1897 / 166 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Jul 1897 18:00:01 GMT) scan diff

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Aus der Restkündigung zum 1. März 1896. Abzuliefern mit Zinsscheinen Reihe VI Nr. 5 bis 20 und Anweisungen zur Abhebung der Reihe VII:

Nr. 1374, 3329, 3330, 3380, , 3820, 3836, 4125, 5515, 5675, 6061, 6157.

Diese Obligationen werden wiederholt und mit dem Be- merken aufgerufen, daß deren Verzinsung aufgehört hat, und daß sie werthlos werden, wenn sie während zehn Jahren jährli öffentlih aufgerufen und dessenungeachtet nit innerhalb eines Jahres nach dem leßten öffentlihen Aufruf zur Einlösung vorgezeigt werden.

Die Zahlung der Kapitalbeträge erfolgt gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen nebst inssheinen und Anwei- sung bei der Staatsschulden: Tilgungskasse in Berlin, Tauben- straße 29, von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags, mit Auss{hluß der Sonn- und Fesitage und der leßten drei Geschäftstage jeden Monats. Neben dem Kapitalbetrage der aus der Nestkündigung rückständigen Obligationen werden gleichzeitig noh die Stückzinsen für die beiden Monate Januar und Februar 1896 gezahlt. | i

ie Einlösung geschieht auch bei den Regierungs-Haupt- kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten.

Formulare zu den Quittungen werden von sämmtlichen oben bezeihneten Kassen unentgeltlih verabfolgt.

Berlin, den 10. Juli 1897.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. von Hoffmann.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 29 der „Gesez-Sammlung enthält unter

Nr. 9923 das Gesetz, betreffend Abänderung der Geseßze vom 9. Juli 1886 und vom 6. Juni 1888, betreffend den Bau neuer Schiffähriskanäle und die Verbesserung vorhandener Wasserstraßen, vom 26. Juni 1897; und unter

Nr. 9924 die Verordnung, betreffend die Kaution des Hafenmeisters in Saßniß, vom 16. Juni 1897.

Berlin W., den 17. Juli 1897.

Königliches Gesez-Sammlungs-Amt. Weberstedt.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Geseßes vom 10. April 1872 (Geseß-Samml. S. 357) sind bekannt gemacht :

1) das am 24. Februar 1897 Allerhöch vollzogene Statut für die Ent- und Bewässerungsgenossenschaft zu Rüthen im Kreise Lipp- ftadt durh das Amtsblatt der Königlihen Regierung zu Arnsberg Nr. 22 S. 338, ausgegeben am 29. Mai 1897;

2) das am 15. März 1897 Allerhoch#| vollzogene Statut für die Wiesengenossenshaft an der unteren Emmer zu Steinheim im Kreise Hörter dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Minden Nr. 23 S. 183, ausgegeben am 5. Juni 1897;

3) der am 29. April 1897 Allerhöchst vollzogene Nachtrag zu dem Statut für die Genoffenschaft zur Entwässerung des Spiergster Sees und der umliegeuden Niederungen im Kreise Lößen vom 14. Ja- nuar 1874 durch das Amtsblatt der Königlichen Regterung zu Gum- binnen Nr. 21 S. 202, ausgegeben am 26. Mai 1897;

4) der Allerhöhste Erlaß vom 3. Mai 1897, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Hochheim zum Erwerbe des zur Freilegung der Wassergewinnungsanlagen für die städtishe Wasserleitung noch erforderliden Geländes, durch das Amtsblatt der Königlicher Regierung zu Wiesbaden Nr. 24 S. 175, ausgegeben am 18. Juni 1897;

5) die Allerhöhfte Konzessionsurkunde vom 10. Mai 1897, be- treffend den Bau und Betrieb der vollspurigen Nebeneisenbahn|\trecke von Kaltenkirhen nach Bramstedt durch die Altona-Kaltenkirchener Eisenbahngesellschaft, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Schleswig Nr. 28 S. 269, au3gegeben am 19. Juni 1897 ;

6) der Allerhöchste Erlaß vom 17. Mai 1897, betreffend die Verleihung des Enteignungérehts an die Aktiengesellshaft Barmer Bergbahn zu Barmen zum Erwerbe des zur Vergrößerung ihrer eleftrishen Kraftstation daselbst erforderlihen Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Düfseldorf Nr. 24 S. 217, ausgegeben am 19. Juni 1897;

7) das am 17. Mai 1897 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenofsenshaft zu Fleringen im Kreise Prüm durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 23 S. 237, aus- gegeben am 11. Juni 1897;

8) das am 17. Mai 1897 Allerhö} vollzogene Statut für die Entwässerungsgenofsenschaft TT zu Dudeldorf im Kreise Bitburg dur das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 24 S. 249, ausgegeben am 18. Juni 1897;

9) der Allerhöchste Erlaß vom 20. Mai 1897, durch welchen der Gemeinde Altstadt im Oberwesterwaldkreise das Recht verlieben worden ist, zur Erbaltung der von ihr im Jahre 1893 hergestellten Wasserleitung das für das Unternehmen benußte Grundeigenthum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreichend ift, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden Nr. 25 S. 181, ausgegeben am 24. Juni 1897 ;

10) das am 20. Mai 1897 Allerhöchst vollzogene Statut für die Waffergenofsenshaft zum Ausbau des Lubcza-Flußlaufes im Kreise Wirsitß durch das Amtsblatt der Königlihen Regierung zu Bromberg Nr. 24 S. 273, ausgegeben am 17. Juni 1897;

11) der Allerhöchste Erlaß vom 31. Mai 1897, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Duisburg auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 14. Februar 1881 aufgenommenen Anleihe auf 3F 9/0, durch das Amtsblatt. der Königlichen Regierung zu Düsseldorf Nr. 26 S. 235, ausgegeben am 3. Juli 1897;

12) das Allerhöchste Privilegium vom 5. Juni 1897 wegen Aus- fertigung auf den Inhaber lautender Anleibesheine der Stadt Lauban im Betrage von 1 500000 M durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Liegniß Nr. 27 S. 182, ausgegeben am 3. Juli 1897;

l das am 5. Juni 1897 Allerhöchst vollzogene Statut für die Genossenschaft zur Landesverbesserung des HateZ Oatüerver Aathales zu Schale im Kreise Tecklenburg durch das Amtsblatt der D ar erung zu Münster Nr. 26 S. 183, ausgegeben am

- JU :

Angekommen :

_ Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister der öffentlihen Arbeiten Thielen, von Elberfeld.

Abgereist:

Seine Excellenz der Staats-Minister und Minister der g Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten D. Dr. osse, nah der Schweiz.

Personal-Veränderungen. Königlich Preußische Armee.

Offiziere, Portepee-Fähnrihe c. Ernennungen, Beförderungen und Versezungen. Im aktiven Heere. Gothenburg, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern“, 7. Juli. v. Kettler, Gen. Lt. und Inspekteur der 1. Fuß-Art. Insp., vön der Stellung als Mitglied der Studienkommission der Kriegs-Akfademie entbunden. v. Alten, Gen. Major und Ober - Quartiermeister, v. Krosigk, Gen. Major und Kommandeur der 3. Garde-Inf. Brig., Beß, Gen. Major und Kommandeur der 1. Fuß-Art. Brig., zu Mitgliedern der Studienkommission der Kriegs- Akademie ernannt. v. Kügelgen, Sec. Lt. vom Ulan. Regt. Prinz August von Württemberg (Posen.) Nr. 10, in das 2. Brandenburg. Ulan. Regt. Nr. 11 verseßt. D Chlodwig von Hessen-Philipps- thal-Barchfeld Hoheit, in der Armee und zwar als Sec. Lt, à la suite des Regts. der Gardes du Corps, unter Vorbehalt der Paten- tierung, mit dem 1. August d. J. angestellt. Schwabe, Pr. Lt, bisher in der Shußtruppe für Südwest-Afrika, in der Armee und zwar mit seinem Patent à la suite des Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen (2. Brandenburg.) Nr. 12 wiederangestellt. i

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Gothen-

burg, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern “, 7. Juli. Frhr. v. Seckendorff, Gen. Major a.D., zuleßt Oberst von der Armee, mit feiner

i RONoR zur Disp. gestellt. Schmidt, Sec. Lt. vom Inf. Negt.

r. 98, mit Pension nebs Ausficht auf Anstellung im Zivildienst, Oesterrei, Sec. Lt. vom Fuß-Art. Regt. von Linger (Ostpreuß.) Nr. 1, mit Pension, der Abschied bewilligt. Coghbo, Major a. D., zuleßt Hauptm. und Komp. Chef im 3. Oberschles. Inf. Regt. Nr. 62, unter Ertheilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des genannten Regts., mit seiner Pension zur Disp. gestellt.

Odde, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern “, 10. Juli. v. Hänisch, Gen. Lt. u«d Kommandeur der 36. Div., in Ge- nehmigung seines Abschiedsgesuhes mit Pension zur Disp. gestellt. Neumann, Pr. Lt. vom 5. Rbein. Inf. Regt. Nr. 65, mit Pension, Marcus, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Markgraf Karl (7. Brandenbur ú Nr. 60, Bieß, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 136, mit Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst, der Abschied bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. Gothenburg, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern“, 7. Juli. Schmidt, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regis. Markgraf Ludwig Wilhelm (3. Bad.) Nr. 111, mit Pension der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär-Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. 15. Juni. Ahrens, Proviantamts-Kontroleur auf Probe in Saarbrücken, zum Proviantamts-Kontroleur ernannt. Beckers, Korps-Stabsapotheker XVTI. Armee-Korps, auf seinen Antrag vom 30. Iuni d. J. ab aus dem Militär-Verwaltungsdienst verabschiedet. j at M0 Us Sa Rol, Proviantamts-Kontroleur auf Probe in Saarburg, zum Proviantamts- Kontroleur ernannt.

. Juni. Krüger, Proviantmeister in Allenstein, nah St. Avold, Hunger, FOICES in Dieuze, nah Allenstein, Kühne, Proviantamts-Rendant in Pfalzburg, als Proviantmeister auf Probe nah Dieuze, Sch mieta, Proviantamts-Rendant in N nah Pfalzburg, Klauer, Proviantamts- Kontroleur in Hagenau, als Trovraitant enann nah Met, Lange, Proviantamts-Afsist. in öónigsberg, als Proviantamts-Kontroleur auf Probe nah Hagenau, Orinsky, Lehn, Proviantamts-Assistenten in Gnesen bezw. Stettin, nah Königsberg bezw. Gnesen, Moriß, Rechnungs-Rath, Rendant der Kaiser Wilhelms- Akademie für das militärärztlihe Bildungswesen in Berlin, mit Pension in den Ruhestand, versetzt.

25, Juni. von Gahlen, Eisenach, Proviantamts-Aspiranten, als Proviantamts-Assistenten in Stettin bezw. Berlin zum 1. Juli 1897 angestellt.

27 28 Uni: Dau DoID, Relnungs- Nas, Proviantamts-Direktor in Königsberg i. Pr., auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhe- stand verseßt. Dr. Brücher, Roßarzt der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Hannover, der Abschied bewilligt. __ 29. Juni. Schulte, Nehnungs-Rath, Provitantamts-Direktor in Caffel, auf seinen Antrag mit Penfion in den Rubestand verseßt. 30. Juni. S{hleicher, Proviantmeister in Wesel, als Pro- viantamts-Direktor auf Probe nah Königsberg i. Pr, Schmidt, Proviantamts-Nendant in Demmin, als Proviantmeister auf Probe nah Wesel, Tempel, Proviantamts-Rendant in Mey, nah Demmin, Pfennig, Proviantamts- Kontroleur in Rastatt, als Proviantamts- Rendant nah Met, Ziemann, Proviantamts-Assist. in Bromberg, als Proviantamts-Kontroleur auf Probe nach NMastatt, König, Proviantamts-Assist. in Altona, nah Bromberg, zum 1. August 1897, Dürwald, Roßarzt vom Feld-Art. Regt. General-Feldzeug- meister (1. Brandenburg.) Rr. 3, auf seinen Antrag mit Penfion in den Ruhestand, —- verseßt. s

2. Juli. Keller, Proviantmeister auf Probe in Paderborn, Tigoer, Proviantamts Rendant in Saarbrücken, zu Proviant- meistern ernannt.

XITLI. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps.

Im Sanitäts - Korps. 12. Juli. Dr. Brigel Unter- arzt der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, Dr. Baader, Unter- arzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Ehingen, zu Assift. Aerzten 2. Kl. befördert.

Durch Verfügung des Korps-General- Arztes. 28.Juni. Hölscher, cinjährig-freiwilliger Arzt im Drag. Regt. König Nr. 26, unter Verseßung în das Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, zum Unterarzt des aktiven Diensistandes ernannt und mit Wahrnehmung einer bei leßterem offenen Assist. Arztstelle beauftragt.

Beamte der Militär-Verwaltung.

_12. Juli. Nörr, Aichele, Guoth, Unter-Apotheker der Res. vom Landw. Bezirk Stuttgart, zu Ober-Apothekern ernannt. Hölzle, Ober-Apotheker der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Be- zirk Cßlingen, Stenger, Ober-Apotheker der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Mergentheim, der Abschied bewilligt.

Kaiserliche Marine.

Offiziere 2. Ernennungen, Beförderungen, Ver- seßungen 2c. Kiel, 27. Juni. Des Königs der Belgier Majestät à la suite der Marine zu führen.

Gothenburg, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern“, 8, Juli. Graf von Baudissin, Kapitän zur See, unter Entbin- dung von dem Kommando S. M. Panzerschiffs 1. Klafse „Kurfürst Friedrich Wilhelm“, zum Vorstand der Nautishen Abtheil. im Reichs-Marineamt ernannt. Wahren dor ff, Korv. Kapitän mit Oberst-Lieutenants-Rang, von dem Kommando zur Dienstleistung im Reichs-Marineamt, Etienne, Korv. Kapitän, von der Stellung als Art. Offizier vom Platz und Vorstand des Art. Depots zu Friedrihs- ort, Obenheimer, Korv. Kapitän, von dem Kommando zur Dienftleistung im Reichs-Marineamt, entbunden. Paschen (Adolf), Korv. Kapitän, unter Entbindung von der Stellung als Chef einer Panzer-Kanonenboots-Div. bezw. von dem Kommando S. M. Panzer-Kanonenboots „Müde“, zur Dienstleistung im Reichs-Marine- amt fommandiert. Rollmann, Korv. Kapitän, von dem Kommando zur Dienstleistung im Reichs-Marineamt entbunden. Derzewski, Korv. Kapitän, von dem Kommando des zweiten Stammschiffes der Res. Div. von Panzerschiffen 4. Klasse der Nordsee entbunden und zum Art. Offizier vom Plaß und Vorstand des Art. Depots zuFriedrichsort ernannt. Ingenohl, Korv. Kapitän, Bahmann, Scheer, Kapitän-Lts., zur Dienstleistung im Reichs-Marineamt kommandiert. Caesar, Kapitän-Lt., von der Stellung als Referent beim Torpedo-Versuchs- kommando entbunden. Gaedeke, Kapitän-Lt., zum Referenten beim Torpedo-Versuhskommando ernannt. v. Born, Kapitän-Lt., von der Stellung als Adjutant der Shiffs- Flug omon entbunden. Stechow, Kapitän-Lt , als Aèjutant zur Schiffs-Prüfungskommisfsion kommandiert. Brinkmann, Korv. Kapitän mit Oberft-Lieutenants- rang, von dem Kommando eines Panzerschiffes 4, Klaffe der Res. Div. der Nordsee entbunden, Janke, Korb, Kapitän, unter

Belassung in der Stellung -als Kommardeur der 2. Abtheilung der 1. Matrosen-Div., zum Komman danten eines Panzerschiffes 4. Klase der Res. Div. der Nordsee, Gerstung, Korv. Kapitän, zum Kom- mandanten S. M. Avisos „Pfeil“, ernannt.

Kaiserliche Schußütruppen. Gothenburg, an Bord S. M. Y. „Hohenzollern“,

7. Juli. Schwabe, Pr. Lt. von der Schußtruppe für Südwest, -

Afrika, ausgeschieden; gleichzeitig unter Bewilligung eines einjährigen Urlaubs, in der Armee und zwar als Pr. Lt. mit feinem Patent à la suite des Gren. Regts. Prinz Carl von Preußen (2. Branden- burgishes) Nr. 12 wiederangestellt.

Nichtamtli@ßes.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 17. Juli. Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Kommissar der Landesverwaltung für Elsaß - Lothringen, Geheime Ober- Regierungs-Rath Halley ist mit Urlaub von Berlin abgereist.

Der Regierungs-Assessor Suche zu Königsberg i. N.-M. ist dem Koöniglihen Ober-Präsidium zu Hannover, der Negierungs-Assessor Schmidt zu Lissa der Königlichen Re- gierung zu Breslau und der Regierungs-Assessor Dr. Reiche zu Lüneburg der Königlihen Regierung zu Minden zur weiteren dienstlihen Verwendung überwiesen worden.

Laut telegraphisher Meldungen an das Ober-Kommando der Marine if S. M. S. „Habicht“, Kommandant Kor- vetten-Kapitän Gercke (Eduard), am 15. Juli in Gaboon angekommen und beabsichtigt, am 18. Juli nah Kamerun in See zu gehen; S. M. S. „Loreley“, Kommandant Kapitän-Lieutenant von Krosigk, ist gestern in Nikolajew angekommen.

Magdeburg, 16. Juli. Seine Majestät der Kaiser und König hat, der „Magd. Ztg.“ zufolge, dem Kommandeur des IV. Armee-Korps, General der Kavallerie von Hänisch, zu dessen 50 jährigem Dienstjubiläum ein Schreiben gesandt, worin Allerhöchstderselbe dem Jubilar Seinen herzlichen Glück- wunsh ausspriht und ihm für die in einem so langen Zeitraum in Krieg und Frieden dem König und dem Vaterlande ge- leisteten Dienste warmen Dank und volle Anerkennung aus- drückt. Zugleih hat Seine Majestät dem General von Hänisch die Brillanten zum Schwarzen Adler-Orden verliehen.

Oesfterreich-Ungaru.

Der deutshe Botschafter am italienischen Hofe von Bülow traf vorgestern in Aussee ein, um dem Reichskanzler Fürsten zu Hohenlohe einen Besuch abzustatten, und kehrte gestern von dort nah dem Semmering zurü.

Jn der gestrigen Sißung des Wiener Gemeinderaths brahten Vogler und Genossen den Antrag ein, der Wiener Gemeinderath möge seine Sympäüthie für die deutsche Bevölkerung Böhmens aus Anlaß der Vorgänge in Eger zum Ausdruck bringen; ebenso beantragten Gruber und Mayseder eine Kundgebung des Gemeinderaths gegen die Maßnahmen der Regierung in Böhmen. Ueber beide Anträge wird der Stadtrath beschließen. Der Bürgermeister Dr. Lueger verlas hierauf einen Erlaß, wo- nah der Minister - Präsident aus formellen wie aus materiellen Gründen nicht in der Lage gewesen sei, bei dem Kaiser für eine Deputation zur Unterbreitung einer Adresse wegen der Sprachenverordnungen eine Audienz zu erwirken, Vos habe der Minister-Präsident die Beschlüsse des Gemeinde- E e der Sprachenfrage zur Allerhöchsten Kenntniß gebracht.

ie das „Fremdenblatt“ meldet, ist in der Fine des slovenish-deutshen Untergymnasiums in Cilli eine Entscheidung getroffen worden. Das genannte Unter- gymnasium, für welhes die Reichsvertretung den Kredit abgelehnt hate, wird mit Schluß des laufen- den Schuljahres, d. i. mit Ende August, zu be- stehen aufhören, nahdem aus pädagogisch - didaktischen Gründen im Jnteresse der Schüler eine Weiterführung \chließlich unthunlih erschien. Für die Schüler slovenischer Nationalität wurde provisorisch derart Vorsorge ge- troffen, daß dieselben in eigenen Gymnasialklassen vereint werden und Unterriht in den Gegenständen des Untergymnasiums erhalten. Die definitive Regelung, in welcher Art künftig das Bedürfniß nah slovenish-deutschem Gymnafsialunterriht im südlihen Steiermark Befriedigung finden soll, wird während der Dauer des Provisoriums, wie u hoffen steht, siher nicht ohne Einverständniß beider Nationalitäten des Landes, nah sachlichen und billigen Er- wägungen erfolgen. Wie das genannte Blatt weiter vernimmt, wird von der Unterrichtsverwaltung die Errichtung einer Veterinärshule in Cilli geplant, welche den eigenartigen land- wirthschaftlihen Jnteressen des Alpengebietes zu dienen haben werde.

Die liberale Partei des ungarischen Unter- hauses wird, wie dem „W. T. B.“ zufolge in Budapel! verlautet, am Montag zu einer Konferenz zusammentreten, in welcher über Maßregeln gegen die Obstruktion verhandelt und zunächst eine Verlängerung der Sißungsdauer des Unter- hauses beschlossen werden soll.

Großbritanuien und Jrland.

Die Königin hat, wie „W. T. B.“ meldet, einen Dankeserlaß an ihre sämmtlihen Unterthanen gerichtet, in welhem Jhre Majestät zum Ausdruck bringt, daß sie, obwohl! sie bereits wiederholt amtlih ihr tiefes Dankgefühl für die ihr bewiesene unbegrenzte Loyalität ausgesprochen habe, es dos n dabei bewenden lassen könne, sondern dies au noch persönli thun müsse. Die Königin fügt hinzu : es sei hwierig, das wirklih tiefe Gefühl der Rührung und des Dankes auszu- drüden, das sie bei den allgemeinen und freiwilligen Kund- gebungen der großen Loyalität und Anhänglichkeit empfunden, welche hr gelegentlich der Vollendung ihres \echzigsten Regle rungsjahres dargebracht worden seien. Es bereite ihr einé hohe Genugthuung, nach so vielen Jahren der Arbeit und der

Sorge zum Besten ihres geliebten Landes zu erkennen, daß ihr Streben in ihrem ganzen weiten Reiche anerkannt werde. Es habe ihr sehr große Freude bereitet, so viele ihrer Unterthanen aus allen Theilen der Welt vereinigt und ihrer Ergebenheit egen sie, die Königin, würdigen Ausdruck verleihen zu sehen. Sie danke ihnen allen aus der Tiefe ihres Herzens. Der Dankeserlaß ließt: „Jh werde immer zu Gott beten, daß er sie segnen und Mir die Fähigkeit geben möge, Meinen Pflihten für ihr Wohlergehen nachkommen zu können, fo lange er Mir noch Leben gewährt.“

Im Unterhause erklärte gestern der Erste Lord des Schaß- amts Balfour: die Regierung widme ihre Aufmerksamkeit der Frage der zukünftigen Verwaltung derjenigen Gebiete, welche unter der Kontrole der „Südafrikanischen Gesellschaft“ stehen, und werde zu diesem Zweck die Direktoren dieser Ge- fellshaft sowie den Gouverneur der Kap-Kolonie Sir Alfred Milner und die Behörden der Kap-Kolonie um ihre An- sihten befragen. Lawson bemerkte, der Erste Lord des Schazamts habe nicht gesagt, welhe Schritte die 1 erg auf Grund des Berichtes des Untersuhungs-Ausschusses thun werde. Balfour erwiderte, seines Erachtens geschehe das, was er an- gekündigt habe, infolge des Berichts. Auf eine Anfrage Dillon's, ob als Ergebniß des Berichts ein Gerichtsverfahren gele werden solle, antwortete Balfour: „Nicht, daß ich wüßte!“ Baylay fragte, ob die Antwort Balfour's so zu verstehen sei, daß der Untersuchungs - Ausshuß im nächsten Jahre niht wieder zusammentreten werde, und daß hinsihtlich der Verwaltung der „Chartered Company“ und hinsihtlich der Behandlung der Eingeborenen keine Unter- suchung stattfinden solle. Balfour entgegnete: dies sei nicht der Fall. Die vorher an ihn gerichtete Frage habe nichts mit dem Zusammentritt des Untersuhungs-Ausshusses im nächsten Jahre zu thun gehabt; man dürfe auch niht annehmen, daß

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seine Antwort sh irgendwie darauf bezogen haben.

Frankreich.

Der Präsident Faure hat, wie verschiedene Pariser Blätter von heute Morgen melden, dem Bürgermeister von St. Petersburg mitgetheilt, daß sein Aufenthalt daselbst zwei Tage dauern werde.

Die Deputirtenkammer berieth gestern die Geseßes- vorlage der Regierung über die direkten Steuern, welche Steuerermäßigungen im Betrage von 25 Millionen Francs festsezt. Der Deputirte Cavaignac vertheidigte seinen Gegen- entwurf, welcher die Einführung einer Einkommensteuer erstrebt. Der Finanz-Minister Cochery wies auf die Schwierigkeiten bei der Durchführung des Segen Cavaignac’s hin und erklärte das Son für undurhführbar. Der Minister bat ließli, die Regierungsvorlage anzunehmen. Der Minister- Präsident Méline bekämpfte die progressive Einkommen- steuer, erklärte, daß die Einführung derselben im Widerspruch mit der Politik des Kabinets stehe, und stellte die Vertrauens- frage. Hierauf wurde der Gegenentwurf Cavaignac's mit 282 gegen 249 Stimmen abgelehnt.

Nußland.

Einer Depesche der „Wjedomosti“ aus Troizkosawsk zu- folge befindet sich Fürst Uchtomski auf der Rückreise von Peking durch Sibirien. Der Fürst führt Schreiben des Kaisers und der Kaiserin von China an den Kaiser und die Kaiserin von Rußland mit sih, sowie Ge- schenke, von denen ein Theil auf dem Dampfer „Kiew“ der freiwilligen Flotte nah St. Petersburg befördert werden foll.

Der Kontre - Admiral Lawrow is, wie „W. T. B.“ meldet, zum Befehlshaber des Uebungs - Geshwaders im Schwarzen Meere ernannt worden.

Wie die Kronstädter „Wjestnik“ erfährt, ist die Frage des Ankaufs einer großen Schiffswerft in Sebastopol durch den russ Fe Staat in bejahendem Sinne ent- schieden worden. Jnfolge dieses Ankaufs erhält die russische Flotte im Schwarzen Meer die Verfügung über drei große und drei kleine Docks sowie über umfangreihe mechanische Werkstätten, sodaß sie auf ihrer neuen Werft selbst große Schiffe zu bauen vermag und alle Ausbesserungen und sonstigen Arbeiten ausführen kann.

Spanien.

In Socuellamos, Provinz Ciudad Real, sind, wie „W. T. B.“ meldet, wegen der Verzehrungssteuer Unruhen ausgebrochen; die Ruhestörer machten einen Angriff auf das Rathhaus und suchten dasselbe in Brand zu stecken.

Türkei,

Der „Standard“ meldet aus Konstantinopel vom 15. d. M. Abends, daß an diesem Tage die Botschafter bei dem österreichish-ungarischen Botschafter von Calice eine Sizung abgehalten hätten, in welcher der türkishe Minister des Aeußern Tewfik Pascha erschienen sei und die Mit- theilung gemacht habe, daß der Sultan den Friedens- bedingungen der Mächte im Prinzip zustimme und jeßt bereit sei, dieselben formell und offiziell anzunehmen.

Bulgarien.

Der russisch-bulgarishe Handelsvertrag ist, dem „W. T. B.“ zufolge, am 14. d. M. unterzeihnet worden.

Amerika.

Aus Washington berichtet „W. T. B.“, daß, dort ein- getroffenen Depeschen aus London zufolge, die Verhandlungen Uber den Robbenfang im Bering-Meere fortdauerten. Man erwarte, daß eine Konferenz von britishen und ameri- kanishen Sachverständigen im Herbst nah London werde ein- es werden, um über bestimmte Punkte dieser Frage zu

erathen.

In Madrid eingetroffenen Nachrichten aus Havanna lahgige hat Maximo Gomez eine Proklamation er- lassen, worin erklärt wird, daß die Aufständischen nit eher tre DAnnng ändern würden, als bis Cuba unabhängig sein

erde.

Das „Reuter'she Bureau“ erfährt aus Montevideo: wahrscheinlich werde zwishen den Aufständishen und den

egierungstruppen ein 1ötägigiger Waffenjtillstand ab- geshlossen werden.

Asien.

Das „Reuter’she Bureau“ meldet aus Pekin g vom 15. d. M., daß dort, im Gegensaß zu der offiziellen Erklärung des französishen Ministers des S euseni Hanotaux in dem

Ministerrath vom 19. Juni (vergl. Nr. 143 d. Bl.), behauptet werde: es sei keinerlei Uebereinkommen unterzeichnet worden, welches Frankreich in der E O ergünstigungen für den ¡Eisenbahnbau und den Bergwerksbetrieb einräume. Der französishe Gesandte habe einen angeblichen Vertrag vorgelegt, der in Paris von dem chinesishen Gesandten und dem Minister des Auswärtigen Hanotaux E worden sei. Das Tschung-li-Yamen bestreite jedoh die Gültig- keit des Dokuments und habe gedroht, den chinesishen Ge- sandten von Paris abzuberufen, alls er dasselbe unterzeichnet haben sollte. Das U Aen habe nur versprochen, Frankreichs Mitwirkung in Anspruh nehmen zu wollen, sobald die chinesishe Regierung in der Provinz Yünnan Bauten vor- nehmen lasse.

Nr. 29 des „Centralblatts der Bauverwaltung“, heraus- egeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 17. Juli, hat Leiden Inhalt: Amtliches: Dienst-Nachrihhten. Nichtamtliches: Das neue Amtsgerichtsgebäude in Charlottenburg. Die Vêrwendung von Weichen mit gekrümmtem Mutterstrang. Die Preisbewerbung für den Neubau des Rathhauses in Leipzig. TV. (Schluß.) Das G08 und seine Verwendung zum Pflastern. Der Entwurf eines eseßes über Zonen-Enteignung in Basel. Vermischtes: Er- weiterung der Deli-Eisenbahn an der Ostküste Sumatras. Leipziger Stadtumbaupläne. Schiffffs- und Floßverkehr auf dem kanalisierten Main. Neue Patente.

Arbeiterbewegung.

Aus Oberhausen im Reg.-Bez. Düsseldorf wird der „Rhein.- Westf. Ztg." geschrieben: In hiesiger Gegend fangen die Ziegel- bäder an, in eine Lohnbewegung einzutreten. An mehreren Stellen haben sie die Arbeit eingestellt und warten ab, was die Ziegeleibesitzer ihnen für Bedingungen tellen. Die Ziegeleiarbeiter selbft verlangen zum theil 25 A Wogenlohn und freie Station, womit sih die Be- fißer nicht einverstanden erklären wollen.

Aus Delmenhorst wird der „Weser-Ztg." über den Aus- stand in der Wollkämmerei unter dem 15. Juli weiter berichtet : Die Direktion der Norddeutshen Wollkämmerei und Kommgarnspinneret macht durch Anschlag bekannt, daß durch das widerre{tlihe Ver- lassen der Arbeit seitens der Arbeiter der Wollkämmerei und der Vorbereitung das Arbeitsverhältniß gelöst sei, ferner daß sie infolge dieses Umstandes in die Zwangslage verseßt fei, sämmt- lihen Arbeitern der Sortierung, Wäscherei, Spinnerei, Doublierung, Zwirnerei, Weiferei, Pakerei u. \. w. am 17. d. M. die Arbeit zu kündigen. Sie bemerkt ferner, daß sie, sobald die Leute die Arbeit wieder aufnehmen wollten, gern bereit sei, alle, die fih inzwischen ordentlich geführt Hätten und besonders in einem längeren Arbeits- verhältniß zu der Fabrik gestanden haben, wieder anzunehmen.

Hier in Berlin haben einer Mittheilung des „Vorwärts“ zu- folge die Zinkgießer und Stürzer der Firma E. Falkson wegen Lobukirzutia die Arbeit niedergelegt.

In Glasgow und in Clydeside haben, wie die Londoner „A. K.“ zum Ausstand der Maschinenbauer Englands be- rihtet, die Fabrikanten und die Arbeiter einen Waffenstillstand auf zehn Tage abgeschlossen. Die meisten Nichtgewerkvereinler schwanken in diesen Orten, ob sie sich dem Ausstand anschließen sollen. Der Grund if, daß man ihnen nicht verbürgen will, daß fie Ausf\tandsgeld erhalten. In Leeds haben 20 Firmen die Arbeits- sperre gegen 2% Prozent ihrer Arbeiter, die dem Gewerkverein an- gehören, verhängt. Im Lager der Kesselmacher scheint die Mehrzahl die Arbeit nicht einstellen zu wollen.

Statistik und Volk8wirthschaft.

Die Zwangsvollstreckungen in das unbewegliche Bermögen im Königreih Württemberg.

In Württemberg wurden bisher die Zwangsvollstreckungen statistish nur infofern erfaßt, als die alljährlich vom Justiz-Ministerium herausgegebenen „Uebersihten über die Verwaltung der Rechtspflege im Königreih Württemberg“ die Zahl der gestellten Anträge auf Zwangsvollstreckung in beweglihes und unbeweglihes Vermögen sowie der Zwangsverwaltungen registrieren. Ueber ihre Häufigkeit in dem 15 jährigen Zeitraum 1881 bis 1895 geben die folgenden Ziffern Auf- \{chluß, denen die Zahlen der beantragten bezw. eröffneten Konkurse beigeseßt sind, da erst die statistishe Ermittelung beider Hauptformen des rihterlihen Verfahrens gegen zahlungsunfähige Schuldner der Konkurse und der Zwangsvollstreckungen ein vollständiges Bild über den Umfang der durch diese in die Erscheinung tretenden wirth- schaftlichen Zustände giebt:

3 Anträge auf wangsver- : Jah steigerungen angs Konkurse

Ar von unbewegl. Gialtiiaui M bewegl.

Vermögen gen NBermögen beantragte eröffnete

1881 2752 H 1936 692 568

1882 2324 42 2387 579 484

1883 2117 45 2427 479 410

1884 1957 71 2387 430 357

1885 1616 62 2360 389 311

1886 1484 68 2542 383 328

1887 1616 69 2772 432 362

1888 1667 108 2893 409 338

1889 1558 99 3004 379 304

1890 1622 104 3169 391 SIT

1891 1519 100 3386 421 351

1892 1498 102 3691 453 388

1893 1408 99 3536 361 293

1894 1240 H 3662 411 357

1895 TOTE 106 3772 421 343 15 jähriges

Mittel 1716,6 86,2 29283 442 367,4 Die Zahl der Zwangsvollstreckungen in beweglichßes Vermögen ift in fteter Zunahme, dagegen die der Bwangtvofistrekarigen in unbeweg- liches Vermögen in steter Abnahme begriffen. Man kann hieraus schließen, daß die Nothwendigkeit, bei der Zwangsvollftreckung auf liegenshaftlihes Vermögen zurückzugreifen, seltener wird, und es erhält diese günstige Deutung der Bewegung der Zwangsvollstreckungsziffern eine Unterstüßung durch die Bewegung der Konkursziffern, aus welcher eher cine aufstrebende als eine rückläufige Entwickelung der Erwoerbs8- verhältnisse in Württemberg abzuleiten ist.

Da die Vers{uldung des Grundbesißes zunächst durch Hypotheken- aufnahme, die Infolvenz alsdann durch Zwangsvollstreckung in-das unbe- weglihe Vermögen zu Tage tritt, so ist die statistishe Erfassung der fhaftlltien Grundbeis. von besondere volkéwirtbsesaftlihen Znterefie

Zwangsver- steigerungen

aftlichen Grundbesiß von besonderem volkswirthschaftlichen Interefse. u den Biele von Preußen, Bayern, Sachsen, Baden und

ehen hat daher auch für Württemberg das Statistische Lande8amt rbebungen über die Zwangsvollstreckungen in unbewegliches Vermögen zunähsi vom Jahre 1895 veranstaltet, deren Ergebnisse vor kurzem in den eWlirltembergisWen Jahrbüchern für Statistik und Landes-

kunde“, Jahrgang 1896, Bee worden sind. Danach betrug die Zahl der Zwangsvollstrelungen in unbeweglihes Vermögen im Sabre 1895 1291. Davon sind 461 = 35,7 %_ vollständig durh- geführt worden, während die übrigen 830 Fälle = 64,3 9%

vor der Ertheilung des „Zuschlagsbescheides" (d. h. vor der von der Vollstreckungsbehörde ertheilten Genehmigung des Zwangs8- verkaufs, bus welhe der Vertrag über den Zwangsverkauf erst zum Abschluß fkommt) bezw. vor der „Verweisung“ (d. b. vor der Vertheilung der Erträgnisse der verkauften Liegenschaften) eingestelt worden sind und zwar 561 = 43,95 %/o wegen nacträgliher Befriedigung des oder der Gläubiger dur den S@uldner und 269 = 20,8 9% aus anderen Gründen, insbesondere wegen Auss\ichtskosigkeit des Verfahrens. Die Vertheilung der 1291 ZwangsvollstreckŒungen auf die einzelnen Bezirke des Landes weist bemerkenswerthe Untershiede und Abweichungen von der Durch- \hnittsziffer auf.- Die höchsten Zahlen fanden N in den zentralen Landesbezirken, während die peripherish gelegenen Bezirke des Landes eine relativ geringere Häufigkeit der I RS E zeigen. Der Grund dieser Erscheinung hängt, wie das Statistische Landesamt hervorhebt, mit den allgemeinen wirthshaftlichen Verbältnissen der einzelnen Landestheile zusammen. Jene zentralen Bezirke mit hoher Frequenz der Zwangsvollstrekungen find nämli zuglei diejenigen Bezirke, in denen milderes Klima und fruchtbarer Boden eine inten- sivere Bewirthshaftung und größereParzellierung des Bodens gestatten und in welchen man am häufigsten die Verbindung der Land- wirthschaft mit Gewerbe trifft, während die peripherischen Be- zirke mit niedriger Frequenz der Zwangsvollstreckungen zugleich die rein agrarishen Bezirke des Landes sind, in denen der mittlere bäuerlihe Besitz vorherrsht. Es liegt deshalb die Vermuthung nahe, daß nit die eigentlihe Landwirthschaft, niht der Bauer im engeren Sinne, fondern die mit Gewerbe in größerem oder kleinerem Ver- bältniß fombinierte Landwirthschaft das größere Kontingent zu den S rene stelle, und diese Vermuthung erhält durch die

tatistik ihre volle Bestätigung. Die Untersheidung der Shuldner nas Berufsgruppen ergiebt nämlich, daß von den 1291 im Jahre 189 erledigten Zwangsvollstrekungen auf die selbständigen Landwirtbe (Gärtner, Weingärtner) ohne Nebengewerbe nur 317 = 24,5 /o, auf die land- und forstwirthshaftlißen Tagelöhner und Dienst- boten 155 = 1299/0 entfallen, während nah der Berufs\tatiftik die in der Land- und Forstwirthschaft erwerbêthätige Bevölkerung in Württemberg niht weniger als 44,49% der Grwerbsthätigen über- haupt ausmaht. Von den 461 vollftändig durchgeführten Zwangs- vollstreckungen, bei denen allein eine Unterscheidung der Schuldner nah sämmtlihen Berufsgruppen der Statistik möglich war, entfallen auf die selbständigen Landwirthe (Weingärtner) ohne Nebengewerbe 120 = 26 9/0, auf die land- und forstwirthschaftlihen Tagelöhner und Dienstboten 66 = 14,3 9/0, auf die selbständigen Gewerbetreibenden mit Landwirthschaft 150 = 32,5 9/9, auf die selbständigen Gewerbe- treibenden ohne Landwirthschaft 79 = 17,1 °/9, auf die unfelbst- ständigen Gewerbetreibenden mit Landwirthschaft 18 = 3,9 %/, auf die unselbständigen Gewerbetreibenden o h ne Landwirthschaft 6 = 1,3 9/9 und auf die übrigen Schuldner 22=4,9. Der größte Antheil an den Zwangsvollstreckungen, fast etn volles Drittel, entfällt demnach auf diejenigen, welhe die gewerbliche Beschäftigung mit dem Betriebe der Landwirthschaft vereinigen. Diejenigen, welche sich aus\{ließlichÞ mit der Land- wirtbsibast beschäftigen, kommen erst an zweiter Stelle; auf sie ent- fällt 4 der Zwangsvollstreungen. An dritter Stelle erscheinen die selbständigen Gewerbetreibenden ohne Landwirthschaft mit etwas mehr als &, an vierter Stelle die land- und forstwirthschaftlihen Tagelöhner, welche zugleich im Besiye eines Grundstücks oder Hauses sind, mit 1/7 der Zwangsversteigerungen. Die übrigen Berufsgruppen kommen neben den vorgenannten hinsihtlich der Zahl der Zwangsvollstreckungen faum in Betracht. Der verschiedene Antheil der einzelnen Schuldner- gruppen an den Zwangsvollstreckungen wird natürlich auch dur die vershiedene Stärke dieser Berufsgruppen beeinflußt sein, Aber selbst bei der Reduzierung auf die Gesammtzahl der in den einzelnen Berufs- abtheilungen Erwerbsthätigen bleibt bei den Gewerbetreibenden mit Landwirthschaft eine besonders große Häufigkeit der Zwangsvoll- streckungen bestehen; in zweiter Linie kommen dann die selbständigen Gewerbetreibenden ohne Landwirthschaft. und erst in dritter Linie die selbständigen Landwirthe ohne Nebenberuf.

Die Forderungen der Gläubiger (Passiva) betrugen in den 1291 Zwangsvollstreckungen zusammen 4172512 # oder durh- \hnittlih in einem Zwangsvollstreckungsfall 3232 4, erheblih weniger als der Durhschnittsbetrag der Passivmasse in den Konkursen, welcher {id in dem 10jährigen Zeitraum 1883/92 zu 18770 M E und zwar betragen die Passiva in den 461 vollständig durchgeführten Zwangsvollstreckungen 3 644 013 # oder durhschnittlih 7904 4, in den 561 Zwangsvollstreckungen, welhe vor dem Zuschlagsbesbeid wegen Befriedigung der Gläubiger eingestellt worden sind, 255 166 4 oder durchschnittlih 455 46, in den 269 Zwangsvollstreckungen, die aus anderen Gründen, insbesondere wegen Aussihtslosigkeit, eingestellt wurden, 273 333 oder durhschnittlih 1016 / Es handelt ih also bei den Zwangsvollstreckungen, welche vor Ertheilung des Quschlagsbeswee eingestellt worden find, um verhältnißmäßig kleine

ummen, weshalb sie im Folgenden außer Betraht bleiben können. Von Interesse ist, wie sih die Passiva auf die einzelnen Schuldner- ruppen vertheilen, da in der Passivmasse das Maß der Kred it- fähigkeit, bezw. der Kreditwürdigkeit zum Ausdruck kommt. Von der Passivsumme in Höhe von 3 644013 4 entfallen auf die selbständigen Landwirthe 830013 # = 22,8%/0, durchs{nittlih 6917 4, auf die land- und forftwirthsaftlichen Tagelöhner 132 870 4 = 3,7 9%, durhschnittlich 2013 4, auf die selbständigen Gewerbe- treibenden mit landwirthshaftlihem Betrieb 992571 #4 = 27,1 %/o, durchschnittlih 6617 Æ, auf die selbständigen Gewerbetreibenden ohne landwirthschaftlihen Betrieb 1 587 023 A = 43,6 9/0, durh- shnittlih 20 089 46, auf die unselbständigen Gewerbetreibenden mit landwirthschaftlihem Betrieb 30206 # = 0,9 %/o, durchschnittlich 1678 4, auf die unselbständigen Gewerbetreibenden ohne landwirth- schaftlichen Betrieb 17 653 #4 = 0,9 °/o, durhschnittlih 2942 (6, auf die übrigen Schuldner 953677 #4 = 1,49%/9, durhschnittlich 2440 M Bezüglich der Durchschnittsgröße der Passivmasse stehen demnach die selbständigen Gewerbetreibenden ohne Landwirthschaft bei weitem an erster Stelle; in zweiter und dritter Linie kommen die L Landwirthe und die selbständigen Gewerbetreibenden mit Landwirthschaft mit annähernd gleihen Säßen. Hervorhebung verdient ferner dîte Thatsache, daß die Passivbeträge bei den beiden Gruppen der „reinen Gewerbetreibenden“ und der „reinen Landwirthe“ annähernd mit den Konkurspassivmassen {ih deken, da nach ¡der Konkursstatistik in dem zehnjährigen Zeitraum 1883/92 der durhchschnittlihe Betrag der Forde- rungen bei den Landwirthen zu 7968 Æ, bei den Gewerbetreibenden zu 21 414 #4 berechnet wurde.

Der Passivmasse in Höhe von 3 644013 M steht gegenüber eine Aktivmasse von 2780969 # oder einer Passivmasse von 100 eine Aktivmasse von 76,3 4, während bei den Konkursen (nach dem zehnjährigen Durchschnitt 1883/92) auf 100 f Paffiva nur 28,7 Aktiva kommen. Aus dem Verhältniß der Aktiv- zu der Passivmasse in den einzelnen Schuldnerkategorien geht hervor, daß bei den Land- wirthen die Deckung günstiger, bezw. die Kreditgefahr geringer ist als bei den Gewerbetreibenden und daß die Kreditgefahr bei denjenigen am größten is, welhe ein Gewerbe und gm rth[gaft jus

lei betreiben. Zu einem ähnlichen Ergebniß i} |chon die n den Jahren 1884—85 vorgenommene amtlihe Ermittelung der Lage der bäuerlihen Landwirthschaft in s\sechs Gemeinden Württembergs gelangt. Ebenso ist im Großherzogthum Baden durch die vorjährige amtliche Untersuhung über die Verschul- dung der Landwirthschaft ermittelt worden, daß in Baden die rein landwirthschaftlihen Betriebe in allen Einkommensgruppen [eye viel niedriger verschuldet find als die E e T Betriebe mit gen tem Berufseinkommen. Die Gründe dafür, daß die Deckung er Forderungen bei den Zwangsvollstreckungen gegen [as Gewerbetreibende mit landwirthshaftlihem Betrieb geringer ist als bei den Zwangsvollstreckungen gegen die übrigen Schuldnergruppen, sind nah Ansicht sowohl des württembergischen Statistischen Landes- amts wie des badischen Statistishen Burcaus „theils in den Ver- bältnifsen der mit der Landwirthschaft verbundenen gewerblihen Be- triebe zu suchen, indem erfahrungsgemäß diese gewerblihen Betriebe auf dem Lande häufig nur ein geringes Gedeihen zeigen, theils aber liegen