1934 / 72 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Mar 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs, Und Staatsanzeiger Nr. 72 vom 26, März 1934. S. 2. E T E I E Neichs- und Staatsanzeiger. Nr. 72 vom 26, März 1934. S. 3.

E,

í : iz 4 gg I in B. n A 7 J ) i 5 ; : x ¿ Lis L G N R T L R Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis Dai L E die Arbeit im eigenen beräumen fostgelegt- Auch die Bestimmungen über die | raten ist. Die Buße floß bisher in voller Höhe in öffentliche erzeugnifsen lagen Speck und Schmalz im Prets niedrigerz F d hene, B (Unspeninädand). gemäß § 1 der Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur | Regelung der Ca R ältni e eh Le eende Dffenlegung Entgeltverzeichnisse und die Died der | Kassen. § 29 ermöglicht es dem Treuhänder, von der Ein- Die Eierpreise waren zum Teil e n mien! (Für jeden einzelnen Kaufabshluß und für jede Sorte ist ein | Aenderung der Wertberechnung von Hypotheken und | auskömmlicher Entgelte wird em Gee Heimarbeis Entgeltbelege S O aut Ms Ex e fas E '

d Antrag in doppelter Ausfertigung: einzureichen.) sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmar) | dié bi ; d L der Praxis mit neuen Einzelvorschriften ausgestattet. So | dem Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibenden der Minder- gegenüber der Vorwoche etwas urückgegangen. halambonae: Micag: in RRAE A : stig ip ens (RSBLi Di ( H) arrens Ne bas V Gebe vit E L Kons wurde die de ofto Ausweisung der Preise für mitzuliefernde | betrag nachgezahlt ist. Diese Bestimmung bietet für den An den Märkten der industriellen Rohstoffe und Halh- Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse, Der- Londoner Goldpreis beträgt am 26; März 1934 bringen 1 ô rschwinden Roh- und Hilfsstoffe vorgeschrieben, weiterhin, daß Tarif- | Schuldner einen starken Anreiz zur umgehenden Nachzahlung ‘waren haben fich unter den Textilien die reise für Wolle

Berlin W 8, s ö : ordnungen in geeigneter Weise Sie sind, um genaue | des Minderbetrags; sie ist nur zugunsten des minderbezahlten und Leinengarn befestigt; für Baumwolle, Baumwollgarn,

ür eine U ingold = | f L : : f ; i s G Z B A : Kochstraße 6—T7, pee eng 5 dem Berliner Mittel« O N 3, Der persönliche Geltungsbereih des Geseb&s (§8 1 bis 3), Unterrichtung sicherzustellen. Die Vorschriften über die Aus- | Heimarbeiters oder Hausgewerbetreibenden gedacht, der da- Rohseide und Fute waren Ta und Palmöl

furs für ein englisches Pfund vom 26. Mär : Da i i ; ; ; abe von Entge tbüchern sind hinsichtlih der Vorlagepflicht durch schnellstens zu seinem tarifordnungsmäßigen Entgelt , Ferner haben die Preise für Zinn, ciitRiiee in V Bel ear Ge E Gee aid ¿A 134 mt R 1218 amreet « « =(NM. 81,2080, | vois bén We LE R Ii e m eng de denen De ima belt gelte gegenüber den Aufsichtsbehörden ergänzt worden (& 8 Abj, 3). | kommen fol, Um dieses Ziel zu erreichen, ird der Treu- | nachgegeben. Menge: «ci (4 oon oe ét 5 Ea RNAUgeUht (r en Ra Feingold R ooo, R Pen e d Ens wurde, und stellte für sie und bitt utmnittelbar Alz dio e Neu sind au die Bestimmungen der §§ 5 und 6. Der Reichs- | händer.der Arbeit von der Mög ichkeit des § 29 agte fd Berlin, den 24. März 1934. E vas reer kg Rohgewicht in 3 ährung umgerechnet. . . . = 80478. | sen, die in ihnen beschäftigt wurden, Schu O ci@viflen auf arbeitsminister hat ao einerseits die Möglichkeit, dur | gehend Gebrau zu machen haben. Néu is auh die Tis Statistisches Reichsamt, (in Worten: «2-....000.00:023)+, kg Reingewicht Berlin, den. 26. März. 1934. ; : | Das neue Geseh befaßt Ee mit den Shubbedürfti g 4 Einführun einer. Arbeitskarte die mit Heimarbeit Beschäf- | führung eines Bußschußes für die Betriebsarbeiter er eh J. A.: Dr. Krause Us ake aae kg Rohgewicht) Statistishe Abteilung der Reichsbank selbs und set sh zur Aufgabe, sie vor den Gefahren, di tigten restlos zu erfassen 5). Andererseits kann ex durch gewwerbetreibenden (§30). Die Schußhbedürstigkeit der Betriebs- A ; ; Ware: „......+- teen cie aae nao 9 : aus dex Eigenart der Heimarbeit bio asè fahren, die Einführung einer Meldepflicht bei erstmaliger Ausgabe von arbeiter ergibt sich ohne weiteres daraus, daß eine Minder- (genaue Bezeichnung der Sorte) : Dr. Döring. | Das Geseh gibt den mißverständlich B a N (S8 1). Heimarbeit auch die Auftraggeber der Heimarbeiter genau | bezahlung des Hausgewerbetreibenden auch zu einer Minder- zur zollamtlichen Abfertigung zum freien Verkehr im Zollinlan® arbeitex& ber e in deu S Mel eULI A, Daus feststellen 6). i bezahlung der von ihm beschäftigten Betriebsarbeiter führt. Begründung 6 h E Rd: BEgRITIgt "00 MRSRELUNN „E M war auf t nin e, A, E G P aupen 5 Arbeitszeitshuß (§8 9 bis 11) Jst aber der Entgelt des Hausgewerbetreibenden y f ou zu dem Vierten Geseß zur Aenderung des Gesehes zur Wieder- E i J : avHai “E ; : : His « Arve , ordnung festgeseßt und dur n Bußschußz gesichert, so er- 99 März 1934. ; rde gekauft amz «...-. Ce I L CED arbeit Beschäftigten i 2 ;: nung L s O erstellung des Berufsbeamtentums vom 22. Xa 2 Diese Menge wurde gekauf Begründung {häftig n“ Heimarbeiter -und Hausgewerbe=- Ein Arbeit8zeitschug ist in der Heimarbeit nur dadur | scheint es berechtigt, auch E Betriebsarbeiter vor einer h C: ce Raben ierilie/iins d Miitegn)

Verkäufer: » «roc enrres Ls E u L E treibende vor. Da aber, um den vom Geseß erfaßten Per- N : h ; 4 ; ; p Vermittler: «see. e oro S S a V oh C N Sd 9 s EL NELS) zum Gésehß über die Heimarbeit vom 23, März 1934, sonenkreis abzugrenzen, eine ‘Grenzlinie jwisthen tri Sti durchzuführen, daß die Arbeitsmenge, die auf einen Entgelt- Die B R l M E Le Bei einigen Verwaltungen hat sih die Unmöglichkeit er-

DEES, As ea e b a Caen C Ea L O0S eRTCEA s AETLR A R T (Veröffentlicht vom Reichsarbeitsministerium. arbeitern und Hausgewerbetreibenden einerseits, den selb- beleg ausgegeben wird, beschränkt wird. Die Bestimmungen i il di i ben, die Maßnahmen na 5 und 6 bis zum 31. März Lieferungsbedingungen: «1... E SU T Le Cob eve La SLs G Ÿ \ ) ständigen Unternóhmern andererseits gefunden werden it der Novelle zum Hausarbeitgeséß vom 8. Funi 1933 über die Entgelte auch A unentbehrlich, weil die Vorfchriften g h die in “auth A S irie der Cültigkeitsdauer

Liefertermin: eeres C L aa Capi ass dib eda ° 1, Die bisherige Gesehgebung. waren auch Begriffsbesti : „D ; s Arbeitsmengenbeschräukung wurden daher übernommen. Sie des AOG., über die soziale Ehrengerichtsbarkeit, die von dem | 2 t C S tanber 1934 ist daher . Von der gleichen W ttung sind dur den Antragsteller : Pag ; i isfsbestimmungen für den Heimarbeiter und j i Gedanken der Betriebsgemeinschaft ausgehen, für die in der | dieser -Borschristen bis zum 30. September Lon der gléiden, Werengaitung fin ur den Antragst Die Gesehgebung hat si in Deutschland mit der Heim- | den Hausgewerbetreibenden zu geben. erfahren, eine Anderung, indem nunmehr entsprechend den | &imarbeit Beschäftigten in vielen Fällen Deangels Zugehörig- | unvermeidlich.

n Kalenderjahr 1931 ....eeererore kg Rohgewicht, | arbeit nur sehe zögernd befaßt. Bescheidene Ansäße in Das Geseß zieht unmittelbar in seinen Bereih de B des AOG der Treuhänder der Arbeit au Stelle | F; ; i i i t i Der neue Absatz 3 des § 7 BBG. soll Zweifel beseitigen, L E E De E A a6 2 gelegeutlichen. Schußmaßnahmen gehen ee bis in die sieb: Heimarbeiter und din Ga agetdrhetrctadeN e K L des fa ausschusses zuständig wird. Diese Zuständigkeit er- dürftän, einer PetriehügekieinsGast nit anwe [h ob nah §8 2, Ée bis 4 getroffene Verfügungen aufgehoben

.

ahrungen in | ziehung in Höhe des geshuldeten Teilbetrags abzusehen, wenn Futtermittel sind vor allem die Prei

5 5 1933 kg S ziger Fahre zurück, aber die liberalistischen Gedankengänge, | Regel allein oder mit seinen Familienangehörigen oder mi ibt sich daraus, daß der Treuhänder auch die sonstigen Ar- : i us oder gemildert werden können. Die Vorschrift gilt nur zu- aus dem Ausland oder von einer deutschen Niederlassung einér | welche die Hand des Staates vom Su des Arbeiters ne nicht mehr als zwei féémden Stlfskräften Aeitel (C2 Abs 1 eitsbedingungen der Heimarbeiter duïh Tarifordnungen 8. Strafvorschriften (§§ 34 bis 36). i Lies von Beamten. Durch Artikel 2 wird sichergestellt, ausländischen Einfubrfirnà bezogen worden. -- von einer Aufsicht über die im Heim ausgeübte Tätigkeit | Das wesentli Neue liegt hierbei darin, daß der Dius regelt. Für Ausnahmen von der Arbeitsmengenbeshränkung Dex Wirrwarx dex Strafvorschriften des Hausarbeit- daß nach dieser Richtung bereits ausgesprochene Berichtigungs- Die Arigübies zu A und M werden auf Mriind, das L 6 | fernhielten, waren zu stark. Es bedurfte langer Aufklärung, | gewerbetreibende, der noh zwei fremde Hilfskräste (Betricbs- bleibt der Gewerbeaufsichtsbeamte zuständig, da es ihm am | geseßes wird beseitigt. Die Straftatbestände werden unter | verfügungen recht¿wirksam sind, 2 der Verordnung zur Durchführung des Geseves über den Ver- | hig ‘eine breitere Oeffentlichkeit über die Mißstände in der | arbeiter) beschäftigt, als Hausgewerbetreibender kleinste shnellsten möglich sein dürfte, Unterlagen für die Beurteilung | inhaltlihem Hinweis auf die einzelnen Bo riften des Ge- Die dur das AendérunggeseH vom 22. September 1933 kehr mit Tieren und tierishen Erzeugnissen vom 24. März 1934 | Seimarbeit so unterrichtet war, daß der Ruf nah Abhilfe das res dem allein oder nux mit _ Familienangehöri e von Einzelfällen zu gewinnen. Eine Ausnahme von der Ar- | seges aufgezählt. Eine Wertung der Vorschriften wird hierbei | festgeseßte Frist des § 14 Abs, 1 lezter Saß erweist sich im CLy me E Lame bab Uebernahmesceine B nux | erste Echo in der Gesebgebun / finden konnte. So kam es zu | arbeitenden Hausgewerbetreibenden - ohne weiteres Geib beitsmengenbeschränkung ist nunmehr au beim Vorliegen | insofern vorgenommen, als ein Verstoß gegen die erste Gruppe | Hinblick auf das geltende Dienststrafrecht in verschiedenen unter der Bedingung erteilt werden, daß die Ware bei dem Hausarbeitgeseß vom 20. Dezember 1911. Aber auch | steht, - Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende in diesem persönliçher Verhältnisse des in der Heimarbeit Beschäftigten | 34) als Uebertretung, gegen die zweite (Z 35) als Vergehen | Fällen als unzureichend. Sie soll daher bis 30. September direktem Bezug aus dem Ausland dur die Vermittlung | dieses Gesey war noch keine Waffe im Kampf gegen die Not | Umfang bilden den Personenkreis der ersten Gruppe der ‘in möglich. a wird. Die bedeutungsvolle Vorschrift des § 36 ats 1934 verlängert werden. einer im Zollinland N sigen Firma Jetautt eo, Den S Es ließ sich zwar Den Betriebs- und Gesund- | der Heimarbeit Beschäftigten, für den das Geseh ohne 6. Gefahrenschuß (§8 12 bis 18). Ve st fes s Aua n P Ls touede bereit pi Cl e000 0. v Ub an j olli î i î i i ; ; : erjtoßes ge etátiig r d edi thaoa Lohnverbälenise in dec, Heimarbeit irgend- | Und Pautgeiverbetreibenden Ale fre die Mavandune- dieses Die Bestimmungen des Hausarbeitergesehes über den | zweiten abshnitt dec Begründung besprochen. Bekanntmachung. i : is ber Slimaxbet midt vecsaumnn, e decn Dax Sb eiten dis liche 1 e des A 18 N t nveca U Vidlen fel iverständlichen Einzelheiten überlaftet 9, Schluß- und Uebergangsvorschriften (§§ 37 bis 42). Reidiageseblatts Teil 1 E ne lius Gi Lo H Hausarbeitgeseßes, und zwar vom 27. Juni 1923 ind vom | arbeitender Ganseelobrbetcsorben. teitcbèto C Qm, Ge- Y und durch fortgeseßte Verweisungen und Bezugnahmen im Ge- Die Aufsicht über die Durchführung des Hausarbeitgeseßes ben Erlaß des Reichspräsidenten über die Ausübung des Kochste, 67 8. Juni 1933, waren das nächste Ergebnis. Daß diese Aende- | sey sind Heimarbeiter und Hausyewerbecteibetide- imt ‘Sinne seßestext außerordentli verwickelt gestaltet. Die Neufassung | ohlag den Gewerbeaufsichtsbeamten und den Polizeibehörden. | Niedershlagungsrechts, vom 21. März 1934; Uebernahmesthein B. i LOST rungen wesentliche soziale Fortschritte brachten, steht. außer la L 2 Abs. 1 deshalb ein Sammelbegriff; sie werden stets sorgt hier für weitgehende Vereinfachung. Sie umreißt die all- | Fn diesem Geseh is der Treuhänder der Arbeit weitgehend das Gesey über den Verkehr mit industriellen Rohstoffen und Nr : Zweifel. Das Gesez vom 27. Juni 1923 führte die Fach- | völlig gleich behandelt. Rein begriffli A e imarbeiter M gemeinen Grundsäße des Betriebsschußes und des öffent- | eingeschaltet. Soweit ihm ugaben nicht übertragen find, | Halbfabrikaten, vom 22. März 1934; E | für E Drs üsse als besondere Or ane der Ent eltfestsezu ür die | mit e in ei Arbei In DAgT A en E ter lichen Gesundheitsshuyes und gibt damit den großen Rahmen, | y chl ibt die Aufsicht bei den Gewerbeaufsichtsbeamten und das Geseß zur Aufhebung des Geseyes über die Befriedung R aaen ata te ent Cat L Ma tara aaren tatana nade anes | UOÍOÜe aI8 besondere Organe De Em ese Uns Pr die | aber dieses: Arbelsvorteagsverilinis niet fwingende Lor [F det dund die Verordnungen des Noichbarbeitam nser un) | Polizeibehörden (5 37 der Gebäude dos Reih 0E pre Mlangen, vors 29, Mitz 194; Der Jnhaber dieses Uebernahmescheins i| berechtigt, bis zum ..+.+ | das Geseh vom 8. Juni 1933 brachte zur Erweiterung des ausseßung für den Begriff des Stn leiers Die Verhält: / Anordnungen des Gewerbeaufsichtsbeamten und der Polizei- Da im § 2 der Kreis dex in der Heimarbeit Beschäftigten en Get E A Pon 93. März 1931; ; Ga Ses Ens Ls dies s Csls Ut EELARRTE Pa A0 L dA 4d : Lohnschußes verschiedene verfahrensrectlihe Verbesserungen. | nisse in der Heimarbeit sind hier unendlich mannigfalti behörden ausgefüllt wird. Der Betriebsschuy und der öffent- | neu abgegrenzt ist, war es erforderlich, die Borschriften des das Geseß zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Berwal-

Menge: «eo eier iee enee kg Rohgewicht Aber beide Aenderungen mußten Flickwerk bleiben, weil sie | Sie zeigen, daß der Gruppe der Heimarbeiter z. B rut Per: liche Gesundheitsschuß beruhen einmal auf den allgemeinen 5 des Arbeitsgerichtsgeseßes mit dieser Aenderung in Ein- | tungen und A T EeN vom 23. März 1934;

a « kg Reingewicht das in seinem Aufbau veraltete, ganz unübersi chtliche cités Font 4uaérediét erl » di z. D. auch Per Anordnungen für einzelne Gewerbezweige oder bestimmte | Fang zu bringen 40). Durch die Neufassung des § 5 das Gesey über den Verkehr mit Tieren und tierishen Er-

(in Worlent 24 64m edo Lava kg Rohgewicht beit Io Dee g Î 1 P Haus- Y zugerechnet werden müssen, die, ohne in einem eten Arten von Betriebsstätten 13), zum anderen auf der | AxbGG. wird es dem dur § 2 erfaßten Personenkreis er- | zeugnissen, vom 23. März 1934,

s L Beltaanclh | arbuitgeseo vom 89, Dezember f0tÎ mit ebanteng mgen | debr veriragäver linie Zun Kuftogoeler, zu ehen, fut | Eingelonoudnung de dure, de dserberen Berhglinise Ler | mögligi, Ansprügo aus dem esch ibe de Homathe tor | (inte von 2 Äb i a R p zur zollamtlichen Äbjertigung zum freien Verkehr im Zollinland zu | die Fachausschüsse dur die Bindung an ein demokratisches | Hausgewerbetreibenden aber infolge des stärkeren Ab- oinzelnen Betriebsstätte bedingt wird (§6 15 und 16). Die | den Arbeitsgerichtsbehörden geltend zu meen: Daß Me 1 Heingrbe N Labtihran e cónnna zune Géjeh über den stellen. Abstimmungsverfahren zu unbeweglih wurden, um den | hängigkeitsverhältnisses nicht ohne weiteres eingereiht werden leitenden Gesichtspunkte des Betriebsshußes und Res Begriffsbestimmung des Hausgewerbetreibenden im Z_3 des Verkehr pi eln Rohstoffen und Halbfabrikaten, vom Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Uebernahme- und Abgabe- | Bedürfnissen der Heimarbeit shnellstens Rechnung zu tragen. | können. Der Begriff des Haus ewerbetreibenden is neben Gesundheitsschubes sind, für eine solche Beschaffenheit der Geseßes über die Heimarbeit jeßt auch für den gleichen Begriff 94 März 1934;

preis ist KRM für 100 kg Rohgewicht, Die Tatsache, daß in den Fachausschüssen vielfah aus- | den Merkmalen der Arbeit im Auftrag und für Rechnung Betxiebsstätten zu sorgen, daß sie keine Gefahren für Leben, | in den 86 5 und 34 AOG, maßgebend ist, bedarf kaum etner Tir dnung zur Durchführung des Geseyes über den Ver-

Verlin, den 193. ezeichnete Kleinarbeit zugunsten der in der Heimarbeit Be- | von Gewerbetreibenden durch 'izas Gesundheit oder Sittlichkeit der Beschäftigten und für die | besonderen Hervorhebung. kehr mit Tieren und tierishen Erzeugnissen, vom 24. März 1934.

Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse. \cüftigtèn geleistet wurde, ändert nits daran, daß diese | Arbeit am Stück umrissen. Auch hier ist die “Grengline L WON Sgt Mee G8 1, Mit dem 1. Mai 1934 tritt das Geseh über die Heim- Umfan

; L z Ï ¡U E «E i: 1 i i i ¿ Grund : D: en: ir ein Stü bei Voreinsendung. e beiden Geseßesänderungen nur zu einem Teilergebnis führten. genüber selbständigen Unternehme viel ließend j | arbeit an die Stelle des Hausarbeitgesezes. Da auf sendungsgebühren: 0,04 RM für ein Stü bei

t mern vielfä i, .

c i O L At Die Notwendigkeit, den Schuß der Heimarbeit umfassend | Jedenfalls na es fich bei eiten “e tneinter 7. Entgeltshuß (§8 19 bis 39). i 0 Des Pau garbetgeTeE SerI n in den fin, und ge: Berlin NW 40, den 26. März 19834.

Ueb Ti dei E h Ablau der Gültig Abfertigung neu zu regeln, ergibt sich heute zwingend O daß das Ge- | nur um Gewerbetreibende handeln, die in der Regel nicht E bal Í gele Ven Pia Ler Citgrli- h L Die Cent én bedarf um das Ausmaß dieser Reichsverkagsamt. Scholz.

feitsbauer an die Reichöftelle für Tiere unb ih 5 u Fadausscüse A rie Ei Wh Äufb as e618 lies as E en L f erv und hes HEUEN Das LA Ee e Beimarbeit hatte das Geseh v Ordiuna Berotdingén estzustellen, war es notwendig, diese vorerst ot ; H reibungen | e | eine Ausmaß thre ewerbebetriebs be wi ts 4 ; ; 2 f ' : P es R: t i terie Erzeugnisse utbaganden: G AG. ab 1. Mai 1934 beseitigt und die Negtlung lihe Abhängigkeit und Schuhbedürftigkeit in Erscheinung Y der nationalen Arbeit (AOG.) bereits diesem Bel e E in Kraft zu la A N Reichsarbeitsminister ihre Nahh- Bekanntmachung,

| ‘éatbrgde: iti is 48 des , Die Zollstelle hat von ihr einbehaltene umseitig, 18 E Je LR Mod E E L ; : i iberl Ï Uebernahmescheine am Schluß jedes Mo- dex Ardeitsberältntiss Ur dex BEgeno Ba n e L F E q Mai N A legelung dew D Cbinhere ee “beit V MA den Erla des Gesetzes über die Heimarbeit erledigt «Die am 24. März 1934 ausgegebene Nummer 15 des

nats der Reichsstelle für Tiere und tierische Treuhänder der Arbeit überantwortet, Damit wird das alte | Die besondere Schubbedürftigkeit ist auch Vorausseyung 1. z * Br z 1 AOG. gegebene Ermächtigun Reichsgesetblatts, Teil 11, enthält: ————— Geseh über die Heir d Rie S I E E E O tupEe das AOG. als Grundl ta der Énteelte a 4 L alleies in Lies Fassung M f i e Gle “Îibér die Aufhebung des vorläufigen Reichswirt- : Gesey über die Heimarbeit treten. es § 2, die der ersten Grune durch Verwaltungsakt gleich- Ba Vg a 7 Eu eo 48 Tarifo i a, DaE bik Sl i saftsrats, vom 23. März 1944; / Antrag auf Uebernahmeschein C “2, Zur Frage des Verbots dex Heimarbeit 14, § 36 gestellt werden kann 2 Abs. 2). Hierher gehören sonstige ce E a zin d geboten sein muß : die Verordnung über die Poenge T ad Ls defi S z i 8 E L rbeit (9 14, 8. ). Hausgewerbetreibende, d. s. die Hausgewerbetreibenden, die sezung-vor Mindestbedingungen zwingend geen E li ' ¿ einbarung über die Verlängerung der Geltungsdauer des deutsh- für im Jnland gewonnene Därme, Magen, Blasen. Die gelegentlich erhobene Forderung nach einem allge- nicht unter £ 2 Abs. 1 tallen also solche die mehr als zwei wird: in § 20 wiederholt; jedoch bestimmt § 21 ausdru ich, Die FIndexziffer der Großhandelspreije französishen Handels8abkommens, vom 15. März S 5 Sir iede Sorte t ein b d Antrag in doppelter Ausferti meinen ' Verbot dexr Heimarbeit ist sozial und wictschaftlih | Si E et i Ra L iss i daß für die Heimarbeit diese Vorausseßung bereits dann er- il Bekanntmahung über zwei deutsh-französische Noten- (Für jede Sorte is ein besonderer Antrag in doppelter Ausfertigung bibeaia, Sia. i : ; ; | Hilfskräfte beschäftigen, ferner - Zwischenmeister und „andere ne ist, wenn Heimarbeit in nennenswertem Umfang geleistet : vom 21. März 1934. H l zu der Vereinbarung über den Warenaustaush zwischen zu stellen; die Drittschrift dieses Antrages is für den Antragsteller E egi, Sie ist segial abwegig, wei Uns von | arbeitnehmerähnliche Pexsonen. .- Hinsichtlih der Zwischen- A ofeibax 1 alt liche Ent elte gezahlt werden. Damit PeAi S aarbéitengebiet und dem deutschen Zollgebiet, vom 13. März d bestimmt.) ¿ Ee licung bestebt B G E : zu meister, weicht das Gese von der bisherigen“ Re lung ab. ist die Geke A cs A daß dio Minvestentgeltfestsegungen, N N 1913 = 100 =--F: --Ver- 1934; : bie Reichöstelle für Tiere und tierishe Erzeugnisse h far A S | enn | Die“ Eiubeziéhung der Zwischenmeister in den. Schuß des | 1

Reichsstelle für Tiere und tierische Erzeugnisse.

(Stempel) 214 Bogen. Verkaufspreis: 0,45 RM. Postver-

anderer 4 1, In De h ein ] e Laa i : n Si Aer Eli es ‘änderung die Bekanntmachung zu der Zusagvereinbarung zum Handels E D auch“ karges Brot finden, Sie ist wirt\ B aper, ea Hausarbeitgesezes durch Gleichstellung war davon abhängig, Seinaeteie in g en EN Ne E die O bee tig BDEFATANY : i art ta Mär; | in bH | und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich. und der Kochstr. 6—T7, Ciotavi Dem Ua Gti Perieren N “daß déx Zwischenmeister den überwiegenden. Teil ‘seines Ver- Roe O fortge ührt werden. Da die Aufgaben der Fath- i dil Eins - Südafrikanilthen Union: vont M von Erfindungen Á áá: s ä x é j i i : : ( : « . - d d d . ins B L 2 4 s . 5 ) T Í è e eia l Y ¿ L Jch/Wir beabsichtige , in der Zeit vom wenn der Preis der Ware durch den Mehraufwand icbränta ager ccfallen : L E s L E Be ariffös aus\hüsse, die innerhalb eines Treuhänderbezirks tätig waren, I. Agrarstoffe. as Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 15. März

bis zum .. IEZ : ; ; T EN s 4 f i ä AOG. weit die 1. Pflanzliche Nahrungsmittel x i én tee, es ter Stück _|/dés” Werkstätten- oder Fabrikbetriebs- gesteigert würde. | hestimmung des -Ywischenmeisters 3 Abs: 8) nunmehr Fa ausshüsse, größere erthe umsohien én Eonderteew 2. Sthlachtvieb (iets El e 67,2 194) e Bekanntmachung über den Schuß von Erfindungen, : S Meter Le od s g 44 E E L diS in Von (Nate oa eF ist nur Da enios M Qa (8 L G Übernommen iverden können, ist die | 3. E E Sis e e Mustern und Warenzeichen auf einer Ausstellung, vom 16. März in Wollene. Seiten ao ep d Mea é». S ; ¿ QUE t ; : Uen 1 ‘der die i von Gewerbetreibenden übertragene Arbeit an n Ne O: A E S s 4, Futtermittel «» , s 1 Meter) 4 der Vorausseßungen ind ‘der Fei tutelten Be es, Heimarbeiter und Hausgëterbetreibende iveitergibt. Nux in Wi Nöglichkeit gegeben, jedem S nah Sonderregelung Agrarstoffe zusammen - 908 193 ¿ Bekannkmarhung über die deutsh-polnishe Erklärung vom ¿s lder Heimarbeit. ¿Verhältnisse in der Heimarbeit sind nah dieser Funktion, wenn sie mit wirtschaftlicher Abhängigkeit j für die’ Heimarbeit Rechnun zu tragen. der Art der Entgelt- 5, Kolonialwaren ¿o o 73,1 : 26. Januar 1934, vom N März 1934; (genaue Bezeichnung der Sorte) : den einzelnen Berufszweigen, der örtlichen Lage -und den } verbunden ist: und ïihn zur arbeitnehmexähnlichen Person Die §8 22 bis" 30’ befassen sich mit der Art der gell- L, Fndustrielle Rohstoffe E ie Bekanntmachung über die Ratifikation der in den Verkehr zu bringen und beantrage... die Ausstellung eines langen Lebensbedingungen - außerordentlich verschieden. i i

Uebernahmescheins C.

So OHLS F C13 Fri t

ü usazakte zum ; 2 j regelung, dex Entgeltsicherung und der Entgeltüberwahung. und Halbwaren. | ternationalen Uebereinkommen über den Se Dafeechwertehr ald handelt es sih bei der Heimarbeit um eine orgauisa- „macht, kánn ér naŸ Y 2 Abs, 2 gleichgestellt werden. Llrhe e Die Entgeltfindung wird durch eine neu eingeführte Au2- | 6. Kohle Me ies durch Jugoslawien, vom 17, März 1934; j f d d e Eig dexr Zwischenmeister, wie ‘es in nianhen Heimindustrien der kunftspflicht erleichtert, die es ermöglicht, auf Kalkulations- | 7. Eisenrohftoffe und Eisen « 102,5 ¿P Bekanntmachung zu der in Rom revidierten Berner Ueber- Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Uebernahme- und Abgabe- torisch durhdachte und gut ausgebaute Tätigkeit hauptberuf- | Fall ist, selbst am Stück mit, so ist dies eine neue Funktion, rundla en” zurückzugehen (8 95). Neu und weittragend, durch | 8. Metalle (außer Eisen). « » - 48,2 einkunft zum Schuße von Werken der Literatur und Kunst (An- preis von ] RM tvird gleichzeitig - licher Art, ‘die eine hochwertige Ware eupeugt und dur | die eîne Doppelstellung schafft. Es ist dann zu prüfen, ob [F i Verbältniffe F Dringend geboten, ist die in § 23 vor- S: Sextiliu E ote cute 73.0 einkunft nt Reufundland), vom 20. März 1934. durch Ueberweisung auf Postscheckonto Berlin . Organisation des Ses gut gesichert ist. Bald ist die Heim- | ¿x nicht insoweit bereits als -Hausgewerbetreibender nach g2 geschene Haftung des Auftraggebers der an Zwischenmeister | 10. Häute und Leder «» « e Umfang: % Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Do L L Reibéftello f TiCH und Úbtiiche Ec E ne Ll tod arbeit mehr zusäßliche Arbeit, die és den Heimarbeitern, mgist | Abs. 1 Ziff 2 unter das Geseh fällt oder zum mindesten nah ein Entgelt zahlt, das zur Zahlung der tarifordnungsmäßigen 411 hemitalien: )i s E 1e séndungsgebühren: 0,04 RM für ein Stück bei Voreinsendung. i e für Tiete und tierische Erzeugnisse: gezahlt werden. |' Kleinbauern oder Siedlern, ermöglicht, zusammen mit dem | 8 9 Abs, 2 als sonstiger Hausgewerbetreibender gleichgestellt ' betreibeinde nit aus» 12 Künstliche Düngemitte s ' | Berlin NW 40, den 26. März 1934. 14 15 16

E

I Ss

-

o MNRIMNOS

i s 4 y : er Paus3gel : dh Ent l it d Hausgewer : i 4 ., 1934, an sih zur Lebenshaltung nicht zureichenden Ertrag ihrer | werden kann. Jm übrigen wird das phar: unnotiger aer a “Hier Pefict dex Auftraggeber dem Heimarbeiter i See E Gi 110 10,8 Reichsverlägsamt. S olz.

; Scholle und ihrer Vieh- oder Kleinviehzucht bescheiden zu | Zwischenglieder in der Heimarbeit, wie es ishenmeister F Ini ; ! E ;

; H i ; ; / , ' / oder eibenden neben dem Zwischenmeister. ; rhalbwaren und Papier 101,3 101,3

(Unterschrift) E: An anderer Stelle handelt es sih um die Arbeit |. y, U. sein können, dur die Bestimmungen des § 23 (Mithaf- Diese N E eairar necseiis dem Zwis gea Schu, Baro e D E 1010} 1070

Reichss\telle für halber Kräfte; die: in Werkstatt- odex Fabrikarbeit ihre Ar- tung des Auftraggebers für das Entgelt des Heimarbeiters) | der dadur vor Preisdrück- bewahrt wird. Andererseits wird Industrielle Rohstoffe und ;

iere nb erie Elchiauisio beitskraft überhaupt nicht verwerten können, oder um die |' und des § 36 (Verbot dex Ausgabe von Heimarbeit) nunniehr die Vorschrift den Auftraggeber zur besonderen Vorsicht in der Halbwaren zusammen « « 90,5 90,5 Preußen. Berlin W_ 8, Kochst P “ddt Lit Arbeit verschämter Armer oder um die Handarbeit not- | ynterbunden. Wahl der Zwischenmeister veranlassen und dazu führen, daß | Lx. Jndustrielle Fertigwaren.

1 Nor, D-— 1e leidendex Jutellektueller. Schon der Hinweis auf diese ver- x Zwischenme Heimarbeiter und | 17, Produktionsmittel « « « + « - 1187 V F Bekanntmachung.

; E E E : 4, Allgemeine Schußvorschrister is 8). unzuverlässige ischenmeister, die die : 5 : L s Uebernahmeschein C schiedenen Arten der Heimarbeit zeigt, daß der gelegentlich G O 4 Shlhvonichritien (E N Hausgewerbetreib h usnubßen, innerhalb kurzer Zeit aus 18, Konsumgüter « . « « » » ** Grund der Verfügung des Regierungspräsidenten in tär in Snlénd Därme, M l erhobenen Forderung näch einem allgemeinen Verbot der | Die allgemeinen Schußtvorschriften, die si lezten Endes ele vBetLeLUCnDen AUBL L e Indulstrielle Fertigwaren zu- Auf Grund der De » :

für im Fnland gewonnene Därme, Magen und Blasen. Heimarbeit V denfolla für die nächsten Jahre nicht een au als Entgeltshußvorschriften A ai regeln die M den Heimindustrien au fia werden. sammen: ¿6e s oe f 1146 1147 F + M Aachen vom 21. August 1933 (veröffentliht im Deutschen

: Dea Das Kernstück der Entgeltsicherung war im Heimarbeit- Gesamtinde.: 95,9 95,8 | 01 j i nd Preußischen Staatsanzeiger vom

werden kann. Das neue Gesey läßt daher ein Verbot der | Listenführung über die in der eimarbeit Beschäftigten (8 4), Das Kernstück der Fntg izubehalten, ent- Desamtinde: „5, ) theldindezzifter Set Eaugeigen ; ist berechtigt, in der Zeit vom ..... A [e Heimarbeit nur in Ausnahmefällen s Heimarbeit kann | die D Verfahren beizubehalte Die für den 21. März berehnete Großhande raifser 4. ugust 1933 Nr. 197) wurde das im Grundbuch von ichen

UNE, das Bußverfahren. ‘Dieses C t e enlegung der Entgeltverzeihnisse (Z 7 und die gese Lch Ante Wunsch aller Beteiligten. Hatte das | ; ¡über der Vorwöche wenig verändert (— 0,1 vH). Von it 9931, unter lfd. Nx. 1, Flurbuch: bi8 Um „rafe h C TSTC T E E ga 193,, verboten werden, wenn sie mit erhe Gefahren für | Führung von Entgeltbelegen (§8). Durch die Listenführung j Bel Ga ‘feiner Belastung dur schwerfällige Ber- ber, Hauptgruppen haben die Jndexziffern für Agrarstoffe und Flur (6 Parzelle Nr, 4083/80, Grundsteuermutterrolle 9775,

L)

_

SDt ooNSD

Die Firma

es L : h N R rg d A ; ; ; : ußverfahren tro j ; : : Z Méênge eue E Stück Leben, Gesundheit oder Sittlichkeit der Beschäftigten oder soll flargestellt werden, wer Heimarbeit ausgibt oder weiter- Faber e riften die Entgeltsicherung der Heimarbeiter und | Kolonialwaren leicht nagegeben, während die Jndexziffern ebäudesteuerrolle 2464, eingetragene bebaute Grundstü:

» . . 4 : Ô j . . . w d. Did / l : 4 j r s G : F Z a p / C Ö 1E He N e erde Süirodeudon ers |_Offenlégiing bet r i emeihnie biegt dag, die. in del Hausgewerbetreibenden in erheblichem Ausmah, ermögLb!: e | für industrielle Erzeugnis n Ie Andergiffer für pflang: rede, Kehmplag 1, zugunsten des Landes Preußen einge» Ware: Sei EnE ein Verbot e LENE u Weitergabe von Le DON E über die Dan R aa i tb voi Men, A Mamitvinben À ormalvorschriften / befreit ift, | liche Paheurasmittel die mit der Neuregelung der Mühlen- Aan E e Mitons L. n Soica SA S Linden apa ei SAS E EGLLAERS Cidie wo f gie Bai Éo a vdie Fat ven ia oes us eimarbeit für Personen, die wiederholt w toßes | für die einzelnen Stücke genau zu unterrichten. Die Au ; : A A Ee : L Der N Di in den Verkehr zu vi A Be! gegen die Bor Giific des eseßes tiraft pes N Dn Entgeltbele en, welhé dié: Art und den Umfang, den Lohrdrua (S8 S L L. Das B r s Mr Mb- pre für Brotgetneide Pn aus, c ri bes dn Lanvieb- ftraße 8, E 2 des Geseyzes über die Einziehung Der Unterschiedsbetrag zwischen Uebernahme- und Abgabepreis | belegt worden sind 36). Diese Bestimmung soll den Reini- | Zeitpunkt des Empfangs und dex Abgabe jeder einzelne" ‘ften beschleunigt (& 26 Abs. 1, § 28), durch Ver- pres d di ise für Rinder und Schweine überwiegend emed 7 ay cs 96. Mai 1933 in von RM für y Stüd Met gungsprozeß- der Heimindustrien von fragwürdigen Persön- | Arbeit sowie die gezahlten Entgelte aufweisen müssen ollen ürzung der Fristen beschleuni G e des Minderentgelts mártten sind die Pee : iso für Kälb d Schafe kommunistishen Vermögens vom 29. Aa A e Gd lichkeiten beschleunigen, die sich gun Teil eingeshoben haben, dem Hetmarbeiter und der Auf ihtsbehörde jederze tige fta vetlnee E báe i Le Gul U zur e bte ver O E E Laden “Unter det Vieh- Rati dllben E toe O n “ie my arg Berlin, den ‘« um das bescheidene Entgelt des Heimarbeiters noch zu | prüfung ermöglihen. Diese Shuhvorshriften wurden gegn Unterscheidung von Bußen, die andere Geseße vorsehen, Ver- an diesem Grundstück bestehenden Rechte, welche im nah-

Die Reichs\telle für Ti ¿oj schmälern. Sie richtet sih gegen jeden Auftraggeber eines | über dem bisherigen Recht weiter ausgebaut, indem die Belk- it einem Teil des N i 1. et “l - E Seieudntiie S U Heimarbeiters, also ebenso gegen ‘den Unternehmer wie | pflichtung zur Listenführung auch auf die Zwischenmeister tugobuse genutnt, de ver T abt in Verzug ge- *) Monatsdurhschnitt Februar, stehenden näher bezeichnet sind, hiermit für erloschen erklärt

gegen den Zwischenmeister, und ermöglicht, diese zu zwingen, | ausgedehnt wurde 4 Abs. 1). Der Fnhalt der Listen wurde

ie Vergebung von Heimarbeit aufzugeben und, wenn sie 1 erweitert (Z 4 Abs. 2) und eine Aushängepflicht in den Aus-

(Stempel.) ; (Unterschriften.)