1872 / 84 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Apr 1872 18:00:01 GMT) scan diff

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dur den Tarif B. des Vertrages mit Frankrei f

- bereit finden la

2032

Die von der fremden Einfuhr zu entrichtenden Zölle beschränkten fich bis zum Jahre 1871 -niht auf die im Tarif enthaltenen Sage. Durch das Königliche Dekret vom 18. Oktober 1841 wurde nämlich zu Gunsten der nationalen Flagge. bestimmt; daß von allen Waaren, welche nicht unter Flagge Portugals oder des Ursprungslandes ein- gros würden, ein Zuschlag (surtaxe de pavillon) von 20 Prozent

er tarifmäßigen Abgaben zu entrichten sei. Diese Bestimmung war besonders für den deutschen Handel sehr drückend; da dieser vielfach

gezwungen ist, fremde Flaggen für die Einfuhr nah Portugal zu be-

nußen. Das erwähnte Dekret ist erst durch das Geseß vom 22. Dezbr. 1870 für -die Einfuhr aus denjenigen Staaten aufgehoben worden, welche in dieser Beziehung Portugal die gleiche Behandlung zu Theil werden lassen. Da dies auf E Seite der Fall is, so is der edachte Differentialzoll für die deutshen Schiffe in Wegfall ge- ommen. t

Die Höhe der Einfuhrzölle, welche {wer empfunden wurde, so lange dieselben für alle ausländischen Staaten Ar waren, erhielt eine ungleich drücendere Wirkung, als unter dem 11. Juli 1866 zwischen gea und Portugal ein Handels- und Schisl@riovertrag abgeschlossen wurde, durch welchen Frankreich für eine große Anzah von Artikeln sehr beträchtliche Zollermäßigungen zugestanden wurden. Die Königlich preußische Regierung nahm daher alsbald Veranlassung den Abschluß eines Handels- und Schiffahrtsvertrages auf der Grund- lage des französisch-portugiésischen Vertrages bei der Königlich portu- giesischen Regierung zu beantragen. Portugal erklärte sich auch hierzu im Allgemeinen bereit. Bevor jedoch noch die Verhandlungen eröffnet werden konnten, fiel das Ministerium Casal Ribeiro, welches den Vertrag mit Frankreich abgeschlossen hatte, und kurz darauf ging die ett: vera Angelegenheit von Preußen auf den Norddeutschen

und Über.

Der Bundesrath des Zollvereins erklärte sich durch Beschluß vom 18. März 1868 damit einverstanden, daß das Präsidium im Namen des Notdbéubcen Bundes und der nicht zu demselben gehörigen Staaten des Yollvereins/ mit Portugal pen des Abschlusses cines Handels- und Schiffahrtsvertrages in Verhandlungen trete. Es wurde demgemäß ein diesseits ausgearbeiteter Vertragsentwurf der mg

ortugiesischen Regierung vorgelegt, welcher sich im Wesentlichen dem anzösis - portugiesischen Vertrage anschloß, im Tarif jedoch einige ür die deutsche fuhr besonders wünschen8werthe weitere Er- mäßigungen, ebenso für die deutsche Schiffahrt weiter gehende ZU- estäán nile in Anspruch nahm. Zugleich “wurde, um r bie Verhandlungen ein Kom ensationsobjekt in Händen zu dbe- halten; bei der in Folge des Handelsvertrages mit Oesterreich ein- etretenen Ermäßigung des Weinzolls von 4 auf 25 Thlr. durch den arif ein Vorbehalt gemacht, welcher e Folge hatte, daß Portugal, [e lange es den Zollverein niht auf dem Fuß der meistbegünstigten ation behandelt; für seinen Wein an dieser Dollhberabseßuug nicht Theil nimmt. (Vgl. Geseß vom 25. Mai 1868, betreffend den Vereinszolltarif vom 1. Juli 1865, Bundes-Geseßblatt S. 316).

Die M En in Lissabon nahmen E Zeit feinen

ortgang. Die Gründe hierfür waren verschiedener Art. Zum Theil agen sie in den inneren politischen Verhältnissen ; durch welche die Aufmerksamkeit der Regierung aus\{ließlich in Anspruch genommen wurde; daneben machten sich au finanzielle Bedenken geltend und endlich war eine durch den Handelsvertrag mit Frankréich hervorgerufene \{chupzsllnerische Bewegung, welche auch in den Cortes ihre Vertreter hatte, von sehr hemmendem R Diese Rücksichten waren sogar die Veranlassung, daß die portugiesishe Regierung eine Zeit lang die Absicht ganz aufgab, ihre handelspolitischen En zum Aus- land im Wege des Vertrages zu regeln, Und statt dessen den Ylan ins Auge faßte, im Wege der Geseßgebung den im französisch-portu- giésischen Vertrag festgestellten Tarif auf die Einfuhr aus allen den- enigen Ländern auszudehnen, welche Portugal die Rechte der meist- edfinstigten Nation zugestchen würden. _ Jn Betreff des bercits erwähnten Differentialzolls von 20 pCt. für die unter ande- rer, als der Flagge Portuga!s oder des Ursprungslandes zur See En aaren i}|st diese Abscht auch durch das Gescß vom 22. Dezember 1870 zur Ausführung gekommen. Das Kabinet des Marquis d'Avila war ofen auf diesem Wege weiter zu gehen und brachtc demgemäß in der Sißung der Deputirten- fammer der Cortes vom 12. August 1871 einen Geseß-Entwurf ein, welcher den mit Frankreich vereinbarten Tarif auf die Produkte des Bodens und der Industrie aller Nätionen für anwendbar crklärte, welche Portugal auf dem Fuß der meistbegünstigten Nation behandeln würden. Bevor jedoch dieser Geseß-Entwurf die Zustimmung der Cortes finden fonnte, trat das Kabinet d'Avila ab und das gegen- wärtige Ministerium erklärte sch sodann wieder zu Verhandlungen über den Abschluß von Handelsverträgen bereit, ein Anerbieten; wel- ches anzunehmen diesseits nit gezögert wurde.

Die wieder aufgenommenen Verhandlungen führten nunmehr sehr bald zu einer Verständigung. Nur in Betreff weiterer Zoll- ermäßigungen hat auch das e Königlich portugiesische Ka- binct an dem von seinen Vorgängern wiederholt ausgesprochenen Entschluß festgehalten, für die Einfuhr aus anderen Ländern j also auch aus Deutschland, keinenfalls andere Tarifsäße P O ns

estge ind. Jn

allen übrigen Punkten hat sich dagegen das Lar Kabinet en; die diesseits vorgeschlagenen Bestimmungen anzu-

nehmen. Bei dieser Sachlage erschien es angezeigt das Zustande- fommen des Vertrages; durch welchen Deutschland die Rechte der meistbegünstigten Nation zugestanden werden, durch ein Festhalten an den diesseits beanspruchten Zollermäßigungen nicht länger zu ver-

- zögern.

Qu den einzelnen Artikeln des Vertrages ist Folgendes zu be-

merken : Die Artikel 1, 4 Absaß 21 91 9j Absah 1, 105 11, 12; 20, 21 und

- den Artikeln 2, 3, 4; 5 A

22 des Vertrages entsprechen den Artikeln 1; 6; :4) 10, 7, Hj 9, 31 32 und 33 des fran sisch-portugiesischen Vertrages vom 11, uli 1866 Preuß. Handelsarchiv 1867, 1. Seite 600 —. E Die Artikel 2 und 15 entsprechen den Artikeln 5 und 12 Absaßÿ 1 des Handels- und Schiffahrts-Vertrages zwischen dem Zollverein und Spanien vour 30, März 1863 Bundesgeseßblatt Seite 332 —. sintäté O A, e n slprecen A n en 18 uno 4 des els- un abrts-Vextrages zwischen Preußen und Portuga vou Dl cite (“1 Absas X ; da bsi He e Artike a 1 71 8 Saß 1 und Absaß 2 entsprechen bsaß 1 und 2 des. Gn EIEO ca E hen dem Zollverein und Italien vom 31. Dezember 1865 Preußische Geseß-Samml. 1866 Seite 85. : E: Die Artikel 16, 17, 18, 19 entsprechen den Artikeln 3; Absah 1 9 10, 11 des Schiffahrts-Vertrages zwischen dem Zollverein und Ttalien vom 14. Oftober 1867 Bundes-Gesebßblatt S. 317. : Saß 2 des Artikels 8 und Absab 2 des Artikels 9 find nêu hin- zugefügt. Der erste E dem Importeur, die Anwendung: des allgemeinen portugiesischen Tarifs zu verlangen; wenn dieser leßtere einen niedrigeren Zollsaß festgeseßt hat. Dieses Zugeständniß kann j B. bei der Einfuhr von Quincailleriewaaren von praktischer Bé- eutung werden, für welche“ nach dem Tarif B. des französisch- portugiesischen Vertrages ein Zoll von 15 S des Werthes zuzahlen ist, während der allgemeine Tarif vom 23. Augu 1870 für die verschiedenen hierher ge örigen Waaren zum Theil niedrigere Gewichtszölle festseßt. Dur bsaß 2 des Artikels 9 find Deutschland bezüglich der Zollabfertigung der ad valorem zu verzollenden Waaren die Rechte der meistbegünstigten Nation zugestan- den worden. Es werden demnach die in dem E pon Een Vertrage in den Artikeln 11 bis 15 enthaltenen Bestimmungen auch

- auf die deutsche Einfuhr zur Anwendung kommen.

Die Ausnahmebestimmung, welche zu Gunsten Brasiliens im Absaß 2 des Artikels 4 (indessen bleibt für Portugal das Recht vor- hehalten , Brasilien besondere Vortheile einzuräumen, welche von Deutschland in Folge seines Rechts auf Behandlung als meistbegün- stigter Nation nicht in Anspruch genommen werden nes, getroffen worden ist, findet sich nes im Artikel 6 des französisch-portugiesischen Vertrages und is mit Nückfsicht auf die besonders engen ‘Beziehungen Aen gen Portugal und Brasilien von der Lm Gemen en

egierung beansprucht worden. Es lag fein Grund vor, diesem Wunsche nicht zu willfahren.

__— Den Ent wuxf eines Militär-Straf esehbu s für das Deutsche Reich haben wir bereits in Nr. 67 d. Bl. veröffentlicht.

Das neueste »Amtsblatt der Deutschen Reichs - Telegraphen-Verwaltung« Nr. 6 enthält eine Verfügung vom 5; April 1872, Ermittelungen in Betreff des Erdbebens vom 6. März c. betreffend:

Qum Zweck einer eingehenden wissenschaftlichen Prüfung der Er- scheinungen, von welchen das Erdbeben vom 6. März d. J. begleitet ewesen, ist es wichtig, ret viele Beobachtungen zu besißen. Die daiserlichen S ANE o werden daher angewiesen; direkt an die General-Direftion innerhalb der nächsten vierzehn Tage folgende s n zu beantworten: 1) J| von den Beamten der Station am . März d. J. irgend tine Erscheinung und zwar welche beobachtct;, die mit dem Erdbeben im Zusammenhange steht? 2) Sind» nur mehr oder weniger starke Erschütterungen wahrgenommen oder waren dieselben auch von einem unterirdischen donnerartigen Geräusch begleitet? 3) Ließen sich die Erschütterungen als Wellen bewegungen erkennen; und von und nach welcher Ge n 4) In welcher Himmelsrichtung befand fich die chwoingungsebene des-Pendels da, wo Pendeluhren stehen geblieben ? 5) In welcher Richtung sind etwa leichte Gegenstände um gh 6) Zu welcher Zeit (Stunden und Minuten Berliner Zeit) sind diese rscheinungen beobachtet ? i “Nur zuverlässige Angaben haben Werth. Eine Vakatanzeige derjenigen Stationen, w-lhe Nichts beobachtet haben und keine der obigen Fragen zu beantworten im Stande sind, ist nicht erforderlich. Dagegen werden die Stationen schon jeßt: angewiesen, wieder vor- kommenden Falles analogen Erscheinungen ihre Aufmerksamkeit zu- zuwenden und alsdann thunlichst bald über die gemachten Beobachtun- gen unter Beantwortung der oben gestellten Fragen hierher zu berichten. _— Die Wochenschrift für Deutsches Handels- und Wechsel recht Nr. 15 publizirt Folgendes: Der §. 161 Tit. 16 Theil 1. on i et ke Landrechts wonach ein Vorbehalt bei Zahlungen r erklär geschäfte beziehen; durch Art. 317 des Allgemeinen Deutschen Handels- gere aufgehoben. So lange die Annahme-Erklärung des ommissionärs nicht erfolgt ist, ist das an die Stelle des Mandats tretende Kaufgeschäft noch nicht perfekt geworden; das Recht zur An- nahme erlischt daher durch den vor der Annahme eintreffenden Wider- ruf. Der Staatsfiskus ist in Bezug auf den Betrieb einer Staats-. eisenbahn als Kaufmann anzusehen.

ein muß ist bei Zahlungen, die fi auf Handel n

Kunst und Wissenschaft,

Dieser Tue {t die 2. Nummer (die erste Nummer erschien im Februar als Probenummer) des »Deutschen Economist«, Wösöchentliche Zeitschrift für Handel; Gewerbe; Landwirtbschaft und allgemeine volkswirtbschaftliche Interessen, ausgegeben. Dieselbe hat folgenden Inhalt: Zum Programm des »Deutschen Economist.«

Die Finanzvorlage im preußischen Abgeordnetenhause. Dr. jur. Goose: Besteuerung von Versicherungsgesellschaften. Frd. W, Toussaint:

2033

Das landwirthschaftliche Meliorations8wesen. rof. Dy. Richter: Das Museum für Kunst und Jndustrie im Wien. Dr. Adolph Soetbeer: Die Ausmünzungen in Deutschland. P. van Rensen : x Charakteristik des Rhedereibetriebes. Politische Rundschau. ittheilungen. Industrielle Briefe. Landwirthschaftlihe Briefe. Korrespondenzen: Ungarn. Banf- und Handelszcitung: Das abge- laufene und das kommende Börsenjahr. E. Meyer: Der Getreide- handel und dessen azenwerrilge Geschäftslage. Der niederrheinisch- vg Bilde e betrieb îim Jahre 1871. Londoner Viehmarkft m Mona h Colmar, 3. April. Das Kaiserliche Lyceum hierselbst beginint jeßt sein zweites Semester. Die Schülerzahl hatte bereits am Ende des vorigen Semesters die Höhe von 150 erreicht. Die angemeldeten ap agr S und Halbpensionäre erreichen die Zahl von circa 45. Mit den Gymnasialtlassen sind Realklassen verbunden, welche für den praftischen Lebensberuf vorbereiten. i In Rom starb am 2. April Dr. Gustav Parthey. Der Nerstorbene, cin gründlicher Kenner des klassishen und ägyp- tischen Alterthums, war geboren den 27. Oktober 1798 zu Berlin; studirte hier und in Heidelber und unternahm von 1820—24 eine Wissen GaNLiENE Neise- durch Frankreich; England, Jtalien, Aegypten und Vorderasien;, deren Resultate theilweise in den »Wanderungen durch Sicilien und die Levante« niedergelegt sind. Jm Jahre 1 5 übernahm er die hiesige Nicolai"he Buchhandlung und wurde 1857 Mitglied der Akademie der Wissenschaften. Wiederholt nahm er ür längere Zeit seinen Aufenthalt in Rom, dort ereilte ihn auch der Tod; nachdem er ungefähr vor einem Jahre dorthin zurückgekehrt war. Gewerbe und Sandel.

Die Deutsche Unionbank in Berlin, deren Jahres- bilanz in Nr. 81 d. Bl. veröffentlicht worden ist, hat ihre Geschäfte am 3. April v. J, und bereits am 1. Juli v. J. eine Filiale zu Straßburg eröffnet. Der Gesammtumsaß der Bank belief sich nach dem Jahresbericht auf 487,226,101 Thlr. oder 1,804,540 Thlr. täglich.

m Kassenverkehr wurden 71,594,120 Thlr. im Ses und 1,276,865 Thlr. im Ausgang, im Kontokurrentyerkehr 68,824,520 Thlr. im Debet; 69,176,976 Thlr. im Kredit umgeseßt. An Effekten gingen 57/227 Thlr. ein und wurden 52,554,359 Thlr. begeben , im Wechselverkehr 24,125,960 Thlr. resp. 22,862,386 Thlr. Lombarddar- lehne wurden 13,423,159 Thlr. gewährt; 12,264,970 Thlr. zurück- gezaple Accepte gingen in Höhe von 5,008,055 Thlr. ein, worauf

/782,240 Thlr. bezahlt wurden. An Coupons und verloosten Effek- ten stellte das Debet auf 1,077,850 Thlr. , das Kredit auf 1,041,983 Thaler. Kontanten gingen 3,044,177 Thlr. ein; 3,045,050 Thlr. aus. Die Filiale in Straß Sh \schte 62,596,332 Thlr. um. Jm Uebrigen verweisen wir auf die Bilanz.

Telegraphische Witterungsberiehte v. 9. April,

| Bar. [Abw|Temp.|Abw/| mi f Allgeimeine

Ort. P. L. » Wind, nctaandledt Haparanda.|/339,8| SU., schwach. ¡heiter. Christians. (334,9 NW,, stark. leicht bewöikt. Hernösand |344,4 O., s. schw. [fast bedeckt. Helsingfor.'335,1 080,, schw. |bedeckt. Petersburg 334,9 NO., schw. bewölkt. Stockholm. 332,3 O., schwach. |bedeckt. 1!) Skudesnäs 334,6 NNW,, lebhaft, bedeckt.2) Frederiksh.| NNO., mässig. —3 Helsingör .| N., mässig. —4) Moskau 330,8 S., schwach. jheiter. Memel... ./331,0 O., schwach. |bed., Ncht. Reg. Flensburg .|1332,9 NW., stark. |bedeckt. Königsbrg 330,2 O.. schwach. [bedeckt, Regen. Danzig .… -1329,4 bedeckt, Regen. Putbus .…. 335,9 NW., stürm. |bedeckt. *) 334,2 NW., z. stark. |Regen. 329,3 W., mässig. \|bedeckt. 333,5 NW., stürm. jheftig.®) Wilhelmsh.|332,8 NW., stürm. |Regenschauer. Gröningen |339,8 NW., schwach.|bewölkt. Bremen. . 333,6 WNW,., hestig. |Regenschauer. Helder... (337,1 NW., Sturm. 330,8 +0,7|W., mässig. 323.9 +1,7|W., stark. Münster „332,3 +0,6|W., mässig. |[zieml. heiter. Torgau 329,5 —0,1/NW., stürm. |bedeckt.®) Breslau .… .1327,1|—4, +0,7|W, stark. bedeckt. 19) Brüssel .….|337,8 WNW., schw. |bewölkt. 335,4 —4,4|NW., lebhaft. |Sturm.1) Wiesbaden |332,2 |SW., schw. bewölkt. 12) 324,0 |— +1,3|N., mässig. trübe. Y 329,6 —2 +1,5/W., stark. trübe, Regen. Cherbourg |340,4 N, lebhaft. heiter, 340 9 N., lebhaft. leicht bewölkt. Carlsruhe . 332,8 i NO , z. stark. |bedeckt. 3) Paris 340,1 NW., mässig. |schön, 14) [St. Mathieu|342,1| | N.7 schwach. |trübe. |[Constantin./3386,5| | 6 NO., stark. bewölkt. 15)

1) Max. 3,8. Min. 0,2. ?) Gestern Abend Regen. ?) Gestern Nachmittag S. mässig. *) Gestern Nachmittag S. mässig. Strom S. Strom S. ‘) Regen. Gestern Regen. Ÿ*) Regenschauer. ?) Gestern Nachm. und Abends Regen. ®) Gestern starker Regen. ®) Gestern- und Nachts Regen und Sturm. 1%) Gestern Regen, Nachts Sturm. 1) Mit Hagel und Regen. *?, Gestern Vorm. bis Nachts anhalten-

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ganz bedeckt.) bedeckt.8)

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der Regen. 3) Regeu. 64 Uhr Morg. Gewitter in NW. 14) Einige Wolken. 5) Gestern starker Regen.

FProdulktezn- and TTaaren-BOrge,

Berlin, 8.- April, (Amtliche Preisfeststellung ron Getreide, Mehl, Oel, Petroleum und Spiritus auf Grund des §. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der ver- eïdeten Waaren- und Produkte er.)

Weizen pr. 1000 Kilogr. loco 67 —82 Thir. nach Qualität, elber: pr. April-Mai 767 à 77% bez., Mai-Juni 76 à 76%. bez., uni-Juli 76 à 763% bez., Juli - August 755 à 75% bez. Gekünd.

1000 Ctr. Kündigungspr. 77 Thlr. pr. 1000 Kilogr.

Roggen pr. 1000 Kilogr. loco 50 —555 Thir. nach Qual. ge- fordert, 505—534 Thlr. nach Qual. bez., pr. April-Mai 52 à 915 à 51% bez., Mai - Juni 523 à 515 à 52% besg., Juni-Juli 53 à 52% E B AARS E f p bez. |

erste Pr. ilogr. grosse 46 60 Thlr. nach Qu kleine 46-—60 Thlr. nach Qualität, j Ti

Hafer pr. 1000 Küogr. loco 42—51 Thlr. nach Qualität, pr. April-Mai 465 à 465 bez, Mai-Juni 46% à 465 à 465 bez., Juni-Juli 464 bez. Gek. 1200 Ctr. Kündigungspreis 464 Thlr. Pr. ilogr.

__ Roggenmehl No. 0 u. 1 pr. 100 Kilogr. Brutto unversteuert inkL Sack pr. April-Mai 7 Thlr. 16 Sgr. bez., Mai-Juni 7 Thlr. E 17 Sgr. bez., Juni-Juli 7 Thlr. 18 Sgr. bez., Juli-August 7 Thlr. 185 Sgr. bez. Gek. 500 Ctr. Kündigungspr. 7 Thir. 16 Sgr. pr. 100 Kilogr.

rbsen pr. 1000 Kilogr. Kochwaare 50—56 Thlr. nach Qual., Futterwaare 46—49 Thlr. nach Qualität. :

Rübö1 pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 27% Thir., pr. diesèn Monat 27% à 271 -bez., April-Mai 2754 à 274 bez, Mai-Juni 24%

à 244 bez., September- Oktober 234 à 23% à 233 bez., Oktober-

_ November 23% à 23% à 23% bez., November- Dezember 23% à

235 à 232 bez. Gek. 600 Ctr. Kündigungspreis 274 Thir. pr. 100 Kilogr.

Leinöl pr. 100 Kilogr. ohne Fass loco 253 Thlr.

Petroleum, raffinirtes (Standard white} pr. 100 Kilogr. mit Fass in Posten von 50 Barrels (125 Ctr.) loco 13 Thlr., pr. diesen Monat 12 à 115 bez., April- Mai 12 à 115 bez., Sep- tember- Oktober 135; à 1237 bez. Gekünd. 2250 Ctr. Kündi- gungspr. 12 Thlr. pr. 100 Kilogr.

Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt. = 10,000 pCt. mit Fass pr. diesen Monat 23 Thlr. 3 Sgr. à 22 Thlr. 29 Sgr. à 23 Thir. 5 Sgr. bez., April - Mai 23 Thlr. 3 Sgr. à 22 Thlr. 29 Sgr. à 23 Thlr. 5 Sgr. bez., Mai-Juni 23 Thlr. 5 à 1 à 6 Sgr. bez. Júni-Juli 23 Thlr. 13 à 8 à 109 Sgr. bez., Juli-August 23 Thlr. 15 à 17 Sgr. bez., August - September 23 Thlr. 9 à 5 à 6 Sgr. bez., September - Oktober 21 Thlr. bez. Gek. 170,000 Liter. Kündigungspreis 23 Thlr. 2 Sgr.

Spiritus pr. 100 Liter à 100 pCt.= 10.000 pCt, ohne Fass loco 22 Thir. 28 à 27 Sgr. bez., ab Speicher 22 Thlr. 25 Sgr. bez.

Weizenmehl No. 0 10% à 10%, No. Ou. i 10và 93. Roggen- mehl No. 0 84 à 7%, No. 0 u. 1 7% à 74 pr. 100 Kilogr. Brutto unversteuert inkl. Sack.

PDamzig, 8. April. (Westpr. Ztg.) Weizen loco brachte am heutigen Markte nachgebende Preise. Feinere Qualitäten bliz-ben unbeachtet. Das Geschäft vérlief schleppend und schloss mit einem Umsatz von 320 Tonnen. Bezahlt warde für: bunt 120—1pfd. 724 Thlr., für schlechteren 126 7pfd. 71 Thir, hellbunt 125pfd. 75 Thir., besserer 124ptd. 765 Thlr, fein bellbunt 124pfd. 76% Thlr., hochbunt glasìig 126pfd. 785 Thlr. LZAMNE 79% Thlr. Regualirungspreis für 126pfd. bunten lieferungsfäbigen 75 Thlr. Termine ziemlich unverändert bei schwachem Umsatz. Auf Lieferung 126pfd. bunt pr. April-Mai 754 Thlr. bez., pr. Mai-Juni do., pr. Juni-Juli 755 Thlr. bez., pr. Juli-August 75 Thlr. bez. Roggen loco für inländ. höber

ehalten, poln. indessen vernachlässigt. Börsenuims. 100 To.

s bedang 118pfd. 504 Thlr., 120pfd. 51 Thlr., 125pfd. 53 Thlr., Regulirungspr. 120pfd. lieferangsfäb. 49 Thlr., inländ. 51 Thir. Auf Lieferung S pr. April-Mai 48% Thlr. bez. , inländ. 50 Thlr. bez., pr. Mai-Juni 49% Thlr. bez., pr. Juni-Juli 50 Thlr. bez. Gerste loco flau, kleine 104pfd. 45 Thlr. Haser loco mit 38% Thir. bez. Krbsen loco wurde ein Umsatz von 90 Tonnen erzielt, Koeh- 46—484 Thlr. bez. Alles pr. Tonne von 2000 Pfd. Zollgew. Spiritus loco ohne Umsatz.

Stettim, 8. April, Nachm. 1 Uhr 25 Min. (Tel Dep. des Staats - Anzeigers.) Weizen 62—77, Frühjahr 75—75%, Mai- Juni 752—75%, Juni-Juli 76, Juli-August 765 bez. Roggen 49 —52, Frühjahr 50{—51, Mai-Juni 51 514, Juni-Juli 52 52%, Juli- August 52 92%; September - Oktbr. 525 bez. Rüböl 27, April- Mai 264 Br., September-Oktober 23% bez. u. Br. Spiritus 22%, Frübjabr 23 bez., Mai-Juni 23 Gd., Juni-Juli 235 bez.

Breslau, 8. April, Nachm. 2 Uhr 8 Min. (Tel. r des Staats - Anzeigers.) Spiritus pr. 100 Liter à 100 22% Br., 22; Gld. Weizen, weisser 196 —238 Sgr., gelber 191—230 Sgr. Roggen 150—165 Sgr. Gerste 134—1475 Sgr. Hafer 130—136 Sgr. pro 200 Zollpfund- = 100 Kilogramm.

Magdeburg, 8 April. (Magdeb. Ztg.) Weizen 74 bis 77 Thir. Roggen 54—56 ‘Thlr. Gerste 53—625 Thlr. Hater 50 bis 524 Thlr. pr. 2000 Pfd. :

Hambura, 8. April, Nachmittags (Wolffs Tel. Bur.) Getreidemarkt. Weizen und Roggen loco fester gehalten, auf Termine sest. Weizen pr. April - Mai 127pfd. 2000 Pfd. in Vark Banco 1514 Br , 150 G., pr. Mai-Juni 127ptd. 2000 Pfd. in Mark Banco 1520., pr. Juni-Juli 127ptdà 2000 Pfd. in Vark Banco 153 Gd, pr. Juli-August 127pfd. 2000 Pfd. in Mk. Bco. 153 G. Roggen Ápril-Mai 101 Gd., pr. Mai - Juni 102 G., pr. Juni- Juli 103 G., pr. Juli-August 103 Gd. Hater und Gerste flau.