1919 / 270 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Nov 1919 18:00:01 GMT) scan diff

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Berfassung (Lebenslänglichkeit, Unabsepbarkeit usw.) An- widung finden,

/ Yat. Burlg ge (Zenlr.) heantuágt, den nom Aus {uß empfohlenen Zusaß wieder zu ftreicen.

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Lu oe R Cr D R s. Koizira il id N E LE A s.

An nee A B N ZzHTUgen: „iFUT UWT6 Drenttitwe Zir

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atung und fut bie Bora Ibrer Veriebung in den Rubestand 4

M rg Z R E Tin A4 A : O7 E AUA G Gi lindern big ju anderer géjetlidier Regelung die Vorschriften für die 1p Edo da 4 E A R ly 4 ck h E Et Mitglieder des Reichsfinanzamts entspredende Aner dung; das gleide

t R: Cb O s: d C t e 2e E e On a A gilt für das Verfahren mit der Maßgabe, das-der aroße Senat des Reicksfinanzhefs entscbeidet.“

Neich8minifter der Finanzen Erz berger: Ich bitte, dem An-

trage Burlage zustimmen zu wollen. Die Gesichtspunkte, die der Herr Abgeordnete bier vorgetragen bat, {einen meines Eracôtens durds{lagend zu fein. Wenn Sie gegen den Antrag nach den Dar- legungen des ummittelbaren Herrn Vorredners stimmen, wird der Vorsigende des Berichis mit Kautelen umgeben werden inússen. ‘Was schasfen Sie damit praktis? Statt eines Finanzbeamtenstandes zroei. 2 [FATER die neue Kategorie eines Finanzrichters. Fa, woraus oll dieser denn erwachsen? Woher soll cer genomr werder 2 Lir - vorm ens aris y s bea atbttsötdenb : ¿ETINII 9 or I I CDetdenden Æert darauf, daß die Beamten deg MNeichsfinanzministeriums hinaus- gehen fönnen in die Praxis. Ih denke mir, daß Tünftig jeder Regierungsrat nach dem Landesfinanzamt hinauslommt, daß er in den verichieckenen Abteilungen je nach seiner Vorbildung verwendet wicd unb daß cer nah einiger Zeit wieder hereinkommt, um als Vorz teagender Yat tätig zu fein. Jch denke mir, daß ein foller Vor- tragender Nat bann wiederum hinausgeschickt werden muß, um als Vorsigender der Abteilung 1 und 2 tätig zu sein, damit eine Ver- bindung zwischen der Praxis des Lebens und der Theorie des MNeichs- finanzminifteriums hergestellt wird. Wir konnten das bisher nit machen, weil wir feine folie Steuerorganisation gehabt haben.

Wenn Sie jeßt den Stand der Finanzrichter einführen, würden Sie es der Finanzverwaltung unmögli machen, diese éFüblungnabme awisen Theorie und Praxis herbeizuführen. Darauf muß; aber Las Finanzministerium darum großen Wert legen, weil künftig die Steuern 30 bis 40 Prozent des gesamten BVolkseinkommens umfassen werden und weil sih die Finanzpolitik und die Wirtschaftspolitik nicht mehr aigeinanberreißen lassen. Diese Bewegungsfreibeit würde fortfallen, wn an jedem Finanzamt ein oder zwei oder drei Richter je nach tèn Kammern notwendig sind und sie nicht versezt werben Tónnen, sondern nur hier Verwendung finden können. Sollen in dieses Amt junge Leute hineinkommen, die wenig Erfahrung haben, oder follea es ältere sein, die nicht mebr weiter fommen fönnen? (Ste schaffen einen toten Stummel, wenn Sie vas Bestreben haben, die Unabhängigkeit bereinzubringen. Sie nüßen den Steuerzahlern nichts, denn für diese ist eine enge Fühlungnahme zwischen der Durch- jübrung der Anlage und der Nechtsprehung viel wichtiger als zwei Kategoilen der Steuerfinanzbeamten und des Steuerrichters neben- einander zu seyen. Das würde zu unhaltbaren Verhältniffen führen und ist oon seiten der Finanzverwaltung nicht zu tragen. Bas fürchten Gie auf der anderen Seite? Damit kann mau im {Srnst nicht rechnen, daß man annimmt, die Nei{sfinanzverwaltung avirde an die Vorsigenden der Finanzgerichte besondere Anweisungen vet, fie möhten das Interesse des Fiskus besonders \charf wahren. Das ist ausgeschlossen. Anweisungen im Einzeklfglle sind nicht deuk- bar, derin das würde eíne Korruption der ganzen Beamteugrganisation voransfezen, an die wir im Ernst nicht denken dürfen. Also An: welsungen spezieller Art find überhaupt nicht denkoar. Anweisungen gemnereller Art find aber auch nicht denkbar.

Dann mache ih auf eines weiter aufmerksam. Jn diesem Fiyanzgériht ist das Laienelemeut sehr stark verireten. Darüber bober tich gar feine Bedenken als Finanzminister; ich wünsche bie Mitwirkung der Landwirtschaft, des Handels im weitesten Umfange auch bei dieser Gerichtsbarkeit. Da brauchen Sie aber doch nicht weitere Garantfen für diesen Vorsißzenden dicses Finanzgecits zu gebe.

Zch glaube, wenn Sie si die ganze Säche itoGhthals überlegen, ia dem Zusammenlbang, wie die Saße praktis wirlt, werden Sie mit dem Netichöfinanzmtknisterium zut der lberzeugiing kommen müssen, daß es am besten ist, den letzten Absay des § 14 zu strei®@en und die MNegierungévorlage anzunehnen. Fch gkaube auc), daß Sie den Œeuerzabler dadur weit mehr nützen, als wenn Sie ver Anregung folgen die der Herr Abgeordnete Dr. Kagtzenstein hier zum Ausdcuck arat hat. Jch biite darum, den Antrag Burlage annehmen zu wollen.

___ Aba. Pohlmann (Dem.) tritt für Annabme der Ausschuß- fasfuitg cin.

Ua. Burlage (Zentr): Man kann do unmöaglik eines Punktes wegen von einem Rücksbritt ter Verfassung reden. Es kommt do auf das Gesamiktild an. Dagegen vergewärtigen Sie sich doch ein- mal, was für. ein Bild berguekemmt, wenn der § 14 bestehen: bleibt. E würde damit ein unerträglickder Zustand gesckaffen werden.

Netc8ininister der Finanzen Erzberger: Nachdem der Herr Abgevrdnete Pohlmann sich noch cinmal dafür eingeseßt hat, daß wir deu Vorsitzenden des Gerichtes als unabsetzbar ansehen, - möchte ich Jhuen felgerndes zur Erwägung geben : zwingen Sie mich doch nit, dur foiche geseglihen Vorschriften zu einer ganz unnatürlihen Ver- webrung unseres Beamtenkörp2.rs. Gestatten Ste mir dabei, cin paar ganz offene Worte zu sprechen. Die Vermehrung des Beamtenappa- rates in Deutschland, die in der lezten Zeit nicht ‘nur seit der Mevolufipn, sondern längst vorher schon eingeseut hat, gëht unter feinen Umständen mehr vom Standpunkt des Finanz- wesens so weiter. (Sebr ricktig! bei den Mehrheit8parteien.) Das kann kein Finanzminister Deutschlands mehr ertragen. Wir müssen weniger Beamten haben, und zwar aus dem einfachen Grunde beraus, weil wir unscre Beamten besser und ordentlicher bezahlen müssen als bisher. Jh habe bereits früher erklärt, daß mit Wirkung vom 1. April 1920 eine umfangreibe Erböhung der Besoldung unserer Beamten einzufezen hat. Jch habe das heute vormittag im Reichs- rat emecut ausgeführt und den einzelstaatlilen Finanzministern ans Herz gelegt, daß sie auch ihrerseits die Vorarbeiten pflegen möchten, ‘damit diese so notwendige Neorgani!ation unseres Beaintenkörpers stattfinden kann. Mit den Gehältern, bie jegt bewilligt werden, kommen die Beamten in Deutschland nit mehr aus. Eine Familie kann mit den heutigen Gehältern und Teuerungszulagen einfach nit leben. Meine Herren, Sie verwirtschasten, weyn Sie so weiter malen, ten lezten Rest und das köfllichfte Gurt, tas cin Staat übzrbaupt hat: el ea iategera abjelut unanfechtbarea Beamtenstand! Uber dieses Ve-

streben des Finanzwinisters, zu dem ih mich bekenne, eine Erhöhung und Neuregelung der Beamtenbefgoldurng vom 1, April 1920 a5 ein- traten zu laffen, ift undurchfüßrbar, menn die Zahl der Beamten in dent Umfange zutinnnt wie in [eler Zeil; denn dann kanu das deutsche Vo!k die Lasiea nit tragen, vie aus ciner soliden Auf- efserung berauéfommen müssen. Dort ist die naturlie Grenze für jeden Finanzminister gesteckt. Deshalb müfsen wir alle unsere Gesetzz immer darauf hin yrüfen, ob nicht turch die Geseße automatis eine Bermehrung des Beamtenstandes eintritt, und das fürchte ih, wenn Sie diese Bestimmungen aufnehmen.

Die (Sntwicklung wird von selbst dazu kommen, daß ' neben den NVerwaltungsbeamten in der Stenerverwaltung auch der Ftnanzrichter auftauhen wird. Der Mann ißt in einem Landesfinanzamt, später wird vielleicht nochG ein zweiter kommen. Das ift nur der erste Schritt. Der Herr Abgeordnete Burlage hat sch{on gezeigt, welche halbe- oder Viertelsinaßnahme hier ergriffen werden soll. Man wird bei den andern Kammern au sofort rufen, daß die Vorsißenden dor ebenfalls Michterqualität befominen solien. Der nächste Schritt ift der, daß au die Mitglieder Nichterqualität bekommen. Dann haben Sie einen neuen Apparat neden dem Stoeuerappacat aufgezogen» aber nicht zum Wohle des Volkes, sendern einer Theocie zuliebe. Nicht aus Gründen, die im Interesse der Steuerverwaltung und im Jateresse des Steuerzahlers liegen, schaffen Sie eine Kategorie von Beamten, die von vornherein unzufrieden sein muß. Welche Möglichkeit haben diese Beamten, aufzusteigen- Feder Beamte hat doch das Bestreben, Karriere zu machen; sonst ist es kein tüchtiger Beamter. Wie follen diese Beamten aufrüccken? Es ist keine einzige Möglich- keit vorhanden. Es ftann eine Anzahl später an den Reichfinanzhof fommen ; aber das ift nur eine bes{chränkte Anzahl bei der geringen Anzahl der Stellen, die dort vorhanden find. Daun werden wir Leute beïommen, die in mittleren Jahren in diese Stellen hinein- fommen, weder vorwärts noch zrüdckwärts fommen, unzufriedene Be- amte werden und nicht das erfüllen, was Sie von den richterlichen Beamten erwartén. Wenn dagegen ein richhterlichßher Verwaltungs- beamter da ist und ein inniger Zusammenhang zwischen der Praris der Veranlagung. der Praxis der Entscheidungen, die er täglich zu treffen hat, mit den rihterlichen Urteilen, die er hier zu fällen hat, geshaffen wird, so verspréche ih mir für den Steuerzabler vielmehr davon.

Ih wünsche nicht die Trennung von der ganzen Justiz im engeren Sinne des Wertes, der Steuerjustiz und der Steuerverwaltung. Warum 1wollea Sie zu einem tleinen Teil einec Theorie zulicbe an eiwas festhalten, èa8 den Bedürfnissen des praktischen Lebens nicht entspricht, einer Theorie zuliebe, die zu neuen Ausgaben zwingt, die zur Schaffung neuer Beamtenstellen zwingt, ohne daß dafür eine Gegenleistung dem deutsœen Volke gegeben wirb 2 Ich bitte Sie, beachten Sie bei folchen Geseßen die großen Fragen der Beamten- politik! Das Interesse des Steuerzahlers wird genügend gewährleistet und ift auch gegenüber dem. jeßigen Zustand nit in den Hintergrund geireten. Dann haben wir als legte Instanz den Reichöfinanzhof. Der Neichsfinanzhof ist mit allen Kautelen rihterlidßer Unabhängig- Feit umgeben und -daran wird nicht das mindeste geändert. Mag in Preußen eine kleine Verschiebung eintreten, für eine Reihe anderer Staaten in Deutschland aber tritt keine Verscirbung cin, sondern bleibt es bei dem heute geltenden Recht.

Darum bitte ih, den leuten Absay ablehnen zu wolleu.

Die Abstimmung über § 14 wird ebenfalls bis Montag auSßacicul.

Nachdem die Beratung bis § 29 einschließlich gediehen i}, wird Vertagung beschlossen,

Schluß 614 Uhr. Nächste Sißung Montag 1 Uhr (Jnter- pellation Arnstadt, betreffend die durch die Witterung der leßten Zeit für die Volksernährung entstandenen Gefahren; Forsezung der Beratung der Reichsabgabenordnung).

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117. Sißung- vom 24. November 1919.

Präsident Fehrenbach eröffnet die Sizung gegen 114 Uhr.

Eine Interpellation Arnstadt-Heinze, betreffend die be- drohliche Gestaltung der Ernährunosfrage infolge der schlechten Toitterungsverhältnisse, wird, wie der Unterstaatsfekretär Dr. Peters auf die Frage des Präsidenten mitteilt, von dem RNeichswirtschafisminifster am Freitag oder Sonnabeñd beantwortet werden.

Das Haus seßt die zweite Lesung des Entwurfs einer Reihsabgabhenordnung fort. Der dritte Abschnitt, §8 21 ff, handelt von den Finanzämtern.

Die am Sonnabend auf heute verschobene Abstimmung über S8 5, 11 und 14 mit den dazu gestellten Anträgen wird angesichts der s{waczen Besezung des Hauses auf einen späteren Zeitpunkt der heutigen Sißung zurückgestellt.

S 21 besagt, daß der Reichsminister der Finanzen nach Anhörung der rbersten Finanzbehörde den Sig und Bezirk der Finanzämter bestimmt.

Aba. Sie br (Dem.): Aus den östlichen Teilen des Reichs, ins- besondere aus ODstprezfen, komman viele Klagen tariüber, daß bei der Aufstellung der neuen Finanzämier seitens des preußziiden [Finanz- ministeriuums der Fehler gema@Æt wird, daß dic Bezirke viel zu groß angelegt werden. Die Landraiskreise sind im Osten sehr groß an- gelegt, und die Verklehrêvrorhältnisse sind schlecht, so daß man darän denken lönnte, die Landratskrveise zu teilen, Bei den Finanzänmtern aber mird in umgekehrtem Sinne iverfahnen, indem mehvere Landrats- fueise zu eincm Finanzamt zusammengelegt werden. Darin licgt eine sebr große Belästigung des Vublilums, namentli auf dem Lande, das gawohat. ist, inm Cieuersahen si protofollarisd vernehmen zu Tassen, den scknfilicken Weg vermyeidet s gern. Die Luto müßten somit unter Unnistäntden tagelang unterwegs sein, um ihren Dbliegen- baiten bei der Siteuworveranllogung zu genann. Ih wäre der Negiorung für cine beruhigende Erklärung dankbar.

Geheimer Nat Becker: Die Reichsregierung isk acrn bereit, den Wünschen der üstlichen Provinzen entbgegenzukommen, und zwar möglichst \o, daß für zedên Lendratsbezirk ein |Finanzanrt errichtet wird. Wann zunätst große Bezirke ecbildet werden, so ist das nur cinz vo1- übergehende Maßnahme.

8 22 besagt u. a., daß der Reichsminister der Finanzen Gemeinden und Gemeindeperbände gegen eine von ihm fest- ausegende angemessene Gntschädigung mit Geschäften der Finanz- ämier betrauen und ihnen bie Verwaltung bestimmter Steuern E die Srhebung ‘und Ginziehung -von- Steuern übertragen an.

Abg. Brudauf (Dem): Jm Hinblik auf die Neuorganisation bes Dteuerwesens werdsn vielfa Gemeinden für die \teuerlichen Auf-

gaben des Staates weitgehender herangezogen als bisher. - Das go vor allen Dingen für den Frastaat Sadbson. Hier--find die We- msinten und besonders ihne Steuerbeamten in großer Ungewißhezt parüber, wie ste in Zukunft gestellt fein werden, wenn sie aub nod! vom Reich in Anspruck, genomunéen werden. Die sächsrscheu Stteuer- beamten Tünsden - über 1bre fünftige Tätigkeit Elar zu: sehen, s tre wobl im eigenen Interesse des. Reichs gelegen, Tenn es die vorzüglicbe Böarmtenidtaft sid für feine Smrafe nutbar. made. Jn Preußen liegen die WVerbältzisse anders, und. da die Ausführungé-

beftimmungen fd vorwiegend nah -den Verhältnissen im Preußen riditen dürften, so wird befürchtet, ‘taß diæ fädstiden |Steuerboamien zu furz ommen. Es ließen sich zivei Wege beschreiten, cnmwedor über= mnt das Reit de Stzuerbeamten für feine eigene Orgamifation,

ae 7 á », 2 H Ai v4 A5 f 4 2409. 4 ot er das Meich- tair e Gemeimntdeltzuerveraltung Un Cc q t Cn Ala p Tov dla ae 44: E. Umfang2 mit der W q feiner Gejcbäfto,. Der zweite Weg wäre der eimnfackere würde für die actamte Volbêwirtschaft eine

mf 7 le P FEM- E T E D Sil Bes Griszrung von Æräften und femit eine Verbilligung der Verwaltung

Worten die Gemezndesteunbeamten in den RNetcbEdien{t io müssen sie binsfittld ‘ter Beförterungs- urd Be- oerbältnisse chenso bebandelt werden wie -die alten Neidé- aub für die Beseßung böbezrer Stellen.

j e: “In welchem Umfange die Ge- nit den Aufgaben tes Reichs vbéfaßt werden, ation tardgeführi fein wird, Läßt fi zur-

n. “Für die Uebergangszeit, witd -Flbst- vorgegangen werden. -. Irgendein Grund | zur

Faunem 3roeatel, daß in Zutunft die Bearbeitunn ter um ein Viel toadbes erbóhtm euern mib den bestchenten Beantenträften midt ¿u bewältigen sein wird. Bei der Vermehrung ‘der Beantensckuft merten wir auf des gcdbaulte Gêmeintc-Seuerperional zurüdgneifc, ih nebme an, daß wir es réftlos übernehmen werdem.

Der Abschnitt „Finanzämter“ wird nach den Beschlüssen des Ausschusses ongenommen, ebenso der ÄAbschnrit „Reichs! finanzhof“ und die Bestimmungen über Ausschließung und Ab- lehnung der Beamten. : E:

Der aweite Teil des Gejeyes enthält die Bestimmungen über die Besteuerung. A

Beim 8 88, der die Bestimmung vorsieht, daß jemand, der durch Abwesenheit oder sonst verhindert ist, Pflichten zu erfüllen, die thm im Jntercsse der Besteuerung obliegen, oder Rechte wahrzunehmen, die ihn nach den Steuergesezen- zustehen, dies durch Bevollmächtigte tun kann. am a

Aba. Kempkes (D. Vp.) empfiehlt bierzu, besonders- zur ruhe tigen Grmittlung des Wertes auéêländisher Unternehmungen, einen Antrag, wonach die Steuerbehörde an dio Lage verseht sein soll, bor der Einscaßung Sachkundige gutatlih zu bören. 3

S 88 wird mit diesem Antrag angenommen.

C C T TR N n V Ee ckS Í :

Nach den Beschlüssen des Ausschusses werden die weiteren sachlichen Vorschriften angenommen. /

Der zweite Abschnitt handelt von der Werieomittlung. Bei Bewertungen ist bis „auf die besonders festgelogten Ausnahmen der gemeine Wert zugrunde zu legen. Er finder unoeränderte Annahine. ; L Dec dritte Abschnüt handelt von der Evrmittlung und: Fèste ebung der Steuer. m3 8 172 legt dem Steuerpflichtigen die Pflicht auf, auf Ver- O vor dem Finanzamt zu erscheinen und Auskunft“ zu geben. Eich Abg. Dr. Düringer (D. Nat.) beantragt Einschal- tungen, wonach dem Steuerpflichtigen die Punkte, -über- e er vernommen werden soll, vorher mitzuteilen find, und däß er nicht zu erscheinen brauche, wenn er- triftige Gründe habe.

„Unterstaatssefretär Moe éTe ertlärt den Antrag für überslüssus, Sofern im Interesse dèr Veranlagung liege, würdèn dem Siditet: pilidtigen natürli die fragen Punkte mitgeteilt werden. Gbenjo ja es Jelbstoerständlih, Daß, eb tei triftigen Gründen von ber re

Beunruhigung Ticgt für die Beanttenschaft niclit ver: es WoLAN

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hcheinungärmidt befreit fl Der Antrag wird von dem zurzeit ganz \ciwach besebten Hause angenommen. Sre N __ Präsident Folbronb @ch: Wir werden jeßt gleich die Abstimmung über die gurüdgcstellten Paragraphen vornebmen. J mbcte dazu aber endli einigo Leute im Hause baben. (H.itérkeit.) E Durch anhaltendes Läuten wird eine mäßige Beseßung: des Hauses ließlich erreicht. E S Der zurückgestellte § 5 (Umgehung des Gesebes dux Miß- brauch von Formen und Gestaltungemöglichkeiten des bürger- lichen Rechts) wird unter Ablehnung aller Anträge in dex Aus- fchußfassung angencanmen. : Zu 8 11 (Vezirke der Landesfinanzämter) wird ein Anlrag Löbe-Simon angenomemn, wonach über die Abgrenzung der Bezirke de: Landesfinanzämter und die Bestimmung ihros Sitzes ein Reichsgeseyß zu erlassen ist, das pätestens am 1. April 1921 in Kraft treten soll. : Hs ___§-14 (Finanzgerichte) wird in der Ausschußfassung mit einem H C Lein angenommen, ivonach Für die dienstliche Bestrafung der Finanzgerichlsvorsitenden und für dienstliche Bestrafung der Finanzgerichtsvorsitßenden und ‘für ihre _Versegung in den Ruhestand bis auf weiteres die Var- schriflen für die Mitglieder des Reichsfinanzhofs entsprechende Anwendung findon sollen, ebenso für das Verfahren mit ‘ver anbe, daß der große Senat des Reichsfinanzhofs ent- scheidet. | i S 189 trifft die Bestimmung, daß die Banken dem Finänz- amt ein Verzeichnis rhrer Kunden mitzuteiltn und die bis zunt 30, Juni und 51, Dezember jedes Jahves eintretenden Zugänge ves Kundenbestandes anzuzeigen haben. «i E 8 189 wird ohne Erörterung angenommen. e __& 194 segt die Anméêldepflicht beim Finanzamt. für jéDon fest, der Erzeugnisse, die nach den Verbrauchsabgabengeseßzen zu versteuern sind, gewinnen oder“ herstellen will. 7 E Ein von der Rechten und den Sozialdemokraten eingebrachter Antra g will diese Bestimmung folgendermaßen ändern: E : „Wer Gegonstände cocwinnen, herstellen oder umseßzen will,“ an deren Gerinnung, Herstellung und Umsaß eine St-uerpflicht gefü ist, hät dies dem Fiñanzanit vorx Eröffnung des Betricbos anzüzetgen:“ Ag. Poblmati (Tem): G ist meikwürdig, daß: die -Seßialt demokraton, die doch immer Wegner ter Umsaßsteuer ware, iht ‘dur Unt-.rstellung unter -die Reicbsdbgabenordnung cine wesentlichsFörte- rung zuieil werden Tassen wollen. Die Sade könnte. übrigend aud ün Umsaßsteuergeseß soltit gevegolt wetden: L Abg. Burlage (Zentr): Dieser Ansibd bin ib nicht. Weny die Bestimmung an: sich Srehtigk üt, Jo muß man sie hier aufnehmen (5s fraat sich aber, ob fientcht unbêrnunftige Nebenwirkungen haben. kann. Unter das Un A Tren: fállen auch die landwirtsckaftlithen Grazeugnisse, fällt z. B. Gemüse und Heu. Nun könnte man“ sich Aus- tübrungWestimmungen denken, daß die Finanzämter vorschroiben, vid das Heu gebündelt oder berpackt werden soll usw. “Wenn der Reighs- finanzminister nach dieser Nichtung eine: berubigende Grklärung abgtbt; bin ih für meine Porson geneigt, für ten Antrag: zustimmen. -

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4 (Fortsebung in ber Zweiten Beilage.) ¡cus

(Fertsezung œus der Ersten Beilage.)

Meicksminijter der Finanzen Erzberger: Meine Damen und Hirren! J mêd:te Sie Tringend bitten, dem Antrage der Herren Junignickel, Kabenstein utt der übrigen Anttaxsteller gustimmen zu rollen. Der Herr Abg: Poblrmnann bat darauf Hingewwsen, daß der Antrag von Vbgeordieten verschiedener Frakbüonen unterschrieben sei, die inm der Beratung ter Steuergesche bither nicht zusammenzegangen teien. Das ReichéfinanziEnisteriuum ist ganz œjektiv. Wir nebmen das Gute, - woher «s Témmtt. Es ist ganz gleidgultig, ob die äußerste Nis or die außersto Linke bei den Steuergeseten vereinigt ist: reènn ter Antr35 gut ift, rifb- er angenomme:_ (Zuruf rets: So maden rit es aub!) Loitér bt imm.r! Der Antrag ist gut, der An- trag ift aber - auch nomrtig: Die alte Formulierung konnte nit mr besthén Bleiben, Fit tveil bie alte Formulierung zu eng ift. Auch b&têéh Verbraufssäbgaben ijt cbsolub notwendig, daß man eine iveitergéheide Köntrolle als bisher, und znar auch eine Kontrolle beim Umsaß, ausübt. Gs ist den Herren bekannt, daß infolge der Boll- borbälissé ik Weste, großé Quantitäten, z, B. ven englisckten Ziga- rétien _n&ch Deulscklasit éreingebrat worden find. Manche Leutz fpretêwv. ba Poiv 4 Miliardon Mark bei diesen Schiebungen. Diesen unlauterta Mattitzutatioièn müssen wir mit allem Nachdruck entgogen- treten. Wir müiss.n .tatutn- aub ün der Lage sein, beim Kleinhandel bon Zigaretten kontrolli&Æen zu knnen, Bestimmungen treffen zu können, daß solckd Siggrêtten t: ccbandelt werden dürfen, oder nadjfechen, wie die Banterole AocbraGt it. Das önncn nir nicht, wenn wix nur die ursprünglick#- Förmulierikg Bätten:

Wer Erzeugnisse, L ach den VerbrauclSabgabengesczen zu versteutïn flitd, gewinnen Ser herstellen wall, G8 ift U folirendig, däß tan dort bininsckchrovt: „oder sie unmischt". Dann tftimäkttn der Lage, ttrade gegen solche Schiebergeschäfte stärker vorzugebên,. Allo midt Win wegen des Umsaßsteuergeseßzes ist sine antere Fotntlilceerung nourentig, sondern aud mwegen- des Barbrauché- abgabitte sch.

Sin Lor zweiten, Das Unisaßsteuergesez wird ganz geniß ver- abldriébet firden. Darum muß ganz allceèmein davon gesprocken werd: Wt fteuerpflidttde Gegenstände berstellt, gewinnt oder um- feht, dor Mit: der Meoitiolle unlerlicgon. Dieser generzlle Saß ift «bsolit nens, um d Steuercescie durhzufübren.

Nin e 1h vem Herrn Abg. Burlage recht: renn man den S 1% {o ausleèn wütde, tow or ibn ausgelegt bat, so würde er zum volleitétsfn Unsinn ‘führen. Denn dann münde das Finanzamt tr der Lage sein, vorzuscreiben, um welche Stunde aemolken wird, und in weldem Salon die Kuh gemotken werden soll, weil teftimmte Mane dafür vötgéséken find. Es: könnte vergeschrieben werdet, daß Heubüntel ‘eite besttmmte Stguertanderole tragen müssen: Das gebe 7 ohne weiteres zu. Jch kann Jhnen ebenso bestimmt erklären, es. einein Fügenzamt nidt einfallen wirt, sle Vorsrifton zu er- lassea. Es ist ganz felbstrerftäntlidy, baß das Finanzamt keine Zeit umd fein Petfönal bat, zum ‘foicbe Kontrollen, wie man ste si in dor Phantasie wohl vorftélen fönnte, vorzunehmen. Jd ertläre weiter auêdrüdlids, Daß auf Grund dee § 195 feinerlei Auêführung8beftims mungen getroffon wetten, melde fie Unproduftion der Sanbdiwirtfchaft ên der Weise-berärcern-wiütten, wie es der Herr Vorredner dargelegt hat. Aber wenn wix. Legründeten Vordacbt baben, daß ein Landwirt ter Cine añdere Prodillicnsftäthe si in großem Umfang fan Sctieberoeschäften beteili würte, müssen wir auch die Möglichkeit baben, ber eirgtäifen zu Tonnen. Die brauden wir notmendig. Da fann 8 fein, daß tant bestimmte Vorschriften erlassen würden, bie aber nie die -Allgemsinheit betreffen, sondern nur den betreffenden Betricbsuritorüehmer Unter @ine scärfere Kontrolle als sonst stellen würden. Dazu brauckt- nan den § 194. Jch kann also eine be- rubigende Erklärung wegen ter Anwendung des § -195 bezüglich der Lantwirischaft abgeben und bitte Sie, dem Antrag auf. Nr. 1517 ¿ustimmen zu wollen.

8 194 wird in der Fassung des Antrages angenommen.

Nach § 200 sollen Personen, die geschäftsmäßig Rat in Steucrangelegenheiten erteilen, dem Finanzamt Einsicht in ihre Geschäftspapiere gewähren. Dies soll jedoch nicht für RNechts8- anwälte und Notare jowie Vertreter beruflicher oder gewerk- schaftlicher Vereinigungen ‘gelten.

Atg. Jungnicke l (Sos.) beantragt, diese Ausnahme. zu strichen, da dadur die Verhinderung der Geheimhaltung von Bêr- mögen wieder beseitigt werte. Auch die Rücksicht auf die Gewerk- jchaftévertreter könne den Antrag nit hindern. Soweit die Sieuer- veranlagung es erforderli mache, müsse das Finanzamt in die Akten ver Rechtsanwälte ‘und Notare und auh der Berufsvertretungen CGinsicht nehmen können.

Der Antraa Jungnickel wird mit geringer Mehrheit ab- gelchnt und §8 200 unverändert angenommen.

Nach § 205 fan ‘das Finanzamt nähere Ermittlungen über ‘die Steuererkläruñg vornehmen. Die Kosten der Er- mittlunge soll det” Steuerpflichtige tragen, wenn das End- ergcbnîis' dis Ergébnis, das seinen Angaben entspräche, um mehr als ein Drittel übersteigt, oder sich feine Angaben in wesentlichen Punkten “als unrichtig erweisen, oder er keine genügenden Angaben über seine Verhältnisse gemacht hat.

Abg. Dr. Düri ngex (D. Nat.) beantragt folgende Fassung: „Die Kosten der Ermüttlungen trägt der Steuerpflichtige, wenn Das EGndergebnis das seinen Angaben entfprehente Ergebnis um mehr als ein Duttel übersteigt, es sei denn, daß die Abwveihung durch die Sckirnerigkeit ter , Wertalbschä ung oder fonstigen Pntidulbbaren Srrtum hervorgerufen it. Gr beantragt ferner folgenden

usaß: „Wenn von der Steuererklärung abgewihen werden soll, ind den Steuerpflichtigen tie Punkte, in denen eine Abweichung in rage kommt, zur vorherigen Aeußerung mitzutetlen." Der Antrag- îteller meint, daß sein erster ‘Antraa der Billigkeit entspräcbe, denn Die Fostga dürften nicht \chablonenmäßig in allen fol&en Fällen dem Steuerzähbler guferlegt werd. Der zweite vie 0 den Grund»

faß dur E E daß eer S ige de ren mise, 2he einz Entscheidung gu feinen Ungun ergebe. gen feinen Antrag werde ‘Lie Bilstung der Finanzämter t M:Geit an-

griübrt, aber durch diesen Antrag würde sehr vielen Ginsprücken von vornherein vorgebeugt und damit die Avbeit verringert werden können.

i: Zweite Beilage E „m Deutschen Reichsanzeiger und Preußischeu Staatsanzeiger.

270.

Berlin Dienstag den 25 November

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Reichsminister der Finanzem Er zberger: Meine Herren! Ich hätte feine Bedenken, dem crsten Teil des Antrages des Hertn Abg. Dr. Düringer zuzustimmen. Er entspricht Billigkeitsgründen. Ich babe aber ganz erhebliche Bedenken gegen den zweiten Teil seines An- trages und bitte, diesem Teil nicht stattzugeben. Er vermehrt in ganz unnötiger Weise die Arbeit der Finanzämter, ohne daß er dem Steuer- zahler viel nüßt; denn wenn es nabher zum Steuerbescheid kommt, so ift ja in Ziffer 2 des § 211 ausdrüdlih gesagt: Der Steuerbescheid muß enthalten: Die Grundlagen der Festseßung und Veranlagung, seweit sie dem Sieuerpflichtigen nit {on mitgeteilt sind. Also er bekommt redtzeitig das ganze Material, wenn er glaubt, sich besdwert fühlen zu dürfen. Aber über jeden einzelnen Punkt, in dem cine Abroeichung von den doc oft ret mangelhaften Steuererklärungen sich ergibt, nun -nackweifen zu nüssen, weshalb man von seiner Steuer- ertlärung abweidt, das gibt eine ungeheure Arbeit. Wie wird sih das in der Praxis vollziehen? Wenn in irgentiwvie erh&{lihem Umfange von der Steuererkflärung abgewiden wird, dann ift es ganz selbstver- ständlid, daß der Steuerpflibtige vorher aufgefordert wird, also mündlih wie {riftlich Gelegenheit hat, seine Besbwerdepunkte dar- zulegen. Aber wenn in einem untergeordneten Punkte sich eine Ab- weichung ergibt, darüber Auskunft zu erteilen, ‘das läßt sih mckcht aus- führen; dann kann ja ein Steuerbesheid gar nit ausgefertigt werden. Die Kassen des Reiches, der Länder, der Gemeinten würden Not leiden, sie würden erst fehr viel später 1hre Ginnahme bekommen können. Ich glaube nit, daß damit dem Steuerpflichtigen gedient ist. Das Net tes Steuerpflichtigen {eint mir in § 212 genügend gesichert zu fein. __ Abg. Burlage (Zentr.) stimmt diesen Ausführungen zu; das Zentrum werde für den ersten Antrag, aber gegen den ziveiten timmen.

Aktg. Dr. Ludewig (Dem.) erklärt sich für den zweiten Antrag, da jeder €hrlidbe Stouerzahler darauf Anspruch habe, zu erfahren, welche Punkte in seiner Steuererkflärung tbm als unribtig vor- géhalten werten.

Abg. Dr. Beer - Hessen (D. V.) stimmt beiden Anträgen Düringer zu. Das nnanzamt dürfe nicht über den Ropf des Steuer» gahlers hinweg von der Steuererklärung abweichen, fonft bleibe dem Steuerzabler nur die Möglichkeit, das Rechtsmittelverfahren anzu- rufen, das erst red viel Arteit verursache. 8 sei jedoch nich# nôtig, daß tem Steuerzabler b:sondere Mitieilumgen vorher gemacht werden, wenn zu seinen Gunsten von jeiner Steuerer:flärung abgewiden werben solle; er beantrage deshalb zu dem Antrag Dürtnger die Aenderung: „in tenen eine wesentliche Abweichung zu seinen Ungunsten in Frage ommt.“

Meichminister der Finanzen E rzber ger: Gs ist aud mir salbst- erstänMich daran gelegen, in der Reichsabgabenordnung den twreitest- gehenden Schuß des ehrliden Steuerpflichtigen durdguführen, weil ih die schärfsten Handhaben gegen die Schieber und diejenigen, e fit der Steuer entziehen wollen, beansprude. Jch bin älso bereit, alles zu tun, was in der Richtung gesehen kann. Der Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Düringer bedeutet aber, wie ih bereits aué- c v r gefübrt babe, in feiner allgemeinen Fassung für die Reichsfinanz- verraltung eine ganz ungebeuerlide Left. Jh will einen ganz be- ftimmten Fall nebmen: Es gibt jemand eine Steuererkflärung ab, die, wie Sie ja wissen, vielfah unvollständig sind. Nun kommt die Stouerbeborde zu dem Resultat, die Steuererklärung ist falsch. Sie weiß aus anderew Fällen, daß es so und so riétiger ift. Es kommt

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taber keine erbôhte Steuer twn Betrabt, weil die Posten in si mchckGt verschcven werden. Da müßte nach dem Antrage Düringer auch eine Verschiebung der Steuern mitgeteilt werten, oder dann würde der Fall, den der Herr Abgeordnete Becker angeführt hat, in die Er- fœeinung treten. Oder aber die Steuerbehörde fommt zu dem Me- sultat, daß er einige Posten nicht berüdsibtigt bat, die zu seinen Gunsten \precken, daß er in eine medrigere Steuer kommen würde; auch das müßte ihm mitgeteilt werden. Oder es kommt eine Steuer heraus, bei der es sich um einen Unterschied von 100 bis 209 handelt. Das alles müßte ihm mitgeteilt werden, und der Mann ist verärgert, wenn man ihn auf das Finanzamt gerufen hat er wohnt vielleicht weit entfernt und er stich sagen muß, daß man ihn wegen einer Lapalie hingerufen hat, daß er deêwecgen eine Reise von mehreren Stunden hat machen müssen und das Endresultat ift, daß ein solcher Steuerzahler denken wird: Was für eine unvernünftige Gesetzgebung ist das. Deshalb bitte ib, eine solde Bestimmung in das G2h nicht aufzunehmen.

Wenn aber eine Bestimmunlg nach dem Antrage Dr. Düringer in der Nichtung aufgenommen würde „Fo weit cine wesentlibe Aende- rung guuüngünsten des Steuerpflichtigen herauetommt“, fo bin i damit, wie ih son sagte, einverstanden, weil es bei allen großen und wesentli@en ‘Aenderungen erforderlich i}, vorher mit dem Steuer- pflichtigen zu \prehen, weil man fo \s{hneller zum Ziele kommt, als wenn es auf chriftlihem Wege erfolgt. Mit dieser Maßgabe kann man dem Antrage zustimmen.

8 205 wird mit beiden Anträgen Düringer und der Ab- änderung nach dein Antrage Becker angenommen.

Zum 8 209, der einzelne Bestimmungen über die Vor- legung von Wertsachen und Offenlegung De Depots enthält, liegt ein gemeinschaftliher Antrag aller Par- teien mit Ausnahme der Demokraten und der Unabhängigen vor, daß! das Finanzamt bei den Banken, Sparkassen usw. sch durch Stichprobe überzeugen kann, * ob die Angaben steuerpflichtiger Kunden zutreffen.

Abg. Dr. Ludewig (Dem.) erklärt sih gegen diesen Antrag. Der Paragraph über die Auskunftépflicht der Banken sei im Aus- [chuß nach lançewierigen Verhandlurgen mit den Bankvertretern zu- stande aekommen, und man dürfe micht mehr über das Ergebnis dieser Verhandlunge1t hinausgehen.

Abg. Ju ngnicke l (Soz.) meint, 00 Urteilon der Bank vertreter fein großer Wert beizulegen ei sie Interessenten seien. Die Reichsabgabenordnung solle die Hodeinbaltung des Vermögens beseiligen; das werde aber mckt erreicht, wenn die Verdunklung nah wie bor weitérgehen könne. Der Ankrag \ckaffe restlose Klarheit.

8 209 wird mit dem Antrag angenommen.

_. Nach §Ÿ 219 i} O der Höhe einer notwendig ge- wordenen Schäßung nur die Beschwerde an das Landesfinanz- amt zulässig, welches endgültig entscheidet.

#919.

Nach einem Antrage des Zentrums soll diese Vorschrift feine Geltung haben für den Fall der Verweigerung einer Versicherung an Eidesstatt.

Abg. Burlage (Zentr.) führt aus daß in einem solchen Falle der ordentliche Rechiéweg dem Steuerpflichtigen nicht versperet wevden dürfe, es nmürde sonst eine Prämie auf die Gerwissenlostugkeit gelebt werden.

Nachdem Abg. Dr. Ludewig dem Antrage zugestimmt hat, wird der Antrag und mit ihm § 210 angenommen.

Nach 2 212 sind Nachforderungen von Steuern bis zum Ablauf der Verjährungsfri\t zulässig, Neuveranlagungen nur dann, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel eine höhere Veranlagung rechtfertigen, sowie bei AufdeXung von Fehlern, deren Berichtigung eine höhere Veranlagung rechtfertigt. Nach der Vorlage soll leßtere Vorschrift nicht gelten bei den Steuern von Einkommen und vom Vermögen aussch{ließlich der Erb- saftssteuer. Der Ausschuß hat das „ausscließlich“ in „einschließlich“ geändert.

Abg. Simon - Schwaben (Sogz.) befürnmortet die Wieder- berstellung der Regierungsvorlage.

Abg. Schne1der- Franken (Zentr.) tritt für den Aus\{üß- S ein. E : l 225 __ Abg. Dr. Ludewig (Dem.): Es muß auffallen, daß hier die Sozialdemokraten mcht auch die Einkommen- und Vermögenssteuer einbezieben wollen.

Abg. Katben stein (Soz.): als der Fiskus.

Der Antrag auf Wiederherstellung der Vorlage wird mit

den Stimmen der beiden sozialdemokratishen Partcien für angenommen erklärt. __ Der vierte Abschnitt enthält die Rechtsmittel. Der €rsto itel „Zulässigkeit der Rechtsmittel“ und der zweite Titel „Allgemeine Vorschriften über das Verfahren“ werden ohne Erörtéèrung nah den Ausschußvorshlägen angenommen.

Zum dritten Titel „Berufungsverfahren“, 88 243 bis ichußvorschlägen mehrere Abänderungs-

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Wir wollen nicht fiskalischer sein

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279, find zu den Ausf anträge gestellt.

Zu § 251: „Das Gericht kann mündliche Verhandlung anordnen. Di emündliche Verhandlung ift anzuordnen, wenn es ein Mitglied des Gerichts verlangt“ wird ein Zusaßh- antrag angenommen, wona ein Antrag auf mündliche Verhandlung nur durch einstimmigen Gerichtsbeschluß zurück- gewiesen werden kann. i

S 262 erhält folgende Fassung: „Die Urteile ergehen im Namen des Reiches. Die Mitglieder, die entschieden haben, sind anzuführen; auch ist der Sibungstag anzugeben. Die Ürteile jind von dem Vorsißenden und bet dessen Verhinderung von dem ständigen Mitglied zu unterzeichnen.“ :

Die weiteren Bestimmungen über Rechtsbeschwerde, An- fechtungsverfahren, Beschwerdeverfahren, Beschlußverfahren vor dem Reichsfinanzhof und über die Kosten werden nach den Beschlüssen des Ausschusses angenommen.

Beim Abschnitt „Beitreibung“ wird § 343, der von der Zwangsvollstredung in das unbewegliche“ Vermögen handelt, auf Antrag des Abg. Mumm in veränderter Fassung an- genommen, roobei gesagt wird, daß bei Kleinsiedlungen, die der Schuldner bewohnt, wenn der Schuldner Deutscher it, eine Zwangsversteigerung oder Zwang3verwaltung nur nit Zustimmung des Schuldners zulässig if, Der Aus\{uß hatte an Stelle des Wortes „Deutscher“ gesetzt: „Deutscher Staats- angehöriger“.

__ Bei 8 352 „Befriedigung durch Verwertung von Sicher- heiten“ wird cin Antragdes Zentrums angenommen, wonach die Verwertung erst erfolgen darf, wenn dem Voll- strefungsschuldner die Verwertungsabsicht bekanntgegeben und seit der Bekanntgabe mindestens eine Woche verstrichen ift.

Zum Titel „Strafrecht und Strafverfahren“ bean- tragen die bürgerlichen Parteien, einen neueß S 3595 a einzufügen: „Straffrei bleibt, wer in unverschuldetem Zrrtum über das Bestehen oder die Anwendövarkeit \strafrecht- licher Vorschristen die Tat für erlaubt gehalten hat.“ Die Mehrheitss\soztaldemokraten beantragen, noch folgenden Kusaß zu machen: „Die vorstehende Bestimmung tritt nach Ablauf von 3 Jahren, gerehnet vom Tage des Jnkraftretens dieses Gefeßes, außer Kraft.“

Abg. Dr. Tauccker (Zentr.): Wir halten es für ridtig, daß ein unversckauldetes Verachen mckt bestraft mird. Wo eine zu große Milde Plaß greifen sollte, fann die Staatsantvalitschaft immer noch die höheren Gerichte anrufen, Damit wird der strengste Maßstab, um der Steuer- wahrheit zu vollem Erfolge zu verhe!fen, gesichert, andererseits soll aub die Steuergerectigkeidb mib zw kurz kommen. Die Festlegung einer

| Uebergangzgeit hat arößte Bedenken,

Abg. S iehr (Dem.): Infolae der bisherigen Verordnungspraris während des Krieges findet si selbst der gewiegte Jurist nihb: mebr durch. Diese Tatsache hat zu einer weiteren Verordnung geführt, wo- na ein unverschuldeter Irrtum, in dem die Tat für erlaubt gehalten wurde, straffrei bleiben soll. Jeßt wird ein Geseß gesckaffen, zu dessen Auslegung besondere Steuer\pezialisten nowendig seiw werden, Wir wollen s{ärfe Strafbestimmungen \ckaffen und die Rechte des |Steuer=! fiókus \cküßen, unmöglich aber können wir jemand bestrafen, der im gutem Glauben und unvers{uldeb gehandelt hat. Für eine Begrenzung auf drei Jahre licgt kein Anlaß vor.

__ Abg. Dr. B raun - Franken (Soz.): Wir sind durchaus dafür; daß das ftünftige Sirafgeseßbuh unversculdete Vergehen \traffrei läßt; bier handelt es sich aber um fapitalistische Interessen, deshalb wünscken wir die Begrenzung. 2 :

__ Avtg. Dr. Graf zu Dohna (D. V,): Au wir balten es für nötig, daß unverschuldete Jrrtümer geschüßt werden. Hält maw diess Klausel für nötig, so darf ste nicht zeitlih begrenzt werten.

Der Antrag der bürgerlichen Parteien wird angenommen, der sozialdemokratische Zusaß abgelehnt. :

Jn 8 356, sind Geldstrafen für Steuerhinterziehung ats gedroht. Nach der Vorlage und den Ausschußbeschlüssen soll der Mindestbetrag der Geldstrafe 50 Mark sein. Die S 0 zialdemokraten beantragen, den Mindestbetrag e R a dem hinterzogenen Betrage der Steuer gleich- zusezen. *

Abga. Kabenstein (Soz.) wendet fich gegen den Saß von 50 M, der unter Uinständen für den Steuerpflichtiaen &ne sehr große Härte bedeutet. Für den Vall der Ablehnung des Antraas winden die Sozialdemokraten für die Herabsebuna auf 20 stimmen, Der Prinzipalantrag der Sozialdemokraten wird abge- lehnt, der Eventualantrag auf Herabsczung der Mindeststrafe auf 20 Mark angenommen. : A

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