1823 / 153 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung, Tue, 23 Dec 1823 18:00:01 GMT) scan diff

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Zeit Eintretenden, 5 Pfd. 4 Sh., für einen qu in Dienst Tretenden aber, 2 Pfd. 12 Sh. 6 P

Die Anleihe der K. K. Oe schild und Komv., Baring und und Komp., ist zu Stande gekommen. Termin isi bereits mit 400,000 Pfd. , die in zahlt wurden, berichtigt worden.

Der Reisende Belzoni hieher , daß man seinem 11 vorzudringen, niht von Seiten der Mauren, der, allerhand Hindernisse in den Weg gele nah und von Fez, schenke 2c., beliefen nen Mitteln bestritt.

Der Vorschlag -, ; Moorfields zu errichten, is im Gemeinderat

Die Ziehung des grünen Thees aus Saamen, soll an den Ufern des Amite in Louisiana, über alle Erwartung gelungen seyn.

Fn der von 4000 l Kelso, ereignete sih der, bei der Theater-Liebhaberei der Schotten, vielleicht einzige Fall, daß, als neulich zum Beneftz des-ersten dor- tigen Künstler - Paares, Macbeth und Wil waren, sth nur ein einziger Zuschauer einfa

Brüssel, 12, Dec. bis an die. Brücke von Laken, unserer Hauptstadt einverleibt werden.

Frankfurt, 16. Dec. Am 4. Dee. erôffnete das Prâsidium die 23ste Sißung der Bundes-Versammlung mit Verlesung eines Schreibens des K. Großbritannishen Staatssekretairs für die auswärtigen Angelegenheiten, Hrn. G. Canning, wodurch der K. Großbritannische Legations - Sekretair , Herr Georg Hamilton Seymour, wahrend der Abwesenheit des K. Großbritannischen Mi- nisters, als Königl. Geschäftsträger beim Deutschen Bunde ernannt wird. Derselbe ward sofort durch Beschluß der Versammlung in dieser Eigenschaft anerkannt, und dem Präsidium überlassen, thm scine fôrmlihe Annahme zu eröffnen und das Schreiben des Herrn Canning zu beantworten.

Hierauf legte Präsidium ein Bundes - Versammlung eingegangenes Appellations-Gerichtes zu Mún stanz in Sachen des Großherzogtbkumes thum Nassau, wegen Ueberna les Alt - Hessisher Landes vor. Der Streit wird durch dasse

Der erste Zahlungs-

gt habe.

nd.

hrend der Vertagung der Erkenntniß des Oher- chen, als Austrägal - Fn- Hessen wider das Herzog- me eines verhältntßmäßigen Thei- - und Kameral- Schulden, selbe insofern noch nicht völlig ent- schieden, als zuvörderst noch die Ausmittlung des Befiandes und Betrages der Foderungen und Gegenföderungen zu bewirken ift. In der transrhenanñnischen Sustentattons-Angele- gendeit (Staats - Zeitung Nr. 152) erfolgten demnächst die noch fehlenden Abstimmungen von Hannover, Braunschwétig und Nas= sau, welche dem Oesterreichschen Votum beitraten, desgleichen von Dänemark, welches theils dem Kommissions - Antrage beistimmte, theils sich der Mehrheit anschließen will, endlich von der 16ten Stimme durch bloße Bezugnahme auf eine frühere Erklärung in der 57sten Sihung. von 1320. Präsidium behielt sih vor, nach näherer Einsicht sämmtlicher Abstimmungen, den Entwurf eines Beschlusses vorzulegen. , „Der wichtigste Gegenstand, womit \ich dieser Sitzung beschäftigte, Regulirung der Angel nigreihes Westphalen der Domatnen-Käufer. In der 15ten diesjähr

die Versammlung in ‘betraf die Reklamationen mehrerer bei egenheiten des aufgelösten Kd-

betheiligten Personen , insbesondere

igen Sißung (Staats-Zeitung Nr. go) hatte der Würtembergsche Gesandte (Freiherr von Wangenheim) über die vorliegenden Gesuche, Namens der Neklamations-Kommission, De ausführlichen Vortrag gehalten, und es war beschlossen wg9rden : Ueber dle darin enthaltenen Anträge und die darauf abge- gebenen Erklärungen der betheiligten Regierungen (Preu- ßen, Hannover, Kurhessen und Braunschweig) am 4. Dec.

abzustimmen. i Dfesem gemäß haben sämmtliche Bundes - Gesandtschaften in ungen ihrer Hdôfe und Re-

der gegenwärtigen Sißung die Erklär gierungen dahin abgegeben :

O esterreich. Die Kaiserlich Königlich Oesterreihsche Ge- sandtschaft hat den Auftrag erhalten , Namens ihres Allerhöchsten Hofes, in Betreff der in der 4-sten Bundestags - Sißung vom F. 21818 zur Fnstruktions-Einholung ausgeseßten, und seitdem wieder- holt in Anregung gekommenen Frage:

ob und in wie fern die Bundes-Ver

stitutions-Gesuches der Westphälische

Kurhessen anzunehmen habe? folgende Erflärung zu Protokoll zu geben.

Es kfann nach den feststehenden Kompetenz-Grundsäßen keinem Zweifel unterliegen , daß die Bundes - Versammlung von der im Fahre 1314 erfolgten Wiedereinziehung der auf Kurhessischem Ge- biete gelegenen, während der aufgelôsten Westiphälischen Regterung veräußerten Domainen nur in so fern Kenntniß zu nehmen be- rechtigt iff, als bei den durch diese Wiedereinziehung veranlaßten Klagen, der Fall einer Rechtsverweigerung wirklich dargethan wer- den fann, tndem die Kompetenz des Bundestages în dieser Ange- legenheit, und die Anwendbarkeit des 20sten Artikels der Wiener Schluß ren Vorausseßung Plaß greifen

- Akte, unter keiner ande Fönnte.

Die Einzkehung der gedachten Domainen Hessischen Re terungs- Verordnung vom 14. alle während der Westvhälischen Regierung äußerungen und Verschenkungen K Gefälle ui Unterschied für null uud haber derselben aufgefodert werden, si

gehenden Verfügungen der Kurfürstlichen Rentkammer zu unter- werfen, ohne unter irgend ein

em Vorwande die begehrte Abtretun des Besißes zu verweigern. 0 9

Diese S EN ist cin Aft der

der Landesherr , vermög

benden Gewalt, unstreitig befugt war insicht auf den außerordentlichen un ch seine Länder während der aufge efunden hatten, erhebliche, in den Augen des verstorbenen Kur- ürsten überwiegende Gründe sprachen; ein Akt; welchen die Lan- es- Gerichte in allen vorkommenden Fällen als (Heseß anzuerken-

sanzmlung sich des Re- n Domaînen-Käufer in

beruht auf der Kur- Jan. 1814, wodurch vorgegangene Ver- urfürstliher Domainen und nichtig erklärt, und die Fn- ch den in diesem Sinne er-

Souverainität, zu welchem wohnenden obersten gesebge- , und für welchen auch, in d gewaltsamen Zustand, worin drungenen fremden Herrschaft

f bestimmte Jahre

sterreichshen Regierung bei Roth- Komp. und Thomas Reid, Frving

die Schaßkammer ge- meldet unterm 21e Grade N. Br. nternehmen, in das Fnnere von Afrifa sondern der Englän- Die Reise der Aufenthalt dort, die erfoderlichen Ge- ch auf 1000 Pfd. St. , die Belzoni aus eige-

dem General Riego ein Denkmal in he nicht durchgegangen. Menschen bewohnten Schottischen Stadt,

helm Tell angekündigt Wie es heißt, soll die Wilhelms-Vorstadt

Werth der Bundes-Versammlung keine Ko wenn er auch niht in einen Zeitpunkt Bund selbs noch nicht bestand.

Bletet demnach die Sache der Westphälishen Do fer, aus diesem Gesichtspunkte betrachtet, an sih {on Verweigerung und mithin auch keine Begründung der des Bundestages dar, so gewährt zugleich die Kurfürstlig, ordnung vom 14. Jan. 1314 die beruhigende Ueberzeugun hinsichtlich der Anwendung der darin ausgesprochenen Besi gen in einzelnen Fällen die zulässigen privatrechtlichen 9 der Betheiligten in so fern gehörig: berücksichtigt worden si daselbsi denjenigen Oo1mainen - Käufern , welche wegen h Verwendungen Ansprüche haben , ausdrülich vorb ehalten solché gegen die Kurfürsilihe Ober-Rentkammer im Wege tens besonders auszuführen , wodurch daher leßterer alley eröffnet ist , welche versionem 1n rem bder Meliorationen h ftônnen. Es is fretlih zu bedauern, daß Viele der in diese Betheiligten ihre eigene Stellung und ihr eigenes Inter kannt, und anstatt, Feder für R, gütliche Ausgleichung suchen oder den ihnen bezugsweise vorbehaltenen Rechtswe, treten, tn so fern eine falsche Maßregel ergriffen haben, thre Interessen gemeinschaftlih zu befördern suchten. wird jeder Einzelne der Betheiligten auch heut noch, nid der thm zugestandenen oben erwähnten Rechtshülfe, in (0 auf sein individuelles Verhältniß anwendbar i, sondern q zugsweise in den vorliegeyden Thatsachen, welche beweisy mehrere Domainen - Käufer sih von Seiten Sr. Königl. 6 Kurfürsten einer sie wesentlich beruhigenden Behandlun freuen hatten, gewtß den erwünschtesien Anhalts - PunÍ seine Angelegenheit einer günstigen Erledigung zuführen zj

, das aufgeldste Königrii

In Ansehung aller übrigen phalen betreffenden mancherlei Reklamationen, welche schon zu wiederholtenmalen am Bundestage zur Sprache, worden sind, ist die Kaiserlich Königliche Präsidial -= Ges angewiesen, Folgendes zu erklären: L

„Der Kaiserlich Königliche Hof findet in dem Umstai| bereits wirklich in danfvoll zu erfkennender Berücksichtil in der 29ften Bundestags-Sizung v. J. 18319 stattgefund pfehlung von Seiten der hiebei betheiligten Regterul Preußen , Hannover, Kurhessen und Braunschweig ein schaftliche Kommission zu Auseinanderseßzung der Wesi Central-Angelegenheiten in Berlin angèordnet worden ist, liche und wohlbegründete Veranlassung, diesen Gegensi einen solchen betrachten zu können, welchem dermalen j nôthige Reife mangelt, um gehdrig beurtheilen zu Éönnet, in wie weit von Seiten der Bundes-Versammlung sich hi« bundesgeseßlicher Einfluß zu äußern haben dúrfte.

So wie daher erst das Resultat der Kommissions - lungen, für dessen baldkge Herbeiführung die von der i Preußischen Bundestags - Gesandtschaft in der 15ten dies Bundestags - Sizung abgegebene Erklärung hinlängliche H! gewährt, allen jenen Fndividuen, deren Interesse hiebei eine deutliche und klare Ansicht ihrer Stellung zu den betr Regierungen zu geben vermag, so wird sich auch dann ers ob Einzelne sich in dem jedoch von der Gerethtigfeit und W der Staatsverwaltungen nicht zu erwartenden Falle befrdei den, sich über Rechtsverweigerung zu beklagen, und dadur Beschwerde bei der Bundes-Versammlung zu begründen, a ren Abhülfe bundesgeseßlich zu wirken leßtere in dem Maf pflichtet seyn würde, als sie hingegen, nah der vollsten l zeugung des K. K. Hofes, vermöge des bet Gelegenheit det phâlischen Domainen-Käufer näher ausgeführten Princiys, len noch keinen Einfluß auf die Sache zu nehmen bevufen i Der Kaiserl. Königl. Präsidial - Gesandte ist Übrigens | tragt, bei dieser Gelegenheit Namens seines Allerhöchsten Hui ser Abfiimmung noch folgende Erklärung beizufügen , und d die von ihm in der 16ten diesjährigen Bundestags-Sißzung | ziehung auf den raisonnirenden Theil des neusten Vortrage die Westphälischen Angelegenheiten zu Protokoll gegebene, höchsten Ortes durchaus auf das beifälligste anerkannte W rung näher auszuführen. ;

Se. Majestät der Kaiser haben mit wahrem und innig dauern in jenem Aktenstücke, welches bet gehöriger Berüs gung der wahren Geschäftslage und seiner etlgentlichen # mung nah, nur auf den Antrag einer baldigen definitive digung des schon früher hinlänglich instruirten Gegensftanll zu beschränken gehabt hätte, eine Ausführung staats - und rechtlicher Theorien wahrgenommen, welche, wenn se jet irgend einer gemeinschaftlichen Berathung der zum D(4 Bunde vereinigten Fürsten und Freien Städte als Basis anl würden, nicht nur jedem einzelnen Bundes-Gliede zum ges sten Präjudiz gereichen, sondern auch für die Gesammthä fern nachtheilig werden könnte, als ein Gang solcher Art bd befreundeten Staaten, welche mit ihr dem monarchischen 3 huldigen und für dessen Aufrechthaltung zu wachen hemül! nur die lebhaftesten Besorgnisse erwecken müßte. : Diese Ansicht bedarf wohl um so weniger einer ausfüht Entwickelung, als schon ein Blick auf einzelne Säße des 3 dee so wie sie die §§. 10, 15, 14, 15 und 22 enthalten )inreiht, untrügliche Belege dafür aitfuüdew, und als! von der Königl. Hanndverschen Bundestags-Gesandtschaft jl tokoll gégebenen gehaltvollen Erörterung dieses Aktenstüces! in dieser Beziehung die weseutlichsten Momente bezeichnet t Se. Majestät der Kaiser halten es demnach. für angt und nothwendig, hiemit ausdrütlich zu erflären, daß Alle Dieselben die Gültigkeit und Anwendbarkeit der in dem L erwähnten Vortrage enthaltenen staats- und bundesreck! Theorien, so wie auch die Autorität der dafür anges Schriftsteller, nicht nur anzuerkennen nicht vermögen, A daß Allerhöchstdieselben vielmehr jene als hdchst bedenkliä in mancher Rücksicht als gefährlich betrachten , diese aber ft

verwerfen müssen. d Se. Majestät der Kaiser sehen Sich zugleich aber auch n laßt, im reinsten fôderativen Sinne, den angelegentlichen V! ihrer hohen Bestimmung nach st

auszusprechen, daß in dieser würdigen Versammlung , feine Grundsäße solcher Art S5

nden oder vertheidigt werden mdgen, deren Geist det m Europälschen Staaten-Vereine so glücklich zum Wohle dek sammthelt und jedes Einzelnen bestehenden erhaltenden Sv

nition ele, wo der 7

main feine g

nen und zu befolgen s{uldig sind, und über dessen materiellen

P O

entspricht,

und welche daher bet jeder Gelegenheit entfernt z

zustehen |

M, als erledigt zu betrachten.

K. K. Prásidial - Gesandtschaft auf das besiimmteste anges is.

. Auf die Gesuche mehrerer, bei Regulirung der e niten des " msatidden Königreiches Westphalen betheilig- tonen , ist in der 1zten Sihung d. F.- in Folge des Vor- der Reklamations-Kommission , und nah einigen , von Ge- aften betheiligter Höfe, namentlih auch von der Königl. schen Gesandtschaft abgegebenen vorläufigen Erklärungen, Ten worden, daß Über die Anträge der Kommission, fa ehen erwähnten Erklärungen am heutigen Tage

men sey. -

nah Lage der Sache bei den Kommissions -An- E Mie L S ib zum Grunde liegenden, im Vortrage elih entwickelten, und größtentheils aus neueren staatsrecht- Theorien geshöpften Motive in Betrachtung. Nachdem e Königliche Gesandtschaft hierüber bereits in der 16ten Siz- d I dahin geäußert, daß und wie sie mit den gedachten | etlichen Theorien keineswegs einverstanden seyn könne , so ihr jeßt nur noch úbrig, unter Bezugnahme darauf, und inne der eben vernommenen Kaiserl. Oesterreichschen Ub- ung hinsichtlich desselben Gegenftandes, nachträglich zu erflä- nunmehr jene frühere Aeußerung auch von Seiten ihres isten Hofes eine ausdrückliche Beistimmung nicht minder en hat, als die damalige, îim Protokoll der 16ten Sizung lls befindliche, allgemeine Bemerkung des K. K. Oesterreich- Herrn Präsidial - Gesandten Über üblich gewordene Allega- gus fstaatsrechtlichen Schriftstellern in Verhandlungen der TEL mlung. : 4 L be N den ibren Motiven , sînd die Kommissions-Anträge rfe sih allein, sondern mit den bereits AIMFZEIEueN ungen der betheiligten Regierungen beschlußmäßig zum Ge-

| etwaniger Berücksichtigung an ih

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Weiteres, sowohl über eine etwanige fernere Interventkon in dieser Sache Überhaupt, als Über die Art derselben beschließen könne. Indem, erhaltener Vorschrift gemäß, die Königl. Bundestags§- Gesandtschaft hierauf ihren Antrag richtet, verhehlt sie sich einer- seits nicht, welche Verschiedenheit der Ansichten über denselben, nah Maßgabe der etngegangenen Fnsiruftionen, in dieser Hohen Versammlung {attfinden dürfte: andrerseits hâlt sie es nicht für unmöglich, daß vielleicht ciner oder der andern ver- ehrlichen Gesandtschaft daran gelegen wäre, vor \{ließlicher Ab- slimmung auch noch über den gedachten diesseitigen Antrag zu icsichtigun re Hohe Kommittenten zu berichten. Sollte es in diesem Falle etwa angemessen befunden werden, vor definitiver Beschlußzicehung, dent diesseitigen Antrag noch zum Gegenfsiande einer nachträglichen Fnstruftions-Einholung und Ab- stimmung in eben der Art auszuseßen, wie es neuerlich noch mit dem Königl. Baierschen Votum, den Bücher-Nachdruck betrefend, in der 18ten Sißzung d. F. (8. 115 des Protofolls) geschehen i, so erbictet sich die Königl. Gesandtschaft, einem dieserhalb zu fas- senden Beschlusse beizutreten.

2) Jn Beziehung auf diejenigen Reklamationen , welche Fode= rungen an den Staats - Schaß des aufgelösten Königreichs Wesi- phalen, die in demselben kontrahirte Staats-Schuld, die der Wesî=z phâlischen Regierung gestellten Kautionen, und die Ee chemaliger Wefiphälischer Staatsdiener betreffen, ist die Königl. Gesandtschaft zunächst ihre in der zoßen Sibung v. F. 1821 ge- machte Anzeige, besonders aber ihre in der 15ten Sihung dies. F. abgegebene vorläufige Erklärung, nunmehr, in Gemäßheit thres damaligen Vorbehaltes, durch cine fernere Mittheilung, theils näher zu begründen und zu ergänzen, theils Überhaupt wieder in Erinnerung zu bringen beauftragt.

Bereits im Anfange d. F. 1819 trat der Königl. Preuß. Hof mit Hannover, Kurhessen und Braunschweig in Korrespondenz, um diese Staaten zu vermögen, durch Avordnung von besonders be-

utigen Abstimmung gemacht. Der Königl. Preuß. t fich uan vördersamf| näher zu prüfen veranlaßt, ob n wie weit etwa der Sinn dieser vorliegenden Erklärungen re oder verstatte, die Anträge selbst, ohne specielleres Einge- uf ihr Material, noch Uge dahin gestellt bleiben zu las- Di ltate waren folgende : / A P S etebung auf die Verhältnisse der Domainen-Käufer in

en, i F L benen ; in der 15ten Sißung d. F. zu Protokoll gegebe j M ie Rurbefstichen Bundestags-Gesandtschaft , wird von n Sr. K. H. des Kurfürsten, wie es schon früher geschehen, Bundes-Versammlung hinsichtlih der Domainen-Käufer Ee nition— in sofern leßtere auf Verwendung i jfehlung zu billiger Behandlung geht unter mo erfen eingeräumt , daß, in Berücksthtigung dieser E s im Jahre 1817 eingetretenen Empfehlung, seit- und noch ganz neuerdings, mit mehreren solcher Mee Domainen E Tei E getrsen worden, so daß bei m der größere Theil zufrieden gestellt sey. Hierin Tae der “Curtotlseho Hof mit scinem fortdauernden n, Empfehlungen der Bundes - Versammlung Überhaupt zu sichtigen, zugleich seine Bereitwilligkeit ausgesprochen gegen Domainen-Käufer diejenige billige, milde und landesvâterli Je andlung, welche den Gegenstand solcher Empfehlungen Auéger t hat und fernet ausmachen könnte, dergestalt zu beweisen, wte jes nach der hinzugefügten Anzeige, zur Zufriedenstellung pie de! em größeren Theils der Domainen-Acquirenten schon der Fa sen tft. L ¿ S | Di igenden Versicherung gemäß wäre mithin die R größeren Thei der Domatnen-Acquirenten be- Die gegeene E Ee auch die Basis für jede hiessge Beurtheilung etwaniger n cid Scar Ad mit elben einzelne Oomnttien =- Käufer, sie sich noch nicht für befriedigt halten, ferner bet der Bun- Versammlung auftreten möòchten , wovon die neuste, zwar nicht zum Vortrag gekommene, aber doch îns Einreichungs- ofoll eingetragene und hei sämmtlichen Gesandtschaften in uck vertheilte Eingabe des Bevollmächtigten in den Wesiphä- n Angelegenheiten vom 25. Fun. d. F. bereits ein Beispiel letet. Ob dergleichen noch fortdauernde Reklamationen irgend Rücksicht verdienen ; ob namentlich und in wie weit die Schuld, im eine gütliche Vereinigung noch niht mit allen Domai- Käufern zu Stande gekommen ist, etwa in zu hoch gespann- Unfoderungen zu suchen sey oder nicht: darüber wird die Bun- ersammlung nunmehr auf den Grund jener Zusi ch a g zu urtheilen haben: sie würde jedoch alsdann erst sicher ershôöpfend darüber urtheilen können, wenn sie sich genauer k unterrichtet befände, was in Beziehung auf jeden ¡elnen Domaîinen-Käufer der wirkliche Erfolg ihrer Ver- dungen gewesen is, indem nur eine speciellere Kenntniß s Erfolges ihr den Vortheil gewähren würde, die Billigkeit einzelnen Beschwerden zum Maßstabe für deren Zulässigkeit und die Weise ihrer Fntervention anzunehmen. : L Eine Geneigtheit des Kurhessischen Hofes , mittels nachträgli- Ertheilung der gedachten , so wünschenswerthen , specielleren unft, dieser hohen Versammlung aucy noch den bezeichneten heil zu verschaffen, läßt sich um o weniger bezweifeln, je be- dlliger derselbe ihren Wünschen durch die bereits im Allge- en gegebene Auskunft über den Erfolg der eingelegten Ver- dung zuvorgelommen, und je unzweideutiger dadurch dem dructe ähnlicher Wünsche eine willfährige Aufnahme in vor- zugesichert worden ist.

Eben darum würde es der Königl. Preuß. Hof für die ange- ensie Behandlung der vorliegenden Reklamations - Sache hal- wenn die Hohe Bundes-Versammlung, mit einstweiliger Ue- chung des Kommissions - Antrages, dem Kurhessischen Hofe h) Vermittlung seiner verehrlichen Bundestags- Gesandtschaft, inem zu fassenden Beschlusse den Wunsch und die vertrauens- * Erwartung ausspräche, daß derselbe die für Kurhessen in der n Sihung d. F. abgegebene Erklärung, bei seinen damals aus- fich vorbehaltenen weiteren Aeußerungen, dur ch eine na» tlihe Angabe derjenigen Domaiîinen-Käufer, mit hen ein gütlihes Abkommen bereits getroffen den, noch zu vervollständigen, und hinsichtlich bisher nicht erledigten Fälle, die Gründe, die

Abschlusse einer gütlihen Ueberetnkunft, noch Lege sichen mögen, näher anzuführen, keinen An-

vollmächtigten Kommissarien, die Verhältnisse des aufgelöften Köd- nigreiches Westphalen zu reguliren. Hannover, dem sich Braun- shweig hierin überall anschloß , bevollmächtigte seinen Gesandten am Hofe zu Berlin, und einen gleichen Auftrag erhielt der dor- tige Kurhessische Gesandte von Lorenz. Bevor jedoch die zu dem Geschäfte erfoderlichen Materialien zusammengebracht und die bei- den auswärtigen Kommissarien mit Fnfstrufrion verschen warett, verstarb Hr. v. Lorenz, und die Thätigkcit des ihn erschenden Ge- schäftsträgers, Major Wilkens, wurde zuer ebenfalls durch Man-=- gel an Fnstruftion, bald aber auch durch die nah dem Ableben des Kurfürsten Wilhelm 1. von Hessen K. H. ndôthige Vollmachts- Er- neuerung aufgehalten. Nach Beseitigung dieses Anstandes erfolgte am 20. Jun. 182x, wie hier bereits angezeigt worden, der wirkliche Zusammentritt der Kommission, und von Preuß. Seite wurde eine allgemeine Proposition Úber die von ihr vorzunehmende Behandluug des Geschäftes vors gelegt. Bet diesem Vorschlage wurde auf die Beitimmungen des am 2. December 1315 von den damals gegen Franf- reih verbündeten Mächten abgeschlossenen Vertra- ges zurückgegangen, und die Wirksamkeit der Kommission auf die Klausel jenes Vertrages gegründet, daß Abgeordnete der Souve- rains, unter deren Herrschaft die das Königreich Westphalen kon- stituirenden Landestheile zurücfkehrten , zusammentreten und die diesen Landestheilen gemeinschaftlichen Fnteressen reguliren sollten odex nach dem Wortlaute: »La même commission sera chargée de separer et de réêégler tous les intérêts, qui ont été communs aux différentes provinces du Royaume de Westphalie,“ L F

Die Verhandlungen der Kommission sollten sich darauf be« {chränken , zunächst die Gegen siände der Berathung , dann die Grundsähe der gemeinschaftlichen Auseinanderscßung über diese Gegenstände festzustellen, und ers nach erfolgter Einigung Über die anzuwendenden Grundsäße sollte die Kommisston die Wege verabreden, wie solche in Beziehung auf die einzelnen Fälle in Ausführung zu bringen seyen. Sonach würde es außer der Be- stimmung der Kommission liegen, einzelne Reklamationen anzus- nehmen und zu ecledìigen ; sie hätte aber eine Vereinigung zu ver- mitteln, darüber, welhe Gattungen von Reklamationen über- haupt zu berücksichtigen und auf welche Weise diese Reklamationen zu befriedigen seyen. S . i Auf diese allgemeinen Vorschläge sind von den mitbetheiligten Staaten noch keine bestimmten Erklärungen eingegangen. Wäh- rend die Kommissarien die Fnstcukcion ihrer Hôfe erwarteten, unterwarf man von Preuß. Seite die in Berlin allmählig vereinigten Data Über die detrefenden Verhältnisse des aufgelòsten Königreichs Westphalen einer speciellen Prüfung , deren Resultate den mitbe- theiligten Staaten theils in mehreren Denkschriften über die ein zelnen bei der Kommission zur Sprache zu bringenden Gegenstände, theils in einem (ebenfalls früher erwähnten) allgemeinen Plane oder Gutachten vorgelegt wurden, welches Ansichten und Vor- schläge über die gesammte Behandlung derselben und die Art der gemeinsamen Ausetinanderseßzung enthä t Ueber jene Denkschriften und dies Gutachten haben die Kommissarien der mitbetheiligten Staaten sich mit Fustruktionen zu versehen versprochen.

Hanyover hat neuerlich zur Hülfe seines Kommissarius, noch cinen zweiten Beamten nach Berlin gesandt, welcher aus früheren Dienstverhältnissen eine genaue Kenntniß der Westphälischen An- gelegenheiten besißt. Mit Vergnügen erkennt hierin der Preuß. Hof einen Beweis der Bereitwilltgkett Hannovers, die Auseinan- derseßung zu beschleunigen. An Kurhessen sind, sowohl durch den diesseitigen Königl. Geschäftsträger in Kassel , als von Seiten des Köntgl. Hanndverischen Hofes, dringende Ersuchen ergangen, um auch dort die Ertheilung der nôthigen Fnfruktionen zu beschleus nigen, und nach den Verheißungen des Kurhesstschen Staats - Mî- niser(ums, steht die baldige Erfüllung dieses Wunsches zu hofen.

Wenn sich aus den hier dargestellten Thatsachen ergiebt, daß nid dia A Preuß. Seite Alles geschehen i|, was zur Fdrde- rung des Geschäftes nur mdglich war, sondern, daß man ch auch von dem ungesidrten Fortgange des eßtern bedeutende Resultate versprechen darf; so muß, nach diesseitiger Ansicht , für jeßt jede Einmischung der Bundes-Versammlung în die Verhandlungen der u Berlin zusammengetretenen Kommission , ganz besonders ader

er auf elne solche Einmischnng abzwelkende zweite Antrag der Reklamations« Kommission abgesehen von Lu andern entge- genstehenden Bedenken als viel zu frühzeitig betrachtet

l) d nehmen werde, damit die Versammlung sodann ein

werden.