1884 / 139 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Jun 1884 18:00:01 GMT) scan diff

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für oll- und SICRNNL für Handel und E und für nungswesen traten heute zu einer Sißzung zusammen.

Der S{chlußberict über die vorgestrige Sihung des Reichstages befindet sich in der Ersten bez. Zweiten Beilage. :

Jn der heutigen (33.) Sißung des Reichstages, welcher die Staats-Minister von Boetticher und Bronsart von Schellendorf sowie mehrere andere Bevollmächtigte zum Bun- desrath und zahlreihe Kommissarien desselben beiwohnten, theilte der Präsident den Eingang eines Geseßentwurfs, be- treffend die Abänderung des Zolltarifs vom 15. Juli 1879, und eines Geseßentwurss, betreffend die Besteuerung des Zudckers, mit. 4

Der Abg. Richter (Hagen) benußte diesen Anlaß, um den Präsidenten zu ersuchen, den Seniorenkonvent zu einer Be- sprehung darüber zu berufen: wie viel Zeit der Reichstag auf die Erledigung der restirenden Vorlagen noch verwenden könne. Die Reihen des Hauses seien so gelihtet, daß die Mit- glieder kaum über die Bs des Unfallversicherungs- geseßes hinaus zusammenzuhalten seien. /

Der Präsident versprah, dem Wunsche des Abg. Ritter Folge zu geben. i :

Darauf trat das Haus in die Tagesordnung ein , deren erster Gegenstand die dritte Berathung des Entwurfs eines Gesetzes, betreffend den Reingewinn aus dem von dem Großen Generalstabe verfaßten Werke: „Der deutsh-französische Krieg 1870/71“ war.

eseßentwurf wurde ohne Debatte unverändert nah den Beschlüssen zweiter Lesung genehmigt.

Es folgte die dritte Berathung des Entwurfs eines Ge- seßes, betreffend die Einziehung der mit dem Datum vom 11. Juli 1874 ausgefertigten Reichskassenscheine, auf Grund der in zweiter Berathung unverändert ange- nommenen Vorlage.

Auch dieser Geschentwurf gelangte ohne Debalte zur Annahme.

Hierauf ging das Haus zur zweiten Berathung des Ent- wurfs eines Geseßes über die Unfallversicherung der M T EIIET e auf Grund des Berichts der VIIl, Kommission,

E

8. 1 lautet nach der Fassung der Kommission:

Alle in Bergwerken, Salinen, Aufbereitungéanstalten, Stein- brücen, Gräbereien (Gruben), auf Werften und Bauböfen, sowie in Fabriken und Hüttenwerken beshäftigten Arbeiter und Betriebs- beamten, leßtere sofern ihr Jahresarbeitéverdienst an Lohn oder Ge- halt zweitausend Mark nicht übersteigt, werden gegen die Folgen der bei dem Betriebe si ereignenden Unfälle nah Maßgabe der DeNURREENN dieses Gesetzes versichert.

Dasselbe gilt von Arbeitern und Betriebébeamten, welhe von einem Gewerbetreibenden, dessen Gewerbebetrieb sh auf die Aus- führung von Maurer-, Zimmer-, Dacbdeter-, teinhauer- und Brunnenarkbciten e:ftreckt. in diesem Betricbe beschäftigt werden.

Den im Absatz 1 aufgeführten gelten im Sinne dieses Gesetzes diejenigen Betriebe glei, in welchen Dampfk-ssel oder dur elementare Kraft (Wind, Wasser, Dampf, Gas, beiße Luft u. \, w.) bewegte Triebwerke zur Verwendung kommen, mit Ausnahme der land- und forfiwirthsck@aftliden nit unter den Absaß 1 fallenden Neben- betriebe, sowie derjenigen Betriebe, für welche nur vorübergehend eine nit zur Betriebsanlage gehörende Kraftmascine benutzt wird.

Im Uebrigen gelten als Fabriken im Sinne dieses esetzes insbesondere diejenigen Betriebe, in welchen die Bearbeitung oder

g Verarbeitung von Gegenständen gewerbêmäßig führt wird, und in welcen zu diesem Zwecke mindestens zehn Arbeiter regel-

mäßig besâftigt werden, sowie Betriebe, in welchen Explosivstoffe oder explodirende Gegenstände gewerbêmäßig erzeugt werden.

Welche Betriebe außerdem als Fabriken im Sinne dieses Ge eRT FRNeGen sind, entscheidet das Reichs-Versicherungsamt

Auf gewerbli@e Anlagen, Ciserbahn- und Sbiffahrtsketriebe, welhe wesentliwe Bestandtheile cines der vorbezeichneten Betriebe Made finden die Bestimmungen dieses Geseßes ebenfalls An- wendung.

Für sol{e unter die Vorschrift des & 1 fallende Betriebe, welche mit Unfallgefahr für die darin besbäftigten Personen nit verknüpft find, kann durch Beshluß des Bundesraths die Ver- sichcrungépflicht ausgeslofsen werden.

Arbeiter und Betricbsbeamte in anderen, niht unter Absaß 2 fallenden, auf die Ausführung von Bauarbeiten e erstreckenden Betrieben können durch Beschluß des Bundesr für versiche- rungSpflichtig erklärt werden.

Hiexzu beantragten 1) die Abgg. Bebel u. Gen.: Der Reichétag wolle beschließen: Den §. 1 zu fassen wie folgt :

N Alle gewerbli@(ben, gegen Lobn und für Re{nung Anderer be- cäftigten sowie alle forst- und landwirtbschaftlichen, ebenso alle in abriken und jeder Art von industriellen Betrieben, auf Werften und bei der Schiffahrt und Fischerei beschäftigten Arbciter und Arbeiterinnen werden gegen die Folgen der bei dem Betriebe si ercignenden Unfälle naÞ Maßgabe der Bestimmungen dieses Ge- seßes versichert“ ; Í im Falle der Ablchnung dieses 8. 1 im S. 1 der Kommissions- vorlage bsaß 4 hinter den Worten „beschäftigt werden“ einzu- en: eoder in denen Mastinen, gleichviel ob Bewegungs- oder Arbeitsmaschinen, zur Verwendung gelangen“, und im Absaß 8 desselben Paragraphen an Stelle des Wortes » Bundesraths" zu selzen: „Reichs-Versicherungsamts*. 2) die Abgg. Dr, Barlh u. Gen. : Der Reichêtag wolle ielR ießen: I. A. 1) In §. 1 Absay 1 hinter dem Worte „Hüttenwerke“ folgende Worte einzuschalten : „bei der gewerbêmäßigen Beförderung von Personen und Gütern zu Lande oder auf nnengewässern“. 2) E diesen Worten folgende Worte einzuschalten: andwerfe“, 3) hinter Fe sen Worten folgende Worte einzuschalten: „im Speicher- und Kellereibetriebe“, 4) binter diesen Worten folgende Worte einzuschalten : ein der Land- und Forstwirthschaft“. 5) dem Absaß 1 in § 1 folgende Worte zuzufügen: „Dasselbe gilt von Arbeitern und Betriebébeamten, welche von einem Gewerbetreibenden, dessen Gewerbebetrieb ih auf die Auéführung von Bauarbeiten erstreckt, in diesem Betriebe beshäf- tigt werden, sowie von sonstigen bei der Ausführung von Bauten besWôftigten Arbeitern und Betriebsbeamten, soweit dieselben nicht, ohne im Dienste cines Gewerbetreibenden der bezeineten Art zu stehen, ledigli einzelne Reparaturarbeiten ausführen“ und folgegemäß: ' "t i ib A Dage s T « in Abjay 3 Yeile orte „der land- und forstwirih- Res, nit unter Absaß 1 fallenden Nebenbetriebe, sui A reihen, c. in Absaÿ 3 am SWlusse folgende Worte beizufügen: „ferner diejenigen Betriebe, fn wel{en A gewerbs- mäßig ae oder verwendet werden“, die Absäße 4, 5, 6, 7 und 8 zu ftreichen;

B. eventuell: 1) in §. 1 Absay 3 die Worte „der land- und forstwirth- afilihen, S Lt ias Absatz 1 fallenden Nebenbetriebe, sowie* zu

2) in Absay 4 §. 1 nah den Worten „gewerbêmäßig erzeugt“ die Worte:

„Oder verwendet“ einzuschalten.

S out bag. M, E, Gen.:

r Kewwstag wolle be ent:

1) Für den Fall der Ablehnung des Antrages T Dr. Barth und Genossen : Z

in §. 1 Abs. 2 binter „Brunnenarbeiten“ einzuschalten :

ce Lt diulen und auf Wasserbauten“,

m . usügen : Í d

b “lovie von den on Sthornsteinfegern bescäftigten Arbeitern“, a. den Eingan des Abs, 3 zu fassen, wie folgt:

, Den n bsaß 1 aufgeläbrien geiten E Sune ps pui'à e diejenigen Betriebe glei, in welchen ou ; y ee Gegenstände O erzeugt werden, sowie Betriebe, in welchen Dampfkessel . . . .; L Ablat 5 L na folgt Cc. a u fassen, wte soigl: L L Welche Betriebe als Fabriken im Sinne dieses Gesetzes an- zuschen sind, entscheidet Zweifelsfalle das Reichs- S Falle der Atlehnung des Antrages Il: m Faue der [4 L D , den zweiten Absaß des &. 2 und den vierten Absah des §. 3 der Regierungsvorlage wiederherzustellen. I

Der Berichterstatter Abg. Dr. Freiherr von Hertling seßte den Unterschied der Kommissionevorlage gegenüber der Regierungsvorlage auseinander und bekämpste die ein- gebrahten Anträge, die zum größten Theil {hon in der Kommission vorgelegen hätten und von ihr abgelehnt worden seien. Nawentlih müsse er dem sozialdemokratischen Antrage widerspre{hen, der die äußersten Konsequenzen ziehe und alle Lohnarbeiter versiherungepflihtig machen wolle. Die Unie gor E pes E übersehen, und der

ntrag passe nit in die Vorlage hinein. z

Der Abg. Kräcker vertheidigte den sozialdemokratischen Antrag. Mit großer Spannung sche die gesammte Arbeiter- welt dem Resultat dieser Woche entgegen. Leider schließe die Vorlage einen großen Theil der Arbeiter von der Be teems aus ; es sei aber kein Unterschied zwischen Handwerkern un Fabrikarbeitern. Der kleine Gewerbetreibende bedürfe eines besonderen Schubßes, niht minder der Arbeiter auf den Schiffen und Rheden. AlleGewerbe könnten der Maschinen ebensowenig ent- behren wie die Fabriken ; cs seien also dieselben Unfallgefahren vorhanden. Wenn es dem Reichstage wicklich mit dem Wohle der Arbeiter Ecnst sei, wenn er die Sozialdemokratie wirksam bekämpfen wolle, so möge derselbe allen Arbeitern die Versiche- rung zu ‘Theil werden lassen.

Der Abg. Dr. Barth wies zunächst a hin, daß die Kommission die bedenklihsten Shwächen des Gesehes, z. B. die dreizchnwöthentliche Karenzzeit, den Auss{hluß der land- und forstwirths{astlihen Arbeiter und vor Allem den Versiche- rungézwang aufre{cht erhalten habe. Wenn er mit seinen Freunden di:se Bestimmung amendiren wolle, so geschehe es nur, um aus der Zwangéversicherung bessere Konsequenzen zu ziehen, als es in der Vorlage geschehen sei. Man wolle nit generell alle Arbeiter dem Gejeß unterstellen, sondern nur diejenigen, welhe wirklich von Unfallgefahren bedroht seien. ftehe nihts im Wege, daß in der Spezialisirung der Gewerbebetriebe fortgefahren werde. Handwerker, Speicher- und Kellerarbeiter liefen dieselben Gefahren wie die Fabrikarbeiter. Ein Schmied, dem ein Metallsplitter ins Auge fliege, ein Arbeiter der eine jieile Treppe hinunter falle, sei von der Unfalloersiherung ausgeslossen, wenn er nicht in ciner Fabrik beschäftigt sei. Das sei eine Anomalie. Es gebe überhaupt kein Gewerbe, in dem kein Unfall S sei. Die Beschränkung der zu versichernden Betriebe entspringe nur der s{le{chten Dios der Berufsgenossenschaften, denen man noch weitere Aufgaben aufbürden wolle. handele sich hier gar niht um eigentlihe Berufsgenossenschasten, denn sie könnten aus den heterogensten Betriebsunter- nehmern bestehen, die fich den Majoritätsbeschlüssen zu fügen hätten Es sei der größte Fehler, die Privatversicherungen einfa zu beseitigen. Der Vorwurf, daß diese Gesellschaften nur wegen hoher Dividenden beständen, sei ungeretfertigt. Er kenne vier Privatversicherungen, die mit Verlust arbeiteten. Die Privatgesellshaften seien aber {on deshalb den Zwangeversiherungen vorzuziehen, weil sie N R N und eine bessere Gefahrenverhütung ge- währleisteten.

Der Abg. Dr. Buhl bemerkte, daß er für die Zwangs- genossenshaften der Vorlage keineswegs s{hwärme, aber wenn man einmal sich auf den Standpunkt der Zwangsversiherung stele, dann müsse man Denjenigen, welhe ander- wärts feine Versiherung finden könnten, das ultimum refugium in den Berufssgenossenshaften gewähren. Vor dieser Konsequenz sollten auch die Freunde des Vor- redners, welhe fich auf den Boden der Zwangsversicherung stellten, nicht zurücks{hrecken. Redner empfahl darauf die von ihm beantragten Amendements. s

Bei Schluß des Blattes ergriff der Staats - Minister von Boetticher das Wort.

Ein Stoß gegen einen Anderen, welcher dadur in das dancben befindlihe Wasser fällt und \o leiht hätte er- trinken können, ist nah einem Urtheil des Reichsgerichts, 11. Strafsenats, vom 8. April d. J., als qualifizirte Körperverleßung aus §. 2233 des Str.-G.:B. (Verleßung Sa einer das- Leben gefährdenden Behandlung) zu bé-

afen.

Der Staatsbauverwaltung ist durch Allerhöthste Ordre vom 4. Juni d. J. behufs Ausführung eines Durch- stihs der Oste bei Niederohtenhausen im Landdrostei- bezirk Stade das Enteignungsreht zur Entziehung k dauernden Beschränkung des Grundeigenthums bezüglich der erforderlihen Grundstücke verliehen worden.

Der bisherige Königlich shwedis{h- norwegische Gesandte Baron von Bildt hat Berlin mit Urlaub verlassen. Für die Dauer der Abwesenheit desselben fungirt als interimisti- {er Geschäftsträger der Legations-Sekretär von Huitfeldt.

Der General-Lieutenant Freiherr Pergler von Perglas, Commandeur der W. Division (1. Königl. Württembg.), welher zur Abstattung persönliher Meldungen auf 8 Tage hier anwesend war, hat si in seine Garnison Stuttgart zurückbegeben.

Als Aerzte haben si niedergelassen die Herren :

Margoniner, e in Berlin, Dr. Nits@mann in Erfurt i Weißensee.

und Hermann

Der heutigen Nummer des „Reihs- und Staats- Anzeigers“ ist cine „Besondere Beilage“ (Nr. 5), enthaltend Entscheidungen des Reichsgerichts, beigefügt.

Baden. Karlsruhe, 14, Zuni. (W, T. B.) Die Thronrede, mit der Landtag heute von dem Großherzog ges{lossen worden ist, weist auf die langen und mühevollen Arbeiten des Piinges und auf die treue und erfolgreiche vie Ersulaung desselben hin, giebt der Be- friedigung über die rtungen Auédruck, die dei Fee Ca des a e Bezug auf die e venn. 4 materiellen Interessen des Volks abe pi vg Fros i und dankt den Ständen für ihre , ihren patriotischen Sinn und ihre stete Bereitwilligkeit zum Zusammenwirken unter sich wie zum Zusammenwirken mit der ierung. Fast alle dem Landtage gestellten Aufgaben befriedigende Lösung gefunden, und den mannigfalti Bedürsnissen und Wünschen des Landes sei R, getragen worden, ins- besondere in Betreff der erweiterten staltung der Rets- ordnung des Staatéwesens, der inneren Organisation und dex Selbstverwaltung der großen Kommunalverbände. Die Ve- rathungen über die landwirthsaftlihe Enquête seien von

oßem Nußten gewesen ; die Regierung werde die bezsliglihen Vorschläge und Anregungen unter ng sahfundiger Kräfte einer abshließenden Behandlung führen. Eine * ege Theilnahme und Fürsorge würden Interessen des

ingewerbes finden, Dur die rm auf dem Wege der Besteuerung des Einkommens sei die Grundlage

für eine gere{chte:e Vertheilung der Lasten gewonnen die Verhältnisse aller Staatsdiener hätten dur das Relikten- gese eine befriedigende Lösung erfahren. Am S@hlusse beißt es: der Großherzog begleite die Abgeordneten mit dankbarer Gesinnung und wit treuen Wünschen in ihre Heimath; er e, daß zu den Früchten der andauernden Arbeit auÿ der en des Himmels trete, und daß eine reie Ernte den Fleiß des Volkes belohne. : Braunschweig. Braunschweig, 14. Zuni. (W.TY) Der außerordentlihe Landtag ist nah Lan D) | Eisenbahnvorlage heute wieder ge\chlo\sen worden.

worden; *

Oesterreich - Ungarn. Wien, 15. Joni, (W. T. B.)

Graf Ludwig Grüne ist heute Vormittag gestorben. -

Pest, 15. Zuni. (W. T. B.) Soweit bis jeßt bekannt, j

ind gear: 152 Liberale, 45 Kandidaten der gemäßigten position, 44 Unabhängige, 9 Kandidaten der nationalen Partei, 13 Antisemiten und 8 keiner bestimmten Partei An-

gchöcige. 4 7

_ Agram, 14. Juni. (Prag. Ztg) der heutigen "U Sibßung des Landtages wurde die Spezialdebatte über den Ankrag des Elfer-Ausshusses fortgeseßt. iefatovic legte dar, * ei. Kroatien nur dur cin ruhiges, leidenshastéloses Vorgehen

auf dem politishen Gebiete etwas erringen könne. Er erblicke

in dem Aushängen der inschriftélosen ilder keine Ungeseh- * lidfeit. Anton Starcevic vertheidigte seine bekannten An- ; fichten, Stojnovic warf der Majorität vor: sie wolle Tisza und * den ungarischen Reichstag von den Vorwürfen reinigen. Er warnte vor der Annahme des Antrags Kussevic. Tkalcic F interpellirte, warum die Regierung den Bürgermeister nicht du in Disziplinaruntersuhung ziehe. rcic interpellirte wegen Lj der Einführung der unkactden Sprach? in Fiume bei den Gerichten, in den Schulen und bei der Verwaltung und fragte : ob die Regierung Stritte dagegen gethan habe.

Belgien. Antwerpen, 14. U (W. T. B.) Das erHandelsblad“ meldet: das neue Ministerium sei nun- * mehr gebildet, und die betreffenden Ernennungen sowie die Auslösung des Senats würden morgen von dem „Moniteur“ * veröffentlicht werden. |

Großbritannien und Jrland. London, 14, Zuni. (W. T. B.) Der Prinz und die Prinzessin von Wales sind heute Nachmittag hier eingetroffen. Ï

Frankreich. Paris, 14. Juni. (W. T. B.) Die * Deputirtenkammer hat heute das Amendement Lanessan zu dem Rekrutirungsgeseß, dessen Jnbetraht- nahme am 12. d. M. beschlossen wurde, mit 293 gegen 201 Stimmen abgelehnt. Der Kriegs-Minister Campenon hatte ‘das Amendement energisch bekämpft. Die Berathung“ des Rekrutirungsgeseßes wird am Montag fortgeseßt werden.

Spanien. Madrid, 14. Juni. (W. T. B.) Sieben Mitglieder der „S{hwarzen Hand“ sind heute früh in Xeres hingerichtet worden. |

Nußland und Polen. St. Petersburg, 14. Zuni. e 2 0,) Line Nes 2 Uhr hat der feierliche inzug der Prinzessin Elisabeth von Hessen statt- | gefunden. Die Großsürstliche Braut fuhr mit der Kaiserin * in eincr mit aht Pferden bespannten Galakutsche, welcher der " Kaiser, der König von Griechenland, der (Iroß- * herzog von Hessen und die hier anwesenden «ago zu Pferde, die Prinzessinnen Jrene und Alice von Hessen und * die Großfürstinnen in Galakutschen folgten. Die Newsky- * Perspektive, welche der Zug passirte, war überaus prächtig ge- * \{müdt; Truppen bildeten Spalier und die zahlreih zusammen: erde Bevölkerung begrüßte die Braut, den Kaiser und die | aiserin ; iserin mit enthusiastisen Zurufen M bfenbach in

b Mad Data LUDLLRIN von eute in Ta ent eingetroffen. ;

15. Juni, Abends. 4 T. Y) Die Feier der! Anus des Großfürsten Sergei mit der Prin- Frie Elisabeth von Hessen is programmmüäßig A aufen. Die Auffahrt vor dem Wirkerpalais begann bald“ nach 12 Uhr Mittags. Der Tratungszüg begab sich feierlich. na der Kathedrale des Palais, woselbst unter glänzendster Assistenz die Trauung wurde. Der evangelisch- lutherishe Theil der Trautig wurde von dem ps Dalton verrihiek. Nah der Trauung begaben si die Majestäten mit den Neuvermählten und den hohen Gästen in die inneren Gemächer. Nachmittags 5 Uhr fand im Nicolaisaale großes Diner statt, bei welchem die Neuvermählten z dem Kaiser und der Kaiserin" saßen. Nah dem Diner wurde in dem goldenen Salon der Thee ‘eingenommen, worauf die Cour begann. Ui 10/ Uhr! fuhren die Majestäten mit dem neuvermählten Paare in einem

Hülsmeyer, Dr, Rosenstein, Dr. Zoseph, Dr. Trilling, Dr.

actspännigen goldenen Wagen, von einem glänzenden Gefolge