1934 / 61 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Mar 1934 18:00:01 GMT) scan diff

RetGS&: Und Staëtsattzeiger Nr. 61 vom 13, März 1934. S, D,

Anordnung über die Errichtuug einer Weinausfuhrstelle, Vom 10, März 1934,

Auf Grund derx Verordnung zur Regelung des Absatzes von Wein und frishem Most von Trauben nah dem Ausland vom 26. Februar 1934 (RGBl. I S. 128) wird, und zwar zu SS 4—9 mit Zustimmung des Reichsmittistecs für Ernährung und Landwirtschaft, angeordnet:

8 1,

Die deutshe Weinausfuhrstelle wird beim Verwaltungsamt des Reichsnährstandes errichtet. Sie hat ihre Geschäftsstelle in Frankfurt am Main.

S2

Das Verwakltungsamt des Reihsnährständes ernenùt den Leiter der deutschen Weinausfuhrstelle, der für die gesamte Ge- [häftsführung verantwortlich ist.

8 3.

Dem Leiter steht zur Prüfung der Weine ein Sachverstän- digenbeirat zur Seite. Dieser seßt sih zusammen aus zwei Ver- tretern des Weinbaues und zwei Vertretern des Weinhandels sowie einem amtlihen Weinsachverständigen, der in Zweifelsfällen zu- zuziehen ist, Von den vier Vertretern des Weinbaues und Wein- handels ist möglichst je einer aus dem Moselweinbaugebiet, dem Rheingau, aus Rheinhessen und der Pfalz zu nehmen. Die Ver- treter des Weinbaues werden vom Reichsnahrstand auf Vorschlag der Hauptabteilung 2, die Vertreter des Weinhandels auf Vor- schlag der Hauptabteilung 4 des Reichsnährstandes ernannt. Für jedes Mitglied des Beirats sind für den Fall der Verhinderung zwei Stellvertreter zu benennen.

Den Vorsiß in dem Sachverständigenbeirat führt der Leiter der deutshen Weinausfuhrstelle oder der von thm benannte Ver- treter. Er bestimmt Zeit und Ort des Zusammentritts des Sach- vérständtaenbetirats je nach Bedürfnis.

Die Mitglieder des Beirats erhalten Ersaß der-Fahrtauslagen und’ ein Tagegeld.

8 4.

Wer deutsche Weine ausführen will, hat unter Verwendung dexr vorgeschriebenen Formulare einen Antrag auf Ausfuhr- genehmigung an die deutsche Weinausfuhrstelle zu richten und hierbei die Richtigkeit der darin gemahten Angaben nah bestem Wissen und Gewissen zu versihern. Dié Formulare können von dex Weinausfuhrstelle bezogen werden.

j Der Leiter der Weinausfuhrstelle bestimmt, ob dem Antrag

ohne weiteres stattgegeben wird oder ob dex Antragsteller zunächst von jeder Sorte Wein, für die die Ausfuhrgenehmigung nach- gesucht wird, zwei Proben von je einer halben Flasche einzusenden hat, von denen eine zur Prüfung dient, die andere als Kontroll- flashe zurückbehalten wird. Dex Leiter der Weinausfuhrstelle kann bestimmen, daß die Kontrollen im Keller des Antragstellers vorgenommen werden, Für die Prüfung gelten im übrigen die Bestimmungen der §8 5 und 6.

8 6.

Der Sachverständigenbeirat nimmt eine verdeckte Zungen-

probe dex eingesandten bzw. vorgestellten Weine vor. “Die Namen des Antragstellers dürfen den Mitgliedern des Beirates nicht be- lanntgegeben werden. ? Der Leiter bzw. dessen Stellvertreter bestimmt nah Anhören der Mitglieder, ob; der geprüfte Wein zur Ausfuhr zugelassen wird oder niht. Ex kahn von dem Antragsteller noch eine dritte Halb- {lashe zwecks Vornahme einer. chemishen Analyse anfordern:

Vön dem Prüfungsergebnis wird dem Antragsteller unver- züglih in Form eines Zeugnisses in zweifaher Ausfertigung Kenntnis gegeben. Eine dritte Ausfertigung des Zeugnisses wird durch die déttshe Weinausfuhxstelle dem amtlihen Wein- kontrolleur, der für den Betrieb des Antragstellèrs zuständig ist, zugestellt.

Je nach der Anzahl der Teilsendungen, in denen der geprüfte Wein ausgeführt werden foll, hat der Antragsteller eine Verviel- fältigung der Ausfertigung des Zeugnisses zu beantragen.

Feder Sendung nach dem Ausland ist eine Ausfertigung des Zeugnisses beizufügen, nahdem auf ihm die Weinmenge ein- getragen worden ist, die ausgeführt werden soll. Der Anträg- skeller hat ferner dem für seiner Betrieb zuständigen amtlichen Kontrolleur mindestens 24 Stunden vorx der Verladung Ort, Tag und Stunde der Verladung jeder Sendung mitzuteilen.

8 6.

Zux Kennzeihnung geprüfter Flashen kann der Versenderx von Flaschenweinen die von der Weinausfuhrstelle geschaffene Kennmarke auf den Flaschen anlegen. Die Kennmarken werden von der Weinausfuhrstelle zum Selbstkostenpreis abgegeben,

C F

Die deutshe Weinausfuhrstelle erhebt je Liter oder Flasche eine Gebühr, die mit der Stellung des Antrages auf Ausfuhr= genehmigung einzuzahlen ist. Wird der Antrag abgelehnt, {o findet eine Rückvergütung der Gebühr nicht statt.

Für die Zeugnisse wird eine Ausfertigungsgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr bestimmt das Verwaltungsamt nah Maß- gábe derx entstehenden Unkosten.

§8.

Der Leiter der Ausfuhrstelle ist in Ausnahmefällen nach An- hôrung des Sachverständigenbeirats berechtigt, von den Prüfungs- bestimmungen abzuweihen, Die Ausführung dexr Formulare, Zeugnisse und des Prüfungszeichens bestimmt der Sachver- ständigenbeirat.

Wex den getroffenen Bestimmungen zuwiderhandelt, kann mit einer Ordnungsstrafe bis zur Höhe von zehntausend Reichs- mark belegt werden. Die Höhe der Ordnungsstrafe wtrd von dem Leiter der Ausfuhrstelle nah Anhörung des Sachverständigen- beirates festgesezi. Gegen die Festsegung dex Ordnungsstrafe ist die Anrufung eines Schiedsgerichts zulässig, das vom Reichs- nährstand eingeseßt wird; das Schiedsgericht entscheidei unter Ausschluß des Rechtsœweges endgültig.

8 10.

Etwaige Ueberschüsse der deutshen Weinausfuhrstelle dienen Zwecken der Weinwerbung im Auslande nach näherer Anwetsung des Reichsnährstandes.

8 11.

Tie deutsche Weinausfuhrstelle nimmt am 15. März 1934 ihre Tätigkeit auf. Berlin, den 10. März 1934, Dex Reichsbauernfühver. B Nets

Begründung zum Geseß zur Aenderung des Börsengeseßes,

Vom 5. Mäxz 1934 (RGBVl. I S. 169), (Veröffentlicht vom Reichswirtschaftsministerium.) Die in demn Entwurf vorgeschlagenen Aenderungen des

Borsengeseßcs habeu den Zweck, die Abwicklung des Verkehrs

an den Börsen zu verbessern, hervorgetretene Mängel abs stellen uud Lücken zu egan s M. M

_ Bezüglich der einzelnen Bestimmungen des Entwurfs ist folgendes zu bemerken:

Zu Nr. 1, 4 bis 9 des Entwurfs,

Um der Oeffentlichkeit eine sichere Gewähr für eine un- beeinflußte Feststellung der amtlichen Börsenpreise zu bieten, ist in dem Börsengeseß von 1896 die Einrichtung der Kurs- makler allgemein vorgeschrieben und weiter zu diesem Zweck bestimmt worden, daß die Kursmakler dur Eidesabl egung zu ciner unpartetischen Handhabung zu verpflichten sind. Die Festseßung dexr Börsenpreise ist damals aber in der Hand dés Vörseuvorstandes belassen worden. Dex Entwurf geht auf dem von dem Börsengeseß von 1896 betretenen Wege einen Schritt weiter, indem er an den Wertpäpierbörsen, an dene eine Maklerkammer besteht, die Festseßung der Kurse den Kursmaklern überträgt. Bei den kleineren Börsen, bei denen es an Maklerkammern, die eine Gewähr für eine éinwandfreie Tätigkeit der Kursmakler übernehmen können, fehlt, bleibt es bei dex bisherigen Regelung. Duxch die neue Regelung wéer= den die Kursmakler als Träger des Wertpaäpierhandels an derx Börse herausgehoben. Ein weiterex Vorteil dieser Regelung

durfte darin zu erblicken sein, daß der Börsenvorstand von dex |

SKleinarbeit der Kursfestseßung im einzelnen entlastet wird und so für die Erfüllung wichtigerer Aufgaben größeren Spielraum erhält. ; __Da die amtlich bestellten Kursmakler behördlih beauf- sichtigt werden und einer besonderen Disziplinargerichtsbar- keit unterliegen, sollen sie nicht weiterhin mehx dem Ehren- gericht der Börse unterstellt bleiben. Eine entsprechende Aenderung des § 10 wird in dem Entwurf vorgeschlagen.

Um die Stellung der Landesregierungen gegenüber den | Kursmaklexn im Hinblick auf ihre zugedachte Aufgabe der |

Kursfestsezung zu stärken, soll im § 30 Abs. 2 vorgesehen werden, daß die Landesregierung über ihre bisherige Zu-

ständigkeit hinaus auch Bestimmungen über die Rechte und |

A der Kursmallex treffen känn (vgl. Nr. 5 des Ent- IwUxrss). Die Berufung der Kursmaklex zur amtlichen Feststellung

der Kurse an den Wertpapierbörsen macht ferner Aenderun- |

gen in der Fassung der §§ 30—33 erforderlich. Möglicherweise wird schließlich im Zusammenhang mit der den Kursmaklern zugewiesenen neuen Aufgabe ein Be- düxrfnis hervortreten, an einzelnen Börsenpläßen eine von den geseßlichen Vorschriften abweichende amtliche Feststellung des Vöorsenpreises zuzulassen. Um eine solche Abweichung würde es sih handeln, wenn an den Wertpapierbörsen, an denen die Kursfestsezung ag die Kursmakler übergeht, die Befugnis zum Eingreifen in den Fällen, in denen im Inter- esse der allgemeinen Ordnung infolge außergewöhnlichèx Er- cignisse eine Kursfestsezung Überhaupt nicht oder nur unter besonderen Bedingungen stattfinden e auch weiterhin dem Vörsenvorstand vorbehalten bleiben soll. Durch eine Aende- rung des § 35 Abs. 2 soll die Ländesregiecrung mit Zu- stimmung der Reichsregierung dazu künftig berechtigt sein. ZU Nr. 2 des Eniwurfss,

Der Vorsißende der Berufungskammer în Börsenehren- gerihtssahen wird zur Zeit gemäß § 17 Abs. 2 des Börsen- geseßes von dem Reichsrat bestimmt und die Beisißer von dem Vörsenausshuß gewählt. Die Wahl hat auf Vorschlag der von den Vörsenorganen berufenen Mitglieder des Börsen- ausschusses zu erfolgen. Diese Regelung wird schon seit langer Zeit als nicht mehr zweckentsprehend empfunden. Der Börsenausschuß ist seit dem Jahre 1912 nicht mehr zusammen- getreten. Troßdem ist stets auf seine ordnungsmäßige Be- seßung Bedacht genommen worden, um einèn Wahlkörper für die Beisißer der Berufungskammer zu haben. Diese in cine Zeit, in der das Führerprinzip gilt, s{chlecht A Umständlichkeit soll nunmehr beseitigt und durh eine Aende- rung des § 17 Abs. 2 des Börsengesetes die Bestellung des Vorsißenden und der Beisißer der Berufungskammer in die Hand des Reichstirtschaftsministers gelegt werden. An den bewährten Grundsäßen, nah denen bei der Auswahl der Mitglieder der Berufungskammer bisher verfahren worden ist, joll nichts geändert werden.

ZU N. 3 des Entwurfs, Schließlich dient die Ergänzung des § 25 der Ausfüllung einex bisher vorhandenen Lüte.

——

Bekanntmachung. Die Bekanntmachung vom 10, Februar 1934 Deutscher Reichsanzeiger Nr. 35 tritt für die Bezirke Wirtschaftsbezirk Kurmark, Wirtschastsbezirk Württemberg, Wirtschaftsbezirk Baden, Wirtschaftsbezirk Ostsee einschließlich Medcklen-

Ug, Wirt schaf {bezirk Rheinland/Westfalen mit Wirkung vom 19. März 1934 it a Kraft, Berlin, den 12, März 1934. Der Reichsbeauftragte für die Geflügeltwirtschaft. / L V: De Filter E Reichsstelle für Eier. Dr. Lange. Dr. Kollradck.

Bekanntmachung.

Die am 12, März 1934 ausgegebene Nummer 27 des

Reichsgeseßblatts, Teil T, enthält:

das Gese über die Pfändung von Miet- und Pahtzins- forderungen wegen Ansprüche aus öffentlichen Grundstückslasten, vom 9. März 1934;

die Zweite Verordnung über Aenderung der Eichgebühren- ovdnung, vom 7. März 1934;

die Zweite Verordnung über Aenderung der Verkehrsfehler- grenzen von Meßgeräten, vom 7. März 1934;

die Verordnung über die Aufhebung des Obertarifs gegen- über Polen, vom 8. März 1934;

die Dritte Verordnung über Aenderuttg der bei der Eihung anzuwendenden Stempel- und Fahreszeihen, vom 9, März 1934;

die Zweite Verordnung übèr den Verkehr mit Milcherzeug- ñtissen, vom 9. März 1934.

Umfang: 4 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postver- sendungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 13. März 1934. Reichsverlags8amt. Sol z.

| gu geben,

Preußen.

Bekanntmachung,

_ Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Ein- ziehung kommunistischen Vermögens vom 26, ‘Mai 1933 (RGBLl. l S. 293) Vêrbindung mit der Verordttung zur Durchführung des Geseßes vom 31. Mai 1933 (Gesebsamml. Nr. 39) und dem Geseß über die Eitizichung volfs- und staatsfeindlihen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 479) wixd das im Grundbuch von Shönwalde, Kreis Sorau, N. L., unter Band 12 Blatt Nr. 359 für das Reichsbanner Schwarz- Rot-Gold, Ortsgruppe Schönwalde, Kreis Sorau, N.-L., in Schönwalde, N. L, eingetragene Grundstück, Gemarkung Schönwalde, Kartenblatt 7, Pauzelle 150/51, nebst den auf dem Grundstü befindlichen Baulichkeiten und Inventar für den Preußischen Staat, vertreten durch den Minister des Fitnern, Berlin, eingezogen.

Die auf dem Grundstück ruhenden und im Grundbuch eingetragenen Rechte und Ansprüche Drittex werden für er- ledigt erflärt.

Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle dex Zustellung, Frankfurt (Oder), den 6. März 1934, Der Regierungspräsident. Gul Mobi s

Bekanntmachung.

, Auf Grund des § 1 des Gesehes über die Ein- ziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGVI. I S. 293) in Verbindung mit dev Verordnung zur Durchführung des Gesetzes vom 31, Mai 1933 (Gejeßsamml. Nr. 39) und dem Geseß über die Einziehung volls- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBVl. 1 S. 479) werden die im Grundbuch von Kirchhain, N. L, unter Band 37 Blatt 1106 und 1108 sowie Band 38 Blatt 1145 für Freie Turners- äf é. D, in Kirchhain, Je Q, eingetragenen Grundstücke, Gemarkung Kirchhain, N. L, Kaxrten- blätt 8, Parzellen 257/2, 415/2, 492/1 und 414/2, für den Preußischen Staat, vertreteu durch den Minister des Fnnern, Berlin eingezogen. v

Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle dex Zustellung. Frankfurt (Oder), den 6. März 1934. Dex Regiterttngspräsident. Je lit Mo bus,

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 12 der Preußischen Gesessammlung enthält unter: : Gemg nbe naogobes, ven S Petznas f O gebiete, vom 8. März 1934, adet Versanbge fh 7 vorl Ss E BINMA 0,40 .RM, zuzüglich einer

U beziehen durch: R, von Deeer's Verlag (G. Schêènck Berlin W 9, Linkstraße 35, und durch den Vutbcedel, di

Berlin, den 13. März 1934. Schriftleitung der Preußischen Geseßsammlung.

E Iichtamtliches.

Verkehrswesen.

Reichsbahn baut 40 Schnelltriebwagen.— Starte BVerkehrsbeschleunigung auf 22 Strecten.

Die Deutsche Reichsbahn hat mit dem „Fliegenden Ham- burger“, der jeßt bald ein Jahr im regelmäßigen Betrieb ist, fo gute Erfahrungen gemaht, daß sie sih zu einem großzügigen Bau- Bott os für neue Scnelltriebwagen entschlossen G Uébex iéses Programm mät der Direktor der Deutschen Reichsbahn- gesellschaft, Dr. Leibbrand, in dem amtlichen Nachrichtenblatt „Reichsbahn“ nähere Mitteilungen. Danach sieht das vorläufige Programm den Einsaß von Schnelltriebwagen auf insgesamt 22 Strecken des deutshen Reichsbahnnezes vor, und zwar auf einer Gefamtlänge von 9271 Kilometern. Die durchshnittliche Reisezeit der shnellsten Züge, die heute 69,5 Kilonteter in der Stunde be- trägt, foll dadurch auf 102,5 Kilometer erhöht werden. Man will von vornherein für jede der Streckèn zwei Wagen, also einen im. Betrieb befindlihen und einen. Reservewagen, zur Verfügung haben, so daß für die 22 Strecken mehr als 0 Schnelltriebwagen gebaut werden müssen.

Der nene Zeppelín vor der Vollendung.

Deutschlands jüngstes und größtes Luftschiff, „LZ 129“, geht in Friedrichshafen seiner Vollendung entgegen. 248 m lang n 41 m im Durchmesser, das sind die Ausmaße des Duraluntintum- Gerippes, das die neuen großen Bauhallen der Zéppelin-Werft

beherbergen. Das Gerippe hat, obwohl verschiedene Neuerungen angebracht wurden, welche die Sicherheit erhöhen, mehr Raum und Bequemlichkeit geschaffen. Hand in Hand mit der Raums- vergrößerung geht eine Erweiterung der Tragkraft des in 16 einzeln vershließbare Schotten eingeteilten Schiffes. So wird eine Verleßung der Außenwaänd keinen wesentlichen Einfluß auf die Manövrierfähigkeit des Schiffes ausüben können. Eine große Erweiterung hat besonders dex Plaß für die Fahrgäste efaboet, 50 Fahrgästen kommen alle Bequemlichkeiten zugute, die sie auf êinèm luxuriös ausgestatteten Ozeäanriesen haben. Das Schiff ist zweideckig gébaut, hat ein A- und B-Det, die übereinander liegen und ganz in den Rumpf eingebaut sind. Jm A-Deck findên wir den Speisesaal, den Rauchsalon, eine Aufenthaltshalle, Schreib- Und Lesezimmerx, und zum Wandeln je rechts und links der Tages- raume éîinen Wandelgang mit vielèn Fenstern, des weiteren Schläfkäbinen, ein- und zweibettig, mit kaltem und wärmeit Wasser ausgestattet. Das unter dem A-Deck liegende B-Deck ent- hält ebenfalls noch Schlaf- und Bodenräume, ferner die Mann- schäftsräume. Der Schiffsbug beherbergt den Führérraum mit Funk-, Steuer- und Meteorologenstand. Jn den Heliumgas- behältexn sind brändsichere Wasserstoffgaszellén eingebaut, die dazu dienen, um beim Landen oder Niedergehen Gas abláfsen zu können und das teure Heliumgas zu sparen. Die vier Maybach- Rohölmotoren vermögen bei billigstem Brennstoffverbrauch dem Schiff eine Geshwindigkeit von 130 bis- 150 Stundenkilometern

ir Er LERS

Neichs-: ünd Staätsanzeiger Nr. 61 vom 13, März 1934, S. 3.

Die Suche nach dem besten Funkreporter.

Für den von der Reichssendeleitung gemeinsam mit dem Reichsverband Deutscher Rundfunkteilnehmer ausgeshriebenèn großen Wettbewerb zur Feststellung dex besten Rundfunksprecher werden jeßt die näheren Bedingungen bekanntgegeben. Gefordert wird, wie shon angekündigt, ein Funkbericht, und zwar entweder a) übex ein politishes Ereignis, eine Kundgebung der Partei, der SA und SS. und Arbeitsfront, odex b) von einem Volksfest, vom Leben des Bauern, altem Brauchtum, deutscher Landschaft, odér c) von sportlichen Kämpfen, technishen Ereignissen und modernen technishen Bauten. Die Teilnahme an dem Preisausschreiben ist jedem deutshen Volksgenossen, der arisher Abstammung ist, ge- stattet. Auch Frauen können teilnehmen. Meldungen zur Teil- nahme an dem Preisausschreiben sind bis zum 5. April an die zuständige Kreisgruppe des Reichsverbandes Deutscher Rundfunk- teilnehmer einzureihen. Fn Veranstaltungen der Kreisgruppe werden jeweils drei durch. shriftlihe Abstimmung ih voigt u die cine Ehrenuxkunde des Reichsverbandes erhalten. Feder der ersten Preisträger des Kreisgruppen-Wettbewerbes ist berechtigt, an dem nachfolgenden Wettbewerb bei den Rundfunkgesellschaften teilzunehmen. Die Teilnehmer am engeren Wettbewerb erhalten Gelegenheit, auf Schallplatten zu sprehen. Auf Grund der Schallaufnähmen werden in jedem Sendebezirk die zehn besten Leistungen ausgewählt. Diese zehn Preisträger jedes Sende- bezirks erhalten eine Urkunde, in der den Bewerbern das Recht genährt wird, am 1. Juli praktisch im Sendebetrieb ihres zu- ständigen Senders zu arbeiten. Die ersten drei Preisträger diejes Wettbewerbes bei jedem Sender erhalten Geldpreise von 75, 50 und 40 RM. Die zehn Preisträger haben innerhalb einer Woche nah Zuerkennung des Preises der Reichssendeleitung Ort und Thema ihrer anzufertigenden Großreportage einzureichen, die nicht länger als 15 Minuten dauern darf. Diese Reportagen werden, wie. das DVZ.-Büro meldet, am 19. -August, dem ersten Sonntag dex Funkausstellung, als Reichssendung aus einer Abendveränstaltung in den Ausstellungshallen gesendet. Die Hörer im ganzen Reich werden aufgefordert, bis zum 22. August abends schriftlich abzustimmen. Nunmehr wählt ein Preisgericht die fünf besten Sprecher aus, für die Geldpreise von 2000, 1000, 300, 150 und 75 RM ausgeseßt sind, ferner 5 Trostpreise von je 20 RM.

Aus der Preußishen Verwaltung.

Neuregelung der Schußhaftbestimmungen in Preußen.

Der Preußische Ministerpräsident Göring hat in seiner Eigenschaft als Chef der Geheimen Staatspolizei die Schußzhasft- bestimmungen in Preußen wie folgt neu geregelt:

1, Die bishex für die Anordnung der Schußhaft aus poli- tischen Gründen geltenden Zuständigkeitsvorschriften werden auf- gehoben. Fn Zukunft dürfen Beschränkungen der persönlichen Freiheit nah Maßgabe des § 1’der Verordn.:ng zum Schuß von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 nur von dem Geheimen Staatspolizeiamt mit Wirkung für das ganze Staätsgebiet und von dem Ober- und Regierungspräsidenten, dem Polizeipräsi- denten in Berlin und den Staatspolizeistellen für ihren örtlichen Amtsbereih angeordnet werden.

Die bisherige Zuständigkeit der Kreispolizeibehörden, nament- lih der Landräte, für solhe Maßnahmen ist niht mehx gegeben.

Die bisher von ihnen verfügten Maßnahmen treten mit. Ablauf des 31. März 1934 außer Kraft, sofern nicht ihre Verlängerung von den zuständigen Landespolizeibehörden bis dahin ange- ordnet ist.

2. Wird die Schugzhaft als provisorishe Maßnahme wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung angeordnet, so ist unver- züglich die Entscheidung des Gerichts für die Verhängung der gérichtlichen Untersuhungshaft herbeizuführen und im Falle der Ablehnung eines richterlihen Haftbefehls auch die polizeiliche Maßnahme außer Kraft zu seben, sofern nicht ausnahmsweise ihre Aufrechterhaltung aus anderen Gründen begründet erscheint.

_3, Beschränkungen der persönlichen Freiheit, die von den Oberx- und Regierungspräsidenten, dem Polizeipräsidenten in Berlin und den Staatspolizeistellen augeordnet werden, treten am achten Tage nah Abláuf des Tages, an dem die Zchußhaft- anördnung vollstreckt worden ist, von selbst außer Kraft, fofecn nicht inzwischen auf entsprechenden Antrag hin die Fortdauer der Schußthaft von dem Ministerpräsidenten ausdrücklih angeordnet worden ist.

4. Ueber jede von den Ober- und Regierungspräsidenten, dem Polizeipräsidenten “in Berlin und den Staatspolizeistellen ange ordnete Schußhaft ist dem Ministerpräsidenten persönlich tele- graphish binnen 24 Stunden unter genauer Angabe von Namen,

Altex, Beruf und politischer Einstellung des Betroffenen sowie des Anlasses zu der Maßnahme zu berichten und erforderlichen- falls die Notwendigkeit einer über sieben Tage hinaus für an- gebracht erachteten Freiheitsbeschränkung zu begründen.

5. Verhaftungen, die nicht unter dem Begriff „Schußhaft“ fallen, dürfen nur von den hierfür geseßlih bestimmten Behörden erfolgen. Fn diesem Falle ist aber unter allen Umständen binnen 24 Stunden rihterlihecr Haftbefehl herbeizuführen. Wird ein solcher Haftbefehl vom zuständigen Richter abgelehnt, oder ist der- selbe binnen 24 Stunden nicht zu erlangen, so ist der Betréffende sofort zu entlassen oder, falls die Verhaftung aufrechterhalten werden soll, entsprehend Ziffer 3 und 4 zu verfahren, indem tele- graphish Mitteilung binnen 24 Stundèn an den Ministerpräsi- denten zu ergehen hat.

Die mißbräucchlihe Anwendung der Haft wird der Minister- präsident in Zukunft unnachsihtlih ahnden.

Dienststellen der Partei oder der Verbände dürfen Fest- nahmen von sih aus nicht tätigen. Bei Nichtbeachtung dieser An- ordnung ist von der zuständigen Behörde sofort hiergegen einzu- E und dem Ministerpräsidenten umgehend Meldung zu er- tattéri.

Weiter hat der Preußische Ministerpräsident Göring irn Zuge seiner Maßnahmen zur Befriedung und Herstellung eines Zu- standes erhöhten Rechts\chubes und erhöhter Rechtssicherheit durch den Fnspekteux der Geheimen Staatspolizei die nachgeordneten Polizeibehörden angetwiesen, ihm bis zum 20. März d. Js. Listen über alle in Haft befindlihen Personen einzureichen, deren Frei- heitsbeschränkung niht auf rihterlihem Haftbefehl, sondern auf polizeilihér Anordnung beruht. Die Listen haben sich niht nur auf die Personálien der Häftlinge und den Grund ihrer Festnahme zu beschränken, sondern auch Vorschläge für die weitere Behand- lung zu enthalten. Darüber hinaus hat Ministerpräsident Göring angeordnet, daß alle neben den Polizeigefängnissen errichteten Gefängnisse, welhe den Charakter von kleinen Konzentrations- lagern tragen, mit sofortiger Wirkung äufzulösen sind und künftig nicht mehr eingerihtet werden dürfen.

Kunst und Wissenschaft. Der Film im nationalen Staat.

Veber die Neuregelung des Filmwesens äußert sih im Reichs- oerwaltungsblatt der Leiter der Filmoberprüfstelle, Min.-Rat Dex. Seeger. Nachdem die Maßnahmen zum wirtschaftlichen Wiederaufbau des deutschen Filmwesens mit der Schaffung der Reichsfilmkammer abgeschlossen worden waren, erwu@chs der Regie- rutig die Aufgabe, dem Film als Kultur- und Propagandainstru- ment die ihm gebührende Stellung im neuen Staat einzuräumen und zu sichern. Diesem Zweck dient das neue Lichtspielgeseß, durh das das Filmwesen auf eine völlig neue Grundlage gestellt wird. Das Geseß geht von dem Gedanken aus, daß die Anteilnahme des Stáates am deutshen Film nicht eine rein negative, rein ver- biéténde sein dürfe, daß vielmehr der neue Staät positiv am Werden des deutshen Films mitzuarbeiten habe. Aus dieser Ueberlegung heraus hat der Staat auf die Beseßung der in Deutschland hergestellten Filme Einfluß genommen und dafür Sorge getragen, daß als deutsche Filme nur solche anerkannt iverden, die von Deutschen in deutschen Ateliers hergestellt sind. Vor die Zensur des fertigen Films seyt das nèue Lichtspielgeseß die Vorprüfung des Filmmanuskripts durch den Reichsfilmdrama- turgen. Duxch diese Vorprüfung wird wirksam verhindert, daß künftig Filme in Deutschland hergestellt werden, die dem Geist der Zeit zuwiderlaufen. Die Zulassung eines Films kann nur beim Vorliegen bestimmter Verbotstatbestände versagt werden, wenn nämlich die Vorführung eines Films geeignet ist, lebens- wichtige Futeressen des Staates oder die öffentliche Ordnung oder Sicherheit zu gesährden, das nationalsozialistische, religiöse, sittliche oder künstlerishe Empfinden zu vexleben, verrohend oder entsitt- lihend zu wirken, das deutshe Ansehen oder die Beziehungen

Deutschlands zu aüswärtigen Staaten zu gefährden. Neu hiervon sind die absoluten Verbotsgründe der Verleßung des national=- sozialistishen und des künstlerischèn Empfindens. Durch ihre Ein= beziehung ist Gewähr gegebeit, daß künftig die Wahrung der natio- nalen Würde auch im Film durchgeseßt und Kitsh und Schund dem deutschen Volk ferngehalten werden. Es ist, wie Dr. Seeger betont, wohl das erste Mal, daß in ein Zensurgesey künstlerische Gesichtspunkte als maßgebend eingefügt werden. Es entspricht das der Auffassung des neuen Staates von der hohen Verant- wortung, die seine Regierung gegenüber dem geschlossen hinter ihr H enden Volk trägt. Die Prüfstelle des neuen Staates wird aher die ihr zur Anerkennung vorgelegten Filme auch daraufhin zu überprüfen haben, ob sie dem Kunstempfinden der Gegenwart entsprechen. Fn Uebereinstimmung hiermit überträgt das Licht- shiegesey der Prüfstelle auch die Aufgabe, die Filme ihrem inneren

ert nah gegéneinander abzustufen. Sie hat künftig gleichzeitig |

mit der Entscheidung über die Zulassung festzustellen, ob ein Film Ie wertvoll, künstlerish, volksbildend, fulturell oder,

damit der Steuervergünstigungen teilhaftig ist. Nach den neuen Bestimmungen können in Zukunft auch Klein-

kinder Kinovorführungen besuchen, während früher Kinder unter | E E | Hamburg: Liquidations-Casse in Hamburg AG., Hamburg;

| Kaiserslautern:

6 Fahren der Besuh überhaupt vershlossen war. Allerdings müssen dabei die zum Schuß ihrer Gesundheit und Moral er- lassenen Schußbestimmungen erlassen werden. Dr. Seeger be- tont in diesem Zusammenhange, daß es notwendig sei, auf die Schaffung wirklicher Kinderfilme hinzuwirken.

E; 118 A A RARS 1 u S C I! E O 06A S A2 R R S D T I E A R N N L Ea S I S E Ae M R S C I A T RE R A D P C R A I

Die Verlängerung des deutsch- französischen HandelSsabkommens.

Sn unserex gestrigen Ausgabe hatten wir eine vom Deutschen Nachrichtenbüro verbreitete Meldung über die Verlängerung des deutsch-französishen Handelsvertrages veröffentlicht, die die gegen- wärtige Rechtslage der Handelsbeziehungen beidex Länder un- rihtig wiedergab. Dex Stand der Dinge ist vielmehr folgender:

Die französishe Regierung hat bekanntlih am: 19. Fanuäár 1934 das deutsch-französishe Handelsabkommen vom 17, August 1927 gekündigt. Das Handelsabkomnmen wäre demnach am 20. April 1934 außer Kraft getreten. Da es aus tehnishen Gründen nicht möglich gewesen ist, die in Ausficht genommenen Verhand- lungen über eine Neuregelung der deutsch-französishen Wirt- \chaftsbeziehungen so rechtzeitig aufzunehmen, daß sie vor dem 20. April abgeschlossen werden können, wurde am 10. März dux einen im Auswärtigen Amt ausgetauschten Notenwechsel zwischen der deutschen und der französischen Regierung vereinbart, die Gel- tungsdauer des Handelsabkommens um einen Monat, also bis zum 20. Mai 1934, zu verlängern.

Seeverkehr in Hamburg, Antwerpen, Rotterdam und Bremen im Fanuwarx 1934.

Anhaltende Verkehrsbelebung in fast allet Häfen.

Auch der Fanuar zeigte die Folgen der engen Verbindung der großen festländishen Nordseehäfen mit dem deutschen Hinter- land. Fm Zusammenhang mit der konjunkturellen Belebung des Bintenmakktes, ist nah den Angaben des Händelsstatistischen Amtes, Hamburg, eine beachtliche Verkehrssteigerung gegenüber dem Vormonat und Vorjahr eingetreten. Besonders günstig war

die Entwicklung in Hamburg, das wieder die führende Stellung in der Seeschisfahrt und im Wareneingang einnehmen konnte. Angekommene Seeschiffe in 1000 NRT:

Januar 1934 Januar 1933

Hamburg C 1419 Antwerpen E E El 2 K 2 E! 1 447 1 432 Ma i ede TAOX 1-115 Brémétt, Wesferhäfen für bre- mische Rechnung, einschließlich Hochseefischerei . . s 677 595 Jt dér Séeschiffahrt überflügelté Hamburg durch eine Zu- nahme um 4,1 vH Antwerpen, dessen Verkehr fast unverändert

während Bretnens Seeverkehr leiht um 3,1 vH zurückging. Gegén- über dem vorjährigen Fattuar ist jedoch der Verkehr in allen Häfen geftiegen, besonders in Rotterdam (+ 30,1 vH) und in den Weserhäfen (+ 13,8 vH). Fnfolge größerer Rohstoffzuführen nahm der Wareneingang in Rotterdam (+ 3,0 vH) und Hamburg (+ 1,4 vH) gegenüber dem Vormonat zu, während déx Empfäng in Antwerpen (— 5,8 vH) Und befonders in Bremen (— 21,2 vH) hauptsächlih durch den geritigen Getreideumschlag zurückging. Jn folgedessen konnte Hamburg die Führung im Wareneingang be haupten, ¿s übertraf Rotterdam um 98 000 t und Antwerpen so gax ittit 249 000 k. Auh gegenüber dent vorjährigen Fanuar war der Empfang in Hamburg höher (+ 3,3 vH), ebenso der Eingang in Anttverpen (+ 6,1 vH), dagegen lag der Verkehr in Bremen (— 4,8 vH) und besonders in Rotterdam (— 15,8 vH) erheblih untex der Höhe des Vorjahres. Fm Warenausgang zeigten die beiden wihtigsten Stückguthäfen Hamburg und Antwerpen eine bemexkenswette Zunahme gegenüber dem Vormonat. (je -+ 33 000 f), die in Hamburg verhältnismäßig etwas größer (+ 6,3 vH) als in Antwêrpen (+ 5,5 vH) war. Der Warenaus gang in Bremen blieb fast unverändert, in Rotterdam dagegen ging er infolge der Abnahme der deutshen“ Kohlendurchfuhr er heblih (— 37,6 vH) zurück. Die Steigerung in Hamburg stand mit der Getreideaustaushpolitik des Reihs im Zusammenhang.

| Frankfurt/M.: Vereinigte Deutsche Metallwerke AG,,

HansSelsieil.

Berliner Vörsenberiht vom 13. März.

Im Verlauf erneut befestigt. Stärker Rücgang in Daimler. Nach der festen und lebhaften Tendenz der leb! T

sich an der Börse gewisse EÉrmüdungserscheinungen uu Beginn des Verkehrs war das Fnteref den Vortagen und die Kulisse \chritt deshalb v [ih zu Positionslösungen, so daß die Kurse zum Teil l gte Trobdem war die Stimmüng recht widersla1 nach Notierung der ersten Kurse wieder fest, [haft der Banken aus ihrer Reserve heraustx

‘s erteilte, Die Ausführungen des Reid

_-

LA2 Zetgien

je des Publikums geringer als an

itt über die Notwe i das befriedigende Resultat der Leipzi New Yorker Börsenschluß fanden in stärkere Beahtung. Jn den meisten die anñfänglichen Rückgänge nicht nux hinaus neue Gewinne erzielt werden.

Beachtung fand der Rücschläg der Daimler-Afktie um über 4 vH, wobei verstimmte, daß sich die der Gesellschaft immer noch nicht endgültig über die nier rage geäußert hat. Fm Zusammenhäng damit litten auch B. M. W, unter Ab gaben (minus 14 vH). Montanaktien lagen nur wenig verändert; Mannesmann waren mit 724 etwas ert, î en Harpener mit 96 leiht rückgängig. Sonst hörte man Rheinst 934, Stahl verein mit 47 und Phonix mit 5444. Unter Braunkohlenpavieren stiegen Bubiag um 1/4 vH, sonst zeigten sich hier ebenso wie in Kaliwerten bei kleinsten Umsäben kaum Kursveränderungen. Fn «5. G. Färben benußte anfangs die Kulisse die vorhandene Nach- frage zu Glattstellungen, späterhin konnte jedoch der Kurs bei größeren Umfäben erneut um 14 inziehen. Fest bleiben

j (plus 1 vSH)

auf günstige Abshlußerwartungen. Siemens konnten ihren an- fänglihen Rückschlag von 1 vH im Verlauf wieder wettmachen. Angebot zeigte -sich in A. E. G. (minus 1 vH) sowie in Licht und Kraft (minus 74 vH), die teilweise in Gesfürel (plus !s4 vH) umage- tausht wurden. Eháde zeigten einen Rückgang von 14 RM. Unter Taxrifwerten sanken R. W. E. um knapp 1 vH. Für Brauereiwerte hält das nteresse an, so stiegen Engelhardt und Schultheiß er um 2 vH. Untér Maschinenwerten laget ‘enstein um 1 vH höher. Schiffahrtsaktien wurden in größeren Beträgen aus dem Markt genommen, so neben Hapag (plus H) besonders Nordd. Lloyd (plus 14 vH). Die anfangs um : 1 Reichs- bankanteile waren später um 14 vH erlinei dels Gesellschaft hatten abzüglich Dividende einen Kurs von 914, D-D- Bank von 624, Commerzbank von 50 und Dres nk von 66.

Am Kassamarkt war die Tendenz fest, besond Deutsche Petroleum, die ca. 4 vH höher notiert wurden. Unter fest- verzinslihen Werten zeigten sih“ wieder große Umsäte in Neus- besi, die auf 214 heraufgingen, Altbesiß war dagegen leiht an- geboten (minus 4 vH). Pfandbriefe und Kommunalobligationen tendierten nicht ganz einheitlich, sonst war das Geschäft recht still. Von Alslandsrenten waren Ungar. Goldrenten sehr fest. Der Geldmarkt war etwas leihter; Tagesgeld hörte man 4% bis 5% vH, für érste Adressen 4/4 vH. Die lebhafte Nachfrage nah den neuen Reichsshaßanwéeisungen zum Diskont von 44 vH. hält an,

r Handels

Generasversammlungskalender für die Woche vom 19. bis 24. März. Montag, 19. März: Bexlin: Porzellanfäbrik Foseph Schachtel AG., Sophientau, 12 Uhr; Danzig-Neufahrwasser: Wieler & Hardtmann AG., Danzig; Dresden: Brauerei z. Felsenkeller b/Dresd., Dresden-Plauen; Düsseldorf: Deutsche Nähmaschinen-Vertriebs-AG., Düsseldorf; Meißen: Vereinigte Zünder- u. Kabelwerke AG., Meißen; Nürnberg: Victoria-Werke AG., Nürnberg. Dienstag, 20. März: Berlin: Heinrih Kämper Motorenfabrik AG., Bln.-Marienfelde, 11s Uhr;

| Berlin: Tempelhofer Feld AG. f. Grundstück83verwertung, Berlin,

12 Uhr; L l: Bremen: Gercke & Deppen-Hansamühle AG., Bremen; Einsal; Hannover: Eisenwerk Wülfel AG., Hannover-Wülfel:

| Kassel: Kaliwerke Benthe AG. i. L., Kassel;

Sangerhausen: Maschinenfabrik Sangerhausen AG., Sangerhausen. Mittwoch, 21. März:

s H j Zune end, 1 | Berlin: Lombardbank AG,., Berlin, 114 Uhr: oweit es sih um einen Spielfilm handelt, besonders wertvoll und | | Bremen: Bremer Rolandmühle AG,, Bremen S

| Dortmund: Shüchtermann & Kremer-Baum AG. f. Aufbereitung,

Augsburg: Neue Augsburger Kattunfabrik, Augsburg;

Dortmund;

Kammgarnspinnerei Kaiserslautern, Kaisers-

lautern. Donnerstag, 22. März:

Berlin: Bexliner Hagel-Assecuranz-Gesfellshaft v. 1872, Berlin, 12 Uhr;

Berlin: Vereinigte Textilwerke Wagner & Moras AG. i. Beclin, 11 Uhx:

Bremen: Bremer Schleppschiffahrts-Gesellshaft, Bremen;

Frankfurt /M.-Rödelh.: Torpedo-Werke AG. Fahrräder u. Schreib- maschinen, Frankf.-Röd.;

Halle: Prehliber Braunkohlen-AG., Meuselwitz;

Hamburg: „Albingia“ Versiherungs-AG., Hamburg;

Köln: Rheinish-Westfälishe Boden-Credit-Bank, Köln;

Leipzig: Leipziger Handels- und Verkehrs-Bank AG., Leipzig.

Freitag, 23. März: Dresden: Kunstanstalten May AG., Dresden; Essen: Bergbau- u. Hütten-AG., Friedrichshütte, Herdorf;

| Leipzig: Leipziger Chromo- u. Kunstdruck-Papierfabrik vorm.

Gust. Najork, AG., Leipzig-Plagwit;

; L Cu ¿ C DEN e S M H lversiche 8-Gesellf ft, Ç Ü blieb. Rotterdam wies eine starke Steigerung von 13,1 vH auf, | Magdeburg: Magdeburger Hagelversicherungs-Gesell schaft, Mag

deburg; Mindén: Mindener Schleppschiffahrts-Gesellshaft, Minden: Stettin: Stettiner Dampfer-Compagnie AG. i. L., Stettin. Sonnabend, 24, März: Berlin: Neu Guinea Compagnié, Berlin, 12 Uhr; Beklin: Térrain-Gesellschaft Groß-Lichterfelde, Berlin, 10 Uhr; Chemniß: Schubert & Salzer Maschinenfabrik AG., Chemnitz: Danzig: Danziger Hypothekenbank AG., Danzig; Dresden: Sächsische Bank zu Dresden, Dresden: Freibukg i. Br.: Spinnerei u. Webereien Zell-Schönau AG,, Zell; Hamburg: Norddeutsche Kohlen- u. Cokes-Werke AG., Hamburg; München: Bayerische Hypotheken- u. Wechsel-Bank, München. Das deutsch-türkishe Wirtshaftsabkomnen. ___ Da verschiedene Nachrichten in der deutshen Presse nah An- sicht der Türkischen Handelskammer für Deutschland zu falschen Auslegungen Anlaß geben könnten, weist die Kammer darauf hin, das das deutsh-türkishe Wirtschaftsabkommen vom 10. August 19983 ursprünglich auf 6 Monate abgeschlossen worden ist, mit dex Maßgabe, daß es nah deren Ablauf stillschweigend auf unbe- stimmte Zeit als verlängert gilt, sofern es nicht von einem der Vertragschließenden gelöst wird. Da dies bisher nicht geschehen ist,

l läuft das Abkommen zunächst automatish weiter.