1884 / 121 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 24 May 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichs-Anzeiger

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göniglich Preußischer Staats-Anzeiger.

Das Abonnement beträgt 4 A &0 „S für das Vierteljahr.

Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

henaniten Offizieren 2c. des Herzoglih Braun-

1 M eanterie-Regiments Nr. 92 folgende Auszeich-

71 veleihen, und zwar:

ufiniglihen Kronen-Orden zweiter Klasse: (1 (ommandeur dieses Regiments, Obersten von der gilie, à la zuite des Hessishen Jäger-Bataillons Nr. 11; “n góniglihén Kronen-Orden dritter Klasse:

dhast-Lieutenant von Specht, und :

n Lher - Stabsarzt 1. Klasse und Regimentsarzt 1 Sholj)

jen Kothen Adler-Orden vierter Klasse:

in Gauplmann Diesing; sowie

das Allgemeine Ehrenzeichen: n Feldwebel und Zahlmeister-Aspiranten Woitas, und jn Fildwebel Kutshenreute r.

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Deutsches Reich.

Pekanntmachung, heirjjid Ergänzung und Abänderung des gn Reglements für die Eisenbahnen R Deutschlands.

30 } dez vom Bundesrath in seiner Sizung nau Grund des Artikels 45 der Reihsver-

| (smt Beschlusses tritt in den Bestimmungen der Uy Me 48 des Betriebs:Reglements für die Eisen- 4 lands eine Ergänzung und Abänderung, wie wn j

D héfluß der Nr. XXXVUI ift folgende Bestimmung

bsaß hinzuzufügen: simige Kohlensäure wird zur Beförderung nur nommen, wenn ihr Dru den von 20 Atmosphären dhistigt und wenn sie in Behältern aus Schweißeisen, dder Gußstahl aufgeliefert wird, welche bei einer Vhresfrist vor der Aufgabe stattgehabten amtlichen [ate bleibende Veränderung der Form mindestens V ldnhalbfahe desjenigen Druds ausgehalten haben, un wilden die Kohlensäure bei A Ausfliefecung i Behälter muß mit einer Oeffnung, welche die (nj siner Jnnenwandungen gestattet, einem Sicher- inem Wasserablaßhahn, einem Füll- bezw. Ablaß- n mit einem Manometer versehen sein und muß l uf seine gute Beschaffenheit amtlich geprüft in an leicht sihtbarer Stelle angebrachter amtlicher h dem Behälter muß deutlih erkennen lassen, Wf welchen Druck die Prüfung desselben Mat, Jn dem Frachtbrief is anzugeben, daß r aufgelieferten Kohlensäure auch bei Mlrsteigerung bis zu 40 Grad Celsius den WMltmosphären nicht übersteigen kann. Die Ver- hit sich von der Beachtung vorstehender Vor- lub g insbesondere durch Vergleichung des Manometer- d nt dem l edermert davon zu überzeugen, daß L châlter auf Druck in ausreihendem Maße

II. Mt, V1 4 Absah 2 ist statt des Wortes „Ballons“ Min sen: „Kolli“, lin, den 93, Mai 1884. Nr Stellvertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.

Bekanntmachung.

Vie Voftverbind Ö

Bd und ilt (Quen nah den Badeorten auf den Inseln Föhr tum, Westerland) gestalten sich während der

Tadt: Juni und Juli d. J. Ie olgt: is 0 /

, A. Nah Föhr (WyŸ:

jg! dusum na Föhr mittels ber Dampfschiffe „Wyk-

V tbsee* täglih mit Ausnahme des 16., 30. Juni, 14.

ih D, 51 AutsWließlih der vorbezeichneten Tage, sowie des 4,

Wel t zu, 4. und 19, Juli ist Wyk bei Benußung des

K ll Uhr Anti) früh aus Hamburg (aus Berlin Hamb.

lWirfahrt ungefüe Sen Tage zu erreichen.

2) über Dagebü 5hr:

1, gebüll nach Föhr:

V Tiede Ch nah Dagebüll Persoaenpost täglih 11 Uhr Gienb nah Ankunft des 6 Uhr Nm. aus Hamburg ab-

Mi, V, üb nzuges, aus Berlin Slesisch. Bhf. 11 Uhr

b ton Tondee en in Dagebüll 7 Uhr 5 Min. früh;

tre tidlih 16 über Deezbüll nah Dagebüll Privat-Personen-

Bee Uhr 45 Min. Nm. (nah Ankunft des 6 Uhr

Abubei 1 9 fahrenden Eisenbahnzuges, aus Berlin Hamb.

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Dauer

L Ln d | U ri ih nach dem Abgange de Mes aus Dagebüll, Von Dagebüll zweimal täglich mittels

208 für den Raum einer Druckzeile 80 En M

Berlin, Sonnabend,

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| | für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe-

Alle Post-Anstalten nehmen Sestellung auz j

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dition: 8W. Wilgelmstraße Nr. 32.

M.

Dampfs{iffes. Abgang vom Eintritt der Fluth abhängig. Dauer der Ueberfahrt ungefähr Z Stunden.

B. Nah Sylt (Keitum, Westerland) über Hoyer: Von Tondern nach Hoyer:

a. Personenpost täglich 12 Uhr 40 Min. Nm. (nach Ankunft des 6 Uhr rüh von Hamburg abfahrenden Eisenbahnzuges, aus Berlin Hamb. Bhf. 11 Uhr Abends), in Hoyer 2 Uhr 10 Min. Nm.;

b. Post mittels Privat - Personenfuhrwerks tägli 7 Uhr 30 Min. früh. Dasselbe {ließt an die Personenpost von

lensburg an (aus Flensburg 11 Uhr 30 Min. Abends, in Tondern

Uhr 50 Min. früh, aus Hamburg 6 Uhr Nm., aus Berlin Schlesisch. Bhf: 11 Uhr 41 Min. .Vm,, über Uelzen), Ankunft in Hoyer 9 Uhr 30 Min. Vm. ; A,

c. mittels besonderen Privat - Personenfuhrwerks von Tondern nach Hoyer an denjenigen Tagen, an welchen das Dampfschiff „Vor- wärts* oder das Dampfschiff „Sylt“, zwischen 8 Uhr 15 Min. und 9 Uhr 30 Min. Vmm., \owie zwischen 1 Uhr 15 Min. und 2 Uhr Nm. von Hoyer nah Sylt abfährt. Der Abgang des Personen- fuhrwerks richtet sich nach dem Abgange der Schiffe von Hoyer.

Von Hoyer nach Sylt im Monat Juni täglih einmal mittels des Dampfschiffes „Vorwärts“, im Monat Juli täglih zweimal mit- {els der Dampfschiffe „Sylt" und „Vorwärts“, Beförderung von Postsendungen jeder Art. Der Abgang der Schiffe ist vom Eintritt der Fluth abhängig. An den Tagen 1., 8. bis 19, 23. bis 30. Juni, 1. bis 3., 7. bis 18., 22, bis 31. Juli ift Sylt bei der Abfahrt mit dem Eisenbahnzuge 6 Uhr früh aus Hamburg an demselben Tage zu erreichen. Dauer der Ueberfahrt ungefähr 2 Stunden.

Kiel, den 20. Mai 1884.

Der Kaiserliche Ober-Postdirektor. Husadel.

Königreich Prenßen.

Sé, Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Dber-Landesgerichts-Iiath Volkmar in Cassel als) Kammergerichts-Rath an das Kammergericht zu verseßen ; sowie

den Landgerichts-Rath Schmidt T zum Direktor bei dem Landgericht-1 in Berlin

den Landgerithts-Rath Richard in Hanau zum Land- gerihts-Direktor bei dem Landgericht in Lüneburg,

den Staatsanwalt Fingerhuth in Trier. zum Land- gerihts:Rath, und h

die Gerichts-Assessoren König, Fipper, Dr. Kret} ch- mann, Dr. Braun, Marx und Schmiß zu Amtsrichtern zu ebnennen ; ferner

dem Rechtsanwalt und Notar Steinbach in Roßla a. Harz bei seinem Ausscheiden aus dem Amte als Notar den Charakter als Justiz-Rath, und

dem praktishen Arzt Dr. med, Johannes Rigler în Berlin den Charakter als Sanitäts-Rath zu verleihen.

Auf Zhren gemeinschaftlihen Bericht vom 12, April d. F. will Jh dem Deutschen Offizier-Verein zu Berlin auf Grund des anliegenden Statuts -vom 15. Dezember 1883 die Rechte einer juristishen Person verleihen.

Berlin, den 15, April 1884.

Wi ilhelm. Für den Minister des Jnnern: von Goßler. Friedberg. Bronsaxrt von Schellendorff.

An die Minister des Junern, der Justiz und des Krieges.

Auf den Bericht vom 21. April d. J. genehmige Jh bierdur, daß der Zinsfuß der Seitens der Stadt Quedlin- burg auf Grund des Privilegiums vom 27. Dezember 1869 Geseßz-Sammlung de 1870, Seite 42) ausgegebenen, auf den

nhaber lautenden Anleihescheine, soweit dieselben nohch nicht zur Ausloosung gelangt sind, gemäß dem Beschlusse der städti- schen Behörden zu Quedlinburg vom 22. November v. J. zum 1. Sanuar 1885 von viereinhalb auf vier Prozent herab- gefeßt werde. |

Berlin, den 26. April 1884.

Wilhelm. von Puttkamer. von Scholz.

An die Minister des Jnnern und der Finanzen. .

Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender An- Sine des Kreises Grottkau zum Betrage von

1015 000 b Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. Nachdem die Vertretung des Kreises Grottkau unterm 13. P

1883 bes{lofen hat, die zur Ausführung von Chaufsseebauten erfor- Mate Mal im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir

auf den Antrag der gedachten Kreisvertretung, / ( u di wee auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen Ai eti Seit L A d Sand des

versehene, sowohl Seitens der iger, Sauildners unkündbare Anleihescheine in einem Gesammt-

Nennbetrage von 1015090 A ausstellen zu dürfen, da sih biérätén weder im Interesse der Gläubiger noch des Schuldners

den 24. Mai, Abends.

1884.

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eiwas zu erinnern gefunden . hat, in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihesceinen zum Betrage von 1015000 #, in Buchstaben: Einer Million Fünf- zehntausend Mark, welche in Abschnitten von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 (4 nah eder Bestimmung des Kc-is-Aus\chu}es des Kreises Grottkau über die Zahl der Anleihescheine jeder dieser Gattungen na dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährli zu verzinsen und nah der durch das Loos zu bestimmenden Folge- ordnung vom Jahre 1885 ab mit jährlich wenigstens einem Prozent des Kapitals, unter u du der Cine von den getilgten Schuld- beträgen, zu tilgen find, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrlihe Genehmigung mit der rechtlihen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgehen- den Rechte geltend zu machen befugt ift, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigenthums verpflichtet zu sein.

Durch vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird für die Besriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung Seitens des Staats niht über- nommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruckttem Königlichen Be

Gegeben Berlin, den 30. April 1884.

Wilhelm.

(L. 8.) von Puttkamer. von Scholz.

Provinz Sw(hlesien. Regierungsbezirk Oppeln. Anleiheschein des Kreises Grottkau _…_. . te Ausgabe 0 e UMLaber T n ber 2% x Cart Reichswährung. Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlihen Privilegiums vom MCPICIE E o E (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln vont cte e 188 Nr. .…. Seite .. und

Geseßz-Sammlung für 188 Nr. . . Seite...) Auf Grund des unterm 27. August 1883 von dem Bezirksrathe

zu Oppeln béstätigten Kreistagsbes{lußses vom 13. dess. Mis. u. Is. wegen Aufnahme einex Kreisanleihe von 1015 000 4 bekennt fich der Kreis-Ausschuß des Kreises Grottkau Namens des Kreises durch diese, für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Schuldners unkündbare Verschreibung zu einer Darlehnsshuld von Mark, welche an den Kreis baar ge- zahlt worden und mit vier Prozent jährli zu verzinsen ist. Die Rück- zahlung der ganzen“ Schuld von 1015 090 M erfolgt nach Maß- gabe des genehmigten. Tilgungsplans mittelst Verloosung der Anleihe- scheine vom Jahre 1885 ab aus einem Tilgungsstock, welcher mit wenig- stens Einem Prozent des Kapitals jährli unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen gebildet wird. Die Ausloosung geschieht in dem Monate September jeden Jahres.

Dem Kreise bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Tilgungs- tod zu verstärken oder au sämmtliche umlaufende Krels-Anleihescheine auf einmal zu kündigen. Die dur die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wachsen ebenfalls dem Tilgungsstocke zu. L

Die ausgeloosten, sowie die gekündigten Anleihescheine werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rüczahlung erfolgen soll, öffentli bekannt gemaht. Diese Bekanntmachung erfolgt {pätestens \echs8, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem „Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger“ oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Oppeln, in einem in Breslau erscheinenden öffentlichen Blatte und in dem amtlihen Organ der Kreisbehörde zu Grottkau. Sollte eines dieser Blätter eingehen, so wird von der Kreisvertretung mit Genehmigung des Königlichen Regierungs- Präsidenten zu Oppeln ein anderes Blatt bestimmt. Durch die vor- bezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen, die Anleihe betreffen- den Bekanntmachungen, insbesondere die Bezeihnung der Einlöse- stellen für die Zinsscheine und die ausgeloosten Anleihescheine,

Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährliden Terminen, am 1. Oktober und am 1. April mit Vier Prozent jährlich verzinst. 4

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinsscheine, bezw. dieses Anleihescheins in Grottkau bei der Kreis-Kommunalkasse und in Breslau bei der in den vorbezeichneten Blättern bekannt gemachten Einlösestelle, und zwar auch in der nah dem Eintritt des Fällig- keitstermins folgenden Zeit.

Mit dem zur Empfangnahme des Kapitals eingereichten Anleihe- schein find au die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fällig- feitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag :vom Kapital abgezogen. Die dur Ausloosung zur Rück- zahlung bestimmten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nah dem Rücfzahlungstermin nit erhoben werden, sowie die inner- halb vier Jahren, vom Ablauf des Kalenderjahres der Fälligkeit an gere{net, nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des Kreises.

__ Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder ver- nihteter Anleihescheine erfolgt nach Vorschrift der §§. 838 und ff. der Civilprozeßordnung für das Deutsche Reih vom 30. Januar 1877 R.-G.-Bl. S. 83 und bezw. nah §. 20 des Ausführungs- Gelees E R T Civilprozeßordnung vom 24. März 1879

Zinsscheine können weder aufgeboten, no% für kraftlos erklärt werden. Doch foll Demjenigen, welcher den Verlust von Zinsscheinen vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei der Kreisverwaltung anmeldet und den stattgehabten Besiß der Zinsscheine durch Vorzeigung des Anlethesceins oder sonst in glaubhafter Weise darthut , e Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und E dahin ‘nit vorgekommenen Zinsscheine gegen Quittung ausgeza weit diesem Anlei lbjährige Zinsscheine bis zum

it diesem Anleiheshein sind halbjährige k Swlusse des Jahres O h M A egeben. Vie Ia B scheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Vie