1823 / 118 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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reußische Staats-Zeitung.

11868 Stück. Berlin, Donnerstag den 2ten Oftober 18253.

P Amtliche Nachrichten.)

Funf eb Tages

Se. Majestät der König haben dem Königl. Sardinischen { “Staats-Sefkretair und Direktor der auswärtigen Ange- egenheiten , Chevalier de Collegno zu Turin, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse zu verleihen geruhet.

Der bisherige Assessor beim Amtsgerichte zu Hein- ¡chswalde, Kriminal -Rath Johann Samuel Sadewasser, st| zum Justiz - Kommissarius bei den Unter - Gerichten des Ober - Landesgerichtes zu Jnsterburg, und zum Notarius im dortigen Departement bestellt worden.

N u E l af L

Paris, 25. Sept. Jn dem zu Madrid erscheinenden Restaurador vom 17ten, liest man folgende Nachrichten aus Cabra im Königreiche Granada vom 11ten d. M.: „Seit dem 24. Aug. steht das Korps des Ballasteros hier in Mon- illa, Lucena und Priego. Von der Hoffnung geleitet, diese

ruppen für die Sache der Konstitutionellen zu gewinnen, vendete sich Riego, nachdem er Malaga den Franzosen ge- äumt, mit z bis 4000 Mann Jnfanterie und 7 bis 800 Rei- ern nah unserer Gegend. . Gestern früh zeigte er sich in riego, wo das Centrum des Ballasteros’schen Korps in ei- er defensiven Stellung stand, während der General Balan- at dessen rechten Flügel bildete. Sogleich" begann ein hesfti- zes Tirailleur - Feuer, und Riego verlangte zu unterhandeln. Ballasteros verstand sich zu einer Zusammenkunft, und ver- angte, daß bis dahin die beiderseitigen Truppen ihre gegenseitigen tellungen beibehalten sollten. Alles schien bereits in Güte eigelegt zu seyn, als plöblich die Bedeckung Riegos Über die des Ballasteros herfiel, sie-entwaffnete, und diesen General

Min dem Hause, das er in Priego gemeinschaftlich mit Ziego be-

vohnte, als Gefangenen festhielr. Von diesem Verrathe be-

nachrichtiget, machte der General Balanzat sogleich Anstalt,

gegen das NRiegosche Korps zu agiren, und wir erwarten jet stündlich die Nachricht von einem Gefechte.‘

„N. S. Im kritischen Augenblicke ist, wie wir eben hô- en, der General Bonnemains erschienen, hat sih mit dem größten Ungestúm auf den Feind geworfen und ihn in die lucht geschlagen. Riego wird eifrig verfolgt.‘

Der Herzog von Reggio meldet in einem Schreiben an den Kriegs-Minister aus Madrid vom 17ten d. M., daß ihm,

Wsowohl vom Kriegs-Minister der Regentschaft, als von einem

aus dem großen Haupt-Quartiere eingetroffenen Officiere, die Anzeige gemacht worden, daß. Riego, nachdem er von unseren ruppen aufs Haupt geschlagen, mit dreien seiner Officiere von den Bewohnern eines kleinen Dorfes, drei Meilen von la Carolina, gefangen genommen worden fey.

In dem oben erwähnten Blatte (dem Reslaurador) be- ndet sich auch der nachstehende Artikel: „Empecinado, dessen Korps auf Zoo Mann geschmolzen ist, hat es gewagt, am oten d. M. Plasencia zur Uebergabe aufzufodern, und eine Rontribution von 60,000 Realen zu verlangen, mit der War- Ung, daß er im Weigerungsfalle die Stadt in Asche legen berde. Der Kommandant, statt aller. Antwort, marschirte dem Feinde entgegen, und zwang ihn zur Flucht. Kaum er- tônte die Sturmglocke, als die Bewohner der umliegenden Dorfschaften zu Tausenden herbeieilten, um sich unter die Royalisten zu reihen. (Um sh einen Begriff von den Lügen zu machen, zu denen oie Nevolukfionsmänner ihre Zuflucht nehmen, muß man folgenden Auszug aus der Proklamation des Empecinado lesen, womit er die Auffoderung Plasencias degleitet hatte: „„„„Die Franzosen haben die Masfe abge- Wworfen; der Herzog von Angouleme ist in Sevilla und Xeres von seinen Truppen und den Spanischen Affrancesados, als König von Spanien begrüßt “worden. Man hat eine von

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derselben Hand angesponnene Vershwörung zu Ermordung unsers Königes und des gesammten Königlichen Hauses ent- dect. Man will Spanien zu einer sklavishen Kolonie von Frankreich machen 2c. ////) Der General-Kapitain von Alt- Kastilien hat mehrere Schwadronen auf Bejar und Plasencia marschiren lassen; auch erfahren wir so eben, daß der Ge- neral von Larochejacquelin sih mit seiner ganzen Brigade nach Truxillo begiedt.‘/

Gleich nach der Einnahme von Algesiras ließ der Gene- ral Laurision, Sohn des Marschals gleiches Namens, die sämmtlichen Schisfe aller Nationen, die, von Korsaren auf- gebracht, im Hafen von Algesiras festgehalten wurden, frei- geben, ohne irgend eine Abgabe von ihnen zu verlangen. Es befinden si darunter eilf unter Hannöverscher Flagge, wie sol- ches der Hannôversche Konsul in Gibraltar den betheiligten A Häusern seines Landes unterm 1g8ten v. M. ange- zeigt hat.

24, Sept. Die Kapitulation von Santona, welche der Fürst v. Hohenlohe am 1b6ten, von Burgos aus, dem E úbersandt hat, lautet im Wesentlihen, wie folgt: „Art. 1. Der Officier, der nah dem Vorschlage des kom- mandirenden Generals des Blokade-Korps, sich über die, von diesem General in seinem Schreiben vom bten d. M. an- geführten Thatsachen die nôthige Ueberzeugung verschaffen joll, verläßt am 11ten die Festung, und ist nicht gehalten, vor dem 26sten dahin zurückzukehren, Er begiebt fich nach Burgos, von wo aus der Fürst von Hohenlohe ihn, in Be- gleitung eines Französischen Officiers , nah Madrid schicken wird. Sprechen darf er, mit wem er will. Art. 2. Bestä- tigt derselbe die erwähnten Thatsachen, nämlih, daß Balla- steros sich mit dem General Molitor verglihen, und daß die [esten Pläße Ferrol, Korunna und Vigo fapitulirt haben, #o wird am Tage seiner Rückkehr, mit der Uebergabe Santo- nas, und zwar zuerst der beiden Außenwerke Nr. 12 und 15, und, wenn es für gut befunden wird, des größern Theiles der Stadt, der Anfang gemacht. Art. 5. Am folgenden Tage legt die Besaßung die Waffen nieder, und verläßt die - Fe- stung, um zu Wasser kriegsgefangen nah Frankreich geführt zu werden. Unmittelbar nachher nehmen die Franzosen von dem Plaße, im Namen Sr. Kathol. Maj. Besiß. Art. 4. Die Officiere behalten ihre Degen und Bagage, die Solda- ten ihre Tornister. Sollten Einige von ihnen Güter in Spa- nien besißen, so soll der Besiß derselben ihnen gesichert wer- den. Art. 5. Das gesammte Kriegs - Material wird, in dem Zustande, wie solches sich befindet , den Französischen Truppen übergeben, gehört aber, nah wie vor, der Spani- hen Regierung. Art 6. Ein Gleiches findét hinsichtlich der Kassen und. Rechnungen statt. Art. 7. Von denjenigen Offi- cieren und Militairs, die für ihre Person die Regentschaft anerkennen wollen, wird vorher ein Verzeichniß angelegt, und die darin Aufgeführten gehören nicht zu der Kolonne, die als friegsgefangen betrachtet wird; sie sollen vielmehr Art. 8. ihre Aemter und Würden, ihren militairischen Grad, ihre Aus- zeichnungen und Besoldungen, so wie die Gemeinen ihre Be- lohnungen behalten, wenn Ferdinand VIl. oder in dessen Nas men die Regentschaft darin willigt. Art. 9. Die, im Art. 7 mitbegriffenen Milizen, dürfen nicht in der Provinz bleiben, müssen sich vielmehr nach ihren Wohnorten, und zwar ohne Waffen begeben. Art. 10. Diejenigen Soldaten, die ihre 6 Jahre abgedient, und die aftiven Milizen, bis zum Sergeanten einschließlich, die ihre- Dienstzeit vollendet haben, erhalten sogleih ihren Abschied. Eben so die im Art. 7 er- wähnten Officiere, die niht ferner dienen - wollen, und noch feinen Anspruch auf das Ruhestands - Gehalt machen können ; die, welche auf dieses Gehalt ein Recht ha- ben, erhalten es, jedoch unter der Art. 8 erwähnten Be- dingung. Art. 11. Die Militair-Beamten werden , wenn sie die Regentschaft nicht anerkennen wollen, ebenfalls kriegsge- fangen nach Frankreich geführt. Art. 12. Die Milizen aus der Provinz erhalten Pässe, um in ihre Heimath zurückzu- fehren; sie finden dort sowohl als auf der Reise, den nô- thigen Schuß. Art. 15. Die Officiere von der Marine, mit Inbegriff des Hafen - Kapitains und der in Ruhestand ver- sekten Officiere, werden wie die Besaßung behandelt. Art. 14. Die Zoll- und die Schab - Beamten werden, wenn sie die