 vorzulegende Anerkennung oder Bescheinigung vorliegt. Die Zulassung und die nah § 8 des Geseßes zu treffenden Feststellungen dürfen jedoch erst verkündet werden, wenn die fehlenden Nachweise zur Stelle sind.

11. Die gemäß § 9 des Gesehes ausgeschnittenen und der Prüfstelle übergebenen Filmteile bleiben im Gewahrsam der Prüfstelle.

12. Die Prüfstelle hat je ein Stück der zugelassenen und zwet Stücke der verbotenen Reklame zurückzubehalten. Wird die Re- flame im Entwurf vorgelegt und zugelassen, so ist als Beleg eine photographishe Abbildung der genehmigten Reklame zurück- zubehalten, die vom Antragsteller zu liefern ist.

E. Filmwertung.

1. Die Prfung eines Films auf das Vorhandensein der im 8 8 des Gesezes erwähnten Eigenschaften (Filmwertung) hat gleichzeitig mit der Zulassung und, soweit es sih um einen Spiel- film handelt, nah Anhörung der Beisißer zu erfolgen. Das Er- gebnis ist mit der Entsheidung über die Zulassung zu verkünden.

2. Die Vorsißenden der Prüfkammern sind gehalten, bei der Wertung von Spielfilmen vorwiegend Beisißer zu berücksichtigen, die auf Vorshlag des Präsidenten der Reichsfilmkammer der dieser Kammer angegliederten Kulturfilmftelle entnommen sind.

3. Die Heranziehung besonderer SachvEärständiger für die Filmwertung ist zulässig. § 17 Abs. 2 findet Anwendung.

4. Falls das e lativenieis einex oder mehrerer der im 8 8 des Gesetzes erwähnten Eigenschaften anerkannt wird, ist dies auf der Zulassungskarte zu vermerken. Ebenso ist in diesem Fall auf der Zulassungskarte anzugeben, ob der Film eine fortlaufende Spielhandlung hat oder nicht.

5. Die Anerkennung gilt in der Regel drei Fahre, bei Wochenschauen ein Jahr; diese Fristen rechnen vom Ablauf des Jahres, in dem die Anerkennung ausgesprochen worden ist. Die Frist kann im Einzelfalle verlängert oder abgekürzt werden.

F. Rechtsmittel, 1. Die Einlegung der Beshwerde gemäß § 19 des Geseßes hat bei der Prüfstelle zu erfolgen. Diese hat die Beshwerde unverzüglih dem Leiter der Oberprüfstelle vorzulegen. 2. Bis zur endgültigen Entscheidung Über das eingelegte Rechtsmittel bleibt der Film oder die Reklame in Verwahrung der Prüfstelle.

3. Die Beschwerde kann zurüfkgenommen werden. Die Zurücknahme hat s{hriftlich oder zu Protokoll der Prüfstelle zu erfolgen. Jn der Verhandlung vor der Oberprüfstelle. ist sie nux bis zur Verkündung der Entscheidung zulässig. Ein Rechts- mittel, das niht in der vorgeschriebenen Form und innerhalb der in § 19 Abs. 1 geseßten Frist eingelegt worden ist, ist als unzulässig zu verwerfen.

G. Film-Oberprüfstelle. 1. Die Bestimmungen über die Prüfstelle .und das Verfahren vor ihr finden auf die Oberprüfstelle sinngemäße Anwendung.

(Handelsteil in der Ersten Beilage.)

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in politischer und staatspolitischer Hinsicht, obwalten. Die Heranziehung von Sachverständigen anderer Ressorts wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

4. Der Vorsibende leitet die Verhandlung. Er erteilt das Wort an die Beteiligien und an die Beisißer zur Fragestellung im Verlauf einer Beweisaufnahme 17 Abs. 2). Eine Abstim- mung findet nicht statt. Die nach § 17 Abs. 1 Sab 3 des Geseßes von dem Vorsißenden zu treffende Feststellung ist in die Niederschrift über die Verhandlung (D Ziffer 7) aufzunehmen; sie darf je- doch bei Ausfertigung der Niederschrift für den Antragsteller oder andere nihtbehördlihe Stellen nicht mitgeteilt werden.

5. Beisiver, die sih im Einzelfall als befangen erachten, haben dics dem Vorsißenden zu erklären und dürfen an der Ver- handlung niht mitwirken. Wird ein Beisißer von dem Antrag- teller wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, so ent-

und etwaiger Untertitel) anzugeben, zu dem die Reklame gehört.

cheidet nah Anhörung des abgelehnten Beisißers der Vorsißende

Im heutiaen KGandelsSteil:

Adolf Hitler auf der Auto-Schau

Dr. Schacht in der G.-V. der Reichsbank

R O O S A E R O A R E E E E