1919 / 260 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Nov 1919 18:00:01 GMT) scan diff

M rhottaohkoy 110% fv 7 F rrif Al Arbeitgeber unì für die der Tarifvertrag tnfolge

Nrbeitnehmer

_ Das Tarifregister 3nd die Regifterakten können im Neichsarbeits- nünisterium, Berlin NW. 6, Luisenitraße 83/34, Zimmer 70b, während

} der regelmäßigen Dienststunden cingesehen werden. j Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Larifvertrag infolge |

der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindiih ist, können } yon den Vertragtpartejen einén Abdruc des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten veriangen.

Berlin, der November 1919.

Pfetffer

t-) *

Negaitterficbrer

Vi

Bekanntmachung.

Unter dem 6. November 1919 is auf Blatt 218 des Darifregisters eingetragen worden: Der zwischen dem Urbeitgeberverband für die Lanowirt-

schaft im Kreise Elbing und vem Deutschen Landarbeiterverband !

für den Landkreis Elbing am 19. PYiai 1919 der Lohn- und Arheits-

ck F das Db q A Tai Tarifvertraqg zur Regelung s i 4 n Ül 6 mMmMUH Q d

hedinaunaen be land winden H rbeiter D A DCOINIQunigen DVET 101 ITLICOGTTLTLCUETIT Z1LDEHET WtiLD

der Verordnung vom Dezember 1918 (RNeichs-Geseßbl S. 1456) für das Gebiet hes Landkreises Eibing östlich d

Nogat und ‘dem Umtsbezirë Zeyer. für allgemein verbindlich eat gemeine: Verbindlichkeit beginnt mit dem 19. Ofktol ou 1919

Der Reich3arbeitsninister. J. V.: Geib.

Das Tarifregister und die Neglsterakten können im Reichs-

abgeschlossene ‘i

arbeitsministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während--der regelmäßigen Dienststunden einge]ehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sür die der 2 arifvertrag infolge

isteriums verbindlich ist, können 4 War og T aovrituortynaßg V L inen Ubdrucl des Qartsverlragg gegen ÈEr-

der Czrflärung de hon den YBertrans

stattung ver Kosten verlangen Berlin, den 6. Nopember 1919. Dex Negisterführer: Pfeiffer

eme rgen

Bekanntmachung.

Unter dem 6. November 1919 ist auf Blatt 219 des Tacif- regijters eingetragen worden:

Der zwischen dem Verein dec Arbeitgeber von Thorn und Umgegend, dem Deutschnationalen Handlungs3gehilfenverband, Orisgruppe Thory, dém Kausmäunnischen Verein von 1858 in Hambure, dem Kaufmänuischen Vervand für weibliche An- gestellte, Ortsaruppe Thorn, dem polnischen Verein für weib- lihe Angestellie in Handel. und Gewerbe, dem fatholischen Verband weiblicher kaufm. Angestellten und dem Zentralverband der Handlunasgehilfen DeutsGlands, Ortsgruppe Thorn, am

4, August 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung!

der Gehalts- und Anstellungsbedingungen für die kaufsmännt-

der Erklärung des Reichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Srstatiung der Kosten verlangen Berlin, det 6. Noveniber 1919. Der Registerführer.

Pfeiffer.

pt Se E p Bekanntmachung. Ti

Unter dem régisters ‘eingetragen worden:

Der zwischen: dem Wirtschaftsverband der Landwirte des Féelses Leobschüz, ver Katholiszen Gewerkschäst arbeiter im Verbande Siß Berlin, dem Deutschen Landarbeiter- Verband unD Derr

Mädchen Deutschlands

am 11. August 1919 abgeschlossene

Tartfverirag zur Negelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen i

der landwirischaftlihen Arbeiter wird gemäß. § 2 der Ver- ; Erstattung der Kosten verlangen.

ordnung vom 28. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für den Kreis Leobschüß für allgemein verbindlich erklärt. Die

and fTath. erwerbstätiger ¿Frauen und j

9 EE

Regelung

Bekanutmachung.

_ Unter dem 7. November 1919 ‘ist auf Blati 220 des Tarifregifiers eingetragen worden:

Dec zwishen dem Deutshen Transportarbeiterverband, Berwaltungsstelle Bielefeld, und dem Verband der Bielefelder Hercrenkleiderfabrikanten abgeschiossene Tarifveritrag zur der Lohn- und Arbeitsbedingungen für die Hilfs- arbeiter in der He: renkleiderfabrikation wird gemäß 2 der Verordnung oom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Bielefelö für allgemein verbindlich erklärt.

Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 30. Oktober 1919.

November 1919 ist auf Blat: 227 des Tarif- :

dér Land- *

Der Reich3arbeitsminister. J, V.: Geib:

Das Tarifregister-. und die Registéxäïten können im Reichs- arbeitêministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70h,

| während der reaelmäßigen Dienststunden cingesehen werden.

allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. November 1919. :

Der RNeichaarbeitstninister. J: V: 5 Geib:

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichs-

! arbeitsministerium, Beclin NW. 6, Luilenstraße 33/34, Zimmer 70 b,

R T i227 A

A M R O E A A E n 1 A UTE

während der regelmäßigen Dien'!siunden eingesehen werden. Arbeitgedbec und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

‘der. Erklärung des NReichsarbeitsministertums verbindlih ist, können des Tarifvertrags gegen

von den Vertragsparteien einen Abdruck Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 7. November 1919.

: Der Negistecführer. Pfeiffer:

dgm - ren

Yekanntmachung.

Unter dem 7. November 1919 ist auf B=lati 226 des Tarif- registers eingetragen wörden: A :

Der zwischen der Juteressengemeinschaft : der Angestellten-

Verbände des Kreises Neurode i, Schl. und dem Arbeitgeder-

! verband des Kreiies Neurode am 6. Juni 1919 abgeschlossene

{hen Angestellten im Groß- und Kleinhandel und in der In-. dustrie (mit Ausnahme dts Bank- und Versiherungsgewerbes) ;

wird gemöß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918. (Reichs-Gesetzbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Thorn und der einagemeindeten Vororte für allgemein verbindlih er- Uärt. Die allgemcine Verbindlichkeit beginnt mit dem 10, Dks: tober 1919. Dex Reichsarbeitsminister. J, BV.: Geib.

Das Tarifregistex und die Negistexakten- können im Meichsarheits-

265

ch EIG C S H IRI M V ASE

ministerium, Beriin NW. 6, Luiseujiraße 33/34, Zimmer 70 Þ, während ;

der reg:1mäßtgen Dienststunden eingesehen werden,

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, fitr die der Tarifvertraig infolge}:

der Grktärnng des Meichsarbeitsministeriums.. verbindlich ist... können

von den Vertragêpartcien cinen Abdruck des- Tarifvertrags gegen Erstattuñg der Kosten verlangèn. : Berlin, den 6. November 1919. ]

Der MNegisterführer. Pfeiffer,

e eLB a A

Yekanntmachung,

Unter dem 6. November 1919 ist auf Blatt 214 des Darif-

regisiecs eingetragen worden: Per zwischen dem Cölner Wäscherei-Verband E. V. in Cösn-Lindenthal, dem Fabiikarbelter-Verband, dem Verband der Schneider, Schneiderinnen und Wäschearveiter und dem Zontral- verband christlicher Fahrik- und Transportarbeiter Côln am 9. Mai 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung dér Lohn- unt Arbeiisvebingungen im Wäschereigewerbe wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs: (Gesegbl, S. 1456) für die Stadt Cöln und dle eingemeindeten Vo ole für allgemein verbindlich erklärt. Die allgemeine Vers buolichfeit beginnt mit dem 1. August 1919,

Der Reichgarbeitsminister,

3, V.: Geib,

Das Tarifregister und die Registerakten können im Reihsarbeits- !

ministerium, Berlin NW. 6, Luisenslraße 33 34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber. und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich | ist, können von den - Vertragsparteien élnen Abdruck dés Tarifvertïägs ' gegen Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 6. Nevember 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

bang: men regt

Bekanntmachung.

Unter dem 6. November 1919 ijt auf Blait 216 des Tarlfregisters eingetragen worden : | ;

Der zwischen der Ärbelisgemeinschafi des Bamberger Kleinhandels, dem Deuischnglionalen Handlunasgehilfenverband Hamburg, Ortsgruppe Bamberg, dem Deutschen Bankbeamten- Verein e. V, Berlin, Zweigverein Bamberg, dem Kauf- männischen Verein von 1858 Hamburg, Se Bambërg, dem Kaufmännischen Verein . „Merkur“ Nürnberg , V Bawbera, dem Reichsverdand Deutscher Angestellten, Cöln, Ortsgruppe Bamberg, dem Verband Deutscher Handlungs- gehilfen Leipzig, Kceisverein Bamberg, -dem Verband Reisender Kaufleute Leipzig, Ortsgruppe . Bamberg, dem Verein der Deutschen Kaufleute Berlin, Ortsverein Bamberg, und dèêm Zéntraloërband der Handlungsgehilfen Berlin, Bezirk -Bam- berg, am 28. Mai. 1919 abgeschlossene Tarifvertrag- zur Negelung dex Gehalts- und Anstellüngäbedingungen | der fäutmännishen Angestellien ves Bamberger Kleinh \ndels wird

gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichd-

Geseyzbl. S. 1456) sür ben Stadtbezirk Bamberg und die

Gemeinde Gaustabt für allgemein verbindlich erkläct. Die !

allgemeine Verbindlichkeit-beginni. mit dem 15. Oktober 1919. Der Le : Be

PAIE S TETT I T T T K EEt he eRm pem MK meinem eti m

Ortsgruppe |

ï

|

Tar ifvertrag zur Regelung des Arbeitsverhälinisses der kaufmännischen, iechnishen und Büroangestellien in Jadusirie (mit Au3nchme ‘des Bergbaues und der Textilindustrie), in

| (Groß- und Kleinhandel: wird gemäß § 2 der Verordnung vom

93. Dezember 1918 (Reihs:-Geseubl. S. 1456) für das Gebiet des Kreises Neurode i. Schl, für allgemein verbindlich erkiärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. August 1919. ' Der Reichsarbeitsminister. A V Geib,

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin N W. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 þ, während der regelmäßigen Diensistunden eingesehen werden. ,

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge" der Erklärung deg Neichsarbe!tsministériums verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifverctrags . gegen Er- stattung der Kotten verlangen. j E O

- «Berlin, den.-7, November 1919.

j : Der Regfftecführer. Pfeiffer:

e A my,

“Bera agt m P48 0

Unter dem 7. November 1919 ist auf Blatt 225 des Tarif- registers eingetragen worden: /

Dex zwischen dem land-, forst- und teichwirtihaftlichen Arbeitgeberverband für den K eis Grünberg i. Schlesien E. V., Landarxbeiteroerband und dem Deuischen

dem. Schlesischen l 1 August 1919 - abgeschlossene

Landarbeiteroècband am 18.

! Tarifvertr ag zur Regelung der Lohn- und Ardbéitsvedin-

L J

i

yon den. Vertragsparteien einen

gungen der landwirischaftilichen Arbeiter wird gemäß 8. 2 dér

Verordnuna vom 23. Vezembzc 1918 (Reichs-Geségbi. S. 1456) : Lmer, Jür ( r | gs O : lv | der Erklärung des Neichsa1beitéminisieriums verbindlich ist, können

für den Kreis G-ünberg i. Schl. für allgemein : verbindlich er- flärt. Die allgemeine Verbindlichleit beginnt mit dem 1. Of: tober 1919. Dex Reichsarbeitsminister. : q. V,: Geib.

Das Tarifregister und die Re-isterakten können im Reichsarbeits- ministerim, Berlin N W. 6, Luijenstraße 33/34, Zimmer 70 b, tvährend der regelmäßigen Dienststunden eingasehen werden. E

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifyerirag infolge der Erklärung des Reichzarbeitsminisleriumê ve:bindlih ist, können i Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen. :

Berlin, den 7. November 1919.

Der Negisterführer.

Pfeiffer.

Yekanntmachung.

Unter dem 7. November 1919 ist auf Blait 221 des Tarif- registers eingetragen worden:

Der zwischen dem Déeutschnationalen Handlungsgehilfen-

Verband, Geschäftsstelle Magdeburg, der Vereinigung der selbständigen Gewerbetreibenden und freien Berufe in Staß- furt Leopoldshall, dem Gewerkschafisbund der kaufmännischen Angestelltenverbände, dem Verein Deutscher - Handlungs8gehilfen,

dem Kaufmännischen Verein von 1858 und dem Verband der

weiblichen Handels- und Büroangestellten am. 26. Juni 1919. ossen zur Regelung der Gehalts- ;

abgeschiöofsene Tarifvertrag umd Anst:llungsbedingungen für die kaufmännischen Angestellten in Staßfurt-Leopoldshall wird gemäß Z 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs Geseybl. S. 1456) für den Bezirk des Octes Staßfunt Leopoldshall für allgemein verbind- lich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem t. September 1919. : Der Neichsarbeitsminister. J. V.: Geib.

arbeitsministertum, Berlin NW. 6 Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 þ, während der regelmäßi-en Dienststunden eingesehen werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge ver Erklärung - des Neichsarbeitsministertums verbindlih ist, können vón den Verttazäyarteiën etnen Abdruck des Tarifverirags gégen

Erstattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 7. November 1919. Ms Der Registerführer. Pfeiffer.

Ep

Das Tarifregijter und die Registerakten könen im Reichs-

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

¡ der - Erklärung des Neichsarbeiisministeriuums verbindlich ist, können

von den Vertragéparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen

Berlin, den 7. November 1919. Der Negisterführer. Pfeiffer.

Befannimachung. Unter dem 7. November 1919 ist auf Blatt 224 des

| Darifregisters eingetragen, worden:

1 Arbeitgeberverband der Transport-,

ch C m E Pa Pf Ai daa

V EM S A i I D P B IE a S M N L I 4E

S n E L

- 4 D B N E ie

Der zwishen dem Deuischen Transportarbeiterverband, Ortsvecwaltung Frankfurt a. M., und dem- Südwestdeutschen Tran Handels- und Verkehrs- gewerbe E. V., am 19. Augufi 1919 vereinbarte Nachtrag zu dem für allgemein verbindlich erklärten, auf Blatt 40 des Tarif- registers eingetragene Tarifvertrag vom 24. April 1919 für die im Speditions- und Fuhrgewerbe tätigen Fuhileute, Miifahrer und sonstigen Arbeiter wird gemäß § 2 der Ver- ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) gleichfalls für. den Stadtbezi.? Frankfurt a. M. Ie allgemein verbindlich erklärt. Die allzemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15, Oktober 1919. :

Der Neichsarbeitsministier. J. V.: Geib.

Dos Tarifregister und die Registerakten können im Neichsarbeits- ministerium, Beriiu NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Ärbettgeber und Arbeitnehm-r, für die der Tarifvertrag- infolge der Erklärung des NReichsarbeitsministeriums verbindlih ist, können voy den Vertragsparteien etnen Abdruck des Tarifvertrag8 gegen Er- stattung der Kosten verlangen, |

Berlin, den 7. November 1919.

Der Registerführer. Pfeiffer.

ita ei m

Bekanntmachung.

Unter dem 7. November 1919 - ift auf Blatt 222 des Tarifcegisters- eingetragen worden: h

Der zwischen dem Gewerkschaftsbund kaufmännischer An- gestellten:Verbände, Ortsausscuß Augsburg, dem Zentral- verband der Handlungsgehilfen, Ortsgruppe Augsburg, dem Reichsoerband Deutscher Angestellten, Ortsgruppe Augsburg, dem Gewerkschaftsvund der Angestellten und dem Arbeitgeber- verband des Großhandels Augsburg am 10. September 1919 abgeschlossene Tarifvertrag zur Négelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungèn der kaufmännischen Angestellten im Großhandel wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23, De- zèmber 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Stadtgebiet Augsburg für allgemein verbindlich erklärt, Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Oktober 1919,

Der Reichvarbeitsminister. J, V.: Geib.

Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisen\traße 33/34, Zimmer 70 v, während der regelmäßigen Dienststunden eingeschen werde —-

Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge

| von dèn S einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Gr-

¿ stattung der Ko

ten verlangen. Berlin, den 7. November 1919. Der Registerführer, Pfeiffer.

Ave Ai 04RD E

Bekanntmachung.

Unter dem 7. November 1919 ist auf Blatt 223 des Darif« registers eingeiragen wordmn: | “Der zwishen dem Handels\{huyz- und Rabattsparverein u Reichenbach und Umgegend (E. V.), dem Zentraloerband er Handlungsgehilfen, Gau Sachsen, und dem Reichenbacher Ausschuß. der Privatangestellten am 5. Juli 1919 agene Tarifvertrag zur Regelung der Gezalt3- und Änlstellungs3- bedingung?n der Angestellten im Detailhandel einschließli der Putzgeschöfte wird gemäß 2 der Verordnung vom 23. De-

G E E I D 1

E F E a

zember 1918 (Reich3-Geseybl. S. 1456) für ‘das Gebiet der Stadt Reichenbach i. V. und der eingemeindeten Vororte für allgemein vervindlich erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit deni 1. September 1919. Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib. Das Tarifregister und die Registerakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NV/. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70h,

| während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.

Arbeitgeber und Arbcitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsminifteriums "verbindlich ist, können von den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Er-

{ stattung der Kosten verlangen.

Berlin, den 7. November 1919.

1M

j | Der Negisterführec. Pfsiffer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 215

i des Reichs-Gesetblatts enthält unter | Nr. 7125 eine Verordnung über die Bereitstellung von

Näuinen und Naturalquartieren für Grenzzollbehörden und Grénzzollbeamte vorn 30. Okiober 1919 und unter / j Nr. 7126 eine Verordnung, betreffend die Verwaltung der Grunderwerbsteuer, vom 6. November 1919. Berlin, den 10. November 1919.

Postzeitangsami. Krüer.

E K A (s D E E L E E LSE ? E E S E S E E E E T I SIIIIEN V (2 S P I S A

7)

_ bétrieb Le E

Vreußen. Bekanntmachung.

1919 bekannigegebenen Beschluß der 30. Oktober ‘d. J. werden die im Baltiïum noch im russischen Militär- dienst stehenden preußischen Staatsange2hörigen aufgefordert, unverzüglih unter Rückkehr in das NReichsgebiet aus jenem Dienst

Staa18anzeigers“ für Reichsregierung vom

angebörigfeitägeseges vom 22, Juli 19183

verlustig erklärt twerden. Berlin, den 11, November 1919. i Der Preußische Minister des Junern. J. A.: von Jaroßky.

——_—_———

Ministerium für Wissenschaft, Kunft und Volksbildung.

in Heidelberg ist zum ordentiichèn Professor in der wirischafts-

und - fozialwissenschaftlihen Fakultät der Universität in Cöln ' i Ab E eaen Da Me n E Davon entfallen auf bie Polen 55 bis 90 oH, im Durchschnitt

è 78 vH. ' zahl im Krelse Kattowitz enispcehen ungefähr der im Kreise

ernannt worden. i

Vom 1. Dezember 1919 ab dürfen nah § 1 der Ver- ordruna über Maßnahmen gegen die Kapito!u! vom 24. Ole tober 1919 (Reich8-Geseßbl, S. 1820) Zinsschzire sowie die zur Rückzahlung fälligen Stücke der preußischen Staatsschuld, der Reichsschuld und der Schußgebietss{huld nur solchen Banken, Sparkassen un. d KreditgenossensGaften zur Einlösung übergehen werden, bei benen das ganzs Weripapier oder der Zinsbogen mit dem Erneuerungsscheine hiuterlegi oder die im Vesiß eines mii einem Stückeverzeichnis versehenen urkundlichen Nacweises über die anderweitige Aufbewahrung des Werk- papiers find. :

Die nit, zu den Banken gehörenden amtlichen Einlösungs Fellen dürfen nach 83 der vorgenannten Verordnung die Zins- scheine und die zur Rückzahlung fälligen Stücke außer von den Banfen nur von solchen Personen zur Einlösung annehmen,

die ein vom Finanzamt bestätigies, die betreffende StüCllnummer

entbalter des Verzeichnis über die Anmeldung ihres Besizes an Tertpapieren vorlegen.

Die Einlösung der am 2. Januar 1920 fälligen Sn Nis der preußischen Staatsschuld, - der

eichsschuld und der Schußgebiels\chuld beginni bei | 22 nie R Staats | 440) vers 4 ¿ Justiz und für Neußeres- hätten nun das Münchener Aus-

den amilichen Einlssungssiellen am 22, Dezember d, J. Die am 2. Januar 1920 fälligen Zinsen der in das Preußische Staats\chuldbuch und in das Reichsschuldbuch ein- gelragenen Forderungen werden durch die Poft, durch Gut- schrift auf Reichsbankglrokonto, bei der Staate schuldentilgungs- fasse und bei dec Reichshanklhauptkasse vom 18. Dezember d. J.

_ ab, bei den Zohlslellen außerhalb Verlins vom 21. Dezember | _d. F. ab gezahlt. h

Berlin, den 4 November 1919.

Haupiverwaliung der Staatsschulden und Reichsscchzuldenverwaltung.

Bekanntmachung.

Gemäß 946 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli } ; S. 152) wird hiermit zur öffentilihen Kenntnis } gebracht, daß im laufenden Steuerjahre ein zu den Kommunal- j

1893 (GS. abgaben einschäybarer Reinertrag aus dem Beiriebsjahre 1918/19

bei der Nauendorf- Gerlebogker Eisenbahn bezüglich

ihrer preußishen Strecke nicht erzielt worden ist. Magdeburg, den 7. November 1919, Der Eisenbaßnkommissar, Sommer.

BVekbkanntmaGung.

Auf Ervnd der Bekaunlmackung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vem antes tem 23. September 1915 (RGBL. S. 603) habe i der Ortginal Bauerndiele und -bar G. m. m. H. in Berlin, Jägersirafße 69, und dem Schankwirt Paul Gruttke in Berlin, Neue Friedrich|traße 49, durch Vetfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverläsfigkeit in bezug auf diesen Handels: ( “Gleichzeitig Habe ich auf Gründ bder Bekannt- mahung zur Einschränkung des . Fleish- und Fettyerbrauhs vom 98. Oktoder 1915 (RGBI. S. 714) die dinglihe Schließung der A En irtschafi der Genannten, Jägerstraße 69, an - geordnet.

Berlin, den 28. Oktober 1919. Landespolizetamt beim Staattkommissar für Volksernährung. J. A.: Dr. Böhmer kt

é

Bekanntmachung.

Auf Grund ter Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver- läsfiger Fersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBI. S. 603) habe ih dem Schankwiri Paul Baumert in Borgs- dorf, Bahnhofstr. 3, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen uen me in “qua auf diesen Handelsbetrieb unter - sagt. Gleichzeitig ist auf Grund des § 8 der Bekann!smachung zur Einschränkung des Blei, und Fettverbrauhs vom 28. Oktober 1915 (RGBl. S. 714) die dinglihe Schließung der von ihm aeleitetenSchank-undSpeisewirtschaft inBerlin, Tiergartenstraße 17, angeordnet worden.

Berlin, den 3. November 1919. Landespolizeiamt beim Staatskommissar für Volksernährung. Dr. Fal ck.

G R G S E E TPE A E S T C E E E Ir E E R ER I GIAT S Nichfamitlicßes.

Deutsches Reich

Die vereinigten Ausschüsse des Reichsrats für Zoll- und Steuerwesen und für Händel und Verkchr sowie der s\chuß für Zoll- und Stzuerwesen hielten heute Sizungen.

A Pp

Zu der Bekanntmachung vom 8. November über die Ostseesperre wird laut Meldung des „Woilffshen Teles

| graphenbüros“ amilih ergänzend gemeldet: Unter Bezucanohme auf dea in Nr. 250 des „Reich3-- und f { Schiffe, die den Bestimmungen zurviderhandeln, der Fortnahme durch

hiermit | alliierie Seestreitkräfte ausfezen.

1) Die Oftseesperre besteht noch fort, so: daß fh also deutscke

2) Nur diejenigen Leichter, die beréits vor dem 10. Ok- tober im Besiß von generellen Fahrtaus8weisen

l: waren, dúrfen ohne ausdröckliche Fahrterlaubnis der alliierten ¡¿- Marine-Waffenstillsiandêkommission für jede einzelne Reise außerhalb 18 Re ebiet auszutreten, ! | widrigenfalls fie auf Grunb ves 8 28 des Reichs- und Staats- | l (Neichs- Gefeßbl. } S. 583) der preußishen Staaisangehörigkeit für ;

der Dreimeilengrenze zwischen deutschen Häfen verkehren.

——— —————_————

Preußen. Der Kardittal von Hartmann, Erzbischof von Cöin,

| ist, vah einér Meldung des. „Wolfsschen Telegraphenbüros“ 1_in der Nacht zum 11. November verschieden.

B B

Die nunmehr vorliegenden amtlihe« Wahlergebnifsse der Gemeinberatswahlen in Oberschlesien ergeben,

| Taut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“, folgendes i Bild: Jm Kreise Hindenburg betrug die Wahldeteiligung durch- |_schniitlich 66 vH.

Der bisherige ordenilihe Honorarprofessor Dr. Driesch | E, : i Ñ / Ó e L projen ia, - auf die übrigen Parteien 36 vH. Jm Landkreise Beuthen

Hiervon entfollen auf die Polen 64 vH und beirug der Durczschnitisprozenisaß der Wahlbeteiligung 65 vH. Die Woaßhlbeteiligung und die abgegebene Stimmens Beuthen. Im Kreise Tarnowis wax bis Wahlbeteiligung im

Durchshniit 50 oH. Auf die Polen enifallen 89 vH und auf die übrigen Parteien 11 v9.

Desterceich. Jin dem gestrigen Kabinetisrat begrüßte der Staats- fanzlez Dr. Renner das Kabinétt anläßlich des ersten Jahres-

! tages der Republik mit einer Ansprache, in der er die unüber-

sehbare,- von dem Kabinett während dieses Jahres geleistete Atbeit hervorhob. Die Kraft dazu habe dem Kabineti die Tatsache verliehen, daß es vom Vertrauen der Volkgoertreiung und damit des. ganzen Volkes getragen sei.

-— ‘Das „Neue Wiener Tagblait“ erfährt, daß die Wiener Staaizanwaltschast entschieden habe, den Kammunisien Dr.

| Levien nicht wegen Hochverrates, der ein politisches Verbrechen | fei, wohl aber wegen Eimorbdung der Geijeln als eines aë-

meinen Verbrechens auszuliefern, vorausgeseßt, daß er wegen des ‘ersteren nicht angeklagt wird. Die Staatsämter für

lieferungsbegehren zu beaniwsorlen. Wie der „Morgen“ von unterrihieter Seile erfährt, ist das Auslieserungsbegehren der bayerischen Regie: ung von der Regierung abschlägig beschieden. Levien werde aber nicht in Freiheit gesegt, sondern in Karlstein

| hei Waidhofen interniert werden.

Polen. “Einer Reutermeldung zufolge berichtet der „Daily Herald“, die polnische Regierung beabsichtige, alle kriegführenden

P rcteien in Rußland aufzufordern, die Feindseligkeiten am i A

5, Novernber einzustellen und Delegierte na Warschau zu

sollen. Die Großimächie sind ebenfalls aufgejorderi worden,

| Delegierte zu entsenden, um an der Konferenz, die am 15. De-

zember stattfinden foll, teilzunehmen.

Südslawien.

Nach einer Meldung der „Times“ isst die Miiteiluna

Clemencéaus an die südslawishen Delegierten, daß fie

den bulgarishen Friedens8vertrag nicht unterzeichnen düiften, wenn sie nihi erst den öfsterreichisczen Vertrag unter- zeichneten, von der Belgrader Presse mit Protest ausgenommen worden. Einige dieser Blätter fordern die Regiecung auf, lieber auf die Vorteilse des bulgari’hen Frizedensvertrags zu verzichten, als diese Bedingungen anzunehmen,

Das „Südslawische Preßbüro“ meldei, daß die Regie- rung demnächst zur Liquidierung deutscher Unter- nehmungen auf dem Gebiete des südilawishen Staats schreiten werde. Die Verhandlungen werden auf Gruad der Bestimmungen des Friedensvertrags mit Deutschland erfolgen.

| j | f j j j | entsenden, die über den sofortigen allgemeinen Frieden beraten | | j j j

Großbritannien und JFrland.

Der Kön ig Georg erinnerte in seinem Trinkspruch bei dem Festmahl im Buckingham-Palast, wie die „Agence Havas“ berichtei, an die Bemühungen seines Vaters und des Vorgängers des Präsidenten Poincaró, dur ein gemeinsames Bündnis zwischen eue und England der Welt den Frieden u erhalten. Großoritannien werde dvieses auf dem Schlacht- felde erprobie Bündnis anch weiter bewahren und sei gewiß, daß Frankceich es in diesem Bestrebez unterstüßen werde. Ats Beweis für diesen seinen ernsten Willez habe Engiand das französislz-englische Defensivblindnis unterzeichnet, das Frantreich egen einen ei\waigen neuen Angriff seines alten Feindes

icherheit geben solle» Er hoffe weiter, daß der Völkerbund den Weltsrieden fichern und es allen Nationen ermöglichen werde, einer neuen Blüte entgegenzugehea.

—- Der französishe Minister des Aeußera Pichon haite gestern,- obiger Quelle zufolge, mit Lord Curzon eine Unter- redung über die schwebenden politischen Fragen. Er besprach sich auc mit dem König und mit mehreren anderen Mit- gliedern des Kabinetts. Vorgestern haite Pichon eine lange und wichlige Zusammenkunft mit Lloyd George.

_— n Unterhaus fragte Bottomley, ob die De auge nahme n

loyd Georges auf Rußland in seiner Rede der (Zuild

all am 8. November bedeute, daß man willens

Law antwortete dem Reuterschen Büro zufolge: Es bestehe nicht die sofortige Absicht, etwas derartiges zu tun,

einen Weg zur Erlangung des Friedens in Rußland geben werde.

Dem

mit den Bolschewisten vorzuschlagen.

E)

S

und es würden keinerlei derartige Schritte unternommeñ werden, ehe das Haus volle Gelegenheit zur Erörterung gehabt habe. In seiner Rede have Lloyd George einfach die D nE ausgedrückt, daß es

Telegraaf“’ zufolge erklärte Bonar Law noch, er könne zwischen der Rede Lloyd Georges und der, die Churchill vor Wochen hielt, und in der er darauf drang, daß gegen die Bolschewisten alle Maßregeln getroffen würden, keinen Unter- , shied finden. Jn London nehme man allgemein av, daß Lloyd | George teinen Augaenblick da'an gedacht habe, Verhandlungen

|

E E

EIa 104. 540

M T m. Rae ur R

m

Frankrei.

Der Oberste Nat beschäftigte fih vorgefiern mit der Lage, die dur dié Verhandlungen im amerikanischén Senat über die Ratifizierung des Friedensvertrags von Ver- sailles geschaffen worden ist. Der „Temps“ sagt:

Die leztèo Abstimmungen ließen in der Tat befürchten, daß ent- weder der Friedensveitrau von den Vereinigten Staaten nur wit Einschluß zahlreicher Vorbehalte, die von drei anderen Großmäcten vox Inkraäfttrêten des Friedensvertrags angenommen „werden

müßten, ratifiziert werde, oder daß die Ratifizierung {ließli gärzlih dur elne Koalition der Gegner des. Vertrags und der Gégnecr der Vorbehalte abgelehnt werde. Man

müsse deshalb mit der Möglichkeit renen, daß das Inkrafttreten des Vertrags ‘ohne die Natifizierung von Amerika weiterhin hinaus- geshoben werde. Die Bedingung des Artikels 440 hes Frieden8vér- trags, daß. drei alltierte Großmächte und Deutschland ratifizieren e, um den Friedensvertrag in Kraft zu sehen, sei zwar erfüllt, die Ratifizierung Amerikas sei also nicht unerläßlich, aber andererseits fei es unmöglich, den Friedensvertrag ohne die Tetlnahme dei Bereinigten Staaten béi den verschiedenen interalliterten Wiedergut- machungs-, Kontroll- und anveren Kommisfionen sowie {ließUch bei den militärishen Besaßungstruppen auszuführen. Schwierigkeiten ähnlicher Art zeig!ea ih für die Lätigkeit des Völkerbunds.

Gestern nahm dexr Oberste Nat von ber Antwort der rumänischen Regierung Kenntnis, beschloß eine Note an die serbishe Delegation auf deren Bemerkungen zur Frage der Minderheiten und entschied, den fleizen Mächten eine Ver- iretung in den. gemischten- Gerichien zur Äburteiluag der aus- zulieferuden LDeuischen einzuräumen.

Wie die „Liberts" mitteilt, verlangt Frankreich die Auslieferung von 600 Dentschen anf Grund des Ar- tikeis 228 des Friehenavertrags. Die franzöfishe Regierung werde in der vom F aferrat elngesehien Lmmission, betreffend die Regelung des Gerichtsverfahrens, dicch den Uaterstaais- sekretär für Militärjustiz, Fgnaze, verireten sein.

Nuftland. Der frühere Kriegsminister des Kabinetts Kerenski und

Arta

M C M SBTZT » R A A 1E E Pu E. E M etm:

A R

4

AOTE S B A A: M T im T M D

sei, mit Lenin und L Verhandlungen anzuknüpfen. Bonar |

! Präsident der 3. Dumna Gutschkow hat fich nah einer Meldung

des „Matin“ über die Lage in Rußland dahin geäußert, doß er eine Eaisheivung von Denikin erwarte, der über

! 400 000 Mann. und reihlihe Munition verfüge. Das Schicksal

Fudeniti' hänge davan ab, wie ras die englische Hilfe eîn- segen könne. Die Rückkehr zu einer liberalen Monarchië und zu einèm vorkriegerishezn Zarismus halie er für unmöglich. Den baltischen Staaten müsse man die breiteste Nutonomie geben, aber sie seien für Großrußland wegen ihrer Reichtürner und wegen ihres Exporthandels unentbehrlich.

Wie „Wolffs TDelegraphenbüro“ meldet, find in efaterinburg eine Anzahl bolschewistisher Kommissare ein- getroffen, die die Uebersiedelung der Zentralleitung in Moskau nah Jekatecinburg für den Fall vorbereiten, daß Moskau durch Denikin unmlitelbar bedroht wird.

Nach éiner Meldung aus Niga haben die Letten unter dem Feuershuz der Ententeflotte den Aa-Fluß—bei Pinkenhof überschritten. Die russishen Druppen * gingen unter Zurücklafsung von Gefangenen und Maschinengewehren zurüd.

Belgien. Der „Soir“ meldet zu dem Zwischenfall in Breskens

| ivo die von einem belgischen Schiffer gehißte belgische Flagge

heruntergerifsen und: verbrannt worden war, daß die belgische Regierung beschlossen habe, von den Niederlandèn nicht mar eine Entschädigung sür den O L Schiffe zugefügten Schadén zu verlangen, sondern au eine feierliche Wieder- utmahung für den der Fahne gugefüglen Schimpf zu ordern. Ein belgishes Torpedoboot foll die Schelde hin- unterfahren, und die Fahne soll von den holländischen Behörden

gegrüßt werden. Séhtoeisz, i

Dem schweizerischen Gesandten in den Vereinigien Staaten Dr. Sulzer wurde die nachgesuchte Entlassung unter An- erkennung feiner hervorragenden Verdienste genehmigt. Sein Nawfolger ist Nationalrat Meter in Genf.

Die Kommission des Bundesrats für die Savoyer Frage “hat dem „Wolffschen Telegraphenbüra“ zufolge dem Entwurfe dez Abkommens mit Frankreich zugestimmi.

Der Nationalrat beschloß in namentlicher Abstimmung mit 105 gegen 49 Stimmen entsprechend dem Antrage des Bundesrats und der Kommissionsmehrheit, die Verhandlungen über das Statut des Völkerbundes sofort zu deginnen.

Amerika, _ _Zm amerikanischen Senat. führte. lout Meldung- der „Agence Havas“ der Senator Walz gestern aus, daß der vorgeschlagene Vorbehalt hinsichtli der egenseiti en Ge- währleistung von Gebiet und Únabhängia eit die anderen Nationen des Vöikerburides verpflichten würde, den Vereinigten -Staaten im Falle eines Angriffs beizustehen, während die Vereinigten Staaten dieser Verpflichtung entgehen würden. Der Senat lehnte in namentlicher Abstimmung - mil 48: gegen 36 Stimmen die Ergänzung dieses Vorbehalts durch den Abänderungsantrag der republikanishen Gruppe ab, die gestern selbst gegen den Vorschlag stimmte, “Der Senat -ver- warf auch’ einen Anirag des Senators Borah, nach: hem fich die Vereinigten Staaten weigern sollten, sich als durch Arlikel 10 des Vertrags gebunden zu betrachten.

Asien. :

_ Der „Times“ wird aus Teheran gemeldet, daß eine kleine L afghanishecr Truppen Mérw besezt hahe. Andece Äbteilungen sollen folgen offenbar ia der Absicht, auf russishem Gebiete panislamishe Propaganda zu treiben. Eine neue bolschewistishe Mission ist an der .afghanishèn Grenze an- gekommen. i i i

Nach einec Meldung des „Wolffschen Depeschenbüros“ aus Peking ist T\ching Yu Pun voa der Partei Tuan zum Ministerpräsidenten ernannt worden,

Statistik uud Volkswirtschaft.

Arbeitsstreitigkeiten. | Der Berliner Metallarbeiterausstand i be,

endet. Dur die in den Betrieben vorgenommene Urab

i tst, wie Belge Blättec melden, die Wiederau f «al E T Vit | Arbeit beschG!lossen worden. Gntsprechend dieser Urabstimmung hat auch der Fünfzehneraus\chuß den Ausstand für beendet erkiärt.