1884 / 211 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Sep 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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E j Das Abonnement beträgt 4 A 500 S | für das Vierteljahr.

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¿Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

n wangelischen Lehrer und Kantor Menkel zu Hom- ¡kn Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem

jm Ersten Lehrer, Kantor und Küster Dingersen

im Kreise Melle, dem Grundbesißer und Damm- gftmumnen Pangriß zu Groß: Kryszahnen im Kreise Niede- nund dem Grundbesißer und Deichdeputirten Thiel zu f desselben Kreises das Allgemeine Ehrenzeichen zu ver-

| 51 Majestät der König haben Allergnädigst geruht: m Kaiserli russischen Gensd'armerie- Obersten von

] jihtir den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; em bisherigen Zweiten Sekretär bei der Königlich ita- Grafen Ceriana-Mayneri

lien Botschast in Berlin, ibiniglihen Kronen-Orden dritter Klasse zu verleihen.

\ Insertionspreis für den Raum eiuer Druckzeile 80 S.

Berlin, Montag,

Deutsches Reich.

Majestät d er Kaiser haben Allergnädigst geruht : | sh midt, in Halke in Trier,

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| er telegraphischen Anzeige des Kaiserlichen ett anton ist die Mündung des Canton-Flusses 0 esishen Behörden für Seedampfer gesperrt worden. bt, y L } Bekanntmachung.

Mrkehr übergeben.

Wilin, den 6. September 1884.

Vertretung des Prasidenteit dés OLTC

Reichs-Eisenbahnamts :

Bekanntmachung.

Die Yostverbindungen nach den Nordseeinseln Norderney und \nfim gestalten sich während der Zeit vom 16. bis eins{ließlich

1), Seyiember wie folgt : v I. Nach Norderney. “Von Norden nach Norderne

Nordèriey mittels Dampfschiffes.

; 4 Die 1A Norden erfolgt: am 16. September 7,30 Ubr früh r Nadin,, am 17. September 8 Uhr früh und 5,30 Uhr

d 5,30 U

hm, am 18, September 8,30 Uhr früh,

#1015 Uhr Vorm., am 21. September 11 Uhr Vorm,

Fa September 2,45 Uhr Nachm., Ny und 3,30 Uhr Nachm.,

3d, :

Norderney ungefähr 1 Stunde. orden über Hilgenriedersiel Watt mittels Wagen. hrt von Norden erfolgt:

E, D

86, Vas September 6 Uhr früh,

am 26. September 6,35 Uhr 0, [A N. September 7,20 Uhr früh, am 28. September 8,15 Uhr E ; M September 9,25 Uhr Vorm. 1106, T Ghreit beträgt etwa 35 Stunden. g i B. Von Leer nach Norderney. Z ; (Nur Briefpostbeförderung.)

20, Bund 2. September um 11 Uhr Vorm.

lbe | P Fahrzeit beträgt ungefähr 5 Stunden.

¡het j s 11. Nah Borkum.

u Mm: on Emden nach Borkum. N

i U M anf dis, welches aus Emden regelmäßig täglich \ s absährt.

rung* j Aseoarieit beträgt etwa 3 Stunden.

urg, den 2, September 1884. Der Kaisexliche Ober-Postdirektor. Starklo\.

erz Pi sowie die Posträthe sh midt in Met, Soldmann in Münster (Westfalen)

Deutscher Reichs-Anzeiger

óniglich Preußischer Staats-Anzeiger.

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x M

i Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung anz | für Berlin außer den Post - Anstalten au die Expe- |

dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32. || M

Königreich Preußen.

Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den im Ministerium der öffentlichen Arbeiten angestellten Bureaubeamten: Geheimen expedirenden Sekretär und Kalkulator S@hlegel und Geheimen Kalkulator Klingel- stein den Charakter als Rechnungs-Rath zu verleihen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angélegenheiten.

Dem Leyrer an dêr Marine-Akademie und Schule zu Kiel, Dr. phil. Ludwig Otto Paul Rellstab ist das Prä- dikat Professor beigelegt worden.

Die Beförderung des ordentlichen Lehrers am Real- gymnasium zu Grünberg, Paul AdolfHugo Burmeister, und des ordentlichen Lehrers am Realgymnasium zu Mül- heim a. Rh., Dr. Max Birck zu Oberlehrern an denselben Anstalten ist genehmigt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bekanntmachung. Die am 1. Januar k. J. zu tilgenden Staats\chuldscheine

xian in Gumbinnen zu Ober-Postdirektoren zu er-

werden

am 17. September d. J., Vormittags 10 a in unserem Sißzungszimmer, Oranienstraße 92, im Beisein eines Notars ö S durch das Loos gezogen.

Die verloosten Staatsshuldsheine werden demnächst nach den Nummern und Beträgen durch Zeitungen und Amts- blätter bekannt gemacht werden.

Berlin, den 5. September 1884.

Hauptverwaltung der Staatsschulden. Syd01w.

n 15. Dftober 1884 werden in Folge Verlegung der bei Mainz die seitherigen Stationen Mainz (Haupt-

] und Mainz-Gantenfeld für den gesammten Verkehr

| én, und die neue Station Mainz (Centralbahnhof)

n | 4, V t nad ) h. \ | ub Inden nach Norddeich mittels Güterpost, von Norddeich

m, l am 19. September br früh ‘und 9,30 Uhr Vorm., am 20. September 8,30 Uhr früh am eptember 11,45 Uhr Vorm., am 23. September 10 Uhr Vorm. | U Uhr NaGm., am 24. September 12,45 Uhr Nachm., am

Bittember 130 Uhr Nachm., am 26. September 2 Uhr Nachm., am 28. September 2 Uhr am 29. September 3,380 Uhr Nam. due Uhr Nahm,, am 30. September 6 Uhr früh und 4,30 Uhr

m eit beträgt von Norden nach Norddeich 4 Stunden, von Vi L

nah Norderney auf dem | (Nur Briefpostbeförderung.) Vin am 18. September 2,20 Uhr | 00, 1m 19. September 3 Uhr Nachm., am 90. September 3,5 Uhr m. September 3,45 Uhr früh, am 22. September 4,25 Uhr ¡ui B, September 4,55 Uhr früh, am 24. September 5,25 Uhr

92 ¡Fittels Dampfschiffs, dessen Abfahrt aus Ln stattfindet: am

Angekommen: Se. Excellenz der Unter-Staatssekretär im Finanz-Ministerium, Wirkliche Geheime Rath Meinecke, aus der Schweiz.

Bekanntmachungen, die Unfallversiherung betreffend.

Verordnung.

Mit Bezugnahme auf die E Ausführung des Unsall- versicherungsgeseßes vom 6. Juli 1884 (R.:G.-Bl. S. 69 erlassene Verordnung vom 30. Juli d. J. zu 2, wird bezügli der berggeseßlih der polizeilichen Beaufsichtigung der Berg- behörden unterworfenen Betriebe (Bergwerke, Salinen, Auf- bereitungsanstalten, Dachschieserbrüche, Traßbrüche und unter- irdisch betriebenen Mühlsteinbrüchhe in den linksrheinischen Landestheilen und der Stein- und Braunkohlengruben im Geltungsbereihe des Geseßes vom 22. Februar 1869 [G.-S. S. 401]) im Einvernehmen mit: den Herren Ministern für Handel und Gewerbe und des Jnnern Folgendes bestimmt:

1) Jn Betreff der vorbezeihneten Betriebe sind die in dem gedahten Reich8geseße den höheren Verwaltungs- behörden zugewiesenen Verrichtungen von den „Ober- Bergämtern“ wahrzunehmen. | j h

Als untere Verwaltungsbehörden im Sinne jenes Gesetzes gelten die „Revierbeamten“.

2) Die in dem Unsfallversicherungsgeseße den Drts- polizeibehörden überwiesenen Funktionen werden hin- sichtlih der bezeihneten Betriebe von den Revier- beamten bezw. von den als solche fungirenden Werks- Direktoren wahrgenommen.

Berlin, den 13. August 1884. | j

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. May bach.

Die vorstehende Verordnung wird unter Bezugnahme auf Artikel 13 des Geseßes vom 1. Januar 1869, betreffend die Einführung des Preußischen Allgemeinen Berggeseßes vom 24. Juni 1865 in die Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, und die Bekanntmahung vom 7. Januar 1869, betrefsend die mit der Ausführung des Preußischen Allgemeinen Berggeseßes beauftragten Behörden Reg.-Bl. von 1869 Seite 3 bezw. 6

i {luß an die Bekanntmachung vom 1. d. Mts. betreffend die Ausführung des §. 109 des Unfallversicherungs- geseßes vom 6. Suli 1884 Reg.-Bl. Seite 49 hierdurch mit dem Beifügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für das diesseitige Landesgebiet die Funktionen des Ober-Berg- amtes von dem Königlich preußishen Ober-Bergamk zu Bonn, diejenigen des Revierbeamten von dem Königlich preußischen Revierbeamten des Bergreviers Brilon welcher gegenwärtig seinen Wohnsiß in Arnsberg hat wahrgenommen werden.

Arolsen, den 25. August 1884. Der Landes - Direktor.

Ju Vertretung: Ebersba d.

den 8. September, Abends.

1884.

Betanwmt mah Ungen auf Grund des Reihsgeseßes vom 21. Oftober 1878,

Auf Grund des 8. 11 des Reichsgeseßes gegen die gemein- gefährlihen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Dk- tober 1878 wird hierdurch zur N Kenntniß gebracht, daß das mit der Veberschrist: „An die Landleute der Umgegend vonCöln“ und der Unterschrift : „Das Central- wahlcomité der Arbeiter für den Landkreis Cöln“ versehene Ne dur die unterzeihnete Landespolizeibehörde ver- oten worden ist.

Cöln, den 5. September 1884.

Königliche Regierung, Abtheilung des Fnnern. von Guionneau.

3140/6 iges Anlehen der vormals Freien Stadt Frank- furt a. M. von 2000000 Fl. vom. 1. Februar 1858.

Bei der am 7. d. Mts. stattgefundenen 25. Verloosung des Anlehens der vormals Freien Stadt Frankfurt a. M. von 2000000 Fl. vom 1. Februar 1858 wurden naverzeichnete Nummern Litt. J, zur Rück- zahlung auf den 1. Dezember 1884 gezogen:

a, 26 Obligationen à 1000 Fl. = 1714 M 29 S §. Nr. 16 41 69 142 203 292 333 360 370 401 409 595 809 831 833 866 883 938 1099 1101 1185 1227 1293 1469 1480 1000 R C T

b. 10 Obligationen à 500 Fl. = 857 M 14 S. Nr. 1680 1702 1716/1750 1813 1887: 1907 1934 1953 2029... =

44571 A %4 S.

So 7/40 %

c. 7 Obligationen à 300 Fl. = 514 M 29 A. Nr. 2119-2131 2176 2188 9939092660 2420 R ee +3000 00 /w

d; 5 Obligationen à 100 Fl. = 171 Æ 43 . Nr. 2583 2596 2730 2731 DASDL N r N T N en SOC I L 10 Zusammen 48 Stü über R O00 V6 1204

Die Inhaber dieser Obligationen werden hiervon mit dem Be- merken in Kenntniß gesetzt, daß die Kapitalbeträge, deren Verzinsung nur bis zum Rüczahlungstermine erfolgt, bei folgenden Stellen erhoben werden können:

Bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., hei der Königlichen Staats\{chulden-Tilgungskasse in Berlin, sowie bei der Königlichen Regierungs- und Bezirks Pauptkasse.

Die Auszahlung erfolgt gegen Rückgabe der Obligationen nebst Zinsscheinen Reihe 11 Nr. 4—8 und Zins\hein-Anweisung,

Der Geldbetrag der etwa fehlenden unentgeltlich abzultefernden Zinsscheine wird an dem Kapitalbetrage der Obligation abgehalten.

Soll die Einlösung von dergleichen Obligationen weder bei der Königlichen Kreiskasse in Frankfurt a. M., noch bei der Königlichen Regierungs-Hauptkasse in Wiesbaden, sondern bei einer der anderen S erfolgen, so sind die betreffenden Obligationen nebst Zins- scheinen und Zinsschein-Anweisung durch diese Kasse vor der Aus- zahlung an den Unterzeichneten zur Prüfung einzusenden, weshalb diese Schuldverschreibungen einige Zeit vor dem Rückzahlungstermin eingereiht werden können.

Rückständig sind noch: Aus der Verloosung :

pro 1. Dezember 1877: I. Nr. 1215,

pro 1. Dezember 1882: I. Nr. 1539 1893 2095 2145 2210.

pro 1. Dezember 1883: J. Nr. 1837 1882 2324 2327 2420 2594.

Die Inhaber dieser Obligationen werden zu deren Einlöfung wiederholt aufgefordert.

Wiesbaden, den 8. August 1884.

Der Regierungs-Präsident. von Wurmb.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 8. September. das Familiendiner bei den Kaiserlichen Palaïs statt. N :

Gestern wohnte Jhre Majestät die Kaiserin und Königin dem Gottesdienst in der Kapelle des Augusta- hospitals bei. L j f

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz verabschiedete Sih bei den Kaiserlichen Eltern bei Seiner Ab- reise nah Bayern, und Zhre Königliche Hoheit die Prinzessin Christian zu Schleswig- Holstein bei Shrer Rückkehr nah England.

Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz traf, wie „W. T. B.“ meldet, heute früh 51/2 Uhr in Weiden ein, wurde auf dem reih mit Flaggen und tro- pishen Gewächsen geschmüdten Bahnhofe von, dem Kriegs- Minister von Maillinger, sowie von bem preußischen Militär- Attaché, Oberst-Lieutenant von Panwiß, dem Bezirksamtmann und dem Bürgermeister empfangen und seßte na 3/,stündigem Aufenthalte mittelst Extrazuges Seine Reise über Wernberg,

Vorgestern fand Majestäten im

nach Deindorf fort.