1897 / 152 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Jul 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Im Neuen Königlihen Opern-Theater wird morgen | Beginn der Stiftungsthätigkeit anzusammelnden Zinsen treten. Das | den zweitén Preis; in der Klasse V1 „Visurgis“ s Richard Wagner's Oper „Lohengrin“ mit Herrn Ernst Kraus in der | Krankenhaus foll e, Anforderungen der Wissenschaft und Erfah- | Hamburg) A erften, s E, Ee Titelrolle unter Kapellmeister Wolfram's Leitung gegeben. Als Elsa |} rung entsprehend eingerihtet und mustergültig erhalten werden. | „Irrliht“ (Müller-Neu-Ruppin) den dritten Preis. Das Rennen astiert Fräulein Wiborg vom Hoftheater in Stuttgart. Im | Es wird zunächst für 20 Betten bestimmt. Die ärztlihe Be- | der VII. Klasse wurde für ungültig erklärt und wird morgen noh arten findet von Nachmittags 6 Uhr an großes Militär-Konzert, aus- } bandlung soll den Fortschritten der Wissenschaft folgen. Die | einmal gefegelt. ot vom Musik-Korps des 2. Garde-Regiments z. F. unter | Kranken können nur eine beschränkte eit im Krankenhause tung des Königlichen Musik-Dirigenten Herrn Graf, ftatt. verbleiben. Die geuSe und außergerichtlihe * Vertretung Z Die französishe Schauspielerin Ada Réjane wird mit einer und Verwaltung der Stiftung führt ein Kuratorium, das Niebüll (Holftein), 30. Juni. Jn der heutigen Jahres- eigenen Gesellshaft in der ersten Hälfte des Monats Oktober im aus den Teftamentéêvollstreckern des Stifters, den fünftigen Nach- | versammlung des schleswig-holsteinishen Gustav-Adolf-

Erste Beilage : zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 152. Berlin, Donnerstag, den 1. Juli 1897.

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E E E E

Lessing-Theater ein Gastspiel geben. Unter Anderem wird die en die Titelrolle von Henrik Jbsen’'s Schauspiel „Nora“ elen.

Im Theater des Westens geht morgen zum ersten Mal in Scene: „A bass0 porto“ („Am unteren Hafen“), lyrishes Drama in drei Akten, nach neapolitanishen Volks- scenen von Goffredo Cognetti, Text von Eugen Chechi, deuts von Ludwig Hartmann, Musik von Niccola Spinelli. Die Hauptpartien werden von den Damen Fanny Moran-Olden (als Gaft) und Anna Triebel, sowie den Herren Oscar von Lauppert und Emil Buchwald gesungen. Der Komponist wird der Aufführung perfönlih bei- wohnen. Am Sonnabend wird die Oper wiederholt. Am Sonntag verabschiedet sich Herr Heinrich Bötel als Lyonel in Flotow’s „Martha“.

Aus München meldet „W. T. B.“, daß Seine Königliche Hoheit der Prinz-Regent dem Intendanten der bayerischen Hof- theater, Hofschauspieler Ernst Possart, den Verdienst-Orden der Fe be Krone, mit dem der persönlihe Adel verbunden ift, ver-

eben hat.

Mannigfaltiges.

Das KöniglihePolizei-Präfidium mat Folgendes bekannt : Mit dem 1. Juli tritt die Verordnung in Kraft, wonach die bisher nur für Fabriken geltenden Bestimmung en der Gewerbeordnung über die Beschäftigung von Kindern, jugendlihen Personen und Arbeiterinnen auch auf die Werkstätten der Kleider- und Wäschekonfektion Anwendung finden. Als folhe Werk- ftätten gelten diejenigen, in welchen die Anfertigung oder Bearbeitung von Männer- und Knabenkleidern (Röcken, Hosen, Westen, Mänteln und dergl.), von Frauen- und Kinderkleidung (Mänteln, Kleidern, Um- bängen u. dergl.), sowie von perser und bunter Wäsche im Großen erfolgt. Ausgenommen sind folce erkstätten, in welhen der Arbeitgeber aus\ließlich zu seiner Familie gehörige Personen beschäftigt, sowie folhe Werkstätten, in denen die Herstellung der Bearbeitung von Waaren der Kleider- und Wäschekonfektion nur gelegentlih erfolgt. Der Arbeitgeber aus der Konfektionsbran(e, der künftig erwachsene Arbeiterinnen oder jugendliche Personen (männliche oder weibliche von 14 bis 16 Jahren) in einer derartigen Werkstätte beshäftigen will, muß davon ter Polizei schriftlihe Anzeige machen. In den Werkstatträumen müssen an einer in die Augen fallenden Stelle ein Verzeichniß der jugend- lihen Arbeiter nebst Angabe der ihnen zustehenden Arbeitêpausen und eine Tafel aushängen, an der in vorgeschriebenem Wortlaut eine Zu- sammenstellung der für den betreffenden Betrieb geltenden geseßlichen Vorschriften enthalten ist. Schulkinder dürfen in derartigen Werk- stätten garnicht beschäftigt werden, nicht mehr s{hulpflihtige Kinder unter 14 Jahren nur 6 Stunden tägli, junge Leute zwishen 14 und 16 Jahren höchstens 10 Stunden täglich. Die Arbeitszeit der jugendlichen Arbeiter darf nicht vor 5F Uhr Morgens be- ginnen und nit üter 84 Uhr Abends hinaus dauern. Zwischen den Arbeitsstunden müssen an jedem Tage regelmäßige Pausen eingehalten werden, während deren nicht nur jede Arbeit im Werk- stattbetriebe, sondern auch der bloße Aufenthalt in den Arbeitsräumen verboten ist, sofern nicht im Geseß genau vorgesehene Aus- nahmen von diefem Verbot eintreten. Arbeiterinnen dürfen in der Nachtzeit von 84 Uhr Abends bis 54 Uhr Morgens und an Sonnabenden und Vorabenden der Festtage nicht nach 5& Uhr Nachmittags beschäftigt werden; die Dauer ihrer Beschäftigung darf 11 Stunden tägli, und an Vorabenden von Sonn- und Festtagen 10 Stunden täglih nicht überschreiten, abgerehnet eine ihnen regelmäßig zu gewährende Mittagépause von min- destens einstündiger Dauer. Mit Nücksiht auf die kei der Kleider- und Wäschekonfektion regelmäßig vorkommende besondere Häufung der Arbeit hat die Verordnung aber reihlihe Rücksicht auf die Erforder- nisse diefer sogenannten Saisonarbeit genommen, namentlih dürfen an 69 Tagen im Jahre Arbeiterinnen au über die sonst für sie geltende Arbeitszeit hinaus beshäftigt werden, allerdings nicht länger bie 7 Stunden an einem Tage und nicht über 10 Uhr Abends

naus.

Die von dem verstorbenen Geheimen Kommerzien-Rath Gerson von Bleichröder testamentarisch angeordnete, mit einem Kapital von einer Million Mark dotierte milde Stiftung, welhe zu Chren seines Vaters den Namen „Samuel Bleichröder-Stiftung“ führen soll, wird nunmehr ins Werk gefeßt werden. In diesen Tagen ist den Testamentsvollstreckern der Allerhöchste Erlaß zugestellt worden, wonach der_ Stiftung die Genehmigung ertheilt und ihr die Rechte einer juristishen Person verliehen werden. Zweck der Stiftung ist : bedürftigen, Lungenkranken Personen, die niht als un- heilbar zu ergchten sind, ärztliche Behandlung und Pflege in einem eigenen Krankenhause unentgeltlich zu gewähren. Die Zulafsuñg geeigneter Kranker is weder durch Alter, Geschlecht noch religiôses Bekenntniß beshränkt. Das Stiftungskapital beträgt eine Million Mark, wozu die seit dem Tode des Erblassers, dem 19. Februar 1893, laufenden und bis zu

folgern der Teftamentsvolstrecker und drei Vorstandsmitgliedern des Berlin - Brandenburger ilstätten - Vereins für Lungenkranke besteht. Der Vorsiß im Kuratorium liegt einem der Testa- mentsvollstreder ob. Zur Durchführung der Stiftungszwecke haben die Testamentsvollstrecker bereits im Mai 1896 mit dem „Berlin - Brandenburger Heilstätten - Verein für Lungenkranke*“ über die Erbauung und Versorgung des Kranken- hauses eine Vereinbarung getroffen. Das Krankenhaus soll dana mit Einrichtungen des Vereins räumlich und innerlich derart verbunden sein, daß der Verein die vollständige Verwaltung des Hauses über- nehmen fann. Gr hat die ärztliche Behandlung und Ver- pflegung der Kranken zu versehen, alle Bedürfnisse der leßteren zu erfüllen und das Personal von Aerzten, Hilfsbeamten, Dienern 2c. zu stellen und zu kontrolieren. Die Behandlung der Kranken soll nah zuverlässigen Erfahrungen der Wissenschaft geshehen und das Krankenhaus von dem Verein als ein Musterinstitut erhalten bleiben. Als Vergütung zahlt das Kuratorium an den Verein : einen jährlichen Beitrag zu den Generalunkosten von 12000 M und für jeden Kranken und jeden Verpflegungstag 3 M und höchstens 18000 MÆ, wofür bis zu 6600 Verp tegnagtnee zu ges währen sind. Der Heilstätten-Verein hat unter Zustimmung der Testamentsvollstrecker ein großes, {chôn und gesund gelegenes Wald- areal bei der Stadt Belzig erworben, von welchem der Bleichröder- Stiftung ein erheblicher Antheil eigenthümlih überlassen ist. Dort baut das Kuratorium der Samuel Bleichrôder-Stiftung das Kranken- haus selbständig und auf eigene Kosten, und es soll fich die Errichtung der dem Verein nothwendigen Baulichkeiten daran anschließen.

Ein gewaltiger Brand zerstörte gestern Nahmittag die Gebäude des großen Lagerh ofes auf dem Grundstück Chaufseestraße 80, 81, 82. Der Lagerhof hat nah der Chausseestraße zu eine Front von etna 100 m und erstreckt G8 bis an die Häuser der Boyenstraße; die Rükfront stößt an das Garnison-Lazareth in der Scharnhorststraße an. Diesem gegenüber befindet si ein vierstöckiges Wohngebäude, welches die Pächter bewohnen. Vor diesem Pobe erhob sih ein aus Fahwerk errihteter Schuppen, in welhem sich Pierdestallungen, eine Laiererei und mehrere Fuhrgeschäfte befanden ; diesen {loß sih eine Häcselshneiderei an. Die hierzu gehörigen Stroh- und Heuvorräthe lagerten in dem Bodengeschoß eines fih dem Gebäudekomplerx rechtwinkelig anschließenden, etwa 100 m langen und 10 m hohen Fachwerkbaues, in welhem fich außerdem die Lagerei eines Lumpen-Engroëgeshäfts und eine Engros- handlung für Papierabfälle befanden. Wie die „Nat.-Ztg.“ berichtet, bemerkten Arbeiter gegen 2 Uhr Mittags, daß in der Häselshneiderei ein Brand entstanden war ; sie machten sofort Alarm, jedoch ehe die auf dem Plate beschäftigten Personen sih aus der ersten Bestürzung emporraffen konnten, standen bereits der ganze linke Flügel und der Mittelbau in Flammen. Mit rasender Geschwindigkeit ver- breitete s\ch das Feuer über den ganzen Lagerhof, er- griff das Wohnhaus, die im Freien stehenden Wagen und bedrohte das Etablissement „Eiskeller*, die Wohnhäuser Chaufseestraße 83 und 84, die Holz- und, Kohlenhandlung Boyenstr. 43 sowie das Garnifon- Lazareth in der Scharnhorststraße, dessen Eiskeller ebenfalls in Mit- leidenschaft gezogen wurde. Die Bewohner des Grundftücks Chaussee- straße 80/81 konnten nur ihr Leben retten. Die Arbeiter versuchten, die Wagen und mehr als 200 Pferde, die sich in den Stallungen be- fanden, ins Freie zu bringen, aber zum theil vergeblich: mehr als 40 Pferde fanden in den Flammen den Tod, und über 80 Wagen ver- brannten. Bet der Ankunft der Löschzüge der Feuerwekbr, welhe in- folge Meldung „Großfeuer*“ in voller Stärke zur Stelle waren, standen nickt nur die gesammten Baulichkeiten des Lagerhofes in lammen, sondern das Feuer hatte auch bereits den Gigfeller des arnison-Lazareths sowie das Haus Chausseestraße 83 ergriffen. Unterstüßt von inzwischen abkommandierten Mannschaften aus den Kasernen des Garde-Füsilier-Regiments (in _ der Chaussee- straße) und des Feld-Artillerie-Regiments (in der Scharnhorfststraße), trat die Feuerwehr dem Element von der Scharnhorst-, Boyen- und Chausseestraße sowie von den umliegenden Häusern aus, insgesammt mit 16 Robren, von denen vier durch Dampfsprißen gespeist wurden, ent- gegen. Mit donnerartigem Getöse stürzten alsbald die Dächer und Seitenmauern zusammen, aus denen gewaltige Feuergarben empor- loderten. Erst gegen 4 Uhr Nachmittags war die größte Gewalt des Brandes unterdrückt. Die Rauchentwickelung war eine enorme, und der gewaltige, von allen Stadtgegenden aus sihtbare Qualm zwang die Löschmannschaften, wiederholt ee Pläge zu verlassen und Reserve- kräfte berbeizuholen. Zwei Personen, darunter eine Frau, welche si in dem brennenden Wohngebäude befand, werden vermißt, und neun Feuerwehrleute als verleßt gemeldet.

Kiel, 30. Juni. Bei der heutigen Binnen-Regatta gewann, wie „W. T. B.“ meldet, in der Klasse Va die Yacht „Karen Fohanne“ (Christensea-Kopenhagen) den ersten ibe Gen „Marina“ (Sculz-Berlin) den zweiten, „Swanhild“ (Bi el-Hamburg) den dritten Preis; in der Klasse V b „Gmma“ (Schellhaas-Wannsee) den

Vereins wurde, dem „W. T. B." zufolge, beschlossen, die Refor-

mations-Kollekte zur Begründung einer evangelishen Schule in Inns-

Ens ¿zu Been ie Festpredigt hielt General - Superintendent . Dryander.

Stuttgart, 1. Juli. In der leßten Naht wüthete ein furhtbares Unwetter in den Oberämtern Neckarsulm, Weinsberg, Oehringen, Künzeléau, Gerabrunn und Hall. Zahllose Fenster wurden zertrümmert, Däther abgehoben und Fabrikshornfteine umgeworfen. Tausende von Obstbäumen sind theils entwurzelt, theils umgebrocen. Felder und Weinberge sind auf weite Strecken von hühbnereigroßen Hagelförnern völlig vernihtet. Der Schaden ift fehr beträchtlich und beläuft fich jedenfalls auf mehrere Millionen Mark. Der Minister des Innern von Pischef wird si, dem ,W. T. B.* zufolge, heute Nahmittag in die betroffenen Bezirke begeben.

__ Hamburg, 30. Juni. Zu dem Brande des Gebäudes der biesigen Elektrizitätswerke berihtet „W. T. B.* weiter: Bei dem Brande wurden 5 Feuerwehrleute leiht verleßt. Der Schaden beträgt etwa 250 000 „6 Das Feuer is dur das Durchbrennen einer Maschine entstanden. Die verschiedenen, durch den Brc.nd erfolgten Stockungen im Motorenbetrieb und im Lichtkonsum wecden in aller- nächster Zeit beseitigt sein. Der elektrishe Betrieb der Straßenbahn ist nur unerheblich gestört, jedo müssen auf einige Tage die Anhänge- wagen infolge niht genügend starken Stromes fortgelafsen werden.

Paris, 1. Juli. Ueber den Badeort Mont-Dore (Dep. Puy de Dôme) ist, wie „W. T. B.“ berichtet, ein furchtbares Hagel- wetter niedergegangen. Die Hagelstücke, die von seltener Größe waren, richteten arge Verheerungen an.

Konstantinopel, 30, Juni. „W. T. B.“ meldet: Im biefigen Hafen stieß heute Nachmittag das deutsche Rettungs \chiff „Berthilde“ mit dem deutsben Kauffahrteischiff „Rein- beck“ zusammen. Der „Reinbeck*“ ging alsbald unter; die Mannschaft, mit Ausnahme des Kapitäns, ertrank. Bei den Rettungsarbeiten ertranken auch zwet Matrosen eines der österreichischen Stations\chiffe.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Kiel, 1. Juli. (W. T. B.) Bei dem gestrigen Diner im Jachtklub trank Seine Majestät der Kaiser auf das Wohl Seiner Majestät des Königs der Belgier und theilte mit, daß er Allerhöchstdenselben zum Ehrenmitglied des Kaiser- lihen Jachtklubs ernannt habe. Der König Leopold dankte für die Auszeihnung und betonte, daß er bereits früher, vor zwanzig Jahren, Kiel besuht habe, das damals flein emden sei und in dessen Hafen sich nur wenige Kriegsschiffe befunden hätten. Jeßt sei Kiel ein Kriegshafen, und die Flotte habe einen gewaltigen Aufshwung genommen, worüber er sich von Herzen freue. Dieser Aufshwung sei das Verdienst des großen Kaisers Wilhelm I. aber nicht minder das der rastlosen Bemühungen Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm TT. Der König s{hloß mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser.

Wien, 1. Juli. (W. T. B.) Der Kaiser ist heute früh nah Jshl abgereist; am 8. d. M. wird Allerhöchst- derselbe zur Begrüßung der aus Shwalbach zurükehrenden Kaiserin Elisabeth zu dreitägigem Aufenthalt wieder hier eintreffen und dann nach Jshl zurückehren. Ende August wird der Kaiser sich zu den großen Herbstmanövern nah Mähren begeben.

Bern, 1. Zuli. (W. T. B.) Der Ständerath seßte heute die Berathung der Vorlage, betreffend den Rückkauf der Eisenbahnen, fort. Nach längerer Verhandlung wurde im dritten Wahlgange mit 25 Stimmen Bern zum Siß der General-Direktion gewählt. Zürich erhielt 19 Stimmen.

ersten Preis und den Dohna-Pokal, „Tümmler“ (ron Hafsel- Kiel)

iht vom 1. Juli. )r Mor gens.

Stationen. |

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Y red. in Millim.

u. d. Meeres\p.

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Kberd ie | | | 12 fort, stellenweise ; i; y EEEN 1 /bedeckt | Unter iam Cts des Marimums im Westen Ferenczy-Ensembles. Die Geisha, oker: Eine | Verlobt: Frl. Melanie von Schliht mit Hrn.

Christiansund M 4 2|Regen Kopenhagen . | 75 Stockholm . 2\wolkenlos |

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Uebersicht der Witterung. 2 per t Ga

Eine Depression, die gestern an der norwegischen ext na ‘ouqué's Grzahlung Küste lag, ist mit zunehmender Tiefe ostwärts nah | Lanz von Emil Graeb. Anfang 74 Uhr. dem Bottnishen Busen fortgeschritten, während ein Hochdruckgebiet westlih von den Britischen Wind. | Wetter. q | Inseln herannabt.

(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

haben Gewitter stattgefunden. Lessing - Tyeater. Freitag:

2| | ürf ît s H HFN japanische Thechaus-Geschichte. Operette in lar fue p dürfte für ganz Deutschland Abkühlung u | Zkten von Owen Hall. Musik von Sidney Jones,

Deuts von G. M. Roehr und Julius Freund.

Deutsche Seewarte.

Anfang 7F Uhr.

Cork, Queens- | | e] 4 Cherbourg | 1 Peter E 1 E 4 2 burg . .| 1 winemünde | 760 |\NW 2 Neufahrwasser| 757 |WSW 1\wolkenlos D Memel ... | 756 |SW 2wolkig 20

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Sonnabend :

762 | ftill|halb bed. | 27

E E E L D

Die Geisha.

Theater. Die Geiöha.

bedeckt | Königliche Schauspiele. Freitag: Neues | Opern-Theater. 28. Vorstellung. Lohengrin. Roman-

3 Akten von Richard Wagner. | Direktion: Sigmund Lautenburg.

halb bed. | 22 F : e (

9F n Scene geseßzt vom Ober-Regisseur Teylaff. | bedeutend ermäßigten Preisen. Neu einstudiert: Der nt Dekorative Einrichtung vom Ober-Inipektor Brandt. | Stellvertreter. R Schwank in 3 Akten von Busnach E E ia Bui Lohengrin : e und G. Duval. Deuts von Max Schönau. Regie: r ; : Fräulein iborg, vom Hos- . Anfang 7 r Theater in Stuttgart, als Gäste.) Anfang 7 Uhr. DELLann TOELRer fang L 29. Vorstellung. Die Bohème. | vertreter. (Pariser Künstlerleben 1830.) Scenen aus Henry Murger’s „Vie de Bohème“ in 4 Bildern von G. Giacosa und L. Illica. Deutsch von Ludwig Hartmann. Musik von Giacomo Puccini. Die | hof oologis{her er P as unter

S ___ | Rose von Schiras. Ballet-Fdylle nach einer er- | Direktion von Heinrich a 764 |SO 3hhalb bed. | 18 zählenden Dichtung von H. Ploch von Emil Graeb. | von Fanuy Moran-Olden. Zum ersten Male: Lf still|wollig | 25 | Musik von Richard Eilenberg. Anfang 7 Uhr. Sonntag: 30. Vorstellune. Undine. Romantische | Uhr. _z

Zauber-Oper in 4 Akten von Albert Lorzing.

Sonnabend: Gastspiel des Ferenczy-Ensembles.

Sonntag: Gastspiel bes Ferenczy - Ensembles,

Sonnabend und folgende Tage:

orwiy. Freitag: A Bass0 Porto. (Am Unteren Hafen.) Anfang

Sonnabend, Nachmittags 4 Uhr: Kinder-Vor- frei bearbeitet. | stellung. Der Ratitenfäuger vou Hameln. Abends 74 Uhr: A Bass0 Perto. (Am Unteren

Montag: 31. Vorstellung. Carmen. Oper Hafen.) in 4 Akten von Georges Bizet. Text von Henry s Dementsprehend sind im | Meilhac und Ludovic Halóvy, nach einer Novelle | Bötel. Martha, oder : Der Markt zu Rich- nördlihen Zentral-Europa nördlihe bis westliche des Prosper Mérimée. Tanz von Emil Graeb. Winde vorherrshend geworden, unter deren Anfang 7# Uhr. Einfluß die Temperatur herabgeaangen ift. In Deutschland dauert die warme, heitere Witterung

Sonntag: Letztes Gastspiel des Herrn Heinrich

Gastspiel des Familien-Nachrichten.

Assistenzarzt 1. Kl. d. R. Max Jokish (Nenger®- dorf O.-L.). Frl. Mimi Callenberg mit Hrn. Sec.-Lieut. Otto (Caffel). i Geboren: Ein Sobn: Hrn. Geh. Ob.-Finanz- Rath Dr. von Glasenapp (Berlin). Hrn. Hilfs-Pred. Hischer (Breslau). Eine Tochter: n. Ernst von Treuenfels (Möllenbeck). Hrn. Sorft-Affess. Dunkelberg (Barsinghausen a. D.). Hrn. Prem.-Lieut. Petiscus (Torgau).

Neues Theater. Schiffkauerdamm 48. /5, | Gestorben: Fr. Foritmeister von Jonquidòres, geb.

von Hinüber (Frankfurt a. O.). Hr. Sec.-Lieut, Erich von der Sode (Frauenmark). Hr. Lehrer Ernst Zachen (Schöneberg).

Freitag : Bei

; Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth

Des. Glelte in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin,

Theater des Westens. (Kantstr. 12. Bahn- Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags--

Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32,

stspiel Sieben Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage), und das Post-Blatt Nr. 3.

Berichte von deutscheu Fruchtmärkten.

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Bemerkungen.

30. Juni Stolp, Paderborn: Keine Zufuhr. Die verkautte Menge wird auf volle Doppel ch nittspreis wird aus den unabgerundeten Zahlen berechnet.

zentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durch-

Ein liegender Strich E in den Spalten für Preise hat die Bedeutung, daß der betreffende Preis niht vorgekommen ist; ein

Punkt (. ) in den leßten sechs

Preußischer Landtag.

Herrenhaus. 26. Sizung vom 30. Juni 1897. Ueber den Beginn der Sißung ist gestern berichtet worden. Auf der Tagesordnung steht die Berathung des Geseß-

entwurfs zur Ergänzung und Abänderung von Bestimmungen über Versammlungen und Vereine.

Minister des Jnnern Freiherr von der Rede:

Meine Herren! Die Ueberzeugung von der Nothwendigkeit, die staatlichen Machtbefugnisse auf dem Gebiete des Vereins- und Ver- fammlungswesens zu stärken, ist bei der ersten Berathung in diesem hohen Hause mit fol{er Einmüthigkeit zum Ausdruck gekommen, daß ih beute davon absehen fann, das Bedürfniß dieser Vorlage jeßt noh näher zu erörtern. Es wird meines Erachtens im wesentlichen nur noch darauf ankommen, in welcher Weise und auf weldhhem Wege der Staatsregierung diese gesehli®en Vollmachten zu geben sein werden. Die Staatsregierung verhehlt nit, daß nach ihrer Auf- fassung es an sich am geeignetsten und richtigsten gewesen wäre, zu diesem Zwecke die Reichsgeseßgebung in Anspru zu nehmen. Wenn sie diesen Weg nicht eingeschlagen hat, so ist das in der wohl von allen Seiten für zutreffend anzuerkennenden Erwägung geschehen, daß dieser Weg unter den jetzigen Umständen zu einem befriedigenden Ergebniß nicht geführt haben würde. Die Königliche Staatsregierung ist also eigentlich gegen ihren Willen auf den Weg der Landesgefeßgebung gedrängt worden.

Meine Herren, die Königliche Staatsregierung hält nah wie vor an der Auffassung fest, daß der von ihr betretene Weg des gemeinen Rechts auch in Betreff der Formulierung der Art. T und 111 ihres Entwurfs den Vorzug verdient vor derjenigen Gestaltung, welhe die Vorlage durch die Berathung in der Kommission dieses hohen Hauses erhalten hat. Sie ist in dieser Ansicht, die übrigens au, wie ih annehme, von zahlreichen Mitgliedern dieses hohen Hauses grundsäßlih als rihtig onerkannt wird, durch die bis- herigen Perpany ae nicht ershüttert worden. Sie hat den Weg der Sondergeseßg& hg, der bereits bei Nusfstellung der im Jahre 1894 dem Reichstage unterbreiteten Vorlage verlassen worden ist, gern ver- meiden wollen, zumal es \sich um ein Lande8gesey handelt. Die Königliche Staatsregierung kann auch nit zugeben, daß die von ihr vorges{lagene Formulierung zu Bedenken in ter Richtung Ver- anlassung gebe, daß dadur Bestrebungen getroffen werden könnten, gegen welhe die Vorlage nicht gerichtet ist. Ich mache darauf aufmerksam, daß au in anderen Bundesstaaten,

alten, daß entsprehender Bericht fehlt.

namentli ers vor wenigen Jahren in der Freien Stadt Hamburg ähnlihe Geseye ergangen sind, welhe fich auf dem Boden des gemeinen Rechts halten, obwobl fie in materieller Beziehung theil- weise ungleih shärfere Bestimmungen aufstellen als die Vorlage.

Bei der dringenden Nothwendigkeit indessen, die Macht- und Abwehr- mittel des Staates zu verstärken, und da der Vorschlag der Kommission in seiner auf gewisse Bestrebungen beschränkten Fassung das trifft und kennzeihnet, was auch nah der Tendenz der Regierungsvorlage im wesentlihen getroffen werden sollte, bält die Königlihe Staats- regierung si verpflichtet, die oben bezeichneten Bedenken zurücktreten zu lassen. (Bravo!) Sie hofft, auf diese Weise eher eine Einigung der beiden Häuser des Landtages zur Auf- rihtung festerer Bollwerke für die Sicherheit des Staates und der gesellschaftlichen Ordnung gegen die Umsturzbestrebungen herbeiführen zu können. Diese sind es, welche getroffen werden sollen, während es keineêwegs in der Absicht liegt, den berehtigten Be- strebungen der Arbeiter zur Besserung ihrer sozialen Lage entgegen- zutreten. Wenn däher das hobe Haus dem Vorschlage seiner Kom- mission beitritt, so ist die Königliche Staatsregierung bereit, die alfo gestaltete Vorlage im anderen Hause zur Annahme zu empfehlen. (Lebhaftes Bravo.)

Graf von Hohenthal: Unsere Verfassungsverhältnisse haben ih so eingelebt bis in die ungebildeten Klaffen ‘hinein, daß niemand daran denkt, daß ein Verfassungsbruh beabsichtigt ist. Es schien eine Zeit lang so in dem Anfang der sehziger Jahre, aber nah Beilegung der Differenzen üter das Militärbudget ist jede Gefahr beseitigt worden; man ist wieder in die alten Bahnen eingelenkt. Eine Ver- fafsungéänderung wird als nothwendig bezeichnet. Das De egeles schließt Schüler und Frauen aus von den Versammlungen. Aber i glaube nicht, daß die Nerfassung minderjährigen Personen das NVoreins- und Versammlungsrecht geben wollte. Das hätte expressis verbis darin ftehen müssen. Wenigstens interpretierte Fürst Bismarck

die Verfassung immer in diesem Sinne.

Justiz-Minister Schönstedt:

Meine Herren! Die von dem Herrn Borredner Grafen von Hohenthal aufgeworfene Frage, ob das vorliegende Geseß eine Aende- rung der preußischen Verfaffung enthalte, ift nah Ansicht der Königs lihen Regierung zweifellos zu bejahen; sie war zu bejahen nah der Fassung der Regierungêvorlage, sie ist in noh höherem Maße zu bejahen in der Fassung, die der Entwurf in der Kommission dieses hohen Hauses bekommen hat. Es kommen zwei Artikel der preußisden Verfassungs- urkunde in Frage, die Artikel 29 und 30. Der Artikel 29 gewährt allen Preußen das Recht, sich ohne vorgängige obrigkeit- lihe Erlaubniß friedlih und ohne Waffen in geschlosse- nen Räumen zu versammeln. Der zweite Absap macht

eine Ausnahme für Versammlungen unter freiem Himmel. Der Artikel 30 giebt allen Preußen das Recht, fich zu solhen Zwecken, welhe den Strafgeseßgen nicht zuwiderlaufen, in Gesellschaften zu vereinigen. Dieser Artikel 30 bestimmt dann weiter :

Das Gese regelt, insbesondere zur Aufrechterhaltung der öfentlihen Sicherheit, die Ausübung des in diesem und in dem vorstehenden Artikel (29) gewährleisteten Rechts.

Politishe Vereine können Beschränkungen und vorüber- gehenden Verboten im Wege der Gefetzgebung unterworfen werden.

Meine Herren, diese Ausnahmebefstimmung im 3. Absatz des Art. 30 if diejenige, auf der die Zulässigkeit der Bestimmung des Vereinsgesezes von 1859 beruhte, welche Frauenspersoren, Schüler und Lehrlinge auss{loß von Versammlungen, aber nihi von Ver- sammlungen allgemein, sondern von Versammlungen politischer Ver- eine. Also innerhalb diescs Rahmens der Beschränkungen auf Ver- sammlungen politischer Vereine bewegt ih die Bestimmung des Vereinsgeseßes von 1850. Das gegenwärtige Gese geht aber erbebliah weiter; es will ausschließen Minderjährige von allen politishen Versammlungen , nicht nur von Ver- sammlungen, die von politishen Vereinen veranstaltet werden, und insoweit geht es über die Bestimmung der Verfassung hinaus. Pian kann allerdings sagen, daß bei Erlaß der Verfassung nicht daran ge- dacht worden wäre, unmündige Kinder zu öffentliden Versammlungen zuzulassen. (Widerspruch.) Ja, meine Herren, gewisse Beschränkungen ergeben si ja aus der Natur der Dinge von selbs; man wird nit Säuglinge in öffentliche Versammlungen bringen und Schulkinder ; wenn sie aber dennoch hineingebraht würden von der Mutter, fo würde das einen Grund zur Auflösung einer solhen Versammlung nicht abgeben, so lange damit: niht eine öffentlihe Störung verbun- den wäre. (Heiterkeit.) Aber, meine Herren, wir müssen rechnen mit denjenigen Alterêflassen, die schon eine gewisse Selbständigkeit im praktischen Leben erlangt haben, ohne daß ihnen auf dem Gebiete des Privatrehts die vollen Dispositionsrehte eingeräumt find. Wir können nit ohne weiteres die Bestimmungen, die auf dem privats rechtlichen Gebiet gelten, auf das Gebiet des öffentlihen Rechts auss- dehnen, und wir können niht sagen, daß unter allen Preußen, von denen die Artikel der Verfassung sprechen, nur diejenigen Preußen zu verstehen sind, die {on auf privatrechtlihem Gebiete durch Gr- reihung der Großjährigkeit ihre volle Verfügungsfähigkeit erlangt hätten. Daraus erhellt nah Auffassung der Königlihen Staats- regierung, der ja bis dabin im hohen Hause kaum wider- \prochen it, allerdings, daß {hon die Regierungsvorlage, indem fie die Minterjährigen von allen politishen Versammlungen ausschließen will, eine Abänderung der Verfafsung enthält; daß aber die weiter- gehenden Vorschriften, die jeßt nah den Beschlüssen der Kommission in das Gesetz hineingebracht werden follen, eine Beschränkung der ver- fassungsrechtlichen Befugnisse der preußishen Staatsbürger enthalten, darüber wird ein Zweifel nicht bestehen.

Die Streitfrage, die im übrigen im Laufe der Diskussion \owohl

im anderen Hause wie hier angeregt worden ift, richtet sih wesentli auf einen anderen Punkt, nämlich darauf, in welhen Formen die Verfafsungsänderung zum geseßlichen Ausdruck zu bringen sei: ob es einer vorhergehenden Aenderung der Verfassung bedürfe; ob, wenn diese Frage zu verneinen, es wenigstens im Gese auszusprehen sei, welche Artikel der Verfaffung und wie weit sie durh das Geseß geändert werden follen ; oder ob \tillschweigend eine Aenderung der Verfassungsbestimmungen dadur herbeigeführt werden könne, daß für dies Gesetz die für die Verfassung8sänderungen vorgeschriebenen Vorschriften beobachtet würden. Ih habe schon bei einer früheren Veranlafsung Gelegenheit gehabt, zu erklären oder es ist mein Kollege, der Herr Minister des Fnnern gewesen —, daß die Staatsregierung den leßten Weg für gangbar erachtet hat. Fch kann diese Erklärung heute nur wieder- holen, darf aber wohl die Gelegenheit benußen, auf die Frage etwas näher einzugehen. Es is dem boben Hause ebenso wie mir wohl bekannt, daß die Meinungen unserer Staatsrehtslehrer darüber, in welchen Formen sih Verfassungsänderungen zu vollziehen haben, auseinandergéhen. Es giebt eine strenge Richtung, die dahin geht, es könne überhaupt kein Sondergesey erlassen werden im Widerspruch mit der Verfassung, ohne daß eine Aenderung der Verfassung voraus- gehe. Meine Herren, ih kann, glaube ih, behaupten, daß diese strenge Ansicht doch nur etnen kleinen Kreis von Anhängern hat, und daß fie in der maßgebenden Praxis der gesetzgebenden Körperschaften sowohl Preußens wie des Deutschen Reichs eine Unterstüßung nicht findet. Es ift eine ganze Reihe von Gefeßen erlassen worden ih darf mi zunächst auf Preußen bes{hränken —, in denen eine solche Nothwendig- keit nit anerkannt if, in denen vielmehr nur gesagt worden ift: die Bestimmungen der Verfafsungsurkunde, soweit fie dem neuen Gesey entgegenstehen, werden aufgehoben oder treten außer Kraft. Eine solche Anerkennung durch die gesezgebenden Faktoren hat eine aus\{laggebende Bedeutung für ih in Anspruch zu nehmen, und ihr gegenüber müssen die theoretishen Ansichten der Staatsrechtslehrer verstummen. Meine Herren, man is aber in unserer Gesetzgebung weiter gegangen ; man hat es in vielen Fällen niht für nothwendig erachtet, einen folden ausbrüflichen Hinweis aufzunehmen, daß das Gesetz eine Verfafsungs- änderung enthalte, und daß die entgegenstehenden Bestimmungen der Verfassung dementsprehend aufgehoben oder verändert werden follen. Ich habe im Abgeordnetenhause auf die FFinführung der norddeutschen Bundesverfassung aufmerkfam gemacht. Meine Herren, das war tie größte Verfassungtänderung, die Preußen erlebt hat; es wurden die bedeutungsvollsten Rechte der preußischen Staatshoheit, der preußischen Krone und der Landesvertretungen preisgegeben an die neugebildeten gesetzgebenden Faktoren des Deutschen Reichs. Damals, meine Herren, ist es nicht für nothwendig erahtet worden, ausdrücklich zu bestimmen, welche Vorschriften der preußischen Verfassung nunmehr als durch die norddeutshe Bundesverfassung aufgehoben anzusehen wären. Der Vertreter dieser Auffassung, der die beiden Häuser des Landtages damals sich angeschlossen hatten, war der Abg. Twesten, von dem

gewiß niemand behaupten wird, daß er auf einem vorgeschrittenen