1919 / 230 p. 19 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Oct 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Ém

Gebührenüberficht für eingeschriebene Briefsendungen mit Nachnahme, (Briefe, Postkarteu, Drucksachen, Seschäfis8papiere, Wareuprobeu.) Allgemeines. Der Betrag der Nachnahme is auf der Auf\schriftsceite der Sendung in der bei dem | Schrift auf dex Vorder- oder Nükseite deutli® niedergesGrieben sein. Jin Vereinsverkehr wird ber ein-

ältnis i

Bestimmungsland (Spalte Meistbetrag ciner Dee, a ea ee C in Ee e wie bei Postaufträgen, siehe Abteilung E. Post- |

Schrift) und Zahlen anzugeben. Das Umrechnungsver aufträge zur

taben (lateinische |

inziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen Name und Anschrift des Absenders tin lateinischer

p:

dur} Postanweisung übermittelt. | siehe Spalte Bemerkungen.

gezogene Betrag nah Abzug der Postianweisungsgebühr und der Ginziehuagsgebühr von 15 Pf. dem Ubsender Wegen der Ausnahme im Verkehr mit Deutschösterreih und Ungaru

Meistbetrag Gebühr Bestimmungsland einer Einshreib- Bemerkungen Bestimmungsland einer | Einsgreib- Bemerkungen Nachnahme Freigebühr gebühr il Nachnahme Freigebükhr gebühr Deutschlaud (Neichspostgeb. 30 Pf. Zu Deutschland: Luxemburg . N ; | Zu Ungarn; uns Wüirtteribers postgeb. Bayern E Pf i Briefe und Postkarten 2 g E A 1000 PVêarîï Zugleich mit der Frei- H A #0 2 1000 Mark (Wird nur A mit Nachnahme auch un- (Verkehr vor!ufig eingestellt.) gebühr wird 25 Pf. Vor- (Nacna men au auf aewD i n aner Da. Mle 4 s geigegebühr erhoben. Der lichen Briefsendungen zul fig.) Die Frei erhob.) M acigec@uke Nee Niederlande I G R 4 460 SBulb,®) Die Frei- e lbntte Posae 5 EMtsiosogelte Belxag i weisungsgebühr übermittelt. ¿ übr für di wird gegen die gewöhu- 790 & g E Dänemark mit Farder (nit au | 796 Keon,®) | 9ebührfür die liGePostaniveisungägebihr Novwwagetw . N I R T Did 4a 05.0 etreffenden ermittelt, s i E Zu Deutschöfterreich : Schwedea . , s 720 Kron,*®) E Ö Zugleih mit der Frei- Sendungen. Deutschösterreih . . . « 1000 Kron ungen. |\\ 29 Pf. ct A E e “A E 0 aer) g (Verkehr vorläufig ciugestellt.) 5 zeigegebühr erhoben. Der Î j Bee e L u 06 & gegen die gewöhnliche Post- nzarcn E Q ron. cs - i M) inweisung8gebühr übers M E GSöland « e « - - e ° 4 « | 720 Kron,*) E N (Verkehr vorläufig eingestellt.)

*) Für den Verkehr mit Dänemark, Island, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schwetz ist der Meistbetrag der Nalnahme vorübergehend auf 100 é oder den Gegenwert von 100 „(6 feftgeseßt worden,

Allgemeines. Die Wertbriefe und Werikästchen nach dem Auskaude müss ordnuugsmäßig verschlossen und versiegelt eiugeliesert werdeu.

Werthbriese (ausgenommen in Deutschländ und im Verkehr mit Dänentart) blirsén n Wertpapiere (Schuldversdreibungen, Papiergeld, Zinsscheine usw.) enthalten.

vergleichen auch Aiwveisungen, Stede und Wechsel Briefe un. Kästchen mit Wertänga

nach dem Au?land, die Yahlungsämittel in ausländischer Wäßrung im Ge- samtiwerte von mehr als 500 M E werden nur befördert, wenn der Nachweis geführt wird, baß biese bei einer Devisenstelle exworben sind, oder wenn eine Exklärung als. Devisenstellen bestimmten Banken unb Firmen und die bei Fefiflellung des Gesamtwertes anzuwendenden Unx -chnungskzurse Briefe und Kästchen mit Wertangabe nach dem

der ck eihsbank zur Absenbung beigefügt ist, Die

find bei den *’ostan?alten iu érfragen Auslanb bie au! deutsche Neichswät rung lautende Zahlungäuntitte! enthalte

Die zur Prüsung dcc Zulässigkeit des Juhalts exfordex lichen Untexlagen (vergl. weiter unten) sind in die ver- schlossenen Sendungen hineinzuiegen. brieslihe Uitteilungen in Senbungen nah dem Aus- lande, soweit sie überhaupt ¡ugelasse# sind, müssen in deutscher S»racte abgefaßt sein, Die

ahlungs- mittel, die aus audslánbische Währung lauten, und Zohlung8mittel, die auf wi fa 8 währung lauten, dürfen nat dem Ausland nicht iu demselten Wertbrief oder Käftchen versandt werdén. Als Zahlungsmittel gelten außer Geidforten, Papiergeld, Bankucoten und

1. Briefe und Kästchen mit Wertangabe,

eit werden nur befördert ist. Ohne Einwiligung dex Reichsbank ist nur gestattet, anstisstze Dan odex Firma innerhalb eines Kalenvertar: ouf

ZahlungZmittel his 50 #, innerbalb eines Kalenvermonats jedo nicht mehr als in3gesami 150 46, zu versenden,

fautende

Werttäuchenu enthalten;

wenn eine Einwillicungertlörung

oder

der Reichsbank beigefügt anu dieselbe im Auslauv veulshe Reichswährung

Wertbriefe nach dém Ausland, die deutsche oder ur auz3lärdishe Wertpapicie cuthallen, werden nur befördert, wenn die Absendexin eine Ban! {fl Als Wertpapiere im Sinne dieser Vorschrist gelten auch die unverzin3licken Schaganweijungen de3 Neichs oder ver Bundesstaaten, Zins- und Gewinnante!ls{eine, Urkunden, vvrch welche dis Beleiligung ant eivenm Unternehmen verbrieft ist, sowie Hyp9- thetlen, Grub schulde und Nentens®@uldbriefe. be schen: Papiergeld, Vanlnöten, Darlehenskaässous{eine, Wechsel, Auweisungen und Schecke Als Banken im Sinne dieser Vors ift gelten alle Personen und Unternehmungen einst ter Sparkassen unv Genossenschaften, die gewerbsmäßig Bank- oder Bankiers zes;äste Letreiben. rier Schmugdsacien dagegen dlirien BVyuiese oder die Cigeuschast einer Korrespondenz bez fivende Angaben, im Umlause besir lihe Münzen, Banknoten ober auf den Inhabex fautende Wertpapiere, Urkunden, Ge‘chällspapiere und Gegenstände, veren Einflihrung t, over Umlauf (m Brsiiruwwneslande verboten ift, niht aufgenommen werden. Kurze

Dagegen sind nicht al Wertpapiere anzu-

tostbare

Gegenstände

agaben über znhalt und Zweck ver Sendung missen, soweit fie überhaupt zuläsfig inb, ia deutscer Sprache abgesaßt sein, Wertangabe in ver Ausschrift iu Buchstaben und Zahlen in dex Martwährung auszubriüicken, Ausschabungen ober Aenderungen, felbst wenn anextazunt, nicht gesiattet. Verlangt Absender Ben über Zustellung der Werxtsendung an ben ¿mpsänger, fo hat ex guf vie Sendung „gegen Rückschein

(avis de réception) zu chzciben. Gebühr vbafür 20 Pi. --- Dei Wertbriefen muß zwischen den einzelnen, zur FrauliMng verwenveten Freimarken ein Zw ischenraum gelaffen werden, au dürfen die Freimarken die Kanien des Umschlags nicht bededen, Wert- sendungen, beren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Stifte geschrieben ist, sind nicht zulässig. We2rtbriefe unterliegen (ausgenommen in Deutschland unb im Verkehr mit Luxembuvrg) feiner Gewichtsbeschränkung, für Wertkästhen ist das Meistgewicht auf 1 kg festgesetzt. Patetkarten sinb bei Wertkästhen nit erforderli. Jedem Wertlästchen und jotchen Wertbriefen, die Waren enthalten, sind statistische Ana meldeschcine (zur Warenverkehrsstatistik) beizugeßbeu. Hieritber sowie über die Vorschriften hinsichtäih vex Beschaffenheit der Versiegelung 2. der Wertkästhen und der Zah! ber beizufügenden Zollinhalt3erklärungen erteilen vie # osfiämtevr Auskunft. -- Jm Verkehr mit ciner Anzahl von Ländern ist bei Wertkästchen bie Z ung Dex Zollhetr äge durh ben blenber gestattet, Hierliber erteilen die Pofianstalten Auskunft.

E Wertbriefe und Meisibetrag Freigebülw für Wertkäftchen Bemerkungen Versicherungg- E = Sübestellung zulässig, PEACADNAQ Lan L ARA Er Ms Wertbriefe Weritäsicben pebibe für N = Nachnahme zuläsfig. Wertangabe E e 240 M L == Ginführung ausländiser 2otterielose. Pf. M A Pf. j i Bayerua ie h Orteverkehr ur als Palete 40 1) Gilbestellgebühr im Falle der Vorausbezahluug bei Ueber- 2) M Aa RGYMO E, nad Dikcitenteng) unten O D E aisésfig | für je 1000 46 bringung eines Briefes mit Wertangabe bis 1000 ciascließlich S oder von Ablieferungsscheinen über Wertbriefe nad Postorien 50 H, : die 20 g. . 50 nach Orten ohne Postansta?t 1 6. N bis 1000 4 (Vorzeige- 9) r bes{ränkt Ge Wsc0s O A / p O gebühr 25 „Z wird zuglei mit der Freigebühr erhoben). | R s 0 d baa n a O Q P E M E “a 2) E nur na Postorten; N bis 720 Kronen; L verboten. H Í nux al3 Pa D) Deut Mle: e a o E unbeschränki Pf vir 10 ao6 46 3) Bz; N bis 1000 Kronen (Verkehr vorläußg efngestellt). L verboten, j L 2 4) Jslaund A T0 unbes{räuli eun E, a 4) E nut nach Postorten; N bis 720 Kronen; L, verboten. O) bahn oa oro n E d 4 20 | iden 40 | 5) Meistgewichi 250 g; 2; N bis 800,4 (vorläufig eingestellt; L verboten) ; x 6) L 20 000 Æ Einf eibbrief 60 E 40 6) E; N bis 480 Gulden. gleichen : st 24 Briefe, ¿ j : e i A E, Gewichis 2 | 2 4 # fdb | D) D nud beftimmien Dele: I Hs fuo Neuen ( 16 über Saßniz, | 8) V nach allen Postorten mit Bestellgeld; N big 720 Kronen, 8) Sehwcden E A unbeschränkt D E L E Ie 9) E; N bis 1000 Hcranken. O m A e a oe» o} unbeschränk! 1 60 ags 10) E, na Budayest ist die Eilbestellung bis auf weiteres ausge- 9) Schweiz 6 * g Gs M id loffen. N bis 1000 Kronen (Verkehr vorläufig eingestellt). L ver- 10) Ungarn +ch «ea ooooo oooooooo] unbesränli L M boten. Schuiftlidze Mitteilungen in Wertbriefen find verboten.

Allgemeines. Zu Balgneluugen nach dem Auslande n n CIRA ) u1aUuf

ein besonderer Vordruck (in deuts verwandt. Auszufüllen s er mit mit lateinischen Schriftzeihen ohne

er und fransiGe Sprach arabishen *

a. die gewöhnlihe Postanweifung8gebühr und ersorderlichhenfalls d Gebühr für den UAuszahlungsschein, b. die Telegramm.

Ds D A N J t

_PVeetttbeirag

iffern und Durchstreihungen oder Aenderungen. Für telegraphische Postanweisungen ist zu enirichten :

Gebühr für das Wegen der Vorausbezahlung von Eilbestellgeld für telegraphische Postanweisungen aa Orten ohne Postanstalt erteilen

Vebühr

allgemeinen zuläfsi am Schlusse angegebe 2d) darüber auf gewöhnliche oder telegravht!

C. Postantocisungen.

die Poslanslalten Auskunft. L Postanweisungen die beträge (Franken 2c.) und die TeilLeträge (Ceutimea 2e.) jeder flix fic umgerechunet und fich ergebeude Bruchteile jedesmal auf volle Pscunig aufwärts abgerundet, ie | lihe Mitteilungen auf dem Abschnitt der Poilamoeisung find im in den Bemerkungen VFeder, der nad) dem Auslanve 100 46 und che Postanweisur

ß) en.

die Ausnahmen sind

; s 267 1, TUARY A AETI

Bei deu in fxemover Währung werden -

H

Die Ausstellung der Postanweisung

die HPaupt-

Schrist-

igen einzahlt,

hat bei ter Verkebrsanstalt Inhalt und Zweck des Geschäfts, für das die Zahlung dient, anzugeben und dur Nachweise zu belegen. Bet gleilhzeitiger Einzahlung mehrerer Postanweisungen von demselben Absender an denselben Ewupsänger wird der Nachweis über Inhalt und Zweck des Geschäfts, auf das fich die Zahlung. bezieht, au) dann ge- fordert, wenn zwar die Einzelbeträge der Postanweisungen hinter der Grenze von 100 46 zurückbleiben, ihr Gesamtbetrag aber diese Grenze erreiht odec übersteigt. Werden diese Angaben verweigert, so wird die Annahme der Postanweisung abgelehnt.

j M Eilbeitellung zulässig.

Bemerkungen { M = Schriftliche Mitteilung auf dem Abschnitt. O anat 4 (vom Absender zu entriten) hat zu ersÆgen in G | m =— Telegravhische Postanweisung zulässig. teich8postgel is 5 A: 20 5; über 5—100 f: 40.5; über è und Pfennig. 1} E (Gebühren #. unter A.) T, auß nach dem Orts- und 1) Deuischlaud (Neichspostgebiet, Bayern, dio 5 #6: 20 Hi dir 5—700 s: (0 3: üher} 1) Mark und Pfeunig R R C S / U L 1000 M 209 Ae 200-1040 e 2 L A L Sn 0 B N E s u : mindestens 20 „j.! 2) Kronen u. Oere (ÜmreGnungsverhältnit | 2) E im Vrisbestellbezirk, ledoch) n na n arôer. D), DERONRON 014 M a0 a9 P O O L M E D096) nte N bei den Postanstalien zu erfragen). T, jedo telegraphi|he Beförderung nur nach bestimmten Orten, von da Weitterbeförderung durch Briefpost. T nach den Faröer nux noch bestimmten Drten. fi iederösterrei i / : : ü T9) 2 gsverhältnis | 3) E; Eilvesi 50 Pf.) vom Absender im voraus zu ent- Deut errei Niederösterrei, | 1000 Kronen j dis 5 4: 20 4; über 5—100 M: | 3; Kronen und Heller (Umrehnungsverhältnis 3) E; Eildbesiellgebähr ( Y D nare N dele ere ciustweilen 40 A; über 100— 250 M: 60 S; bei den Postanstalten zu erfragen). ritten. T Kärnten und Tirol nördli der durch | bescränkt auf | üder 250—500 Jé: 80 H; über den Waffenstillistandsvertrag festgesczten | 100 Krouen | 500—1000 M: 1 A.

Scßcidelinie sowie Vorarlberg)

4) Jslaud C Ea T2 Kronen.

5) Luremnmhauro C E 1000 M (Verlchr vorläufig eingestellt.) 6) Nievexiaude ». « » « « e « « , {480 Gulden | 20 &S 7) Norwegen. « « e a « » o « « { 120 Kronen | 20 S 8) Sweden . » o a ooo o e } 720 Kronen | 20 S 9) Schwelge « o â vao o eo 1000 Frank. 20 S 10) Tíche owakische Republik 1000 Kronen | 20 S : Bohnen Mähren und Oeslterrei(ßis{h- : eilen (Verlehr vorläufig eingestellt.) 11) Ungarn. 1000 Kroner | 20 Z e acg nft an 100 Kronen

für je 40 . für jc 40 4.

für je 40 6. für je 40 S. für je 40 M.

für je 40 4.

250-—

10 4 für je 20 M; mindestens 20 „2.

dis 5 F: 20 F; über 5—100 M: 40 F; über 100—250 H: 60 Z; übe 80 &; über 300-1000 A: 1 4,

Mb:

4) Kronen und Dere (Umrechnungsverhältnit bei den Posianstalten zu erfragen).

5) Mark und Pfennig.

6) Gulden und Cents

hältnis bci den Postanstalter zu erfragen).

7) Kronen u. Oere (Umrechnungeverhäs[tuis bei den Postanstalten zu erfragen).

8) Kronen und Oere (Umrechnungsverhälinis bei den Vostanstalten zu erfragen).

9) Fr. und Ct. (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).

10) Kronen und Heller (Umrechnungsver- N bei den Postanstalten zu er-

agen).

11) Kronen und Heller (Umrehnungsverhält- nis bei den Poslanstalten zu erfrage::).

(Umrechnungsver-

4) T, jedo) telegraphische Beförderung nur nah bestinunten Orten, von da Weiterbeförderung dur Briefpost. 6) 0; T.

6) E; T nad bestimmten Orten,

7) Nur aach bestimmten Orten. T; Postanweisungen na kleinen Post- ortea werden auf telegraph. Wege nur bis zum nächsten größeren Postort u. vou da mit der Post na d. Bestimmungsort beförbert.

8) B nah allen! Postorien mit Bestelldienst. T nach best. Orten. 9) 1: T, 10) E; Eilbestellgcbühr (50 Pf.) vom Absender îm voraus zu

entrichten.

{1) E, nah Budapest is die Eilbestellung bis auf weiteres aus- geschlosjen; Eilbestellgebühr (50 Pf.) vom Absender im voraus zu entrichten. L, M nicht zuläsßg.

Beitritt zum Postscheckverkehz. Zum Postscheckverkehr wird feverinann zugelassen. Anmeldungen zum Beitritt nehmen die Post- anjialten und Postscheckämter entgegen. Auf dem Konto muß eine Stammeinlage von 25 4 gehalten werden. Die Höhe des Guthabens eines Kontos ift nicht beschränkt. Der Poftsheckunde erhält über alle Aa un Aufträge, die lager auf Iean PoslscheŒonto gepust worden sind, am nächsten Morgen einen Kontoauszug, der auch die Höhe des Guthabens angibt. 2 E Ï

Einzahlungen. Dem Postsheckonto werden gutgeshrieben

a) die durch Zahlkarte eingezahlten Beträge, M

þ) Post- und Zahlungsanweisungen und die Beträge, die dur voslauftrag oder Nachnahme eingezogen worden find,

e) die von eiuem anderen Postscheckonto überwiesenen Beträge.

Zu a. Zahlkarten bis 3000 „6 werden auf Antrag telegraphisch übermittelt.

Zu b. Der Posisheckunde kann bei seiner Bestellpostanstakt be- antragen, daß die für ihn eingehenden Post- und Zahlungsanweifungen seinem Poftscheckonto gutgeschrieben werden. Die Postanstalt fertigt über den Gesamtbetrag der für den Postschekfunden gleichzeitig vor= liegenden Post- und Zahlungsanwcisungen täglih eine Kontokarte und stellt ihm die AbsHnitte der Post- und Zahlungsanweisungen gebührenfrei zu.

Die dur Postauftrag oder Nachnahme eingezogenen Beträge werden nach Ubzug der Zahlkarten e dem Dostschetonto des Absenders oder eines Dritten mit Zahlkarte überwiesen, wenn bei Postaufträgen der Auftraggeber eine Poftauftragskarte mit anhängen-

Postschecfverkehr.

der Zahlkarte benußt oder wenn bei Nachnahmen der Absender der

Sendung eine Zahlkarte beifügt. Die Zahlkarte ist von ihnen aus- zufüllen; als Betrag ist der einzuziehende Betrag nah Abzug der Zahlartengebühr einzutragen.

Auszahlungen. Der Postsheckunde kann über rp Guthaben, sowett es die Stammeinlage übersteigt, jederzeit in beliebigen Beträgen

ügen ,

Y dur Seeswellung auf ein anderes Postsheckonto, b) dur Postscheck.

Die Ueberweisungshefte werden ihm kostenfrei geliefert; das Scheckheft mit 50 Blättern kostet 50 Pf. Ueber die durch Ucber- weisung oder Scheck gegebenen Aufträge erteilen die Postscheckämter auf Wunsch lnt T (S ingen, aus denen Name und Wohn- ori des Cmpfängers ersichtlich sind.

Zu a, Der Pop betrag einer Ueberweisung is nicht begrenzt. Austräge E mehrere Empfänger können in einer Ueberweisung E: erweisung) zusammengefaßt werden. Auf Antrag des

usstellers einer Ueberweifung wird der Gutschriftempfänger schriftlich gegen eine Gebühr von 40 Pf. oder telegraphisch gegen die Telegramms- ge ühr benachrichtigt. Ueberweisungen bis 3000 46 werden auf Antrag elegraphish übermittelt.

Zu b, Der Höchstbetrag eines Poftshecks ift 20000 4. Der PostscheÆunde kann mit einem Scheck Auftrag zu Zahlungen an mehrere Empfänger erteilen (Sammelscheck). Der Betrag eines Schecks, in dem kein Empfänger angegeben ist (Kassenscheck), wird

durch die Kasse des Postschekamts bar ausgezahlt. Ist im Scheck der Empfänger genannt, so e die Poftanstalt vom Postschetamt durch

Zahblungsanweisung beauftragt, den Vetrag an den Empfänger zu zahlen. Zahlungsanweifungen nebft den Geldbeträgen werden im Orts3- bestellbezirke bis 3000 4, im Landbestellbezirke bis 1000 46 ins Haus bestellt. Bei höheren Beträgen wird dem Empfänger nur die F un Sdurveiung ausgehändigt; den Betrag hat er bei der Post- ansialt abzuholen, Dex Betrag eines She. fann dem Empfänger durch besonderen Boten zugestellt werden (Eilbestellung). Scheck- beträge bis 3000 4 fönnen dem Empfänger telegraphisch übermittelt werden. Schecke für Empfänger im Auslande werden durh Posts anweisung oder Wertbrief - erledigt. Gebühren. - Die Gebühren betragen 1) für Einzahlungen mit Zahlkarte bis 25 46 5 Pf., darüber

1

hinaus 10. Pf., 2) bei Au8zahlungen durch Scheck 11 Pf. für die ersten 100 4 und 1 Pf. mehr für je weitere 100 4.

i d 1) Die Zahlkarten find vom Absender vor der Einlieferung zur Post mit Freimarken in Höhe der Zahlkartengebühr freizumachen.

Zu 2) Die Gebühren werden zu Lasten des Auftraggebers vom Konto abgebucht.

Die Briefe an die Posisheckämter werden bei Verwendung besonderer an 4 Postverwaltung vorgeschriebener Briefumschläge portofrei be« ördert.

UeberweifungEverkehr mit dem Auslande. Nah Ungarn und der Schweiz können Beträge überwiesen werden. Die Gebühr

beträgt 20 Pf. für die ersten 400 4 und 5 Pf. für je weitere 100 46.

E. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.

Allgemeines. Postaufträge find m Vereinsverkehr bis zu 1000 Franken oder dem entsprechenden Betrage der Landeswährung des Bestimmungslandes zugelassen. Lauten die einzulösenden Wert- papiere auf eine abweichende Währung, insbesondere die Währung des Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Be- trag in der für die einzichende Verwaltung maßgebenden Währung auf den FeBieres hinzuzufügen und in der Postauftragskarte anzu- geben. Die Umrechnung ift hierbei, um Unterschiede gegenüber den von den fremden Postanstalten mittels Postanweisung abzuführenden Beträgen zu vermeiden, nah dem Verhältnisse zu bewirken, das von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der eingezogenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Postau träge jeweilig tnnegehalten wird. Ueber dieses Umwandlungesverhältnis erteilen die Postanstalten ohne Gewähr Auskunft.

__ Die Postauftragslarte (für den Verkehr nach fremden Ländern ein befonderer Vordruck in deutsher und französischer Sprache) besteht aus 2 Teilen (Verzeichnis der Wertpapiere- und Abrecnungsformular). Beide Teile find auszufüllen bei Post- aufirägen nah Belgien ist nur der 1. Teil auszufüllen und

Meistbetrag

| mit den Turagen (Rechnung, Quittung, Wechsel usw.) in ver-

\chlossenem Umschlag unter Einschreibung an diîe Denaul ab- zusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt. Der von der oanies eingezogene Betrag wird abzüglih der e anweifungêgebühr und der Einziehungsgebühr (siehe folgenden Absatz) dem Absender des Posiauftrags mittels Postanweisung übersandt. Dolteutrage ohne Anlagen sowie solche mit Briefen als Anlagen find unzuläffig.

Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere Wertpapicre enthalten, welche von einer und derselben Poftanstalt bet mehreren Zahlungspflihtigen ¿zugunsten eines und desfélben Absenders einzuziehen find. Cine und dieselbe Sendung darf indes einzuzichende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene Zahlungs- pflichtige enthalten. Von dem Betrag eines jeden eingelösten Wertpapltiers wird im Vereinsverkehr eine Einziehungs- gebühr dur die beauftragte Postverwaltung erhoben.

Dem Absender ift gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen, an welche der Poftauftrag îm Falle der Nichteinlöfung weiterzugeben ist.

Zinsscheine und Dividendenscheine find îm Ver- kehre mit einigen Ländern zugelassen, folde Zins- usw. Scheine jedoch, ar welche nur bei Vorlegnng der Obligation usw. selbst Zahlung geleistet wird, find vom Pojtauftragsverkehr allgemein ausgeslossen.

Der Poftauftragsbrief ist mit der Aufschrift Einschreiben, NOPauliras n a ch Name der Postanstalt), im Verkehr mit Ländern, in denen die deutsche Sprache wenig bekannt ist, mit der Aufschrift Recommandsé, Valeurs à recouvrer Bureau de DORLA A N s aa HA (Name der Postanstalt) zu versehen, im Vereinsverkehr außerdem mit der Angabe des Namens 2c. des Absenders.

Schriftliche Mitteilungen auf dem Vordruck, welche fih nicht auf den Postauftrag selbst bezichen, find unzuläfsig. Der Absender eines Postauftrags kann die ganze Sendung oder einzelne in ihr êënt- haltene Wertpapiere zurückziehen fowie irrtümlihe Angaben auf der Postauftragskarte berichtigen lassen, solange die Wertpapiere weder eingelöst noch zurück- oder nachgesandt worden sind. Postaufträge msen freigemacht werden. Die Gebühr ist ay ay wie für einen Einfchreibbrief von gleichem Gewicht. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge wird eine Gebühr nicht erhoben.

A E GSch 4E C

Beuenuung Meistbetrag Benennu Meiftbetrag

der Lönder etnes Postauftrags der Länder eines Postauftrags der Länder eines Postauftirags 1) Deutschland A 1000 é e O 720 Kronen *) E 720 Kronen *) 2) Dintnavk mit Faröex (nit 5 5) Luxemburg (Verkehr vorläufig L 1000 Franken *)

% Gri nland) A 729 Kronen *) A O Ee 800 „6 10) Ungaxra (Verkehr vorläufig 3) Deutschöfterreich (Verkehr vor- E 0) MIEDELIalde ¿denon 4830 Gulden ®) gge ga p es 1009 Kronen, Ui CINGCIICD) « «es s s us 1006 Kroneu 7) RNdrivegel: oon 720 Kronen *) Bemerkungen.

1) Wewselproteste sowie Zir nd Dividendenscheine usw. zulässig. Gebithr 75 Pf. 4) Zin#= 1nd Dividendenscheine usw. zuläsfig; fremde Lotterielose, PRrämien-Schuld= 9) Lotterielose und andere auf Lotteriespiel bezliglt Papiere ausges{chlofen. vhne Unterschied des Gewichts, Meisigewicht 250 œ, Protesierhebung durch Post dis verschreibungen und andere Schuldverschreibungen derselben Art mit den zugehörigen M wr 24 ST Be Ran „Zum A rata u s A Protest“ zulässig. Post- 800 6 aulüssig, Gebühr 1 4 50 Pf, L ir Rücksendung des vrotestierten Wechsels Zinsscheinen au8geschlossen. Ä aufträge mit Lermerken „Zur Schuldbeitreibung“ werden an besondere Vei«4 uevit E Pf. (im Drt3- und Nachbarort3verkehr 45 Pf.) _5) Wechselproteste werden vermittelt, Bins- und Dividendenscheine, abgelaufene | treibungsämter weitergegeben. Protesivermerte und der Vermerkt „Zur Schulds 2) Hins- und Dividendenscheine usw. zulässig; fremde Lotterteioje, Prämien-Shüld- | Wertpaptere zulässig. beitreibung“ sind auf die zu protestiereuden usw. Anlagen zu sehen. Hinss vertckchreibungen und ar Schuldverschreibungen verselben Art mii den zugehörigen 7) Nur nach bestimmten Orten. und Dividendenscheine usw. sind zulässig.

Zinsscheinen an 2gesd

8) Pins- und Divider jeine usw. niht zuläfsig,

worden.

_ 8) Wechselproteste werden vermittelt, Zins- und Dividendeusgheine, abgelaufene Wertpapiere zuläsfig.

Wr. Paketsenvungen.

10) Vei Aufträgen nach Ungarn find Namen mit lateinischen Buchsiaben zu \schreiben, Zins- und Dividendenscheine ujw. zulässig.

*) Für den Berlehr mit Dänewmarëê, Island, den Niederlanden, Norwegen, Schweden uud der Schweiz ist der Meistbetrag der Postauflräge vorübergehend auf 100 6 oder den Gegenwert von 100 46 fesigesegt

E. Poïcie ohne angegebenen Zeri uub Pakcte arit Wertaugabe nach Orten iunerhalb des Deutschen Reichêetssigebiets sowie uah Bayern uud Württemherg.

A. Die Paketgebükr betrügt: ——— : in der in der Î | Nañëkaone » Fertiazone Gewicht E (dis 75 km) (üder 75 km)

M | V Mb | a E E D e t aaa e d ae E 75 E 25 UVer. 0 ka is 10 Q v. 06 1 50 2 50 7) 10 ka » 15 kg e ove. 3, E J N v 20e O C Q É 6

Nic! t oder wuraure beföräeri,

Für spßerriges Gut wird cin Zuschlag von 50 vom Hunderi cer Pakcigebütir (vieckt der an. ‘eren Gebühren) erhoben, der auf eine durch 6 iciibare Pfernigsumme nack oben abgerundet wird.

chend freigemachie Pakece werden nicht

L. Freigemachie Pakete im Gewichte bis 5 Ks (,„Poftpakete“) nah dem

Allgemeine? Den Naketen dürfen zurzeit allgemein Briefe oder §xieflice M ungen uicht beigefügt werden; au dürfen sie ußer ciaer Noecuung (Fallura) keine auderen Geschäfts-« papiere enthalten. Wegen der in Fällen dringendsten Bedürfnisses ¿zugelassenen LUuênahmen crieilen die Postanstalten Auskunft. Jeder - Paletlarte find. Zollinßaltêeriläruugeu für das Aus- land auf weißem Papier beizufügen, deren Anzahl aus der unten- stehenden Uebersicht ersichtlich if. Vuferdem ist jeder Paketkarte cin statistiscer Aumcldeschcein (zur Warenverkehrsstatiftik) und zurzeit noch ceîne Ausfuhvrerxktlärung beizugeben, unb zwar: entweder a) cin ftatistisher Anmeldeschein und ein Doppel der 3ollinfaltserflärung auf grünem Papter, dessen Ueberschrift in „Wussuhverklürung (Für Zwedle der deutschen Zoll- abfertigung)“ geäntert werden muß, :

oder b) ztaei tatistishe Anmeldescheine, von denen der eine als Aysfuhrert lärung gilt und am Kopfe ebenfalls wie solgt ab- zuändern ist: „Nusfuhrertlärung (Für Zwecke der deutschen Zollabfertigung)“.

Ueber die Ausfertigung der ftatistishen Anmeldescheine erteilen |

die Postansialten Auskunft. Ju den Ausfuhrerklärungen sind die Waren, ohne Rücksicht darauf, ob ein Vordruck zum Anmeldeschein | oder zur grünen Zollinhaltserflärung verwendet worden ift, in handels- üblier Weise so genau zu bezeichnen, daß beurteilt werden kann, ob sie unter die Ausfuhryerbote fallen. Ferner hat der Adsender auf der Auêfuhrerklärung den Vezmerk niederzushreiben: „Enthält außer der Faktura feine schriftlichen Mitteilungen“. / Die Yusfuhrerklärungen sind vom Absender selbst, bei juristischen

i

Personen von dem gesetmäßigen Vertreter (bei Handelsfirmen von dem

Als Sperrgut gelten alle Pakete, die a. in irgend einer .Aus- dehnung 1/2 m überschreiten oder þb. in einer Autdehnung 1 m, in einer anderen !/, m überschreiten und dabei weniger als 10 kg wiegen oder c. sich ihrer Beschaffenheit nah nicht bequem mit anderen Gegenständen verladen lassen, daher bei der Berladung einen unver- hältnismäßig großen Raum in Anspru nehmen, oder die überhaupt eine befonders sorgsame Bing erfordern, z. B. Körbe mit

flanzen und Gesträuchen, Käfige, leer oder mit lebenden Tieren, eere Zigarrenkisten in großen Bunden, HutsGachteln oder Kartons in Holzgestellen/ Möbel, Korbgeflehte (Blumentische, Kinderwagen usw.), Spinnräder, Fahrräder und dergleichen, d. in ihren Gesanitabmessungen (Höhe, Breite und Länge) 1,5 m überschreiten und dabei 5 kg oder

- weniger. wiegen. Jedoch gelten Pakete bis 105 em Länge, deren Breite , uud Didtke zusammengenommen nit mehr als 40 ¿m beträgt, nur

dann als Sperrgut, wenn sie lebende Tiere enthalten. Pakete mit lebenden Hummeru, Austern, Muscheln, Krebsèn u. dgl. Schaltieren sowie mit lebenden Blutegeln e nur daun als sperrig zu taxieren, wenn der Inhalt auf der Pafe arte oder auf der Sendung selbst als

Juhaber oder einem der ins Handelsregister eingetragenen Bevoll- miWliohn, durch Namensunterschrift verantwortlich zu voll- ziehen; cin eiwa vorhandener Firmenstempel ift beizudrücken. Die bo tanstalien können über die Persönlichkeit des Auflteferers einen Ausweis verlangen und, falls dies abgelehnt wird; die Annahure des Pakets verweigern. t i

Zu jedem Paket müssen vom Abseuder besondere Ve- gleiiamene (Paketkarten, Zollinhaltserklärungen usw.) ausgestellt werden.

Die Vorgusbezahlung des a bildet die Regel. Für Nachnahmen (ftets in Mark und Pf. anzugeben) mit nachstehenden Ausnahmen befondere Gebühr von 1 Pf. für je 1 #, mindestens 20 Pf.; Postanweifungs

nahwen nach Deutschösterreich und Ungarn (Verkehr zurzeit eingestellt) werden nur S E Vorzeigegebühr erhoben; Uebermittlung e giegescgenen Betrags erfolgt gegen die. gewöhnliche Postanweisungs- gébühr. : :

Zahlungsmittel, die auf ausländisGe Währung kauten, und Zahlungs- | i

mittel, die auf deutsche Reichswährung lauten, dürfen nah dem Aus- land uicht iu demselbeu Wertpakete versandt werden. A1s Zahlungs- mittel gelten außer Geld gries, Papiergeld, Banknoten und dergleichen auch Anweisungen, Scheke und Wechsel. Pakete mit Wertangabe nach dem Ausland, die Zahlungsmittel in ausländischer Währung im Gesamtwerte von mehr als 500 #4 enthalten, werden nur be- fördert, wenn der Nachweis geführt wird, daß diese bei einer Devisenstelle erworben sind, oder wenn etne Erklärung der Reichsbank zur Absendung beigefügt ist, Die als Devisenstellen bestimmten

| im Auskland ansäsfige Person oder Firma innerhal

gebühren werden nicht abgezogen. Für Nach- |

lebende Tiere angegeben ift, oder die &endunaen nach der Art ihrer Ver“ pacung eine besondere Behandlung während der Posibefördexunz erfordern:

6. Für Weripakete, auch für soìche bis 100 M, ucrden er- hoben: 1) die Pakeigebühr (ziehe unter 4), 2) die Einsckreibgebühr von 30 Pf, 3) die Versicherungsgebühr van 40 Pf. für je 1000 A.

C. Die Einschreibung * bei Paketen ‘ist zulässig; Einschreihs gebühr 30 Pf. neven der Paketgebülhr.

D. Für Nachnahmepakete (N. zulässig bis 1000 6) wird aufer der Pakeigebühr erhoben: 1) 25 Pf. Vorzeigegebühr, 2) im Falle der Elulöfung die Poitanweisungsgebühr für Uebersendung des ein- gezogenen Macinalinehetigs.

E. Für drixgende Pakete wird erhoben neben der Paket- gebühr eine besondere Gebühr von 2 46 und die Eilbesteligebülwr, wenn die Pakete nicht mit dent Vermerk „Postiagernd“ versehen sind.

F. Jedem Paket ist eine Paketækarte beizugeben,

G. Auf dem Pakei isé der Name und Wohnort nebst Wolnuung des Absenders cnzugeben, in das Paket obenauf ist ein Doppel der Aufschrift zu legen.

Auskande.

Banken und Firmen und die bei Festftellung des Gefamtwertes anzu- wendenden Umrechnungskurse* sind bei den Postanstalten zu erfragen. Pakete mit Wertangabe nah dem Ausland, die auf deutsche Reichss währung lautende Zahluugsmittel enthalten, werden nur be- ördert, wenn eine Einwilligungserklärung der Neichsbank beigefügt ist. Ohne Einpilligung der Reichsbank ist nur gestattet, an dieselbe 1 e halb eines Kalendertags auf deutsche Neihswährung lautende Zahlungsmittel bis 50 46, inner- halb cines Kalendermonats jedo niht mehr als insgesamt 150 6, zu versenden. Wertpakete nah dem Ausland, die deutsche oder aus- ländishe Wertpapiere enthalten, werden nur befördert, wenn die Absfenterin cine Bank ift. Als Wertpapiere im Sinne dieser Vor- schrift gelten au die unyerzinslichen Schaßanwei'ungen des Reichs oder der Bundesjtaaten, Zins- und Gewinnanteilscheine, Urlunden, durch welche die Beteiligung an einem Unternehmen verbrieft ift, sowie Hypotheken, Grundshuld- und Rentenschuldbriefe. agegen nd nicht als Werlpapiere anzusehen: Papiergeld, Banknoten, Dar- chnéfassenscheine, Wechsel, Anweisungen und Schecke. Als Banken m Sinne diefer Vorschrift gelten alle Perfonen und Unternehmungen eiv\chl. der Sparkassen und - Genossenschaften, die pewerbmäßig Bank- oder gela betreiben. Ueber bestehende i“ sränkfungen bezüglich Ausdehnung und Umfang der „Poftyakete“ nach einzelnen Ländern erteilen die Postansialten usÆunft ; ebenfo über go ltfragttae nach dem Auslande (Paketsendungen, welche den edingungen für „Postpakete“ nit entsprehen), und im Verkehr mit welchen Ländern die Zahlung der AOewige durch den Absender (im Verkehr mit einigen Ländern au nachträglich) gestattet ist.