1823 / 146 p. 4 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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lern, gleichzeitig auflodern ließen, und die prachtvolle Jllumination, in die Stadt

An den Fackel-Zug {loß sîch ein glänzendes Feuerwerk an, Herrschaften , von dem am Schloßgarten befindli- ( zu nehmen geruheten, und wel- chem die versammelte Menge den ungetheiltesten Beifall zujauchzte.

Sodann verfügte sih das Hohe Paar in das Schloß zurü, Braut,

welche vom Kunstthurme der Saline Dürreuberg hereinftrahlte.

das dée Hoden ' chen Pavillon aus, in Augenschein

und Se. Königl. Hoheit der Kronprinz eilten der Hohen nöch in der Nacht, nach Wittenberg voraus.

Unter vielen geschmackvoll beleuhteten Gebäuden, der Triumph = Bogen, das

res, welchen ein Bewohner der Stadt vor sciner Wohnung auf- geftellt hatte, den ungetheilten Beifall der Menge:

Alle Wünsche, die vom Wetchsel-Strome Bis zum Rhetine feurig sich ergießen, Rufen laut zum hohen Sternen -ODome Höchster, segne Fricdrich und Elisen!

Alles Gute, was als \{önster Lohn Hoher Fürsien- Tugend je gepriesen,

Sende, Vater! von des Himmels Thron Unserm Prinzen Friedrich und Elisen !

Laß auf Jhrem dornenlosen Pfad

A Deine Segens - Fülle spricßen ; Alles Schöne, was die Welt nur hat,

Gieb es unserm Friedrich und Elisen ! Ja! die Opfer steigen himmelan ;

Wohl, so laßt den Freude - Becher fließen: Jeder gute, brave Unterthan

Bring? ein Vivat Friedrich und Elisen!

Auch verdient noch bemerkt zu werdett , daß die Armen der Stadt gespeiset wurden, um auch ihnen diesen festlihen Tag zu cinem Tage der Freude zu machen.

Am 2bsten früh gegen 9 Uhr reisien Fhre Königl. Hoheit die Kronprinzessin von Merseburg ab, und die Bürgerschaft, deren Innungen, unter Anführung des Stadtrathes, sih wieder att der Ehren-Pforte aufgestellt hatten, rief der Allverehrten , aus der Sûlle des Herzens, ihre herzinnigen Segens-Wünsche nach.

An dem, eine kleine halbe Stunde von der Stadt Halle, ent- fernten Chaussee-Wärtet-Hausc wurden Fhre Königl. Hoheit , von einer in Weiß und Hellblau geschmackvoll gekleideten, aus den Studirenden gebildeten Ehren-Garde, und von dem Fleischhauer-Ge- werke empfangen und bis auf den Marktplaß der Stadt begleitet, wo vom Balkon des Rathhauses ein, vom Musik - Direktor Naue komponirter Triumph-Marsch ertönte. Auf dem Markte war eine Ehren-Pforte in Form eines Triumph-Bogens errichtet, auf welcher der Namens-Zug der Hohen Braut, von cinem Löwen und einem Adler getragen, und die vom Kanzler Niemeyer angegebene Inschrift : :

Willkommen Königliche Braut, Wir sehn des Hochgeliehten Glück Fn Deinem Blick, Sein Glück is unser Glück! sich zeigte, und auf deren äußerster Höhe die drei Fahnen der ehe= maligen dasigen Bürger-Bataillons weheten.

Vor der Ehren-Pforte wurde die Erlauchte Braut von den Be- hörden, der Geistlichkeit empfangen, und im Namen Aller vom Kanzler Niemeyer mit einer Rede bewillfommt. Hierauf überreichte eine Deputation von sechs Studirenden, und dexr Hallor Frosch, Namens der Salzwürker Brüderschaft, Gedichte; der Leßtere über- gab zugleich in einer silbernen Kapsel einen Brautkranz, wie ibn die Töchter der Halloren seit Fahrhunderten zu tragen pflegen. Auch der Fleischermeister Blume übergab ein Gedicht, im Namen des Fleishhäuer-Gewerkes, und eine gleihe Gabe brachten 52 junge weiß gekleidete Mädchen im Namen der Stadt dar.

Während dieser Zeit war die Umspannung erfolgt, und dke Hohe Braut verließ, vom Fubel - Rufe der versammelten Menge und von den Ehren =- Garden begleitet, die durch die treueste An- hânglichkeit an das Königshagus ausgezeichnete Stadt.

Stralsund, 29. Nov. Die Einnahme von der heutigen Vorstellung im hiesigen Theater, hat der Schauspiel - Direktor Krampe, e Seier des heutigen National - Tages, dein Louisen- Stifte bestimmt.

Wernigerode, 25. Nov. Gestern wurde hier die Gemahlin des Prinzen Heinrich LXIYJ. i. L. Reuß, von einem Sohne glüd- lich entbunden.

Wechsel-, Geld- und Fonds-Kourse.

Hamburg, 2. Dec. Amsterdam k. S. 104 pCt., 2 Mon. 1047 pCt., lang kourömäßig, kurz mit 2 besser begehrt. London k. S. 537 Schill. 17 Den., 2 Mon. 36 Schill. 105 Den. , nicht zu lassen, wird hiedriger erwartet, Paris 2 Mon. 2572 Schill.,, mit zx Schill. hesser begehrt. Bordeaux 2 Mon. 25:5 Schill. Kopenhagen k. S. 248 pCt. Breslau 6 W. 402; Schill., Mon. zum not. Kours gut zu lassen. Wien in ellectiv 6 W. 1467 pCt., Prag in effectiv 6 W, 1467 pCt., 2 Mon. zum not. Kours begehrt. Augsburg 6 W. 1477 pCt., 2 Mon. zum not. Q f orb an Pur E: 143% SEE/ 2 Se zum nee,

en. Leipztg 5. M. 1495 pCt. St. Petersbur 2 Mon. 85 Schill., Geld. Diskonto 5 pCt., Geld. 9

Louisd’or 11 Mrk. 32 Schill, zu lassen. Gold al marco 1022 Schill./ geringer Umsaß. Dän. Grob Kour. 1242 pCt. Hamb. Grob Kour. 1253 pCt. Neue 2 Stücke für voll 302 pCt. 1 Schilling - Stücke 267 und 263 pCt. Piaster 28 Mrk., ohne Umsaß. Fein Silber 27 Mark 11 Schill., Silber in Sor- ten 15 Loth 5 Gran à 14 Loth 9 Gran 27 Mrk. 21 Schill. Preuß. Münze 27 Mrk. 6 Schill., zu lassen.

Preuß. Engl. Anleihe von 1818 pr. kont. 852 . 865 pCt., Preuß. Engl. Anleihe von 1822 pr. kont. 85. 657 pCt., wenig

abges{lo}en. Norweg. Anleihe à 5 pCt. bei Gebrüder Beneke, 6 pCt. bel Hambro und Sohn à 95;

| 375 : 877 pCt., Desgl. à . 957 pCt,

ohne Umsaß.

dent, nahmen sich 1 Rathhaus U. a. vortheilhaft aus, und besonders erwarb sich die nachstehende Fnschrift eines Opfer - Alta-

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Russisch Engl, Anleihe von 1822 in Pfd. Sterl. à 4 Den. pr. font. à 825 . 823 pCt., geringer Umsaß.

Berlin, 5. Dec. London z Mon. à 7

pCt. Zinsen 96 .

C E : 372 Cf. , zwelfe desgl. à 5 p03

pCt. 65ck{ : B97 PCt, 1223 PCt., auf 5 |

Amsierdam 2 Mon., à 148% pCt., Paris 2 l. à gz5

Augsburg-2 Mon. à 1052 pCt., Sai Ci M 1044 pCt./ Wien in 20 Xr..2 Mon. à 1067 pCt., zu hl St. Petersburg 5 W. à 2672 pCt. Geber, à 273 yCt Reh auf 5 Mon. Zeit à 284 pCt. Briefe. Diskonto à 57 pCt h) und Geld. Staats - Schuldscheine à 7372 pCt. Briefe, 752 b Geld. Prämien - Staats - Schuldscheine à 1103 pCt. B 1102 pt, Geld. Preuß. Englische Anleihe von 18318 à 639 à 913 pCt. Briefe, 915 pCt. Geld. Preuß. Englische Anl vont 1822 à 63 Rthlr. à 914 pCt. Briefe, 91? pCt. Geld. F! Obligationen bis iacl. Lir. H. à §43 pCt. Briefe. Kur; A Obligationen mít lauf. Koupons à 722 pCt. Briefe, id vCrA Neumarksche Jnt. Scheine Koup. à 713. yCt. Briefe “EO liner Stadt-Obligationen à 1012 pCt. Briefe. Elbinger d zèger jy

Obligationen fr. aller Zins. à 1042 pCt. Briefe. Obligationen in Thl. Z. v. 2 Zul, 10. à Uls Bera “0 in Gl. Z. v. 2. Jul. 10, à 292 pCt. Briefe. Westpr Pfandbriefe à 762 pCt. Briefe. Westpreußische vorm. 1 Anth. Pfandbriefe à 732 pCt. Briefe, 75: pCt. Geld. —@ herz. Posensche Pfandbrtefe à 807 pCt. Briefe, 292 PCt i Ofipreußische Pfandbriefe à 772 pCt. Briefe. Pomm Pfandbriefe à 97 pCt. Briefe, 96x pCt. Geld. Kur und! Märksche Pfandbriefe a O9 pCt. Briefe. S Schlesische f briefe à 1007 pCt. Briefe, 1002 pCt. Geld. Pommersch:| main. Pfandbriefe à 1004 pCt. Geld. Märkische Domain Y briefe à 1004 pCt. Geld. Ostpreußische Domain. Pfan à 987 pCt. Briefe, 98 pCt. Geld. Kück. Kouyons der Kul à 204 pEt. Briefe. Desgl. der Neumark à 262 pCt. Briel otns-Scheine der Kur - und Neumark à zo pCt. Briefe. tet Dufêaten alte à 19 pCt. Geld. Friedrichsd’or à 152 yCt V à 154 pCt. Geld. Norwegische Anlcibe der Ham oln N à 150 pCt. à goZ pCt. Briefe, ® yCt. Geld. Obligationen p. C. à 872 pCt. Verkäufer, à bis è pCt bezahlt. Oesterreichsche p. Cassa à 150 pCt., und

ODefterreichsche v0 à 074 Ct. Käufer ‘ich Anleihe in Loosen à 19 pr. ult. December à 1507 pCt., zu hf

Königliche Schanspièlé

Sonttabend, 6. Dec. Jm Schauspielhause: F . « a B k N D Faust, Rogee: Käthe.) gemann. (Frau

Trau von Holtei, i

Cv Y 9 ) i „Fn Potsdam: Johann von Paris, Singspiel in 2 Abel gen, mit Tanz. Musik von 508 Singspiel in Ahg Sonntag, 7. Dec. Jm Opernhause : Die Dorfsängenne Musik von Fioravanti. (

fomische Oper in 2 Abtheilungen. ischer: Bucephalo.) Das Mâdchen von Marienburg, Sh

_JIm Schauspielhause : sptel’ in 5 Abtheilungen. dée Potsdam: : ablhellungen von K. Schall. Hierauf: Magister Quadrat, Lui in 1 Aufzuge, nah dem Französischen, von K. Blum. "ün L ¿ Montag, 3. Dec. Fm Schauspielhause: Die Mißverständi Lustspiel in 1 Aufzuge, von Steigentesch. Hierauf: Pachter F kummel, Posse in 5 Abtheilungen, von Koßebue:

Dienstag, q. Dec. Jm Opernhause: Ölimpia, große O 5 Abtheilungen , nach dem Französischen , bearbeitet von T. 4,1 Some O voR Spontini. Ballets von Telle.

„_ Mitwoch- 10. Dee. Fm Schauspielhause, zum erstenmal

e 4 Abtheilungen. P (aueBe exfitina ou dieser Vorstellung werden Schguspielhaus-Billets vet welche mit Donnerstag bezeichnet ad E A

__Im Konzert - Saale: Großes Vokal - und Inftrumental(l jert, unter Mitwirkung der Mad. Szimanowska, ersten Klavil lerin Jhrer Majestät der Kaiserin von Rußland.

Billets à 1 Nthlr. find beim Kastellan Hrn. Adler zu halt cui bl in e Me s M Rbge: Tantchen Rosa te 2 Abtheilungen. ierauf: Aline, großes Ballct| Abtheilungen. f O E ZU dieser Vorstellung sind die mit Mittwoch bezei Opernhaus-Villets gültig. On

Meteorologische Beobachtungen

|[Barometer|Therm.!Hygr.|Wind.] A. 27° 9#/]+ 33° 76° S. 27° 8‘ |+ 55° 79° «%D- Sturm, Regen. M.27° 7‘ |+ | 71° |S.W. Sturm, trüb:

4, 27° 6/ |+ F 0s S.W. Sturm, Sternblicke. 8. 27° 65|+ 55°| 67° |S.W. garter Sturm, trüb. M.27° 8z‘1+ 653° S.W. Sonnenblicke, sürmid

5. Dec

M D Y E E A vér WS.W. Sturm, sternheil. A Dec 2

S.N

a Dee 3 F

Bestellungen auf die Allgemeine Preuß. Staats - Zeil! für das fünftige - Jahr, werden hier in Berlin, (nit, im vorigen Stücke erwähnt war, vom Königl. Hof - P Amte, sondern) vom Königl. Zeitungs - Kompktoir und ! den Zeitungs - Spediteurs, in sämmtlichen - Provinzen | Monarchie aber, von den Königl, Post-Aemtern, mit Ein!

genommen. Redakteur Hen

Gedrudt bei Hgyn.

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hichte und den Geist der Rechtsgesebgebung A Richter, das Verfahren in Civil- und Crtminal-Sachen, beson-

Die unterbrochene Whistpartie, Lustspiel in

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Der Preußische Sekretair. zur Kenntniß der Preußischen atsverfassung und Staatsverwaltung. Von F. Rumpf, Königl. Preuß. Hosrathe. gte umge- ete Ausg. 1625. gr. 6. 2 Rh. A. Die Verfassung des Sta L d E König; Thronfolge. Huldigung. Die Königin; ihre be- n Rechte. Der Hofstaat des Königs. Hof- und Erbämter. verschiedenen Königl. Titel und Wappen, nebst sämmtlichen und Denkmünzen. Die General - Ordens - Kommission. estellung des ftaatswirthschaftlihen Sysiems, det auf Freiheit des Grundeigenthums, der Gewerbe und ersonen. Auflôsung der Gutspflichtigkeit - Bestimmuttg der ichen und gutsherrlichen Verhältnisse. Mühlenzwang, wang, Vorspann, Natural - Fourage - Lieferung de. werden hoben, die geisilichen Güter eingezogen; eine neue Städte- tg, cine Maß - und Gewichtsordnung werden eingeführt, hie Juden erhalten eine verbesserte Verfassung. Ansicht der aftlichen Kreditvereine, der allgemeinen Wittwenverpfle- Anstalt, der Armenversorgung, der Feuerverstcherungs- ten 2c. Die polizeiliche Gensdarmerie. Z e Finanzgeseßgebung. Die sämmtlichet Quellen der infte werden angegeben und die Grundsäße ihrer Anlagen felt. Hiermit verbindet sich cine Darstellung des Staats- enwesens,- so wie der Etat für Einnahme und Ausgabe. werbe und Handel. Welche Mittel gebrauchte die Re- g früher und welche wendet sie jeßt an, die Nationalin- u heben, und welche Resultate liefert der gusländische [, sind hier Gegenstände der Erörterung. | : zule und Kirche. Die Unterrichts- und Bildungsatt- in von den untersten bis zu den höchsten nebst den wissen- chen Vereinen in der Monarchie; ferner die kirchlichen ten, die Verbesserung des Religions- und Kirchenwesens, le die Verfassung der katholischen Kirche füllen den Fnhalt } Kapitels. N: Medictnalwesen. Dieser Abschnitt enthält die Vor- ten über die Bildung dex Aerzte, Chirurgen , Apotheker, umen und Thierärzte. i i le Fustizverfassung. Hier findet man zuvörderst die ; die Bildung

in Rücksicht der peinlichen Untersuchung. Die Gerichts- sung in den Rhein - Provinzen nebsi einer Gegeneinander- g der preußischen und französischen Justiz. Einige gedie- Bemerkungen Über die Geschroornen Gerichte. L as Kkiegswesem. Der Verf. geht von den früheren igsperioden des Heeres unter dem großen Kürfürsien, K. jr. Wilh. 1., Friedrich 11. aus, und zetgt, worin des leßtern erfundene Mandyrirkunst bestand. Hierauf folgt die Ueber- der neuen Organisation und Reorganisation des Heeres 1797 bis auf die jehige Zeit, so wie eine interessante Dar- g Über den Unterschied der früheren und jeßigen Kriegs-

hältniß der erblichen und persönlihenStände. Standesherrn und Mediatisirten; der Adel-, Bürger- und estand; der Geisiliche-/, Militair- und Civilsiand. erhältniß des Preuß. Staates zu den auswär ti- Staaten. Traktate und Bündnisse, Freizügigkeits-Ver=- Y, Durchmarsch-, Etappen- und Cartel- Conventionen 2c.

B. Die Staatsverwaltung. Das geheime Kabinet. Die Hofístaats - Behörden. Die General - Fntendantur der Schauspiele.

t obersten Staats-Behörden. i : et Staatsrath, und 2) Das Staats - Ministerium , als die | obersien Central - Behörden. 5) Die sämmtlichen Míî- len mit genauer Bezeichnung ihres Wirkungskreises , threr ilungen, Verwaltungen und Departements, nebst allen

en General - Behörden in der Monarchie.

je Provinzial-Behörden. Hieher gehören die Ober- dien , die Provinzial - Konsistorien, die Regierungen und inal-Kollegien, die Ober-Landesgerichte, Ober - Bergämter, liche Provinzial-Collegien, die landschaftlichen Kreditvereine hhnen untergebenen Orts - Behörden. Man findet hier nur die vollständigen Fnstruktionen der Verroaltungs-Be-

n, sondern auch den einer jeden Behörde angewtesenen * und Kreis-Bezirk. Die Chefs und Mitglieder der ober-

aats - Behörden , so wie die Dirigenten der Provinzial- Jlen sind Überall namentlich aufgeführt. Den Beschluß macht cbersiht der Ressortverhältnisse, sowohl in allen 19-, Civil- und Militair-,/ als auch in den Verwaltungsangele- kiten, nebst den Vorschriften für diejenigen, welche sich mit

Mchriften an den König oder an die Ministerien wenden wollen.

le Preußische Reorganisations -Geseßgebung 1607 bis 1323, zusammengestellt von J. D. F. Rumpf, igl. Preuß. Hofrathe. gr. 6. 2 Rthlr. (ses Werk enthält: 1) Sämmtliche Verordnungen und Ur- welche den Königl. Titel, die Wavpen , die Orden und hen betreffen. 2) Die organischen Geseße für das Jimnere Polizei; 5) über das Finanzwesen; 4) das Medicinalwe- ) das Kriegswesen; 6) wegen der vormals unmittelbaren inde, und 7) die Bundesakte. Hier findet man also die dige neuesie Geseßgebung des Preußischen Staates in einem he vereiniget, wodurch man “alles anderweiten Nachschla- d s dexr zerstreuten Geseße guf eine bequeme

Der neue Preußische Geseblehrer e Polizei - und Criminalsachen, und in Ansehung ‘thaltens der Parteien in gerichtlichen Angelegenhei-

_einem schr gqusg

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zu Berlin. zte verbesserte und vermehrte Ausgabe. gr. 6. Preis: 2 Rthlr. 6 Gr.

Die Preußische Geseßgebung wax dkie erste in Deutschland, die de!it menscheufreundlichen Gedanken faßte, das Recht und die Rechtspflege volksthümlich, die eigentliche Rechtsgelahrtheit entbehrlich und die Rechts kunde möglichst allgemein zu machen. Wir besten ein Geseßbuch, eine Civil- und eine Criminalgerichts- Ordnung în reindeutscher Sprache, mit ciner Klarheit abgefaßt, daß es Niemandem schwer fallen wird, sich daraus zu unterrichten. Und welcher gebildete Staatsbürger sollte niht den Beruf fühlen, die Geseße zu kennen, nach welchen er handeln soll und nah wel- chen er gerichtet wird. Fhn zu dieser Keuntniß auf einem kurzen Wege zu führen, iht vorzugsweise mit den geseßlichen Verhält- nissen bekannt zu machen, von welchen er täglich im bürgerlichen Leben berührt wird, dürfte daher als cin schr gemeinnüßiges Un- ternehmen anerkannt werden. Der Hr. R., dem die Voltfs- und Vaterlandsofreunde schon mehrere Werke über Verfassung und Ver- waltung des Preußischen Staates verdanken, hat sich dieser Arbeit unterzogen und dieselbe, wie die gegenwärtige dritte Ausgabe be=- weiset- mît Beifall des Publikums ausgeführt. Das Werk beginnt mit einer einleitenden Darstelung der Geschichte und des Geistes des Preußischen Rechts, und enthält folgende Hauptabtheilungen: die Civilgeseße, die Crimtinalgeseße, das Verfahren bet Civil - und Crimîinalprozessen/ und das Verhalten der Parteien in den erstern, die Gegensiände der freiwilligen Gerichtsbarkeit, nebst Bestimmung der Falle, wo das richterliche Verfahren ausges{chlo}en bleibt. Man findet hier das Wissensnöthigsie vom Eigenthum und dessen Er- werbung , von Verträgen, Kauf- , Tausch - , Darlehn - , Miethse und Pachtverträgen, Bücherverlag, Schenkungen, Testamenten, Cau- tionen und Bürgschaften, Pfändungen und Unterpfandsrechten, vom Eherecht und von den Rechten und Pflichten der Eltern, der Kinder, des Gestndes (die vollständige neue Gesindeorduung), -von der Erbfolge, Vormundschaften , vom Bauer =-, Bürger -, Adel -, Mis- litair=/ Civil - und geistlihen Stande, von Verbrechen und Stras fen, von den Pflichten in Beziehung auf Leib, Leben, Gesundheit, Ehre und guten Namen Anderer, von den Gerichtsftänden uad Gange des richterlichen Verfahrens in Bezug auf den Richter, den Kläger und Bekkagten, von den Proceßkofsten, fiskalischen Untersu- chungen, Bankerut, Fndult, Konkurs, vom Verfahren beim Auf= finden todter Menschenkörper, Rettung Verunglückter 2c., kurz von Allem, was Jedermann zu wissen nôthig hat, scine Rechte auszu- üben und seine Pflichten zu erfüllen, sich gegen List, Betrug und Schaden zu sichern, und fh selbst rathen zu können, wenn es ihm an fremdem Rath gehbricht. Angehängt ist ein Auszug aus der Sporteltaxe, auch die Bestimmungen bei Einführungen der Preu- ßischen Gesetze in die mit dem Staate wieder vereinigten und er- oberten Provinzen. Sprache und Ausdruck können in einem Ges seßbuche unmöglih mit mehr Sorgfalt, Bestimmtheit und Faß= lichkeit gewählt werden, als in dem Preußischen der Fall ift; der Verf. hat daher überall die Worte des Gesetzes beibehalten und den klaren Sinn desselben nirgends beeinträchtiget. Die Bear- beitung eines solchen Volksbuchs vérdient , Jedem empfohlen zu werden , der nicht nur sich selbsi, sondern auch andern, besonders unerfahrnen Leuten, als Rathgeber nüßlich zu werden und sie von verderblichen Streitigkeiten zurückzuhalten wünscht. Vorzüglich können Prediger, Schullehrer und Küster, Gutsbesißer, Verwalter und Pächter, Polizeibeamte und Magistratspersonen, Stadtverord= nete und Bezirksvorsicher, Geschäftsträger, Kaufleute und Fabri= kanten, durch Kenntnisse der Landesgeseße die wahren Wohlthäter ihrer Gemeinden, ihrer Mitbürger und Freunde werden. Feder- manu sieht daraus die Offenheit und Zuverlässigkeit in der Ver- waltung der Gerechtigkeit. Feder kann sich selbst von der Gewiß- heit seines Rechts oder Unrechts, und daß er nicht von der Will- kühr des Richters abhängt, Überzeugen, und sämmtliche Untertha- nen des Preußischen Staates können ftolz darauf sein, ein Gesehz- Buch în ihrer Muttersprache zu besißen, das thnen eite Rechts= pflege gewährt, nach welcher die meisten Staaten Deutschlands sich noch vergeblich sehnen.

Handbuch für Geistliche und Schullehrer, zur Kenntniß der Preußischen Geseßgebung in Kirchen- und Unterrichts-Angelegenheiten, nach alphabetischer Wort- folge. Von J. D. F. Rumpf, Königl. Hofrathe, vor- mals expedirendem Sekretär bei der Regierung zu Berlin. gr. 8.- Preis: 2 Rthlr. 18 Gr.

Dieses Werk zerfällt in zwet Abtheilungen. Fn der erste- ren sind enthalten: die größeren Geseßeskörper, nämlich, die Allge- meine Geseßgebung in Kirchen- und Schulsachen nah dem Land- recht, das Militair - Kirchen - Reglement, das Landschul - Reglement und die neuesten Fnsiruktionen fär die Konsistorien und die Kkr- chen- und Schul - Kommissionen. Die zweite Abtheilung ent- hâlt alle einzelne Kabinetöverfügungen, Edècte, Verordnungen der Ministerien , Konsistorien, Regierungen und Ober-Landesgerichte, welche in Kirchen- und Schulsachen erlassen worden und noch in Gültigkeit sind. Sämmtliche Verordnungen sind in ihrer ganzen Vollständigkeit aufgenommen, wodurch wir von allen Umskänden und Veranlassungen, unter welchen sie erschienen sind, Kenntniß erhalten, mithin über ihren wörtlihen Sinn und Geist besser belehrt werden , als solches durch Auszüge geshchen kann. Auch ist es bei amtlichem und Privatgebrauche oft nothwendig, die ei- genen Worte des Gesehes anzuführen, welche Vortheile Auszüge nicht gewähren. Dadurch ist das Werk stärker, aber auch desto brauchbarer geworden. Hierbei is die alphabetishe Wortfolge ge- wählt, weil diese für Repertorien , und zum augenblicklichen Auf- finden einzelner Gegenstände, am besten geeignet is. Aigleich ent- hâlt die zweite Abtheilung gewissermaßen cin Sachregister, in welchem die wichtigsten Gegenstände aus der ersten Abtheilun unter ihrem Hauptworte vorkommen und zwar mit Hinweisung au die Blattseite, wo sie vollständig stehen. Ein solches Werk ist von

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Wan D CEIT 25 0 O ch