1872 / 84 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Apr 1872 18:00:01 GMT) scan diff

2030 M 2031

Bur Aus dürfte für das laufende Jahr die Zahl von 8 festangestellten | d. J. eine Uebersicht des für die einzelnen Gruppen erforderlichen qi Urkund dessen haben die delberseitigen Devon Bn en | Perier Staaten, Wahltonsüin sd n n M A Mahden. an Sülfsfräften für die Mitali Raumes an die E ERIEE einzusenden, c) den ihnen zuge- verschen. Im Artikel 10 haben bei Nachlaßfällen für die Konsuln nicht so die etwa erforderliche Verstä ng des VBareaigrersonald n n Serie LE n a engli A E S ner A und Tae ritte f 5A den 12 E: E E ee Desi En en Fe S ns fa dis E E ; ; s ¿A E k 85, lienishen Vertrage, da die Verhältnisse in Amerika dics ni estat- E e Gealissähe.angehh so sind e Ga E für den Direk- Centralkommission einzu rage s Ee ie E P fer | gez. Caniß. gez. Bonif aciv de Blas. E E in feiner N mériigen assung ist der Artikel [ich. e pel Ee angeben S e iedee in Kie, Bor io be füe peftcllen g n R Ausfiellungêbebälter zu “for, i 11. Konsularvertrag wit Ÿ 5 Mia Deutschen Reichc und beit und BanbeiCeien ub R Le uns itanischen egierung die ständigen Hülfsarbeiter des Reichskanzler-Amts, für das Bureau- | wird s adi POT Der. GENTCOSTOI N S | Se. Maijestä c i i i riigend beanträgt mnd wär. 1m F Wege Eee E : 2 Z : | , Majestät der Deutsche Kaiser, König von reußen ; im « Peronai in „Eee, Hie emelcn wie die Gehaltssäße für die 7) Das Reich übernimmt a) die Kosten der Geschäftsführung der : Namen des Deutschen Reiches cinerseits, und Se. Majestät der König E d r ma s Deutschland DER MEReTAR eau Un en o Ä Î er n Ae en Provinzialbchörden. Centralkommission, þÞ) die Kosten seiner Vertretung in Wi G die e von Italien andererseits, von dem Wunsche geleitet die Sei es Der Senat der Vereinigten Staaten hat der Konvention die ver- H F e : A us G en ir gaben fehlt es an de er Eu durch die Theilnahme des Deutschen Reichs an der internationalen : Rechfe, Privilegien und Jmmunitäten der fonsularischen Agenten in | fa}sungsmäßige Genehmigung bereits ertheilt. ie s 4 r g e Veröffentlihungen des Statistischen Amtes find | Jury etwa entstehenden Kosten, sowie die etwaigen Kosten eines ge- L den beiderseitigen Gebieten der vertragenden Theile festzustellen, haben (Die angezogenen Artikel 10 und 17 lauten: u ie Halse Od pee Se er Pit U | pan ag e R O D O R | Ullecylon' hren Bevollmdtigien e epa von | Nd, in den Becesnluten Saaten abet in Ansebdriger de reins. 3 1 attung und regelmäßigen allgemeinen Reini er ren Devoum en ernannk. j ihs i i i dem Verfauf solcher Drucsaden ergeben könnén, baben nicht veran“ | sämmtlicher zur Aussielung benutzten Räume und Pöge ferner die [f O n iat der Deuisde Kaiser, König von | Vercinigien Staaten, im Deulschen Reiche sterben solite, ohne in dal dfosten der Drucksach d ‘is etbintide E eckung der Herstel- |- Kosten der Auspackung; Aufstellung und allgemeinen Beaufsichtigung Preußen: l dem Lande seines Ablebens bekannte Erben oder von ihm ernznnte GiP e dentib aBen m zu derivenden und daher vor der | der Ausstellungsgüter/ die Kosten ihrer Versicherung gegen Feuers- | Allerhöhs Ihren Geheimen Legations - Rath Bernhard | Testamerktsvollstrecker zu hinterlassen, so sollen die kompetenten Landes- sotals is ein Me N F zt nsa L Maid e e DaliO gefahr sowie der Ausbewahrung a Ki in und Emballagen und des REMA! behörden den nächsien Konsularbeamten der Nation, weldher der Ver- s 2 : | miethe. | E i i : orbene angehörte , von die i i L e N eschäftêräume für das Statistische Amt in dem Alle übrigen Kosten; insbesondere a) die Kosten für Hin- und : Se. Majestät der König von Jtalien: Talent die A eberlidhe fut Ber rale I betheiligte E an Suenege äude des Reichskanzler-Amts nach dessen im Bau begriffenen“ | Rüdcktransport der Güter, Þ) die Kosten für die Hrrstellung und den Allerhöch| Ihren außerordentlichen Gesandten und bevoll- | yerzüglich übermittelt werde. L es Verfügung gestellt werden. Ob dies thunlih sein | Transport der Ausstellungsbehälter, c) die Kosten der Fundamen- mächtigten Minister bei Sr. Majestät dem Deutschen Kaiscr; Ber gedachte Konsularbeamte soll das Recht haben, persönli En / ß A N nach Fertigstellung des Gebäudes, also in der | tirungen und ähnlichen besonderen Veranstaltungen, d) die Kosten für Könige von Preußen, Graf von Launay oder durch einen Beauftragten bei allen Amtshandlungen für die ab- L en H ne eses Jahres übersehen. Erst dann wird es an der | die Versicherung der Ausstellungsgüter während des Hin- und Rue | Pre über die folgenden Artikel übereingekommen sind: wesenden Erben oder Gläubiger aufzutreten bis diese einen Bevoll- e scin; Über die Lokalfrage definitiv Beschluß zu fassen. Bis bann transports, tragen die theilnehmenden Staaten beziehungsweise nah ' rt. 1. Die Bestimmungen des Meten dem Norddeutschen | mächtigten ernannt haben. B T die gegenwärtig vom Centralbureau des Zollvereins benußten | ihrer näheren Bestimmung die Aussteller. Bunde und Jtalien am 21 Dezember 1 abgesdlosenen Konsular- In allen Erbfällen sollen die Angehörigen cines jeden der fon- L Hy mie üdsiht darauf N daß die C LYe Thätigkeit Einen detaillirten Voranschlag der aus der Ausführung dieser | vertrages sollen auf die konsularischen Agenten des Deutschen Reiches | trahírenden Theile in dem Gebiete des anderen Theiles nur diejenigen e Rie r gen Amtes sih zunächst auf die Verkehrs- und Einnahme- | Beschlüsse sid ergebenden Kosten aufzustellen, is zur Zil unmögli in Jtalicn und auf die fonsularishen Agenten Jtaliens im Gebiete | Abgaben entrichten, welche fie entrihten müßten, wenn sie Angehörige fta D eschränken wird. da die hierbei zur Erwägung kommenden Verhältniss sh nit voll- des Deutschen Reiches dergestalt Anwendung finden, daß die Pn desjenigen Landes wären in welchem der Nachlaß \ih befindet oder d as Centralbureau des Zollvereins hat auf MEBOT des | ständig Üüberschen lassen. Die Pariser Ausstellung vom Jahre 1867; konsularischen Agenten alle Befugnisse haben und aller Rechte, Jm- | die gerichtlihe Verwaltung desselben stattfindet. undesraths am 31. v. M. seine Funktionen eingestellt. Die Bear- | an welcher der Norddeutsche Bund als Gesammtheit fi betheiligte; munitäten und Privilegien theilhaftig werden le welche in dem Art. 17. Jn Betreff der Bezeichnung oder Etikettirung der LEA der laufenden Zoll- und L Uebersichten ist | gewährt allerdings in manchen Beziehungen einen Anßalt. Fs edachten Vertrage zu Gunsten der konsularischen Agenten der ver- | Waaren oder deren Verpackung; der Muster und der Fabrik- oder OREER E zur Errichtung des Statistischen Amtes) an das Reichs- | kommt jedoch dabei in Betracht, daß die damals aufgewendeten A Theile stipulirt find. Es wird ferner verabredet, daß alle | Zandelszeichen sollen die Angehörigen Deutschlands in den Vereinigten Men übergegangen, dem auch das eamtenpersonal des Cen- | Kosten, im ungefähren Betrage von 250,000 Thlrn. im vorliegenden in dem gedachten Vertrage enthaltenen Stipulationen als in Gültig- taaten von Amcrika, und die Amerikaner in Deutschland denselben tralbürcaus zur Verfügung gestellt if. all zum Theil zwar außer Betracht bleiben müssen, weil sie nicht | feit und Rechtskraft zwischen dem Deutschen Reiche und Jtalien be- | Schuß, wie die Jnländer, genießen.) s. Deals@ritt, betreffend bie im Exètaordinrium bes: | a U ate Lark cite UURiGe Eile: G G trachtet werden Pen wärtige Vertrag wird ratifizirh und die Ra . : / eine erhebliche eiterun | . : : E : bib Ä i l Reichskanzler-Amts in Ansaß gebrachten Kosten der ß die für die Wicner Ausstellung zu veransla, inden Auen tififation8urkunden werden zu Berlin binnen einer Frist von drei irie ü 4 Su ittrhrts-B M L ait M TUTAL

Betheiligung des Neichs an der Wiener Ausstellung. die Aufwendungen auch für die aus Bayern, Württemberg, Baden, effen. | Monaten E ieg A Débelinkdtitlen den welchen der Bundesrath dem Reichstage zur verfassungsmäßigen

Nachdem die Kaiserl. Königl. österreichish-ungarishe Regierung | und Elsaß-Lothri ili | u Urkun : : : a fn h ge a Un Jahre mi r Wien eine internatignale m Bette der in ins ae org Wte d g Ret mut G don | Citaten Vertrag unterzeichnet und denselben mit ihren Siegeln BE Om gung vorgelegt hat , wird durch folgende Denkschrift s : TIC r den Reich shaushalfs8-Et | versehen. : erlautert: und der bildenden Künste stattfinden und am 1. U t d halts-Etat für 1873 die nöthigen Erläuterungen I rf Geschehen zu Berlin, den 7. Per 1872. Die Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Portugal ent- e : S3 König. behrten bis jeßt der vertragsmäßigen Regelung. Die vor mehr als Launay. cinem Vierteljahrhundert E atis P cinzelnen deutshen Staaten und erträg

eiligung der deutsh.n Landwirtbschaft, Industrie und Kunst an der | anzunehmen ish daß d j i ; tugal abges{l insbesondere der preußisch- portu- / er Gesammtkostenbetrag ein Vielfaches dieser Der Abschluß dieser Uebereinklinfte; bemerken die Motiven, war Portugal abgeschlossenen e, 1ndbvejon p

Wiener Ausstellung im Fabre 1873 als ngelegenheit des Reichs g! Summe bilden aid, und La die Ausgaben dieses Titels lrer Natur durch die Gründung hes Deutschen Reiches bedingt. Es war noth- | giesishe Handels- und Schiffahrtêvertrag vom 20. Februar 1844 behandeln. Durch Beschluß des Bundesraths vom 7. Dezember v. J. | nah von einem Jahr in das andere übertragbar sind, so erscheint die : wendig, die Rechte, welche die Konsular-Konvention mit Jtalien vom ‘preußische Geseßz-Sammlung S. 151 tragen die handelspolitische rourde diese Frage E und zum QZweck der Sea es und Be- | Ausbringung dieser Abschlägssumme durch den Nachtragsetat für L 11. Dezember 1868 (Bundesgeseßblatt 1869 Seite 113) und mit Spa- | Signatur der Zeit, in welcher sie zu Stande gekommen _\ind. utahtung aller die Behandlung der Ausstellung betreffenden Fragen | 1872 unbedenkli. nien vom 22. Februar 1670 ( Bundesgeseßblatt Seite 99) den An- Die beiderseitigen Schiffe waren nur in BAIGUNA E Ee : J edingt gleichge-

ie Berufung einer aus \averständigen Vertretern der Bundes- ; ddeut Bundes i id ._| lichen Schiff8abgaben den eigenen Schiffen unb rEru en bestehenden Kommission angeordnet. Diese Kommission Die dem Rei pedötigen uus ben Ren e gen Ta bis Konfuln N a Deutshen stellt, in Ansehung der Ladungsabgaben war diese Gleichstcllung (s im Februar d. J. in Berlin getagh und entsprechend ihren Vor- Die dem Reichstage ebenfalls vorgelegten, beziehungs- Reiches zu übertragen und es konnte diese Uebertragung mit voller | auf die direkte Fahrt und auf die Fahrt von den sogenannten 0

) {1 öffnet | vorbehalten. Durch den Nachtr i

werden sollte, legten die Bundesregierungen sich die Frage vor, ob es 20000 Thlrn. E beat e fi E ie e “5k E A Me |

nicht/dem Os en wie dem nationalen Jn isirl entspreche, die Be- | [gufenden Kosten Deckungsmittel zu gewinnen. Da m e lt = (L. S. eg

chlägen hat der Bundesrath, vorbehaltlih der Bewilligung der er- weise zu Madrid am 12. Januar und zu Berlin am 7. Fe- : i j örmli tsvertr . | Vorhäfen den Häfen zwischen Maas und Elbe beschränkt. Ju--

rderlichen Kosten dur den Reichshaushalts-Etat; folgende Beschlüsse | bruar d.) Me nes Ab ereinkünfte mit Spanien | NOOeE Ole Aueacdnung S G i ttürieen E, bare: earciln Betreff des Tarifs für die Einfuhr und Ausfuhr waren nur aus-

gefaßt : : und Jtalien über die Ausde nung der zwischen dem Ataliens und Spaniens in Norddeutschland zugestandenen Rechte auf | nahmsweise Belastungen des gegenseitigen Verkehrs ausgeschlossen ;

1) Es wird eine Centralkommission gebildet, welche für den Um- | Norddeutschen Bunde und den genannten Staaten J Süddeuts{land seßte die nämliche Form voraus. Begünstigungen, welche der cine Staat Q nen O v in s 4 einräumen würde, e

fang des Reichs die Oberleitung der Ausstellungsangele enheiten über- | bestehenden Konsular-Verträge auf das Deut | Die im Artikel 2 des Vertrages vom 12. Januar d I, verab- | cines Handelsvertrages eiwa

nimmt, alle auf die Betheiligung der deutschen Staaten bezüglichen L f g N A 16u sche ist i Fi 5 ut ‘en Verlängert | nur dann in Anspruch nehmen können, wenn er entweder gleiche Verhandlungen mit den Kai EES österreichischen Behörden führt, en 18 AENE in einer deutschen Uebersezung resp. im deut- | Gia MARMRRREE ist im Einverständniß mit Spanien verläng nur dann n Ae ivalente gewährte, deren Feststellung sodann einem

uns wig o mda Geschäftsverkehr mit dem General-Direktor der c 2 Lie. Ä besonderen Uebreibomney Por rif v Tes 1841 w uêstellung tritt. onsular-Vertrag zwischen Deu | j s : i er damals gültige portugiesishe Tarif vom M. Sarg ar E ace bet einri Ebtéfen: teien aht et] Sa M le TaO M E M Die am 11° Dezember v. I, bierselbst unterzeichnete | zem Handel ungemnein/wenig günslig, Er unterwarf igt blos die weder Kommissionen zu bilden, welche für ihren Bereich die Be- | Namen des Deutschen Reiches einerseits und Se Majestät der Köni Konsular-Konvention mit den Bere! D D en | Einfuhr der fertigen Waaren, sondern au die der Rohstoffe sehr theiligung an der Ausstellung organisiren, oder aber fi in dicser | yon Spanien andererseits, von dem Wunsche geleitet, die Befugni 9 von Amerika ist dem Reichstage mit folgender enkschrift Jo Abgaben , zu welchen noch ein Zuschlag von 3 pCt./ bestimmt Beziehung anderen Staaten anzuschließen. Diese Landesfommissionen | Rechte, Privilegien und Immunitäten der kon ulariscen ain a r vorgelegt worden : ür die Tilgung der Noten der Bank von Lissabon, hinzutrat. Auch treten mit der Centralfommission in unmittelbaren Geschäftsverkehr. | den beiderseitigen Gebieten der vortragenden Theile näher zu bestim- In Folge der si stetig entwickelnden Verkehrsbeziehungen zwi- | die Ausfuhr war durchweg mit Zöllen belastet. Eine Ermäßigung 3) Die Centralkommission soll aus neun Mitgliedern bestehen7 | men, haben beschlossen, zu diesem Zwecke einen Vertrag abzuschließen | schen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika haben | cinzelner Zollsäße erfolgte erst durch das Königliche Dekret vom von denen den Vorsißenden das Reich, zwei Mitglieder Preußen, und | und zu Jhren Bevollmächtigten ernannt und zwar: - die Geschäfte der im Gebiete der leßterer angestellten ete Kon- | 18. August 1852, Ferner wurde durch Königliches Deïret vom 31. e cin Mitglicd Bayern, Sacsen, Württemberg, Baden, Hcssen und Se. Majestät der Deutsche Kaiser, Köni i suln mehr und mehr zugenommen. Damit ist das Bedürsniß, die Dezember 1852 zwar ein neuer ermäßigter allgemeiner Zolltarif ver- Kommission beruft die nöthigen S er Deutsche Kaiser, König von Preußen ersönlichcen und Amtsrechte derselben veriragêmäßig ficher zu stellen, | öffentlicht, dessen Ausführung später jedoch wieder suspendirt. Auch

lsaß-Lothringen ernennen. Die L O teimisden, Arbeitskräfte Seinen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten ringender geworden, Dieses Bedürfniß machte sich namentli den | der allgemeine Tarif vom 23. August 1860, mit welchem eine libe-

4) Die Centralkommission hat: a) den dem Deutschen Reiche Minister bei Sr. Majestät dem Könige von Spanien; : den gegenüber geltend. Es kam faum ein, unter Jntervention | ralere Hande8politik in Portugal beginnt, enthielt no immer in pugewiesenen Raum unter cie von den Landeskommissionen vertre- d Se. Ee R An Dan ah und Dallwiß, Bubsiber Komuln geführter Rechtsfall vor, in welchem nicht die Ge- | 866 Positionen protektionistische ollsäße und gewährte hauptsächlich tenen Produfktionsgebiete zu vertheilen; b) den Ausstellungsplan fest- s ven D tict de 8 tus Pen j genpartei von der zweifelhaften Stellung der Konsuln Vortheil zu | nur insofern dem Verkehr eine Erleichterung, als mik demselben für Li Bd d M RNNTIS |" °* a Bit BoEN Sen, Faato-Vniter ven UPa fri lt d 2 fue Biel, i, Mantel un Wid fe Bod L } U e ; 5 j erktennun nwendung dec ijche / entsprehend ausgeführt werde, €) die Herrichtung und Ausstattung welche, nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen angeb 7 ved Ind deShalb mit der Regierung der Bereini ia pomprtder artet ta Erst das Geseß vom 14. Februar 1871 führte cine

der Ausfstellungsräume zu leiten, und für die Schränke und sonstigen : j | U s : : * | gegenseitigen Vollmachten; über nachstehende Artikel übereingekom- L L dlun- | Ermäßigung der Zollsäße in größerem Umfange herbei. Durch das- Ausstellungsbchälter Normalien festzustellen - f Ani die Empfang- | men sind: Staaten über den Abschluß einer Konsular-Konvention Verhandlun- | Ermäßigung Zollsäß do ionen E cinen Toriis 185

nabme, die Auspackung, die Aufstellung die Beaufsichtigung, die Ver- dem am 11. Dezember v. J. unterzeichneten selbe wurden von den 866 ding, Vie Raps N Ave D nici Art. 1. Die Bestimmungen des zwischen dem Norddeutschen Et haben: : finan

| ießli l Artikel für zollfrei erklärt, darunter die Mehrzahl der Rohstoffe; und E Aae ded arti paar 2 der Ausftellungs8güter ; einschließlich der ertrage geführt haben. für zollf i ie Mehr ahl der Rohstoffe, und

j T fie | Bunde und Spanien am 22. Februar 1570 abgeschlossen « i i i i wie | 256 Artikel, darunter Vaumwollen- nöthigen Anstalten zu A T Ee 7 geschlossenen Konsular Derselbe enthält im Wesentlichen die gleichen Bestimmungen wie / : L Zoll erheblich ermäßigt. Auch

; . | Vertrages sollen auf die konsularischen Agenten des Deut ; tali „Konvention vom 21. Dezember 1868. | fabrikate und emische Produkte etwaige Anfertigung eines gemeinsamen deutschen Katalogs und Aus f \ \{ g hen Reichs die Deutsch-Jtalienische Konsular Konvention vom c G la v für dic nit besonders genannten Artikel

ellungsberichts zu sciten; sowie in Betreff der Betheiligung des Deut- in Spanien und auf die konsularishen Agenten Spaniens im Gebiete ¡es gilt namentli von den Artikeln 1—9 und 11—16, welche sich | die Ausfuhrzölle er i ( Pen Ss as ber e E 24 die erforderlichen Bestim- | des Deutschen Reichs dergestalt Anwendung finden, daß die gedachten ee Qtitein T resp. 13—19 des De t i Vertrages, | eine Ermäßigung. Das Geseß ist ferner insofern von Bedeutung; mungen zu erlassen , f) die Interessen der deutshen Aussteller gegen- konsu!arischen Agenten alle Befugnisse haben und aller Rechte, Jm- um Theil wörtlich, anschließen. Die Klausel der meist Legat als dur dasselbe die Regierung ermächtigt wurde, die Tarifsäße ad über dem General-Direktor der Ausstellung zu vertreten. munitäten und O theilhaftig werden sollen, welche in dem Nation, welche sih im Deutsch-Ttalienischen Vertrage in einem beson- | valorem bei denjenigen rtifeln in - fixirte Pie umzuwandeln, bei

5) Zur Vertretung des Reichs an Ort und Stelle werden von gedachten Vertrage zu Gunsten der kfonsularischen Agenten der vertra- deren Artikel (19) findet, is in Dem Artikel 3 des Deutsch - Amerika- | welchen diese ARU ns zu ermöglichen jei. Das neueste Geseß dem Reichskanzler Mitglieder der Centralkommission und im Falle enden Theile stipulirt sind. Es wird ferner verabredet, daß alle in nischen Vertrages eingerüt und Privi in ciner Fassung, welche die | vom 17. Dezember 1870, durch welches Abänderungen des olltarifs

ies *ndi ifsari “_| dem gedachten Vertrage enthaltenen Stipulationen als in Gültigkel ünfti ivilcgien beschränkt , sondern auch | vorgenommen wurden, hat hauptsächlich den Zweck, dem Verkehr der t d arit ar s Bari A rg d m Tr M Ie 1 erem P dee Eng aur On émselben Aclifel 3 ist weiter das | portugiesishen Kolonien mit dem Mutterlande Erleichterungen zu

: 8 j a) di und Rechtskraft zwischen dem Deutschen Reiche und Spani * j i ; | j 6) Die Landeskomnmiissionen haben a) die Aufforderungen zur ch panien be | bereits gewährte umfa u h-Jtalienischen Vertrage, auf die Eigen- | gewähren. Dasselbe enthält jedoch auch für einzelne A nament-

Betheiligung an der Ausstellung zu erlassen und unter Berücksich- trachtet werden sollen. Gewicht nicht, wie im die Eige ewähr i au : tigung der vom Bundesrathe zu fassenden Beschlüsse die T hcilnahmec- Art. 2. Der gegenwärtige Vertrag wird ratifizirt und die Rati- saft als Betufskonsul; sondern auf die Nicht-Staatsangehöri feit im | lich für Zucker und Kaffee, Ermäßigungen der Zollsäße des allge- Bedingungen zu veröffentlichen, Þ) die Anmeldungen entgegenzunch- fikations - Urkunden werden zu Madrid binnen ciner Frist von zwet Lande der Residenz gelegt. Dies erschien im deutschen Interesse ! meinen Tarifs. :

men, zu sichten und temnächst und zwar spätestens bis zum 20. April | Monaten ausgewcchselt werden.