1897 / 163 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Jul 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichs-Anzeiger

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SW., Wilhelmftraße Nr. 32.

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die Königliche Expedition

und Königlich Prenßischen Staats-Anzeigers ; Berlin §W., Wilhelmstraße Nr. 32. h

e 163.

Seine Majestät der Konig haben Allergnädigst geruht:

den nachbenannten Offizieren folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:

die Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife:

dem Obersten Freiherrn von Langermann und Erlencamp, Kommandeur des 2. Garde-Ulanen-Regiments;

den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife und der Königlichen Krone:

Allerhöchstikrem dienstthuenden Flügel-Adjutanten, Obersten Grafen von Klinckowstroem, bisher Kommandeur des Garde-Kürassier-Regiments ;

den Rothen Adler-Orden dritter Klass mit der Schleife:

dem Obersten Grafen von der Asseburg, à la suite des Kürassier- Regiments Kaiser Nikolaus T. von Rußland (Brandenburgisches) Nr. 6, beauftragt mit der Führung der 1. Garde-Kavallerie-Brigade, und

dem Obersten von Naßmer, Kommandeur des 3. Garde- Ulanen-Regiments ;

den Rothen Adler-Orden vierter Klasse:

dem Rittmeister von Dycke vom 2. Garde- Dragoner- Regiment Kaiserin Alexandra von Rußland; fowie

den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse:

dem Premier-Lieutenant Prinzen zu Solms-Hohen- solms-Lich vom Regiment der Gardes du Corps, É

dem Premier-Lieutenant von Lepel vom Garde-Kürassier- Regiment,

dem Premier-Lieutenant von Wedel vom 2. Garde- Ulanen-Regiment,

dem Premier-Lieutenant von Reden vom 3. Garde- Ulanen-Regiment und :

dem Vremier-Lieutenant von Kleist vom 1. Garde-Feld- Artillerie-Regiment.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Geheimen Kanzlei-Jnspektor a. D., Kanzlei-Rath Kulpa zu Charlottenburg, bisher beim Ministerium des Königlichen Hauses, und dem Eisenbahn-Stationsvorsteher erster Klasse Stumpe zu Steitin den Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem städtishen Sparkassen-Rendanten Stendel zu See- hausen im Kreise Osterburg den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse, s

dem evangelishen Lehrer Beyer zu Liebersce im Kreise Torgau und dem emeritierten Lehrer Petri zu Theley im Kreise Ottweiler den Adler der Jnhaber des Königlichen Haus- Ordens von Hohenzollern,

dem Polizei-Wachtmeister Jrgang zu Berlin das Allge-

meine Ehrenzeichen in Gold, i

dem Steuer-Aufseher a. D. Marten zu Straßburg i. E., den Schußmännern Deubel, Korf, Seidler und von Zacharewicz, sämmtlich zu Berlin, dem Kreisboten Krenzin zu Arnswalde, dem Eisenbahn-Weichensteller a. D. Meister zu Pahenggewern im Kreise Heiligenstadt, früher zu Arens- hausen desselben Kreises, dem Eisenbahn - Bahnwärter a. D. Semmler zu Heinebah im Kreise Melsungen, früher zu Altmorshen desselben Kreises, dem Eisenbahn- Weichensteller a. D. Vielhaber zu Wennemen im Kreise Meschede, dem Polizei-Sergeanten a. D. Bergemann zu Sonnenburg im Kreise Ost-Sternbera, dem städtischen Akten- wart Kra zu Quedlinburg im Kreise Aschersleben, dem früheren Vogt Krawczafk zu Güldenau im Kreise Obornik, früher zu Polajewo desselben Kreises, dem Hirten Wilhelm Tobias zu Piathen im Kreise Jnsterburg und dem Gartenwächter dag dene zu Zwion desselben Kreises das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie i | dem Eisenbahn-Weichensteller Luthringer zu Riedisheim im Kreise Mülhausen i. E. die Rettungs-Medaille am Bande zu- verleihen.

Seine Majeftät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Second-Lieutenant Prinzen von Thurn und Taxis vom Ee nrainer Segen die Erlaubniß zur Anlegung des von Seiner Majestät dem Kaiser von Oesterreich, König von Ungarn, ihm verliehenen Tiroler-Adels-Matrikelzeichens zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Dem mit der Leitung der Geschäfte des Kaiserlichen Konsulats in Canton beauftragten Kaiserlichen Konsul von Loeper in Hongkong if auf Grund des S 1 des Gesegzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit Z 85 des Geseßes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des Konjulats in Canton und für die Dauer seiner dortigen Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlih gültige Ehe- \{hließungen von Reichsangehörigen und Schußgenossen, mit Einschluß der unter deutshem Schuß lebenden Schweizer, vor- zunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von jolchen zu beurkunden.

Die Postkassierer Delfs und Flögel in Berlin sind zu Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren im Neichs-Postamt ernannt worden.

Erzeugung, Verbrauch und Bestand inländischen Branntweins. Nach den Angaben der Direktivbehörden.

Monat

Menge Juni 1897. S

des am Schluß des Rechnungs- lichen monats u. \. w. | in den Lagern Zwecken [und Reinigungs- steuerfrei | Anstalten ver- [unter steuerliher abfolgten Kontrole Brannt- | verbliebenen weins Bestandes

des zu

des nah | ewerb-

Entrichtun des ber- j s g ! Verbrauchs- | BERE abgabe Brannt- } in den freien weins Verkehr geseßten | Branntweins

Verwaltungs- bezirke

j Î 1

Hektoliter reinen Alkohols

Preußen. Ostpreußen Westpreußen . . Brandenburg . .

i

1070 955 8 405 2 299 2 090 1) 20 039 3 446 1063 | 1058 | 480 | 2 914 6500 |

21 620 78 099 134 959 132 979 104 040 115 401 102 527 8 409 12 940 3 089

2 454 10 445

9 682 8 246 17 997 13 488 12 148 22 351 21 190 3821 8 387 12 239 3 058 9192

55 139 354

5 495 10 588 714 1975 1861 2 424

3191 6 094 12 631 12 852 19 336 15 476 5 260 3474 8014 9377

e Schleswig -Holft. Peer 1 E fien-Naffau 1 023

heinland . .. 5 473 Hohenzollern . .

Sa. Preußen . | 102 201

a O 9 752 S s 2 316 Württemberg. . 3 867 Di e 4 231 Hesey al 883 edlenburg . . 1 098 Thüringen einf{[. Allstedt und Oft- M S Oldenburg . . . 480 Braunschweig . 962 E a 1 163 Lübeck 93 E 160

atr s As 977 [saß-Lothringen 222 Deutsches L S

Steuergebiet | 128 025 171 919 82792 | 2) 878 085

Nach den halbmonatlichen Verkehrs - Nachweisungen der Zollbehörden wurden ausgeführt im Monat Juni:

JFnländischer Spiritus, roh und raffiniert. 3278 h] r. A.

In Trinkbranntweinen und anderen alkohol- haltigen Fabrikaten, die unter Steuerkontrole mit dem Anspruch auf Steuervergütung aus- geführt worden sind, waren enthalten

Berlin, den 14. Juli 1897. Kaiserlihes Statistishes Aut. von Scheel.

1) Natträgliche Berichtigung der Direktivbehörde : aus den Monaten April und Mai cr. etwa je 5000, 10 000 hl r. A., die bisher niht nahgewiesen worden find.

2) Bestandszahl nicht ganz zweifelfrei; Berichtigung vorbehalten.

726 962

27 043 46 9695 4747 14 306 L 12 919

50 319 |

7385 | 12 244 | 2834 | 3502 ; 1 383 454 |

2 607 131

1 109 226 299 225 37 861 1018

1 059 1 423

1015 T1 | 685 362 167 131 318 153 991 309

3 504 1 207

1 673 1015

20

FIO

Hierunter zusammen

1897.

Yelklanntmächung.

Mit Bezug auf die landespolizeilihe Anordnung vom 11. Februar 1893 (Extrablatt zu Nr. 6 des Reg.-Amtsbl. für 1893) bringe ih nacstchend ein anderweites, nah dem Stande der Lungenseuche aufgestelltes Verzeichniß derjenigen Sperrgebiete in Oesterreih-Ungarn zur öffentlichen Kenntniß, aus welhen eine Einfuhr von Rindvieh in das Inland nicht stattfinden darf.

Breslau, den 28. Juni 1897. :

Der Regierungs-Präfident. Dr. von Heydebrand und der Lasa.

Verzeichniß der von der Lungenseuhe betroffenen P exL ged lore in Oefterreih- Ungarn, aus welchen die Einfuhr von Rindvieh auf Grund Art. 5 des Viebseuchen - Uebereinkommens vom 6. Dezember 1891 sowie Ziffer 5 des Schlußprotokolls zu untersagen ift.

Ausgegeben im Kaiserlichen Gesundheitsamt zu Berlin am

22. Juni 1897. A. Defterreich. frei.

B. Ungarn. Die Komitate: Arva und Pozsony (Preßburg).

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staats - Anzeigers“ wird eine Nahweisung der Einnahme an Wewselstempelsteuer im Deuts- \chen Reich für die Zeit vom 1. April 1897 bis zum Schluß des Monats Juni 1897 veröffentlicht.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Polizei-Assessor Graefe in Aachen zum Polizei-Rath in Potsdam zu ernennen, sowie dem Ober-Hofgärtner Wendland in Herrenhausen den Titel „Hofgarten-Direktor“ zu verleihen.

Gesetz, betreffend Abänderung der Geseßze vom 9. Juli 1886 und vom 6. Juni 1888, betreffend den Bau neuer Schiffahrtskanäle und die Verbesserung vor- handener Wasser straßen.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen unter Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, was folgt: 1

Die Staatsregierung wird unter Abänderung des 81 des Geseßes vom 6. Juni 1888, betreffend die Verbesserung der Oder und der Spree, sowie die Abänderung des Geseßes vom 9. Juli 1886, betreffend den Bau neuer Schiffahrtskanäle und die Verbesserung vorhandener Schiffahrtsstraßen (Geseß- Samml. S. 238), ermächtigt, zur Ausführung des unter Nr. 1 in 8 1 des Geseßes vom 9. Juli 1886 (Gesez-Samml. S. 207) bezeichneten Kanals von Dortmund bezw. Herne nah der unteren Ems einschließlich der Anlage eines Seitenkanals aus der Ems von Oldersum nah dem ÉEmdener Binnenhafen nebft entsprehender Erweiterung des lezteren statt 59825 033 die Summe von 74575 033 0 verwenden.

Der Finanz-Minister wird ermächtigt, zur Deckung der nah 8 1 aufzuwendenden Mehrkosten bis zum Betrage von 14 750 000 /& im Wege der Anleihe eine ent)prehende Anzahl von Staatsshuldvershreibungen auszugeben. Derselbe be- stimmt, wann, durch welche Stelle, in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuß und Kurse und unter welchen Kündigungs- i deA die Schuldverschreibungen verausgabt werden ollen.

Wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe sowie wegen Verjährung der Zinsen kommen die Vorschriften des Geseßes vom 19. Dezember 1869 (Geseß-Samml. 1869 S. 1197) und des Geseßes vom 8. März 1897 (Gesez-Samml. S. 43) zur Anwendung.

S A.

Die Ausführung dieses Geseßes wird, soweit solche nah den Bestimmungen des § 2 nicht dur den Finanz-Minister erfolgt, dem Minister der öffentlichen Arbeiten übertragen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnfiegel.

Gegeben an Bord M. Y. „Hohenzollern“, Kaiser Wilhelm- Kanal, den 26. Juni 1897.

(L. 8.) Wilhelm R. Pouencobe von Boetticher. von Miquel. osse. weg 90 dalgd ebe vort ag pa Schönstedt.

Furst zu refeld. von Goßler.?

hielen. Freiherr von der Recke.