1934 / 75 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Mar 1934 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- Und Staäts8anzeiger Nr. 75 vom 29, März 1934. S. 2.

Iachtrags8anordnung,

betreffend die Bildung des Milchversorgungsverbandes der Niederlausiß.

Jm Nachgang zu meinen Anordnungen vom 11. Augüsk 1933 und vom 20. Christmond (Dezember) 1933 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 6 für 1934), betreffend Bildung des Milch- versorgungsverbandes der Niederlausiß, bestimme ih hiermit folgendes: Wi

8:1.

Die Rechte und Pflichten des bereits durch meine Anordnung vom 11. August 1933 aufgelösten Verbandes der an der Milch- belieferung der Niederlausit beteiligten Milcherzeuger, Milchbe- und Verarbeitungsbetriebe und Milchhändler (Milchversorgungs- verband der Niederlausiy e. V.) gehen“ auf den durch meinè An- ordnung vom 11. August 1933 errichteten „Milchversorgungs- verband der Niederlaustß“ als Gesamtrechtsnachfolger über.

8 2.

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Veröffentlihung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 21. März 1934. Der Reichskommissar für die Milchwirtschaft. Freiherx von Kanne,

Begründung

zum Geseß über eine vorübergehende Aenderung der Verord- nung über die Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 26. März 1934 (RGBVl. I S. 245).

(Veröffentlicht vom Reichsarbeitsministerium:) Allgemeines,

Die Verordnung über die Arbeitszeit îin den Bäckereien und Konditoreien in der bisherigen Fassung seßt das Nacht- backverbot auf die Zeit von 10.Uhx abends bis 6 Uhr morgens fest 3). Die Landesbehörden können eine Verschiebung dieser Zeit um höchstens eine Stunde genehmigen 5). Von der Ermächtigung des § 5 haben die Landesbehörden in weitestem Umfang Gebrauch gemacht, so daß die Betriebs=- ruhe jetzt in der Regel die Zeit zwishen 9 Uhr abends und 5 Uhx morgens umfaßt. Die Abgabe (Verkauf) von VBackwaren aus offenen Verkaufsstellen ist auf Grund der geseßlichen Vorschriften über den Ladenschluß in weiten Teilen Deutfsch- lands, insbesondere in ganz Preußen, {hon von 6!4 Uhr

morgens ab, die Belieferungé von offenen Verkaufsstellen

(Zweiggeschäften, Wiederverkaufsstellen). aus dem Väkerei= betrieb hon von 614 Uhr morgens ab gestattet.

Hiernach liegt zwischen dem Arbeitsbeginn um 5 Uhr

morgens und dem Verkauf der Backwaren von 6!4 Uhr mor- gens an nux noch ein Zeitraum von anderhalb Stunden, während im allgemeinen zur Herstellung eines guten und" bekfömmlichen Weizengebäcks ein Zeitraum von mindestens zwei Stunden exforderlih ist. Aus der Vexkürzung dieses Zeitraums auf anderthalb Stunden ergab sich daher ein Anreiz zu einem Arbeitsbeginn {hon vor 5 Uhr morgens, der zu zahlreichen Uebertretungen des Nachtbackyerbots und zu dauernder Beunruhigung des Gewerbes und Funanspruch- nahme dexr Behörden führte. Fnfolgedessen wixd schon seit längerer Zeit sowohl von Meistern und Gehilfen des Bäer- gewerbés als auch von béhördlicher Seite mit imntex stär-

terem Nachdruck dié Wiedérhérstellung etnes“nrindeftens=Zw&i==

stündigen Zeitraums zwischen Arbeitsbeginn und Verkaufs- beginn auf reichsgeseßlihhem Wege gefordert. Fn Anbetracht des starken Bedürfnisses der Bevölkerung nach frühzeitigem Verkauf von frischem Gebäk am Morgen und in Anbetracht dexr eingetretenen Gewöhnung an den Verkauf mindestens von 64 Uhr morgens ab ist nur aus einer entsprechenden Vorverlegung des Ärbeitsbeginns zu erwarten, daß der gegen- wärtige ungeseßliche Zustand, der auf die Dauer aus Gründen dex Staatsautorität nicht geduldet werden kann, beseitigt wird. Dadurch, daß die zweistündige Spanne zwischen Arbeitsbeginn und Vexrkaufsbeginn durch Vorvexrlegung des Arbeitsbeginns. wieder hergestellt wird, entfällt das Futeresse an cinem vor- zeitigen Aïbeitsbeginn, weil die frisch hergestellten Backwaren doch nicht vorx Ablauf des für die Herstellung zugelassenen und ausreichenden zweistündigen Zeitraums verkauft werden können. |

Hätte hiernach cine Vorverlegung des Arbeitsbeginns um eine halbe Stunde genügt, so sind neuerdings ernährungs- wirtschaftliche Erwägungen in den Vordergrund getreten, die eine noch weitergehende Vorverlegung erforderlich machen. Die bisherige Regelung zwang einen sehr großen Teil der deut- hen Arbeiterschaft, auf den Verzehr von Weizengebäck (Sem- meln, Brötchen) zu verzichten. Denu ex muß den Weg zur Arbeitsstätte meist bereits zu einer Zeit antreten, zu der das Gebäk noch nicht zur Verfügung stehen konnte. Durch die Vor- verlegung des Arbeitsbeginns um eine ganze Stunde auf 4 Uhr und des Verkaufsbeginns um eine halbe Stunde auf 6 Uhr morgens wird dieser Zustand wirksam geändert. Die Neu- regelung gibt auch diesen Kreisen der erwerbstätigen Bevölkerung wieder die Möglichkeit, in ihrer Woh- nung zum Morgenkaffee _Weizengebäck _zu essen und ‘auch solches Gebäck als Frühstück mitzunehmen. Aber auch andere Kreise werden zu einem erhöhten Verzehr von Weizengebäck angeregt werden, denn die Auflockterung des Nachtbackverbots ermöglicht den Bäckern, ein Gebäk von ein- wandfreier Beschaffenheit herzustellen. :

Der Mehrverbrauch an inländishem Weizen, der hier- durch bewirkt werden wird, kann für den Rest des laufenden Getreidewirtschaftsjahres 1933/34 auf rund 100 000 t veran- schlagt werden. Wie bekannt, sind in diesem Getreidewirt- \chaftsjahr infolge des hervorragenden Ernteausfalls nicht un- erhebliche Ueberschüsse an Weizen vorhanden. Die vorliegende Maßnahme ist daher von großer getreidewirtschaftlicher und damit auch allgemeinvolkswirtschaftliher Bedeutung. Denn sie stellt eine zusaßliche Verwertungsmöglichkeit von groyem Umfange dar und wird zusammen mit den bereits auf dem Getreidegebiet getroffenen Maßnahmen zu einer weiteren Ent- lastung und Festigung des Weizenmarktes beitragen.

Gegenüber dieser ernährungswirtschaftlichen Notwendig- feit muß eine gewisse, wenn auch in Anbetracht des jeßt hon vorhandenen tatsächlichen Zustandes nicht zu überschäßende Mehrbelastung der Arbeiterschaft durch den früheren Arbeits- beginn in Kauf genommen werden, zumal die Zahl der Ar- beiter, die von dexr Neuregelung betroffen werden, weniger als 2 vH der gesamten deutshen Arbeitnehmerschaft beträgt. Da aber die gegenwärtige Lage des Getreidemarktes kein Dauerzustand ist und erst die weitere Entwicklung sowie auch die Bewährung der Neuregelung abgewartet werden. muß, ist diese nur als vorübergehende Maßnahme anzusehen und

auf die Zeit vom 1. April bis 30. September 1934, also bis zur neuen Ernte, befristet.

Jm einzelnen.

Die Festlegung der Betriebsruhe auf die Zeit zwischen 9 Uhr abends und 4!/2 Uhr morgens, statt der bisher im § 3 der Bäckereiverordnung festgeseßten Zeit zwischen 10 Uhr abends und 6 Uhr morgens und der nah § 5 der Bälerei- verordnung zulässigen Zeit zwischen 9 Uhr abends und 5 Uhr morgens, bedeutet die Verkürzung der Betriebsruhe- um eine halbe Stunde, nämlich für die Zeit von 4!/2 bis 5 Uhr mor- gens. Darüber hinaus dürfen gewisse für den vollen Betrieb unerläßliche Vorarbeiten schon von 4 Uhr morgens ab vor- genommen werden. Diese Vorarbeiten bestehen in dem An- heizen der Backöfen sowie in Arbeiten zur Teigbereitung bis zum Abwiegen des Teiges einschließlich; das Formen der Ge- bafstücke selbst, das sogenannte Teilen des Teiges, rechnet nicht mehr zu dèn Vorarbeiten und ist daher erst von 4!/2 Uhr morgens ab zulässig. Da die genannten Vorarbeiten in jedem Falle notwendig sind, bevor der volle Betrieb einseßen kann, bedeutet ihre Zulassung praktisch auch in größeren Betrieben nicht viel weniger als den Gewinn einex weiteren halben Stunde für die Ausnühßung der Betriebe. Auf der anderen Seite hat die Beschränkung der Zulassung auf die Vorarbeiten in der Zeit von 4 Uhr bis 4/2 Uhx morgens den Vorteil, daß in Betrieben mit einex Mehrheit von Arbeitern jeweils nur ein geringer Teil der Arbeiterschaft zu dem Arbeitsbeginn um 4 Uhr morgens herangezogen zu werden braucht und mit der Früharbeit während der ersten halben Stunde gewechselt wer- den fann. Naturgemäß ist die Belastung des einzelnen Ar- beiters durch diese Früharbeit um so größer, je kleiner die Zahl“ der Arbeiter ist, und am größten, wenn nux ein einzelner Arbeiter beschäftigt wird.

Jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren dürfen z. Z. in Bäckereien und Konditoreien ohne Unterschied der

Betriebsgröße vom zulässigen Arbeitsbeginn ab, also it ber Regel von 5 hr morgens ab, beschäftigt werden. Um in der Beschäftigung der FJugendlichen keine Verschlechterung eintreten zu lassen, war es notwendig, die -Fugendlichen von dem nunumehx - zugelassenen früheren Betriebsbeginn auszuschließen. Das erschwert andererseits die berufliche Ausbildung der jugendlichen Arbeiter, da die Teil= nahme gerade an den bei Betriebsbeginn vorzunehmenden Arbéiten für die Ausbildung erforderlih is. Da aber die Lehrzeit im Bäcker- und Konditorgewerbe in der Regel min- destens 3 Fahre dauert, haben die jugendlichen Arbeiter im dritten Lehrjahx noch Gelegenheit, auch an diesen Arbeiten teilzunehmen.

Um die zweistündige Spanne zwischen Arbeitsbeginn und Verkaufsbeginn zu sichern, wird nunmehr der Beginn des Verkaufs von Bäcker- und Konditorwaren aus offenen Ver- kaufss\tellen einheitlich durch Reichsgeseß auf frühestens 6 Uhr morgens festgesebt, d. i. eine halbe Stunde früher, als es bisher schon weitgehend üblich war. Dem Verkauf aus offenen Verkaufsstellen ist das Austragen unmittelbar an den Ver- braucher gleichgestellt. Dagegen i} die Versorgung von offenen Verkaufsstellen mit Backwaren, die in der Regel durch .Aus- fahren, in seltenen Fällen. durch Austragen, erfolgt, hon von 58/, Uhr morgens an zugelassen, um die vom. Bäekereibetrieb räumlich getrennten Verkaufsstellen möglichst in die Lage zu verseßen, mit dem Verkauf gleichfalls s{chon. um 6 Uhr zu

beginnen,

Die Gleichstellung anderer gewerblicher Betriebe, in denen Bäker- und Konditorwaren hergestellt werden, mit den reinen Bäkerei- und. Konditoreibetrieben hinsichtlich des Nacht- backverbots ist schon in der bisherigen Bäckereiverordnung ge= geben. Die Gleichstellung erstreckt sich nunmehr auf das Nacht- backverbot in seiner abgeänderten Form, also auch auf den früheren Betriebsbeginn und auf die Verkaufsregelung.

Nichtamtliches.

Nus der Preußischen Verwaltung.

Erläuterungen zum preußischen Geseß über dringende Finanzmaßnahmen.

Der Amtliche Preußische Pressedienst teilt mit:

__ Der Preußishe Minister des Jnnern und der Preußische Finanzminister haben in einem gemeinsamen Runderlaß vom 22. März 1934 die Vorschriften ‘des Geseßes über dringende Finanzmaßnahmen vom 17. März 1934, soweit sie für die Gemeinden und Gemeindeverbände von Bedeutung sind, erläutert und die notwendigen Ausführungsbestimmungen hierzu erlassen. In dem Runderlaß wird festgestellt, daß das Geseß vom 17. März 1934 die bisherigen Vorschriften des innerpreußishen Finanz- ausgleichs grundsäaßlih unverandert für das Rechnungsjahr 1934 übernommen hat, daß auch an den Grundzügen des Kommunal- abgabenrechts nichts geändert worden ist und daß sich die im Geseß enthaltenen Aenderungen nux auf Einzelvorschriften beziehen.

Die Reichssteuerüberwweisungen werden sich bei der Ein- fommensteuer ungefähr auf der Höhe der Schäßungen des Vor- jahres halten, bei der Körperschaftssteuer auf das Doppelte steigen und bei der Kraftfahrzeugsteuex niht unerheblich sinken. Ein bedeutungsvolles Anzeichen für die Belebung dex Wirtschaft

‘ist das auf Grund déx bisherigen Feststellung exwartete Steigen des *Umsaßsteucraufkommens, ‘das [zu - einer Erhöhung des

Gemeindeauteils «an der Umsaßsteuer führt. Der Mehrbetrag wird nicht shlüsselmäßig verteilt, sondern fließt in den staatlichen Ausgleichsfonds und soll in erster Linie dazu beitragen, den not-

leidenden Gemeinden die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegen- -

übér dem Umschuldungsverband Deutscher Gemeinden zu ermög- lichen. Dem gleihen Zweck dient die Bestimmung, daß 47 vH des seinerzeit gebildeten Umschuldungsfonds, der inzwischen in- folge anderweiter Regelung der Umschuldung gegenstandslos ge- worden ist, dem Ausgleichsfonds zugeführt werden. __ Die Tatsache, daß dem Staat jevt die von den Gemeinden bis zum 22. September 1933 zurücckgehaltenen Staatssteuern auf Grund der Umschuldung in Gestalt von Umschuldungshriefen zu- fließen, ermöglicht es dem Staat, die von ihm seinerzeit zurück- gehaltenen Steuerüberweisungen ebenfalls in Umschuldungs- briefen nahträglich den Gemeinden zuzuführen, eine Maßnahme, die insbesondere von den Gemeinden, die Staatssteuern nicht zurückgehalten haben, und von den Gemeindeverbänden lebhaft begrüßt werden wird. S

n den’ Landkreisen Norderdithmarschen, Süderdithmarschen und“ Husum tritt eine wihtige Aenderung der Rechtsstellung von Bauerschaften (Dorfschaften) und Kirchspiellandgemeinden ein. Den

Vorschriften des neuen Gemeindeverfassungsrehts entsprechend -

wird von jeßt ab auch hinsichtlich des Finanzausgleichs und des Steuerrehts eine klare Trennung zivishen Bauerschaften (Dorf- schaften) als Gemeinden und Kirchspiellandgemeinden als engeren Gemeindeverbänden herbeigeführt.

Die Abstellung der Umlagen der Gemeindeverbände hinsichtlih der Realsteuern auf das Soll nah dem Stande vom 1. Fanuar vor Beginn des laufenden Rechnungsjahres hat für die Betei- ligten den Vorteil, daß nunmehr {hon bei Beginn des Rehnungs- jahres insoweit die Hohe des Umlagesolls endgültig feststeht.

Für 1934 in Fortfall geraten sind die Vorschriften des Geseßes über einen Sonderfinanzausgleih zugunsten preußischer Randgemeinden vom 8. Juli 1927, aufrecht erhalten ‘dagegen sind die Sonderbestimmungen für das westfälische Jndustriegebiet ge- mäß Gesey vom 22. März 1928.

Durch die Beseitigung der Wegevorausleistungsverordnung vom 25. November 1923 wird die Wirtschaft, und zwar ins- besondere die Landwirtschaft, von einer als ungerecht empfundenen, mit den Grundsäßen des nationalsozialistischen Staates nicht vereinbarten Belastung befreit. v : :

Jm wesentlichen: eine“-Lastenverfchiebung zwishen Gemeinden

und engeren Gemeindeperbänden bedeuten die Aenderungen der Vorschriften der Pre Ausführungsverorduung zur Für- sorgepflihtverordnung. Jn Zukunft werden danach auch in den Bezirken mit engeren Gemeindeverbänden nicht diese, sondern die einzelnen Gemeinden den sogenannten 30 prozentigen Fürsorge- anteil zu tragen haben. ; :

Jn den Gemeinden, die nah derx sogenannten- Anpassungs=- verordnung vom 23. Dezember 1931 dem Neuhausbesiß Erleich- terungen hinsichtlich dex Gemeindegrundsteuer gewähren müssen, werden diese Vergünstigungen für 1934 auch hinsichtlich der Wohngebäude aus den Jahren 1924/1925 in vollem Umfange und nicht, wie das bisher vorgeschrieben war, nur zur Hälfte auf- rehterhalten werden... Die durch das Geseß vom 17. März 1934 herbeigeführte Aenderung des Grundvermögensteuergescßes be- deutet also sowohl hinsichtlih der Staatssteuern als. auch hin- sihtlich der Gemeindegrundsteuer eine weitere Entlastung des notleidenden Neuhausbesißes.

Die im Geses weiter vorgesehenen Erleichterungen hinsichtlih der Festsezung des Wertes des Betriebsvermögens und hinsichtlich der Anrechnung der Dauerschulden bei der Veranlagung der Gewerbesteuer bedeuten ebenfalls ' eine Entlastung der Wirtschaft.

Kunst und Wissenschaft. : Aus den Staatlichen Museen.

In der Woche nah Ostern finden in den Staatlichen Museen folgende Führungen statt, die das neue Führungshalbjahr einleiten.

: _ Donnerstag, den 5. April. 12 Uhr im Kaiser-Friedrih-Museum, Führungsvortrag im : Muünzkabinett; l R Deutsches Museum Schlütersaal, Deutsche

Bilduisse; (

11,15 Uhr Treffpunkt Eingang Kaiser-Friedrih-Museum, Das holländische Sittenbild; 12 Uhr Treffpunkt Altarsaal, Pergamonmuseum.

; Freitag, dén 6. April. 20 Uhr im Voriragssaal des Pergamon-Museums, Direktor Andrae: Was bedeutet Vorderasiatishe Kunst für unsere Be? QIHL SIOthIbern): 20,30 Uhr im Schhloßmuseum: Die Festräume des Schloß- museums (bei - Beleuchtung) Prof. Schnorr von Carolsfeld; 11 Uhr im Deutschen Museum, Prof. Schottmüller: Hauptwerke deutscher Malerei. i Sonnabend, den 7. April. 11 Uhr Vorderasiatishe Abt: Rundgang. 11 Uhr Treffpunkt Deutsches Museum, Schlütersaal: Malerei; ' 12 Uhr Treffpunkt Altarsaal, Pergamon-Museum; 12 Uhr Fslamische Abteilung, Rundgang; 11 Uhr Museum für Völkerkunde, Direktor Preuß: Rundgang Amerika.

Spielplan der Berliner Staatstheater.

Freitag, den 30. März.

Partial Deni s U Dirigeut: Kleiber. (Gut- und Umtauschscheine un- aultig.)

Schauspielhaus: Fau 1. Beginn 19 Uhr.

: Sonnabend, den 31. März.

P Fs, Beginn 19 Uhr. Heger.

Schauspielhaus: 100 Tage. Beginn 20 Uhr.

Deutsche

Staatsoper:

Staatsoper: Dirigent:

Verkehrswesen.

Luftpostverkehr. Luftpost am zweiten Osterfeiertag.

Wegen Einstellung des Flugdienstes am zweiten Osterfeiertag ruht auch der Luftpostverkehr an diesem Tage mit einigen Aus- nahmen, über die die Postanstalten Auskunft erteilen. Die Reichs- postflüge (Nachtflüge) Berlin Hannover.— Köln London und zurück, der Reichspostflug Berlin Athen und die Nachtflüge Berlin— Königsberg (Pr.) und zu- rüdck werden planmäßig ausgeführt. j

Reichspostflüge.

Vom 3. April an werden im Anschluß an die Reichspostflüge (Nachtflüge) Berlin Hannover Köln.— London gleichartige Flüge auf den Linien Köln Frankfurt (Main) und Köln'— Brüssel Paris eingerihtet, Der Verkehr auf den drei Linien vollzieht sich -so, daß die in den angeschlossenen Luftpostorten ange es Abendpost in allen andern Orten des Netes in der Regel shon bei der ersten, spä- testens aber bei der zweiten Zustellung des nächsten Tages / ab- getragen wird. Denselben Vorteil haben auch die Postversender in den niht an das Neß angeschlossenen Orten, die mit den Lusft- postoxten durch günstige Verkehrsgelegenheiten anderer Art ver- bunden sind. Nähere Auskunft bei -den Postanstalten.

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Ueberscefunktelegrammverkehr der Deutschen Reichspdöst.

Nach Uebernahme der Transradio A.-G. für drahtlosen Ueber- seeverkehr durch die Deutsche Reichspost wurde die- Werbung für den Ueberseefunktelegrammverkeh? via Transradio der Deutschen Reichspostreklame in Berlin übertragen. Vom 1, April ab geht diese Werbung auf die Deutsche Reichspost. über und wird auf den Ueberseetelegrammverkehr über alle deutshen Funk- und Kabellinien ausgedehnt werden.

_Die Arbeiten der Deutschen Reichspost am Rundfuntksendecneg.

Jm: Rechnungsjahr 1933 ist das deutsche Rundfunksendernet wesentlich - umgestaltet und verbessert worden. Weitere Maß- nahmen sind für das neue Rehnungsjahr vorgesehen, Die Haupt- mere a Umgestaltung sind:

1. Errichtung neuer Großrundfunksender, Leistungserhöhun für die bereits bestchenden Großsender und fir M edievens Ses,

2. Errichtung neuartiger Antennenanlagen : Verri der Shwunderscheinungen, 098, gus. Beupingerung

3. Einrichtung von Gleihwellenneßen und

4, Erweiterung der Anlage für den deutschen Kurzwellensender.

Berlin und Hamburg haben neue 100-kW-Großsender er- halten. Beide’ Großstädte verfügten vorher nur über Sender mit einer Leistung von 1,5 kW, so daß die erzielte Verbesserung hier sehr erheblich ist. Daneben sind die Großrundfunksender Mühl- acker und München (bisher 60 kW) auf 100 kW verstärkt worden. Die Verstärkung der Großsender Langenberg, Breslau und Heils- berg (z. Z. 60 kW) auf 100 kW ist gleihfalls im Gange. Sämt- lihe deutschen Großsender im Hauptrundfunkband werden daher über die höchstzulässige Leistung verfügen. Diese Leistungsver- besserung dex Hauptsender macht es möglich, einfahe Empfangs- apparate nach Art des Volksempfängers in weit größerem Um- fange als bisher zum Empfang der Großsender zu benußen. Für den Deutschlandsender (bisher 60 kW) ist die Errichtung eines 150 kW starken Senders eingeleitet worden. 4

Neu errichtet wurde ein Rundfunkzwischensender in Trier, erneuert und verstärkt wurden die Sender. in Kassel, Hannover, Bremen und Freiburg (Breisgau), Die Arbeiten zur Leistungs- erhöhung der Sender Stettin und Königsberg und zur Errichtung eines neuen Zwischensenders in Koblenz sind ebenfalls in Angriff genommen wordén. :

Bei allen diesen technischen Neu- und Erweiterungsbauten ist stets der neueste Entwicklungsstand der Sendertechnik berücksichtigt worden. Das gilt besonders für die grundsäßlihe Umgestaltung der Antennenanlagen mit dem Fiel der Verringerung der Schwunderscheinungen. Nah umfangreichen Versuchen, die die Deutsche Reichspost gemeinsam mit der Funkindustrie in den lebten Fahren durchgeführt hat, wurde die Einturmantenne entwielt, eine Einrichtung, die den Durchmesser des {chwundfrei versorgten Empfangsgebiets um etwa 30 vH. und damit das Gesamtver- sorgungsgebiet um den Sender herum um etwa 70 vH. vergrößert. Als weiterer Vorteil der neuen Antennenform ergibt sih eine Er- höhung. dex Empfangsfeldstärke im Bereich der Bodenwellen um etwá 20 vH. Derartige shwundvermindernde Antennen sind in Breslau, Berlin und Hamburg im Betrieb und für die übrigen Großsender im Bau. Auch der neue Deutschlandsendex soll eine shwundvermindernde Antenne erhalten.

Eine Verbesserung der Empfangsmöglichkeiten ist ‘auch durh die erweiterte Einführung des inzwischen auf einen hohen tech- nishen Stand gebrachten Gleichwellensendebetriebs erzielt worden. Die zahlreichen deutshen Zwischensender für die Versorgung der Empfangsgebiete zwischen den. Großsendern mußten früher ihre Wellen. mit Sendern anderer europäischer Länder teilen und hatten daher nicht selten unter Ueberlagerungserscheinungen zu leiden. Der Gleichwellenbetrieb auf eigenen deutshen Wellen beseitigt diese Schwierigkeit. Außerdem konnte nunmehr auch die Leistung der einzelnen Zwischensender erhöht werden, was vorher nicht möglih war. Die Mehrzahl der Zwischensender ist ebenfalls mit s{chwundvermindernden Antennen ausgestattet worden. Jm Laufe des Jahres 1933 sind auf dieser Grundlage drei Gleichwellenneße das norddeutsche, südwestdeutshe und süddeutshe eingerichtet worden. Zum norddeutschen Gleichwellenneß gehören die Sender Hannover, Bremen, Flensburg, Stettin und Magdeburg, von denen die ersten drei bereits erneuert und verstärkt wurden; für Stettin sind N Arbeiten noch im Gange. Ein zweites Gleich- wellenneß umfaßt die Sendex: Fraukfurt (Main), Kassel, Trier, Freiburg (Breisgau) -und Kaiserslautern. Der im Bau. begriffene

neue Sender in Koblenz wird nah seiner Fertigstellung ebenfalls .

an dieses südwestdeutshe Gleichwellenney angeschlossen. Das dritte, süddeutsche Gleichwellenney umfaßt die Sender Augsburg und Nürnberg.

So wie im Lande selbst ist auch für die Verbesserung der Empfangsmöglichkeiten in Uebersee gesorgt worden. Neben dem im Fahre 1929 eröffneten Kurzwellensender in Zeesen (bei Königs- Wusterhausen) ist ein zweiter Kurzwellensender in Betrieb ge- nommen worden. Während in den ersten Fahren des Weltrund- funks zux Sammlung von Betriebserfahrungen nur. mit Rund- strahlantennen gearbeitet wurde, die nach allen. Seiten gleihmäßig \trahlten, sind jeßt Richtstrahlantennen näh Nordamerika, nach Afrika, Ostasien und Südamerika, jeweils für mehrere Kurz- wellen, im Betrieb. Die beiden vorhandenen Sender können wahlweise auf eine dieser Richtstrahlantennen geschaltet werden.

F

Von der Weltwirtshaft zur Nationalwirtschaft.

Jmmer zahlreicher werden die Länder, die ihre Wirtschaft nah nationalwirtschaftlihen Grundsäßen organisieren. Die not- wendige Folge davon ist, daß die Bedeutung des Weltmarktes mehr und mehr zurüegeht. Fn dem leßten Fahr ist dies bei Ge- treide, Vieh und tierishen Erzeugnissen besonders deutlich ge- worden. Das FJustitut für Konjunkturforschung bringt 1n seinem neuesten Bericht aufshlußreihe Angaben über diese Ent- wicklung. Die ehemals wichtigsten Zuschußländer für Getreide, vor allem für Weizen (Großbritannien, Deutschland, Ftalien, Frankreich und Belgien), haben mit Erfolg versucht, die aus-

ländische Einfuhr durch heimishe Mehrerzeugung zu erseßen.

Dank dex hohen Ernten der Getreidezuschußländer in den leßten beiden Jahren gestaltete sich ihre Versorgungslage so günstig, daß neben Deutschland auch Frankreih und Ftalien ihren Brot- getreidebedarf für 1933/34 im Fnlande decken konnten. Nach Schäßungen des FJuternationalen Landwirtschaftlichen Fnstituts in Rom dürfte ih derx europäishe Zushußbedarf an Weizen gegenüber dem Vorjahr um 25 vH vermindern. Außerhalb Europa kommen als Abnehmer für Weizen Brasilien und Fapan, zeitweise in gewissem Umfange auch China in Betracht. Jn diesen Ländern s{hwankt aber der Bedarf außerordentlich stark, zunial Japan und Brasilien sich vom Weltmarkt unabhängig zu machen versuhen. Mengenumsäye am Weltgetreidemarkt, wie sie zur Zeit der leßten Hochkonjunktur, also im Fahr 1928/29, erzielt wurden, sind bei den Bêstrebungen zux Selbstversorgung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Jedoch geht aus der Ent- wicklung der Änbauflächen, der Ernten und der Vorräte eine TatsäGe kUaL hervor: Dié fortshvrLétren de On dierUnq und damit die Gesaundung déx Welt, Ltd e MmaLrtte 1 dem neuen, verle inerten Rahmen. : Mit dex geringeren Bedeutung des Weltmarktes verlieren naturgemäß auch die O an Bedeutung für die Be- urteilung der gesamten Getreidelage. Bei dem kleineren Umfang des Weltgetreidegeschäfts beziehen sich diese Preise im Gegensaß zu früher auf schr viel geringere Mengen. Die in den National- wirtschaften selbst umgeseßten Getreidemengen sind demgegen- über verhältnismäßig sehr viel größer und können bei der Beur- teilung der Gesamtlage nicht außer Acht gelassen werden. Bemerkenswert ist,„ daß sich auf Grund der shlechten Ab- sazmöglichkeiten und der steigenden Weltgetreidevorräte die Er-

Handelsteil.

Weitere Richtstrahlantennen nah den bisher noch nicht bestens ersaßten Ueberseegebieten und die Errichtung neuer Kurzwellen- sender größerer Leistung sind vorgesehen. Durch diese Maßnahmen werden die technishen Einrichtungen für den Weltrundfunk weiterhin so verbessert, daß Deutschland im Rundfunk überall in der Ueberseewelt gut gehört werden kann.

Nach dem BVoltsempfänger nun aucch der Volkslautsprecher.

| Der Reichsverband der Deutschen Rundfunkindustrie teilt mit: Nachdem der Volksempfänger in der deutschen Sea keit eine große Volkstümlichkeit erlangt hat, haben sich zwecks einex weiteren Popularisierung des Rundfunkempfangs die deut- [hen Lautsprecherfabriken zur Schaffung eines Volkslautsprechers zusammengefunden. Dieser Volkslautspreher, der den Namen LV 34 erhält, wird in Gemeinschaftsarbeit von allen Lautsprecher- spezialfabriken hergestellt. Ex dient neben seinen praktischen Vor- teilen für den Rundfunkhörer auch der Ankurbelung der Laut- sprecherindustrie, deren Umsäße durch den von der Empfänger- industrie hergestellten kombinierten Empfangsapparat wesentlich beeinträchtigt wurden. Um die Schaffung und den Massenvertrieb des Volkslautsprehers zu ermöglichen, hat sich die Apparate- industvie zum Sozialismus der Tat bekannt, indem sie sih bereit erklärte, auch einen großen Teil der für Kombinationsgeräte exforderlichen Lautsprecher an die Lautsprecherfabriken zu vergeben. Der neue Volkslautsprecher ist besonders für zusäblichen Rundfunk- empfang gedacht, Fn den nächsten Wochèn und Monaten, da die Hörer 1m Freien, auf jeden Fall in einem luftigeren Raum als dem, in dem das Empfangsgerät steht, Rundfunk hören möchten, wird der Volkslautspreher jedem Rundfunkteilnehmer für einen erweiterten, von einem bestimmten Raum unabhängigen Rundfunkempfang willkommen sein. Der Volfkslautsprecher be- steht aus einenr Bekelite-Gehäuse mit einem Freishwinger-Chassis für zwei Röhrenarten. Das Gehäuse ist gegen alle Witterungs- bzw. Feuchtigkeitseinflüsse geshüßt. Der Lautspreher selbst ver- mittelt einen plastischen, tonreinen Empsang von Musik und Wort. Um allen Volkskreisen die Anschaffung des Volkslautsprechers zu ermöglichen, beträgt sein Bruttopreis nux 25 RM. Gleichzeitig mit dem Volkslautspreher bringen die Lautsprecherfabriken ein volkstümlihes Freischwinger-Chassis auf den Markt, das wegen seines geringen Anschaffungspreises gerade den Funkbastlern sehr gelegen kommen wird (Preis 14 RM). Sowohl der Volkslaut- \precher wie das Freishwinger-Chassis unterstanden bei der Kons- struktion der Aufsicht des Heinrih-Herß-ZFnstitutes. Beide Erzeug- nisse stellen die Qualitätsarbeit der deutschen Lautsprecherfabriken unter Beweis und tragen dazu bei, den Rundfunkhörern den Empfang auf jede nux erdenkliche Weise zu erleichtern,

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Fernsehversuchssendungen.

Die Fernsehversuhssendungen, die der Ultrakurzwellensender in Wißleben auf Welle 6,985 m (42950 kUHz) verbreitet, werden Anfang April vom 90 zeiligen Bild auf das 180 zeilige umgestellt werden. Gleichzeitig werden die Sendungen werktags zu fol- genden Zeiten durchgeführt werden: Montags und Mittwochs 9—11 und 15—16 Uhr, Dienstags und Donnerstags 9—11 und 20,30-——22 Uhr sowie Sonnabends 9—11 Uhr. Dem Reichspost- zentralamt Berlin-Tempelhof ist es sehr erwünscht, daß ihm alle diejenigen, die sich an dex Aufüahme der Bildsendungen be- teiligen, Mitteilungen über den Empfang zugehen lassen, damit festgestellt werden kann, in welhem Umkreis vom Sender die Bilder noch gut aufgenommen werden,

“Neue Freimaïkenheftchei. lt ias

Die Deutsche Reichspost gibt "in nächster Zeit neue Frei-

markenheftchen zum Preise von 2. RM heraus, die 3 Marken zu 1 -Rpf, 8 Marken zu 8 6 Marl gu d, 9 Marten zu 6, 4 Marken zu 8 und 6 Marken zu 12 Rpf enthalten. Mit dem Verkauf der neuen Hefthen wird nach Aufbrauch der alten Heftchen begonnen, :

Die Versandstellen für Sammlermarken vertreiben wieder Markenbogen, die zur Herstellung der neuen Heftchen gedruckt worden sind. Es enthält der erste Bogen 30 Marken zu 1 Rpf, 30 Marken zu 3 und 20 Marken zu 5 Rpf, der zweite je 40 Marken zu 5 und 8 Rpf, der dritte Bogen 80 Marken zu 6 Rpf und der vierte. Bogen 10 Marken zu 6 und 60 Marken zu. 12 Rpf. Die Preise dex Bogen betragen: 2,20 RM, 5,20 RM, 4,80 RM und 7,80 RM.

zeugung allmählih den geringeren Absazmöglichkeiten anzupassen beginnt. Dies hat bereits dazu geführt, daß in den Vereinigten Staaten und Kanada die für die Ausfuhr verfügbaren Welt- vorräte im Laufe. des Wirtschaftsjahres von 18,8 auf etwa 15,9 Mill. t zurückgehen dürften. Troy dieses Lagerabbaues dürfen aber keine übertriebenen Erwartungen auf günstige Ab- saßmöglichkeiten geseßt werden, da die Aufnahmefähigkeit des Weltmarktes erheblih geringer geworden ift.

Dex deutsche Getreidemarkt konnte, mit Hilfe der Fe st - preise von der katastrophalen Entwicklung abgehängt werden. Durch diese Maßnahme wurde die sonst kaum vermeidbare Preiskatastrophe verhindert. Die umfassenden Maßnahmen auf dem Gebiete der Getreidewirtschaft gewährleisten eine zweck- mäßige Unterbringung der Ernten. ‘Beunruhigungen über die Verwertung der zum Teil noch großen vorhandenen Vorräte sind bei der Landwirtschaft ebenso unbegründet wie beim Handel.

Vom Weltmarkt ur Vie) Uh iere Exs zeugnisse liegen nicht so eingehende Angaben vor wie für Getreide. Es- läßt sih aber feststellen, daß sih auch hier das An- gebot mehr und mehr an die verminderte Aufnahmefähigkeit der Zuschußländer anpaßt. Allerdings ist dér Rückgang der mengen- mäßigen Umsäße im Welthandel mit Veredelungsprdukten im ganzen betrachtet, niht so stark wie beim Getreide. Für Deutsch- land ist festzustellen, daß die Märkte für Schlachtvieh und tierische Erzeugnisse fester denn je in der Hand der Regierung sind, Die Preise sind praktisch stabil, selbst die Saisonshwankungen konnten weitgehend ausgeschaltet werden.

Dieser Ueberblick zeigt erneut, daß die Anhänger einer orga- nischen Binnenwirtschaft recht haben, wenn sie sagen: Der Wm Lte E Eo Dle Nation atm tota M O E A A

Neueste Zahlenergebnisse aus der JFuvalidenversicherung.

Die Beitragseinnahmen der Träger der Fnvalidenversicherung im Januar 1934 betrugen nah den zum Teil geschäßten An- gaben der Versicherungsträger 58,350 Millionen Reichsmark. An reichsgeseßlihen Leistungen aus der Jnvalidenversicherung ein- \chließlich des Reichszuschusses und des Reichsbeitrages hat die A IIOON auf Anweisung der . Versicherunagsträger tim" Januar 80,710 Millionen verauslagt. Die Reichsknappschaft schäßt ihre Selbstzahlungen im Monat auf 6,748 Millionen Reichsmark.

Reich#, kind Staëtsanzeiger Nr. 75 vom 29, März 1934. S. 3.

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Berliner Börsenberiht vom 29. März.

Spezialwerxte stärker befestigt.

Das Geschäft an der leßten Börse vor den Feiertagen war niht so ruhig, wie man allgemein erwartet hatte, sondern in Spezialpapieren sogar ziemlich lebhaft. Der hinsihtlich der weét- teren Wirtschaftsentwicklung hoffnungsvoll gehaltene Bericht der Gemeinschaftsgruppe und der Bericht des ZJnstituts für Kon- junkturforshung, der ein Fortshreiten in der Wirtschaftsbelebung feststellt, haben dem Verkehr Anregung gegeben und zu Käufen der Privatkundshaft namenilich in Papieren mit guten Divi dendenaussihten geführt. Hiervon ausgehend, konnten bei kleinen Käufen der Kulisse auch die übrigen Werte fast ausnahmslos ans- ziehen. Wenn auch das Geschäft im Verlaufe ruhiger wurde, so blieb doch der freundlihe Grundton erhalten.

Unter Montanpapieren waren Hoesh (+ 2) und Mannsfeld (-+ 114) bevorzugt, Harpener stiegen auf 98, Gelsenkirhen auf 674 und Mannesmann auf 69/4. Publikumskäufe zeigten si unter Braunkohlenwerten in Bubiag (+ 3) und in Niederlausißer Braunkohlen (+ 214). Bei ruhigem Geschäft gingen Kalipapievz bis um 1!4 vH nach oben. Sehr stark begehrt waren F. G. Farben (+ 314), da man die Dividendenaussichten für dieses Papier jeßt wieder günstiger beurteilt. Chemische Heyden ge- wannen 14 vH, Rütgerswerke in Nachwirkung auf die voraus- sihtliche Ausschüttung einer Dividende nicht weniger als 314 vH« Fn Elektrowerten war das Geschäft ruhig, bei zumeist leicht» g€besserten Kursen. Accumulatoren waren weiter um 24 vH erholt, Sonst hörte man Siemens mit 1434, A. E.G. mit 30%. Unter den sonstigen Jndustriewerten fieben Julius Berger durch feste Haltung auf (+ 2), Bemberg waren um 1 vH erholt. Maschinenwerte und Schiffahrtspapiere sowie Brauerceiaktien lagen gut erhalten. Fn Reichsbank zeigten sich Rückaäufe der Kulisse (+ 2).

Am Kassamarkt war die Tendenz bei ruhigem Geschäft freund- lich. Unter Rentenpapieren lagen bei lebhaftem Geschäft späte Schuldbücher bis zu 4 % höher, da si hier 1n größerem Umfange Anlagekäufe des Publikums zeigten. Pfandbriese bei ruhigem Ge- schäft niht ganz einheitlich. Die umgestellten Obligationen lagen bis 14 % höher. Dollarbonds waren ruhig. Die Tendenz der Stadtanleihen freundlich. Altbesiy lagen mit 9674 kaum verändert. Der Geldmarkt war im Hinblick auf den heutigen Ultimo weiter- hin recht stark. Tagesgeld auf einige Tage über Ultimo stellte sich auf 474 bis 5% %. Das Angebot in Reichs\schaßwechseln und Privatdiskonten ist weiterhin ziemlich stark, jedoch nicht mehr ganz so groß wie am Mittwoch.

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Jede Veränderung in den Organisationen der gewerbe- lihen Wirtschaft bis zum 30. April 1934 untersagt.

Der Führer der Wirtschaft, Philipp Keßler, gibt bekannt?

Zur Sicherung der reibungslosen Durchführung der auf Grund des Geseßes zur Vorbereitung des organishen Aufbaues der deutshen Wirtschaft vom 27. Februar 1934 in Angriff zu nehmenden organisatorishen Neuordnung ordne ih für das Gesamtgebiet der gewerblihen Wirtschaft einen organisatorishen Ruhezustand bis vorläufig zum 30. April 1934 an. Bis zu diesem Zeitpunkte ist jede Veränderung in den Organisationen der gewerblihen Wirtschaft untersagt. Soweit in dringenden Aus- nahefällen organisatorishe Veränderungen niht Yinausgeshoben werden können, bedarf jede derartige Maßnahme meiner vorher einzuholenden Zustimmung. Gegenüber den in den leßten Tagen

‘in der Tagespresse erschienenen, Verlautbarungen über ‘organifas ‘torishe Veränderungen" auf dem Gebiete- der Energieversorgung

und der Branereien betone ih, daß es sich bei diesen Aus führungen lediglich um Vorschläge und Pläne handelt. Die end=- gültige Regelung bleibt mir im Einvernehmen mit dem Herrn Reichswirtschaftsminister vorbehalten.

Der deutsh-finnische Handelsvertrag.

Der am 24. März in Berlin unterzeihnete Handelsvertrag zwishen dem Deutschen Reih und der Republik Finnland ist im Reichsgesepblatt Teil 11 vom 27. März zum Abdruck gelangt. Der Vertrag muß noch ratifiziert werden, doch wird er bereits äb 1. April 1934 vorläufig angewendet. Das gesamte Vertragswerk besteht aus drei Teilen, dem eigentlihen Handelsvertrag, einem Schlußprotokoll und einem Zeichnungsprotokoll. Fm Handels- vertrag selbst wird zunächst die personelle und sahliche Meist- begünstigung geregelt. Jn einem Tarif A werden diejenigen Zollpositionen des deutschen Zolltarifes aufgeführt, bei denen Deutschland Finnland ermäßigte Zollsäbe gewährt. Es sind im wesentlichen solhe Artikel, an deren Ausfuhr Finnland ein bes sonderes Jnteresse hat und Spezialartikel Finnlands. Weit- gehende Wünsche Finnlands in bezug auf Zollherabseßzungen bei Pappen und Druckpapier wurden auf dem Wege der Ver- ständigung dadurh befriedigt, daß die Einfuhr kontingentiert wurde. Die Kontingentsmengen, für die die niedrigen Vertrags=- zölle gelten, sind außerordentlih gering. Sie betragen z. B. bei Pappen teilweise nur 5 und 10 vH derjenigen Mengen, die Finn- land im Jahre 1933 eingeführt hat. Jm Tarif B werden die- jenigen Artikel aufgeführt, für die Finnland Deutschland niedris gere Vertragszölle gewährt. Hier handelt es sich in der Haupts sache um Fextigwaren der Textilindustrie, der Holz-, Papier=, Eisen verarbeitenden und elektrotechnishen Jndustrien sowie um einige chemische Erzeugnisse.

Das Schlußprotokoll enthält besondere Vorbehalte und Aus- nahmen von dex Meistbegünstigung. So bestehen z. B. bei eins- zelnen Artikeln, bei denen Deutschland Finnland Vertragszölle gewährt, noch niedrigere. Vertragszölle mit anderen Ländern, die im Verkehr mit Finnland nicht zur Anwendung kommen. Auf der anderen Seite muß Deutshland Ausnahmen von der Meist- begünstigung in bezug auf den finnish-englishen Handelsvertrag zugestehen.

Jm Zeichnungsprotokoll s{chließlich wird das Kontingent- verfahren im einzelnen geregelt.

Das deuts{h-russische Wirtschaftsabkommen.

Moskau, 28. März. Wie verlautet, beabsichtigt die Sowjel- regierung sofort nah Jnkrafttreten des deutsh-russishen Wirts shaftsabkommens mit den Bestellungen in Deutschland zu be- ginnen. Es wird erwartet, daß auch die russishe Ausfuhr nah Deutschland zunehmen werde. Die Sowjetregierung ist der Auf- fassung, daß das Protokoll eine Erleichterung für den deutsh- russishen Handel bringen werde, daß aber eine bedeute Be=« lebung vorläufig noch niht zu erwarten sei.