1884 / 57 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Mar 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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Berlin, den 6. März 1884.

‘nágheit der Allerhöchsten Verordnung vom fand heute Mittag 12 Uhr im Weißen Saale Residenzschlosses die feierlihe Eröffnung des 4 Reichstages statt. y ée Eröffnung vorhergehende Gottesdienst wurde E aen itglieder im Dom abgehalten und m 11 Uhr. Der Hofprediger Schrader legte seiner hen Text 1. Kor. Kap. 6,1 fff. zu Grunde. | ulholijden Md fand um 11/5 Uhr in der

étire eine tirhlihe Andacht statt, welche der Jhnmann abhielt, Die Abgeordneten zum Reichs- hnen im Weißen Saale, in dem mittleren, dem ver- i Throne gegenüber belegenen Raume Ausstellung. Für

L p des diplomatischen Corps war auf der nah k

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è zu belegenen Tribüne eine Loge bereit gehalten. M der Eröffnung des Reichstages hatten Se. Majestät Mlser und König den Stellvertreter des Reichs- fl dunn von Boetticher zu beaustragen

Sqald im Weißen Saale die Abgeordneten zum Reichs-

ielt waren, erschienen unter Vortritt des Staats- slins von Boettiéher die Mitglieder des Bundesraths fullm sh links vom Throne auf. Der Stellvertreter

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¿ verlas hierauf die nachstehende Rede:

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Berlin, Donnerstag,

j Alle Post-Anftalten nehmen Sestellung au; \ für Berlin außer den. Post-Austalteu au die Expe- | u dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32.

seitigung der exlassenen Ausnahmemaßregelu angebahnt werde. Die verbündeten Regierungen werden ihrerseits bemüht sein, auf diesem Wege den Erwartungen und Zusagen zu entsprechen, welche die Vorbereitung und den Erlaß des Geseßzes vom 21. Oktober 1878 be- gleiteten. In der Hossnung auf Jhre erfolgreiche Mit- wirkung an diesem Werke werden die verbündeten Re- gierungen Ihre Zustimmung zu einer Verlängerung jenes Geseßzes, dessen Geltung mit dem 30. September d. I. abläuft, nachsuchen.

Durch das Krankenversicherung8geseß werden einige Abänderungen des Hülfskassengesezes vom 7. April 1876 bedingt. Es wird Ihnen daher der Entwurf einer entsprechenden Novelle zu diesem Gesetze vorgelegt werdeuU.

Die bei der Gründung und Verwaltung von Aktiengesellschaften hervorgetretenen Ausschreitungen und die dadur herbeigeführten Schädigungen des Volks- wohlstandes haben das Vertrauen in die bestehende Aktiengeseßgebung erschüttert. Nach der in der Sißung des Reichstags vom 27. März 1873 gegebenen An- regung ist die Erkenntniß von der Nothwendigkeit einer Abänderung des Gesezes vom 11. Zuni 1870 in weiten Kreisen zur Anerkennung gelangt. Der in Folge dessen

chie bevorstehende Session auf vem Gebiete Der Mischen Gesebgebung. Der zu wiederholten erlih und mit besonderem Nachdruck aus- Wi Wunsh Sr. Majestät des Kaisers, die lie und soziale Lage der Arbeiter dur t Oesebe zu heben und dadurch den Frieden u Bevölkerungsklassen zu fördern, hat im hin Volke volles Verständniß gefunden. Die Ver- lin über das im vergangenen Jahre Dank \ singebenden Mitarbeit zu Stande gekommene sulilsiherungsgeseß haben den erfreulichen Beweis i daß der Reichstag sich mit den verbündeten ln in dem Bewußtsein der Bedeutung und hnlihtet dex erstrebten sozialen Reformen begegnet. "di nihste Schritt auf diesem Gebiete besteht in Lublihen geseßlichen Regelung der Fürsorge für die | Viriehsunfälle verunglücten Arbeiter und deren juirtblzbene. Nachdem au der im Frühjahr 1882 hin \idlegte Entwurf eines Unfallversicherungsgefebes m kjituishen Abschluß nicht gelangt war, is der- lk uin Verüeksichtigung der aus dem bisherigen e geschöpsten Erfahrungen nochmals n rüfung unterzogen worden. Dieselbe t zu dew Mie einer anderweiten Ausgestaltung der

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k Aust “genommenen berufsgenossenschaftlichen yaisatin der gewerblihen Unternehmer auf der \ lage dusgedehnter - Selbstverwaltung, sowie einer

_|deiteten Vetheiligqung der Arbeiter behufs Wahrung "t duteressen geführt.

i Die auf diese Grundlagen “t nete Vorlage wird Ihnen unverzüglich zugehen.

F die Gledigung derselben hat der Reichstag durch

U E Berathung des Reichshaushalts-Etats für

s , Nh dem Zustandekommen des Unfallversicherungs-

ÿ die erwünschte geschäftliche Freiheit gewonnen.

e wird es unsere Aufgabe sein, auf entsprechender

Wistorisher Grundlage eine befriedigende Ordnung

orge für die ‘dur Alter oder Invalidität er-

F unfähig werdenden Arbeiter anzustreben.

; e Erfüllung dieser Pflicht gegen die arbeitende ung joll in dieser die Segnungen der friedlichen tlung des geeinten Vaterlandes zum vollen Be- t ringen, damit den auf den Umsturz göttlicher enshliher Ordnung gerichteten Bestrebungen revo-

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| Mer Elemente der Boden entzogen und die Be-

aufgestellte Gesetzentwurf, welcher Ihrer verfassungs- mößigen Beschlußfassung unterbreitet werden wird, be- zwet vie Abstellung der hervorgetretenen Mißstände und nimmt zu diesem Ende insbesondere vie Berschärsung der Verantwortlichkeit aller bei der Gründung, Leitung und Beaufsichtigung von Aktienunternehmungen bethei- ligten Personen, sowie die Herbeiführung einer wirk- samen Kontrole über die Verwaltung der Aktiengesell- schaften in Aussicht.

Die im Jahre 1882 dem Reichstage vorgelegten Gesetzentwürfe, welche die Zuwendung der durch das Gesetz vom 20. April 1881 den Wittwen und Waisen der Reichsbeamten gewährten Fürsorge au an die Hinter- bliebenen von Angehörigen des Reichsheeres und der Marine, sowie im Anschlusse an das in Preußen geltendè Pensionsreht eine Verbesserung des Pensions- wesens für Reichsbeamte und Offiziere in Aussicht nahmen, sind damals zur Verabschiedung nit gelangt. Die Verhältnisse, welche zu diesen Entwürfen geführt haben, bestehen unverändert fort und wird der Inhalt derselben Ihren Beschlüssen von Neuem unterbreitet werden.

“Unter dem fortgeseßten Bemühen, den Erzeugnissen unserer Literatur und Des heimischen Kunstfleißes auch außerhalb der Grenzen des Reichs in immer weiterem Umfange eine durch Rechts\chuß gesicherte Verbreitung zu gewährleisken, sind mit Belgien zwei Verträge über ven gegenseitigen Schuß der Rechte an Werken der Literatur und Kunst, sowie über den gegenseitigen Schuß der gewerblichen Muster und Modelle vereinbart worden. Dieselben werden Ihnen zur verfassungsmäßigen Ge- nehmigung zugestellt werden.

Die Beziehungen des Reichs zum Auslande bilden für Se. Majestät den Kaiser einen Anlaß hoher Be- friedigung, besonders im Niickblick auf alle Befürchtungen und Vorhersagungen, welhe nach der Neubildung des Deutschen Reichs den friedliebenden Charakter seiner Politik in Zweifel gestellt haben. i Die Gleichheit der friedliebenden Gesinnung, welche die uns benachbarten und befreundeten Mächte beseelt, begründet zwischen ihnen und uns eine Solidarität, welche die Erhaltung des Friedens nicht nur sür Deutschland nah menschlicher Voraussicht als gesichert erscheinen läßt. Die Be- festigung der ererbten Freundschaft, welche Deutschland

und seine Fürsten mit den benachbarten Kaiserhöfen

den 6. März, Abends.

1884,

verbindet, und die Aufnahme, welche Se. Kaiserliche und Königlihe Hoheit der Kronprinz in Vertretung Sr. Majestät des Kaisers in Italien und Spanien ge- funden hat, beweisen, daß dem Ansehen der deutschen Nation im Auslande das Vertrauen der Fürsten und ver Völker auf unsere Politik zur Seite- steht. Se. Majestät der Kaiser rechnet darauf, Sich dieses Ver- trauen und Deutschland den Frieden mit Gottes Hülfe zu erhalten. *

Darauf erklärte der Staats-Minisier von Boetticher im Namen der verbündeten Regierungen auf Allerhöchsten Präsidialbefehl die Session des Reichstages für eröffnet.

Zum S@luß brachte der bisherige Präsident des Reichs- tages, von Leveßow, ein dreimaliges Hoh auf Se. Majestät den Kaiser aus, in welches die Versammlung begeistert einstimmte.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Amtsverwalter der Hamburgischen Landherrnschaft Nitebüttel, Dr. jur. Werner den Rothen Adler-Orden vierter Klasse; sowie dem Schiffer des Hamburgischen Staatsdampsfers „Neuwerk“, Johann Dehlmann zu Cuxhaven das All- gemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät ver König haben Allergnädigsi geruht : dem Königlich italienishen Major Bisesti vom General- stabe, Militär-Attaché bei der Botschast in Berlin, den König- lichen Kronen-Orden zweiter Klasse zu verleihen.

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Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben im Namen des Deutschen Reiches den Kaufmann Rudolf Gageur in Basel zum Konsul des Deutschen Reiches zu ernennen geruht.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungs - Assessor Alfred Anton Robert Conrad zu Flatow zum Landrath des Kreises Flatow zu ernennen; jowie i

dem Landrath von Goßler zu Guhrau den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath, und

dem Rendanten Müller bei der landwirthschaftlichen S hierselbst den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen.

Auf: den Bericht vom 12. Februar d. J. will Jh hier- durch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 4650 000 46, zu deren Aufnahme die Stadt- gemeinde Wiesbaden durch das Privilegium vom 25. Juni 1879 (Ges. S. Nr. 33 de 1879) ermächtigt worden ist, von vier und ein halb auf vier Prozent S werde, mit der Maßgabe, daß die noch nit getilgten nleihescheine den

nhabern derselben unter Jnnehaltung der im vor edachten rivilegiuum vorgesehenen dreimonatlichen Frist für den Fall zu kündigen sind, daß die Anleihescheine dem Gemeinderath der Stadt Wiesbaden nicht bis zu einem von demselben fest zuseßenden Termine zur Abstempelung auf vier Prozent ein- gereicht werden. s Berlin, den 20. Februar 1884. Wilhelm. von Puttkamer. von Scholz.

An die Minister des Jnnern und der Finanzen.

Ministerium des Fnnern.

Von dem Seitens Ew. Hochwohlgeboren in dem ge- fälligen Berichte vom 3, v. M. I. Pr. A, 1509 aus- gesprohenen Wunsche,

betreffend die Wahlen zum Schöffenamt und zum

an Heren Justiz-Minister b b Mittheilung abe ih dem Herrn Justiz-Minister befürworten ei ddt, Die in Folge de von dem Herrn Justiz-Minister am 16. d. M. an sämmtliche Königliche Landgerichte erlaffene.