1823 / 144 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 02 Dec 1823 18:00:01 GMT) scan diff

1365 eme Königl. Höh. det Königl. Hausorden der Nauten - Krone

verltehen.

Frankfurt, 28. Nov. Das Tribunal zu Belfort hat die, den Herren d'Argenson und Kdchlin weggenommenen Geschüß - Stücke,

weil es keine Kanonen, sondern bloße Lust-Böller sind, ihnen wiîe- der zurückgeben lassen, und die Anklage als unstatthaft verworfen.

Dee in mehreren dfentlichen Blättern erwähnte Anleihe des Maltheser - Ordens soll, wie man hier wissen will, nicht im Namen des ganzen Ordens unternommen werden , sondern nur die Französische Zunge dabei betheiligt seyn. :

Freising, 20. Nov. Heut Mittag langten F.F. M.M. der König und die Königin , mit Jhrex Durchlauchtigsten Familie un- ter lautem - Jubel der fesilih geschmücckten Stadt, hier an, und

eruheten die Aufwartung der hiesigen Militair - und Civil - Be- bdrden, so wie cin von weißgekleideten und mit Blumen - Krän- zen geschmückten Mädchen dargereichtes Gedicht , huldvollst anzu- nehmen. Nach der Mittags - Tafel erfolgte die Rückreise J. K. Majesiäten nach München, nachdem der rührendste und zärtlichste Abschied der Hohen Eltern und Geschwister von der scheidenden

eliebten Königs - Tochter, in Anwesenheit einer zahlreichen Menge hiesiger Bewohner, auch hier wieder öffentlich beurkundet, welche innige Familien-Bande unser hochverehrtes Königliches Haus um- schließen. Des Vaterlandes Segens-Wünsche folgen der herr- lichen Königs = Tochter, die Fhren Weg zunächst nach Landshut nahm, über die Gränzen des Reiches. Bei der Abreise machten die Behörden nochmäáls ihre Aufwartung und die am Berge aufge- stellte Schuljugend Ae Lied: Heil unserm König Heil! in welches das. ganze Volk mit vollem Herzen einsiimmte.

Wien, 22, Nov. - Der Oestr. Beobachter, theilt aus Kon- signtinovel vom 25sten v. M. Folgendes mit: / /

¡Alle aus dem Archipelagus einlaufende Nachrichten über das in den leßten Tagen des Sept. zwischen der Flotte des Kapudan- Pascha und einer Fnsurgenten-Esfadre in der Nähe von Lemnos vorgefallene Gefecht, stimmen, so sehr sie auch in den näheren An- gaben von. einander abweichen, darin überein, daß die Jusurgenten acht bis zehn Schiffe, welche theils verbrannt, theils auf den Strand

etricben wurden, verloren haben. Späteren Nachrichten zufolge,

oll jedoch von dem Kapudan =- Pascha mit Verfolgung der Grie- chischen Eskadre beauftragte Riala Beg (dritter Admiral der Flotte) durch einen Windstoß an die Europäische Küste geworfen, und seine Fregatte, nachdem sich die Mannschaft ans Land gerettet hatte, von den Jnsurgenten verbrannt worden seym. Der Kapudan-Pa- \cha- selbs is mit seiner Flotten-Abtheilung in den Golf von Sa- lonif eingelaufen, um, nachdem er sich dort mit Wasser und Lebens- Mitteln versehen, abermals gegen Negroponte abzusegeln , wo die Fnsurgenten, nach dem Abzuge der Türkischen Truppen auf die ge- genüber liegende Küste des festen Landes, sich ncuerdings in den Besiß des nördlichen Theiles dieser Fnsel geseßt haben. Eine Abtheilung von 18 Griechischen Schissen, welche an der Küste von Scîo etne Landung bewerkstelliget hatten, is: von dem dortigen Kom- mandanten Jussuf Pascha nach einem dreistündigen Gefechte, mit Verlust von sieben Fahrzeugen und eines Theiles ihrer Mannschaft, zurückgeschlagen worden. Eine Griechische Goelette, welche die Gewässer von Bodrun (Halikarnaß) beunruhigte, ist von der Tu- Nesischen Eskadre, und eine Fnsurgenten-Brigg von Kaso durch die Aegyptische Flotten-Abtheilung genommen worden. Leßtere, die am 26, Aug., 50 Segel stark, unter Kommando des bekannten Joömael Gibraltár aus Alexandrien ausgelaufen war, hat sich hierauf nach der Fnsel Kandia gewendet und dort ungefähr 6000 Mann Lan- dungs-Truppen ausgeschisst, welche in einem bald hernach siattge- fundenen Treffen die Fnsurgenten mit bedeutendem Verlusie zu- rúdgeschlagen und sih mehrerer Ortschaften bemächtigt haden. Nach einigen Angaben sollen die beiden Griechischen Anführer Tombasi und Kolokotroni (Neffe des bekannten Häuptlings in Morea) da- bei ihr Leben verloren haben, Der hartnäckige Widerstand, den Mesa- longi leistet, hemmt noch immer alle weiteren Fortschritte der Tür- fischen Waffen in jenen Gegenden, und obwohl nach den aus Pvre- vesa eingelaufenen Nachrichten vom 12. d. M. Jussuf Pascha von Patras und Mustapha Pascha von Scutari alles aufbieten, um die- sen Plaß zur See und zu Lande einzuschließen, und die förmliche Belagerung desselben zu beginnen, so zweifelt man doch schr, daß es den Türken bei der schon #9 weit vorgerückten Fahreszeit und dem Widerwillen der Alhanesischen Truppen, länger im Felde zu bleiben, gelingen werde, sich dieses wichtigen Plaßes zu bemächti- gen. : „Nachstehendes ist der vollständige Fnhalt des zwischen Persien und’ der Pforte am 19. Silkade 1258 (28. Ful. 13253) abgeschlosse- nen Traktats:

Im Namen des allbarmherzigen Gottes !

Aus verschiedenen Ursachen wurden în den legt verflossenen Jahren die freundschaftlichen Verhältnisse zwischen den zwei mäch- ben Mohammedanischen Staaten unterbrochen, und ihre Freund- schaft und gutes Einvernehmen in Zwist und Feindschaft verwan- delt. Die Jnteressen der Religion des Jslams erheischten eine Versöhnung, beide Regierungen licßen es sich angelegen seyn, fer- nerem Blutvergießen Einhalt zu thun, und die Wiederanknüpfung Der s der Freundschaft ward gegenseitig gewünscht und vor-

gen. :

_In dieser Absicht is der in Würden hohe Mirsa Mohammed Ali Mustapha, kraft eines Fermans von Sr. Majestät dem König der Könige, dem Sultan, Sohn eines Sultans, dem Eroberer Feth-Ali-Schah, dem Beherrscher von Persién, mit dem Range eines Bevollmächtigten bekleidet und auch von Sr. Königl. Hoheit dem präsumtiven Thronerben Prinzen Abbas Mirsa mit uneinge- Mreptcen Vollmachten versehen worden; und Se. Majestät der

eshßer des Glaubens, der Hüter der heiligen Städte, Herrscher zu Land und See, Sultan, Sohn cines Sultans, der Eroberer

ahmud Chan, Kaiser der Osmanen, hat zu seinem Bevollmäch- tigten den Erlauchten Mohammed Emin Rauf Pascha, Seraskier, ouverneur von Erserum , und Statthalter der dsilihen Provin- s des Osmanischen Reiches ernannt, welche nah Auswechselung hrer Vollmachten und in Folge der in vorerwähnter Stadt gepflo- genen Unterhandlungen, über folgende Friedens-Bedingungen über- E ats. Die Stipulati asts. e pulationen des im F. 1159 der Hegira (1744) geaen Traktats hinsichtlich der alten Gränzen der fe i eiche, und die frühern Vekträge in Betre} der Pilger und Kaufleute, der Auslieferung von Flüchtlingen, des freien Abzuges aller Gefangenen, und des Aufenthaltes eines Gesandten an den beiderseitigen Höfen, werden als gültig erachtet, und sollen gengu

bleiben.

der Feindschaft in die Scheide gesteckt und jeder Umstand ye den werden, welcher Kälte oder Mißfallen erzeugen und der Fy schaft und vollflommenen Eintracht entgegen seyn könnte, Länder innerhalb der Gränzen des Osmanischen Reiches, y während des Krieges, oder vor dem Ausbruche der Feindsel ten, von Persien in Besiß genommen worden - sollen , mit schluß der Festungen, Distrikte, Ländereien, Städte und D nach Ablauf von 60 Tagen, von Unterzeichnung gegenw Traktats an gerechnet, in ihrem gegenwärtigen Zustande der manischen Regierung zurückgegeben werden. Und zum By

des Werthes, der auf diesen glücklich wieder hergestellten Fi

gelegt wird, sollen die beiderseits gemachten Gefangenen fr

M beobachtet werden. Es soll nicht die mindeste Abweichung yq,[

darin enthaltenen Verabredungen gestattet seyn und die FyF schaft zwischen den beiden mächtigen Staaten auf immer c

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Stipulationen. Von nun an und imnier soll das 4

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144]ten Stücke der Allgemeinen Preußischen Staats-Zeituñg

vom 2ten December 182535.

ungehindert abziehen dürfen; sie sollen an die - Gränzen (F

Länder geschickt, und ihnen die auf dem Marsche nöthigen j Mittel und andere Bedin venabiaigs werdet. : Lt 41 4 |

__ Die heiden hohen Mächte gesauen nicht , daß sich ein die andere in die inneren Angelegenheiten ihrer Staaten geg tig mische. Die Pernsche Regierung soll sich von nun n Art von Einmengung in die, tnnerhalb der Gränzen des nen Reiches gelegene Distrikte von Bagdad und Ku erlauben, oder irgend eine Autorität Über die jeßigen oder Besitzer dieser Länder anmaßen. Und sollten die in diesen (j Ländern wohnenden Volfssiämme von ciner oder der anden zu einem Sommer - oder Winter - Aufenthalte, die Gränzth schreiten, so sollen die Agenten Sr. Königl. Hoh. des präsui Thron-Erben mit dem Pascha von Bagdad Über die Entrik des herkömmlichen Dributes, so wie über die Bezahlung de ses für die Weidepläße und die Befrkedigung anderer Fodey Übereinkommen , damit dadurch keinerlei Anlaß zu Mißyei nissen zwischen beiden Regierungen gegeben werde. F Persische Untertl ; die fd i (i pil | ‘sische Unterthanen, die sich als Pilger oder Reisende,

das Osmanische Gebiet, nach den beifügen Städten Mee Medina, oder nah andern Mahomedanischen - Orten sollen ganz und gar von allen. Abgaben befreit seyn, und nichts Anderes, gegen das geschmäßtge Herkommen, von ihng fodert werden. Auf gleiche Weise soll von den Vilgern nah belah und Nugufsf, wenn sie keine Waaren mit sich führen , | Tribut noch Abgabe irgend ciner Art gefodert werden. In ste aber Handels-Artikel bei sich haben, so soll von diesen (6 der gewöhnliche Zoll erhoben, aber außerdem nichts von d genthüumern gefoödert werden. Die Persische Regierung ist | seits verpflichtet, dasselbe Benehmen gegen die Kaufleute un| terthanen des Osmanischen Reiches zu beobachten. Früherel trägen zufolge, sollen von nun an von Seiten der Wesire, des Elhadsch (Anführers der Wallfahrt-Karawane) und anderer | mandanten und Gouverneure, die alten Stipulationen hinsi der Persischen Pilger und Kaufleute in voller Kraft erhalten danach gehandelt werden. Die Pilger sollen von Damasfkyz den heiligen Städten, und von da zurü nah Damaskus çúh) und ihnen von Seiten des Emir Elhadsch alle nur mögli Y merksamkeit bewiesen werden ; jede den bestehenden Vert zuwider laufende Behandlung ist untersagt; im Gegentheil alles aufgeboten werden, um ihnen Hülfe und S( währen. Falls Streitigkeiten unter den Persischen Pilgern| stehen sollten, wird der Emir Elhadsch angewiesen, ste gen schaftlich mit dem Vornehmsten unter ihnen zu \{lichten. weiblichen Gefolge Sr. Persischen Maj., den Gemahlinnet Königl. Prinzen, oder der Großen des Reiches, die sich au Pilgerfahrt nach Mekka oder nah Kerbelah befinden , soll] threm Range gebührende Achtung und Ehre erwtesen 1! Persiche Kaufleute und Unterthanen sollen dieselben Zoll - bühren entrichten, wie die Kaufleute und Unterthanet Osmanischen Regierung. Der Zoll soll nur einmal erhoben f den, und 4 yCt. vom Werthe der Waare betragen ; die et lichen Pâsse (Tesfteres) sollen verabfolgt, und so lange die im Besth der ersten Eigenthämer bleiben, und nicht auf ü Personen übergehen, keine weitéren Zoll-Abgaben gefodert nt den Persischen Kaufleuten, welche die Chubuks oder Pfeifen von Schiras nach Konstantinopel bringen, soll erlaubt seyn, Handel, ohne alle Einschränkung zu treiben, und diese Rîlt wen immer sfîe wollen, zu verkaufen. Die Kaufleute, Unt nen und Angehörigen der beiden hohen Mächte, welche ein beiden Länder wegen der Mohamedanischen Religion bes sollen auf das freundschaftlichste behandelt, und vor ieder Ÿ fligung und Unbill geschüßt werden. 4 A rckit eli ll, \

Wenn die (Kurdischen) Stämme von Hyderanlu und El i

welche den Anlaß zum Zwiste zwischen den beiden hohen Mi gegeben haben, und nun auf dem Gebiete des Osmanischen ches wohnen, fernerhin die Persische Gränze überschreiten; Verwüstungen anrichten, so müssen die Türkischen Gränz - B den dies zu verhindern trahten und die Uebertreter besi Falls diese Stämme fortführen , ins Persische Gebiet einzuf und selbiges zu beunruhigen und die Gränz - Behdrden greden Angriffen keinen Einhalt thäten, #0 soll die O che' Regierung diesen Stämmen ihren Schuß entziehen; sollten sie, „nach eigenem Willen und nah eigener Wahl, Persien zurüctkehren , so soll ihrem Abzuge kein Hinderniß Widerstand in den Weg gelegt werden. Sollten sie aber ihrer Ankunft in Persien abermals in die Türkei he fommen, so sollen sie. von der Osmanischen Regterung f

ferneren Schuß noch Aufnahme zu erwarten haben. Wen"

nach Persien zurückgekehrten Stämme die Ruhe des Osman! Gebietes sidren sollten, sind die Persischen Gränz - Behördet pflichtet, Alles OEMEa E SAE Unfug zu verhüten.

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In Gemäßheit alter Verträge sollen die Deserteurs aus oder dem anderen Lande gegenseitig keine Aufnahme finden- auf gleiche Weise soll von nun an den wandernden Stämme aus Persien nah der Türkei, oder aus der Türkei nach P“ ziehen, von keinem Theile Schuß verliehen werden.

(Schluß in dexr Beilage.)

Wien, 22. Nov. (Schluß des, zwischen Persien und der Pforte

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Schuß uf

(hlossenen Traktats.) N37, P Das Eigetn!um der Persischen Kaufleute, welches zu Konftan- 4 nach richterlihem Spruche und darüber aufgenommenen foll sequestrirt worden, soll, wo immer die Sequestration efunden haben mag, seh8zig Tage nach Unterzeichnung ge- irtigen Traktates den Eigenthümern zurückgestellt werden. die Übrigen Effekten anlangt, die außer den sequestrirten rn, den Persischen Pilgern und Unterthanen während des es, im: Umfange der Osmanischen Länder von den verschklede- Mesiren und Statthaltern mit Gewalt abgenommen worden mödgen so sollen, auf Einschreiten der Persischen Regterung, Agenten der solchergestalt Beraubten Fermans ertheilt, und sie legale Beweise von der Richtigkeit threr Ansprüche hei- en, die verlangte Oi A bewilliget werden. rtife » Venn bem Ableben eines Persischen Unterthanen auf Osma- m Gebiete kein rechtmäßiger Erbe oder Exekutor anwesend h sollen die Beamten des Fiskus (Beit ol mal), nach richter- m Erkenntnisse, ein Protokoll Über die Verlassenschaft aufneh- nd selbiges in den Archiven der Gerichtshöfe gi Iahr lang sollen die Effekten an einem ficheren Orte aufbe- der rechtmäßige Erbe oder Administrator der assenschaft ankommt, In nach dem gerichtlich aufgenom- en und deponirten Protokolle Übergeben werden. Die her- lichen Taxen und die Miethe für den Plaß, wo die Effekten «nirt gewesen, müssen von dem Erben bezahlt werden, und soll ibe, wenn diese Verlassenschaft - Gegenstände in vorerwähntem aume verbrannt oder zersiört werden sollten, keinerlei Anspruch rsaß machen können. Wenn während des besagten Zeitrau- der Erbe oder Exekutor des Verstorbenen nicht ankommt; \ol- die Fiskal-Beamten, mit Vorwissen des Agenten der Perstschen ierung, zum Verkaufe der Verlassenschaft schreiten und das r geldste Geld in Verwahrung nehmen.

: ArttkXel VIL : | Früheren Verträgen gemäß und zu Befestigung der Bande Freundschaft soll alle drei Fahre ein Gesandter, der für diesen aum an den beiderseitigen Höfen zu residiren har, geschickt wer- Die Unterthanen der beiden Hohen Mächte, die während des ges von einem Lande ins andere entwichen find- sollen in racht dieses glücklichen Friedens, keine Strafe für das began- Vergehen erleiden.

Schluß-Artikel.

Die in der Basis des Traktates aufgezählten Punkte, und die pulationen und verschiedenen Artikel, welche das Resultat der \ferenzen gewesen sind, sollen von beiden Thetlen genehmiget den. Es soll feine Foderung wegen Plünderung oder Verlust ben, oder irgend eine Entschädigung für die Kriegskosten be- it, vielmehr von beiden Regierungen der Grundsaß angenom- werden, alle vergangenen Vorfälle zu übersehen. :

Dèm herkömmlichen Gebrauche gemäß, sollen die Ratififatio- dieses Traftates ausgewechselt werden, und sechszig Tage nach erzeichnung dieses „authentischen Fnfstrumentes/ müssen Bot=- fter vom zweiten Range an den Gränzen beider Länder mit nder zusammentreffen, und sich von da an die Höfe der bei- seitigen Staaten begeben, um den ratificirten Traktat zu Uber- gen. Auf diese Weise ist die Allianz erneuert und bestätiget den, und die aufrichtigste Versöhnung hat vom Tage der Un- eichnung dieses Traktates an stattgefunden. Es soll nichts an vorstehenden Stipulationen und Verabredungen geändert, noch führo irgend eine Maßregel, die gegen die Rechte der Freund- ift streitet, getroffen werden. Der Bevollmächtigte der Osmanischen Regierung hat , kraft er Vollmachten , gegenwärtigen Traktat am 19. Silkade |. J. 3 unterzeichnet und besiegelt, wodur dieses volllommen gleich- tende Fnstrument vom Bevollmächtigten Sr. Persischen Ma- dt, vermdge seiner Vollmachten, ausgewechselt worden. (8) Mobammed (L. S.) Mohammed

Emin Rauf. i Ali// St. Petersburg 17. Nov. Vorgestern langte Se. Maj. zu sfo - Selo , der Sommer-Residenz der Kaiserin Maj., wo Sich chsidieselbe während der Abwesenheit Fhres Durchlauchtigsten mahls bis jeßt aufgehalten hatte, im erwünschten Wohlseyn an. en Tag frúher war der Minister-Staats-Sekcetair, Graf Nes ode, hier angekommen.

Madrid, 15. Nov. Der Finanz - Mtnister hat auf Befehl Königes bekannt machen lassen, daß die, den Soldaten in legszeiten bewilligten Sold- und Rations- Zulagen aufhören,

16. Rov. Gestern früh um 12 Uhx wurden mehrere aus

gegetuete Personen zum Handkusse bet Sr. Mazj. vorgelassen; es

efand sich darunter auh der hier anwesende General-Staab der

Französischen Armee, welhen Se. Majestät mit besonderem Wohl=« wollen empfingen. Nachmittags machte die ganze Königl. Familie einen Spaziergang îm Prado, und wurde Überall mit dem laute- sten Jubel begrüßt. Man versichert, daß der König sich Übermör- gen nah dem Esfurèial begeben werde.

Handels-Berichte. A uri ch. Am 21. Nov. galt hier die Tonne Weißen 47, Rog-

gen 35, Gerste 23, Hafer 15 Rthlr.

Emden. Am 19. N0v. galt die Lasi Weißen 140, Roggen 85,

Hafer zo Rthlr.

n.44 #4

Fragment der, bei der Vermählung Jhrer Königlichen Hoheiten

I

des Kronprinzen Friedrih Wilhelm von Preußen,

und der Königlichen Prinzessin Elisabeth von Batern gehaltenen Trauungsrede

vom evangel. Bischofe und Königl. Hof - Prediger, Dr. Eylert.

Wunderbar und herrlich ist der Segen, womit im Wechsel alles Jrdischen, von Jahrhundert zu Jahrhundert, die göttliche

Vorsehung über das Bestehen, das Wachsthum und den Flor

alter, ehrroûrdiger Fürftenhäuser wacht. Fn den glorreichen, un=-

sterblihen Stammvätern Hohenzollern und Wittelsbach , fegnet

heut die Hand des allmächtigen Herrn, die späten Enkel - Kinder, und in ihnen entwachsen dem alten, 'preiswürdigen Stämme, ge=- pflanzt zur Freude und zum Glück der Menschheit, neué, blähende Sprofssen seines SELE

Wie heilig ist die Stätte, auf der wir stehen! dié Pracht des Königl. Festes tritt zurúck; sein Fubel schweigt; dem Frdischen entrúkt, bemächtigt fich unserer Seele ein tiefer, frommer Ernft: wir stehen vor Gott. 4 Mit der Thräne dankvoller Rührung, mit einem Herzen voll frommer Zuversicht , bliken Ew. Königl. Hoheiten jeßt zum Gott Jhrer Väter und Urväter auf. Vor seinem heiligen Angesichte \chlie- ßen und vollziehen Sie den Bund JFhrer Ehe; vor seinem Throne legen Sie betend Jhre Gelübde unwandelbarer Treue nieder; Sie preisen seine Huld, daß er Jhnen gab, was Jhre Herzen im Einklange xeiner Zuneigung wünschten, und zwei Königrétche spre- chen in ihren Millionen ein dankvolles Amen.

Seyn Sie gesegnet, gnädigster Herr! auf diesem Scheide- punkte Fhres Lebens! Des erhabenen Königl. Vaters Segen bauct Fhnen das Haus, und der seligen Mutter Verklärung umglänzt es. In Beiden hat die Welt das Musterbild einer Ehe gesehen, wie sie auf Thronen selten sichtbar wird. So sey auh Jhre Ehe, und dieser Segen Jhr kösiliches Erbe. Jhren Fürstlichen Namen haben Sie mit Fürstlichen Tugenden geshmütt, diese werden auch der milde Glanz Fhres häuslichen Lebens seyn.

Seyn Sie uns willkommen und gesegnet, îm bräutlichen Kranze Jhrer Unschuld und Tugend, Gnädigste Prinzessin?! Wie eine {dne Morgenrôöthe, die einen heiteren Tag verheißt, sey Fhres Lebens Anfang hier in der Fremde, und freundlich blühe în ihr eine zweite Heimath Jhnen auf. Wie die heißen Wünsche und Gebete Fhrer Königl. Eltern, Jhrer Durchlauchtigen Ge- schwister, Jhrer erhabenen Verwandten und Jhres theuren Vater- landes JFhnen gefolgt sind, #\o emyfängt Ew. Königl. Hoheit hier auf der hohen Stufe Fhrer großen Besiimmung, reines Wohl- wollen, innige Liebe, herzliches Vertrauen; und aufrichtige Hul- digung. Dem erhabenen Gemahle, den Fhr Herz wählte, werden Sie cin segnender Engel, dem Königl. Vater eine zärtlihe Toch- ter, Seinen Kindern eine liebevolle Schwester, dem Königl. Hause cine Zierde, und unserem Lande eine huldvolle Fürstin seyn.

Auch bei Fürsten ist das Haus, des Lebens und Wirkens, der reinsien Freude und des tiefsten Schmerzes - Mittelpunkt. Auf weit geschener, glänzender Höhe, stehe fes der Bau Jhres gemein- schaftlichen Glückes; für Sie eine Quelle frommer, seliger Ein- tracht, für beide Königreiche ein Strom der Freude und des Se- gens! So gebe und füge es Gott! Jn seinem Namen und nah Vorschrift der evangelischen Kirche - Unprange jeßt Fhr ehelicher Bund seine feierliche Vollziehuna, scine geseßliche Bestätigung.

alleiniger Ausnahme derjenigen Truppen die noch gegen die nstitutionellen gebraucht werden. Don Domingo Sanchez on, ein Geistlicher aus Sevilla, hat der Regterung, zu Dek- g der Staats - Ausgaben, die Summe von 28/000 Realen ge- enft. Am ten d. M. is die Fahne des »sten Bataillons der igl. Freiwilligen in der Kirche Unserer lieben Frauen von Atocha der größten Feierlichkeit eingeweiht worden. Außer dem \rquis von Santa - Cruz, sind noch 20 Mitglieder des ehemalîi- konstitutionellen Stadt-Rathes verhaftet worden. Heut Mit- um 1 Uhr sind alle hicr anwesende Französische und Spanische ppen vor F è. M.M. und K.K. H.H. „die sich guf dem Bal- des Königl. Palastes befanden, vorbei defilirt.

(Nach dem Formulkar der Kirchen-Agende.)

Berlin, 50. Nov, Ueber die biesigen Einholungs- Feierlich- feiten am 28ften tragen wir noch Folgendes nach.

Zur Feter des Einzuges Jhrer Königl. Hoheit, der Prin- zessin Elisabeth, hatten auch die Stpdirenden einen Fackel-Zug ver- anstaltet. Sie versammelten sh hiezu auf dem ércr - Platze im Thiergarten, und zogen um 5 Uhr durh das Brandenburger Thor die Linden herauf nah dem Schloßplaße, wo sie unter den

enstern der von Jhrer Königl. Hoheit bewohnten Zimmey {ich auf- ellten, Vier Deputirte derselben hatten die Ehre, vorgelassen

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