1897 / 164 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Jul 1897 18:00:01 GMT) scan diff

einmal während des Laufes der geseßlichen dreißigjährigen, von der Rützahlbarkeit der Kapitalbeträge an versehen sind, find die Hypothekenpfandbriefe Serie 11 nah demselben Shema wie die Pfandbriefe der beginnenden Sen mit zu veröffentlichen. Serie T ausgefertigt. : L : s Die Ausloofung der Hypotheken-Pfandbriefe geschieht in Gegenwart zweier Aufsichtsrath3- Das Grundkapital der Gesellshaft beträgt Æ 5 000000.--, ift eingetbeilt in mitglieder, eines Vorstandsmitgliedes und eines Notars, der darüber ein Protokoll aufnimmt. 5000 auf den Inhaber lautende Aktien über je ( 1000.— Nominal und voll einbezahlt. Die zur Rückzahlung berufenen Hypotheken-Pfandbriefe, sowie die Zinsscheine der Hypotheken- | Das Brundkapital kann auf Beschluß der Gereralversammlung bis auf 30 Millionen Mark erhöht werden. fandbriefe werden an den von der Gesellshaft bekannt zu machenden Zahlstellen eingelöst. Von dem zur Der Vorstand (die Direktion) . besteht nah Bestimmung des Auffichtsrathes aus einem ückzahlung bestimmten Termin ab hört die Verzinsung der E auf. mehreren Mitgliedern (Direktoren), welhe vom Auffichtsrathe ernannt werden, und deren Bezüge derselbe Die Rückzahlung erfolgt gegen Einlieferung der Hyvotheken-Pfandbriefe nebst Talons und der | festsezt. Der Aufsichtsrath kann auch stellvertretende Mitglieder des Vorstandes ernennen.

Dritte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

as M Y

Gegenwärtig bilten den Vorstand die Herren:

E E

E E n U _uE L R a D T L E T E M

E E E s E R M E EEE

E E a Le R E vi M m O x jer lde zam: Brot Jener de s-:7D o E 6740s Sf Uns! 2A

nicht fälligen Zinsscheine in baarem Gelde zum Nennwerth. Für fehlende Zinsscheine wird der entsprehende Betrag in Abzug gebracht. / i

In Höhe der Darlehne, welche die Gesellschaft an dem Deutschen Reiche angebörende Provinzen, Kreise, Städte, öffentlihe Wassergenofsenshaften und sonstige dem Deutschen Reiche angehörende öffentliche Korporationen gewährt, werden von der Gesellschaft verzinslihe Obligationen (Kommunal-Obligationen genannt) ausgegeben. Auf diese Obligationen finden die vorstehenden Bestimmungen des Statuts sinn- gemäße Anwendung, soweit si diese Bestimmungen ni&t auf das Vorhandensein eines Unterpfandes oder sonstiger Sicherstellung beziehen. N : :

Kommunal-Obligationen dürfen jedoch nur nah vorgängiger, in jedem Falle besonders einzu- holender Zustimmung des Regierungs-Kommissars ausgegeben werden.

Bezüglih der Gewährung von hypothekarishen und Grundschulddarlehnen, welche als Unterlage für Hypotheken- Pfandbriefe benußt werden. bestimmt das Statut Folgendes:

Die Gesellschaft beleiht Grundstücke in der Regel nur zur ersten Stelle und zwar inner- halb zwei Drittel des Werthes, Bauterrains und industrielle Etablissements aber niht über die

Hälfte des Werthes. |

Die bei der Beleibung angenommene Sicherheit muß sowohl dur den Verkehrs- als auch durch den Ertragswerth (an deren Stelle bei Bauterrains und Baustellen der

Ankaufspreis des Darlehnsnehmers tritt) des zu beleihenden Grundstückes vollkommen gerecht-

fertigt sein. Bei der Abschäßung find lediglich die dauernden Eigenschaften des zu

beleihenden Grundftückes zu berüdsihtigen, insbesondere ift bei Beleihung von Fabriken und gewerbliden Anlagen nur der von der jeweiligen Benußungsart unabhängige dauernde Werth zu berüdsihtigen. Bauterrains und Baustellen dürfen aber keinesfalls über die Hälfte des Kauf- beziehentlichß Uebernahmepreises des Darlehnsnehmers beliehen werden. ;

Theater, Bergwerke, Steinbrüche und Waldungen sind von der Beleihung überhaupt

ausges{lossen. : 5

Die Hypotheken-Darlehne, welche die Gesellshaft gewährt, sind entweder a. unkündbar d. h. durch Annuitäten, oder i b. kündbar d. b. in ungetrennter Summe, beziehungsweise in Raten rüczahlbar.

Die jährlihe Annuitätsquote der unkündbzren Hypotheken muß mindestens 9/9 der Darlehns- summe betragen und sind die Zinsen ohne Rüdsicht auf die fortshreitende Amortisation bis zur Beendigung derselben von der vollen ursprünglihen Darlehnssumme zu bezahlen mit der Maßgabe, daß der auf den amortisierten Theil entfallende Zinsenbetrog zur Amortisierung verwendet wird. Der Beginn der Amocrtisation darf höchstens auf fünf Jahre hinautgerückt werden. :

Kündbare Hypotbeken- Darlehne, deren Tilgung in ungetrennter Summe oder in Raten erfolgt, werden entweder auf bestimmte Zeit oder unter Festseßung einer Kündigungsfrist gewährt. In der Regel foll die Frist für die Nückzablung zehn Jahre und für die Kündigung sechs Monate nicht übersteigen.

Die in Form von Geschäftsregulativen zu treffenden speziellen Festseßungen über die Zulässigkeit vorzeitiger Tilgung beziehentlih Rückzablung von amortisierbaren oder _Tündbaren Dipotbetta : Bectlehnes find ebenso, wie die zu erlassenden Verschriften und Normen betreffs der Wertheinsäßung der zu beleihenden Grundstücke dem Regierungs-Kommissar vor deren Inkraftsetzung vorzulegen.

Die Staatsregierung hat das Recht, zur Au€übung des ihr zustehenden Oberaufsichtsre{chtes durch einen besonderen Kommiffar oder sonst jederzeit von dem Stande aller Angelegenheiten der Gesellschaft Kenntniß und zu diesem Behufe von den Büchern, Schriften und Rechnungen derselben Einsicht zu nehmen. Der jedesmalige Beauftragte ift rechtzeitig von den anberaumten Generalversammlungen und au von den Aufsichtsrathssißzungen, fowie deren Tagesordnung zu benachridtigen und kann denselben beiwobnen, um, ohne im übrigen auf tas Materielle der Verhandlungen mittelbar oder unmittelbar einzuwirken, darauf achten zu können, daß der Legitimationspassus berichtigt, die Abstimmung gehörig geleitet, und nichts beschlossen werde, was den Statuten, Geseßen oder fonst vestebenden Anordnungen zuwiderläuft. Sollte der Fall vorkommen, daß der Aufsichtsrath der Gesellschaft zur Verantwortung zu ziehen wäre, so hat die Königliche Staatsregierung das Recht, dur den von ihr ernannten Kommissar eine Generalversammlung der Aktionäre einzuberufen. ;

Die Königlich Sächsische Staatsregierung hat zur Ausübung des ihr zustehenden Oberauffichtsrehts einen besonderen Kommissar bestellt, unter dessen Kontrole und Mitwirkung die für di: Beaebung der Hypotheken-Pfandbriefe statutenmäßig zu fordernden Unterlagen von den dazu beauftragten Mitgliedern des Aufsichtsrathes im einzelnen geprüft werden.

Die von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen durch Veröffentlihung im „Deutschen Reichs-Anzeiger“ und „Dresdner Journal“. Diese Blätter bilden die Gesellschaftsblätter.

Zum Börsenhandel sind 30 Millionen Mark 39% Hypotheken-Pfandbriefe Serie I, unkündbar bis 1906, zugelassen. Bis 3. Juni 1897 hatte die Gesellschaft hiervon 29202 700.— Pfandbriefe in Umlauf, dagegen Hypotheken-Darlehne im Betrage von M 40856 300.— bewilligt und Æ 32029970.— hierauf ausgezahlt. Unter den bewilligten Darlehnen befinden sih M 366 500.— auf an vorhandenen Straßen belegene und zum Anbau fertige einzelne Baustellen.

Kommunal-Obligationen sind bisher noch niht ausgegeben worden.

Mit Allerhöchster Genehmigung ift laut Verordnung des Königlichen Ministeriums der Justiz vom 27. Juli T1896 (Gesez- und Verordnungsblatt für das Königreih Sachsen vom Jahre 1896, Seite 127) den Pfandbriefen der Sächsischen Bodencreditanstalt die Mündelfsicherheit zucrkanut worden, indem durch diese hohe Verorduung den Vormündern die Genehmigung ertheilt wurde, das Vermögen ihrer Pflegebefohlenen in den von unserem Juftitut ausgegebenen Junhaberpapieren anzulegen.

Das Königliche Finanz-Ministerium Yat gestattet, daß unsere Pfandbriefe bis zu ?/10 ihres Kurswerthes von der Königlichen Lotterie-Darlehuskasse zu Leipzig beliehen werden.

Die ftädtischen Kollegien zu Dresden haben laut ihrer Beschlüffe vom 15. Sep- tember und 22. Oktober 1896 die von uns ausgegebenen Jnhaberpapiere uuter diejenigen Werthe, in welchen Sparkafssengelder angelegt werden dürfen, aufgenommen und fie auch als Kautionen für zulässig erklärt. Í .

Vom Reichsbauk-Direktorium find unsere Pfandbriefe in das Verzeichniß der bei der Reichsbank beleihbaren Werthpapiere uuter Klafse L aufgenommen worden.

In seiner Sitzung vom 13. März 1897 hat der Auffichtsrath beschlossen,

Uom. Mark 30 000 000.— 31/5 °/„ige auf den Iuhaver lautende Hypotheken-Pfandbricfe Serie II,

welhe mit Serie. T vollständig gleihberechtigt sind, auf. Grund der erworbenen und noch zu erwerbenden bypothekarishen und Grundshuldforderungen auszugeben.

Die Hypotheken-Pfandbriefe Serie II sind seitens der Gesellschaft frühestens zur Rückzahlung im Jahre 1908 kündbar und werden in folgender Stükeeintheilung ausgefertigt: Nr. 1 bis 2400 Litt. A. Stü 2400 à M 5 000 Á6 12 000 000.—

Ar D400 G 3000 à „2000 « 6000 000.— 5401 15 400 ) 10 000 à 1 000 10 000 000.—

Feodor Lange und Landgerihts-Nath a. D. Armin Balzer.

Der Aufsichtsrath besteht aus mindestens fünf und höchstens fünfzebn Mitgliedern, welhe von der Generalversammlung der Aktionäre gewählt werden, und von denen mindestens zwei Drittel ächsische Staatsangehörige sein müfsen.

Gegenwärtig bilden den Aufsichtsrath die Herren:

aps r Geheimer Kommerzien-Rath Theodor Huls\ch in Dreéden, orfißender,

Konful Georg Arnstädt in Dresden, stellvertr. Vorsitzender,

Handelskammer-Präsident, Geheimer Kommerzien-Rath Arthur Georgi in Mylau i. V:

Bênguier Max Gutmann in Dresden,

Bankdirektor Gustav Klemperer in Dresden,

Kommerzien-Rath Franz Mackowsky in Dresden,

Justiz-Nath Hugo von Schütz in Dresden,

Banquier Siceskind-Sieskind in Leipzig:

Die ordentlihe Generalversammlung findet alljährlich innerhalb der ersten se{chs Monate nah Ablauf eines jeden Geschäftejahres statt und wird dur den Vorstand berufen.

Außerordentlihe Generalversammlungen werden berufen, wenn sie der Aufsihtsrath oder der Vorstand für nothwendig erachtet, oder wenn fie von einer Anzahl von Aktionären, deren Antheile zu. sammen den zwanzigsten Theil des Grundkapitals darstellen, in einer von ihnen unterzeihneten Eingabe unter Angabe des Zwecks und der Gründe der Berufung verlangt wird.

Außerordentliche Generalversammlungen können auch vom Aufsichtsrath, sowie in dem etwa vor- kommenden Falle, daß der Aufsichtsrath zur Verantwortung zu ziehen wäre, vom Regierungskommissar berufen werden. : e

Die Berufung der Generalversammlungen erfolgt durch einmalige Bekanntmachung im ¡(Deutschen Reichs-Anzeiger“ und „Dresdner Journal“ unter Angabe der Tagesordnung dergestalt, daß zwischen dem Tage der Veröffentlihung der Bekannimahung und dem Tage der Generalversammlung eine Frist von mindestens neunzehn Tagen mitten inne liegen muß.

Jede Aktie gewährt eine Stimme. /

Zur Theilnahme an der Generalversammlung is jeder Aktionär berechtigt, der seine Aktien (ohne Talons und Dividendenscheine) bezw. Interimsscheine spätestens am vierten Tage vor dem Tage der Generalversammlung, dieser niht mitgerechnet, bei der Gesellschaft oder bei den in der Einladung ge- nannten Stellen binterlegt,

Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember jeden Jahres.

Die Bilanz wird auf den 31. Vezember jeden Jahres gezogen.

Vor Ablauf von drei Monaten nah Beendigung eines jeden Geschäftsjahres muß dem Aufsichts- rath die Bilanz nebs Gewinn- und Verlustrechnung, der Geschäftsberiht und die Vorschläge über die Ge- winnvertheilung für das voraufgegargene Geschäftéjahr vom Vorstand vorgelegt werden. Für die Auf- stellung der Jahreêrechnungen iommen die Vorschriften des Deutschen Handel8geseßbuhes mit folgenden Maßgaben zur Anwendung : -

1) In der Gewinn- und Verlustre@nung sind in getrennten Positionen anzugeben:

A S E : die Höhe der von der Gesellschaft E E R und Obligationszinsen; B. im Haben der Beirag der eingegangenen Zinsen für bypothekarishe und Grundshuldforderungen und für Kommunal-Anleihen, der Verwaltungsko|\tenbeiträge, der Provisionen und der etwaigen sonstigen Leistungen der Schuldner, soweit sie niht Kapitalabzahlungen sind. 2) In der Bilanz sind ebenfalls in getrennten Positionen anzugeben: A. unter den Aktiven a. der Betrag der zur Deckung der Hypotheken- Pfandbriefe bestimmten bypothekarischen und Grundschuldforderungen; . der Betrag der zur Deckung der Kommunal-Obligationen bestimmten Darlehnsforderungen; . die Höhe der rüdftändigen Jahretleistungen der Schuldner ; 1. die der Gefellshaft gebörigen Grundstücke rah ihrer Gesammtzahl unter Ansaß des nah „den Vorschriften des Deut|chen Handel8geseßbuches zu berehnenden Werthes; B. unter den Passiven E o ga Hypotheken-Pfandbriefe und Kommunal-Obligationen, beide nah ihrem Nennwerth.

Das gesammte im Berichtéjahr bei Begehung von Hypotheken. Pfandbriefen und Kommunal- Obligationen zu Lasten der Gesellschaft entstandene Disagio und die dur diese Begebung der Gesellschaft erwachsenen Kosten sind zu Lasten des Berichtsjahres zu verbuchen. L

Wenn bei Amortisationsdarlehnen im Fall der Hinausrückung der Amortisation die Tilgungs- beiträge vorübergehend zu Gunsten der Hypothekenbank verrcchnet werden, so müssen diese Forderungen in der Vilanz als besondere Aktivposten eingestellt werden. Gleiches gilt von sonstigen Nebenleistungen, die gestundet werden, wie die Kostea für die Herstellung, Aftempelung und Begebung der Hypotheken-Pfand- briefe und Kommunal-Obligationen, Provision u. \. w. :

Nach Genehmigung der Bilanz durch die Generalversammlung wird der erzielte Reingewinn folgendermaßen vertheilt :

1) Zunächst sind : i i i

a. fünf Prozent in den durch Artikel 239 b. in Verbindung mit Artikel 185 þ. des Handels- geseßbuchs vorgeschriebenen geseglihen Reservefonds so lange einzustellen, als derselbe den zehnten Theil des Gesammt-Grundkapitals nicht übersteigt, außerdem aber

b, weitere fünf Prozent zur Bildung eines Spezialreservefonds für etwaige Kapitalverluste bis zur Erfüllung des zwanzigsten Theiles vom Kapitalbetrage der jeweilig umlaufenden Pfandbriefe zu verwenden.

2) Dann wird eine Dividende bis zu vier Prozent des eingezahlten Aktienkapitals ausbezahlt ;

3) von dem verbleibenden Ueberschuß erhalten : ;

a, bis zehn Prozent die Mitglieder des Vorstandes und die Beamten der Gesellschaft als Tantième nah Maßgabe ihrer Anstellungéverträge, beziehentlih nach Bestimmung des Aufsichtsrathes,

b. zehn Prozent die Mitglieder des Auffichtsrathes als Tantième.

Ueber die Verwendung des verbleibenden Restes verfügt die Generalversammlung.

Activa. M Bilanz am 31. Dezember 1896. Passiva.

M [A] # |S Kassenbestand 28 728/35] Aktien-Kapital . . 5 000 000|— Konto-Korrent-Konto : Geseßliher Reservefonds 7 337/69 Bankguthaben , . . 1782 179.29 | Spezial-Reservefonds 7 337/69 Diverse Debitoren 8 035.06 | 1 790 214/35} Pfandbrief-Agio 34 213/18

M 164.

L Ce Daen:

2 ote, egen u. E

L. Verkäufe, Varrecbts i V Die ns e, ngen, i ;

5, Verloosung 2c. von elilanten S

6) Kommandit-Gesellschaften auf Aktien u. Aktien-Gesellsh.

[26268]

Activa. Vilanz ver 31. März 1897. Passiva.

Grundftücks- Konto Kassa-Konto . .

Dresdner Bank-Verein Dividenden: Konto

Kapital-Konto efervefonds-Konto Konto für Unterhaltung des Grab-

denkmals des verstorb. H. Schmidt 2 000 12 703/29

331 896/10

Gewinn- und Verlust-Konto E

331 896/10 Dresden, den 31. März 1897. l

Akti Il R E engesellschaft Heinrichshof.

Gewinu- und Verlust-Konto per 31. März 1897. —————————————————————— t M. [s [S

Hypotbeken-Zinsen-Konto s nkosten-Konto Abgaben-Konto , . Steuern-Konto Reparaturen-Konto Salair-Konto . . Reingewinn

Miethertrags- Zinsen-Konto . . .,

22 330/1 7 S Dresden, den 31. März 197. 22 330/12

Aktiengesellschaft Heinrichshof.

Dr. Georg Schmidt.

(26266] Bilanz per 31. März 1897.

Activa. ——— ——————————————— M 4 M A

l. Grundstücks-Konto Saldo per 31. März 1896

970 IL. Gebäude-Konto ; da Saldo per 31. R L 108 517/86 a reibung 2170/344 106 347 ITL. Maschinen- und Apparate-Konto E d Saldo per 31. März 1896 343 588/01

2% 91087 | IV. Koksofen-Konto “2 ILUIS T 317 67714

Saldo per 31. März 1896 45 D ab Abschreibung \ T O0 38278

V. Eifenbahn-Anlage-Konto F 5

Saldo per 31. März 1896 E 19 531 59

97615

VI. Utensilien-Konto Saldo per 31. März 1896 ¿ i

Zugang pro 1896/97 è 25. 1 026 40|

ab Abschreibung . . 102/64

VIL. Waffershacht- und Wasserteihe-Konto W

Saldo per 31. März 1896 ¿ 3 298

ab Abschreibung . . 329

VITI. Eleftrise Beleuchtungs-Anlage-Konto

Saldo per 31. März 1896

Zugang pro 1896/97 7 600

ab Abfchreibung e s 1140

2E Teit slgewinnungs-Anlage-Konto N 1) Gebäude-Konto

Saldo per 31. März; 1896

Zugang pro 1896/97 44 579

ab Abschreibung 3 066

2) Maschinen- und Apparate-Konto |

Saldo per 31. März 1896 é 267 664.27

Zugang pro 1896/97 65 958.17 | 333 622

ab Abschreibung A 33 362‘

3) Geräthe- und Utensilien-Konto Saldo per 31. März 1896 e 9555 71 Zugang pro 1896/97 27 827

97 063/27 E

18 555 /29

Erneuerungsfonds-Konto 7192/81

IIT,

Vi V

E U

TIL

I. E

Berlin, Donnerstag. den 15. Juli

| Oeffentlicher Anzeiger.

8. Niederla}

v d B tan

1897.

. Kommandit-Gesell 7. Erwerbs- und Wietbstbaftg. cnofensaftE

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

Gewinn- und Verlust-Rehnung per 31. März 1897.

Debet.

Kursverlust auf Effekte Abschreibungen E a. auf die alte Fabrikanlage: 1) Grundstück8-Konto 5 Se Nonio aschinen- und ate- 4) Koksofen- Konto POEIE 5) Eisenbahnanlage-Konto Seen r - und Wasserteiche-Konto . : S Ce Beleuchtungsanlage-Konto . auf die Leihtölgewinnungsanlage : 1) Gebäude-Konto , si 3066.58 2) Maschinen- und Apparate. Konto . O ADRELA 3) Geräthe- und Utenfilien-Konto . L E13

c. auf Wohnungen-Grundstücke und Wohnungen-Gebäude: 1) Wohnungen-Grundftücks- Konto E 2) Wohnungen-Gebäude-Konto d. ftatuten inde 2s Tantièmen 6, zum cfens onds II „, Dividende zur Vertheilung: a2. auf Vorzugs-Aktien Nr. 1059—1322 Á 153.85 pro Aktie b. auf Aktien I. und Il. Em ÁÆÁ 103.85 pro Aktie

750 Genußscheine à 3.40 pro Stück Vortrag auf neue Rechnung

E B AETTSA E

I. Vortrag aus 1895/96 I]. Diverse Erftattungen

Geschäfts-Gewinn . . .

Bulmke bei Gelsenkirchen, den 31. März 1897, Actien-Gesellschaft für Kohlendestillation. A. Hüssener.

109 873/30

f | j j j

40 602/95

3 476/80

| |

f

40 616| |

[S 8 701/25

Î

| j |

|

82 434/75 8 949/99 18 004/10

î j 1

150 489/70 2 550|— 47/20

271 176/99

#6 LA

1041/25 26 590/— 243 545/74

271 176/99

In der XVT. ordentlichen Generalversammlung am 12. Juli 1897 ist die vorstehende Bilanz

und Gewinn- und Verlust-Rehnung genehmigt worden. Es soll ausgeschüttet werden :

eine Dividende auf die Aktien I. und IL. Emission Nr. 1 bis Nr. 1058 von ÁÆ 103.85

pro Stüdck,

auf die Aktien 111. Emission (Vorzugsaktien) Nr. 1059 bis Nr. 1322 von M 153.85

pro Stüdck,

und auf die den ersten Zeichnern der Aktien Nr. 1 bis Nr. 750 ängi i ___ zugetheilten Genußscheine der Betrag von 4 3.40 pro Stü C mi arees Die Auszahlung der Dividende “t gegen Rückgabe der Dividendenscheine pr

1) bei unserer Kasse in Bulmke, 3 bei den

oststation Gelsenkirchen, bei der Westfälischen Bauk in Bielefeld,

o 1896/97

ren Delbrü, Leo & Co., Berlin W. 8, Mauerstraße Nr. €1/62,

4) bei der Efsener Credit-Anftalt in Essen a. Ruhr, Gelseukirchen, Bochum

und Dortmund, 9) bei dem A. Schaaffhausen’schen Bankverein in Köln.

Die Auszahlung der Antheile auf die Genußscheine erfolgt dagegen lediglih bei unserer

Die Zahlungen erfolgen vom 15. ds. Mts. ab. Bulmke ba Gelsenkir{en, den 13. Juli 1897.

Kafse gegen Vorlegung der Genußscheine und unter Aufgabe der Eigenthümer-Adrefsen.

Actien-Gesellschaft für Kohlendestiklation.

A. Hüssener.

[25976]

Köln,

Deutsche Maltose Aktien Gesellshaft

Die Liquidation ift beendigt.

s Campagne 1896/97. in Liqu.

T S 1897. Der Liquidator: B. Waller.

[26263]

Wir laden unsere Herren Aktionäre zu der am Freitag, den 30. Juli d. I.- Vormittags

neuer Aktien. 6) Verschiedenes.

Fopaberdung: 1) Geschäftsberiht und Rechnungsablage per

2) Ertheilung der Decharge. 3) Neuwahl für die ausscheidenden Aufsihtsrath3-

und Vorstandsmitglieder. 4) Aenderung des § 17 des Statuts und 8 4 __ des Rüben-Nebenvertrages. 5) Genehmigung von Aktien-Uebertragungen bezw.

Beschlußfaffung über die bisherige Ausgabe

9 Uhr, im Broistedt’schen Gasthau Meine, den 13. Juli 1897. ;

Meinerfand tattfindenden diediährigen ordent Zudckerfabrik Papenteih zu Meine. erjammlun °

Tagesordnung ergebenst em sehender A e es L D TtRE a

L000 S 32 °/0 Hyvotheken-Pfandbriefe Serie I 20 413 400

Dp unge T A Pfandbriefzinsen : / 190 426/25 fationsguthaben 24 000 353|—|| Konto-Korrent-Kto: Diverse Kreditoren 18 184/04

| Uebershuß der Aktiva über die Pasfiva | 309 607/30

ab Abschreibung 4174 23 653

X. Wobnungen-Grundstücks-Konto Saldo per 31. März 1896 i 76 336

ab Abschreibung 4 ¿ 763 TO 570

0E L 18200 O 0 1 550 000.— S TSBOL 90,000 O 96 300 000.— D000 91500 O O O.

Stüd 21 500 M. 30 000 000.—

Die Stücke sind mit 20 halbjährlichen, am 2. Januar nnd 1. Juli jeden Jahres zahlbaren Zinsscheinen nebst Talons versehen. Der erste Zinsschein wird am 2. Januar 1898 fällig, Die Zinsscheine verjähren 4 Jahre nah Ablauf desjenigen Kalenderjahres, in welchen sie fällig waren, und es verfallen die niht abgehobenen Zinsen der Gesellschaft. :

Die Pfandbriefe Serie Il sind unter dem 1. Juli 1897 ausgestellt und tragen die faksimilierte Unterschrift des Vorsißenden des Aufsichtsrathes und die eigenhändige Unterschrift beider Mitglieder des Vorstandes. Außerdem find dieselben mit der eigenhändigen Unterschrift eines Mitgliedes des Aufsichts- rathes, als Delegirten desselben, versehen behufs Beurkundung des Vorhantenseins der vorschriftsmäßigen Sicherheit nah den Bestimmungen des Statuts. L Ï

Ferner tragen die Pfandbriefe noch die eigenhändige Unterschrift eines Kontrolbeamten.

Die Auszahlung der Zinsscheine und der zur Rückzahlung gelangenden Hypotheken-Pfandbriefe erfolgt außer bei der Gesellschaftskasse in Dresden bei den von der Gesfellshaft bekannt zu gebenden Zahlitellen in Leipzig, Chemniß, Zwickau, Reichenbach i. V., Plauen i, V., Aunaberg, Meerane i. S. und Zittau, sowie in Berlin, Bremen, Breslau, Frankfurt a. M., Hamburg, Haunover, München, Nürnberg und Stuttgart und bei den sonft noch bekannt zu machenden Stellen.

Die Ausreihung der neuen Zinsbogen erfolgt außer bei der Gesellschaftskasse in Dresden in Leipzig, Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg und an anderen bekannt zu gebenden Stellen kostenfrei.

Die Tilgung dieser A Serie Il erfolgt zum Nennwerthe nach vor- gängiger Verloosung vom 2. Januar 1908 ab. Zu diesem Zwecke hat die Bank vom leßtgenannten Termine ab jährli wenigstens # 9/0 des Nennbetrages der Pfandbrief-Anlcihe nebst den aus den eingelösten Pfandbriefen ersparten Zinsen zu verwenden, bérneliatE daß die Tilgung längstens in 60 Jahren, vom 2. Januar 1908 ab gerechnet, beendet sein muß. Die Bank kann tedoch mit Wirkung vom 1. Juli 1907 ab die Ausloofung verstärken oder sämmtliche in Verkehr befindliche Pfandbriefe mit jechsmonatlicher Frist kündigen. Mit dem Fälligkeitstage hört die Verzinsung auf.

Die gezogenen Pfandbriefe werden nach Littera und Nummer dreimal durch die Gesellschafts- blätter, den „Deutschen Reichs-Anzeiger“ und das „Dresdner Journal“ bekannt gemaht. Aukßer in den Gesellshaftsblättern werden alle auf die Hypothekenpfandbriefe bezüglihen Publikationen in dem „Dresdner Anzeiger“, einer Leipziger, zwei Berliner und einer Frankfurter, sowie in noch anderen

Zeitungen erfolgen.

Mit Ausnahme des Umstandes, daß die Pfandbriefe Serie Il vor 1908 nit rückzahlbar und mit Zinsscheinen für den 2. Januar und 1. Juli versehen sind, während die Hypothekenpfandbriefe der der Serie T nit vor dem Jahre 1906 rückzahlbar und mit Zinsscheinen per 1. April und 1. Oktober |

Fällige Hypothekenzinsen 161 110 Mo O E 25 980 506/15 25 980 506/15 Soll. Gewinn- und Verlust-Rehnung am 31. Dezember 1896. Haben.

M 14 “k |d Pfandbrief-Zinsfen 255 132/99] Hypothbeken- Zinsen 4 504 051,04 De E L 63 801/60/| Berwaltungskostenbeiträge . . .….. 241/66 Steuern und Abgaben 6 936|—|| Provisionen : 127 885/80 Abschreibung auf Mobiliar 5 433/40} Zinsen in laufender Nehnung . 8 732179 Reingewinn 309 607/30 | a 640 911/29 640 911/29

Durch die Generalversammlung vom 13. März 1897 wurde nah Genehmigung des Jahres-

abs{lufses die Vertheilung des L wie folgt festgeseßt : L

99% dem geseßlihen Reservefonds «o 15 480.39

59%) dem Spezialreservefonds « 15 480.39

40%/9 als ordentlihe Dividende auf das

4 5 000 000.—

109% statutenmäßige Tantième an den Vorstand und die Beamten

10 9/9 als Vergütung an den ersten Aufsichtsrath

1% weitere Dividende

Beitrag für einen zu bildenden Beamtenpensionsfonds

Org Alf VeLe B A

M6 309 607.30 Die Dividende für das Jahr 1896 betrug demuacch 5 °/.

Auf Grund des vorstehenden Prospekts find Nom. 4 30 000 000 unserer 3# °/- vor 1908 nicht rückzahlbaren Hypotheken-Pfandbriefe Serie T zum Haudel und zur Notiz an den Börsen zu Dresden, Leipzig, Berlin und Frankfurt a. M. zugelassen. /

Dresden, im Juli 1897.

Sächsische Vodencreditanstalt. A

Gewin Seine pro Stück 4 3.40 50.0 0.6.6.9: 00A 0 ch6 ckA 2 550

X1. Wohnungen-Gebäude- Konto

Saldo per 31. März 1896 135 672

X11. Beftände-Konto ¿ I, Kafsa-Konto, Effekten-Konto und Banquierguthaben 533 sa

2713 132 958 [26267] Activa.

Zuckerfabrik Harsum.

Vilauz pr. 31. Mai 1897,

Passiva.

p

V, Versicherungs-Konto S XY, Diverse Debitoren L lo 6s

| 1989 936

Ütien-Kapital-Konto I 352 000

Grundstück-Konto E à aschinen- un arate-Kont Passiva. s Es T n m etten-Konto

Kassa-Konto

Reservefonds-Konto

Di ) , . A : verse Kreditoren 907 636 E Vorräthe . . „} 123 926/30

idenden-Konto pro 1895/96 | Kservefond8-Konto I : | 300 N rvefonds-Konto E | U ans o per 31. März 1896 147 941 Zugang pro 1896/97 : 18 Od L 165 945 Wtutengemäße Tantiòmen . T: 890 denden-Konto pro 1896/97 a. auf Vorzugs-Aktien Nr. 10599—1322 4 153.85 pro Aktie : 40 616

Dünger-Konto E ial L m voraus bezahlte Feuer- 900; Diverse Debitores E E A 6 551/61

Debet.

amen-Konto n 17 900

19 958/50 17 217/98 E E 958 553143 Gewinu- und Verlust-Kouto pr. 31. Mai 1897,

Diverse Kreditores . h 6 Gewinn- und Verluft-Konto

. . . 15 1 11

Aktien-Kapital-Konto . . . 675 000/00 Anleibe-Konto .

6 000/00 3 000/00 3 808/75 744/68

958 553/43 Credit.

L b. auf die Aktien I. und 11. Emission Nr. 1—1058 4 103.85 pro Aktie . | 109 873/30| 150 489 ußsheine-Konto pro 1896/97 auf die zu 750 Aktien 1. Emission ausgegebenen 750 Stück Genuß-

nd Verluft-Konto

M S E e a oco ca ea A 47

1 989 936

Bulmke bei Gelsenkirchen, den 31. März 1897.

E

P ae Kohlendeftillation.

ener.

E A 24 685

Pricagacis

693 0896

An Rüben und Fabrikations-Unkoften | 667 ca Per Uebertrag aus 1894/95 68 3

Harsum, den 7. Iuli 1897. 4 Der Vorstand. W. Wiechens. W. Lambrecht.

- Zuer, Melasse und Rüdstände -

755/55

692 334/08

693 089/63

S UUREG E E