1919 / 260 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 12 Nov 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Aleisch schneiten. Sind sie klug, so werden fie si{ auf cine MNevision einlassen, tun fie es nit, so werden die feindlichen Völker fklüger fein als ihre Negierungen und trkennen, daß man die deutsche Wirtschaftökra!t niht aus dem curopäishen Konzern beraus!chneiden kann. Der Streit ist müsfig, ob wir es mit einer Kohlennot oder mit einer Transportnot zu tun baben; beides ist vorhanden, und deshalb steht auch die Angabe de# Handelé ministers mit der des Eisenbahnministers nicht im Widerspru. Wenn der Eisenbahauminister mit den schärfsten Maßregeln dicht, jo tut er es niht aus Refsortpatriotiómus, fondern im Hinblick auf das große gemeinsame Ziel; jeder erfüllt nur seine Pflicht Können wir die Kohlentördermenge nicht wicder auf 170 Millionen Tonnen jährlih bringen, fo sieht es in Zukunft um Deutscblants Wirtschaft recht trübe aus. Das deutsche Wirtschafts!leben wird neben feinem Kohlenteihtum dur seinen tüchtigen Kautmannsstand, dur jeinen hocbintelligenten Arbeiterstand und durch ein Zusammenarbeiten pon Wissenschaft und Technik, wie es in keinem anderen Lande ter Welt existiért, autrecht erhalten. Keine Frage ist wichtiger ais die rbeinishe Kohlenförderung. Es darf nicht zur Auêwanderung kommen. Wir müssen wieder zur Selbstgenügsamkeit zurückeßren. Die besten Geister sollen uns zeigen, wie aus der Menge der vorlandenen Koblen der größte Nußen geeogen werden fann. (Beifall.)

Die weitere Beratung wird auf Mittwoch 12 Uhr vertagt, außerdem dritte Beratung des Geseßentwurss üver Erweiterung der Selbständigkeiisrehte der Provinzialoerbände sowie erste Beratung des Geseßentwurfs über die Steuer- veranlagung und Steuerverwaltung. Schluß !/26 Uhr.

Parlamentarisher Ausschuß;

für die Untersuchung über die Schuld am Kriege und an dessen Verlängerung.

9, Sibßung vom 11. November 1919.

Vorsibender Abg. Warmut h eröffnet die Sihung, in der d erhandlungen des zweiten Unterausschusses über die Friedensmöglichfkeiten während des Krieges fort- geseht werden, um 104 Uhr und gibt |\Lenntnis von einem Telegramm des Professors Dr. |Harms, Kiel. Darin wird auf eine Acußerung des Admirals Koch Bezug genommen, wonah Harms vor dem Vez des rüdsichtélosen U-Bootkiieges über die wirtschaftliche Seite diejer Srage aechórt worden sei. ¡Harms erklärt dies für unrichtig und er- bietet sid zur Auéêsage vor dem Ausschuß. (Der Vorsißende tellt fest, daß die Mektoratsrede, in der Harms zur UV-Botfrage (Stellung gc- nommen habe, ers im März 1917 gehalten worden sei. Der Aus- schuß verzichtet daher auf die Vernehmung des Professors Harms.

Der Vor sißende nimmt weiter Bezug auf: «ine Aeußerung des Admirals Koch über die politishe Wirkung des U-Booiêrieges im Sommer 1917. Die Bemerkung Kochs über Eng!'ands Friedené- bereitshaft und über die Zerstcrung dieser 7FFriedensbercitschaft dur eine Indiékretion habe eine Wertung in der Presse gefunden, als ob sie ausslaggebend gewesen kei. Hier liege nur cine persönliche Auf-

l t sie: den [Tati

fassung des Admirals [Kech vor. Jnwieweit sie sackén ent- spreche, unterliege noch der Prüfung des Ausckchusses, der £tne betondere

Untersuchüng darüber anstellen werde. /

Darauf wird die Verhandlung über die technisGe Sei des V-Bootkrieges fortacseßt.

Staatsfekretär.- a. D, von Capelle: Herr Dr. Struve bal mir zwei scckmwere Vonvürfe gemaht: erstens, daß ich während meiner Amtsdauer nicht gcnüaend V-Boote gebaut hätte, und zweitens, daß ih dur meine Ausführungen im Hauptausschuß den Reichstag qe- täuscht hätte. Jh möchte zunächst die Zahl der in Bau gegebenen U-Boote melden. Ich habe mir von der Admiralität die neueste Zusammenstellung über die während" des Krieges uno unmitle bar vor dem Kriege in Bau gegebenen V-Boote geben lassen. Diese Kon- trolle der Admiralität, die vom Mai 1919 datiert, weist na, daß vor dem Kricge und während des Krieges im gaïzen 810 U-Boote 1" Auftrag gegeben sind. Von diesen 810 U-Booten fallen in die Zeit vor dem Kriege 45. Vom «Großadimiral von Tirpiß sind 186 UV-Boote in Auftrag geaeben und von amnir während meiner Amtsdauer von

etwa 214 fFghren 579, Ih möchte alauben, daß diese Zahlen *

eigentli für sib selbst sprechen. Die von mir ‘in Auftrag gegebenen U-Boote verteilen \sich auf die einxlnen _Zahre wie folgt: Jn den neun Monaten des Jahres 1916, als ich Staats- sekretär war, habe id 90 U-Voote in Auftrag oecgoben, im folgenden Jahre 1917 269, in den neun Monaten des Jahres 1918 noch weitere 290. Wie Sie aus dieser Zusammenstellung ersehen, ist das Jahr 1916, das von auéschlagaebender Bedeutung war, chlecht weggekommen. Der Grund für die aeringe Inbaugobe im Jabre 1916 lag vor allem im der politischen Situation. Jm Februar 1915 war bekanntlich der U-Bootkrieo zum ersten Male erklärt wordon. Dann war er 1m Laufe des Jabres unter der Einwirkung des amerikanischen Noten- mwedsels prakt’ versandet. Im Herbst 1915 erlicf der Admiralstab eimen Gebeimbefebl, daß der Ü-Bootwirtschaftekrieg an der Westküste ŒEnalands zunächst ganz eingestellt werden sollte. In der Note sollte der U-Bootktandelékricg nach Prisenordnung weitergeführt werden. Anfang 1916 erfolote ein sehr starkev Vorstoß der damaligen Obersten Heerecéleitung ({Falkenhayn) und der Sceekriegsleitung (Holtzendorff), um die Wiederaufnahme tes rücsihtslosen V-Boots- Triegs durdzuseßen. Die Verhandlungen darüber kamen in einem gemeinscaftlihen Vortrage der Kriegsleitung und der politischen Lettung am 4. März 1916 beim Kaiser zur Entscheidung. Die Ent- \ceidung fiel im wesentlichen dahin aus, daß der rüdsihtslose V-Boot- frien verlangt werden sollte. Im Anschluß daran nahm Tirpiß seinen Absckied, Am 15. März erfolgte meine Ernennung zum Staats- sekretär. Die Vertapung des U-Bootkriegs und der Abschied Tirpiß hat im deutshen Volke eine große Erregung hervorgerufen. Dieje Erreoung. fand ihren Niederschlag in Resolutionen, die von sämtlichen politischen Parteien mit Auênahme der Sozialdemokraten e‘ngebracht wurden, und die sih mehr eder minder zugunsten des V-Bootkriegs aussprachen. (Widerspruch.) Diese Resolutionen wurden dem Haupt- aus\ckuß des Reichstags überwiesen. Ende März fanden lanawteviqe Verbandlunoen im Reichstaae statt, in denen die ganze Frage sebr oingebend ocflärt wurde. Das Nesultat dieser Verhandlungen war ein einheitlicher Plenarbeschluß des Reicbstogs, von Heydebrand bis Scheidemann, daß bei deny V-Bootkrieg die berechtigiew Interessen der neutralen Staaten zw beahtew wären, Dieser einkteitlie Be- {luß des Neichstages bedeutete eine einbeitlide Ablehnung des rüd- sittêlosen U-Bootkrieges. Im Anscéluß an diese Verhandlungen er- eianete sih der Susserfall, und am 4. Mai erfolgte unsererseits die Sussernote an Amerika, im sder gesagt wird, die deutscbe Regierung babe Weisung an die deutschen Seestreitkräfte eroœhen lassen hinsidt- li der Beobachtung der allgemeinen völkerrechtliden Grundsäße über Anhaltung, Dur&uchung und Zerstörung von Handelsschiffen auch innerbalb des Seekrieg8aebietes, Kauffahrteischiffe nit ohne Warnung und Rettung der Menscbenloben zu versenken, es sci denn, daß sie fliehen oder Widerstand leisten. / Vorsißender Warmu th bittet, sid nur über die kechnisck®e [Seite der Frage gu äußern. __ Staatssekretär a. D, von Capelle: Jb soll erklären, wréhalb ih fein großzüaiges U-Bootprogramm 1916 entwidelt habe. Dieser Grund licat auf politischer |Seite, toêhalb muß id darauf eingeben. Mit der 'Sussernote war der rüdsichtêlose V-Bootkrieg auf den totew Strang geschoben, bis er auf Veran"assuno Hindenburgs und Lusen- dorffs wieder aufoenommen wurde. Bei dieser Situation konnte i ein großzügiges U-Bootbauprogramm nit aufstellen, wenn ih mi nit in schreienden Widerspruch mit der Reoierun-êpolitik seßen wollte. Es famen aber noch weitere marinete{nis{e Gründe hinzu. Der erste lag darin, (daß bei meinem Dienstantritt \ämtli®e U-Bootkonstruktionen umgeändert und lder bis dahin überwieoende Typ des U-Bootes unge- E verdoppelt wurde. Es wurden Boote von 1200 Tonnen in \truktien gencmmen, während die bisherigen etwa §00 Tonnen

batten. Der zweite Grund log darin, daß Afifang Juli "ma der Skagerraks&laht eine Menge |Sckifféhavarien scleuniast wettgemad;t

L den mußten. Diese Wiederheistellung wirkte auf die UV-Bootbau-

ätigfeit erhebli zurü. Dann kommt hinzu, daß im Jahre 1916 die engländer andefangen baiten, in ganz auperordenilib grofgügiger 13 | vor den Flußmündungen, das o 2 nasse Drecieck, mit Minen zu verseuchen. Dadurch entstand für e G r, daß nit. nur die Schlachtfiotte, sondern aub die J irden und nickt heraus konnten. Auf allen Scif der Sc{brei laut n2ch Minenfuckbooten, Torpetco tr und anderen kleineren fsahrgeugen. Diésct F obe ib in der Budgetkoinmission Auédruck ver- lebe Nactdem nun 1917 ter rüdsicktélose U-Bootkrieg -tat- adlid eingFetbt hatte, bate ib mir trei der Sctémonate-Prophezetang die stärkste Forderung des U-Bootkrieges angelegen sein Lassen, das bereist die Zahl der von mir 1917 und 1918 in Auftrag gegebenen U-Boote. Unricbtig ist s, daß id nichts aus eigener Jnitiative getan bätte, fondern immer nur auf Veranlassung des Reichskanzlers cder der Obersten Heeresleitung die Bestellungen gemacht hätte. "Dem Reichs- fanzler von Bethrmnann Hollweg wurde einmal eine Denkschrift des Abo. Dr. Struve übermittelt, in der dieser in warmen patriotischen

Worten feine Besorgnis ausdrückte, daß wir nit genügend U-Boote auten. Von dieser Denkschrift |lhabe 1ch erst durch de Reickskangler Michaelis Kenntnis bekommen. Ein zweites Mal hat der Reicbs- fargler im Sommer 11917, als der rüdcksihtslose U-Bootkrieg auf der Höhe tand, ein |Sckbreiben an mich geribtet, in dem er zum Auédruck brachte, taß er mit einem langen Kriége und langen Wafferstillstandeverhandlungew rene, es müsse an den Dispesitionen für den U-Bootkrieg festgehalten werden. Dieses Schreiben rannte bei mir insofern offeite [Türen ein, als sehr erheblli&ko U-Booibestellungen )on mir gemächt waren. Ich wollte dieses Schreiben bei passender (Gel:genbeit im Hauptaués{uß vorbringen, um den Reichskanzler gegen die ewigen Vorwürfe ¿u deden, als ob er si nidt genügend für den U-Bootfkrieg interessiere. Ein drittes Mal telephonierte der Reichs- fanzer mi Früßmorgens an, die Abgg. Fisckbeck und Wiem:r seien bei ibm gewesen und hätten. ihre sckwere Besorgnis ausgedrüdt, daß wir genügend U-Boote bauten. Ich babe dem Reickskanzler sofort Vortrag üker dew Stand d:r Angelegenheit gehalten, und er

Druck aus, den der |NReichéfanzler auf mich auéazübt hat, . C E R: . : vi CnD.: 3 ‘5 v, ehr U-Booie in Auftrag zu geben. Die Reichékangl:r Michaelis und f Hertling boben mit mir memals über die U-Bodltauyolitik

A ld A L A E L Aa A AL q) e V L A E nit über den U-Bootkrieg gcfprochen, Auch an- den Ne1i@skanzler MnoliAa u Es R ika Dam E o 51 a do Com Bi Lari F4 ay! ¿ 1s hat Dr. Struve eine sehr eingeh nde Denkschrift gerichtet,

die dieser mir während einer Sißung der Budgetkommissien herüber- reichte, ohne aub nur ein Wort: dazu zu sagen, Das fins die Gin- wirkungen der drei N.ichékangler, die mib andauernd zum U-Boot- krieg peträngt- haben sollon, Nun zur Obersten Heereélleiiung. Sie hat während ter ganzen Jahre mit mir über den U-Bootbau auch nicht ein ‘eini Bort g. iprocen. Dr. Struve hæ&#te aub aw Ludendorff cine Denks&rifi cevibtet, er mêge seinen Ginfluß dafür einseßen, daß mebr U-Booie gebaut würden, ebenso Abg. Gothein. Genéral Luden- dorff hat darauf geaniwortet, daß im Rahmen der g. sammten Rüstungs- industrie eine Steigerung des UV-Bootbdaues nit mehr möalih war. Eine Fesestellung tet NReichsmarineamts bei den Werften babe ein- mwandfrei und erneut den Beweis erbracbb, daß dies dev Fall war. Daran ändere au nichiê, daß einzelne Werfien si zur Uebernahme oon Aufträoen bereit erklärt bätien. Der Kricgäwirtsckchaftäplan müsse als ein einheitlides Ganzes aufgefaßt werden. | __ WVorsißender War muth ga -dem Neichskangler a. D. Dr. von Bethmann Hollweg: Warum 1th die an Sie gelangte Denk\srift r. Struves nicht an ven Staatsösekreiär vow Capelle wêitergel.tbet worten? -

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Hérr Dr. von Bethmann Hollweg: Ich hake niemals den Eindruck gehabt, daß Sltaatssekvetär von Capelle den U-Bootbau ungenügend förtere. Jrgendwel(ke |Wiiderstänte waren. also nicht gu überwinden. Wenn daher Struves Denkschrift von mir nit woiter- gegeben tworden ‘ift, so deébalb, weil 1& der Ueberzeugung ivar, daß für den U-Booltau alles Mögliche gesdah.

Vors. War muth: Staatssekretär von Capelle behauptet, daß pelitisdæ Gründe thn davon abgehalton hätten, 1916 mehr U-Boote bauen zu lassen.

Herr Dr. von Bethmann Hollwo g: Was soll ich dazu sagen? Meine alloemene Stellung zum U-Bootkriea war Herrn von Capelle bekannt. Dieje Stellung batte in der „Sussex“-Note ihren Auëdruck gefunden. Wenn Staatêésekretär wen Capelle daraus den Sckluß ae- gogen bat, daß e8 mir durdiaus erwünsdt war, um den rüdÆfidtélofen U-Bootbrieg berumzufommen, so bat er durdaus nidtige Sdlüsse gezogen.

Vors. W Frage (ist, cob die W führen, von Einfluß acwcfen ist auf den V-Boottau, d. b cb Ein- wirkungen in diefer Michtung statteefunden baben,

Herr Dr. von Bethmann Hollwegq: Das ifk in keiner Weise gesehen. Ich habe damals m*t Capelle über V-Bootbauten überhaupt nidi gesprechen. Die Schlüsse, die er aus der politiscken Lage auf die Baupolitik gezogen hat, sind seine eigenen Angelegenheiten.

Herr von Capellle: Alles war gegen: dew V-Bootkrieg. Da wäre es depllaziert gewesen, ein großzügiges U-Bootbguprogramm zu entwerfen. Es wurde allgemein aboetllasen. Tirtl war vorgeworfen worden, daß er Politik auf ciacme Faust cemacktt habe. Jb wäre im denselben Fehler verfallen, wenn id nad» diefen Vorgängen ein groß: zügiges U-Bootbauprogramm entworfen und auégeführt bätte.

Abg. Gotbein: Na dem Demcbilmackungsplan batte die „Germaniamerft“ in Kiel sofort zroolf U-Boote zu bauen. Davon ift die Hälfte sofort gestrichen worden.

Kapitän Bartenbach: Die „Germaniawerft" war noch mit FriedenSaufträgen im Rückstand. Sie konnte nickcht mehr als \secks Boote bauen; die anderen sechs Boote fielen n’ck|t aus, sondern wurden der „Weserwerft“ übergeben. Die Gesamtzahl blieb also unverändert.

Abg. Got hein : Das geschah aber erst im Oktcber.

Kapitän Bartenbach: Eine Verzögerung um einige Wochen ift allerdinas entstanden.

Abg, Gotbein: Aub die anderen Werften sind nur ganz all- máäbili und teilweise erst recht spät zum- U-Bootbau herangezogen worden. ;

Herr von Capelle: Ein Teil-der Werften baute V-Boote, die andere Mineonsuhboote. Den Werften sind neue Typcn micht auf- acurunacn worden, sie haben sid ceradezu darum gerissen.

Kapitän Bartenbach: Es ist kein Verteil, sondern ein Nack- teil, wenn neue Werften zuaezogen werden müssen, weil sie dann erst Erfahrungen sammeln müssen. Es kommt nur darauf an, wieviel U-Boote im ganzen gebaut werden. A ;

Abg. Gothein: Herr von Capelle erklärte, es sei nab der qganzen politisfen Lage unmöglich gewesen, »œin- großzügiaes U«Bootbau- Programm aufzustellen, weil alle Ppolitishen Parteien, außer - den Sozialdemokraten, für den V-Bootkrieg waren. . Von der Fortschritt- liden Volkspartei i keine nennenswerte. Oraanisation dafür einge- treten. In Haushaltsaus\ck{uß haben Sie erklärt, daß wir nicht qenug U-Boote hätten, um den rüdsihtélojen U-Bootkrieg führen zu können, Diese Nede ist leder in den Neichstaasakten nicht vorhanden. ;

Herr von Capelle: Jh. habe erklärt: Jd kann mich nit zu der Ueberzeugung durckringen, daß ein sed&monaliger U: Bootfrica mit vielleiht gerade ausreichenden, aber keineêwegs reiTiden Mräften genügen wird, um England zum Frieden gu zwingen, Dazu achört dech nockch mehr.

Aba, Gothein: Es ist interessant, daß Herr von Capelle die NMede jebt verlesen kann, die in den 'Reibstagsakten nik vorhanden ist. Ft ihm in Erinneruna,: daß als Folge seiner Rede ein so entschiedener Anhänaecr des V-Bootkricaes, wie der Abaeordnete Groker, zum Ver- zit auf den Krieg in dieser Situation ackommen ift?

Herr von Capelle: Jh babe érst vot úvei Tâgen achört, daß meine damaligé Rede nicht amtlich \tencgraphiert worden it, sondern

armuth: Diese Antwort deckb nit die Frace. Die die Weigerung der Re:ckélleitung, den U-Bootkriea zu

vom Kapitäß von Gohren. Jch glaubte, fie wäre in den Akten des

Neichêtags, dem ih habe ja clbst das größte personlice Jnieresse

Abg. Gothein: Das Reickstagsbüro hat wiederholt vérstucckt, die Ncde vom Reickémartineamt zu erhalten; sie wurde aber niht ad- geliefert,

Herr von Capelle: Das isk niemals zu meiner Kemitnis gé- fommen. Der Rede Gröbers entsinne id mich genau. Jh har außerordentli erstaunt, daß id gesagt haben sollte, wir bätten nit acnügend U-Beote, um den rüdsihtslosen U-Bootkrieg gu führen.

; liegt beim U-Bostkrieg- anders als beim Landkrieg. Beim Lank- kricg bin 1d auf ein bestimmtes Maß von Kräften angewiesen. Bein rüdidtélofsen U-Bootfrieg. midt, den Tann ib mit wenig odèt Biel coten anfangen. Es bestand 72 eine Strömung in Marinekrei}èi, 4

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Tirpiß an der Spitve, die der Ansicht war, daß unsere Zähl än Beooten voll und ganz ausreihte. Sie bätte also durchaus ausgt- reibt, um den U-Bogetkrieg anzufangen, etwas anderes ist es um dén rfolg, um den Effekt. (Heiterkeit) Fn einer enali}cèn Broshüte von Conan Doyle, die meisterhaft dew U-Boctkrieg scildert, toird ter Erfolg mit at V-Booten erzielt. Lacken.)

Abg. Dr. Struve: Schon 1916 \{ien uns Staatssekretär v. Capelle über den U-Boot-Bau nit reckt orientiert zu sein. Jetér Tag war kostbar, und deshalb wuchsen unsere Bedenken gegen eine leitende Persönlichkeit, der jode Erfahrung fehlte. Erst gegen -Gride seiner Amtszeit ist er entsprehend unseren Cinwendungen zu der Eik- ht gekommen, daß wir Serien und nicht soviel Einzeltypen von U-Booten baben müßten. Von elf Werften, die zum U-Boot-Bâu berangezogen worden sind, haben nur fünf die Moglichkeit gehäbt, U-Boote abzuliefern. Erst Herbst 1917 seßten die arcßen U:Boot- Bestellungen ein, es dedckt sich dies mit jener diplomatischen Antwört Ludendorffs, daß das Zusammenarbeiten mit der Marineverwaltung „Icßt"“ vorhanden fei. Die in der Folgezeit gemabten U-Boot-Be- stellungen rechnen wir nicht mehr zu der Amtsführung des Herrn v. Capelle. Es ift zugegeben worden, daß Herr v. Bethmann, wenn aud jelbstverständil:h im Tetcenéwmürtigster Form, um einen verstärktên U-Boolbau sid gekümmert bat. Jnteresfant ist, daf Herr v. Capelle erst vorgestern davon untexrichtet worden ist, daß seine Nede vom 28. oder 29, Marz 1916 nicht oder „nit mehr“ im Protokoll tes Reichs- tags vorhanden sei, Mehrfab bäbe i bereits darauf hingewiesèn, daß sie nicht da sei. Politisb ist es um so bedenklicker, als Graf Westarp tckwere Vorwürfe daraufhin acgen midi erhoben hat. s

Herr von Capelle: Ich bin im März 1916 gegen meinen et- heblihen Widerspru zum Staatssekretär ernannt worden, Dieser Widerspruch begründete sih hauptsächlich darauf, daß ih seit 20 Jahren aus der Frent beraus wäre und mit der tebmnisden Seite so gut wie nichts mehr zu tun gehabt hätte. Jh war infolgedessen auf meinén Departementédirektor angewiesen, der als ehemaliger Oberwerftdirektör reiche Erfahrungen hatte. "Er. besaß meine volles Vertrauen, Dhne joden äußeren Druck habe ib dann das U-Boot-Amt geschaffen, das sich alsbald fo entwidelte, daß es dauernd zu den anderen Bauämtérn in Konflikt kam. Jh mußte dauernd Frieden stiften und habe stets zugunsten des U-Boot-Amtes enlschieden. Die ganze Verantwortung fiel auf mib und seitens des U-Boot-Amtes wurde eine viel energischére Bautätigkeit entfaltet.

Abg. Dr. Spahn: Welches ist Jhre persönlite Auffässung über den U-Bootkricg?

_ Herr von Capelle: Die Frage, ob und wann der U-Bhdt- Frieg teginnen sollte, ging mi als Staatssekretär nichts an. Jch bin aud niemals gefragt worden. Als ich Staatssekretär geworden wat, beurtcilte 1ch unsere Kricgslage noch verhältnimäßig günstig. Jh war daher mit der vom Kaîsev getroffenen Entscheidung einer Vêt- taqung des V-Booikrieges einverstanden, und es wurde mir dahet auch leicht, diese Entsieidung vor dem Reichstag zu vertreten, Inzwischen bekam ich mehr und mehr Einblick in die Kviegslage. Um die Jahres- wende 1916/17 war ih derselben Ansicht wie die Oberste Heooreéleitung und der Neichskanzler, nämlich taß unsere Lage sthr érnst war, Es blieb uns mckts andéres übvig, als das Telzte Kricgómittel einguseben, um uns vor dem Untorgang gzu retten. Dieser Auffassung neigte tch um fo mehr zu, als uns der rücksihtêélose V-Bootkrieg cine mindestens sohr große Chance bot, den Krieg für uns günstig zu benden. Von cinem Niederzwingen Englands ist niemals dio Nette gewesen, “Bohl aber davon, taß der Erfolg genügen würde, um England zu einem brauchbaren Frieden geneigt zu machen. Y

Abg. Dr. Sinzheimer: In der Denkschrift des Admiral- stabes ist aber ausdrüdMli von einem N'ederringen die Nete, von einem Sieg über England, und im RNeichstaasausschuß hat Graf Westarp als Gefahr des UV-Breootkricaes bezeichnet, daß Wilson Ver- bandlungsversude machen und wir uns darauf einlassen würden. Er hoffte auf den vollständigen Sea über England. Jn dieser Sißung des Ausschusses waren alle Megierungasmitalicder anwesen, aber niemand hat dem Grafen Westarp widersprocen.

Herr von Capelle: Zu solwen bechpolitiscken Ausführungen Stellung zu nehmen, war nit meines Amtes.

MNeichöminister Dr. David: Es fst von der größten Bedeutuna, was die Oberste Heeresleitun7 und die Seœkrieasleitung von dem rück- sichtslosen V-Bootkrieg erhofft haben. Man stellt es tebt so hin, äls o% man nur ein psychologisckes Weichkwerden Englands erreicen wollte. Das entspricht aber nit den Tatsachen. Der brauchbare Frieden, den man ervrboffte, war der deulsde Schwertfricden. Der war aber nur nad) dem Sieace über England zu erreichen. Wilsôn aber wollte den Fricden ohne Sieg. Zu diem deutsden Scbwertfricden genügte nickt ein psyckclogisdcs Weichwerden (Englands, sondern er mußte diktiert werden. Das ist in amtlichen Schriften au gesagt worden, Die Seekriecsleitung verfolgte also ehr reale Ziele.

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Herr v on Capelle: Ich habe stets davor gewarnt, von eimer Aushungeruna Englands zu syrechen, und babe das auh iw meinen Reden 1:n Meickstagsauskuß zum Ausdruck oebrackcht. Das war auch die Meinung in der Marine, Es handelte si nur darum, Eng- land friede1sbeveit zu machen.

Professor Dr. Bonn: Die politisbe Entscheidung im Jahre 1916 bedeutcte do nicht, daß auf ieden V-Bootkrieg verzichtet werden sollte, fondern er sollte nur als Kreuzerkrieg geführt werden. War er in dieser Ferm wirkungélos?

Herr von Sapelle: Im März 1916 war dié allgemeine Ansicht in der Marine, daß der Kreuzerkrieg keinerlei Ergebnisse zeitigen würde. Der Ghef ter Hochseeflotte war der Ansicht, daß er den (Einsaß der“ V-Boote niht lohnt. Er hat den Kreuzerkrieg mit den ibm unterstellten Streitkräften nicht geführt und at erst im November dur den Kaiser gezwungen worden, den Kreuzerkrieg auf- zunehmen. Beim V-Bootsbau bin ih nit hinter dem b'êsberigen Mctus zurückaegangen, aber es bätte einen eigenartigen Eindruck ge- macht, wenn ih nah der |Sussernote mit "enem großen U-Boot- Preagramm gekommen wäre. Jch habe das bisherige System fort- acfübrt. Mir ist dann der Vorwurf gemacht worden, ich hätte den MNeichstag getäuscht. Jch hätte wohl die Zahl der fertigen U-Boote mit 160 benannt, aber versckwiegen, daß davon nur eine geringe Zahl iw See sei, Die Ansicht, als ob mit der steigenden Zahl der U-Boote euch die Zahl derjenigen ste*gt, die in See sind, ist grundverkehrt. Von ausschlaooeberder Bedeutung ist nur die Versenkungsziffer. Das babe ib im Reichstag eingehend erläutert. Wenn einzelnen Herren

die fremde Materie mcht in Fleis und Blut übergegangen ist, so

istt das nicht meine Schuld. Wir haben uns festaeleat auf 600

Tonnen Versenkuna und sind im Februor auf 750 000 Tonnen und

in den nädbsten Monaten turcksch{nittlichd auf 900 000 Tonnen ge-

kommen. Wie kann man da behaupten, ih hätte den Reichstag ge-

täausht. J hoffe, daß Dr. Struve diesen harten Vorwurf zurück-

nehmen wird, .

Kapitän Brüninghaus: Dr. Struve hat niht nur der

Staatssekretär von Capelle, sondern auch mi bezibtigt, dem Reichstag false Angaben hinsichilih der im Bau befindlihen V-Boote gemackcht zu Habên. Er hat diese Bebauptung nit nur hier aufgestellt, sondern, dem Ergebnis des Untcraus\{usses vorareifend, au in seiner Partéi- korrespondenz diese Ansicht vertreken. Als am 3. Juli 1918 diese An- gelegenheit in der Kommissionssißung zur Sprache kam, vertrat ich

den Ghef des U-Boot-Amts, Die Kommission oar auf Wunsch des

4) der Vergehen gegen § 5 der Verordnung zur Fernhaltung un- zuverlässige Perjonen bém Hatte! von 23, Scptember 1915 (R.ichs«-Beseßbl. S. 603) in ttr Fassung tes Artikels 111 Nr. 2 dieser Verordnung. Wuchergericht ist ferner zuständia für andere |Streftaten, d Zuwiderhandlungen aegen Vorscriftzn haftung von Gegenständen, soweit sie in der Absicht begangen sind, einz im Abs. 1 bezeichnete Straftat vor- zutereiten oter zu fördern cder den Täter zu begünstigen.

Daß dieselbe Handlung noch ein anderes Strafgesct verletzt, steht der Zuständigkeit des Wuchorgerichts nicht enigen.

fortscrittlihen Volksparici zusammengetreten, sie sollte prüfen, ob für die Werften itgendwelch{e Verbesséruifgen dür Arbeikergestéllung usw. ' möglich sei, um €ine größere Anzahl von UV-Booten \{leunigst her- stellen. J habe damals die Auskunft gegeben, daß 479 Boote im au seien. „Jr Bau geben“ ist ein terminus technicus, ber gleid-

bedeutend i mit in Bestellung geben.

laienhaft, da wir nit ‘wußten, daß, wenn cin U-Boot in Auftrag gegeben werde, es no nit auf Stapel liege: Theoretis wie praktis

Tiége es aber so, daß ein*in Auftrag gegebenes V-Boot tatsäcblih inner-

halb von 24 Stunden sih in Bau befindet. . sofort die Unteraufträge ‘an die zahlreihen Maschinen- und sonstige

Baufirmen gégében. werden, von denen z, B. mehr als tausend. Unter- i in Süddeutschland für den Meine Angabe, daß 479 Boote in Bau gegeben seien, entsprah durt- : .__ Ich wäre .auch dumm gewesen, wenn ih einer Kommission gegenüber, die ausdrücklih prüfen follte, ob nicht die Werften mehr \caffen könntén, unrichtige Angaben gemat hätte. J E err Struve mir ein größeres Maß von Intelligenz augétraut hätte. Zum mindesten hätte Herr Struve, nabdem später der Chef des U-Boot-Amtes die gleichen Angaben gmeacht hätte, mit seinem Urteil vorsihtiger sein sollen. lichkeit fest, daß die Beschuldigung, ich bätte die Kommission fäls{li unterrichtet, auf deuts{, ih bätte sie belogen, eine unbaltbare Auf- fassung des Herrn Dr. Struve ist,

…_ Kapitän Bar tembach : Tatsächllih besaß die Marine boi: Be- ginn des U-Boot-Krieges- 154 U-Boote, das ift etwa das Doppelte von 1916. Dr. Struve sagte, der Staatssekretär habe eine irre- fühvende Aufstellung gegeben, wenn er angegeben babe, daß 40 oder 90 % der Bcote an der ‘Arbeit am {Fe Prozentsaß von 40% «cinsetzt, fo

inébesondere Bestechung

Herr ¡Strupe nannte uns | +nêod&ondere L un über die öoffentliche Bewirt!

r Apparat ist fo, daß

U-Bootbau nur “sélde Strafacken vor bie Wuckergerichte bringen, die si zu einer \ckleunigen Aburteilung cignen. Bevor der Staatsanwalt das Verfahren weacn einer Straftat der im § 1 Abs, 1 bezeichneten Art einstellt, soll er der Behörde oder Béwirtschaftungsstelle Gelegenbeit zur Aeußerung gchen, die den Ver- kehr mit dem Gegenstande zu übermaden bät, auf den si diz strafbare Häntllung beziebt.

tätig waren. Die Staatéamvaltsaft soll

aus den Tatfachen. bätte geglaubt, daß H

Die Wuchergerichte werden bei den Landaerichten errichtet. Die Landesjustizverwaltung kann bestimmen, daß eines Landgerihbs mebrere Wucherg mehrerer Landgerichte ein eder meh errid-tet werden.

Wird nach Abs. 2 ein ndgericht it, so wird

J stelle bier in der Oecffent-

«bte der daß für den Bezirk gemeinsdaftlide Wuckergeridckte

Wucherageribt an cinem Orte errichtet, wo es dèm Amtsntritht 2ngegli

4. ®

) rit ist Hauptverhandlung ‘mit drei Richtern ih des Vorsitzenden und mit gei Schöffen beseßt, er Hauptverhandlung entscheidet es in der Beseßung mit drei

ind sein müsse. Wenn man diesen Wucbergerit ist in der B : hätten damals tatiädlih bei der durchschnittlich vorhandenen Zahl! von 127 Booten während des ganzen V-BVoot-Krieges etwa 50 ständig an der Arbeit sein müssen. säblih sind im Durchschnitt im den 19 Monaten des unbeschränkten U-BVBoot-Krieges an der ‘Arbeit gewesen 47 Boote. Die Schäßung des Staatssekretärs ist ‘also außerordentlich genau gcmwesen. handelte es. sid beim Beginn tes, unbescbränktew V-Boot-Krieges Februar 1917 nickt um einen für die Marine vollkommen neuen Kriegêabsckmitt. Der Plan ging dahin, einen gehörigen Aderlaß dem Wintschaftéleben Englands zuzuführen, England sollte die Lust, jabre- Lang Krieg zu führen, vorgällt werden, wir wollten Enaland zeigen, wie die uns zuaedachte Evdrösseluna ihm felber betomme. auélaufenden U-Voote unterschieden sib durb nidts von ten früheren, sie hatten nur andere Verhaltungêvorschriften an Bord. Zu bexchten ist noch, daß ‘beim Auélaufen der ersten Sbiffe im Januar und Fobruar außerordentlich \dwicrige Gisverbältnisse

Den Vorsißenden des Wuchergerichts und seinen Stellvertreter \o- wie die übrigen riterliden Mitglieder und deren 1 Landesjustizverwaltung oder mit deren Ermättigung der Präsident des Oberlandesaeribts oder des Landagericbts.

Sdböóffen soll der cine dem Kreise der Verbrau®ker, d

re_ dem Kreise der Erzeuger und Hanteltreibenten angehören.

1 Wucbérgeribien finden die Vor- Amvendbüng, feweit nickt i

A _Berfahrew vor ti Trif ên der |Strafprozeßerdn Berordnung oder auf Grund dieser Verordnung ein antercs bestimmt

der Novdice

Abg. Dr. S kruve wajst darauf bin, daß Kapitän Bartenbach na dem Tirpibbucke im Jahre 1918 erklärt ‘habe, die Bautätigkcit der Marine \ei von ler Front viel \därfer verurteilt worden als bon ‘Dr. Struve.

Kapitän Brüninghaus stellt fest, daß Anfang 1918 in einer Sachverständigenkonfereng (Dr. Struve aud im Namen Leiter des U-Bootsamtes seinen Dank aus- gesproden habe. Der Redner werdet si dann merkungen ‘des Abg. Dr. Struve. Er erklärt, er f Werften sackwverständig. Er habs si nihtiho- und lanteéverrä weise Material zutragen lassen, sonder sein Material aus Kreisen erhalten, die einwandfret sind.

Vors. Warmuth : Für den Aussckuß ist nun die U-Bootsfrage na der technischen Seite hin erledigt.

Es folgen persönliche Bemerkungen.

Gothein: Dr. Struve spra den Dank aus, weil erst ührt wurde, was tir verlangt

Ls er Straftat der int § 1 Abj. 1, bezeichneten Art darf im Verfabren vor dêèn Wucherceridhten und vor den ordentlichen Gerichten der Beschuldigte wegen Fluchtverdackts in aft genommen werden, ohne daß der Vertacbt der Flut ciner weiteren Begründung bedarf.

Bei dringendem V

Untersuchun

dadurch erhoben, daß der |Siaaisanwalt ) T A ie ‘Anberaumung der Haupt- Eine Eröffnung des Hauptverfahrens findet

Die öffentliche Klage wird bei dem Vorsitzenden d bverhandlung beantragt. mt statt.

Jst cin amtsrichterlidber Strafbefchl vorausgegangen und den |Strafbefehl Einspruch eingelegt worden, so kann der Staatsanwalt die Zuständigkeit des Wuchergerichts zur Verhandlung und Entscbeitung über den Einspruhdadurd| begründen, daß er bei dem Vorsitzen Wichere-rihts die Anberaumung ‘der Hauptverhandlung über 1 Für das Verfahren na2ch vorangegangener poli- zeilicher 'Strafverfügung gilt dies entiprehend.

(Die Ladungsfrist (§216 der Strafprozeßordnung) beträgl drei Tage.

ordneten |Gothein, den s Wudcbergericbts

gegen eingelne Be-

Einspruch beantragt.

; tter von [Mann alles aus hatten, eider zu \pät. S9.

Abg. Dr- Steu-ve : Im Verfahren vor dem Wucbergerihb ift die Verteidigung not- wendig, wenn der Angeklagte taub oder stumm ist oder das \eckchzehnte Lebensjahr noch nit vollendet hat oder wenn ein Verbrehen den Gegenstand der Untersubung bildet.

In anderen Fällen kann der Vorsißende des Wuchergerihts dem Besbuldigten auf Antrag oder von Amts wegen einen Verteidiger Ein Verteidiger \oll insbesondere bestellt werden, wenn der Beschuldigte nah seinem Bildung8xrad oder deswegen, wei auf freiem Fuße ist, oder wegen der Schwierigkeit der Sache der eigenen Wahrnebmung seiner Re:

: Jch muß aufs schärfste Venrabrung ein: ‘legen und erbitte den Süß des Gerichts dagegen, Brüninghaus noch heute es fertig bekommt, solde A ngr __ Vors. Warwmuth (unterbrechend): hier nit im Parlament, wo ein freies Wort gestattet ist. [Der Aus- [chuß hat starke Aöhnlichkeit mit einem Gerichtshof; es müssen daher auc die Formen gewahrt werden, die vor Gericht üblid find. Die personlichen 'Spißen müssen unterbleiben.

_ ‘Abg. Dr. Stvouve: Jb weise den ungeheuren Vorrurf, daß mir in landes- und hodwerräterisher Weise Material zugetragen worden wäre, mit aller Entschiedenheit zurülk. Jck hatte geglaubt, daß diese Aeußerung in irgendeiner Weise zurückgewiesen wrden würde. Jch habe Herrn Brüninghaus persönlich keinerlei Vorwürfe gemacht, Fondern mi nur gegen das [Reismarineamt acwendet. haupiung, ‘daß tatsädlih 479 Boote nit im Bau gewesen sind, bleibt

daß ein Herr iffe gu erbcben. Das geht nicht, wir sind

nicht gewachsen erscheint.

S 10. Den Umfang der Beweisaufwahme bestimmt das Wuchergevicht nach freicm Ermessèn.

____ Mät Zustimmung des StaatLanmwalts und des Angeklagten kann das Wucbergerichb auch dann verhandeln und entscheiden, wenn si in der Hauptverhandlung herausstellt, daß die Zuständigkeit Wuckergerihts nad § 1 nicht gegeben ist.

_Kapitän Brüninghaus: Jh habo nur festgestellt ‘daß die Informationen, die Abgeordneter Dr. Struve während tes Krieges téfommen hat, die allergeheimsten Geheimnisse der Marine betrafen und nur von Leuten überbracht werden konnten, die meines Erabtzns f In dem Artikel des Abgeorènéten Dr. Struve werde id nickcht als Direktor des Etatdepartements anar- griffen, sondern es heißt da, daß über die Tätigkeit tes Kapitäns Brüninghaus der Mantel der ckristlichen Licbe acdeckt werten solle. Das Material, das mir zugegangen it, in rein wvaterländisckom émarineamt nit duvrcb-

Stellt sib heraus, daß si die Sade nit zur {leunigen Ab- urteilung eignet, fo bat bas Wudbergeriht die Sacke an das ordent- lde Geriht zu verweisen; auf Antrag des Stoatéanwalts ist die Sake an das Schöffengericht zu verweisen, wenn sie zwar an sich zur Zuständigkeit der Strafkammer gehört, der Stagt8anwalt aber tie Zuständigkeit des Schöfsengerichts hätte begründen können.

Kandesvertat getricben ‘baben.

__ Abg. Gothein: D l

1st von P M R worden, h & 13

Sinne gehandelt haben, weil fie beim MNeichi ; D F 49. U ECUAR E

dringen konnten. Ich habe aud nur in vertraulichen Sißungen davon 7 ei die Entscheidungen des Wuchergerichts findet kein Nechts- miüïtel statt.

_ Ueber Beschwerden gegen Entlsche

sc{eidet das Wuchetgericht endgültig.

Abg. Dr. Struve: Jh habe das Material im Amtszimmer idungen des Vorsißenten enk- tos Dezernenten diesem überreicht, es stammte von besorgten P i und war von A bis Z richtig.

Um 2 Uhr wird die Beratung abgebrochen. wo, 10 Uhr (Vernehmung des Staatssekretärs a. D. Dr. Helfferich).

L 8 14. __ Ueber Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens entscheidet e Strafkammer. Die Wiederaufnahme zuaunsten des Verurteilten findet au dann statt, wenn Tatsacen oder Beweismittel beigebraht werden, d es nottvetdig ersceinen lassen, die Sache im ordentlichen Verfahren nach- zuprüfen. Die Vorschrift des § 403 der Strasprozeßordnung bleibt

Die erneute Hauptverhandlung findet vor der Strafkammer \tatt. Auf Antrag des Staatsanvalts ist die Sache zur neuerlihew Ver- ribt zu verweisen, wenn nach den Vor- ahe zur Zuständigkeit

Nächste Sißung Mitt-

Parlamentarische Nachrichten.

Verordnungüber Wuchergerichte.

Der Reichsrat hat in seiner Sißung vom 8. November | dem nachstehenden Entwurf Wüchergerichte zugestimmt. Der Entwurf is dem zuständigen Ausschuß der Nationalversammlung zur Beschlußfassung zu- gegangen:

Entwurf einer Verordnung über Sondergerichte l'unbd Preistreiberéèi (WutGe r- gerichte).

s über die vercinfahie Form der Gesé4- ‘die Zwecke der U.bergangswärtsdaft vem 17. April 1919 Réeihs-Geseßbl. S. 394) wird von der Reidtsregierung mit stimmung des Reichsrats und des von der verfassunggebenden Deu Naticnalversammung gewähsten Ausschusses felgendes v:rordnet:

Artikel I.

handlung vor das Shöf schriften des Gerichtsverfa des Schöffongerichts gehört oder der Staatsanwalt für sie die Zu- ständigkeit des Schöffengevichts hätte begründen können.

einer Verordnung übek asgeseles die !

8 115. / Die näheren Vorschriftew über die Bildung der Wuchergerihte und über das Verfahren erläßt der Reichêminister der

gegen Schleichhande L «4 Artikel Illi Auf Gründ des Gesehe Î gegen den Schleichhandel vom 7. März 2) erhält der Ab}. 1 folgende: Fässung:- Wer Gegenstände, für die Höchstpreise festgeseßt sind oder die sonst einér Verkehrsregelung untérliegen, unter vorsäßlicher Verleßung der zur Régelung ergangenen Vorschriften oder unter Verleitung eines anderen zur Verleßung dieser Vorschriften oder unter Ausnußung der von einem anderen begangenen Vér- leßuüng diéser Vorschriften zum Zwecke der Wéêiterveräußerung

chung für die Im § 1 der Verordnun

Neichs-Geseßbl. S.

Le j S 1, Für den Birk eines 1cden Landgerichts wird ein Wuchergerit gur sckleunigen Aburteilung foläondér Straftaten eingeseßt:

Neben der Strafe ist auf Verlust der bürgerli&en Chrenrechte zt erkennen ind ärzuordnen, daß die Verurteilung auf Kosten des S{ül- digen öffentli bekanntzumachen ist.

Eine Verurteilung nah Abs: 1 gilt, wenn si: wegen Schleith- handels erfolgt, als Vorbestrafung im Sinne des § 2 der Verordnung gegen den Schleichhandel, wenn sie wegen vorsäßlicher Preistreiberei erfolgt, als Vorbestrafung im Sinne des § 5 der Verordnung gegén Preistreibereìi,

S3

Wer es unternimmt, Gegenstände, die ter Reit2mnirtsafts- minisber als lébenêwictig bezeichnet ‘bat, ohne die erfcrderlide Géneb- migung aus dem Reicbégebiet auszuführen, wérd mit Gefängnis nit unter drei Monaten, bc mildernden Umständen mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft. Jn besonters \&weren Fällen ist die Strafe Zuchthaus bis zu fünf Jahren.

Neben der Freiheitsstrafe ist auf Geldstrafe bis zu fünfhundert- tausend Mark zu erkéennen. :

Neben Gefängnis kann «auf Verlust der bürgerliden Ebirenreckbte erkannt werden. Neben Zuchthaus it darauf zu etkennen.

Ist die Zuwiderhandllung fabrilässig begançen, so ist auf Gefäne- nis bis zu einem Jahre und auf Geldstrafe bis zu einhunderttausend Mark oder auf eine dieser ‘Strafen zu erkennen.

Neken der Strafe konn auf Einziehung der Gegenstände erkannt werdên, ‘cuf dié sich die strafbare Hiandlung beziebit, chne Unterfdied, ob siè dem Täter gehören oder nicht.

Au: kann nèëben der Strafe ein Betrag eingezogen werden, der dem durcÿ die strafbare Hantllung erzielten Gewinn entspricht. Auf die Einziehung finden die Vorschriften der SS 7, 9 bis 13 der Verord- nung gegen Pretstréilberei vom 8. [Mai 1918 (Reicks-Geseßbl. S. 395 entsprebende Anwendung. 4

Neben der Strafe ast 1n den Fällen des Ab. 1 anzuordnen, daß die Verurteilung auf Kosten des Sc{uldigen öffentl bekanntzu- machen it; in den Fällen des Abi. 4 kann dies angeordnet werden. Die Art der Bekanntmackung wird im Urteil bestimmt: de Bekannt- macbung kann aub durch Ansblag an oder in dem Geschäftäraum des Verurterlten erfolgen.

Artikel. Il.

Die Verordnung zur Fernhaltuüng unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs-Gesehbl. S. 603) wird ge- ändert, wie folgt: | :

1. Als 8 4a und 4b werden folgende Vorschriften cingestellt :

S 4a.

Wird ein Handeltreibendèer vom Wuchergericbte wegen einér Straftat verurteilt, die seine Ünzuverlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb dattut, so kann ihm das Wuchergericht im Ur- teil den Handel mit den im § 1 bezei{neten Gegenständen untersagen. :

Vorläufig kann das Wuchergeriht die Anordnung dur Beschluß treffen.

Die Wiederaftfnahme des Handelsbetricbes kann, wenn seit dem Urteil mindestens drei Monate verflofscn - sind, die zu- ständige Verwaltungsbehörde gestatten.

S 4b.

Ist nab S 1, 3, 4a dieser Verordnung oder nah andere während des Krieges oder der Uebergangszeit erlassenen Vor- schriften jemandem der Handel untersagt oder die erforderlie Erlaubnis zum Handel nit erteilt oder ift die Erlaubnis zu- rüdgenommen worden, so ift jedes hiernab unzulässige Geschäfk nichtig, gleihviel ob die Person, welcher der Handel untersagt ist: oder die Erlaubnis zum Handel fehlt, das Geschäft selbst oder dur eine vorgeshobene Person ab\s{liekt.

Der § 5 erhalt folgende Fassung:

Mit- Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu einhunderte tausend Mark oder mit ciner diefer Strafen wird bestraft:

1) wer felbst oder durch eine vorgesbobene Person oder als borgè]chobene Perfon einen Handel betreibt, obwohl der

Handelsbetrieb nad den im § 4 b bezeichneten Vorschriften

unzulässig ift 2) tver zu D inb mit einer der in Nr. 1 bezeichneten

Personen einm Gesäft at\chließt, obwohl er weiß, daß das

E A nach der im § 4b genannten Vorschriften, unzu-

ässig ast.

Neben der Strafe kann auf Enziebung der Gegenstände erfannt werden, auf die sid der unzulässice Handelsbetrieb oder das ungulässige Geschäft bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

Neben der Strafe kann ferner ein Betrag eingezogen werden, der dem aus dem unzulössigen Handelêbetrieb oder dem unzu- lässigen Geschäft erzielten Gewinn entspribt. Auf die Ein- ziehung finden die Vorscbriften der S8 7, 9 bis 13 der Verord- nung gegen Preistreiberci vom 8. Mai 1918 (Neichs-Geseßbl. S. 39) ‘ent\prechbende ‘Anwendung. i

Auch kann angeordnet werden, daß diz Verurteilung auf Kosten des Schvldigen öffentl:h bekanntzumacben ist. Die Art der Bekanndktmochung wird im Urteil bestirmt; die Bekannt- macang ann auch dur Anschlag an oder in dem Geschäfts- raun des Vecurteilten erfolgen.

Ar Tél IV: Die Vorsc{ziften über die Wuchergerichte (Artikel 1) treten ant 1. Dezmber 1919, die übrigen Vorschriften (Artikel 11, 111) mit der Verkündung dieser Verordnung in Kraft. Mit der Verkündung dieser Verordnung treten außer Kraft:

1) § Kdéêr Verortnung über den Handel mit Lebenê- und Futter- mitteln vom 24, Juni 1916 in der Fassung der Bekannt- machung vem 16, Jubi 1917 (Roichs-Gesebbl. 11916 S. 581, 674; 1917 S, 626);

2) § 9 der Verortnung über den Handel mit Argneimitteln vonr 22, März 1917 (Neidts-Gesckbl. Si 20): '

3) § 16 Nr. 2 der Verordnung über Gemüse, Obst und Süd- frücble vom 3. April 1917 (Reicks-Gesechbl. S. 307);

4) § 9 der Verordnung über den Handel mit Tabakwaren vom 29. Juni 1917 (Reichs-Gesebb|, S, 563);

5) § 8 Nr. 2 der Verordnung über Wein vom 31. August 1917 (Neichs-Geseßbl. S. 751); i

6) die Verordnung über Zuwriterhantlungen gegen Ausfuhr- verbote für Getreid. und Getreideerzeugnisse vom 28. August 1919 (Neichs-Gesckbl. S. 1493). |

___Im § 16 Abs. 2 der Vero1dnung über Gemüse, Obst und Süd- früchte vom 3. April 1917 in der Fassung der Verordnung vom 28. Juli 1919 (Reichs-Gesebbl; 1917 S. 307; 1919 S. 1358) wird die Ver-

to

weisung „Nrn. 2, 5" dur die Verweisung „Nr. 5" erseßt.

Im § 6 Abs. 1 ter Verordnung über den Verkehr mit Opium vom 15. Dezeinder 1918 (Reichs-Gejeßbl. S. 1447) wird die Ver- v H 2 Abs. gestrichen. ; |

oweit in anderen Vorscbrift-n auf eine nach ‘Abj. 2 bis 4 auf.

gehobene Vorschrift vempiesen ist, tritt an deren Stelle die Vorschrift dieser Verordnung, durch welcke die aufgehobene Vorscbrift erseßt wird.

A Ó

Die Reichsregierung besklimmt mit Zustimmung des Reichsrats,

wann und in welhem Umfang die Vêérorduung außer Kraft tritt. Sie trifft die erforderlihen Uebergangsbestimmungen.

mit Gewinn erwirbt oder wer si zu \solhem Erwerb erbiètet, ivird wegen Schleichhandels mit Géfängnis bestraft. Daneben ist auf Geldstrafe bis zu fünfhunderttäusend Mark zu erkennen.

, Gd

sonders \ckwerèn Fällen des Slhleihhandels und der. vor- reistreiberei 1 der Verordnung gegen den Schleichhändel, Verordnung gégen Preistréiberei) i} die zu fünf Jahren und Geldstrafe bis zu fünf-

und Vergehen wider die Verordnung geaen i del. vom 7, März 1918 (Réi S. 112) inder #Fassuno des Artikels IT § 1 diefer 2) ter Verbredhen und Vergehen wider Preistreibetei vom 8. Mai 1918 (Reichs-Gesebbl. S, 395) und» der Vergehen geatn sonstige Vorschriften, welhe die ödstpréisen mit"Sirafe bedrohen, ergehen nah Arti

) d-r Verbrechen den S{leicbhan

ordnung geaen d erste große el

Abs, 1, § 4 Abs. 1 der Ve Zuchthaus bis . hunderttausenz Mark,

UÜcbér\s{réitung von 3) der Verbrechen und Verordnung

deut ¿W. T. B.“ in den Händen des Dr. Noscher und des

el IT S 2, 3 dicfer

Mannigfaltiges.

In den geräumigenSälen derB erliner B ör \ e fand gestern abend Versammlung der Netchsvereinigung

emaliger Kriegsgefangener unter ungeheurer Be-

tailgena von: Aagébörigen der noh. in Gefangënschaft \Gmachtenden

chen Brüder statt. Die Leitung lag nach dem Bericht des

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