1897 / 175 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 28 Jul 1897 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Nei Königlich Preußischer

und

s-Anzeiger

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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 4,650 S. | D T C j

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung aa;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expeditions

8W., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Uummern kosten 25 S.

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and Königlich Prenßischen Staats-Anzeigers |

Staats-Anzeiger.

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 §. | j Inserate nimmt an: die Königliche Expedition

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des Deutschen Reichs-Anzeigers

¿ 17D.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem emeritierten fkatholishen Pfarrer Bernard zu Sauerwiß im Kreise Leobschüß und dem Mitgliede der echnischen Kommission für pharmazeutische Angelegenheiten, Upothekenbesißzer Froelich zu Berlin den Rothen Adler- Orden vierter Klasse, sowie dem Küster Hunthe zu Alt-Damm im Kreise Randow das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Deutsches Reich.

Dem Kaufmann Georg Wöhnert in Altona ist namens des -Reihs das Excquatur als Kaiserlich und Königlich öster- eichish-ungarischer Honorar-Vizekonsul daselbst ertheilt worden.

Auf Grund des Z 75a des Krankenversicherungsgeseßzes der Fassung des Geseßes vom 10. April 1892 (Reichs- Seseßbl. S. 379) ist folgenden Krankenkassen:

1) der Kranken- und Begräbnißkasse der Grobbäcker- Gesellen (E. H.) in Hamburg,

2) der Allgemeinen Kranken- und Sterbekasse der deutschen Drechsler und deren Berufsgenossen (E. H.) in Hamburg,

3) der Krankenkasse der vereinigten Maurergesellen von Wandsbek und Umgegend (E. H.) i

on neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß fie, vor- thaltilih der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen g L des Krankenversicherungsgeseßes genügen. : erlin, den 26. Juli 1897. ' Der Reichskanzler. j Auftrage: Nothe.

Ser anntmachunag

Im Bezirk der Königlichen Eisenbahn - Direktion Hannover werden am 1. August d. J. der an der Strecke Herford—Himmig- hausen belegene Personen-Haltepunkt Schötmar und am 15. August d. J. der an der Strecke Osnabrück—Löhne belegene Personen-Haltepunkt Lüstringen ls Haltestellen auch für den Güterverkehr eröffnet werden. Berlin, den 27. Juli 1897. Der Präsident des Reichs-Eisenbahnamts. Jn Vertretung: Kraefft.

in

Bekanntma chUtg.

Am 31. Juli Abends, nah Dienstshluß, wird das Post- amt 78 (Alexanderstraße) von dem Hause Alexander- raße 33 nah dem Hause Kaiserstraße 25a verlegt und führt ortan die Bezeihnung „Postamt 78 (Kaiserstraße )“.

Berlin C., den 26. Juli 1897.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor, Geheime Ober-Postrath Griesbach.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den bisherigen außerordentlichen Professor in der philo- Whishen Fakultät der Akademie zu Münster i. W. Dr, hard Lehmann zum ordentlichen Professor in derselben kültät zu ernennen, sowie / dem prafktishen Arzt Dr. med. Hartmann in Len t Seiner Hoheit des Prinzen Friedrih Karl von Hessen, Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen*); ferner infolge der von der Stadtverordneten-Versammlung zu rin getroffenen Wahl den bisherigen Bürgermeister der adt Beeskow Rudolf Klein als besoldeten Beigeordneten eiten Bürgermeister) der Stadt Küstrin für die geseßliche dauer von zwölf Zahren zu bestätigen.

P ILC di en Ausfertigung auf den Inhaber lautender Kreis- ibesheine des Kreises Apenrade im Betrage von 040 000

Wilh elm, von Gottes Gnaden König von Preaßén 2c. achdem die Vertretung der Kreises Apenrade auf den Kreis- vom 30. Mai, 2%, September und 12. November 1896 be- en hat, die zum Bau einer Kleinbahn von Apenrade nah stein und zum Bau der Eijenbahn Sonderburg—Pattburg—

Aus der gestrigen Nummer d. Bl. in berihtigter Form

Tingleff erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Kreisvertretung, zu diesem Zweck auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihesheine im Betrage von 540 000 Æ ausstellen zu dürfen, da si hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch der Schuldner etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 (Geseß-Samml. S. 75) beziehungsweise der Aller- höchsten Verordnung vom 17. September 1867 (Geseßz-Samml. S. 1518) zur Ausstellung von Anleihesheinen zum Betrage von 540 000 4, in Buchstaben: „Fünfhundertundvierzig Tausend Mark“, welche in folgenden Abschnitten : 400 000 M zu 1000 M, I 00. - 40000. +200.

zusammen 540 000

nah dem anliegenden Muster auszufertigen, mit 34 9% jährli zu ver- zinsen und nah dem festgestellten Tilgungsplane mittels Verloosung oder Ankaufs jährlich vom 1. April 1899 ab mit wenigstens 1 9/9 des Kapitals unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Anleihescheinen zu tilgen find, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherr- lie Genehmigung ertheilen. Die Ertheilung erfolgt mit der rechtlihen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleibescheine die daraus hervorgegangenen Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein. Dur vorstehendes Privilegium, welhes Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung seitens des Staats niht über- nommen.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Gothenburg, an Bord M. Y. „Hohenzollern“, den

7. Juli 1897. (L S) Wilhelm K. von Miquel. Freiherr von der Rede.

ProvinzSchleswig-Holstein NegierungsbezirkS{hleswig. Anleiheschein des Kreises Apenrade, . ._. te Ausgabe, E e e as über . Mark Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom 7. Juli 1897 (Amtsblatt der Königlichen Negierung zu Schleswig vom . , ten 189 . , Nr. . .… ., Seite... und Geseßz-Sammlung für 189 . , Seite . .…, laufende Nr )

Auf Grund der von dem Bezirksaus\{chuß des Regierungsbezirks Schleswig genehmigten Kreistagsbeshlüsse vom 30. Mai, 25. Sep- tember und 12. November 1896 wegen Aufnahme einer Schuld von 540 000 A befennt fich der Krei8aus\huß des Kreises Apenrade namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, seitens des Gläubigers unkündbare Verschreibung zu einer Darlehns\{uld von

Mark, welche an den Kreis baar gezahlt worden und mit drei und einhalb Prozent jährlich zu verzinsen ift. Die Nückzahlung der ganzen Schuld von 540 000 erfolgt nach Maßgabe des genehmigten Tilgungsplans mittels Verloosung der Anleihescheine in den Jahren 1. April 1899/1900 bis späteftens 1. April 1943/44 einschließlich aus einem Tilgungsftocke, welher mit wenigstens 1 9/% des Kapitals jährlich unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Änleihescheinen gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monat September jeden Jahres. Dem Kreise bleibt jedo das Necht vorbehalten, den Tilgungs- stock zu verstärken oder auch sämmtliche noch im Umlauf befindlichen Anleihescheine auf einmal zu kündigen.

Die dur die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen eben- falls dem Tilgüngsstocke zu. E |

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeihnung ihrer Buwstaben, ummern und Beträge, sowie des Termins, an welhem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht, Diese Bekanntmachung erfolgt drei Monate vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs- und Preuftischen Staats-Anzeiger“, dem Amtst7atte der König- lichen Regierung zu - Schleswig und dem Apénradener Kreisblatte. Wird die Tilgung der Schuld durch Ankauf von Anleihescheinen be- wirkt, fo ist dieses unter Angabe des Betrages der angekauften An- leihescheine alsbald nah dem Ankauf in ' gleicher Weise bekannt zu machen. Geht eines der vorbezeichneten Blätter ein, so wird an dessen Statt von der Kreisvertretung mit Genehmigung des König- “7a fg cdlrnraiaiaietodcis in Schleswig ein anderes Blatt be-

mmt.

Bis zu dem Tage, an welchem das Kapital zu entrihten if, wird es in halbjährlihen Terminen, am 1. Oktober und 1. April, von heute an gerechnet, mit drei und einhalb Prozent jährli verzinst.

Die Auszahlung der Zinfen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Nückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, bezw. ‘dieses Anleihe- scheins bei der KreissKommunalkasse zu Apenrade, oder auch bei der Vereinsbank in Hamburg sowie deren Altonaer Filiale in Altona und bei der Vereinsbank in Apenrade, und zwar auch in der nah dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit, Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihescheine sind auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurück- zuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. j Die gekündigten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlungstermine nid erhoben werden, sowie die inner- halb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem sie fällig geworden, nit erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§ 838 ff. der Zivil- erezeborbiung für das Deutsche Reih vom 30. Januar 1877 (Reichs- Gefeßblatt S. 83) bezw. nach § 20 des Ausführungsgeseßes zur Deutschen Zivilprozeßordnung vom 24, März 1879 (Geseß-Samml. S. 281)© Zinsscheine können weder aufgeboten, noch für kraftlos erklärt

1897.

werden. Doch foll demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverraltung an- meldet und den stattgehabten egte, er Zinsscheine durch Vorlegung des Anleihescheins oder sonst in glaubhafter Weise darthut, nah Ab- lauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin niht vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden.

Mit diesem Anleihescheine sind halbjährige Zins\{heine bis zum S@Whlusse des Jahres 1. April 1907/8 ausgegeben; die ferneren Zins- heine werden für zehnjährige Zeiträume ausgegeben werden.

Die Ausgabe einer neuen Reihe von ins cheinen erfolgt bei der Kreis-Kommunalkafse in Apenrade oder auch bei der Vereinsbank in Hamburg sowte deren Altonaer Filiale in Altona und bei der Vereins- bank in Apenrade gegen Ablieferung der der älteren Zins\scheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim. Verlust der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscheinreihe an den Inhaber des Anleihe- scheins, sofern dessen Vorzeigung rehtzeitig gesehen ift.

Zur Sicherung der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftet der Kreis mit seinem Vermögen und mit seiner Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.

Sch{loß Brunlund, den

Der Kreisaus\{chuß des Kreises Apenrade.

Anmerkung. Die Anleihescheine sind außer mit den Unter- schriften des Landraths und zweier Mitglieder des Kreisaus\{chusses mit dem Siegel des Landraths zu versehen.

ProvinzSchleswig-Holstein. Regierungsbezirk Shleswig. Zkns\ch etn ae Me zu dem Anleihesheine des Kreises Apenrade, . . . Ausgabe, Buch- stabe. «- Nr. « «e Mer cte Marl zu 000% set bex Mark . . . . Pfennig.

Der Inhaber dieses Zins\cheins empfängt gegen dessen Rückgabe in der Zeit vom 189 . ab die Zinsen des vorbenannten Anleihesheins für das Halbjahr vom .. ten bis Een mit Mark... Pf. bet déx Kreis - Kommunalkafse in Apenrade oder auch bei der Vereinsbank in Hamburg sowie deren Altonaer Filiale in Altona und bei der Vereinsbank in Apenrade.

S@loß Brunlund, den

Der Kreigauss{chuß des Kreises Apenrade. (Unterschriften.)

De Zinsschein is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren nah Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit erhoben wird.

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisauss{husses können mit Lettern oder Faksimilestempeln gedruckt werden, do muß jeder Zinsschein mit der eigenhändigen Namens- unters{hrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

ProvinzSchleswig-Holstein.RegierungsbezirkSchleswig- Anweisung zum Anleibescheine des Kreises Apenrade, E O U e s p UVEE ea a6 Mark.

Der Inhaber diesex Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem obigen Anleihescheine die . . te Reihe von BiukfGehten für die zehn Jahre 19 , -, bis 19 , . bei der Kreis-Kommunalkasse zu Apen- rade oder au bei der Vereinsbank in Hamburg sowie deren Altonaer Filiale in Altona und bei der Vereinsbank in Apenrade, sofern nicht rechtzeitig von dem als folhen fih ausweisenden Jnhaber des Anleihe- scheins dagegen Widerspruch erhoben wird. Scchloß Brunlund, den 189 Der Kreisaus\chuß des Kreises Apenrade. (Unterschriften.)

Anmerkung. Die Namensunterschriften der Mitglieder des Kreisaus\{husses können mit Lettern oder Fafsimiléftempeln gedruckt wérden, doch muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namens- unterschrift eines Kontrolbeamten versehen werden.

Die Anweisung ift zum Unterschiede auf der. ganzen Blattbreite unter den beiden leßten Zinss{heinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender Art abzudrucken :

. . „ter Zinsschein. | . . ter Zinsschein.

Anweisung.

Finanz-Ministerium.

In der Sißung des Herrenhauses vom 26. Mai d. J. (Stenographischer Bericht, Seite 350) ist zur Sprache gebracht, - daß in einzelnen Bezirken die Mitglieder der Einkommen- steuer - Veranlagungskommissionen über die maßgebenden Veranlagungsvorschriften und die Rechtsprehung des König- lihen Ober-Verwaltungsgerichts niht immer in zuverlässiger Weise unterrichtet seien. Hieraus nehme ich Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß jedenfalls diejenigen wichtigeren Ver- fügungen und Entscheidungen von grundsäßliher Bedeutung, deren Kenntniß für eine sah einätie Mitwirkung beim Ver- anlagungsgeschäfte unentbehrlich ist, den Mitgliedern der Kommissionen und Schäßungsausschüsse in geeigneter Weise zugänglih gemacht werden müssen.

In der Regel wird dies durch Mittheilung des Vor- bei in den Sigzungen der Kommission oder auch im Wege riftlihen Zirkulars geshehen können.

Sie wollen hiernach

1 infihtlih der Mitglieder der Be- rufungskfommission .das

Erforderliche wahrnehmen und die