1872 / 86 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Apr 1872 18:00:01 GMT) scan diff

« 2082 92083

beamte fann unter Bewilligung des geseßlichen Wartegeldes einstweilig | nach vorübergehendes Geschäft angenommen werden, erwerben keinen i; :

in den Ruhestand verseßt werden, wenn das von ihm verwaltete Amt | Anspruch aut cine Pension nah den Bestimmungen dieses Ges mittelbaren Staats8amte behufs der technishen Ausbildung in den | gerückten Jahreszeit ihre Verträge brechen und fich heimlich davon

in Golge uer Umbildung der Reichsbehörden aufhört. Darüber, ob eine Dienststellung eine solche ist daß fie die Zeit Prüfungsvorschriften ausdrüdcklih angcordnet ist. A machen. Meist vergehen scch8s bis aht Monate; che der Kaufinann

g. 25. Außer dem im §. 24 bezeichneten Falle können dur und dic Kräfte eines Beamten nur nebenbei in Anspruch nimmt, F Im Falle der Nr. 2 wird die Dienstzeit nach den für die Be- | seine Waaren wieder zu Geld machen fann.

Kaiserliche Verfügung die nahbenannten Beamten, jederzeit mit Ge- | entscheidet mit Ausschluß des Rechtsweges die dem Beamten vor- rechnung der Dienstzeit im Reichsdienste gegebenen Bestimmungen Die Preise auf -der Messe zu Tashkend waren für Baumwolle

währung des acleblichen Wartegeldes ecinfiweilig in den Ruhestand | geseßte Dienstbchörde. herechnet. A i 0 ps Kameelsladung von 16 Pud 77 Rubel 80. Kopeken bei einem

verseßt werden : i S g. 38. Wird außer den im §. 35 bezeichneten Falle ein Beamter W 46 Der Civil-Dienstzeit wird die Zeit des aktiven Militär- | Einkaufe von 40 Kameelladungen und darüber; für geringere Men- der Reichskanzler, der Präsident des Reichskanzler-Amts, die Direk- | yor Vollendung des zehnten Dienstjahres dienstunfähig und deshalb dienstes hinzugerenet. gen prlen 78,85 und 78,80 Rubel. Für Seide wurde je nah der toren, Abtheilungs - Chefs, vortragenden Räthe und etatsmäßigen | in den Ruhestand verseßt; so kann demselben bei vorhandener Bedürstig- 47. Die Dienstzeit, welche vor den Beginn des achtzehnten | Qualität pro, ud die Summe von 216, 209 und 125/40 Rubel be- . Hülfsarbeiter im Reichskanzler-Amte und in den einzelnen Ab- | keit durch Beschluß des Bundesraths eine Pension entweder auf F Lebensjahres fällt; bleibt außer Berechnung. ahlt. Die übrigen Handelsartikel bestehen in grauen und farmin- theilungen desselben, sowie im auswärtigen Amte und in den Mini- | bestimmte Zeit oder lebenslänglih bewilligt werden Nur die in die Dauer cines Krieges fallende und bei einem mo- | stoffen Baumwollengeweben von verschiedener Stärke, in Shirting sterien; die Militär- und die Marine- Intendanten, die Ober - Post- g 39. (Anspruch auf Umzugskost td "h den Rubef hilen oder Ersaß - Truppentheile abgeleistete Militärdienstzeit fommt, | Tüchern; Stearinlichten, verschiedenen Theesorten, in Zucker und ein- _direktoren, die Vorsteher der Ober - Postämter und die Telegraphen- | der ‘der in den nstwcil Rut s s La Be wt p E and ohne Rücksicht auf das Lebensalter, zur Anrechnung. gemachten Früchten.

Direktoren; die diplomatischen Agenten einschließlich der Berufs- | [ichen Wohnsiß t Aus! E E S ats e is se L Als Kriegszeit gilt in dieser Beziehung die Zeit vom Tage einer Zwischen dem Sary-Su-Flusse und dem Balkasch-See auf dem Konsuln. H : Ua@:n0@ Hm:ina 1h Sas R bs emse le. ppen Do m- angeordneten Mobilmachung, auf welche cin Krieg folgt, bis zum | Wege na Akmolinsk liegt eine traurige Gegend, die sogenannte S 26, Das Wartegeld beträgt bei Gehältern bis zu 150 Thalern a S innerhalb des Reichs von ihm gewählten Wohnorte. Tage der Demobilmachung. : Hungerwüste. Jn früheren Jähren pflegten die Karawanen der Khase ebensoviel als das Gehalt, bei höheren Gehältern drei Viertheile des Bg s g. 48. Für jeden Feldzug, an welchem ein Beamter im Reichs- | nate, welche mit Baumwolle und Früchten beladen waren, diese Gehalts; jedo nicht weniger als 150 Thaler. g. 40. (Betrag der Penfion.) Die Pension beträgt, wenn die eere; in der Kaiserlichen Marine oder in der Armee eines Bundes- Wüste nah Nolinsk, Petroyawlowsk und Troitsf zu durchziehen; Le t

Bei Feststellung der Jahresbeträge der Wartegelder werden über- Verschung in den Ruhestand nach vollendetem zehnten; jedoch vor faates der Art Theil aen hat, daß er wirklih vor den Feind | dagegen führt der Hauptweg durch Karaagath in der Nähe von f- scießende Thalerbrüche auf volle Thaler abgerundet. i vollendetem elften Dienstjahre „cintritte 20/0 Und steigt von da ab mit efommen, oder in dienstliher Stellung den mobilen Truppen in | molinsk.

_Der Jahresbetrag des Wartegeldes kann 3000 Thlr. nicht über- jedem weiter zurügelegten Dienstjahre um ‘/ss des in den §F. 41 das Feld gefolgt, oder’ auf einem zur Verwendung gegen den Feind Die Entfernung von Turkestan nah Afmolinsk beträgt ungefähr steigen. . bis 43 bestimmten Diensteinkommens. D bestimmten Schiffe oder Fahrzeuge der Kaiserlichen Marine eingeschifft | 600 Meilen, davon führen 135 Meilen durch die Wüste und 50 dur

g. 27. Dic Zahlung des Wartegeldes erfolgt im Voraus in der- Ueber den Betrag von 60, dieses Einkommens hinaus findet gewesen ist wird demselben zu der wirklichen Dauer der Dienstzeit | tief sandige Strecken. Die Entfernung von Afmolinsk bis Petro- selben Weise, in welcher bis dahin die Zahlung des Gehaltes statt». eine Steigerung nicht siatt. : ein Jahr hinzugerechnc|. 0E ; : awlowsk beträgt ungefähr 280 Meilen und die von Tashkend nah ee hat. Die Gehaltszahlung hört auf und die Zahlung des | , In dem im ÿ. 35 erwähnten Falle beträgt die Pension stets */s-7 Ob eine militärische Unternehmung in dieser Beziehung als ein lfmolinsf erfordert für eine Karawane von Kameelen ungefähr

artegeldes beginnt mit dem Ablaufe des Vierteljahres, welches auf | im Falle des §. 38 höchstens 2°/%, des vorbezeichneten Dienstcinkommens. F eldzug anzusehen ist; und in wie fern bei Kriegen von längerer 45—60 Tagemärsche. den Monat folgt, in welchem dem camten die Entscheidung über Bei jeder Pension werden überschießende Thalerbrüche auf volle auer mehrere Kriegsjahre in Anrechnung fommen sollen, darüber seine einstweilige Verseßung in den Ruhestand, der Zeitpunkt derselben | Thaler abgerundet. wird in jedem Falle dur den Kaiser Bestimmung getroffen. Für ] : und die Höhe des Wartegeldes bekannt gemacht worden ist. i F L Der R der Denn wird Q von dem Beamten bie Der an enheit S B bei den hierüber in den einzelnen Telegraphische Witterungsberiehte v. 11. April. 98. Die einstweilig in den Ruhe and verseßten Beamten sind | Wte t bezogene ge)ammie ienfteinkommen, soweit es niht zur De- undesstaaten getroffenen Bejtimmungen. E : E E bei | des ne eldes Ur orn E Sen übertra Ae streitung von Repräsentation7- oder Dienstaufwandskosten ewährt _§. 49. Inwieweit die Zeit eines estungsarrestes oder einer Ma Ört R A Wid R Reichsamtes unter denjelben Borauoseiungen verpflichtet, unter denen wird, nach Maßgabe der folgenden näheren Bestimmungen zu runde ge chaft angerechnet werden könne, ist nach den für die | S 1A anl bubime Ra Himmeilsansteht nah §. 23 ein Reichsbeamter die Verseßung in ein andercs Amt fi gelegt: j : ad ensionirung der Militärpersonen des Reich8hcercs und der Kaiser- | 7 |Haparanda.|334,7| - gefallen lasscn muß. : 1) Feststehende Dienstemolumente, namentli freie Diensiwo))nunge lichen Marine geltenden geseßlichen Bestimmungen zu bemessen. » [Christians. (333,7 ‘99. Das Recht auf den Bezug des Wartegeldes hört auf: sowie die anstatt derselben gewährte Miethscntshädigung- Feuerungs- g. 59. Den gesandtschaftlichen und den besoldeten Konsulats- | „» |Hernösand [333,7 1) Wenn der Beamte im Reichsdienste mit einem dem früher von und Erleuchtung8material Naturalbezüge an Getreide, Winterfutter F beamten welche in außereuropäischen Ländern eine längere als ein- | » Petersburg 338,4 ióm bezogenen Diensteinkommen mindestens gleichen Diensteinkommen u. \. w., sowie der Ertrag von Dienstgrundstücken kommen nur în- rine Verwendung cfunden haben , wird die daselbst ugebrachte | » [Stockholm 827,3 wieder angestellt wird, 2) wenn der Beamte das deutsche Indigenat | soweit zur Anrechnung 1 als deren Werth in den Besoldungs - Etats F Dienstzeit bei Verwendungen in Oft- und Mittel-Asien , Mittel- und | » |Skudesnäs „336,4 Ten z verliert; 3) wenn der Beamte ohne Genehmigung des Reichskanzlers aut die Geldbesoldung des Beamten in Rechnung gestellt oder zu F Süd-Amerika bei der Pensionirung doppelt in Anrechnung ebracht. Frederiksh. WSW , mässig. —3) einen Wohnsiß außerhalb der Bundesstaaten nimmt; 4) wenn der | einem bestimmten Geldbetrage als anrechnungsfähig bezeichnet ist. Bei Verwendung von gesandtschaftlichen oder von esoldeten | » ¡Uelsingör «| | SSW., schw. 1 em) eamte des Dienstes entlassen wird. 2) Dienstemolumente, welche ihrer Natur nach steigend und F Konsulatsbeamten in anderen außereuropäischen Ländern als den vor- T Moskau .332,3| - j Windstille. heiter. . 30. Das Recht eh den Bezug des Wartegeldes ruht, wenn ati find; werden nach den in den Besoldungs-Etats -oder sonst bei bezeichneten, ist es dem Beschlusse des Bundesraths vorbehalten; dem | 6 |Memel... 339,9 | SW., schwach. [heiter. *) und so lange der einftweilig in den Ruhe and verscßte Beamte in erleihung des Rechts auf diese Emolumente deshalb getroffenen F Vorstehenden entsprechende Bestimmungen zu treffen. 7 [Flensburg (339,0 —\| 4 SW., mässig. |bedeckt. olge einer Wiederanstellung oder Beschäftigung im Reichs-, im Sei und in Ermangelung solcher Feksegtenßen nach threm 51, Mit Genehmigung des Bundesrathes kann nah Maßgabe » Ps 230 9 | SW., s. schw. heiter.

aats- oder im Kommunaldienste ein Diensteinkommen bezichh in- durchschnittlichen Betrage während der drei leßten Kalenderjahre vor F der Bestimmungen in den §F§. 44 bis 48 die Zeit angerechnet werden, | 6 [Danzig ..- (339 9 heiter, Reif. / 337,3 4 SW., mässig. |bewölkt.

i ienstei " | dem Jahre, in welchem die Pension festgeseßt wird, zur Anrechnun während welcher ein Beamter - » Putbus .…. 99 2 ane I E A den ume des E L ter E e aeben, : Ma Mgeies F nungs D 1) sei es im Jn- oder Auslande als Sachwalter oder Notar Kieler Haf.|343,4 SW., schw. heiter. einstweiligen Verseßung in den Ruhestand bezogenen Diensteinkommens 3) Blos zufällige Dienstcinkünfte, wie widerrufliche Tantième, fungirt, im Gemeinde-, Kirchen- oder Schuldienste oder im Dienste Côslin.…. 339,8 SW., schw. [trübe. übersteigt. Findet die Beschäftigung des Beamten vorübergehend gegen Kommissionsgebühren , außerordentliche Remunerationen , Gratifi- einer landesherrlichen Haus- oder Hofverwaltung fi befunden, oder Wes.Lettt.339,1| W.., mdaig, bewölkt. Tageaider oder eine anderweite Entschädigung statt, (0 wie em- | kationen und dergleichen kommen nicht zur Berechnung. 2) im Dienste eines dem Reiche nicht angehörigen Staates ge- C Ds | 2 n L S Ae ttin..«« „1 ., S8ChWwach. eckt.

di ¡ 5 4) Bei den servisberechtigten Militärbeamten wird der mitt Fanden hat, oder selben das Wartegeld für die ersten sech8 Monate dieser Beschäftigung ) chtig i ird de lere W f hat; Os, U oie Luardidt.

Bremen. . (339,1 ; SSW,, schwach.|wölkig. Helder... .|339,3 SSW., mässìg. En 339 6s +4,1| 5 SW., schwach. |ganz bedeckt. 338 2/+4,9 —2,0|NW.,; s. schw. Feiter.5) Münster .…|336,0/+1,0| SW., schw. heiter. Torgau .… .|336,9/+3,4/ 4,4|/+0,5/NW., schwach. bed., gest. Reg. Breslau .… .1335,1/+3,6 W., schwach. |trübe, gest. Reg. Brüssel .…..1339,2| SW., s. schw. heiter. 338,6/+3,8 0SO., mässig. |heiter. Wiesbaden |336,3| NNW,., schw. [halb heiter. ?) 331,4/+2,5| NO., mässig. [halb heiter. 332,7/+1,0 NO., schwach. (heiter. Cherbourg |338.8 | SSW., schw. [leicht bewölkt. 339,6 | 080., schw. |trübe. Carlsruhe . 335,9 | NO., s. schw. |heiter, Reif. Paris 3401| | NO., schw. schön, trübe.

|

S., schwach. jheiter.

WSW , s. stark. bedeckt.

SW., schwach. |bedeckt,Schnee. SW., schwach. |sehr bewölkt. !) SSW., schw. |bedeckt.?) SW., schwach. |bewölkt.

ORS) js

| I aro © 2 t

-

W

“-

[TEL4PHS

_-

unvertürgt, dagegen vom siebenten Monat ab nur zu dem nah der | Stellen- beziehungsweise Chargen- (Personal-) Servis als Theil des 3) außerhalb des Dienstes des Reiches oder eines Bundesstaates

Ä tr äbrt. Gehaltes betrachtet. praktis beschäftigt gewesen ist, insofern und insoweit diese Beschäfti-

n A E O ErGICA O Ruhestand ver- 5) Das gesammte zur Berechnung zu ziehende Diensteinkommen ung vor Erlangung der Anstellung in einem Reichs- oder Ga

seßten Beamten erfolgt die Gewährung des Gnadenquartals vom einer Stelle darf den Betrag des hôchsten rius F e derjenigen } Varen Staatsamte herkömmlih war. (Schluß folgt.)

Wartegelde an die Hinterbliebenen nach den in den C§. 7 und 8 ent- Diensteskategorie; zu welcher die Stelle gehört nicht übersteigen. | h : ;

haltenen Grundsäßen er Ne diese Beschränkung fon T cines von dem betressen- aren MeiGGiahe tand Und Frankrcich Vleersidt über die ' ; oldungszulagen, welche zur Ausgleichung eines von dem o c ? e /

an ej 32. Entlassung der auf Pro rauf Pre pbet gu Oen) q nten in fr S E E E Dem Gesehgebun 1 sowie die Einrichtung und den Gang der Verwaltung

[-

‘llten Beamten. Die Entlassung der auf Probe, auf Kündigung Fb Beamten in früherer Stellung bezogenen Diensteinkommens dem- N ra: elben mit Pensionsberechtigung gewährt sind, zur vollen Anrechnung. F in Elsaß-Lothringen. oder sons auf Widerruf angestellten Beamten erfolgt durch diejenige 6) Wenn das nach den Destimunungen dicses Paragraphen

Behörde welche die Anstellung verfügt ha, ermittelte Eink ines Beamten i t _— Aus den dem Reichstage vorgelegten Spezialetats Dem auf Grund der Kündigung entlassenen Beamten i| in A Ee be err ggess Le eamten insgesammt mehr als « : | f K 4

; ; G soi L gt, wird von dem überschießenden Betrage nur die | r das Jahr 1873 theilen wir folgende Au8zÜge mit: allen Fällen bis zum Ablaufe der Kündigungsfrist sein volles Dienst- | Sälfte in Anrechnu 4 E, ß g u H Me Mt at n E E n E e das

einkommen zu gewähren. : ; 1 L E Ui dem Etat pro 1873 96,600 Thlr. (4 9100 Thlr.) fortlaufende und g. 33. (Wiederanstellung ausgeschiedener Beamten.) Zur Wieder- F. 42. Ein Beamter, welcher früher ein mit eineua Zer 20,000 Ihle, einmalige außerordentliche Ausgaben. Die leßten sind,

anfstellung von Beamten, welche aus dem Reichsdienste freiwillig oder Diensteinkommen verbundenes Amt bekleidet und dieses Einkommen wie im J. 1872, zur Revision der Rechnungen über den deuts-fran-

treivillia ausae\ckchi b 8 d wenigstens ein Jahr bezogen hat, erhält sofern der Eintritt oder die J l e bote, geschledem finde -bidarf rb. der Genehmigung dex DEED Verseßung in ein Amt von gerin erem Diensteinkommen gi t ledig» E E Meg E e€ Sandel8gericht find 8790 Thlr. Ein- F. 34. (Pensionirung der Beamten. Anspru auf Pension.) | 116 Strafe auf Grund de Interesse gestellten Antrag erfolgt oder aber M ahräen (+- 2110 Thlr.) und 84,700 Thlr. (+ 3600 Thlr.) Ausgaben

Jeder Beamte, welcher sein Diensteinkommen aus der Reichsfkasse be- | als Strafe au Grund des §. 79 gegen ihn En ist, bei seiner

Zieht, erhält aus der leßteren eine lebenslängliche Pension, wenn er | Versezun in den Rubestand eine nah Mae s früheren höheren Vverans{l

agt. 1 1 - : E 4 : : : : ; ; ) Etwas Schnee. Max. 8,0. Min. —0,4. *) Gestern Abend nah einer Dienstzeit von wenigstens zehn Jahren in Folge eines Diensteinkommens unter Berlieksichtigung der gesammten Dienstzett gate Wethselstempelsteuer is nas er due f vapnachi Nordlicht. 9) Gestern Nachmittag W. mässig. #) Gestern Nach-

körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder berechnete Pension. Jedoch soll die gesammte Pension das leßte Lear I itiberirane. der: lebt ; t Hi mittag Windstille. Strom N. Sirqm S *) Starker Reif. Gestern eistigen Kräfte zu der Erfüllung seiner Amtspflichten dauernd unfähig | pensionsberechtigte Diensteinkommen nicht übersteigen. urchs{nittsertrage der leßten zwet ahre mit Hinzurechuung | Verdlicht. *) Reif und Nebel. Gestern Regen. ?) Nachts Reif. fi und deshalb in den Ruhestand verseßt wird. : g. 43. Das mit Nebenämtern oder Nebengeschäften verbundene von 60,210 Thlr. Brutto für Elsaß-Lothringen. N ) gen. ?)

Bei dem Me dem Präsidenten des Rcichskanzler- | Einkommen begründet nur dann cinen Anspru auf Pension; wenn Amtes , dem Chef der Kaiserlichen Admiralität und dem Staats- | eine etatsmäßige Stelle als Nebenamt bleibend verliehen ift. Gewerbe uud Handel. i sekretär im auswärtigen Amte ise n fie aus dem Reichsdiensie Ç. 44, (Berechnung der Dienstzeit.) Die Dienstzeit wird vom { Turkestan stellen jsich dem Handelsverkehr Produkten- und Waaren-Börse-

ausscheiden , eingetretene Dienstunsähigkeit nicht Vorbedingung der | Tage der ersten cidlichen Verpflichtung für den Reichsdienst an ge- zwishen Tashkend und Orenburg besondere Schwierigkeiten Pension. i j i i bn f P) G f 9 entgegen. Schr oft kommt es vor, daß Kaufleute für hohes Ge fein Berlin, 10. April (Amtliche Preisfeststellung C. 35. Jst die Dienstunfähigkeit (§. 34) die Folge einer Krank- Kann jedo cin Beamter nahweisen, daß seine Vereidigung erst Transportmittel austreiben können, um ihre Waaren nah Rußland zu | 709 Getreide, Mehl, Oel, Petroleum undSpiritus auf gat PBerwundung oder sonstigen chädigung, welche der Beamte | nach seinem Eintritte in den Reichsdienst stattgefunden hat, so wird schaffen, und daher genöthigt sind, dieselben Monate lang aufLagerzu lassen; Grund des S. 15 der Börsenordnung, unter Zuziehung der ver- i Ausübung des Dienstes oder aus Denan aftung ees ohne | die Diensizeit von dem leßteren Zeitpunkte an gerechnet. in den Karawanseraien auf Kameele wartend. Dasselbe is in Kokan der eideten Waaren- und ProduktenmakKler.) Ah l l | ensionsberechti- g. 45. Bei Berechnung der Dienstzeit kommt au die Zeit in all, wo vor Eröffnung des Marktes oder der Messe von Tashfend Weizen pr_ 1000 Kilogr. loco 67 82 Thir. nach Qualität, gung auch bei fürzerer als zehnjähriger Dienstzeit cin. Anrechnung, während welcher ein Beamter ferde und Kameele nur zu E, Preisen un oft auch dann gelb. Märker 775 Thlr. bez., gelber: Pr. April - Mai 785 à 798 ç. 36. Die unter dem Vorbehalt des Widerrufs oder der Kün- 1) unter Bezug von Wartegeld im éinsiweiligen Ruhestande, oder nicht zu haben sind. Demgemà egan in diesem Jahre in Tashkend | bez. , Mai - Juni 77 à 77% bez., Juni - Jali 77 à 775 bez., Juli- digung angestellten Beamten haben einen Anspruch auf Pension 9) im Dienste cines Bundesstaats oder der egierung eines zu | die Preise aller Gegenstände sehr edeutend. . August 764 à 76% bez. Gekündigt 6000 Ctr. Kündigungspreis nach Maßgabe dieses Gesches nur dann, wenn sie cine in den Be- | cinem Bundesstaate gehörenden Gebiets fich befunden hat, oder Im vorigen November befanden fich die I det in Turkestan | 79 Thlr. pr. 1000 RNogs / : soldungsetats aufgeführte Stelle bekleiden; es kann iznen jedo! wenn 3) als anstellungsberechtigte ehemalige Militärperson nur vor- in einer sehr unglücklichen Lage. Nachdem fie auf der Oktober-Messe Roggen pr. 1000 Kilogr. loco 50 —555 Thir. nach Qual. ge- fe eine solche Stelle nicht bckleideny bei ihrer Verseßung in den Rube- | läufig oder auf Probe im Civildienste des Reiches, eines Bundes®- große Einkäufe gemacht hatten, konnten sie feine Transportmittel auf- | fordert, Pr. April.Mai 52 à 523 à 524 bez., Mai - Juni 52% à 925 and eine Pension bis auf Höhe der durch dieses Geseß bestimmten | staats, oder der Regierung eines zu einem Bundesstaate gehörenden treiben. In Folge der s{lechten Jahredzett war die Bang, mit | à 52% bez., Juni-Juli 534 à 54 à 53% bez., Juli-August 535 à 94 Säße ear werden. Gebicts beschäftigt werden is oder Orsk und Troitsf, sowie mit Afmolins abgeschnitten. Einige Kauf- àÀ 53% bez. , August - September A 93% bez. Gek. 4000 Ctr. . 37. Reich8beamte, deren Zeit und Kräfte dur die ihnen über- 4) eine praktische Beschäftigung außerhalb des Dienstes des Reiches leute unternahmen 8, ihre Güter bis Kasalinsf zu afen, in der Kündigungspr. 524 Thlr. pr. 1000 logr. tragenen Geschäfte nur nebenbei in Anspruch genommen, oder welche oder eincs Bundessiaates ausübte, insofern und insoweit diese Be- Hoffnung, dort Kamcele genug zU finden, um ihren Weg nach Orsf Gerste pr. 1090 R 46 60 Thir. nach QuaL,

auédrüdlich nur auf eine bestimmte Zeit oder für ein seiner Natur äftigung vor Erlangung der Anstellung in einem Reichs- oder un- oder Orenburg fortseßen zu können. Dies ist aber ziemlich gefährlich, | kleine 46—60 Thir. nach h; da f f 3 E A) hit Bs G 9 da die A Kametlireibet von Kasalinsk schr oft in der vor- Hafer pr. 1000 Kilogr. loco 42—51 Thlr. nach Qualität

St. Mathieu|339,0| 0., schwach. [wenig bewölkt. Constantin./336,5| NO., mässig. bedeckt; Regen.

qun O L NANARNANARA

eigene Verschuldung sich zugezogen hat, so tritt die

70