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Arbeitgeber und { fz Ga
Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erkiärung det rveitêmtnistertums verbindlich ist, können von den Vertrag en einen Abdruck des Ta: ifvertrags gegen Srslaitung der Kosten ria n. Berlin, den 17 é: 1919, Der VYtegisterführer. Sarasfa. Bekanntmachung. Unter dem 17. November 1919 ist auf Blatt 251 bes Tarif- registers ein ¡orDer h n w n dem Veutschen Buchbinder-Verband, Zahl- stelle Berlin, und dem Schußoerband der Berliner Käiton- {abrikanten E. V. am 2. Mai 1919 abvage\chlossene Tarifver- trag zur Regelung der Lohr- und Arveitsvedingungen der gewerblichen Arbeiter in der Vost- und Glacé-Kartonnaagen- branh? wird aemäß 8 2 ber Ve ordnung vom 23, Dezember
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s i : D 1918 (Reid jehbl. S. 1456) für
verbandes G7oß Berlin für all
das Gebiet des Zwed- | ¡emein verbindolih erklärt. Die
allgemeine Verbindlichkeit bezinnt mit dem 1. November 1919.
Der Reichsarbeiisminister. Schlie.
, „Das Tarifregister und die Neuisterakten können im Reichtarbeits- ministeri m Berlin N W. 6, Zuilenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen L nilstunden eingesehen werden.
e 4 p äarbeitgeber
un betitnebmer, der Erklärung des
von den BVerlragêvarieien einen Abduuck des Tarifvertrags gegen ; Grstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 17. November 1919. Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung.
Unter dem 17. November 1919 ist auf Blatt 250 des |
Tarifrenisters eingetragen worden:
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lichen mit dem Bent: alyerbänd 10. Mai 1919 mit Modeinduttrie abgescch! Gehalts- und Anstellungs! Angesckellten ordnung vom für das Gebiet de verbindlich erklärt. dem 1. Juli 1919. Der Reich3arbeitsminister. Schlie.
Das Tarifregifter und die Negisterakten können im Nei{sarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Ärbeitnchmer, für die der Tarifvertrag infolge der Crklärung des Neichsarbeitsministeriums verbindlich ist, können von den Vertragéparteien einen Abdruck des Larifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 17. November 1919,
Der Registerführer: Pfeiffer,
COuvrrnerar- emwatuth
Bekanntmachung. Unter dem 17. November 1919 ijt auf Blatt 155 des
Tarifregisters eingetragen worden :
Der zwischen dem Ortsverein Spandau des Deutschen Rechtsanwal(s- und Notartats-Bürobeamtenverbandes (Sig Leipzig) und den Spandauer und Veltener Rechtsanwälten ab- geschlossene, am 1. Mai 1919 in Kraft getretene Tarife vertrag zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Anwalts- ar gestellten wird gemäß 8 2 der Verorduung vor 28. Dezember
Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) s Zwictoerbandes Groß Berlin für allgemein
1918 (RNeiche-Geseßzbl. S. 1456) für die Orte Spandau und |
Veiten für allgemein verbindlich erfläci. Die allgemeine Ver- bindlichkeit beginnt mit dem 1. Oktober 1919. Der Reichsarbeitsminijter. J. V.: Geib.
Das Larifregister und die Registerakten können m Melhzarbeits. |
ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge
der Erklärung des Neich8arbeit8miniftertums verbindlih ift, lönnen cinen Abdruck des Tarifyertrags gegen .
von den Vertrag8parteien Erstattung der Kosten verlangen. Berlin, den 17. November 1919, Der Registerführer. Pfeiffer.
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Bekanntmachung.
Unier hem 17. November 1919 is auf Blatt 248 desg Tarifregisiers cingetragen worden:
Der zwischen dem Arbeitgeberverband für das Baugewerbe zu Steitin und dem Bund der tehnishen Angestellten und Beamten, Ortsverwaltung Stettin, am 20. August 1919 abges schlossene Bezirkstarifvertrag zur Negelung der Gehalts und Anstellunasbedingungen der technischen Angestellten des Baugewerbes wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23. De- gember 1918 (Reichs - Gesezbl. S. 1456) für den Stadtbezirk Stettin für allgemein verbindlih erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Oktober 1919.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregi?er und die Negisterakten können im Meich3- arbeitsminifterium, Berlin NW. 6, Luifenstraße 33/34, Zimmer 70 b, während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Wideitgeber und Arbeitnehmer, tür die der Tarifvertrag fnfolge der Erklärung des Neichsarbeitèministerlums verbindlich ist, Tönnen vou „den Vertragspyarteten einen Erstattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 17. November 1919,
Der Negisterführer. Pfeiffer,
Bekanntmachung. Unter dem 17. November 1919 ift auf Blait 252 des Tarifs registers eingetragen worde: Der, zwischen dem Verband der Texlilwarengeschäfte, Ortsg1uppe Stralsund, und dem Verband der Schneider und
Der von dem Verband zur Wahrung der sozialwirischaft- E i i Jnteressen der Pußbranche in Berlin am 7. Mai 1919 | während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
Í ad I Arbei 7 » Nrbe!tnebmex. für d! dor Tari t y der Hardluugsgehilfen und am irbeitgeber und Atbeitnehmer, für di: der Tarifvertrag infolge j
dem Angestelltenverband der Pußz- und
Abdruck des Larifvertrags gegen |
Arbeit „tür die der Tarifvertrag infolge Jtciéarb:iteminifterium? verbindlih ist, Eônnen
Vie allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit
Kraft getretene Tarifvertrag zur Regelung der Lohn- und Arbeiisbedingüngen der gewerblichen Arbeiter in den Textil- warengeshäften wird gemäß §8 2 der Verordnung vom 23. De- zember 1918 (Neichs-Gesezbl. S. 1456: für den Stadtkreis Strals1nd für allgemein verbindlich er klärt. Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. September 1919. Der Reichsarbeitsminister. Z. V.: Geib.
ministerium, Berlin N V. 6, Luisenstraße 33 34, Zimmer 70 b, ¡ während der regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
der Erklärung des Reichéarbeitsministeriums verbindlich ist, können bon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der Kosten verlangen,
Berlin, den 17. November 1919.
Der Negisterführer. Pfeiffer.
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Bekanntmachung.
Unter dem 17. November 1919 ift auf Blatt 254 des | Tarifregisters eingetragen worden: | Der zwischen der Bäcker-Jnnung zu Danzig und dem / Zentralverband der Bäcker und Konditoren, Zahlstelle in Vanzig, am 23. Janvar 1919 abgeschlossene Tarifvertrag nebst Nachtrag T vom 9. Juni 1919 und Nachtrag IT vom 11. September 1919 zur Regelung der Lohn- und Arbeits- | bedingungen im Bäkereigewerbe wird gemäß §2 der Ver- | ordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1456) für das Gebiet der Kreise Danzig Stadt, Danziger Höhe und Danziger Niederung für allgemein verbindlih «erklärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 20, Oftober 1919. Der Neichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
j j | Das Tarifregister und die Negisterakten können im Neichsarbeits- j |
ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70b,
| der Erklärung des Neichsaxbeitsministeriums verbindlich ift, können
Verlin, den 17. Novembex 1919. Der Negisierführer.
Pfeiffer.
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Bekanntmaqchung.
Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe an der inter weit und der Deutsche Holzarbeiters Verband, Bremerhaven. haben beantragt, den zwischen ihnen am 1. September 1919 abges{lossenen Tarifvertrag
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| gur Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen der gewerb- ; |
lihen Arbeiter in den Holzhandlungen und Holzbearbeitungs-
| fabriken gemäß § 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918
| (Reichs-Gefezbl. S. 1456) für die Stadtkreise Bremerhaven,
| Geeftemünde, Lehe, Wulsdorf und die Landkreise Geestemünde und Lehe für allgemein verbindlich zu erklären.
Einwendungen gegen diefen Anirag können bis zum
10. Dezember 1919 erhoben werden und find unter Nummer
straße 33, zu richten. Berlin, den 18, November 1919. Der Neichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sißzler.
Bekanntmachung.
Der Arbeitgeberverband für das Baugewerbe des Amt3bezicks Schöningen E. V. hat beant1agt, den | zwishen ihm, dem Deutschen YBauarbeiteroerband, | Zweigverein Schöningen, und dem Zentralverband der Zimmerer und verwandten Deut|chlands, Zahlstelle Schöningen, abzeslossenen,
Arbeiter im Baugewerbe gemäß § 2 der Verordmmg vom | 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesezbl. S. 1456) für das | Gebiet des Amtsbezirks Schöningen und die Orte Schöningen, Ebe, Hoiersdorf, Treue, Alversdo:f, Twieflingen, Büdden- stedt, Neinsdorf, Offleben, Hoh! sleben, Wobeck, Warberg, | Wolsdorf, Runttedt, Oh: steben, Söllingen, Bismarck Caroline,
Barneberg, W'ckersleben, Wirskeben, Hamecslebzn, Kaußkeben, Aderstedt, Ausleben, Otileben, Neuwegerslebeit und Schlanstedt für allgemein verbindlich zu erflären.
Einwendungen gegen diesen Antrag können bis zum 10. Dezembec 1919 erhoben werden und sind unter Nummer I. B. R. 2672 an das Neichsarbeitsminijterium, Berlin, Luisen- straße 33, zu riten.
Berlin, den 18. November 1919.
Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Dr. Sitzler.
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Schneiderinnen und verwandten Berufagenossen Deutschlands,
Zahlstelle Stralsund, abgeschlossene, am 1. Juli 1919 in !
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Bekanntmachung.
Tarifregisters eingetragen worden:
Die allgemeine
Das Tarifregister und die Negisterakten können im NeiMhsarbeits- # Untiez i Tarifregisters einget:azen wocden:
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Arbeitgeber und Arbe!tnehmer, für die der Taz ifvertrag infolge
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Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neich2arbeitsministerivms verbindlich ist, können von den Vertragéparteien einen Abdruck des Tarifvertrags gegen Erstattung der zioften v:rlangen.
Berlin, den 17. November 1919.
Der Registerführer. Pfeiffer.
Bekanntmachung. Unter dem 17. November 1919 ist auf Blatt 253 des
Der zwischen dem Gewerkschaftsbund der kaufmännischen Angestellien - Verbönde, Ortsausshuz Lübeck, den vertcag- \hließenden Geldirst tuten und Bankiers in Lübeck und der Kommisfion des Deutschen Bankveamien-Vereins e. V., Zweig: verein Lübe, am 20. Juni 1919 abgesch!ofsene Tarifvertrag zur Regelung der Gehalts- und Anitellungsbedingungen der Bankangesteliten wird gemäß 8 2 der Verordnung vom 23. Dezember 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 1456) für das Gebiet der Stadt Lübeck für allgemein verbindlih erklärt. Die all: gemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 15. Oktober 1919.
Die Ausdehnung der allgemeinen Verbindlichkeit auf Bad Schwarten hei Lübe bleibt vorbehalten.
Der Neichsarbeitsminister. J. V.: Geib.
Das Tarifregister und die Negisterakten können im Reichsarbeits- ministerium, Berlin NW. 6, Luisenstraße 33/34, Zimmer 70b, während der regelmäßigen Dienstslunden eingesehen werden.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, für die der Tarifvertrag infolge der Erklärung des Neichsarbeitsmtnisteriums verbindlih ist, können bon den Vertragsparteien einen Abdruck des Tarifvertcags gegen Er- stattung der Kosten verlangen.
Berlin, den 17. November 1919.
Der Negisterfühcer. Pfeiffer. Berichtigungen.
1) Jm § 9 Abs. 1 der Verordnung über Maßs- nahmen geen die Kapitalftuchi vom 24 Oktober 1919
/ ! (Nr. 248 des Reichganzeigers) ift statt „8 8 Abs. 6“ zu seten l E ET c | von den Vertraos8parteien einen Abdruck des Tarisverirags gegen Er- : Ó s | N ojjene Larifoertrag zur Regelung der | stattung der Kosten verlangen. dingungen für die kaufmännischen ranhe wird gemäß 8 2 der Ver-
v8 8 Abs 52,
2) Jn der Bekanntmachung, betreffend den Jnter- nationalen Verband zum Schuße des gewerblichen Eiagentums, vom 1. November 1919 (Neichs-Gesegbl. S. 1867, Nr 255 des N-eichsanzeigers) muß es am Schiusse E „Der Beitritt wird am 10. Novembex 1919 wirksam“
att „am 23. November“.
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Tomatenplree « « I, B. B. 3186 an das Reichsarbeitsministerium, Berlin, Luisen- /
Berufsgenossen
am 1. April 1919 in Kraft getretenen Tarifoertr ag zur j NRegelung der Lobn- und Arbeitsbedingungen der gewerbiichen ?
| Wachsfabrik Wulfersdo:f, Völpke, Gr. Dahlum, Hötensleben, '
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Unter dem 17. November 1919 ist auf Blatt 249 des
Der zwischen dem Reichsverband des Deutschen Tiefbau- |
gewerbes E. V., dem Bezirksarbeitgeberverbánd für das Bau- gewerbe in Sachsen, dem Deutschen Bauarbeiterverband, Bezirlsoerein Dresden und Zweigveréia Grojenhain, und dem Zentralverband der Maschinisten, Heizer und verwandten Verufsgenossen Deulshlands, Geschäftsstele Dresden, am 18. Juni 1919 abgeschlossene Tarifvoertrag zur Negelung der Lohn- und Arbeîtshedingungen der gewerblich-n Arbeiter im Tiefbaugewerbe wird gemäß § 2 der Verordnung vom 23 Dezember 1918 (Neichs-Gefeybl. S. 1456) fúr sämtliche Orte der Amtsgerichtsbezirke Großenhain (aussch!i-ßlich der Flur Leckwiß) und Radeburg sowie die Orte Großdobrig, Nieska, Lichiensee und Streumen fär allgemein verbindlich erf ärt. Die allgemeine Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Oftober 1919.
Der Reichsarbeitsminister. J. V.: Geih.
Das Tarifregister und die Negisterakten können im Meichs- arbeitêministerium, Berlin -NW. 6, Luifenftraße 33,34, Zimmer 70 þ, während der regelmäßigen Dienstftunden eingesehen werden.
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¡ Bohnenkecne fein. | Bohnenkerne mittel ,
? Tomatenpüree « « ,
Bekanntmachung,
Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 25. Oktober 1919 (Reichsanzeiger Nr. 256 vom 7. November 1919) mird
{ bestimmt:
_ Beim Absaß der nahfolgenden Gemüsfekonfserven in luït- dicht verschlossenen Behäitnissen aus der Ecnte 1919 an den Groß händler dürfen folgende Preise niht überschritten werden :
Normaldose g T 1g U Es M! 0,70 1,35 2,65 5,— 0,80 1,50 2,90 5,50 1,390 2,45 360: 4,80 120 220 122430 1,— 1,50 2,62 3,20 Teltower RNübchen . . 4 1,38. 2,55 3,75 5,— 17, Detr. Abfaß an die Kleinhändler dürfen nachstehende Preise nicht überschiitten werden :
Wiesenampignons „ Bohnenkerne extra fein
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Normaldose i: e 0,79 1,62 2,99 5,66 0,89 1,69 327 6,18 LOI 2,80 421 5,62 1,40 2,59 3,80 5,07 Bohnenkerne mittel 119 215 314 419 Teltower Nübchen. . 1,60 2,97 4,37 5,84 IIT. Veim Abfaßz an die Verbraucher dürfen nachstehende Preise nicht überschritten werden :
Wiesenchampignons . Bohnenkerne extra fein Bohnenkerne fein . ,
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Normaldose 1g A 1/9 1, P N
Tomatenpüree «e » » «- 0,99 1,90 3,74 7,07 Wiesenchampbignons ¿ « » « 1,13 245 409 773 Bohnenkerne extra fein . - Lad 208 A 702 Ne LH E [R s o o em Le 324 475 030 Bohle Miel «v 1,48 269 392. 5,24 Teltower Nübchen . N 2 J2 547 7,29 Au beim Absaß dkeser Gemüsekonservensortzn gelten die
unter Nr. 1 Abfaß-2 und 3, Nr. 2 Absaßz 2 bis 4, Nr. 3 Absatz 2 his 5 aufgeführten Bedingungen. der Bekanntmachung vom 25. Of- tober 1919. Braunschweig, den 12. November 1919. Gemüjelonserven-Kriegsgesell haft mit beschränkter Haftung. Dr. Kauter.
Preußen.
Die Preußische Staatsregierung hat den Verwaltungs- gerihtsdirekior Dr. Höhnen in Allenstein zum Ober- regierungsrat,
den Gewerkschaftssekretär Paul Früngel in Danziz zum Polizeipräsidenten in Danzig sowie |
den Negierunasassessor Dr. Breyer in Rummelsburg, den Negierungsassessor Freiherrn von Löhneysen in Lüchow und den Negierungsrat Schulte-Heuthaus in Cammin gzu Landräten ernannt.
Ministerium für Handel und Gewerb.
Bei dem Berggewerbegericht in Dortmund ist der Be grat Grevel in Recktinghausen zum Stelloertreter des Vorsitzenden unter gleichzeitiger Betrauung mit dem Vorfiß der Kammer Ost-Recklinghausen diejes Gerichts ernannt worden.
Ministerium des Ynnern.
gu Reichs- und Staatskommissaren für die Abwicklung und Üeberleitung in den abzutret-nden Gebieten sind bestellt: 1. Oberregierungsrat Dr. Werner in Marienwerder für E E Polen abzutretende Gebiet des Kreises Marien werder, 2. Reaierungs8präfident von Bülow in Bromberg für das an Polen abzutretende Gebiet der Regierungsbezirke Bromberg und Pojen,
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3. Negierung?präsident Dr. Jaenicke in Breslau für die | Gesandishaften bestanden in München, Dre8den, Stuttgart, an Polen abzuirelendin Gebiete der Kreise Guhrau, Groß | Karlsruhe, Darm“adt. Hambura, Oldenburg, Weimar. Ent- MWari?nberg und Namsiau, : prechend diesem Beschlusse, der die Zustimmung der ver-
. 4. Landrat Freiherr von Mirb ach in Neidenburg | fafsunggebenden Preußischen Landesoersammlimg gefunden hat, für das an Polen abzutrelende Gcbiet des Kreises Neidenburg. | find die zur Uuflösung der Gefandtschaften erforderlichen
S | Maßnahmen im Gaage, und es s E mit E
R. E S E Eee L i, { angenommen werden, daß der in Aussi genommene Zeit-
e Der bisherige elsaß - lothringische R Otio punft des endgültigen Fortfalls der Gesandiichaflen inne- Froißheim in Berlin ist zum preußishen Regierungsrat | gehalten werden wird. Die Gesandtschxjt in Oldenburg ist ELNG H hon mit dem 30. September d. J. ‘fortgefallen. Es sind ins-
Der Ohberregierungsrat Dr. Höhnen ist dem Regierungs- | besondere auch Schritte getan die drei staat3eigenen Dienst- präsidenten in Allenstein zugeteilt worden. gebäude in München, Hamburg, Karlsruhe zu verkaufen. Breyer ist das Landraisamt im Kreise
Rummelsburg, dem Landrat Frhr. von Löhneysen das Landr atsamt im Kreise Lüchow und dem Landrat Schulte- Heutiaus das Landratsamt im Kueise Cammin überiragen worden.
Dem Landrat Dr.
Jn einem Telegramm an das Auswärtige Amt be- shwören die Deutschen des Amisbeziris Fastremka im Kreise F'atow das. Amt, ihre Einverleibung in Polen zu verhindern, da der Bezirk 1877 Deutsche gegen 364 Polen zählt, davon 1438 Deutsche in zwei rein deuischen
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen Dörfern.
und Forsten.
Die Versezung des Kreistiera-ztes Veterinärrat QDr. Achilles in Wernigerode nach Charlottenburg, und des Kreistierarztes Dr. Guthke in Bromberg nah ‘Wernigerode i]t zurückgzenommèen.
Der Kreistierarzt Dr. Steinbrück in Düsseldorf ist in die Kreis3tierarztstelle in Charlottenburg versegt worden.
Sahsen.
Jn einer vorgestern abgehaltenen Versammlung der Deut'h-Demokratishen Partei sprach der Finanzminister Nißschke über Finanz- und Wirtschaftsfragen und er- fläite nah dem Bericht der „Leipziger Neuesten Nach- richten“ u: a.: j s
Er halte die Steuerpolitik im Reich für bedenklih. Es sei nicht rihtig, Beträge, wie z. B. das MNeichsnotopfer, an eine Stelle zusammenzuführen. Wenn vom NReichsfinanzmintiter erllärt worden sei, daß I Friedenêvertrag fie Na ie p U seitens der Entente biete, so wäre es vielleiht do (fer gewesen, wenn beim Ministet gegenüber der Enterte au in anderen Be- ; ziehungen mehr Mißtrauen vorhanden gewesen wäre. Wenn es dem
der Direktor des Pro, ymnasiums in Werden a. d. Ruhr, NReichsfinan?ministerium wirklich gelirgen sollte, die Steucrfassade Dr. Verbeek? namens der Preußischen Staatsregierung zum | des Reichs notdürjtig herzustellen, dann würde hierdurch ein ganz ‘ rin in 1 t de falscher Eindruck nah außen erwcckt, weil das çrenzenlose finanzielle Direktor des Gymnasiums in Andernach ernannt worden. | Ele": dex Eitzlliaten ‘uad Oéicélibii Lie E Wes uiorn A
Beim Astrophysikalishen Observatorium bei Potsdam ist | Jefébtn ers Tondern nur die Finanzlage des Reichs e Maßstab der Vbservator Professor Dr. Mün ch zum Hauptobseroator | für die Leistungsfähizkeit în Frage komme. Bet allem WBer- und der wissenschastliche Hilfsabeiter Dr. Kohlschütter zum | siändnis für die finanzielle L ge des Neichs müsse verlangt werden, Observator ernannt worden. | daß andere Mittel und Wege ins Auge gefaßt würden. Er gj
A v 1 ; H K 4 ? ck T retit; Sa of ; Fj 2 -
Der Privatdozent in der medizinischen Fakultät der Uni- | fai A Gs A OES E Ätea Bie nan (K vetsiiat Il Gautebeca, Prolissor Dre Berg ist zum Abe n nta O eo Neis UBE ltaeles
: E d c r ninorsitae | lange das Verhältnis der Einzelstaaten zum Reich nicht festge eyt teilungsvo! steher am Anatomischen Jnftitut derselben Universität sei. Er sei beaust agt woiden, nah Berlin zu reisen, um die drei ernannt wotden. wichtigsten Finanzgeseße im Neichsrat zu verabschieden. Gr habe
Der Landesbaurat Körner in Münster ift zum Provinzial-
aber die Entwürfe no nicht zu fehen bekommen und es deshalb ab- konservator dec Provinz Westfalen bestellt worden. geléhnt, fih damit zu beschäftigen. Er könne nicht nach Berlin
Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung.
Der Oberlehrer am Gymnasium in Linz a. R, DL van Laak ist namens der Preußischen Staatsregierung zum Direktor des Progymnasiums in Werden a. d. Ruhr und
gehen, nur um Ja und Amen zu fagen, und hoffe, daß sich auch die übrigen Mitglieder des NReichsrats auf diesen Standpunkt stellen Bekanntmachung. | werden.
Das im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben | Ss gelangte dann Ge S IIIERAA tr Ie, in einshäßbare Reineinkommen aus dem Rechnungzjahce 1918 | der gegen die uon der Entente ver angie u von oder 1918/19 ist nah § 46 des Kommunalabgabengeseßes vom | Shwimmdods, Vaggern usw. flammender Protest erhoben und 14. Juli 1893 (G.-S. S. 152) festgestellt: : die Reichsregierung aufgefordert wird, dieser Forderung ein
"L ‘bel der Hoyaer Eisenbahn auf 11700 # — Z | unbedingtes „Nein“ entgegenzusegzen. 2. bei der Peine-Jlseder Eisen- — Der Verband sächsischer Jndustrieller hat laut
bahn af . . . . . . . . 11121 , 40 „ | Meldung des „Wo!ffschzn Telearophenbüros“ an den Reichs- 3. für dle Preußische Strecke der kanzler folgende Depesche gerichtet : :
Ninteln-Stadthagener Eisen- Der Verband sächsischer Industrieller hat mit tiefster Entrüstun
bahn auf 9225 „ 99 „ | von dem neuerlichen Verlangen des Obersten Rats der Entente na
Auslieferung des größten Teils deutscher Dos, Bagger, Krane und anderer für die deutsche Seeschiffahrt und ihren Wiederaufbau. unentbehrlicher Werft :nlagen Kenntnis genommen und erflärt, ns mit der Erfüllung dieser For- derung jede Aussicht auf etnen allgemeinen Wiederaufbau des Außenhandels, für den die deutshe Seeschiffahrt die | unenibehrlihe Grundlage bildet, völlig shwindet. Gerade für die säcbsifhe Industrie würde die dauernde Knebelung der deutschen See- \{iffahrt zu einem dauernden Niederbruch führen. Der Verband er- sucht daher die deutshe Reichôregierung, sih mit allen Mitteln gegen diese durch keine B ftimmung des Versailler Friedens begründete Forderung, die tatsächlich einen neuen Fricdei.êvertrag darstellen würde, zu wenden und vie Auslieferung der geforderten Werftaulagen zu verweigern.
4. für die Preußische Strecke der Vorwohle-Emmerthaler Cra U 88770 L O
Aus dem Betriebe der Farge-VegesacLer Eisenbahn,
der Hil desheim-Peiner Kreiseisenbahn und der Braun- } deutschen schweigishen Landeseisenbahn ist ein fommunalabgaben- pflichtiges Reineintommen nicht erzielt. Hannover, den 17. November 1919. Der Eisenbahnkommissar. J: Vt Samwer.
Polen.
Zwischen Polen und Litauen ist der „Times* zufolge ein Abkommen über die Eröffaung des Bahn- und Telegraphen- verfehrs zwischen beiden Ländern zustande gekommen.
Niczfamiliches,
Dentsches Reich.
Die deutsche Friedensdelegation ist erneut unier Hinweis auf die Volk: kundgebungen und die Worte des Feichs- fanzlers bei dem Genezalsekcetär der Griedenekonferenz, Bots schafter Dutasia, wegen fofortigen Beginnes der Gefangetienu- heimschaffung vorstellig geworden.
Wöhrend des Krieges war die Verleihung des Dienst- auszeihnungsöreuzes, der Dienstauszeichuungen (3, 2, 1. Klasse) und der Landwehr-Dienstauszeichnuugen (1. und 2. Klasse) aus, eseßt. Nunwehr wird die Verleihung dieser sür alle Personen des Soldalenstandes vorgesehenen Aus» zeihnungen aber nahgeholt werden. Sie sind nicht Orden uad Ehrenzeichen im gewöhalichen Sinne, sondern — an gewisse Voraussezungen geknüpste — Deenstalterzabzeichen für lang- jährige Militärdienste. Artikel 109 der neuen Reichsverfassung fiadet auf sie keine Anwendung. Nähere Ausführungs- bestimmungen des Perjonalamtz3 werden in Kürze ergehen.
bringt die D
Deutsche Spar-Prämtkenauleihe @
(R Îcdes Jahr Mk, 50.— Sparzinsen für ein Stück von 1000 Mark.
Jedes Jahr
25 000 Bounsgewïnne von 1000 Mark bis 4000 Mark.
edes Jahr
5900 Gewinne gleich 50 000 000 Mark.
Nach vorkäufizer Feststéllunq im Reichsverkehrsministerium betrugen ¿ie Veifehrseinnahmen der deuishen Haupts eisenbahnen sowie der vollspurigen Nebenbahnen mit mehr als 50 km Betriebslänge im Monat September L
919: im Personenverkehr , . 173500 000 6, im Glüerverkehr dis E 700 000 6, mithin gegen September mehr: l in Merinetwerkebr 25 600 000 6, im Güterverkehr... 49 400 000 H. Bei der Beurteilung des Ergebniffe sind die am 1. April S eingetretenen erheblichen Tariferhöhungen zu berüd- ihtigen.
Preußen.
Das Preußische Staaisministerium hat laut Meldung des Die E ntra jchon im Juli d. J. beschlossen, mit Rückiicht auf die dur die neue Yeichsverfassung eins getrètene Aenderung der hiaatsrechtlihen Verhäunisse die preußischen Gesandtschaften bei den deuishen Ländern spätesiens mii dem 31, März 1920 fortfallen zu lassen. Solche i
Zeichnungen bei allen Bankgeschäften, Banken, Sparkassen u. Genossenschaften.
Oefterreith.
Am 22. Novembex ist laut Meldung des „Korrespondenzs büros“ dunh die Apostolishe Nuntiatur dem Staatsamt für A-ußeres die Mitteilung gemacht worden, daß der Heilige Stuhl am 12. November die Republik Oesierreich
offiziel anerkannt hat. — Im Ausschuß für Ms wärtige Angelegens Y)
heiten erstattete vorgestern der Staat1sfkfanzler Dr. NRervner ein Exposé über die auswärtige Lage und führte obiger Quelle zufolge aus: j
Nach der Natififation des Friedenévertrags muß unsere gefamte auswärtige Politik im Gruede eine Wirtschaftspolit;k werden. Wir können mit größter Sicherheit darauf rehnen, daß noch im Winter die formelle Inkrafcießung erfoigen wird. Ich begrüße die U erkennung der jungen Ÿepublik durch die drei nordisWen K&öniareiche als bôcchst erfreulich, heute ist mir vom Apostolishen Nuntius ein Schreiben des Kardinal-Staatssekretärs übermittelt worden, worin der Heilige Stuhl die Republik Oestecreih offiziell an- erfennt und die wärmsten Wünsche für die balbigste Heitung der Kriegéshäden und eine glücklihe Zukunft unseres freien Staats auéspriht, Wünsche, die von unserem Volke mit innigstem Dank erwidert werden. Jh hoffe, daß noch weitere Neutral diesem Beispiel folgen werden. Unsere diploma1ischen Vertretungen
¿Is
werden die Aufgabe haven, keine andere als eine Völkerbund- politi? zu treiben, den Frieden8vertrag ehrlich durMzführen und
sowohl gegenüber ten mächtigen Demokratien des Westens, auf deren Hilfeobereitshaft wir angewiesen sind, als auch unsern Nachbarn gegenüber tintensiv wirtshaftlihe Beziehungen zu pflegen,
der Notlage unserer Volkeroirtschaft abzuhelfen und fie wieder in Gang zu seßen. Bölkerbundpolitik machen, besagt: Wir
betrahten uns nach dem Friedenss{luß als Glied der dur die Friedens\{chlüsse von Versailles und St. Germain in Konlsttitui rung begriff:nen, von den puis84nces principales geleiteten aber dländischen Kulturgeme nshaft, als cin vorläufig noh leidendes Mitglied, das je od dur den Völferbund felbst zu einem tätigen Gliede jener Gemeinschaft und in bescheidenem Verhältnis seiner Größe und Kulturbedeutung gleihberechtigt werden foll und alle seine fonstigen Jdeale und künftigen Entschl:eßun. en dieser abendländisen Kulturgemeinscaft anvertraut. Daß es durchaus möglich ist, unter Aués{luß der politischen Vèomente die Beziehungen zu den Nachbarstaaten friedlih zu gestalten, zeigt unfer gegenwärtiges Verhältnis zur deutshen Schweiterrepublik. Fh begrüße es als gutes Vorzeichen - für das Fortbestehen uniecres treuen nachbarlichen Verhä'tnisses sowohl zu unserem südlihen Nachbarn Italien, als au zu unserem nördlichen Nachbarn, der t\chechis - slowakishen Nepublik, daß diese Staaten, die im Verein mit Frankreih, Amerika, England und gleichzeitig mit D utshland für. unfere Volkswictshaft von maßaebender Bedeutung sind, unferem Bestreben nah Duthführung des Friedens- vertrags dadur entgegenkommen, daß sie sih zuerst ents{lossen, ven Friedensv?rtrag zu ratifizieren. Wic sind überzeugt, daß anch die wenigen Nechte, die uns der Vertrag zuspricht, das Necht auf D-utschs Westungara, das Net auf die zuge\prochenen Gebiete des fteiere- märfishen Unterlandes und das Recht auf freie unbeeinflußte Volksabstimmung in befden Zonen in Kärnten genau im Sinne
des Vertrags zur Abwicklung fommen werden. Der Staats- kanzler besprach sodann die Bemühungen des Außen1mts
zur Besserung der wirtshaftlihen Ernährungsfrage sowie die wirtschaftlihen Unterhandlungen mit Rumänien, Polen, der Tfchecho-Slowakei und Südslawien; ferner die vom Äuswärt'gen Umt auf dem Gebiet der sozialen Fürsorge entfaltete Tätigkeit, weiter diè Ausetnanderseznng mit den Nationa!lftaaten über die Aufteilung der staatlihen Aktiva und Passiva, und hob das
Wirken des Außenamts kin der Kriegègefangenenfräge hervor, wobei er mit Daukbarkeit der Unterstüßung der fremd?n, namentli der italiznisGen Méilitärmission in Wien sowie der französishen Regierung, die mit dem Stuyß
der öôsterreihishen Staatsangehörigen in den vormals feindlichen Ländern betraut sind, und vor allem der dänisher! Regierung, deren Funktionäre au heute noh unter \{chwierigen Verhältnissen für die österreichiscjen Gefangenen in Sibirien arbeiten, gedachte. Der Staatskanzler erkannte mit Dankbarkeit an, daß die italienishe Nes gierung als erste mit der Heimbeförderung der Kriegsgefangenen im großen Zuge begonnen habe uüd \yrach die Erwartung aus, daß die Heimkehrbeweaung aus Ftalien, die in der leuten Zeit einen bedaue:rlihen Nüdkgang erfahren habe, ihren früheren Umfang wieder erhalten und in Bälde abgeschlossen sein würde; er hoffe au, daß die Nevatriierung der Kriegêgefa"genen aus Großb: itannien, den britishen Kolonien und Serbien in kürzester Zeit beendet sein und daf si dann sogleich die Heimkehr der Kriegs gefangenen aus den übrigen alllierten und asscziieiten Ländern an- rethen werde. Betrübend seien die Aussichten für die baldige Heims- kebr der Gefangenen aus den Ländern des früheren russishen Kaiser- reis und aus Turkestan. Troy nachdrücklihster Bemühungen hätte von der im St. Germainer Friedensvertrag vorgesehenen gemischten Kriegsgefangenenfon misfion noch richts errciht werden können.
— Der Sektionehef Sczuller, der Mitglied de: Dele gation für die Friedenöverhandlu"gen in St. Germain war, bezeichnete in einem Vortrage in der politischen Gesellschaft als tiefere Gründe, aus denen die gegenwärtigen Schwierig- keiten der NRepublifk Desterreich entstanden sind, die Tats sache, daß die Eatente iz den Friedensbedinaungen für Oester- reih die wirtschaftlihen und finanziellen Bestimmungea im unfiaren gelasïsen habe.
Man müsse, so führte der Nedner obiger Quelle zu- folge aus, gegenwärtig aufs s{chmerzlichste empfinden, daß Desterreih ohae Zustimmung der Neparationskommission weder im Innern noch nah außen aktionsfähig sei. Auch dürfe man sich keiner Täuschung hingeben, daß ODesterreih nicht nur die zu gewährenden Kredite zurückzahlen, fondern darüber hinaus Wicdergutmachungen werde leisten müssen. . Ferner sei damit zu“ rechnen, daß durch die Alliierten ernste Cingrifse in das Finanzwesen erfolgen würden. Die zweite Hauptfrage des Friedensverirags bilde die Aus-inanderseßung mit den aus der früheren Monarchie neu entstandenen Staaten, da die überreihien Friedensbedingungen von der falschen Vorausfezung auszingen, daß die Republik Oesterreich der Rechtsnachfol,„er des alten VDesterreih sei, während die übrigen neuen Staaten als alliierte und assoziierte Mächte angesehen würden. Daraus hätte man gefolgert, daß Oesterreich allein die Reparationen zu zahlen und die nicht titulierten Schulden zu übernehmen habe und daß es den Nationalstaaten einteitig die gleichen handels- und verfehrspolitischen Rechte einräumen müsse wie den siegreichen Groß- mächten. Dies sei im Laufe der Verhandlungen [nicht unwefentlich gemildert worden, und doch fei in den endgültigen Friedensbedin-
ungen eine Oesterreichs Existenz schwer gefährdende Belastung, ent-
Eis Der Friedensvertrag enthalte ferner eine Rethe von tat« \ächlich nit durhführbaren Bedirigungen, darunter den Artikel über die Liquidierung der Oesterreichish-Ungarischen Bank, ferner die Ver« pflichtung, alle Schulden an die Angehörigen der alliierten und assozierten Mächte zu bezahlen,
Ungarn.
Das neue Ministerium ist laut Meldung des „Wolff- schen Telegraphenbüros“ folgendermaßen zusammeugestgt worden: Präsinent: Huszar; Jnneres: Deniczky; Kultus
und U-oterriht: Haller, Siaatssekretäcr Pskar; Atder- bau: Rubnieï, Staatesekretär Mayer (neu); Handel: enrih (neu), Staatssekretär Miakits, Sozialdemokrat Da: Volkswohlfahrt: Peyer, Sozialdemkrat (neu); Staatssekretär Szokely ise und Bonard (neu);
i Q: Dk rezy
Aeußeres: Graf Soms