1884 / 259 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 03 Nov 1884 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32. L

M 259,

Berlin, Montag,

den 3. November, Abends.

Se. Majestät derx König haben Allergnädigst geruht: dem Polizei-Präsidenten Al brecht zu Cassel den König- lichen Kronen-Orden zweiter Klasse; dem Reviersörster P erl ju Kaßenfang im Kreise Ragnit den Königlichen Kronen- rden vierter Klasse; dem Gemeinde-Vorsteher V babes zu Gumenz im Kreise Rummelsburg das Kreuz der Jnhaber des Königlichen Haus-Ordens von Hohenzollern; dem katholischen Hauptlehrer Schaeffer zu Rußhütte im Kreise Saarbrüdcken den Adler der Jnhaber desselben Ordens; sowie den Lehrern Kre y zu Klein-Shwirsen im Kreise Me Bösen- berg zu Schulenburg im Kreise Wennigsen, und Rohler zu Se R im Kreise Bitburg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nihtpreußishen Ordens-Jnsignien zu ertheilen, und zwar:

des Ritterkreuzes erster Klasse desGroßherzoglih badishen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Hauptmann à la suite der Landgensd'armerie, Frei- herrn von Knobelsdorff, Distrikts Offizier in der Gens- d’armerie-Brigade in Elsaß-Lothringen ;

des Komthurkreuzes des Großherzoglich medcklen- burgishen Haus-Ordens der Wendischen Krone:

dem Geheimen Ober-Regierungs-Rath Fleck, vortragenden Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten ;

des Komthurkreuzes erster Klasse des Herzoglich sahsen-ernestinishen Haus-Ordens: dem diecnsithuenden Kammerherrn bei Jhrer Königlichen Hoe der Prinzessin Albreht von Preußen, Grafen von eller;

der Commandeur-Junsignien zweiter Klasse des Herzoglich anhaltishen Haus-Ordens Albrechts des Bären: dem Ober - Landesgerichts - Rath, Geheimen Justiz - Rath Wieruszewski zu Naumburg a. S.;

der von Sr. Hoheit dem Herzog zu Sawsen-

Coburg und Gotha verliehenen, am grün-silber-

nen Bande zu tragenden Verdienst-Medaille für Kunst und Wissenschaft:

dem Staats-Archivar Dr. phil. Endrulat zu Weßlar;

ferner:

des Kaiserlich russishen St. Annen-Ordens zweiter Klasse in Brillanten: Allerhöchstihrem stellvertretenden Leibarzt, dem General- Arzt 2. Klasse Dr. Leuthold, Regiments-:Arzt des Garde- Kürassier-Regiments ;

des Großkreuzes des Königlich spanishen Ordens Fsabella's der Katholischen:

dem dienstthuenden Kammerherrn bei Zhrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin, Grafen von Seck…endorff;

desCommandeurkreuzes erster Klassedes Königlich \chwedishen Nordstern-Ordens: _ dem Ober-Bau- und Ministerial-Direktor Schneider im Ministerium der öffentlichen Arbeiten ; des Commandeurkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Eisenbahn - Direktions - Präsidenten Wex zu Berlin ;

¿ des-Ritterkreuzes desselben Ordens: em Regierungs- und Baurath Jungnickel, Vorsteher des tehnishen Eisenbahn» Bureaus des Ministeriums der öffentlihen Arbeiten; des Commandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich dänishen Danebrog-Ordens: dem Geheimen Regierungs-Rath Tellkampf, Mitglied der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Altona; sowie des Ritterkreuzes desselben Ordens: dem Kommerzien-Rath Geske zu Altona.

Deutsches Reich.

Der Kaiserliche Konsul in Santos, A. Winter, ist ge- storben,

Jn Altona wird am 17. d. M. mit einer Seesteuer - manns- und Seeschhifferprüfung für große Fahrt begonnen werden,

Bekanntmachung.

Jin Verfolg der Bekanntmahung vom 29. April d. J. (S. 129) wird hierunter ein Na@tragsverzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welhe nah 8. 90 Th. I der Wehrordnung vom 28. September 1875 zur Ausstellung von Zeugnissen übér die wissenschastlihe Befähigung für den einjährig:freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.

Nawtrags-Verzeiwchniß

solher höheren Lehranstalten, wel{be zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenscbaftlihe Befähigung einjährig - freiwilligen Militärdienst - be-

rewtigt sind. k A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolg- reihe Besuch der zweiten Klasse zur Darlegung der

wissens{chaftlihen Befähigung erforderlich ift. a, Gymnasien.

Königreich Preußen. ; Provinz Ostpreußen. Das Gymnasium zu Wehlau (bishex

für den

Sa A. b, L 6 des Verzeichnisses vom 29. April d. J., “Provinz Hannover. Das Gyutn zu Wilhelmshaven.“ S Das Fredrie Wültel Cöln (A. a. I. 232 a. a. O.). Anmerk. Das mit dem vorbezeichneten Gymnasium seither verbundene Königliche Real-Gymnasium zu Cöln (A. b. I. 82 a. a. O) ift zu Oftern 1884 eingegangen.

b. Real-Gymnasien.

I. Königreich Bayern. Das Kadeiten-Corys zu Münthen. Il. Königreich Sawhsen. Die Real-Gymnafsfièn zu 1) Annaberg, 2) Borna, 3) Chemniy, 4) Döbeln (verbunden mit der Landwirthschafts\{ule daselbst), 5) das nnen-Real-Gymnasfium zu Dresden, 6) das Neustädter Real-Gym- nasium daselbst, die Real-Gymnasien zu 7) Freiberg, 2 Leipzig, 9) Plauen, 10) Zittau, 11) Zwickau. (Bisher als Realschulen I. Ordnung unter A. b. U]. a. a. O. aufgeführt.)

c, Ober-Realschulen.

Königreich Preußen.

Provinz P E + 1) Die Klingersbule zu rankfurt a. M. (bisher Realschule, B. b. I. 9. a. a. O). + 2) die O zu Wiesbaden - (bisher Realschule, B. b. 1, 12

a a):

B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolg- reihe Besuch der ersten Klafse zur Darlegung der wissenshaftlihen Befähigung erforderlich ift.

a. Progymnasien.

I, Königreich Hannover. Provinz Hannover. Das Progymnasium zu Nienburg (ver- bunden mit dem Real-Progymnasium daselbst). II. Großherzogthum Hessen.- Die progymnasiale Abtheilung der Realschule zu Friedeberg. b, Realschulen.

I. Königreich Preußen. Provinz Hessen-Nassau. f Die Adlerflychtshule zu

Frankfurt a. M. II. Königreich Sa sen. Die Realschule zu Meißen (B. b. Il. 12 a. a. O.). I]I. Großherzogthum Hessen. F Die Realschule zu Friedeberg (verbunden mit einer progym- nasialen Abtheilung) B. b. V, 5 a. a. O. c. Real-Progymnasien.

Königreich Preußen. Provinz Hannover. Das Real-Progymnasium zu Nienburg (verbunden mit dem Progymnasium daselbst) B. e. I. 43 a, a. O.

n D Le T Gas C E 8prüfung zur Darlegung der wissenscha SHRAgSY Befähigung crFo D ELLEN ift. Sn

a. Oeffentliche.

aa, Höhere Bürgerschulen. f I. Königreich Preußen.

Provinz Schlesien. f Die Wilhelmss{hule zu Liegniß. Die Realschulen ju | 1) Baußen, +2) Grimmitschau, +3) di

e Realschulen zu außen, mm u, e Lhr- und Se Gag stalt für Knaben zu Drésden-Friedrihfstadt), die Realschulen zu F 4) Frankenberg, f 5) Glauchau, +6) Grimma, +7) Großenhain, #8) Leipzig, f 9) Leisnig"), 20 Löbau, 11) Meerane, # 12) Mittweida1), E Pirna, +14) Reichenbach,

15) Reudniß, #16) Rochliß!), 17) Schneeberg), 18) Stollberg,

19) Werdau. (Bisher unter B. b. Il a. a. O. aufgeführt.)

+ Die mit einem f bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorishen Unterricht im Latein.

1) Auf den Realschulen zu Dresden-Friedrichstadt, Leisnig, Mitt- weida, Ro(liß und Schneeberg ist der obligatorishe Unterricht im

Latein auf die drei unteren Klassen bes{hränkt.

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ms-Gymnasium zit

bb. Andere Lehranstalten.

Königreih Sachsen. F Die Landwirthschafts\{ule zu Döbeln (verbunden mit dem Real-Gymnasium daselbst) C. a. bb. II. 2 a. a. D.

b, Privat-Lehranstalten. X)

I. Königreich Bayern.

F 1) Das Real-Lehrinftitut von Anton Alfons Bertololy und Valentin Trautmann zu Frankenthal (Pfalz) C. b. Il. a. a. O. + 2) Die Handels\{ule zu Marktbreit a. Main (bisher BOBAS berechtigt, Ik. 2 des Verzeichnisses vom 29 April d. I., S. 144).

Il. Königreich Sasen.

F Das Real-Institut des G. Müller-Gelinek und P. Th. Schu- mann (früher Gelinek-Körnershes Real-Institut zu Dresden. 1)

Berlin, den 24, Oktober 1884.

Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Eck.

Bekanntmachung.

Den nachbezeichneten Lehranstalten : 1) dem Erziehungs-Jnstitut des Dr, Franz Knickenberg (früher J. Knickenberg sen.) zu Telgte (Preußen), +42) der Königlichen Kreis-Landwirthschastsshule zu Lichten-

hof S :yern), +3) der Allgemeinen Handels-Lehranstalt des Joh. Stahl- mann zu Augsburg (Bayern) und 4) der Privat:Lateinshule des Professors Warth- zu Kornthal (Württemberg) : ist provisorisch gestattet worden, Zeugnisse über die wissen- schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär- dienst denjenigen ihrer Schüler zu ertheilen, welhe eine auf Grund eines von der Auffichtsbehbrde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Regierungs: Kommissars abzuhaltende Ent- lafsungsprüfung wohl bestanden haben. Berlin, den 24. Oktober 1884. Der Reichskanzler. Jn E Tes:

Bekanntmachung.

Die zur Ausstellung wissenschastlicher Befähigungszeugnisse für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigte Lehr- und Erziehungsanstalt des Dr. Jordan zu Dresden (C. b. [Il 2 des Verzeichnisses vom 29. April d. J., S, 129) hat nah Ostern d. J. zu bestehen aufgehört. }

Berlin, den 24. Oktober 1884. Der Reichskanzler. Jn Ens:

Das vierte Hest des fünften Bandes der im Reichsamt des Jnnern herausgegebenen „Entscheidungen des Ober: Seeamts und der Seeämter des Deutschen Reichs“ ist im Verlage von L, Friederihsen u. Co. in Hamburg so- eben erschienen. Das Heft ist im Wege des Buchhandels zum Preise von 2,40 # für das Exemplar zu beziehen.

Berlin, den 1, November 1884.

Der Reichskanzler. Jn E:

X) Die unter dieser Kategorie aufgeführten Anstalten dürfen Desübiguzgöieugnisse uur auf Grund einer im Beisein eines Re- gierungs-Kommissars abgehaltenen, wohl bestandenen Entlafsungs- prüfung aueéstellen, für welhe das Reglement von der Ania, ved olf Liese Anstalt is-der obligatorische Unterri

uf dieser Ansta er obligatorische Unterriht im Lat auf À S ae La best : u T0

ie mit einem ezeichneten Lehranstalten haben keinen obli- gatorishen Unterricht im Latein. E

Königreich Preußen.

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten. Dem Dozenten an der Königlichen Technischen Hochschule

zu Berlin, Kaiserlihen Marine - Schiffbau - Unteringenieur Carl Dill, ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Angekommen: Se. Excellenz der Minister des König- lichen Hauses, Staats-Minister Graf von Schleiniß, aus Baden-Baden.