irk Hannover, am 24. Juli 1919 abgeschlossene Tarifs- C Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in den Mühlenbetrieben wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesepbl. S. 1456) für den Kreis Einbe für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Ver- biadlichkeit beginnt mit dem 10. Oktober 1919,
Der Reichsarbeitsminister. Schlie.
Das Tarifregifter und die Registerakten können im Reichs- arbeitsministerivm, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifyerirags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 2. Oktober 1919.
Der NRegisterführer. Pfeiffer.
S
Bekanntmachung.
Unter dem 2. Oktober 1919 ist auf Blati 131 des Tarife registers eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Transportarbeiterverband, Orisverwaltung Fraukfurt a. M., und dem Arbeitgeberverband des Einzelhandels in Frankfurt a. M. am 17. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Handels- und Transportarbeiter des Einzelhandels wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Franksurt a. M., einschließlih Sachsenhausen, BoŒenheim, Bornheim, Niederrad, Oberrad, Rödelheim, Ginnheim, Hausen und Éschersheim, für allgemein verbindlich erklärt. Die all- gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 10. Oktober 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlie.
_ Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbelis- ministerium, Berlin NW, 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 þ, während der regelmäßigen Dienststunden eingeschen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen
Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 2. Oktober 1919,
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 2. Oktober 1919 ist auf Blatt 129 des Tar if- registers eingeiragen worden:
Der zwischen dem Groß-Berliner Arbeitgeberverband des Großhandels in Berlin und dem Deutschen Transportarbeiter- verband, Bezirk Groß Berlin, am 28. April 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und. Arbeils- bedingungen der im Textilgroßhandel beschäftigten männlichen und weiblichen Packer, Hausdiener, Stadlfahrer, Lagerdiener, Bürodiener, Kassenboten, Fahrsluhlführer, Portiers, Lauf- und rbeiisburshen wird gemäß § 2 der Verordnung vom 93, Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) sür das Gebiet des Zweckverbandes Groß Berlin für allgemein verbindlich er- klärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 10. Of: tober 1919, h i
Der Reichsarbeitsminister.
Schlicke.
Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichs- arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 þ, während ver genann Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge ver Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarisvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. i
Berlin, den 2. Oktober 1919.
Der Registerfühcer. Pfetffer.
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Bekanntmachung.
Unter dem 2. Oktober 1919 is auf Blati 128 des Tarifregisters eingetragen worden:
Der zwischen dem Deutschen Metallarbeiterverband, Ver- waltungsstelle Hohenlimburg, dêm christliGen Metallarbeiter- verband Deutschlands, dem Gewerkverein Deutscher Metall- arbeiter und dem Arbeiigeberverein zu Hohenlimburg am 29. März 1919 abgeschlossene Tarifoertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Metallindustrie wird aemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs- Gesezbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Hohenlimburg i. W. füc allgemein verbindlich erkiärt. Die allgemeine Verbindlich- keit begiant mit dem 10. Oktober 1919.
Der Reichsarbeitsminister. Schlie. Das Tarifregister und die Registerakten können fm Reichs-
arbeitsmintfterium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70þ, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifyertrag infolge.
der Erklärung des NReichsarbeitsmiuisteriums verbindlih ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertraas gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 2. Oktober 1919.
Der Regtstersührer. Pfeiffer.
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Bekanntmachung.
Unter dem 2. Oktober 1919 ist auf Blatt 127 des Tari f- registers eingeiragen worden:
Der zwischen dem Land- und Forstwirtschastlihen Arbeit- geberverband für den Mansfelder Geekreis und dem Kreis- aus\huß des Deutschen Landarbeiterverbandes am 4. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zuc Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft wird gemäß § 2 dec Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl, S. 1456) für das Gebiet des Mansfelder Seekreises für allgemein vecbindlih erflärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 10. Oktober 1919. Sie erstreckt sich nichi auf Art. V
des Tarifvertrags. Der Reichsarbeitsmiuister.
Schlie.
Taubenstraße 29, zu erheben.
Kapital zurübehalten.
Das Tarisu Registerakten können im “Reichs- arbeiisminijterium, Liu N W. 6, Sa 33/34, Zimmer 70 Þ, während der regelmäßigen Dienststunden einge}ehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Reichsarbeii8miuisteriums verbindlih ist, können von den Vertragspartelen einen Abdruck des Tarifverirags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.
Berlia, den 2. Oktober 1919.
Der Registerfülrer P fetffe r.
(aspeendat)
Beiï der heute öffenilih bewirkten Auslosung der am 1. April 1920 zur Nückzahlung gelangenden Serie der auslosbaren 5 prozentigen Schaßanweisungen des Deutschen Reichs von 1914 (1. Kriegsanleihe) ist die
Serie IX gezogen worden. N
Die Besißer der zu dieser Serie gehörigen Schaþ- anweisungen werden aufgefordert, die am 1. April 1920 fälligen Nennbeträge dieser Schaßanweisungen gegen Quittung und Rückgabe der Schuldurkunden und der nah dem Zeit punkt der Rückzahlung fällig werdenden Zinsscheine Nr. 12 bei der Preußischen Staaisschuldentilgungska}se in Berlin W. 8, Diese Kasse ist werktäglich von 9 Uhc Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet.
Die Einlösung geschieht außerhalb Berlins auch bei sämt- lichen Reichsbankhauptstellen und Reichsbanistellen. Die Wert- papiere können {hon vom ‘1. März 1920 ab diesen Stellen eingereiht werden, die sie der Preußischen Staat1s-
\{uldentilgungskasse zur Prüfung vorzulegen und nah der-
Feststellung die Auszahlung vom 1. April 1920 ab zu be- wirken haben.
Der Einlösungsbeirag kann®9 bei den Vermitilungsfstellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am Fälligkeitstage abgehoben werden, wenn die Schaßanweisung der Vermittlungs-
stelle wenigstens 2 Wochen verde eingereiht wird.
Der Beirag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Mit dem Ablaufe des 31. März 1920 hört die Verzinsung der ausgelosten Shaÿ- anweisungen auf.
Vordrucke zu den Quiitungen werden von sämilichen Ein- [ösurasstellen unentgeltlich verabfolgt. @
Von den zum 1. Oktober 1918, 1. April 1919 und 1. Oktober 1919 gekündigten Schaßanweisungen der Serien VI, X und VIII ist eine große Anzahl noch nicht zur Einlösung vorgelegt worden. Die Jnhaber werden aufgefordert, dies zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes schleunigst zu iun.
Berlin, deu 4, Oktober 1919. Reichs[huldenverwaltung,
Vreußen,
Die Preußische Staatsregierung hat den Kammergerichtsrat Dr. Scholz zum Oberverwaltungsgerichtsrai ernanni. - :
se
Die Preußische Staatsregierung hat auf Grund des § 28 des Landésverwaltungsgesezes vom 30. Juli 1883 (Geseßsamml. S. 195) den Oberregierungsrat Tidick in Oppeln zum Stell- vertreter des Regierungs8präsidenten im Bezirkscusschusse zu Oppeln, abgesehen oom Vorsiße, auf die Dauer seines. Haupt- amis am Size des Bezirlsausschusses und L
den Oberregierungsrat von Keudell în Ersuri zum Stellvertreter des Regierungspräsidenten im LWezirksausshusse zu Erfurt, abgesehen vom Vorsize, auf die Dauer seines Haupt: amis am Siße des Bezirksausschusses ernannt.
ere:
Die Preußische Staatsregierung hat den Regierungsrat Dr. Ahrendis in Belgard, den Regierungsrat Dr. Frißschen in Langensalza, den Gerichtsreferendar Dr. Kracht in Heide, den Regierungsrat Müser in Biedenkopf, den Re- gierungsrat von Neden in Lübben, den Regierungsrat Dr. Simon in Gumbinnen und den Regierungsrat Windels in Osterode a. Harz zu Landräten ernannt. :
nee"
Erlaß der Preußischen Staatsregierung,
betreffend Anwendung des vereinfahten Ent- eignuungsverfahrens bei der Herstellung einer elek- trischen Doppelfreileitung von dem vom Neichsfiskus errichteten Schalthaus in. .Biiterfeld nach einem von dem Elektrizitätswerk Sachsen-Anhalt bei dem Kra ft- werk in Gröbers E u errichtenden Schalt- hause durch die esellschaft. für Kraftübertragung, G. m. b. H. in Berlin.
Vom 17. September 1919.
Auf Grund des §8 1 der Verordnung, betreffend ein ver- cinfahtes Enteignungsversahren, vom 11. September 1914 (Geseßsamml!. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom %5. September 1915 (Geseßsamml. S. 141) und 15. Augusi 1918 (Geseßsamml. S. 144) wird bestimmt, daß das vereinfachie Eniteignungsversahren. nah den Vorschriften der Verordnung bei der Herstellung einer elektrishen Doppelfreileitung von dem vom Reichsfiskus errichteten Schalihaus in Bitterfeld nach einem von dem Elektrizitätswerk Sachsen-Anhalt bei dem Kraft- werk in Gröbers (Saalkreis) zu errichtenden Schalthause Ln- wendung findet, nachdem der Gesellschast für Kraflübertragung, G. m. b. H. in Berlin, das Enteignuungsreht für den Vau der
‘Leitung durch den Erlaß vom 26. August 1919 verliehen
worden ist. Berlin, den 17. Sepiember 1919. Die Preioe Staatsregierun Hirsch. Fishbeck.
Braun. Ga ens. Südekum. Heine. Reinhardt. Oeser. Stegerwald.
Finanzminifterium. u Dem NVeräsidenten der Oberzolldirektion Posen, Geheimen a See, ist die Stelle des Präsidenten der Oberzolldireltion Hannover verliehen worden. Dem Oberregiecungsrat Nèbelung aus Cassel ist die frei gewordene Oberregierungsratsstelle bei der Oberzolldirektion Beclin verliehen worden. |
Ministerium des Junern. Dem Landrat Dr. Ahrendts ist das Landraisami im
Kreise Belgard, dem Landrat Dr. Frißscheu das Landrats- irg, Kreise Langensalza, dem Dr. Kracht das
|
Rudolf
Landratsamt im Kreise Norder-Dithmarshen, dem Landrat Müser das Landratsamt im Kreise Biedenkopf, dem Landrat von Reden das Landraisamt im Kreise Lübben, dem Landrat Dr. Simon das Landraisamt im Kreise Gumbinnen, dem Landrat Windels das Landratsami im Kreise Osterode a. Harz übertragen worden.
“Justizminister ïum.
Dem Dircäior im Justizminislerim, Wirklichen Geheimen Rat Dr. Bourmwieg ist die nahgesuchte Dienstentlassung mit Nuhegehalt erteilt. S
Der vortragende Nat, Wirkliche Geheime Oberjustizrat Geißler ist zum Direktor im Justizrainisterium ernannt.
Der Oberlandesgerichtscat, Geheime Justizrat Koppers in Naumburg a. S. ist zum Senatspräsfidenten bei dem Ober- lande8gericht daselbst ernannt.
Der Landgerichtsrat Dr. Möller in Schweidniß ist zum Landgerichtsdireltor in Breslau ernannt.
Dem Landgerichtsrai, Geheimen Justizrat von Meurers in Cöln und dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Bra- migk in Frankfurt a. O. ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.
Den Amisrichtern Kaltenbach bei dem Amls3gerichte Berlin-Mitte und Zitzke in Bütow ist die nachgesuchte Dienst- entlassung exteilt.
Der Amt3gerichtsrat, Geheime Justizrat Siegel in Han- nooer und die Amtsgerichtsräte Buchholz in Seelow und Dr. Edenfeld in Neuwied sind gestorben.
Verseßt find: der Landgerichisrat Hans Müller in Thorn nach Danzig, der Amisgerichtsrat Dr. Hof in Pa nach Quedlinourg, der Landrichter von Zastrow bei dem Land- gerichte ITT in Berlin -nach Glaß, der Landrichter Reinke in Duisburg nah Greifswald.
Die Versezung des Landrichters Hansen bei dem Land- gerichte TIT in Berlin nah Cöln (JYtBl. S. 295) ist zurück- genommen.
Es sind ernannk: der Staatsanwalt Dr. Falck von der
Siaatsanwalischaft des LORdger s I in Berlin zum Land- rihier bei dem Landgerichte IT in Berlin, der Begirksrichter und stellvertretende Oberrichter bei dem Gouvernement von Deutsch Südwestafrika, frühere Landrichter Mattheus zum Landrichter in Hanau, der elsaß-lothcingishe Landrichter Kuchenbecker aus Saargemünd zum Amlisrichter in Saar- brüden. : : Zu Amts3cichtern. sind ernannt: die Gerichlsassessoren Pieper bei dem Amtsgerichte Berlin-Mitie, Kurt Stiller in Winzig, Dr. Nahser in Dülken, Meistring und Scheibe in Magdeburg, Dr. Kurt Ebert in Pölig i, Pom.
Dem Ersten Staatsanwalt, Geheimen Justizrat Naumann in Frankfurt a. O. ist die nachgesuchte Dienjstenilassung mit Ruhegehalt erteilt. G
Die Rechtsanwölte und Notare Geheimer Justizrat Grieser in Kolberg und Justizrat Dee gen in Saalfeld (Osipr.) sowie der Rechtsanwalt Julius Levy in Berlin sind gestorben.
Dem Notar, Justizrat S chulg in Filehne ist der Amtssig in Schivelbein, dem Notar Kontieyko in Groß Wartenberg ist der Amissig in Seelow angewiesen.
u Notaren sind ernannt die Rechisanwälte: Justiz- rat Hugo Hirsch, Justizrai Jsidor Todtenkopf, Sieg- fried Chodziesner, Dr. Bernhard Guischard, Dr. Karl
Horn, Walther Thiede uny Hermann Weck in Charlotten-
felde, Frit Frank in Vie, Dr. Heinrih Theißen. in Ham- born (Amtsgerichtsbezirk Duisburg-Ruhrort), Artur Stiller in Minden, - Erih Gerlach in Angecburg, Dr. Hugo Neu- mann in Danzig (nicht in Oels, JMBl. S. 436), Dr. Arthur Busse in Graudenz, Karl Blenkle in Stuhm, Dr. Karl Köhler, Lothär Spenner und Dr. Walter Zubke in Köslin, Hellmuth Wegner in Rummelsburg i. Pomm., Jo- hannes Schilcke in Zanow.
Jn der Liste der Nechizanwälte sind gelöscht: die Rechts- anwälte Neitzke bei ven Loandgerichten 1, IT und IIT in Berlin, Alfred Jansen bei dem Landgerichte IT in Berlin, Dr. Kristeller und Dr. von Rieben bei dem Land- gerichte ITT in Berlin, Weck bei dem Landgericht in Trier, Dr. Karl Frank bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Frankfurt a. M, Mannheim bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Posen, Gerner bei dem Amtsgericht in Züllichau, Konich ko bei dem Amisgericht in Groß Wariten- berg, Wiedenroth bei dem Amtsgericht in Melsungen, Dr. Steinhaus bei dem Amlsgeriht in Gronau i. Westf, Justizrat Schul und Völler bei vem Amtsgericht in Filehne, e / Ju die Lisie der Rechi2umbälte sind eingetragen: die, Nechisanwälte Kurt Ehrlich a1s Magdeburg bei dem Land- \ geriht T in Berlin, Dr. Kün vom | n lottenburg zuglei bei ber Landgerichte 111 in Berlin mit dem Wohnsiß in Berlin-Wilmersdorf, D. ?utolf Schneider aus Posen bei dem Landgericht in Biecl.u, Dr. Hedding aus Ronsdorf bei dem Landgericht in Cölu, Dr. Steinhaus aus Gronau i. Westf. bei dem Laudgericht ina Münster i. Westf, Dc. Herrmann aus Tilsit und Dr. Loesdau aus Marien- werder bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Danzig, Lejeune aus Kolmar i. P. bei dem Ämlsgericht in Freien- walde a. O., Alfred Jansen aus Berlin bei dem Amts- geriht in Neppea, Konieyïo aus Groß Wartenberg bei dem Amtsgecihi in Seelow, Dr. Beisner aus Hannover bei dem Amtsgericht in Groß Wartenberg, Blenkle aus Bromberg bei dem Amtsgericht in Stuhm, Justizrat Schuly aus Filehne bei dem Amtsgericht in Schivelbein, der frühere Rechtsanwalt Ernst Weiler bei dem Amisgericht und dem Landgericht in Cöln, der Notar Litter- \cheid in Lindlar bei dem Amtsgericht daselbst, die Gerichis- assessoren Arthur Kauffmann bei dem Oberlandesgericht in
rankfurt a. M.,, Dr. Beuiner bei dem Landgericht T in
rlin, Dr. Erwin Rahmer bei dem Landericht IIL.-in Berlin, Dr. Kreßner bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cassel, Dr. Hermann Baecker bei den Amtsgericht und dem Land- gericht in Duisburg, Arnold Kahn bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Wiesbaden, die früheren Gerichtsassessoren Dr. Hugo Jsrael bei dem Landgericht L in Berlin, Dr. Trost bei dem Amtsgericht in Forst i. Lausiß. :
_ Zu Gerichtsassessoren sind ecnannt: die Resferendare 1dolf Noth maun, Dr. Alfred Sachs, Martin Sonnen- burg, -Dr. Paschke im Bezirke des Kammergerichts, Dr. Zeißschel im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Breslau, Kleim im Bezirke des Oberxlandesgerichis zu Cassel, Dr. Gruber im Bezirke des Oberlandesgerichis zu Celle, Deuster, August Wagner, Sehn, Dr. Heidland im
burg, uis Probst und Dr. Karl Schaper in Berlin-Lichter-
Amtégericht in Char-
zirke des Oberlandesgerihts zu Côln, Dr. Beck im Bezirke 5 Oberlandesgerichts zu Marienwerder, Dr. Karl Frank, dr. Dolge im Bezirke des Oberlandesgerichts zu Stettin, lus dem Jusiizdienste sind geschieden: die Gerichisassessoren Rernec Friedrich und FriedriÞh Maaß infoige ihrer Er- ¿naung zu Regierungsasse\soren und Uebernahme in die allge- seine Staatsverwaliung, Dc. Schaÿ infolge seiner Ernenrung m Regierungsafsessor und Uebernahme in die Verwaltung r direkten Steuern. / Den Gerichtsassessoren von Reden und Dr. Wöstendiek
die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erieilt.
r Landwirtschäft, Domänen
inisterium fü A i und Forsten.
Ÿ Der Kreistierarzt Raebiger isi oon Bielefeld nach Springe und der Kreistierarzt Dr. Hohmann von Springe
mach Bielefeld versezt worden. R
Oberrehnungskammer.
Y Der bisherige Geheime Registrator bei der Oberrehuung2- ämmer Brandt ist. zum Geheimen Rechnungsrevisor bei ‘Dieser Behörde ernannt worden.
Bei der heute öffentllich in Gecenwart eines Notars be- irften Auslosung derjenigen Serie der auslosbaren #zinsigen preußishen Schaßanweisungen von 1914 ster und zweiter Ausgabe, die am 1. April 1920 zur Rückzahlung gelangen soll, ist die
Serie sechzehn ogen worden. Ls
Die zu dieser Serie gehörigen Schaßanweisungen der en und der zweiten Ausgabe werden den Besißern zum April 1920 mit der Aufforderung gekündigt, die apitalbeträge diefer Schagzanweisungen gegen Quitiung und
Mückgabe der Schuldurkunden und der nah dem Zeitpuükte Der at wie fällig werdenden Zinsscheine Nr. 13 bis 32 Dei der Staatsshuldentilgungskasse in Berlin W. 8, Touben- Mraße 29, zu erheben... Diese Kasse ist werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr NaGmittags geössnet.
Die Einlösung geschießt au bei den Regierungehaupt-
fen, der Kreiskasse 1 in Frankfurt a. M., der Kreiskasse 1 An Dortmund und den Kreiskafsen in Altona, Hagen, Duisburg Mid Elberfeld. Die Wertpapiere können diesen Stellen {hon M . März 1920 ab eingereiht werden, die sie der Staats- d Lt de 10S ur Prüfung vorzulegen und nah der Fesistellung die Auszahlung vom 1. April 1920 ab zu bewirken Haben. Der Einlösungsbetrag kann bei den Vermiitlungs- Mellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am Fälligkeitstage abgehoben werden, wenn. die Schaßanweisung De ermitiiungs]telle wenigstens 2 Wochen vorher ein- reiht wird. : : j Der Betrag der etwa fehlenden Mapital ne Vera Mit dem 31. März 1920 hört die erzinsung der gekündigten Schaßanweisungen auf,
Vordrude zu den N werden von sämilichen Ein-
h Ne unentgeltlich verabfolgt. | Von den zum 1. April 1915, 1, April 1916, 1. April 1917, ¡L April 1918 und 1. April 1919 oekündigten Schaßanweisungen ‘ver Serien VI, IT, VIII, XV und V ift eine große Anzah! Noch nicht zur Einlösung vorgelegt worden. Die S Werden aufgefordert, dies zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes Jhleunigst zu tun. V Berlin, den 83. Oktober 1919.
Haupiverwaltung der Staaisschulden.
ins\heine wird vom
Bekanntmachung.
_Der Frau Julie Kaufmann, geb. Chaim, Lottum- ße 18 a, habe ih die Wiederaufnahme des durch Ver- ung vom 25. September 1917 (R.-A. Nr. 238, Amtsblatt Stück 41) Utersagten Handels mit Gegenständen des täglidhen Bedarfs, ins- Vesondere mit Web-, Wirk- und Strickwaren, auf Grund ves § 2 bs. 2 der Bundesratsyerordnung vom 23. September 1915 (RGB!.
603) durch Verfügung ‘vom heutigen gestattet. Berlin, den 17. September 1919. Landespolizeiamt beim Staatsko : D Vec Dr,
Fal, L für O
Bekanntmachung.
Dem Händler Bernhard Amshoff in Able ist regen [Vewiesener Unzuverlässigkeit der Handel mit Butter, Stern: Wild, Le und Gemüse auf Grund der Bekannt- Macjung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 28. September 1915 untersagt. Der Genannte hat die dur i ps M A Aan E Sen, insbesontere n Gebühren ‘ e im er obengenannten Verordnung vorge\chriebenea öffent- s chen Bekauntmachungen, selbst zu erstatten. geld f
Ahaus, den 18. September 1919.
i Der Landrat. G4 Frhr. von Shorlemer-Alst, Geheimer Negierungsrat.
k wg ur, )
O Bekanntmachung.
/ Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
Perjonen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) sabe ih dem S@hankwirt Wilhelm Schimonsky in Char- Eottenburg, Augsburgerstc 73, dur Verfügung vom heutigen P C16 ligen Ua A R BD E des täglichen Ba er h o
E inteitark gte n bezug auf diesen Handels
Berlin, den 16. September 1919.
Y Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernä i‘ Di U 1 S
Ampnneggngan
Bekanntmachung.
Auf Grund dec Bekanntmachung zur Fernhaltung un uverlässiger Personen vom Handel „vom 23. September 1915 (RGBL. S. 603)
4 abe ih den Schankwirten Mar und Kurt Hauschild in
Charlottenburg, Bundesallee 12, durch Verfügung vom
Futigen L R Len des täg-
K n edar wegen Unzuverl eit i i
Pandelsbetrieb unters a gt. | s A O
Berlin O. 27, den 16. September 1919.
Laudespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. S A: Dr. Wodttke. de
|
L Bekanntmadckchung,
_Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltun Pecisonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBL S. 603) habe ich dem Schankwirt Walter Danco in Berlin- Schöneberg, Stübbenstraße 1, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be- darfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin, den 27. September 1919.
Landeêspolizeiamt beim Stcat‘fommissar für Volksernährung. A Dr. N C1 ck
Bekanntmachung. l Auf Grund rer Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässig-: Peisonen vom Handel vom 23. Scptember 1915 (NGB1. S. 603) habe ich dem €-chankwirt Arno Bräude inCharlottenburg, Kaisecdama! 2, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverclässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 29. September 1919. j
Landespolizeiamt beim L pu für BVolksernährung.
25, V: Dik Fa ld
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekannimachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Prcifoien vom Handel vom 23. September 1915 (RGBI. S. 603) habe ich der Schankwirtin Marie Aryadi, geb. Cibisch, zu Berlin, Oranienburgersiraße 45, und Siegfried Arpadi zu Berlin, Friedrichstrake 114, durch B: rfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be- L L Unzuverlässigkeit in bezug auf diejen Handelsbetrieb UNTET Adl
Berlin, den 29. September 1919. Landespolizeiauit beim Staatskom missar für Volksernährung. J. V.: Dr. Fal ck.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personeu vom Handel vom 28. September 1915 (RGBlI. S. 603) habe ich dem Schankwirt Moses Krämer rects. Burg in Berlin, Jägerstraße 11, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Be- bvarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. |
Beclin, den 29. September 1919.
Landespolizelamt beiuï Staatskomzuissar für Volksernährung.
b Dr. Fal dck. h
BekannimacchGung-.
Auf Grund der Bek: nntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Perfonen vom Handel vom: 23. September 1915 (RGB!. S. 603)
1 babe ich dem Schankwtrt Kurt Mohr in Berlin-Schöne-
berg, Moßsir, 65, und dem Geschäftsführer Hans Starzengruber in Berlin, Bülowstir. 60, durh Vecfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenstänten des täg- lien Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diejen Handelsbetrieb untersagt. |
Berlin, den 1. Oktober 1919.
Landespolizeiamt bein Staatäkommissar für Volksernährung.
J. V.: Dr. Fal ck.
BekanntmaGung Auf Grund der Bekanntmachung zur Pp ing unzuverlässiger Persounca vom Handel vom 23. September 1915 (RGBI. S. 603) habe ih dem Schankwirt Paul. Ostermann in Charlotten - bur-g,- Augsburgerstr. 6, . dur Verfügung .vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diefen Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 1. Oktober 1919. Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. I. V: Or. Fal ck.
i Bekanntmachung.
Dem Vichhändler Nicärdti- Conradi sowie dem Pferdeshlachhter Ludwig Hoodt, beide in Soliau, ist wegen Ünzuverlässigkeit auf Grund dex Bundesratsverorbnung vom 23. September 1915 (Reichs-Geseubl. S. 603), betr. Fecnhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, jeglicher Handel mit Vieh und Pferden untersagt worden.
Soltau, den 29. September 1919.
Der Landrat. F. V.: Harder, Kreissekretär.
Bekanntmachung.
Nah Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseßsamml. S. 357) ist bekanntgemacht: i der Erlaß der Preubisden Staatsregierung vom 8. April 1919, betreffend die Genehmigung der Grrichtung der Stadtschaft der Provinz Hannover, durch die Amtsblätier, ¡ : der Regierung in Hannover Nr. 28, Sonderbeilage, ausgegeben am 12. Juli 1919, A9 der Negierung in Hildesheim Nr. 29, Sonderbeilage, ausgegeben am 19. Juli 1919, s der Negierung in Lüneburg Nr. 30, Sonderbeilage, ausgegeben am: 26. Juli 1919, : l dex Regierung in Stade Nr. 29, Sonderbeilage, ausgegeben am 19. Juli 1919, s der Regierung in Osnabrück Nr. 29, Sonderbeilage, ausgegeben y a 19, Juli A N s Gáudedian er Negierung in Auri r. 28, Son ilage, ausgegeben am 12. Juli 1919, | O
n
(Fortsegung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
WAichtamtlihes, Deutsches Reich.
Jn der am 4. Oktober 1919 urter dem Vorsiß des Reichs-' verkehrsministers Dr. Bell abgehaltenen Vollsißung des Reichsrats wurde der Ergänzung des Entwurfs des Haus- halis des Reichs\shaßminisieriums zugestimmt.
Die’ vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Zoll- und Steuerwesen, für Justizwesen und sür Rechnungswesen hielten heute eine Sigung.
Der Professor Dr. Richard Delbrü ist dem „Wolffichen
unzuverlässiger ] Telegraphenbüro“ zufolge zum deutschen Kommissar für die
Ausführung und Au2!egung des beutsh-polnishen Vertrags vom 1. Oktober 1919 über die Eni!lafsung fesigeholtener Per- Rue O u Qi Sara Ns bestellt worden.
rofessor Delbrück hat f is zur Erfüllung seiner Auf- gabe nah Posen begeben.
Jn der ‘Frage der Näumung des Baltikums if dem Gevweral Nudant, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgende Note für die Entente übergeben worden:
In Erwideruna der Note 1755 G. vom 28. 9. legt die Deutsche Regierung den größten Wert auf 'die Feststellung, do® sie dauernd auf das energischste bemüht is, die Truppen aus dem Baltikum unb aus Litauen herauszuziehen. Sie Lat zuy diesem Zwecke unter anderem am 25. September des Jahres angeordnet, daß den en, die dem Abmarschbefehle keine Folge leisien, die Löhnung sowie alle fünftigen Versorgungéansprühe gesperrt werden. Um fernerhin jeglihen fd zu verhindern, wurde die deutsche Grenze geaen Kurland ge\cklossen und Befehl gegeben, auf Truppen, die troßdem diefe Linie zu überschreiten versuher, zu schießen. Auch ist jeder Nachshub an Munition firengstens -untersagi. Genera! Graf von der Gols ift von seinem Posien abberufen worden. An seiner Stelle übernimmt bis zur völligen Durhföhrung des Rück transportis Generalleutnant von lecbauet den Oberbefehl über sämtlihe noch öôstlih der Reichégrenze befindlihen Truppen. SPließlich hat die deutsche Reg'erung an die Truppen einen Aufruf erlassen, der fie zur Pflicht zurückruft und ihnen eindringlih vorstellt, welche unabsehbaren Gefahren und Leiden fie auf ihre Vol?sgenofsen heraufbeschwören, wenn sre in ihrem Ungehorsam beharren,
Alle diese Maßregeln follten die Deutsche Regierung auch in dem Urteil der alliterten und assoziierten Regierungen vor dem un- berechtigten Vorwurf hüten, daß sie die Widersetzlichkeit der deutschen Truppen als Vorwand benußte, um ibre- Verpflichtung zur Näumung der ehemals rufsishen Gebiete unerfüllt zu lasies, Die alliierten und assoztierten Regierungen haben hinreichenden Einblick in die durch den Friedensverirag bedingte Lage Dentschlands, um zugeben zu müssen, daß der deutschen Regierung weitere militärishe Zwangsmtttel nicht t 04 ben Eintritt benisisèr Tekpjta e
as den Eintritt deutscher Truppen russische Formationen betrifft, fo steht die deutsche Regierung diesem Vorgang durchaus ablehnend gegenüber; fie hat thre Auffassung den Beteiligten au wiederholt unzweideutig zuw Ausdruck gebraht. Irgend eine Ec- mächtigung zu einem solhen Uebertritt hat sie niemals gegeben.
Die Deutsche Regierung hat den festen Willen, alles zu tun, was in ihren Kräften steht, um einer Räumungspflicht naGzukommen., Sie muß auf das {härte Verwahrung dagegen einlegen, daß in der Note des Marschalls Foch Zwangsmaßregeln cngedroht werden, die bezwecken, Deutschland durch eine Erneuerung der BloXade die Leben®mittelzufuhr abzuschneiden. Die alliierten und afsoziierten Regierungen dürften nicht vergessen haben, daß gerade die Hunger- blockade nicht nur den Tod Hunderttaufender Frauen, Kinder und Kranken verschuldet, fondern au dur Schwächhung der Arbeitsfähig- keit infolge chronischer Unterernäßrung nit zum geringsten - Teile die Zersezungserscheinungen verschuldet hat, unter denen Deutschland zur Zeit so sckwer leidet.
Die Deutsche Regierung gibt vielmehr der zuversihtlichen Er- wariung Ausdruck, daß die alliicrten und assoziterten Negierungen ihren guten Willen anerkennen und dementsprehend von den unmen\sch- lihen Kriegsmaßnahmen gegen die deutshe Zivilbevölkerung, die doch feinesfalls eine Mitschuld an dem Verhalten der Truppen im Osten trifft, Abstand nehmen werden. Um aber auch den alliierten und assoziierten Negierungen die Möglichkeit zu geben, sich von dem nahdrücklichen Ernst ihres Vorgeiens zu überzeugen, ersuht die Deutsche Regierung dieselben, mit ihr in die Be- ratung der notwendigen Maßnahmen einzutreten. Zu diesem Zweck chlägt sie die shleunige Bildung einer aus deutschen Vertretern einerseits und alliierten und afsoziierten Vertretern andererseits ge- bildeten Kommission vor. Nach Ansicht der Deutschen Regierung wäre deren Aufgabe, nach Prüfung der Sachlage, die Maßnahmen zur s@leunigen Durführang zu treffen, zu überwachen und durh- zuseßen. Die Deutsche Regierung bittet, ihr eine baldige diesbezüg- lihe Mitteilung zugehen zu lassen,
Der Reichswehrminister N os ke hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgeude Befehle erlaffen :
I. An A. O. K. Nord.
Im Hinblick auf die verschäiften Forderungen der Entente muß jede Rücksicht auf einen erneuten CGinbruch der Bolschewisten in Lettland hinier der beschleunigter Räumung des Baltikums zurück- treten. Alle Angehörigen des 6. Reservekorps sind zu belehren, daß es ihre Pflicht ilt, dur Gehorsam gegen die Befehle der Reichs- regierung die Heimat vor den von der Entente bereits eingeleiteten folgens{weren Maßnahmen zu bewahren.
L K daher in Ergänzung des Befehls vom 30. September angeordnet :
1) Die Truppen des 6. Nesecvekorps sind unverzügliß mit Bahn und Fußmarsch bis in Gegend Schaulen zurückzuführen. Die Bahn ist hierbei in erster Linie für Abiransport von Material zu benußen. Von Saulen aus ist die ges{hlossene Transportbewegung der gesamten Truppen nach Deutschland einzuleiten, Munition und Kriegs8gerät, das, ohne den Abmarsch der Truppen zu verzögern, nicht abbefördert werden kann, zu vernichten, soweit die Gefahr vorliegt, daß es den Bolschewisten zugute kommt. Hierbei und bei dem Rüt- marsch der Truppen find alle Zerstörungen oder Beschädigungen von O Eisenbahnen, Brücken und fonftigem staatlichen oder privaten Eigentum unbedingt zu vermeiden, soweit nicht ndeeide Rückficht auf eine etwaige Gefechtslage Abweichung er- ordert.
2) General Graf von der Golg hat die zu 1 notwendigen Be- fehle zu erlassen und dic Bewegung vor der Uebergabe der Geschäfte an ne eatnan von A gg {befehl nit Folg
n Heeresangehörigen, die dem Abmar ni e leisten, sind keine Gebührnifse mehr zu zahlen. IL. A. O. K. Nord-Kolberg.
Sämtlichen unterstellten Truppen, insbesondere denen im Balti- kum, telegraphisch befehlen: Uebertritt in russishe Dienste ist verboten. Bisher übergetretene Deuishe find dur Vermittlung russischer Kommandostellen zur Rückkehr in deutshe Formationen aufzufordern. Rükkehrer sind wegen vorherigen Uebertritts zu den Russen nicht nachträglih zur Rechenschaft zu ziehen. Uebertritt von heute ab straf- bar, Nichtrückkehr bringt Verlust aller deutshen Ausprüchhe mit \ich.
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Eine aus Amsterdam stammende Nachricht besagte, daß nah einer Juformation, die dem Büro des Junternationalen Gewerkschaftsbundes gegeben worden sei, Deutschland und Oesterreich eine offizielle Erklärung übermittelt worden wäre, nach der die Delegierten Deuishlands und Oesterreihs an der Internationalen Arbeitskonferenz in Washington würden teilnehmen können. Ferner sei den stellvertretenden Vorsitzenden Jouhaux und Martens von der fr bezw. der belgishen Regierung erklärt worden, daß a
ch und Oesterreihs auf der Konferenz dieselben Rechte haben würden, wie die Delegierten der anderen Länder.
In dem Schreiben, das dem Vorsißenden der Deutschen S in Versailles übermittelt wurde, heißt es | äber, daß die Zulassung deutscher und ößterreichisher Dele-