1919 / 262 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Nov 1919 18:00:01 GMT) scan diff

Orte: Altenhagen, Arbshaaen,- Barth, Bresewit, BVodstedt, Zorn, Bliesenrade, Bactelshagen, Bartelshagen adl., Buschen- hagen, Balkenkoppei, Bussin, Bateviy, Bisdorf, Carnin, Eummerow, Cummerow- Heide, Piwitz, Pabiß, Fuhlendorf, *rauendorf, Fahrenkamp, Flemeudorf, Gädkerhagen, Glöwig, | Groß Kordshagen. Gr. und Kl. Mohrdorf, Hermanns hagens Heide, Hohendorf, Kronsberg, Kindshagen, Küstrow, Kenz, Éinnbadtenhagen, Klausborf, Löbniz, Lüdershagen, Langen- hanshagen, Lassentin, Langendorf, Wend, Martenshagen, Michaelisdoif, Manschenhagen, Neuendorf - Heide, Nis dorf, Nruchten, Pramort, Prerow, Rubig, Redebas, Sundische iese, Spolder8hagen, Saate!l, Starkow, Seehagen, Neu un Nit Stoltendorf, Velgast, Wieck, Wobbelkow, Wiepkenhagen, Büste hagen, Werdor, Zingst und Zipke für allgemein ver- bindlich zu erklären. : , i Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 1. Dezember 1919 erhoben werden und sind unter Nummer } I. B. R. 3984 an bas Reichsarbeitsminijterium, Berlin, Luisen- firaße 33, zu richten. ertlären.

Der Reichsarbeitsminister. Schlie.

I. B. R. 4041

Bekanntmachung. . Der Heniralverband der Handlungsgehilfen, Ortsgrvuppe Groß Berlin, der Verbaánd der Büro- anaestellten Deutschlands, Ort3gruppe Groß Berlin, der Gewerkschaflsbund der Angestellten, Ortsver- band Groß Berlin, der Gewerkfschaftsbund tau f- männischer Aigestelltenverbände, Siß Berlin, und

r C ile D Jngenieurte | Z E, baben beantragt, den zwischen ihnen, dem Bund der | zwishen ihm und 0€

technishen Angestellten und Beamten, dem Deut

Einwenhungsn vi l

30 Nooembec 1919 erhoben werden und sind unter Zummer } und

l. B. B. 4404 an das Reichsarbeitsminifierium, Berlin, Luaisen- !

firaße 33, zu richten. j Berlin, den 8. Novernber 1919.

Der Reichsarbeitsminister. ! un

a Sqlide.

Einroendungen 30 November 1919 erhove an das Luisenftraße 33, zu richten. Beclia, den 9. November 1919, Dex Reicizsarbeiisminister. Schlicke.

Der Deutsche Metall tungsstelle Suhl

gegen diesen

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Bekanntmachung.

he Acrbeitgeber-Verband |

Der Allgemeine Deuts für das Schneidergewerbe der Deutsche Zuscyneider-Verband È. 5 11 haben ‘beaniraat, den zwischen ihnen am 18 a-sch{ossenen Tarifoertrag zur aqungen der Zuschneider und. gé\häften des Schneidergewerbes vom 23. Dezember 1918 ' | ) Gebiet des Deutschen Reiches sür allgemein veromnduc

gegen diesen Antrag i n werden uno sivd unter Numiner Reichsarbeitsministecium, Veciin,

M} A 4 (7 X v D NOY I : D'rekiricen in Schneidermaß-

Antrag können bis zum ;

-—

E. L., Siß München,. und |

Berlin | April 1919 ab- | Regelung der Arbeitsbedin- ;

gemäß 8 2 der Verordnuna “V

(Reichs-Geseßzbl. S. 1456) für das

s 41 i c 0 s

—-

¿ Y 241 können vis zum

TOES 1 L D ETE T

Bekanntmachung. | arbeiter-Verband, Verwal- und Umgegend, hat beantragt, den Kommisfion der Arbeitgeber der Lurusroaffenbroncche in Suhl und Zella-Mehlis | abgeschlossenen Tarifvertrcg zur - Regelung der Lozn- und

{wt Wertes I N Dent Gattungen | Arbeitsbedingungen im Büchsenmachergeiverbe gemäß §.2 der

anbdlungs5gehilfenverband, dem faufmännischen Bavein Don 1858, dem Deutschen Privatbeamien- verein, dem Verband der weiblichen Handels- und ; Bür pangesiel ten E. V.,, dem Verband der Deutschen

ufleuie, dem ; L und dem Azrbeitgeberverband der chemt- chen Jndustrie, Sektion I, am 19. September 1919 ab- geschlossenen Tarifvertrag zur Regeluna der Gehails- und | #snstellung8bedingungen für die kaufmännischen und tecnifczen

ut

j Angestellten der chemischen Xudustrie gemäß § 2 der Verords | | |

| Verordnung vom

1 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S, 1456) für das Gebiet Des 3wedverbandes Groß Berlin sowie die Orte: Adlershof, Côp:nick, Erkner, Friedricu8hagen, Grünau, Königs wuster hausen, Rvdow, Spandau und ildau für allgemein verbindlich zu erklären.

für das Gzbiet der Stadive? allgemein verbindlich gzu etl

( G an J inwendungen Verband Deutscher Handlungs8s- | a6 C ges

93, Dezemver 1918 (Reichs-G:sepbl. S. 1498) zirke Suhl und Zella-Mehlis {ür en, genen diesen Antrag können bis zum orhoben werden und sind unter Nummer T. B R. 3499 an das Reicysarbeitsministerium, Berlin, Yuisen- stcaße 33, zu ricien. Berlin, den 8. November 1919.

Der Reichsarhei minister.

Ausführung3bestimmung der. Schiffahri

s abteilung

Sinwendungen gegen diesen Antrag könnén bis zum | treffend Verwendung der

230. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer ; ï. B. R. 3882 an das Reichsarbeilsministecinm, Berlin, ? Quilenstraße 33, zu richten. Berlin, den 8. November ‘1919. Der Reichsarbeitéminisier.

S ch{lice.

reh era aren A

Bekanntmachung.

j Der Arbeitgeber-Verband für Fkaufmännisthe | Betriebe im Panbeintammer aeg Nonne. V., der} Gerwertschasisbun “df Db Das D iaauaiaus Bonn, und der Reichs verband Deutscher Angestellten, Orisgruppe Boun, | haben beantragt, den awishen ihnen am 31. Kugust 1919 abaeschlossenen Tarifsverirag gur Regelung der Geka'ts- und Anstellungsbedingungen der kaufmännischen Angeitellten ; im Einzelhandel gemäß § 2 der Vaerocdnuung vom 23, De-

widerrufen.

zember 1918 (Reich8-Geseßbl. S. 1456) für den Stadtbezirk eine besondere Ausführungsbesti: muna vorbehaiten. | Bonn sür allgemein verbindlicz zu erfiären. Berlin 13. November 1919. |

Fi naon - gegen diesen Antrag können bis zum 1 Deietbee 1619 erhoben deth uyd sind vnier Nummer L B. B 3993 das Reichsarbeii2ministerium, Berlin, Luisen- straße 33, zu richten. | Berlin, den 8. November 1919. Der Reichsarbeitsministes. Súchlide

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Gemüse und

| Im § Bekanntmachung. (Reich3anzeig!

Der Kaufmännishe Verein von 1858 Hamburg, Landesgeshäftsstelle für Necrdbayern in Nüruberg, hgt beantragt, den zwischen ihm, dem Werkmeister ver- band und der Arbéitgebervereinigung. in Weißen- burg in Bayern am 7. Juli 1919 abgeschlossenen Tari f- vertrag zur Regelung der Gehalto» unb Anstellungsbedingungen der kaufmännischen und technischen Angestellten in Handel und derbustrie gemäß § 2 der Verordnung vom 93. Dezember 1918. Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Städie Weißen-- dane in Bayern und Treuchilingen bei Weißenburg in Bayeru für allgemein verbindlich zu ezflären.

‘Einwendungen gegen diesen Antrog können bis zum ? 30. November 1919 erhoben werden und sind unter Nummer L B. R. 3763 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- T straße 33, zu richten.

Berlin, den 8. November 1919.

Der Reichsarbeiisminister. Sdhliccke.

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Bekanntmachuna g.

Der Varein Braunschweiger Metallindustrieller hat beaníragt, den zwischen ihm, dem Gemwerltshatis- bund kaufmännischer Angestellter, der Arbeits-

geschaltet.

in Gera, Fleis ch

zu 1ragen,

er Arbeitsgemeinschaft der Privatanaestelltenver- bändé am 12. August 1919 abgeschicssenen Tarifvértrag zux Regelung der Gehalts- und Anstellungsbedingungen der faufmännishen und techuischen Angestelllen in der Metall- ir dustrie gemäß § 2 ber Verordnung vom 23. Dezember 191i (Reichs:-Geseybl. S. 1456) für das Gebiet der Siadt Braun- ichweig und die Vororte Rühme, Bienrode, Querum, Glie8- marode, Ribddagsbausen, Rautheim, Rüningen, Broißzem, Melve- rode, Lehndorf, Oelper, Schapen, Kl. Stöcheim und Gr. S1öd- l heim für allgemein verbindlich zu erflären.

tragen. -

Die Verordnung de

Ohne die e deulsGen Gewässern beheimatéten Dinnenfabrie auf n / j rañéporte als für Lebensmittel und Kohlen, die ; nteresse Verwentung finden, benußt werden. | | irg wird hiermit vorläufig E !

ält f Si fobrt8abteilung ausdrüdlih vor, diele | edoch behält sih- die Schijfohrivad / ih vo | E j allgemein oder in Cinzelfällen zu ?

faufmänni\her Angestellten- | nicht für andere Lr | | im deutschen Reicsinteresse Ver Die vorbezeiGnete Gene) "igu

WHenchmigung jeder Zeit

¿x §0) werden hi die Worte „Sellerie, B

Das Fetischeceigef : N dem Genannten jeg l icher Han de

r e NHLNAN 4 schlof sen, Zuglei d Wurstwaren auf Gruad der Bekannt-

machung zur Fernhaliung unzuvezlässiger Per)onen vom Handel vom

September 1915 bis auf wei 2 94 L Cbe fat die Kosten dieses Verfahrens und der Veröffentlichung

Auf Grund der B E Ns + Geseybl. S. ;

emeinschaft der freien Angestellienverbände und E n vom | hiermit dem Fleischermeister S. -A., DEr : l : j wie jegliche mitte 4 L E 4 L tau an einem solchen Handel wegen

g ‘auf diesen Handelsbetrieb bis auf weiteres Die Kosten tes Verfahrens hat der Genannte zu

mittelbare Be Unzuverlässigkeit in bezu Unter dgt

\hiffahrt für Lebensmittel und Kohle.

j r euro des Reichs- | Ÿ Auf Grund der §§ 3 uvd 5 der Verordnung des Reichs-

verkeh' Sminifiers : S. 1877) erläßt die Schif führungsbestimmung: Artikel 1. | § NReichsverkehr8ministers vom 7. November B . 1919 (N,¿G.-Bli-S. 1877) tritt am bhenutigen*Tage in Krast. j , Artikel 2. / (Hen der Sh:fahrtsabteilung dürfen alle auf i Binnenfabrzeuge bis auf weiteres } ni j ¡ Ausdkinft oe:langen.

vom 7. November 1919 (Reichs-Geseßbl. | fohrtgabteilung folgende Auss |

L

Artikel 3. , A Ueber die im § 2 der Verordnung festgesetzte Meldepfliht wird |

S hiffahitzableilung beim Reichsverkehrsminisierium. B Utiderup.

Bekanntmachung.

Aut Grund der Verordnung über die Verarheitung von } Min Obst vom 23. Januar 1918 (Reichs-Ges|eßbl.

S. 46 ff.) wird bestimmt: : ; saß 2 ekannt ung vom 20. März 191 l dro orlage ael „Wiesenhampignons* lumenkohl und Gurken ein-

ur Verordnung, be- |

Fahrzeuge. ver Binnen- heiden Gevbî es mitbe

O M E S E E E T E

L : Die Bestimmung tritt mit dem Táge threr Verkündung im Reichsanzeiger in Krast. Berlin, den 5. November 1919. : Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung.

von Tilly.

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Bekanntmachung,

chäft des Fleishermeisters Hermann Binder Nr.

44, wird bis auf weiteres ge-

teres untersagt. —_ Der LBe-

Gera, den 11. November 1919. Der Stadtrat (Polizetamt). Dr. Tra utner.

Bekanntmachung

Handel mit jeglichem

Landratsamt.

undesratsvecordnung vom 23. September 1915, unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs- in Verbindung mit Ziffer 1 det Ausführungs- Gesamuministerium vom 12. Oktober

Suido Hoff inNußdorf, Guido Do Lf En R LTEO A

1915, wird

lbare oder un-

Altenburg, den 4. November 1919.

F. A.: Klugs

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4 M6 on T X 2 YCOVeCmI LILI

é M E a Dr. Mel chet

0. 249005 24 TOUeNiuUm in vireftoi exnannt.

1919 zum Gesch gelung dei 1 23. März 1919 den Ländern seine Zustimmung zur Errichtung on Stellen erklärt hat, welche die ihm nah den Vorschriften

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‘hat Preußen von dieser Ec!

3 e F b, | Bieieteli

! auf gun : t brau | innerhalb ihres Bezirks mit Kohlen hinzuwiiken und für einen

| die ecinzelnea V

L E A A"

i | Dem Professor Dr. Schöttler an der Tierärztlicen | Hochschule. in Berlin ist die Verwaltung der Kceiptierarzistelle | des Kreises Niederbarnim im Nebenamt übectragen worden.

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Heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 217 Reichs3- Geseyblatis entzalten:

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Nummer 217 unter

Nr. 7129 eine Bekanntmachung, betreffend das Reihs- ven und ven Reichsadler, vom 11. November 1919, ünd

30 eine Vero : betreffend Verwendurg der - Wrnonsciffahrt für Lebensmittel und Kohle,

. Nooember 1913;

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Nummer 218 unter Nr. 7131 eine Verorbnung über Kartoffeln, vom L No-

vember 1919, unier

71392, eine Verordnung über die Preise für Stickstoff-

Ny (1 DE1 0 düngemitie!, vôm 12. Nooember 1919, und unter : “Nr 7133 eine Veroronung, betreffend Nenderung der ordnung übkr die Bildung ciner Preis aus aleichsstelle für tidsioffolingemiitel vom 18 März 1919 (Reich=-Gesepbi.

9. Juli 1919 (Neichs-Gesehbl, S. 643), vom

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306} bezw. 12. C «S

Su 4 Berlin, ven 13. November 1919.

L E A Ad D qs POITeEltungSankl, t

Preußen. Die preußische Staaisregieruna hai den Negierunc srat er in Düsscldorf zum Polizetdirektor in Essen uvd den Schultechnishen Mitarbeiter beim Provinzialschul- in Koblenz, Siudienrai Heinz zum Gymnasial- i

Ministerium für Handel und Gewerbe. Bekanntmachung. Nachdem der NReichswirtch 1ftsniinister am 30. August % gemäß 8 113 der Ausführuagsbestimmung vom 21, Auguilt 9 [ung der Kohlenwirlschast / vom

L E O uver 0e I

Bestimmungen obliegenden Aufgaben wahrnehmen sollen, äch'igung Gebrauh gemacht utd

»erartiae Stellen untec dem Namen Kohlenwirtschaft5-

Î 13 derarti C i stel en“ ercitet, O e e | | Sie haben ihre Siye in Königsberg, Sieltin mit Nebens Schlie, | stelle in Schneidemühl, Danzig (bis auf weiteres), Berlin (in | den Markn), Magdeburg, Hannover, Düsseldorf, Casjel, | Koblenz, Frankfurt a. M., Hagen mil Nebenstelle Siegen,

i 3i U. ¿

Hierzu 2 noch die in Hamburg und Bremen für diese der vorgeschenen Siellen, welche Teile preußischen | rfihaften, während umgelehrt einige preußiiche ellen auch für das Gebiet von anderen t worden sind. : L zer Kohlenwirtsczaftsstellen ist es, Bünsche und Verbraucher

D innechalb ihrer Bezirke ents on und an zusfändiger Stelle zu Gehör gu

ï ege ne i A G O bringen. Sie sind außerdem bejugt, untec Zugrundelegung

dir vom -Neichskohlenverbande sestg-seßten Brennsioff- verfauf*preie Kizinverkaufspreise festzuicßen, oder die

inven- hierzu „anzuhallën. Die Stellen könnea von den Verb1 ihres Bezirkes über hrennstoffwirtschaftliche

Verhältnisse und oon den “Händlern über ihre Lagerbestände

Jasbesyndere liegt den Kohlenwirtschaftsstellen bis auf weilees die Aufgabe ob, nach Vorschriften, bie von den dazu berufenen Organen der Fohlenwirischast herausgegeben werden, eine angemessene Versorgung der industriellen Verbraucher

Anusale.h unter den eingeinen Verbrauchern zu sorgen. Ebevsa erfolgt durch sie die Verteilung voa Elektrizität und Gas auf ; erbrauher. Anßerdem haben si? auf eine tuns

| liste Ecsparnis und möglichst wirtschaftlihe Ausnußgung der

B ennsiofsfe hinzuwirken. i Kohleuwirischaftsïtellen untersiehen der bei dem

Minisierium für Handel uad Gewerbe eingerichteten Preußisch»n Landesfkob!enstelle Berlin W. 9, Leipzigerstcaß2 2. Durch diese wird die Abgrenzung der Bezirke der einzelnen Slellen bekaunt- gegeven merden, Berlin, den. 12. Nvv-mber 1919. Der Minisier für Handel und Gewztrbe. Fisch be ck.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Försten.

Ministerium für Wissenschaft, Kun fl und Volksbildung.

Dém Gymuasialdirektor Heing ist die Direkiion des Gyqmnasiáms in Mörs überiragen worden.

Bekanntmachung i Der gegen den Händler Friedrich Klein, Cöln- | Braunsfeld, Aatenerstraße 070, am 17. Sanzaar 1916 auf Grund dêr Bundesratsverordnung vom 23 S: ptember 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen _vom Handel, ergangene Aa \chluß auf Untersagung des Hanckels mit Rahrunagsmittelr: aller Art wird aufgehoben. Die Kosten der Veröffentlihung des

BesGlusses sind von Klein zu trazen.

Göin, den 31. Oktober 1919. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Billstein,

D A M (uf Grund der Bekannlmachung zur Fernhaltung unzuverläl ger | Yedeien Lu Hantel vom 23. Scptembir 1915 (RGBl. S. 603)

abe ih den Schankwirten Josef Freishmidt in Berlin-

Halensee, Markgraf Albrechtstr. 4, und Arno Gölig in

Berlin; Taubenstr. 8/9, durch Verfügung vom heutigen Lage | den Handel mit Gegenständen des täglichen g i darfs wegen Unzuver!ässiakeit in bezug auf diesen Hand. [8: | betrieb untersagt. Gleichzeitig habe id auf Grund der Bekannt- l machung zur Einschränkung des Fleish- und Fettverbrauhs vom

B. Oktpker 1915 (RGB!. S. 714) diè binglihe Schließung } wehrmahcht von mindestens 100 000 Mann und eine Reichs- ! Dem „Tiroler Volksblatt“ zufolge erklärte der General«

der SHhankwirtschaft* der Genannten, „Tauben- #\ch l of‘, Taubensir. 8,9, angeordnet. : Berlin, den 1. November 1919, : Landespolizelamt beim Staatskommissar für Volksernährung.

A A: Dr. Do erl

Bekanntma@Gung.

Auf Grund der Beklanntimachung- zur Fernhaltung unzuver- lässiger Personen vom Handel vom 23. September 19195 (RGBl. S, 603) habe ih dem Schankwirt Bruno Maroyt in Berlin- Wilmersdorf, Babelsbergerstr. 42, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täg-

lihen Bedarfs wegen Unzuverlässigleit in bezug auf diesen"

Handelsbetrieb untersagt. Berlin, den 1. November 1919. Landespolizciamt beim Staatskommifssar für Volksernährung. s. L: Dr. Böhmer Soden

Bekanntmachung Auf Grund ter BekannkmaFung zur Fernhaltung uuzuvéêr- sässiger Personen vom Handel vom 23. Sepiember 1915 (RGBL S. 603) habe id ter Malepartus G m. b. H. in Char- lotienburg, Kurfürstendamm 22, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels- betrieb unterfagt. Berlin, den 8. November 1919. Landeépolizeiamt beim Staatslommissar für Vollsernährung. J. A.: Dr. Böhmer b

ov ena8! aEEerE Was. Q

BekanntmackGung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltuzg unzuverlässiger Fro vom Handel vom 23. September 1915 (NGBI. S. 603) abe ich tem Schankwirt Paul Hildebrandt in Char- Vottenburg, Friédbergstraße 30, durh Verfügung vom heutigen Lage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverläßsigkeit in bezug auf diesen Handels- betricb untersagt. Berlin O. 27, den. 8. November 1919. Landespolizeiamt beim Staatékemmissar für Volksernährung. L E S Dre DobumerL

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 48 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter Nr. 11 817 einen Beschluß der Preußischen Staatsregierung, hetrefsend die Zuständigkeit des Ministeriums für Volkswohl- fayri, vom 7. November 1919. Ballin, den 12. November 1919. Gesegsammlungsamt. Krüer,

Aichiamtliches,

Deutsches Reich.

Unter dem Vorsiß des Neichspräsidenten fand gestern eine

wichtige Besprechung über die wirtschaftliche Lage des | {hre Lugaben zunächst christlich der Kommission Schücking,

zukünftigen Heeres und der Reichsmarine . sowie der augenblicklihen Wehr machi statt, zu der der Neichspräsident in seinex Eigerschaft als oberster Brfehlohaber den Reichse kanzler, ven Neich8finanzmintster, den Neichswehrminister sowie den: Chef der Heeresleitung und den Chef der Admiralität be- rufen hatie. Wie „Wolffs Telegraphenbürgo“ mitteilt, ‘herrschte

dobei hinsichtliÞ der zukünftigen Wehrmacht vollkommene ;

U:hréinstimmung in folgenden Punkten:

Für den Mannschaftsstand ist der Dienst în der Reichs webr und in der Reichsmarine nicht als Lebensberuf anzusehen, da der Niicéwehrmann bezw. der Matrose oder Heizer der Neths- marine fih ¿zwar für 12 Jahre verpflichtet, dann aber in einem andcren Beruf seinen Lebensunterhalc suchen muß. Der Reichswehr-_ mann ist daber einerseits während selner Dienstzeit auskömmlich-zu entiohnen, andere:seits beim Uebergang tan den bürgerlichen Beruf vom Neide zu unterslüßen. Diese Unterstüßung ist als cine erdiente Entscädigung für tie während der 12jährigen Miliiäcdiensticit ent- gangene Gelegenheit zum Hocharbeiten in einem bürgerlihen Beruf anzusehen. Die Entlovnung während der Dienstzeit besteht aus Be- zügen in Geld oder in Natur.

Die Geldbez üge des Wehrmanns in Heer und Marine sollen zusammen mit dem Geldwert“ der Naturalbezüge ungefähr dem dur{s{chn tilihen Arbeiterlohn enispretzen. Dabei wird dem Dienftalter der Wehrleute durch Abstufungen derart Rechnung geiragen werden, daf die jung etntretenden Freiwilligen sih mit Wera len - Arbeitern, die dienstälteren Wéeéhrleute mit älteren

rbeit-rn vergleihen können.

Der Schwerpunkt der Entlohnung ist auf die Natural- bezüge zu legen. Diese sollen bestehen in zweckmäßiger Dienst» betleidung und gutèr Ausgehbekicidung ; fn auskömmlicher, gesunder Ernährung und Unterbringung, in ärztlicher Behandlung, in Sicher- tellung gegen Betufsunfälle ; ferner in einem abge uften Fort- i'dungsunterrichi mit Lehr- und Bildungsaitteln ; endlich in ciner achverständig geleiteten Sportipflege mit Ausrüstungsgegenständen,

eräten und Pläßen.

Die Unterstüßung beim Uebergang in den bürgerlichen Beruf nach vollendeter Dienstzeit wird bestehen :

“1. in ciner zweckent)prehenden Vorbildung während der Dienstzeit,

2. tin einer Dienstprämie,

8. in einer Anwarischaft auf Anstellung irn Geimetnde-, Lanbes-

oder Neichsdienst oder als Ersaß dafür in einer Berufsbeihilfe in Geld oder Natur zum Grlangen einer Erwerbsstellung im Stadt-_oder Landdienst.

Füc die Offiziere und die ihnen Gleichgestellten ist der Dienst in dec Neichswehr und der RNeichsmarine als Lebens- beruf zu betraten, da sie sich auf 25 Lebensjahre zu verpflichten haben. Sie tönnen daber am Schlusse ihrer Verpflichtung nicht Tediglidh mit ciner Unterstüßung für den Uebecgang in einen- bürger- lichen Beruf entlassen werden, sondern müssen sich duch ihre Dienste einen Anspruch au? Versorgung erwerben, sodaß am Enve ihrer Ver- pflichtung, soweit sie nit länger im Reihswehrdienst bleiben und damit höhere Versorgungsansprüche erwerben, ihnen eine Pension oder eine Abfindung oder eine Anwatschast auf Anstellung tim Ge- m.inde-, Landes- oder Neichsdtenst oder eine Berufsbeihilfe in Geid oder Natur zur Erlangung einer Erwerbsstellung in Stadt oder Land gewährt wird. Es wird beabsichtigt, dem Öfftzier gleichfalls einen Teil seiner Bezüge in Natur in Gestalt von Bekleidung, Aus- rüstung, Unterbringung, Bewaffnung usw, zuzumessen.

marine von 15000 Mann in bester Zusammenseßung und Ausstattung zur Erhat!tung des Bestandes und des Ansehens des Reiches und feiner inneren Ordnung und Sicherheit allen anderzn Neushöpfungen, wie z. B. Sicherheitspolizei u. ä., vor- anstehen und dauernd erhalten bleiben muß.

Für die Besserung der augenblicklichen wirischaftlihen Lage | der Dcuppe wecden folgende Maßnahmen beschossen:

Nahmen ‘der verfügbaren Verpflegungémittel verbessert und dazu das | tägliche Beköjtigungsgeld entsprehend erhöht. Zur Beschaffung von ! 80000 Anzügen für die R-ich3wehr werden die notwendigen Mittel flüssig gemacht. Die Geldb-züge werden für verbeiratete

eine Beschaffur g8beibilfe von 200 #4 und ferner für jedes Kind weitere 200 #4 erhaiten werden. Außerdem foll. den Löhnung?- empfängern, die verheiratet sind und getrennten Haushalt führen müfsen, ein Löhnungszushuß gewährt werden. Auf die bisber verfügié Anrechnung der Neichswehrzuläge bei Auszahlung der Be|chaffungsbeihilfe hat die Finanzverwaltung verzichtet.

Die Ausführung3bestimmungen für diese Ver- besserungen sind. in Kürze zu erwarten.

Die Kampfzulage is {hon duch den laufenden Etat allen Reichswehrtruppeu bis zum April 1920 gesichert.

R I E ca

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, besagen aus der Schweiz eiagehende Nachrichten, daß dort eine Werbearbeit in dem Sinne bemerkoar ist, die Schw:iz vom Einatriit in den Völkerbund abzuhalten; Auch irikt die Behauptung auf, daß diese dem Völkerbund entgegenarbeitende Propaganda von deuischer Seite gefördert werde. ‘Die dentshé Regierung | legt Wirt darauf zv erklären, daß sie tever Bewegung fern | steht, die den Einiriit der Schweiz in den LBzlkerbund zu ver- j hindern sucht. Die deuische Regierung steht nah wie vor auf ! dem Standpunkt, daß der Ausbau des Völkerbandes durch den | Beitritt der ihm zur Zeit noch nicht angehöcenden Regierungen gefördert werden muß.

i Nah einer der Waffenstillstandskommission în Düsseldorf zugegangenen Benachrichtigung hat Genecal Foch angeordnet, daß die Heimführung des Feldmarschalls von Mackensen sofort in diz Wege geleitet werden foll. Der Leiter der alliierten Wifffenslillstandskommission in Düsseldorf, General Nndant, ift gebet»n worden, darauf hinzuwirken, daß der Feldmarschall auf kürzesten Wegen, das Heißt eventuell über einen italienischen Hafen nach der Heimat zurückzeführt werden möchte. General"

j Nudant hat versprochen, fich in diesem Siane bei dem Marschall

Iden P O A

Foch einzusezen.

Unsere Gegner behaupten, deuishe Truppen hätten am Tage der Erflürmung von Dixm uiden (10. November 1914 Nachmittags) im Westen der Stadt nahe der Ysezr auf eiuer

oufgeshütteten Sicaße 409 französishe Marinefüsiliere als

i Deckung qegen das feindlihe Feuer aufgestellt, während die

deutsche Abteiiung hinter der Straßtnhböschung versteckt gewesen sei. Férner häiten die Deutschen am folgerdèn Tage (11. Nas vember 1914) bei Tagesanbruch fcanzöfishe Gefangene ges

vorbeiführt, Schüßzengräben aufzuwerfen. Miikämpfer, die als: Zeugen etwás zur Sache bekunden Tönnen, werden geb-ten,

Berlin, Prinz Albrechtstraße 9, einzusenden.

t I et L

tor D E E A C O R E E E Á E P

MEL R T A M C V d A M A ELICED C R E C AI O a

Zwischen den Bezügen der Reichswehr und der Sicher- heitapgtizi wird in Zukunft ein Ausgleich terbeigeführt werden, fo daß unbegründete Unterichiede verschwminden. Es herrscht bei der Reichsregierung volle Kiarheit darüber, daß eine Reichg- !

grenze zwischen dem beseßten und dem unbésezten Gebiet beab- sichtigt set. Demgegenüver wird nochmals ausdücklih fest: gestellt, ‘daß es nur eine Zollgrenze gibt, die mit der Grenze des Deuischen Neichs zusammenfällt. Zwischen dem besezten und dem unveseßien Gebiet besteht keine Zoll- grenze; der dort geschaffene Auffanggürt:l hat lediglich den . Zweck, Verschiebungen. von Lebensmitieln und einigen anderen

Waren, die noch der Zwangswirischafi unterliegen, zu verhindern. |

em R A Cart E A S E T

Preußen. i

Aus Anlaß zaßlreichGer neuerdings ergangener Anfragen î

bat der Miinistec für Wissenschaft, Kunt und Vo!fsvildung Haenisch lant Meloung des „Wolssschen TDelegraphenbüros“ an die Provinzialschulkollegien uad -Regierungen folgeude Verfügun g erlassen: Nach der einhelligen Auffassung der Preußisch?n Staatsregierung ist die Schuljugend, die ¿zu staatshürgerlihem Beriländnis erst heran- . gebildet werden muß, vor unfruchibarein Zroist, find Erziehung und nterricht vor daraus sich ergebenden tiefgreifenden Störungen zu bewahren. Das gesamte Schuileben muß dahex von politischen Stretitgkeiten aller Art frei gehaltea werben. ¿ Daraus folgt : 1) Die Shule darf parteipolitisGen Bestrebungen unter der Schuljugend Leinerket Förderung gewähren. 2) Die Lehrer müssen jede mitielbare oder unmittelbare Be- einflussung ihrer Schüler nah irgendetner partieipolitischen Richtung hin streng vermeiden.

3) Die Schüler haben fich innerhalb der Schule aller politischen |

Streitigkeiten und jeder herausfordernden Betor.ung ihres Me (z. B. dur Tragen von. Abzeichen) zu ‘enthalien. Die Provinzial\ bulkollegien und -Regierungen wollen dîe Leiter und Lziterinnen der sämtlichen ihnen unterstellten Lehranstalten hter- nah mit Weisung versehen. i;

Vayern.

Das Ministerium des Aeußera hat dem Landtag den Entwurf einer Verordnung über die Aufhebung der baye- rishen Gesandischaften in Dresden und Stuttgart ias lassen. Die Enischeidung über den Fortbestand der ayerishen Gesandtschaft i: Berlin wird bei den tfommenden Landtagsverhandlungen fallen,

Desterreih,

Der Präsident der Nationalversammlung hat in Telegrammen an die Könige von Dänemark, Schweden und Norwegen für die Ane:keniuvg der Republik gedankt und der Hoffnung Ausdruck gegeben, daß die Beziehungen Oesterreihs zu dzn nordischen Ländern dauernd freundschaftlich sein werden. Der König von Schweden hat vocgesiern mit freundliher Daaktoepesche geaniwoctet.

Î Die Truppenverpflegung wid vurh etne Abendkost im :

Soldatea bezw. Matrosen oder Heizer dadurch verbessert, daß fie

zwungen, dort, wo die Eisenbahn am Kirchhof von Dixmuiden }

| Pressemeldungen der leßten Tage haben zu der frre- | | führenden Auffassung geflihrt, als ob die Schaffung einer Zoll-

?ommissar Creooro einer Abordnung der neuen Organui-

fation der Ftaliener in Bozen p¿Circolo -caneordia di

Bolzano“ gegenüber deren Bestrebungen, aus: Deuts Südtirol

und dem Trentino eine einzige Prooinz zu schaffen, daß diese

Frage. nur vom Parlament gelöst wer: den könne. Die lünstige

Busommenseßung der italienishen Kammer mit dem wahr- . {cheinlichen Uebez:wi-gen der italienishen Volkspariei und der Sozialdemokraten lasse erwarten, daß die Kammer einé weit- | gehende Autonomie für Deutsh-Südtirol ‘beschließen werde.

Cari E

Ungaru.

Die Truppen der ungarischen Nationalarmee werden laut Meldung bes „Wolffichen Telegraphenbüros“ heute vormittaz in Budapest einziehen. Den Verein- barungen gemäß werden die ftöniglih rumänischen Truppen Morgens zwischen 4 ‘und 7 Uhr oden Ofener Stadtteil räumen; bis 11 Uhr Vormittags nimmt die Nationalarmee auch von dem Pesier Siaditell Besitz. ú

—-0—

Sonnabezrd wixd die ungarische Nationálarmee bereits an der Rakojser Grenze stehen. Der feierl:he Einzug des Oberkommandanten Nikolaus von Horthy erfolgt Sonntag vormittag. Der Fürstprimas Kardinal Csernoch wird auf dem Parlamenisplaße ein Hochamt zelebriereñ.

Polen.

Der Minisierrat hat, Krakauer Blättern zufolge, in Oberschlesi:n den Abgeordneten Korfanty, in Ostschlefien den Abgeordneten Kunicky mit der Aufsicht in Volkgs abstimmungsangelegen)eiten betraut.

—è S T OOE I L I A rp ID a ETE C A A E A

Gre britannien nd Frlaud.

Dec Premi ier Lloyd Gearaga erllärie vorgestern, wie der „Telegraaf* meldet, einer A! ung von Parlamenis- mitgliedern, - daß die politishen Bedeuten gegen den Bau eines Kanaltunnels beseitigt und daß alle Mintster dafür seien. Das Kabinett hat das Kriegsamt aufge-

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R eine Denkschrift über die militärishe Seite dieser

O S M O: O I Pei

Frage vorzulegen.

__JIm Unterhause teilte Lloyd George mit, daß in nächster Zeit eine internationale Konferenz von Minisiern der alliierten und assoziierten Mächte die ‘noi ungelöften Fragen, darunter die russische Frage, besprechen werde.

Frantreidh,

Dzx Oberste Rati genehmigte gestern dem ,„Wolffschen | Telegräphenbüro“ zufolge den Entwurf einer Note, betreffend die Gemeinderatswahlen in Oberschlesien, die un- verzüglih an Herrn von Lersner gesandt werden wird. Jun der Note wird mitgeteilt, daß die Wahlen von den alliierten und assoziierien Möchten für null und nichtig erklärt werden. Der Rat seßte sodann die Prüfung dec Antwort auf die rumänische Note fort. Die Alliierten sind entschlossen, von der rumänischen Regieruna ! mit der größten Bestimmtheit eïne endgültige Antwort auf alle ! in der legten Note des Obersten Raies gestellten Fragen - zu | fordern. Der rumänishen Negierung wird eine Frist von j ungesähr 8 Tagen zur Beantwortung gestellt werden.

¡ Nah der „Presse de Paris“ wurde die -Sizung des | Obersten Rais in dem Augenblick aufgehoben, als Antonescu | und General Coanda im Quay d’Orsay ein am 6. November | aufgegebznes und am 12. November in Paris aûgekommenes Telegramm der rumänischen Negierung Üübergaben, nach dem Rumänien bereit ist, den Friedensvertrag von St. Germain vollständig zu unterzeihnen, ohne dié Vörbehalie | bezüglich der Minderheiten aufrecht zu erhalten, jedoch verlangt, } diesen Artikel vor seiner Anwendung einer in freundschaftlicher i Weise durchzuführenden PVcüfung zu unterziehen. Da der Nat { über diese. Milieilung niht mehr beschließen konnte, haben ¡ Clemenceau und der britishe Bevollmächtigte Clene im | Verlause des Nachmittags Antonescu und Coanda empfangen.

Nuß;land,

| __ Wie die „Agence Havas“ meldet, haben nah einer De- | p!sche von Lwow an die „Gazetta Poranna“ die Truppen L z

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Denikins die Linie Jampol!—Jurkowska—Braciavy —Corny— Czkofory erreicht. und einige Detachements Petljuraäs ge- fangen genommen. Jm Norden sind die ukrajaishen Truppen vallständizg geschlagen worden, ein Teil oon ihnen ging zu der : Armee Denikins über. Petljura ist geflohen. Nach einem | drahtlojen bolsh:wistischen Berichti dagegen haben die roten / Druppen die Front Denikins auf einer Breite von ? 47 Meilen durhdrochen. Einer anderer. bolschewiiischen ¡ Meldung zufolge ijt Denikin in dec Gegend von Demitriew von j den Bolschewister geschlagen worden und hat den Rückzug an- ; getreten. :

Die „Tiries“ meldet aus Reval, daß der General Judenitsh die Bolschewisten in der Richtung auf Gdow | gurückzeschlagen und ansehnliche örtlihe Erfolge errungen hae. ; Einer weiteren Meldung“ des gleichen Biattes aus Warschau zufo’ge macht die polnische Gegenoffensive zwischn der Dwina | und Beresina gute Fortschritte, Die Polen habea das ganze

Gebiet, das die Boisch¿wisien lhaen vor drei Wochen abge- nommen habeit, wieder erobert,

Die „Associated Preß“ meldet aus Omsk, daß der General Sacharow den General Dietrihs in der Führung der Westarmeen abgelöst hat.

Jtalien.

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è Die italienische Regierung hat offiziell die Block ade j von Fiume: aufgehoben. Die Etjenbahnzüge, die bisher | x j

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nur bis Mattuglie verkehrten, fahren jeßt bis Fume.

: Velgien. :

i Das belgische Königspaar ist von seiner Reise nach

, den Vereinigten Staaten gestern nah Brüssel zurückgetehrt.

j Wie „Wolffs Telegraphenbürg“ mitieilt, beginnen Ende

November vor dem Schwurgericht in Brüssel die Verh and-

¡ lungen geaen die Mitglieder des Rates von Flandern.

è Nur zwei Mitglieder, Bondt und Libbrecht, sind in Belgien

g?blieben, alle anderen sind geflüchtet; fie werden in Ab-

wes2nheit ab zeurteilt werden. Jm ganzen handelt es sich

{ um 88 Personen, die in Serien aogeurteilt werden. An erster Stelle kommen die, die seinerzeit den Besuch in Berlin gemacht baben. Jnwischen werden aber auch die Prozesse gegen - b Mitglieder der wallonischen Regierung beginnen. Sie finden vor dem Schwurgerichi in Namur statt, der Termin ist 1E gu 5. e e A M sind angeklagt, nur 8 sind in Belgien zurückgeblieben, alle anderen

¿ im Auslande auf. i s PE

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