1919 / 270 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Nov 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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soweit er sich auf die Zêlle und Verbrauclésieuern erstreckt, könnte nach der Auffassung des Herrn Vorredners in gar keinem Widerspruch mit der Neichsverfassung siehen. Dann geht der Herr Vorredner dazu über, daß er Artikel §4 für sich allein betrachtet und sagt: in diesem Artikel is niedergelegt, daß das Reich Gesetze erlassen müsse über die Einrichtung der Abgaben der Verwaltung der Länder, über die Befugnisse der Beauf'ichtigung, über die Abrechnung in den Ländern und über die Verwaltungekosten. Der Herr Vorredner hätte Vecht, wenn nur Artikel 84 in der Verfassung stehen würde. Dann würde zweifellos die Meich8abgabenordnung eine Abänderung dec Neichéverfassung darstellen. Aber ter Vorredner hat Art. 14 nicht rih1ig gewertet. Art. 14 sazt klar und ohne jede Einschränkung, daß die Neichsgeseße nicht durch die Landesbehörden ausgeübt werden dürfen, soweit die RNeichs- geseße etwas anderes bestimmen. Die Neich8abgabenordnung bestimmt nun aber, daß die Neichssteuergeseße künftig durch die Neichsbehörden auêgeführt werden müssen. So ist die Neichsabgabenordnung gar nichts. anderes als die fonsequente Ausführung des Art. 14. Nun kommt der Herr Vorredner und fragt: was hat denn der Art. 84 überhaupt für eine Bedeutung, dann bätte man ihn niht meßr in die Verfassung aufzunehmen brauchen! Der Art. 84 hat eine große Bedeutung. Wenn die Neicksabgabenordnung nicht in dieier Form oder überhaupt nicht vorgelegt worden wäre, dann wäre die Reichsregierung verpflichtet gewesen, Ihnen Geseße vorzulegen über die Einrichtung der Abgabenverwaltung der Länder, über die Befugnisse der Beaujifichti- gung, über die Abrechnung in den Ländern und über die Verwaltungs- Tosten. Der Ariikel 84 {haft also ¿zwingendes Recht nach der Richtung hin, daß er die Reichsregierung verpflichtet, Gesetzentwürfe vorzulégen, wern sie nicht den Weg geht, daß sie die Reichssteuer- verwaltung durchführt. Soweit aber die Neichsregierung diesen Weg gegangen ift, ist für Artikel 84 kein Naum mehr. Er sollte also

nur eine Lücke ausfüllen, für den Fall, daß keine reich8eigene Steuerverwaltung beschlossen würde. In dem Moment aber,

wo eine reichseigene Steuerverwallung beschlossen worden ist, wie in Weimar, war allerdings der Inhalt des Art. 84 nunmehr so, daß er nur auf dem Papier steht. Art. 84 ift also keinerlei Hinder- nis für die Dur(führung der reichseigenen Steuerverwaltung, und die reihseigene Steuerverwaltung steht nicht in Widerspruch zur Meichsverfassung. Die Neichéverfassung ist nicht verletzt, wie der Herr Vorredner sagt, fondecn die Neich3verfassung wird durh die Neichs- abgabenordnung nur finngemäß ausgeführt. Darum ift es auch ganz überflüssig die Darlegungen fallen in sih zusammen —, zu bé- haupten, daß diese Neichabgabenverordnung ein verfassungänderr.bes Ge- set sei und darum der qualifizierten Mehrheit, um mich kurz aus-u- drücken, na den Bestimmungen des Art. 76 der Neichéverfassung unterliege. Nein, das Geseg kann mit einfacher Mehrheit in der Nationalversammlung und im Reichsrat verabschiedet werden. Von diesen Darlegungen ist gar nichts abzustreiten; sie sind so klar, logish und zwingend, daß man sich ihnen gar nicht entziehen kann. Jch glaube auch, weitere Ausführungen auf diesem Gebiete nit machen zu müssen. Jch sage noch einmal: wenn die Nechtsauffassung des Herrn Vorredners richtig wäre, tann hätte stich bereits die Nationolversammlung der Veifassungtverleßung schuldig gemacht. indem sie das Geseg über die Meichéfinanzverwaltung vom 10. Sey- tember 1919 verabschiedet und angenommen hat. Das ist aber nicht zutreffend; die Bahn ift vollkommen frei für die Verabschiedung des3 Geseßes,

Nun hat der Herr Vorredner weiter erklärt, tas Gesetz hätte lebhaften Wider|pruh im Neichsrat gefunden, und es ist nur dadurch eine Verständigung zustande gekommen, daß den etinzelstaat- lien Finanziministern versprohen worden sei, fie sollten Präsidenten der Landesöfinanzämter werden. Meine Herren, der Herr Vorredner ist sehr \{lecht informiert, wenn er diese Behauptung bier von der Tribüne des Reichstags behauptet. Die Geseßesvorlage hat wohl zunähst das ist ganz selbstverständlih Schzvierig- keiten und Widerspruch im Reichsrat gefunden ; aber die eingehenden Darlegungen, die seitens des Neichsfinanzministeriuums im Reichsrat gemacht worden sind, haben die übergroße Mehrheit des Neichsrats dazu gebr1cht, die Bedenken fallen zu lasser. Gs ist volllommen falsch, daß dort irgendwie ein Akt politishen Kuhhandels mit den einzelstaatlichen Finanzministern gemaht worden ist, indem man ihnen sägte: gebt ihr nah, dann werdet ihr dafür auch Präsi- denten der Landesfinanzämter! Meine Herren, folhe Ver- handlungen haben gar niht stattgefunden. Aber ih kann Beweise dafür erbringen, daß sie auh gar nicht stattgefundèn haben Wnnnen. Das i chon sehr viel, wenn man so etnas beweisen kann; ih bin aber hier dazu in der Lage. (Zuruf.) Gewiß, es ist sehr viel, wenn man so etwas beweisen kann; ih kann es aber in diesem Falle tatsählich tun. Gerade der Herr Verredner hat selbst die Güte gehaozt, anzuführen, daß die Finanzminister von Bayern und Baden mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Landes- finanzamtes beauftragt worden sind. Das it ganz zutreffend. Nun hat sowohl der bayrishe wie der badi!che Finanzminister gegen die Meichsabgabcuordnung gestimmt. (Lebhafte Nufe im Zentrum : Hört! bört! Zuruf recht8: Das beweist nichts!) Das beweist ganz lipp und tar, daß solhe Verhandlungen, von denen der Herr Vor- redner gesprochen hat, nit haben stattfinden können ; denn die Herren find mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Landesfinanzämter betraut worden, nachdem die Neichsabgabenordnung im Neichsrat verabschiedet worden ist, und nachdem sie ihre Stimmen dagegen ab- gegeben hatten. Baden hat si allerdings, glaube ih, der Stimme enthalten, aber Sacsen und Bayern waren dagegen. Das beweist, daß sold)e Vereinbarungen gar nicht stattgefunden baben, gar nicht haben stattfinden können! Je babe von Anfang an erklärt bei allen Beratungen, die gcpflogen worden sind, die Umwandlung der Landes- steuerverwaltung in die Neichssteuerverwaltung ist cin soles riesiges Werk, namenilih- angesichts des Umstandes, daß in Norddeutschland in - einer Reihe von Ländern keine besondere Steuerverwaltung vor- hanten ist und daß fie da, wo sie vorhanden ft, vielfkach mangelhaft aúégebaut ist, taß dieses Miesenwerk in der kurzen Zeit, die das Neich zur Verfügung hat, gar uicht durchgeführt werden kann, und daß da Übergangsbestimmungen geschaffen werden müssen. Jch babe von Anfang an crklärt, daß die Ueberführung ich erinnere rich des Ausdruck2 noch mit milder Hand uyd in milder Weise vor sih gehen muß. Es liegt mir vollkommen fcrn, zu verlangen, daß an den Steuerverwaltungen in den einzelnen Ländern Deutsch- lands, wo sie si bewährt haben, etwas geändert werden müsse. Es war von vornherein meine Absiht und mein Wille, ohne Beein- flussung von irgendeiner Seite, und ohne irgendeinen Wuns eines

einzelstaatlihen Finanzministers überhaupt zu empfangen kein einziger hat einen Wunsch geäußert —, die Ueberführung leiht an- nebmbar zu geitalten, „indem ih von meiner Seite aus die Finanz- minister ersuchte, die Geshäfte des Präsidenten dés Lañdéésfinanzamts noch neben dem Finanzministerium weiter zu fübr:-n. Das war ein Ersuhèn d 8 Reichsfinanzwinisters, und in keiner Weise ift ein Wunsch der einzelstaatlidea Finanminister aus eigénem an mih herangetreien. E83 ift mir angenehm, daß ih der von dem Herrn Vorredner verbreiteten Behauptung die Wahrheit ent- gegenstclen fann, und i -hoffe, daß damit diese Behauptung nicht mehr auftreten wird. Meine Herren, was hätte ih wobl für Vor- würfe von rechts bekommen, wenn ih nit so vorgegangen wäre ? Daun bhâtte man ge}agt: er duldet niht mehr, was geschichtlich ge- worden ist, fondern es soll alles sofort nah der neuen Metbode der Netchsabgabenordnung scablonisiert werden; selbst in die gute Orga- nisation der Steuerordnung in Süddeutschland greift er mit brutaler Hand ein und lôft nit das bistorisch Gewordene bestehen. So würden die Angriffe gelautet haben, wenn ih niht so vorgegangen wäce. Wo etwas Gutes ist, soll es behalten und pfleglih behandelt werden. Das war der Leitsaß für die Neichsfinanzverwaltung.

Nun hat der Herr Vorredner eine. zweite Frage géstellt, die darauf hinautgeht, wie es mit dem Gehalt der Präsidenten der Landeëfinanzäamter sei, welhe gleichzeitig das Amt eines Finanz- ministers in den Einzelstaaten verwalten. Auch bier ist ihm ein Irrtum unterlaufen. Dex Finanzminister von Braunschweig ist nicht mehr Finanzminister. Der frühere Fitanzminister vor Braunschweig ih kenne ihn gar nit persönli ist allerdings zum Präsidenten des Landesfinanzäm1s8 Hannover ernannt wroorden, er ist aber nicht mehr Finanzminister in Brauns{hweig, soadern in den Neihsdienst übergetreten. Die Finanzminstec von Oldenburg, Hessen, Bayern, Vadèn, Württemberg sind beauttragt worden mit der Wahrnehmung der Geschäfte der Präsidenten eines Landebfinanzamts, ausdrüdcklich für die Uebergang8zeit, ausdrüdcklich für ihre Person. Die UVebergangszeit läuft am 1. April 1922 ab. Nach dieser Uebergangê- ¡eit muß eine flare Scheidung vor sh gehen. Ich selbe die Ucber- gangs8zeit als ausreihend an. Gehälter b:fommen die Herren nicht doppelt. Cine endgültige Regelung ist noch nit getroffen. Entweder wird die Sach? so geregelt, daß die betreffenden Herren ihr Gehalt als Minister der einzélnen Länder weitér beziehen, während das, was ihnen vom Neich zufließt, in die betreffende Landesfkass- abgeführt wird, odex aber da die Gehaltsverhältnisse der einzelstaatlihen Finanzminister sehr verschieden find; ich kann keine einheitliche Regelung treffen, in Bayern ist es anders geregelt als in Hessen oder in Oldenburg —, oder aber die Sache wird so geregelt, daß die Herren ihr Behalt aus einzelstaatlihen Kassen beziehen und vom Reich die von dem Herrn Vorredner erwähnte Zulagé von ungefähr 3000 6 in Durchschnttt erhalten werden. Das ist cine Abmachung, die von Fall zu Fall ge- troffen wird, wie imtner dann, wenn ein Beamter mit der Wahr- nehmung der Geschäfte ciner auderen Stelle beauftragt wird. Außs- geschlossèn ist unter allen Umständen, daß ein doppeltes Gehalt aúùs der Neichskafse und aus der Landeskasse gezahlt wird. Das habe ich auch bei ciner privaten Anfrage bei der Verabschiedung des Etats den Herrn Vorredner wissen lassen. j

Damit glaube i, die Anfrage des Herrn Vorredners beantwortet zu haben und seine Bedenken wohl zerstreut zu haben, soweit fie auf verfassung8rechtlichem Gebiete kiegen.

Wenn der Herr Vorredner nock@ sagt, durch die Abgabenordnung würde die Selbständigkeit der Länder in den finanziellen Etnnahmen vermindert, so ist das ein Irrtum. Die Abzgabenordnung greift materiell auf dem Gebiete der Steuergeseßgebung auf die Länder überhaupt nicht über. Das tut erft ein zweites Gesel, das in diesen Tagen im Neichsrat beraten wird und von dem ich nach den Be- \spreungen, die bisher stattgefunden haben, annehmen datf, daß es \chor in den ersten Lagen der nächsten Woche dem hohen Hause zu- gehen wird. Ich glaube, daß cs auch hier möglich sein wird, wenn nit ein cinftimmiges Votum des Neichsrats, so doch eine ganz über- wiegende Mehrheit im Neichsrat zustande zu bringen. Ich will keine Bitte an den Herrn Vorredner aussprechen ; aber das eine glaube ich, fagen zu dürfen. Das eine können Sie, wenn Sie wollen nit persönlich, aber ihre Partei in Anspruch nehmen: an dem, was Gutes in der Neichéfinanzverwaltung geleistet worten ist, hat die DeutsGnationale Volkspartei sehr wenig Anteil. (Bravo im Zentrum.)

Abg. Kemp kes (D. Vp.): Ich bin nicht gans sier, ob die \taatsreckchtliden Ausführungen des Ministers (überall Billigung finden werden, Nackdem einmal die Mehrheit der Nationalversammlung durch 1hre Abstimmung bekundet bat, daß einè Verfassungsänderung nit vorliege, erübrigt si ein weiteres Œingehen auf diéfen Punkt. Die Bereitwilligkeit der Länder, die geseßliche Negelung mitzumachèen, hat aber nichts zw tun mit den Erwägungen, von denen der Abgtortnete Düringer ausging. Es steht doch fest, daß wenigstens ein Teil der Finanzminister zu Präsiden der Finanzämtev ernannt worden ift, und daß zwischen dicjer Ernennung und der Beendigung des Widerstandes gegen das Geseß 1m Neichsrat ein geitlichéèr Aufintimeifata besteht, (Zuruf links: Politik der Verdächtigung!) Das 1#t keine Politik der Berdächtigung, denn dieser zeitliche Zusammenhang läßt do auf einen gewissen Zusammenhang der Tatsachen \cklicßen. Gewiß 1 es, daß die Meicbsabgabenordnung eine ganz zweckmäßige Zusammenstellung von Bestimmungen enthält, die früber 1n verschiedenen Steuergeseßgen zerstreut waren. Dadurch wrird eine klarere Uebersicht erreichdt, und das ist besonders widtig für die Handhabüung der Strafrecht8-

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bestimmungen. _ Jmmerbin ist der Stoff noch derart Es daß man in weitgebenzer Weise den strafre{tlihen Jrrtum-berücksichtigen

muß. Meine Freunde wilrden daher entsprehendèn Anträgen gern zustimmen und bebalten fich au vor, noch selbst folbe gu stellen. Der Gesichtspunkt, daß der Frrtium \traffrei mat, ist ja aud in anderen Géejeßen enthalten, um o mebr muß ex in solcken enthalten fein, in denen grade dem einfaden Mann der Jrrtum nahelicgt. Gewiß macht die Finanznot dos Reiches außergewöhnliche Maßnahmen not- wendig, aber es gibt do qud andere Interessen, die des Schußes bedürfen. Jnsbesondere bedenklich sind mir die Bestimmungen des 8 5, Hierin wird der Typ einer Rechtsform geschaffen, der leicht zu einer Versteinérung des Rechts führen kann. Wir behalten ams Abänderungsanträge vor. Bedenken sind auch gegen die Bestimmung zu erbeben, daß der Grbe zur ‘Arzeige unrihtiger Stouererklärungen des Erblassers verpflichtet sei. Ferner 1st die Vorschvift nicht un- bedenklid, daß der gemeine Wert \tets nah den gewöhnlichen Preisen bestianmi werdem soll. Diese Bedenken werden noch eingehender Prüfung bedürfen. Jm übrigen ist es schr zweifelhaft, ob das Ziel der Noichégbgabenordnung, dem ste zustrebt, in erster Linie die Schieber zu. erfassen, die si der Steuerl&stung entziehen wollen, erreicht werden wird.

Abg, Katenstein (Soz): Dio Verfassungsmäßigkeit der Reicb3abgabenordnung ist dow im Soanmer erörtert worden, die Vew fassung enthält nichts, was die Reicb8abgabenordnung hind.rn könnte, Wir begrüßen es, daß, gans im Stnne der Verfassung, mit dicsen Geseß ker Weg zur MetSeinheit geebnet wird. Mit dem Paragraphen über den Anteil der Länder an der Reichseinkommenstouer haben wir

lediglih dem Drängen der preußisden Regieruung ein Zugeständnis gemacht, um die Neichsabgabenordnung nit an dem Widerspruch Preußens seite die Deutschnationab.n au nur dem je. dieser Vorl immen, auf diese Frage hat uns der Abg.

Duringer keine Aniwert gegeben. Der § d gur Verhinderung der Stu. rumgebungen dur Anwendung ungemchallicher Rechtsformen zum Zweck Fer Stéuérersparung 1st eines de clliten Vestimmungen, besonders 1m Hinblick guf die Erfahrungen mit dem Schiebêrtäm, Der S 5 ger auc, um Mißbrauch gu verbüter ist 3. B. vovgekoninmen, daß vestber, um die Gruntawwêd-selalbg

en zu ersparten, nicht sein

26 e L B C E L Ao . hot Fur f B A Haus verkauft hat, sondern eine Gesellshaft mit befcchräntter Ha! aohil R B 21 S T T AM D E S o l2 gebild.t hat, deren Anteile er ganz allein besaß, und nun diese Anteile

verkaufte, oder daß er fein Haus zu cinem ‘hohen Mietêproise: ve1 mietete und nur zu einem ganz minimalen Verkaufêpreise ein Anteil verbaufte. Solche Vorgäng:- werden also für die Besteuerung chne Bedeutung sein. Auch tie Bedenkert- gégen die Anzeigepflidt der Erben ic Auskunftepf.1ckt der Banken sind nicht durchscklagend. Dae Pietät muß den Jnteressen der Allgemeinheit neichen, und der (Erblasser fonnie dur eine richtige Steuererktlkärung ten Erben die Febgen er- Die Ausfkunftspflicht dex Banken ist einz unbedingte Itoiwen- denn die: Banken haben vielfa ber der Verschiebung von ¡ien ins Ausland eite sehr bedenktlite Rolle gespielt. Beifall n Sozialdemokraten.) S Abg: Dr. Ludewig (Dem.): Wir teilen in keiner, Weise die Bedenken des Abg. Dr; Dünringer. ‘Die Formulierung des § 5% Ust. nicht Leibt zu. verstehen. Die vorgesch\agene Klausel soll eine Umgëbung der Steuerpflicht verhindern. Auch wir baben uns im Auëschusse grund-

säßlih auf den Standpunkt g.stellt, daß dieses Geseß so auége}taltet

wérden muß, laß den Steuerdrüdebèrgern das Handtverk gelegt wird. H

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Aufgabe der

Wir find der Meinung, daß es unter allen Umständen 2 d

Geseßgebung sein muß, das Geseß so. zu fassên, daß nit cine Un- sicherheit in das Nechts- und Wirtschäftsleben hineingetragen wird Der Aussccku g

ba bat es nit unterlassen, Autoritäten lder Stieutrpraris zu boren. Diese haben si für Streichung des § 5 autgesprochen, die sie für unerläßlid balten. Ob faktisch die drei TDatbestände des d 5 ore biegen, wird außerordentlih schwer festzustellen sein; -Drückeberger! krird 8 oft gelingen nackgumcisen, daß mindestens einer dieser. Tat- bestände feht. Was beißt überhaupt eine unangemessene Mectégestas- tung und was 1st éin unaewöhnlihes Rechtsgeschäft? Man kann nicht Nechts- und |Wirtschaftsformen sozusagen in ein Prokrusteébett _ein- spannen, daß man jagen darf, dic}e oder jene Form se nicht angängig. So richtig der Grundsaß in Artikel 134 der Reichsverfassung “ist, wo- nach alle Staatébürger gu allen Lasten nah Maßgabe ihrer Verhält- nisse beizutragen baben, so fann man daraus doch unmöglich einè Berecb- tigung für § 5 folgern. Die Verwirrung, die Nechisunsicherheit, die bei Annahme des in den. Verkebr : hineingetragen wird, ist jo groß, daß § 5 cinfach uncrträglih ist. Jch bitte Sie, § 5 gu streiben. Die Frage, die das: Hohe Haus zu entscheiden haben witd, ast Leine poli- tische; im Ziele sind wir alle einig, daß der Steuerfiskus und dadurch die Allgemeinhert nicht gesckchädigt werde. (Beifall.) / | Abg. Dr. Wirth: (Zentr): Dér- Abg: Düringer meint; durch die Personalunion zwischen Landesfinanzministern und dem Präsidenten des Landesfinanzämts entstehe ein Nachteil für die Csmzelstaaten. Eine Perfonalunion i} unbedingt für Süddeutschland notwendig. Auf diese Weise können die Interessen des Landes z. B, in der kom- ménden Frage der Meicbébesoldungsordrung usw., viel besser gewahrt werden. Durch diese Tatsache ergibt 1% schon die Nüßlichkeit der Perfonalunion. Son mäbrénd dés Kricges bat. sich die Unzuläng- lichkeit dos Neichsfinanzministeriums- ergeben. Vericbiedene ehemaliae Minister haben eine durchaus danken8werte |Verwendung im Reiché- finanzministerium und bei den Landesfinanzämtern gefunden. Jeßt drängt sich niétmand zu einem olen - Posten, und- unjere Leute find gerade in der - jeßigen Zeit gut genug - zu einem \olden Posten. Unzweifelhaft ist _doch dur die Ver- einheitlihung des Meichésteuergeseßes cin großer Erfolg dur den Neichsfinanzminister erzielt. worden. Eine folie ist au. absolut not- wendig im Interesse dés Wiederaufbaues des Deutschen Meid:es. Wir würden obne eine Vareinbeitlichung des Neichsstouerredts niemals aus der febigen Mijere herauskommen können. Von dem Gerechtia- feitsgefühl tes Abg. Düringer- hätte i eigetitlih mehr Dänktarkeit gegenüber den Taten des Nerbsfinanzministers erwartet. Es berührt? dob eigentümli, daß gévate von der teutscknationalen Gruppe die Sebständigkeit der Bürdesstäaten so schr verteidigt wird. Sie (nab rechts) find do ets die Träger des ünitaristiscken Gedankens ge- wesen. In Weimar hat der Netckbsfinanzminister (Erzberger in jeder Hinsicbt mit sich reden lassen 1 dar Frage der Personalunion, [J möchte das auédrüÆlid hervorheben, um einer falen Logendenbildung vorzubeugen. - Die zuständige Kommission kst durchaus der Auffassung ewesen, daß eine Personalunion absolut auf verfasfungSmakigem Boden steht, Jck meine, der Kampf acgen Her1n - |Frzberoer hätte besser bei dieser Debatte unterbleiven können. (Sehr richkia! inr Zentrum.) - In den leßten Wochen und Monatew ist ganz Erhoblices vom MNeiclsfinanzminister geleistet worten. Das müßte (u pre den Herren «auf der rechtèn Seite anerkannt werden. Die \Süeuer- politif des NReichsftnanzministers litat einzig und allein 1m Înte des Reichs und damit des gesamten Vaterlandes, Wir wünschen deu? Reichsfinanzminister dauernde: Gesundheit und die nôtige Energie, uu! den Widerstand zu überwinden zum Nußen unseres Vaterlanties. (Beifall im Zentrum.) i Aba. Dr. Huge nbe ra (D. Nat.): Es bat der freundlicen (Finwirkung des jeßigen Neichsfinanzministers nicht bedurft, um die Deutscbratienalen auf die Seite det, Opyesition zu treiben; „aber er ] ]

fann sich al persönliches Verdienst anrecknen, durcb sei 4

eine peonlidv

berbärgniévelle Tätigkeit 2 dozu beigetragen: zu haben, diele

Z2inia c T A : I S - 0. n & a rro*xnor A Oppestlion zu versch Die Ausführungen des .BVerredner® E S «t ' cer o {V E A I E A Aa (Var weisen nux, ‘daß die Angriffe: des Abxeordneten Dr. Cr geen haben. (Lachen beim Zentrum.) Qb das Bescß ein vertassunganternde®

tft in erster Unie eine Frage der Mebzrheitévarteicn, lie feldt

wissen müssen, -ob sie dicie für Lie ganze Zukunft so bedeutsame (in ridtuna des Reichsfinaramwejens auf eine io s{wacke und \ckwanke (Srundlage stellen wollen, daß. fte nt einmal einer qualifizierie Mehrde!t bedarf. Die Bodenken der Demokraten oëgen Z 9 1 wir uvd werdén für die Strebung stimmen. —{(E8 ist charaftéri] daß eine authentisbe Snterpretation dur Negierung ¿und Par notwendig wurde, um den Onkel abzutun, der um Zwede dér Ste ersparnis-sine Nichte beiratet, es ist das ein Vorgtichmack dessen, 1a dem Ges(äftsleben blithen wird, wenn § -5 in diejer Form ano? nommen wird, Wir fürchten davon die -Unterbindüita der gcsckcht lichen Gestaltungsmöalickkeit in der Michtung des Fortscreitens dek \Fniwicklun« des Wirtschaftslebens. Wir sckweben ohmehiwm 11 de! Gefabr, daß die Auffassung sich durcbseßt, daß das MWirtschaftsleben

nur der Steuern mom da set. Es it Prlicht und Sculdigkbeil des

P l tis, tein icienl

Kaufmanns und des |Geschäftsmannes, darauf Bedacht zuu nebmen, d! Geschäfte mit den gerinastmörliken Unkoiten, au an Steuern, az \{ließen, und dem tirten Sie keinen. Makel anbäncen. . Wênn das acsckicht, wenn man diese zum ctfolgreiden- wirlsaftlichen Han zehn notwendigen Maßnahmen disqualifiziert, unterTausente von Damokle® \{chwertern stellt, dann wird man damit nuvy den Evfolg erreiben, daß das Sciebertum im &chbäftliten Leben immer mehr in den Vordet-

grund tritt und die anlländiae, ftrebsame, intellioen!è 1ungae Geschäfte An Tue

welt sid in diese Rolle nidt bineindröngen lassen, fontern- é nue ins AuSland gehen ivird, und: das wollen wir dem deuischen. Vet nid! wünsden (Zustimmuna rets.) £5 in seiner jeßiarn Form il! lediolih cine Quelle der- Unklarheit. Wer soll in Zukunft sanen, £0 Tie Kriterien des Gesebes orfullt sein werten? Das kann mur die Sieull behôrte clbst, und hem 'Ges&ärtêmanne wird cblicgen, bei jetem S haft de Shbeuerbehörde „vorher zu fraoen, ob «r. es machen Tann. Dann ist aber ein Geschäftsleben nicht mehr möglid. Und wie. wen! die Behörden aud ihrerseits erklären, die Verantwortung nit Uo nebmen ¿u könnén? - Und wié, wénn die Zentralbehörte anders den? als das Landebfinarzamt?- Jeb will mchGt dre Frage aufwerfen, bærin ewa ein System liege könnte, dem selbständigen Geschäf!s- mann das Leben allmähli® itmöglih zu machen, es ibm zu br ekeln und damit dié Bahn freigumacken für eine fozialistiscke Cn“ wicklung, Wer das nt will, muß einerseits das Schieberiumt, es mur zu fassen ist, bekämpfen, aber er muß auch Werhbältnisse aft

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bewegen kann. Deshalb fügen tum hinzu;

wo der ehrenhafte Kaufmann sich frei wir in urferem C&ventualantzag gu. § 5 ein weiteres Kriter

es sollen Geschäfte niht deshalb als nichtig gelten, weil sie ia einer

_ hFoTr "I der un- garébnliden Gesdäftéorm alé ole nad der Auffassung dés ge- aröbnliden Verkehrs mckt gegen die guten Sitten verstößt. § 5 joll ten tirbsamen - Kämpf gegen tas Schiebertum, das Parasitentum ermogliden, ber man darf mit de Ungeziefer nit auch ten Leib schädigen und töten, an dem es sißt. Der jeßt bei uns herrschende Wirtsbäiftszustand t durch die KriegEgeseße geschaffen worden; Ne buiden die Gelatineplatte, auf der si das Schiebertum entwidelt bat änd gu einem wahren Weiselzopf auêgewasen ist, den man gründlih absneiden muß. Hätte die deutsbe Lantwirtschaft nicht fortecséßt die Bestimmungen über die Pferteration übertreten, wäre {con längst feine Bodenbestellung mebr möglich gewesen; heute müssen wir der Landwirtschaft für diese fortgeseßten Uebertretungen dankbar sein. Schaffen Sie also keinen neuen gesetgeberisckhen Weisel- ¿opf! (Beifall rechts.) :

_¿ Aba. Dr. Cohn (U. Soz.): Die Vorlage is ein wichtiger Schritt in der Richtung zum Einheitsstaat. Der Reichsfinanzminister sollte mun auch die nacbstliegende Folgerung aus diesem Gedanken ziohen und einen Druck gur entsprebenden weiteren Vereinbeitliung der Veiivaltung auf die Länder cuäiüben. Gegenüber der Forderung nah Sparsamfeit erscheint die Fülle der behördlichen Einrichtungen in deñ Ländern nahezu als vorgeckchickchtlide Verwendung. És 1nd unzählige überflüssige- Behörden in den Ländern vorhanden, die ver- fdminden müßten. Man fann mit einer fehr guten Abgabeordnung eine sebr slechte Steueraesekgebung maden und aungefehrt. Fh Tann das Leb, das ih der Abgabenordnung lpenden will, auf den sac- lichen Inhalt der Steuergesebgebung nicht ausdehnen. Wir kommen niht,darum berum, unsere ganze. Oekonomie auf andere Grundlagen ¿u Mellen; wir müssen eine planmäßige sogialisti\che Wirtschaft be- gründen. Unsere Stellungnahme zu den Einzelheiten der Vorlage behalten wir uns vor. /

ungewöhnlichen Form adgescklossen sind, wenn die Wa

Reichsminister der Finanzen Erzber ger: Meine Damen und

Herren! Auf die Bemerkungen des Herrn Abgeordneten Hugenberg, die er wegen der Gestaltung der Finanzen nund über meine politische Tätigkeit gemacht hat, will ih nicht weiter eingehen. Er hat an- gefündi,t, daß man ih im Laute der nächsten Zeit darüber eingehend unterhalten könnte. Jch stehe ihm zur Verfügung. Der Herr Abgeordnete Wirth hat hier von mir Aufs{luß erbeten, n welcher Weise die Reichsfinanzen si in leßter Zeit entwickelt hätten. Jh nehme teilweise Bezug auf meine Nede, die ich bei Verabschiedung des Etats gehalten babe. Was id) damals gesagt habe, kann ich jeßt nur unterstreihen und verbreitern. Die Einnahmen des Neiches haben si in günstiger entwidelt, weit günstiger als wir bei Berabschiedung des Etats ge- dacht haben. Während die Steu-?rerträgnisse damals mit 4200 Mil- lionen eingeseßt waren, Haben die ersten fünf Monate bereits cin Crirägnis von 2500 Millionen erbralt. Wenn die Entwicklung in der gleichen Weise weitergeht, wie in den ersten fünf Monaten, von denen gerade die Monate Avril und Mai noch ungemein fkritiiche PVionate gewesen sind, dürfen wir. mit ciner erbeblihen Mehr- einnahine aus Steuern und Zöllen rechnen, die mit mindestens eincc Milliarde Mehrertrag gegenüber dem Etaisvorschlage beziffert werden darf.

Wenn ih auf die einzelnen Steuern eingehe, fo zeigt fh diese Aufwärtsbewegung von Monat zu Monat. Jn dem lebten Jahre haben wir aus Zöllen insgesamt 120 Millionen Mark eingenommen. Bis jeßt, in den Monaten April bis Ende September, haben wir bereits die Summe von 213 Millionen zu verzeichnen -— (Zuruf : Papier !) Gewiß, Papier. Aber die 120 Millionen Mark in vorigen Jahre waren“ leider auch nur Papier und kein Gold! Die Einnahmen find im Monat September besonders in die Höbe gegangen. Wir baben eine Jstetnnabhme von 68 Millionen Mark an Zöllen inm September zu verzeihnen. Das, was der Herr Abgeordnete Wirth bereits angedeutet hat, daß in den leßten Monaten ih die Neih8- finanzen in günstiger Weise entwickelt bätten, ist eine Tatsache, die die i nur mit Genugtuung unte!streien kann. |

Nun ijt besonders über den § 5 geritten worden. Eine Neibe von Herren baben den Paragraphen bekümpft, und es ist auch ein Antrag auf Abänderung des § 5 gestellt worden. Meine Damen und Herren! Ih mêchte Sie auf das dringendste ersuchen, § 5 in der Vorlage der Regierung beziehungsweise in der Beschlußfassung der Kommission zustimmen zu wollen. Es liegt mir vollkommen fern, die Bedenken, die gegen diesen Paragraphen erhoben werden, als un- begründet oder nichtig und llein ansehen zu wollen. Diese Bedenken kann man baben und muß man haben. Aber, meine Damen und Herren, es steht noch cin zweites daneben, das nicht nur mit der Neichsfinanz- verwaltung zusammenhängt, sondern einem politischen Wunsche unseres Volkes ent’priht, und das gebt dahin, d ß gegenüber der Steuer- \chieberei und der Steuerflucht mit allen erdentlihen Mitteln vor- gegangen wird. Hier schlagen wir ein solches Mittel vor. Jedes Mittel, das auf dem Gebiet der Steuercverschicdung und der Steuer- flucht vorges{lagen wird, hat immer Bedenken. Es gibt kein Mittel, das niht Nachteile hat. Man hat nur zu überlegen und fich zu fragen : sind die Nachteile größer oder überniezen die Vorteile. Das, was dec Herr Abg. Hugenberg als Nachteile hier erwähnt hat, find ganz gewaltige Uebertreibungen. Wenn man die Sache so darstellt, als wern nad Annahne des § 5 ein geordnetes und gesichertes Wirt- s{aftsleben überhaupt nicht mehr mögli wäre, so ist das pure Phantasie. Aus dem § 5 kann man eine solche allgemeine Schluß- folgerung in keiner Weise ableiten. (Sehr richtig !)

Auf der andern Seite zeigt sich, daß es absolut notwendig ist, eine solhe Bestimmung, von der der Neferent mit Necht gesagt hat, daß sie ein Notbebelf ist sie macht au uns keine Freude —, Laß ein "olher Notbehelf unbedingt geschaffen werden muß. Darüber kann, nah meinem Dafürhalten, kein Zweifel bestehen.

Nun hat der Herr Abgeordnete Ludewig allerdings geglaubt, es sei fein Bedürfnis dafür vorhanden, eine solche Bestimmung zu er- lassen, denn die heulige Nechtsprehung und Entwiklung würde von selbst dahin geben, daß diefe Bestimmung überflüssig würde. Da ist der H rr Abgeordnete Ludewig aber doch im Irrtum. Gerade das ifi die Veranlassung für die Neihsfinanzverwaltung gewesen, daß die Rechtsprechung nicht in dem Sinne geht, in dem er sie g führt haben will, sondern, daß die Nechtsvrehung gerade umgekehrt bis in die l kten Jahre hinein gegangen ist.

Ich möchte nun aus Entscheidungen des Oberverwaltungégerich18 Beispiele anführen. Sie finden eines im „Deutschen Verwaltungs- blatt“ in einem Aufsay des Hercn Oberperwaltungsgerichtsrat Dr. Boethke, der den Herreu im Ausschuß ja bekanut ist und fich, soviel ih weiß, auch gegen die Bestimmung gewendet hat. -— Er führt dort aus einem Urteil des ODberverwaltungsgerits vom 3. No- veinber 1915 an:

Weise

Das Oberverwaltungégeriht nimmt an, daß bei Vereinbarung eines Gefamtpreisezs die Angabe von Ein:elwerten in der Negel nur tatsächlihe, nicht rebtsges{äitlihe Bedeutung bat. Tatsähliche wenn siz rig find, wähtend reht8geshäftlihe Erkiärungen maßgebend sind, seibst wenn sie dem F f 5 | Berkauft also jemand ein Hausgrundftück für 20 000 Mark und gleichzeitig Pferd selbst wenn

O ;K&%ck a2 nur Wedéutung,

Angabe haben allgeineinen Empfinden niht entsprehen sollten. und Wagen für 2000 Mark, fo ist dies maßgebend,

offenbar Pferd und Wagen nur 1000 Mark wert sein soliten. Und er führt weiter aus :

Ist die rechtsgeschäftlihe Preiszerlegung nur ¿um Schein «rfolgt, in Wahrheit also überhaupt keine oder eine andere Preigzerlegung vereinbart, so ist die wahr? Abrede maßgebend. Es würde aber falsch sein, bloß daraus, daß Steuern erspart werden sollen, auf das Vorliegen eines Scheingeschäjts zu schließen. Dieser Beweg- grund läßt fich vielmehr umgekehrt meist gerade für die Behauptung

der Ernstlichkeit verwerten.

verhäiutnisse zu dèn Werten steht.

Dies stammt aus einer Entscheidung des Oberverwaltungêgerih1s vom

19. Dezeniber 1919.

Diese beiden Entscheidungen des höcbsten preußischen Gerichts in

Steuersachen zeigen, daß die Rehtsentwicklung nt in der Nichtung

geht, die der Herr Abgeordnete Ludewig annimmt, sondern gerg?e

umgekehrt, daß solhe Geschäfte als zu Net beitebend angesehen worden sind und daß der Fiéfus um sein woblve1dientes und not- wendiges Geld gekommen ist. Wir brauchen deshalb eine sole Be-

stimmung. Und die Meinung des Herrn Abgeordneten Ludewig, als

s L Q MLe L s e 4 f n ob die Neht\prehung gerade den umgekehrten Weg ginge, ist unzu- ireffend.

Cin Zw ites! Gerade die Erscheinungen der leßten Zeit macher

es absolut notwendig, daß wir eine folhe Bestimntung in der Neichs- abgabeaordnung haben müssen. Jch könnte Ihnen eine Neibe von Vecht8sgeshäften sagen, die auch nit angefoten wecten tönnen, wenn der Antrag der Deutschnationalen Volkspartei angenommen würde. Deshalb bitte ich Sie auch, diefen Antrag abzuleznen. IMG erinnere Sie an diè Geschäfte, die gerade mit Banken im Auslande gemaht worden sind und durch welhe ungebeure Summen aus Deutschland hinauêgebraht worden sind. Ich erinnere besonders án eiaen Fall, der wiederholt vorgekommen ist, indem es Kapitalisten in Deutschland gelungen ist, größere Vermögensbestände auf irgend- einem Wege aus Deutschland heruuezubringen ; oder sie lassen ihre Ver-

mögen in Deutschland legen und übertragen es auf cine auswärlige

Vank und machen einen Abfindungsvertrag, wona cin Vermögen von

meinetwegen 5 Milli-nen Mark der Bauk hingegeben wird, wofür

sie nah einem Rentenvertrag eine Verzinsung von 2 bis 3 Pcrozen r (45 (15 f 0 4j { f J J 7 M n; erhalten. Also bei der Hingabe eines Vermögens von 5 Millionen

Mar? würden fie eine Jahresrente von 100 000 Mark beziehen. Der

einzelne hat demnach nah den Bestimmungen des Neichsnotopfers 100 000 Mark zu deklarieren und kommt auf diese Weise beim Reichs- notopfer billig weg. Im Vertrage selbst aber hat er si) vorbehalten, daß er nah 2, 3 oder 5 Jahr?n von dem Vertrage zurütreten kann, daß er aljo wieder in den Genuß seines gan:cn Vermögens kommen fann. Cinen folcchen Fall können Sie mit kciner Bestimmung treffen, auch

nit, wenn der Antrag der Deutschnationalen Volkspartei angenommen wird, denn das verstößt nicht gegen die guten Sitten, daß der Ver- trag abgeschlossen wird. (Witezspruhß bei der Deutschnationalen

Volkêpartei.) Das sagen Sie, tas ist s{ön gesagt, aber troßdem veritößt der Bertrag nicht ‘gegen die guten Sitten. Man kann er-

klären, man habe die Abmachung getroffen, weil die Millionen nicht

sicher in der Anlage gewesen wären, während die 100000 Mark Zinsen ficher seten. treffen, und deshalb bitte i, den Antrag abzulehnen.

Ich nenne einen zweiten Fall auf dem Gebiete der Erbschafts-

steuer, der, je höher die Steuersäße werden, um so eher eintreten

kann. Jemand hinterläßt einem entfernten Verwandten cine Summe von 2 Millionen Mark. steuer von 90 Prozent fallen können. Der Verwandte bekäme alfo nur 200 000 Mark. Der Betreffende will nun seinem Verwandten viel mehr zuwenden, will aber bis zu seinem Tode in dem Besitz der 2 Millionen bleiben. Er mat den Umweg, indem cr fagt : id vet- erbe dein einzelnen Land oder dem Staat die Summe von 2 Milli- onen Mark, alo mein ganzes Vermögen, unter der Boraus\etzung, daß der Staat meinem Verwandten die Summe von 1 Million steuer- fret auszahlt. Ein solches Testament verstößt nit gegen die guten Sittea, aber es handelt sih hier um eine glatte Umgehung der Erbschaftssteuer. Solcher Fälle sind eine ganze Menge denftbar, findige Köpie gibt es immer, die Geschäfte machen wollen und daa Neich um seine Steuer prellen. Das deutsche Volk und die National- versammlung felbst würden dann erklären, wir hätten iunstlih die Kapital- und Steuerflucht gefördert. Ale diese Dinge zeigen, daß eine Bestimmung, wie sie im §5 vorgeschlagen wird, absolut notwendig ist. Wir machen einen solchen Vorschlag nicht zu unserem besonderen Vergnügen, sondern weil wir davon durhdrungen \ind, daß diese Be- stimmung notwendig ist, wenn die Steuern restlos erfaßt werden tollen, wenn der Staat eine \teuerlide Gerechtigkeit durchführen soll. (Sehr «ichtig! bei den Mehrheitsparteien.) Wir müssen neue Wege gehen und föônneu niht immer am Althergebrahten kleben. Das möchte ih auch den verehrten Herren Juristen aus dem Hause sagen : es geht nit immer mit dem alten Gedanfengaug. Wenn man die riesigen Aufgaben der Sanierung der Neichs-, Staats- und Gemeinde- finanzen ernsthaft ins Auge faßt, dann müssen neue Wege gegangen, neue Maßnahmen ergriffen werden, Maßnahmen, vor denen vielleicht mancher Jurist heute zurüs{reckt, die aber unbedingt notwendig find bet der ganzen Entwicklung, die die Dinge genommen haben. Cine Nechtsunsicherheit wird durch den § 5 nicht geschaffen. (s ist ganz ausgeschlossen, daß Verträge, die wirtsaftlich in nh be- gründet sind, und die nit den Nébenzweck einer Umgehung de Steuer haben, irgendwie beanstand:t werden iönnen. Wir haben gar kein Interesse daran, derartige ordnungsmäßig abgeschlossene Geschäfte zu beanstanden, wenn der Fisfus die notwendigen Ein- nahmen aus den einzelnen Steuerquellen erhält. Sie werden au gar keinen Vorschlag machen können, wie man auf andere Weise der Steuer- und Kapitalfluht entgegentreten tönnte, Wir haben einen positiven Vorschlag gémaht. J glaube, auch in den Kommissions. beratungen, bei denen fi do zunä{sstt etne fask allgernetne Oppo-

sition gegen diefen Paragraphen zeigte das gebe ih ohne weiteres

Wohl aber kann es für eine Swhein- abrede fprech n, wenn die Preiszerlegung in einem auffälligen Miß-

Diesen Fall können Sie mit Jhrer Bestimmung nicht

Darauf würde eine gesamte Erbschafts-

zu, und ich verstehe diese Opposition au vollkommen —, hat sich do schließlih herausgestellt, wie notwendig tiefer Paragraph ist. Darum bitte ih Sie, den Untrag der Regierung anzunehmen.

f t iften und die allgemeinen Be- stimmungen über Behörden (§8 1—10) werden angenommen, mit Ausnahme von § 5, über den mit Rücksicht auf die [wache Besezung des Hauses erst am Montag abgestimmt werden soll. ;

Die einteitendèn BVorschri

Die 88 11—20 handeln von den Landesfinanzämtexn. S 11 regelt die Bildung der Landesfinanzamtsbezirke.

Abg, S tolten (Sez.) mißbülligt die ungünstige Gebiets zuteilung an das L finanzamt (Hambura. Man bätte ncht an-

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h x bhamburgischen Staatsgebiets preußischen t he lt wrder Mitre Ir or j A Lie VGE M E erden würden. _ Wir l eanirag aher, dur Hrettégeseb die Abgrenzung der Landesfinanzämter zum 1.,- August 1920 vorzunehmen.

. Do h.mert (Dem.): Jch{ bitte, den Aútrag Sitolten ien, denn. es würden große Siwierigkeiten ‘entstehen, wenn bie Grenzen dor Länder Und K oi M ondoäh z 7 die Grenzen der Länder und der Bezirie der Landesfinanzämter fort-

während durcheinandergingen. Zollverwaltung würde große Miß- stände : in ei bt, 9

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etrdnen ganz besonders in einer Zeit, mo auch für die Einkominensteuer- wenn der Wohn-

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NKeichêminisker der Finanzen Erzberger: Meine Damen und Herren! Der Herr Abg. Stolten und auch der Herr Abg. Dr. Böhmert haben die Verhältnisse, die in Hamburg und Bremen infolge der Neu- organisation der Lande? finanzämter entstanden sind, zutreffend geschildert. Ich habe ihren Darlegungen nicts binzuzufügen. Jch siehe mit ihnen auf dem Standpunkt, daß die Verhältnisse für diese beiden Landesfinanzämter unbaltbir sind. Jh habe an keiner Stelle irgendeinen Zweifel übe diese meine Stellungnahme aufkommen lassen weder im Neis8rat noch gegenüber der preußischen Negierung. Aber das bisherige Gee hat es mic unmöglih gemacht, meinen Willen dur{zuseßen ; denn ic bin gebunden an das Einvernehmen mit den betreffenden Regierungen, und wenn ih cin solches Einvernehmen nit herbeiführe, dann ént- scheidet der Neichsrat. Bei derc- überwiegenden Stellung Preußens un Neichêrat ist es von vornberein als sier anzunehmen, daß die preußische Auffassung im Reichsrat zum Siege gelangen wird.

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d habe auch auf der anderen Seite volles Verständnis für di

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e begründeten Wünsche von Hamburg und Bremen und ich weiß mid mit den Herren Vorrednern, den Vertretern beider Städte vollkommen einig, daß das deutsde Volk alles tun muß, um Hamburg und Breinen zur alten Höhe wenn irgend möglich heraufzuführen. Das ist eine dringende deutide nationale Sache. Eia kleines Hilfsmittel ist auc) eine andere Umgrenzung und Abgrenzung der Gebiete der Landesfinanzämter dieser beiden Staaten. Wenn deshalb der Antrag eingebrawt worden ist, daß fünftig nur ‘as Benehmea mit diesen Ländern notwendig sein sollte, habe ih vom Standpunkt des Neichs- finanzministeriums und der Neichsregierungen gegen diesen Antrag keinerlei Bedenken einzuwenden, sondern begrüße den Antrag. Dann ist auch Uebereinstimmung herbeigeführt, daß tür alle Fragen; die Ernennung der Beamten usw. nicht einmal „Einvernehmen“, sondern Benehmen“ sein soll, von dem daß es im ganzen Geseg immer „Benehmen“ heißt.

Las den zweiten Teil des Antrages anlangt, daß die Abgrenzung der Bezirke der Landesfinanzämter im Wege des Gesetzes geregelt werden soll, so liegen vom Standpunkt der Neichsfinanzverwa!tung keinerlei Bedenken dagegen vor. Wir werden uns bemühen, ein \elhes Gese auszuarbeiten. Das Bedenken aber kann ih nicht ganz unter- drücken, ob es mögli sein wird, bis 1. April 1920 dieses Gesetz dereits zn verabschieden, und auch das Bedenken nach anderer Nichtung: Was soll geschehen, wenn das Gesey nicht zur Verab- schiedung gelangen sollte, sei cs, daß hier feine Mehrheit vorhanden iit, sei cs, daß es im Neichsrat nit zur Annahme gelangt. Für den Fall, daß hier cine Mehrheit im Hause vorhanden it, hat die Ver- fassung den Weg gewiesen. Aber mas soll dann ge!hehen, wenn Bier feine Mehrheit für ein folches Geseß zustande kommt? Dann fann die Einteilung und Gliederung der Landesfinanzämter nicht vollständig in der Luft hängen, sondern dann muß bestimmt werden, daß bis zur geseßlichen Negelung eben das Neichsfinarzministerium die Abgren- zung der Bezirke vollzieht, fas eine gescglihe Negelung nicht zu erreichen fein würde. Dieser Fall ist niht getroffen in tem Anirag, wie er uns vorliegt. Es wird aber niht \ch{wec fallen, bis zur dritten Lesung Bestimmungen zu treffen, was zu gesehen hat, wenn es bis zum 1. April 1920 zu einer geseßlichen Negelung nicht kommen sollte. Ich habe ouch noch einige Bedenken, ob dieser Termin aus- reichend isl, und 0% wir in den vier Monaten, die uns noch zur Ver- fügung stehen, di:ses Geseß bereits verabshieden können. Ich glaube, Eie würden Ihren eigenen Wünfchen, die ih vollkommen unterstüßze, vas i hierdurch zum Ausdruck bringe, dadurch am besten dienen, wenn Sie cinen späteren Termin, etwa den 1. April 1921, wählen würden. Es soll das nit bedeuten, daß bis zu dieiem Termin unter allen Umständen gewartet werden soll. Die Vorarbeiten werden alsbald in Angriff genömmen werden. Es foll das nur soviel bedeuten, daß wir die Zeit haben, an die Vorarbeiten heranzugeben und die Schwierigkeiten, die, wie die beiden Vorredner anerkannt haben, ja in reichem Mäße vorhanden find in Hamburg sowohl wie be- sonders auch in Bremen —, im Wege der Verhandlungen zu be- seitigen.

Jch würde es für zweckmäßig gehalten haben, wenn im zweiten Abschnitt als Termin der 1. April 1921 eingeseßt wird, wobei ih wieder darauf hinweise, daß diese Verlängerung niht eiwa dazu benußt werden soll, das Gefeß später vorzulegen und an die Vor- arbeiten nit alébald heranzugehen. Unter diefer Maßgabe kann ich dem Antrag zustimmen.

Ich bin mir wohl bewußt, daß ih bei den Ländern eine Anzahl Sdwierigkeiten zu überwinden haben werde das gilt für Preußen und vielleicht auch für andere Länder. Aber das große Ziel, das uns allen vorschwebt, dürfen wir niht aus dem Auge verlieren. Wir müssen alle Kräfte ansehen, um dieses Ziel zu erreichen: die best- mögliche Organisation für die Steuerverwaltung.

Inzwischen ist ein Antrag Burlage (Zentr.) ein- gegangen, der das Verlangen des Antrags Sitolten bis zum 1. April 1921 hinaus\ciebt.

Die Abstimmung wird bis Montäg ausgeseßt. Dèie ES 12-13 worden angenommen. E :

E 14 der Autschußfassung ais den LändeWsinanz- ämtern inanzgerichte anzugliedern. Nach dem Aus\chußtvor-

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(chlag soll auf die Vorsigenden der Gerichte Artikel 104 dex